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2861/2023

Antrag der BBM - JBV "Instandsetzung Basketballplatz Porz-Langel

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 19.10.2023, TOP 10.2.4

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2978 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 2861/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 
 
Antrag der BBM - JBV "Instandsetzung Basketballplatz Porz-Langel  
hier: Beschluss über den Änderungsntrag AN/12/2023: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Boden des Bas-
ketballplatzes an der Rheinbergstr. / Festplatz Langel in Porz-Langel mit einem weiche-
ren Boden für die Außenanlage des Basketballplatzes, die Wurffelder mit zwei neuen 
Körben sowie an der südlichen Stirnseite mit einem Fangzaun zur Eingrenzung des 
Spielfeldes ausgestattet werden kann. Es sind die ungefähren Kosten darzustellen und 
das Ergebnis zur Abstimmung der Bezirksvertretung vorzulegen.  
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Bezirksvertretung Porz auf dem Festplatz in 
Porz-Langel ein Angebot für Kinder –und Jugendliche in Form eines Basketballspielfel-
des einzurichten. Die Aufstellung von zwei neuen Basketballkörben kann im Rahmen 
einer Ersatzbeschaffung auch relativ zeitnah durchgeführt werden. Für die Kenntlich-
machung des Spielfeldes kann eine Spielfeldmarkierung erfolgen. 
Hierfür sind Kosten in Höhe von 19:000 Euro zu berücksichtigen. 
 
Für den gewünschten Bodenbelag sind zusätzlichen Kosten in voraussichtlicher Höhe 
von 81.000 Euro netto zu veranschlagen. Für die Auss tattung mit nur einem Ballfang-
zaun ist mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 6.800 Euro zu rechnen. 
 
Unberührt von den Kosten gibt die Verwaltung zu bedenken, dass der Festplatz Langel 
nicht nur als Spielfläche zu sehen ist, sondern durch seine Doppelnutzung  auch als 
Fläche für Veranstaltungen mit Aufbauten, wie z.B. die Langeler Kirmes, zur Verfügung 
steht. 
 
Es ist davon auszugehen, dass im Zuge solcher Veranstaltungen die Fläche mit Fahr-
zeugen befahren wird, welche beim Rangieren einen neuen weichen Bodenbelag (z. B. 
EPDM) beschädigen werden. Darüber hinaus sind beim Basketballspiel keine Absturz-
höhen gegeben, sodass ein weicherer Bodenbelag aus verkehrssicherheitstechnischen 
Gründen nicht vorgeschrieben und somit der Einbau wirtschaftlich nicht gerechtferti gt 
ist.

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Um zukünftig stattfindende Veranstaltungen nicht einzuschränken oder zu behindern 
kann auf dem Festplatz nur eine mobile Ausstattung montiert werden, die bei Bedarf 
abbaubar ist. Dabei ist zu bedenken, dass die Demontage und der anschließende Wie-
deraufbau von Spielgeräten einen Mehraufwand an Personalkapazitäten für das Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen zu Folge haben wird.  
Bereits jetzt sind dort die Lagerressourcen sehr eingeschränkt, sodass lediglich die Bas-
ketballständer mit ihren Körben, nicht aber noch zusätzliche Ballfangzäune mit entspre-
chend hohen Pfosten eingelagert werden können.  
Die örtlichen Gegebenheiten erfordern im Übrigen keinen Ballfangzaun, die Verkehrs-
sicherheit ist auch so gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2861/2023
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.09.2023
Erstellt
04.09.2023 18:06