2861/2023
Antrag der BBM - JBV "Instandsetzung Basketballplatz Porz-Langel
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2978 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2861/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 Antrag der BBM - JBV "Instandsetzung Basketballplatz Porz-Langel hier: Beschluss über den Änderungsntrag AN/12/2023: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Boden des Bas- ketballplatzes an der Rheinbergstr. / Festplatz Langel in Porz-Langel mit einem weiche- ren Boden für die Außenanlage des Basketballplatzes, die Wurffelder mit zwei neuen Körben sowie an der südlichen Stirnseite mit einem Fangzaun zur Eingrenzung des Spielfeldes ausgestattet werden kann. Es sind die ungefähren Kosten darzustellen und das Ergebnis zur Abstimmung der Bezirksvertretung vorzulegen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Bezirksvertretung Porz auf dem Festplatz in Porz-Langel ein Angebot für Kinder –und Jugendliche in Form eines Basketballspielfel- des einzurichten. Die Aufstellung von zwei neuen Basketballkörben kann im Rahmen einer Ersatzbeschaffung auch relativ zeitnah durchgeführt werden. Für die Kenntlich- machung des Spielfeldes kann eine Spielfeldmarkierung erfolgen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 19:000 Euro zu berücksichtigen. Für den gewünschten Bodenbelag sind zusätzlichen Kosten in voraussichtlicher Höhe von 81.000 Euro netto zu veranschlagen. Für die Auss tattung mit nur einem Ballfang- zaun ist mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 6.800 Euro zu rechnen. Unberührt von den Kosten gibt die Verwaltung zu bedenken, dass der Festplatz Langel nicht nur als Spielfläche zu sehen ist, sondern durch seine Doppelnutzung auch als Fläche für Veranstaltungen mit Aufbauten, wie z.B. die Langeler Kirmes, zur Verfügung steht. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge solcher Veranstaltungen die Fläche mit Fahr- zeugen befahren wird, welche beim Rangieren einen neuen weichen Bodenbelag (z. B. EPDM) beschädigen werden. Darüber hinaus sind beim Basketballspiel keine Absturz- höhen gegeben, sodass ein weicherer Bodenbelag aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht vorgeschrieben und somit der Einbau wirtschaftlich nicht gerechtferti gt ist. 2 Um zukünftig stattfindende Veranstaltungen nicht einzuschränken oder zu behindern kann auf dem Festplatz nur eine mobile Ausstattung montiert werden, die bei Bedarf abbaubar ist. Dabei ist zu bedenken, dass die Demontage und der anschließende Wie- deraufbau von Spielgeräten einen Mehraufwand an Personalkapazitäten für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu Folge haben wird. Bereits jetzt sind dort die Lagerressourcen sehr eingeschränkt, sodass lediglich die Bas- ketballständer mit ihren Körben, nicht aber noch zusätzliche Ballfangzäune mit entspre- chend hohen Pfosten eingelagert werden können. Die örtlichen Gegebenheiten erfordern im Übrigen keinen Ballfangzaun, die Verkehrs- sicherheit ist auch so gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2861/2023
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 04.09.2023 18:06