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0451/2019

Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes

Mitteilung Ausschuss 06.03.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.03.2019, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3261 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/46 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2019 
 0451/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
Sportausschuss 28.03.2019 
 
Innerer Grüngürtel in Köln-Nippes  
hier: Belag des Bolzplatzes 
Für den Lohsepark im Inneren Grüngürtel Nippes wurde ein Grünplanungskonzept zur Erweiterung 
des Sportangebotes erarbeitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (Session 
2477/2018). 
 
In der Beratungsfolge beschließt der Sportausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2018, den Be-
schlussvorschlag der Verwaltung in Anlehnung an die Beschlussfassung des Beirates bei der Unteren 
Naturschutzbehörde zu ändern und regt an, dass der Bolzplatz nicht in wassergebundener Wegede-
cke gebaut werden soll. Hier soll eine alternative wasserdurchlässige Belagsvariante (z.B. Kunstra-
sen, da Naturrasen nicht in Frage kommt) gewählt werden. 
Diese geänderte Beschlussfassung wurde von den nachfolgenden Fachausschüssen und der Be-
zirksvertretung Nippes bei der konkreten Ausgestaltung der Erweiterung des Sportangebotes über-
nommen und am 27.09.2018 vom Rat beschlossen.  
 
Abweichend von diesem Beschluss muss der Bolzplatz dennoch aus folgenden Gründen aus was-
sergebundener Wegedecke erstellt werden: 
 
Der Bolzplatz im Lohsepark liegt im Landschaftsschutzgebiet L16- Innerer Grüngürtel. 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, der am 29.01.2018 der beabsichtigten 
Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG unter Auflagen zugestimmt hat, signalisierte bereits, dass er 
nur einem Belag aus wassergebundener Wegedecke oder Naturrasen zustimmen könne. Für eine 
andere Belagsvariante wie z. B. Kunstrasen müsste eine erneute Befreiung nach §67 Abs. 1 
BNatSchG beantragt werden, die aber keinerlei Aussicht auf eine Befreiung habe. 
 
Auch eine fachliche Stellungnahme des Sportamtes bestätigt, dass wassergebundene Wegedecke für 
die Situation im Lohsepark die am besten geeignete Belagsvariante ist: 
Der Park ist öffentlich zugänglich und es gibt keine Möglichkeit die Bolzplatzfläche abzuschließen 
oder durch ständige Aufsicht zu kontrollieren. 
Da es sich um einen Bolzplatz ohne Einfriedung, Barriere, Banden oder ähnliches handelt und der 
Park von der Bevölkerung auch gerne zum Grillen genutzt wird, ist eine regelmäßige Schädigung der 
Fläche mit Kunstrasen durch Vandalismus oder auch durch Unachtsamkeit wahrscheinlich. Es muss 
mit einem stark erhöhten Pflegeaufwand und Instandhaltungsarbeiten gerechnet werden, die in kei-
nem Verhältnis zu der Flächengröße stehen. Hier liegen deutliche Vorteile für die Ausbildung der Flä-
che mit Tennenbelag.

2 
 
 
Die Realisierung des Sportangebotes erfolgt in zwei Bauabschnitten. 
In einem ersten Bauabschnitt werden im nördlichen Bereich der Bouleplatz, die Slackline-Anlage und 
die Koordinationsgeräte Schwingstreifen und Balancierstrecke sowie der Airwalker als Spende der 
Kölner Grün Stiftung realisiert. 
In einem zweiten Bauabschnitt werden die Spielfelder, die Calisthenics-Anlage und die Sportgeräte 
zwei TrimmFit-Zonen und Monkey Bars eingebaut. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

18.03.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Sportausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0451/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
05.02.2019 11:25