0451/2019
Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes
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Mitteilung Ausschuss
3261 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/46 Vorlagen-Nummer 06.03.2019 0451/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Sportausschuss 28.03.2019 Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes hier: Belag des Bolzplatzes Für den Lohsepark im Inneren Grüngürtel Nippes wurde ein Grünplanungskonzept zur Erweiterung des Sportangebotes erarbeitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (Session 2477/2018). In der Beratungsfolge beschließt der Sportausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2018, den Be- schlussvorschlag der Verwaltung in Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zu ändern und regt an, dass der Bolzplatz nicht in wassergebundener Wegede- cke gebaut werden soll. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante (z.B. Kunstra- sen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt werden. Diese geänderte Beschlussfassung wurde von den nachfolgenden Fachausschüssen und der Be- zirksvertretung Nippes bei der konkreten Ausgestaltung der Erweiterung des Sportangebotes über- nommen und am 27.09.2018 vom Rat beschlossen. Abweichend von diesem Beschluss muss der Bolzplatz dennoch aus folgenden Gründen aus was- sergebundener Wegedecke erstellt werden: Der Bolzplatz im Lohsepark liegt im Landschaftsschutzgebiet L16- Innerer Grüngürtel. Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, der am 29.01.2018 der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Auflagen zugestimmt hat, signalisierte bereits, dass er nur einem Belag aus wassergebundener Wegedecke oder Naturrasen zustimmen könne. Für eine andere Belagsvariante wie z. B. Kunstrasen müsste eine erneute Befreiung nach §67 Abs. 1 BNatSchG beantragt werden, die aber keinerlei Aussicht auf eine Befreiung habe. Auch eine fachliche Stellungnahme des Sportamtes bestätigt, dass wassergebundene Wegedecke für die Situation im Lohsepark die am besten geeignete Belagsvariante ist: Der Park ist öffentlich zugänglich und es gibt keine Möglichkeit die Bolzplatzfläche abzuschließen oder durch ständige Aufsicht zu kontrollieren. Da es sich um einen Bolzplatz ohne Einfriedung, Barriere, Banden oder ähnliches handelt und der Park von der Bevölkerung auch gerne zum Grillen genutzt wird, ist eine regelmäßige Schädigung der Fläche mit Kunstrasen durch Vandalismus oder auch durch Unachtsamkeit wahrscheinlich. Es muss mit einem stark erhöhten Pflegeaufwand und Instandhaltungsarbeiten gerechnet werden, die in kei- nem Verhältnis zu der Flächengröße stehen. Hier liegen deutliche Vorteile für die Ausbildung der Flä- che mit Tennenbelag. 2 Die Realisierung des Sportangebotes erfolgt in zwei Bauabschnitten. In einem ersten Bauabschnitt werden im nördlichen Bereich der Bouleplatz, die Slackline-Anlage und die Koordinationsgeräte Schwingstreifen und Balancierstrecke sowie der Airwalker als Spende der Kölner Grün Stiftung realisiert. In einem zweiten Bauabschnitt werden die Spielfelder, die Calisthenics-Anlage und die Sportgeräte zwei TrimmFit-Zonen und Monkey Bars eingebaut. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0451/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 05.02.2019 11:25