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4029/2019

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Frau Gerlach betr.: "#DraussenTanzen - die Subkultur stärken" AN/1243/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.11.2019, TOP 10.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4419 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  20.11.2019 
 4029/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Frau Gerlach betr.: "#DraussenTanzen - die 
Subkultur stärken" AN/1243/2019 
Mit Anfrage AN/1243/2019 von RM Lisa Gerlach vom 17.09.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur wird 
die Verwaltung zur Stellungnahme zum Thema „#DraussenTanzen – Subkultur stärken“ in mehreren 
Punkten aufgefordert. 
 
 
1) Die Veranstaltenden wünschen sich mehr gegenseitige Toleranz und den Abbau von Miss-
trauen, sodass Ermessensspielräume seitens Verwaltung und Ordnungsamt in Zukunft eher 
zum Tragen kommen können. Wie kann ein besserer Austausch zwischen den Kollektiven, 
dem Grünflächenamt und dem Kulturausschuss ermöglicht werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grünflächen dienen primär der Naherholung im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs, wel-
cher in den Regelungen der Kölner Stadtordnung näher ausgeführt sind. Hiervon abweichende Nut-
zungen müssen bei der Verwaltung beantragt werden. Deren Genehmigungsfähigkeit prüfen die be-
troffenen Fachdienststellen ggf. unter Beteiligung anderer Behörden wie z.B. der Polizei. Im Rahmen 
dieser Prüfung spielt die Frage der Präzedenzfallwirkung und die Verhinderung der Umkehr des Ver-
hältnisses von Gemeingebrauch zu Sondernutzung ebenso eine große Rolle wie der Schutz der 
Grünfläche vor Beschädigung. 
Diese Prüfungen nehmen je nach Umfang der beantragten Nutzung mehrere Wochen in Anspruch. 
Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird den vorgenannten Schutzzielen 
gerecht. 
 
 
2) Die Verwaltung hat sicherlich Kenntnis von den Konzepten, die Berlin, Bremen, Halle, Leipzig 
oder auch der Freiburger Booking Fonds zur Stärkung der freien Szene erarbeitet haben. Die-
se Städte und andere haben Wege gefunden, ihre musikalische Subkultur zu stärken. Welche 
Elemente daraus, z.B. ein Veranstalterführerschein, wären aus Sicht der Stadt diskussionsfä-
hig um die Kölner Subkultur zu stärken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit dem Popkulturförderkonzept des Kulturamts liegt ein auch bundesweit viel beachtetes Konzept 
zur Stärkung der Popkultur in Köln vor, in dem die Subkultur in all ihrer Vielfalt Berücksichtigung fin-
det. Dies schlägt sich in der Förderung experimenteller und außergewöhnlicher Veranstaltungen jen-
seits des Mainstreams nieder. Auch Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden gefördert, wenn 
die ordnungsbehördlichen Genehmigungen vorliegen und sich aus dem inhaltlichen Konzept der Ver-
anstaltung ein Bezug zum Stadtraum ergibt.  
Das Kulturamt fördert die Interessensvertretung der Pop-Szene, den KLUBKOMM e.V., und stärkt 
diese somit in ihrer Beratungstätigkeit gerade auch für Personen, die neu auf dem Feld popkultureller 
Veranstaltungsdurchführungen aktiv werden möchten.

2 
 
 
 
3) Die Stadt Köln vermietet oder verpachtet Gelände in teils sehr langfristigen Verträgen, die 
möglicherweise nach einigen Jahren anders oder sehr viel weniger genutzt werden, als das 
ursprünglich vorgesehen war. Es gibt auch Leerstand von Räumen der Stadt. Andere Städte, 
beispielsweise Düsseldorf, haben sich für Konzepte für Zwischennutzung geöffnet.  
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Subkultur mit kurzfristigen und im Wechsel nutzba-
ren Flächen zu unterstützen? 
 
4) Gibt es bereits ein Open Air Kataster, wo Gelände der Stadt ausgewiesen werden, die seit 
längerem wenig oder gar nicht genutzt werden und die für spontane Open Air Veranstaltungen 
in Frage kämen und für die Genehmigungen vergeben werden könnten? (Damit ist nicht das 
in Arbeit befindliche Club-kataster gemeint.) Wenn nicht, hält die Stadt das für sinnvoll und 
wenn ja, bis wann könnte ein solcher Plan erarbeitet werden?  
 
Antwort der Verwaltung auf Fragen 3 und 4: 
Der Verwaltung sind keine Fehl- und/oder Mindernutzungen durch Pachtende oder Mietende städti-
scher Flächen bekannt. Auch bestehen in nutzbaren städtischen Liegenschaften regelmäßig keine 
Leerstände. Als erste Maßnahme der 2019 verabschiedeten Kulturentwicklungsplanung sitzt die Ver-
waltung jedoch derzeit an der Konzeptentwicklung für ein städtisches Raummanagement, das auch 
das Thema Zwischennutzung von städtischen und privaten Flächen und Räumen erarbeiten soll. 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4029/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.11.2019
Erstellt
18.11.2019 16:01