AN/1726/2023
Strategische Sozialplanung. Herausforderungen und Ziele
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Linke Änderungsantrag nach § 13
4799 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2023 AN/1726/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Strategische Sozialplanung. Herausforderungen und Ziele Sehr geehrte Frau Pakulat, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.2023 zu setzen Beschluss: Beschlusspunkt 2 der Beschlussvorlage wird geändert: Der Rat 2. beschließt die strategischen Ziele / Teilziele zu den Herausforderungen wie in der Anlage zu dieser Vorlage ausgeführt mit folgenden Änderungen: Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot verbessern – Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten 10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für einkommensschwache Haushalte ist gefördert Die in Tabelle 30 aufgeführten Werte der Indikatoren werden nicht nur beobachtet. Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. 10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Neufassung dieses Kapitels vor und verwendet dabei durchgehend eine normgerechte und präzise Begrifflichkeit. Weitere Teilziele des barrierefreien Wohnens werden ergänzt. Hierbei kann beispielsweise die von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre „Wie inklusiv ist das Quartier?“ als Orientierung verwendet werden. Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen in Sozialraumgebieten 11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt Die Tabelle 32 wird überarbeitet. Es reicht als strategische Zielwert nicht aus, die Spannbreite der Anteile der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB II- Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen und die Spannbreite geförderter Sozialwohnungen in Stadtteilen zu verringern. Notwendig ist eine Verringerung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und eine Vergrößerung der Anzahl geförderter Sozialwohnungen. Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. Begründung: 10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern Barrierefreie Wohnungen werden nur mit Blick auf Menschen im Seniorenalter angesprochen. Die Begriffe „barrierefrei“ und „seniorengerecht“ werden synonym verwendet. In der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ ist die Barrierefreiheit definiert. Eine vergleichbare Definition einer seniorengerechten Wohnung gibt es hingegen nicht. Die strategischen Teilziele scheinen zufällig ausgewählt: Ältere Menschen haben Zugang zu angemessenem und Barriere armem Wohnraum Kölner Wohnquartiere sind mit Gesundheitsinfrastruktur versorgt Kölner Wohnquartiere sind mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgt Sie umfassen nur einen kleinen Ausschnitt der Themen, die zur Erreichung von Barrierefreiheit notwendigerweise zu bearbeiten sind. 11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt Die von der Verwaltung aufgeführten Indikatoren sind nur begrenzt geeignet, die aufgeführten Ziele abzubilden. Die Spannbreite der Anteile der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB II- Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen verändert sich auch, wenn SGB II- Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen ziehen, in denen heute keine oder nur wenige dieser Bedarfsgemeinschaften wohnen. Die Spannbreite geförderter Sozialwohnungen in Stadtteilen verringert sich auch, wenn die Bindung von Sozialwohnungen ausläuft. Rein statistisch sinkt dann der Anteil von Sozialwohnungen in den betroffenen Stadtteilen, ohne dass sich die Wohnsituation verbessert hätte. Statt auf diese statistischen Effekte zu setzen, sind Indikatoren und Zielwerte zu definieren, die reale Verbesserungen der Lebenslage besser abbilden. Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1726/2023
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.09.2023
- Erstellt
- 26.09.2023 11:14