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AN/1726/2023

Strategische Sozialplanung. Herausforderungen und Ziele

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 26.09.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 6.1.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4799 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2023 
AN/1726/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Strategische Sozialplanung. Herausforderungen und Ziele 
 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.2023 zu setzen 
 
Beschluss: 
 
Beschlusspunkt 2 der Beschlussvorlage wird geändert: 
 
Der Rat  
 
2. beschließt die strategischen Ziele / Teilziele zu den Herausforderungen wie in der 
Anlage zu dieser Vorlage ausgeführt mit folgenden Änderungen: 
 
Herausforderung: Wohnen – Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot 
verbessern – Wohnen/Wohnumfeld attraktiver gestalten 
 
10.1 Strategisches Ziel: Bedarfsgerechtes, bezahlbares Wohnen für 
einkommensschwache Haushalte ist gefördert

Die in Tabelle 30 aufgeführten Werte der Indikatoren werden nicht nur beobachtet. 
Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 
sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. 
 
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern 
 
Die Verwaltung legt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 eine 
Neufassung dieses Kapitels vor und verwendet dabei durchgehend eine 
normgerechte und präzise Begrifflichkeit. 
Weitere Teilziele des barrierefreien Wohnens werden ergänzt. 
Hierbei kann beispielsweise die von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre 
„Wie inklusiv ist das Quartier?“ als Orientierung verwendet werden. 
 
Herausforderung: Sozialraumgebiete – Verbesserung der 
Lebensbedingungen und Teilhabechancen in Sozialraumgebieten 
 
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt 
 
Die Tabelle 32 wird überarbeitet. Es reicht als strategische Zielwert nicht aus, die 
Spannbreite der Anteile der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen und die Spannbreite geförderter 
Sozialwohnungen in Stadtteilen zu verringern. 
Notwendig ist eine Verringerung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 
Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und eine Vergrößerung der Anzahl 
geförderter Sozialwohnungen. 
Die Verwaltung schlägt dem Rat bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2024 
sinnvolle und realistische strategische Zielwerte vor. 
 
 
 
Begründung:  
 
10.2 Strategisches Ziel: Barrierefreiheit - Seniorengerechtes Wohnen fördern 
 
Barrierefreie Wohnungen werden nur mit Blick auf Menschen im Seniorenalter 
angesprochen. Die Begriffe „barrierefrei“ und „seniorengerecht“ werden synonym 
verwendet. 
In der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ ist 
die Barrierefreiheit definiert. Eine vergleichbare Definition einer seniorengerechten 
Wohnung gibt es hingegen nicht. 
Die strategischen Teilziele scheinen zufällig ausgewählt: 
 Ältere Menschen haben Zugang zu angemessenem und Barriere armem 
Wohnraum 
 Kölner Wohnquartiere sind mit Gesundheitsinfrastruktur versorgt 
 Kölner Wohnquartiere sind mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgt 
Sie umfassen nur einen kleinen Ausschnitt der Themen, die zur Erreichung von 
Barrierefreiheit notwendigerweise zu bearbeiten sind. 
 
11.1 Strategisches Ziel: Segregation bei Kindern und Jugendlichen aus 
einkommensschwachen, benachteiligten Haushalten ist entgegengewirkt

Die von der Verwaltung aufgeführten Indikatoren sind nur begrenzt geeignet, die 
aufgeführten Ziele abzubilden. 
Die Spannbreite der Anteile der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen verändert sich auch, wenn SGB II-
Bedarfsgemeinschaften in Stadtteilen ziehen, in denen heute keine oder nur wenige dieser 
Bedarfsgemeinschaften wohnen. 
Die Spannbreite geförderter Sozialwohnungen in Stadtteilen verringert sich auch, wenn die 
Bindung von Sozialwohnungen ausläuft. Rein statistisch sinkt dann der Anteil von 
Sozialwohnungen in den betroffenen Stadtteilen, ohne dass sich die Wohnsituation 
verbessert hätte. 
Statt auf diese statistischen Effekte zu setzen, sind Indikatoren und Zielwerte zu 
definieren, die reale Verbesserungen der Lebenslage besser abbilden. 
 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1726/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.09.2023
Erstellt
26.09.2023 11:14