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4443/2019

Generalsanierung der Pützlachstraße und der Frasengasse in Köln-Flittard

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.01.2020, TOP 9.1.2

Pützlachstraße - APL - Lageplan - Index A

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Pützlachstraße - APL - Lageplan - Index A

3720 Zeichen

4-5 P
2 P
2-3
 P
2 P
2 P
1-2
 P
3 P
Pützlachstraße
Pützlachstraße
Frasengasse
Flittarder  Hauptstraße
Pützlachstraße
1 P
Demontage Altanlage
neuer Beleuchtungsstandort
x
x
x
x
x
x
x
a=12cm
a=3cm a=12cm
a=12cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
a=3cm
a=12cm
a=3cm
a=3cm
Rinne
a=12cm
Rinne
Rinne
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Au
sbaugrenze
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
20/10 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt
Betonsteinpflaster 20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
20/10 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
Bügel
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
h
eraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
9-Pützlachstraße
1021 mm 580 mm
Ausführungsplanung
9/ Flittard Lageplan Blumberg
Throm/ 30.04.2019
Pützlachstraße - Resterschließung
Nördliches Teilstück und Frasengasse
18.02.2014
18.02.2014
gez. Harzendorf
17.02.2014
gez. Stolte-Neumann
12.02.2014
gez. Scheper
12.02.2014
gez. Blumberg
9-909-02561 - LP Index A
x x
Anpassungen aufgrund neuer Grundstücksgrenzen
im Bereich des Wendehammers Throm Blumberg
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt.
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160)
örtlich durchgeführt.
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.
Anmerkung:                    
Februar 2009 Anlage

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6707 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 4443/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Pützlachstraße und der Frasengasse in Köln-Flittard 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Generalsanierung der Pützlachstraße 
sowie der Frasengasse gemäß des in der Anlage beigefügten Lageplanes umzusetzen und hierzu 
eine Bürgerinformation durchzuführen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   290.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss „Sanierung Pützlachstraße, nördl Teilstück“ (AN/1453/2008) der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 18.08.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, nach erfolgtem Abschluss der Hochwas-
serschutzbauten das nördliche Teilstück der Pützlachstraße in Köln-Flittard zu sanieren. 
 
Des Weiteren wurde nach Mitteilung der Verwaltung vom 06.05.2019 an die Bezirksvertretung Mül-
heim die Pützlachstraße in das 5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen (Vorlagen-Nr. 
0605/2019) aufgenommen. 
 
Die Verwaltung hat im Rahmen des Beschlusses und der Mitteilung sowie aufgrund des heute beste-
henden sehr schlechten Ausbauzustandes die Planunterlagen für die Umgestaltung der Pützlachstra-
ße und der Frasengasse erstellt (siehe Anlage). 
 
Die Umgestaltungsmaßnahme gliedert sich hierbei in zwei Teilbereiche. Zum einen in einen Teilbe-
reich „Ersterschließung“, zum anderen in einen Teilbereich „Generalsanierung“.

3 
 
Teilbereich „Ersterschließung“ 
 
 Pützlachstraße 
 
Die Pützlachstraße ist im Bereich der nördlichen Grenze des Hauses Nummer 112 bis Haus-
nummer 124 noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. 
 
 
Teilbereich „Generalsanierung“ 
 
 Pützlachstraße 
 
Die Pützlachstraße soll im Bereich von der Einmündung Frasengasse bis ca. 
65 m in nördlicher Richtung (nördl. Grenze Haus. Nr. 112) aufgrund des sehr schlechten Stra-
ßenzustandes generalsaniert werden. 
 
 Frasengasse 
 
Die Frasengasse soll von der Pützlachstraße bis zur Flittarder Hauptstraße aufgrund des  
mangelhaften Ausbauzustandes der Verkehrsfläche generalsaniert werden. 
 
Planung der Verwaltung 
 
Die Planung der Verwaltung sieht den Ausbau der Verkehrsfläche der Pützlachstraße und der Fra-
sengasse als Mischverkehrsfläche, verkehrsberuhigter Bereich, vor, die sich in die bestehende Tem-
po 30 Zone eingliedert. 
 
Damit die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, werden die bestehenden öffentlichen Stellplät-
ze geordnet. Hierzu werden im Bereich der Mischverkehrsfläche Stellplätze positioniert, die sich 
durch das verwendete Oberflächenmaterial klar zur Fahrbahn abgrenzen. Im Bereich Pützlachstraße 
werden die Stellplätze in der heutigen Position belassen. Eine alternierende Lage ist aufgrund der 
bestehenden Grundstückszufahrten nicht möglich. Die öffentlichen Stellplätze in der Frasengasse 
werden alternierend angeordnet. 
 
Die Pützlachstraße befindet sich mit Teilflächen im Landschaftsschutzgebiet. Im Rahmen der Umset-
zung der geplanten Maßnahme ist ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Damit die 
Belange des Landschaftsschutzes beachtet werden können, hat die Verwaltung einen landschafts-
pflegerischen Begleitplan erstellen lassen. Dieser landschaftspflegerische Begleitplan beschreibt 
Ausgleichsmaßnahmen für das Planungsgebiet, die mit Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt 
werden. Die Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Eingriffsgenehmi-
gung nach §14 (BNatSchG) wurden eingeholt. 
 
Kosten der Baumaßnahme 
 
Die Kosten der geplanten Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 290.000,00 €. 
 
Hier entfallen auf den Teilbereich „Ersterschließung“ 97.000,00 € und auf den Teilbereich „Generals-
anierung“ 193.000,00 €. 
 
Bürgerinformation 
 
Die Verwaltung wird eine Bürgerinformation über die Straßenbaumaßnahme durchführen. Diese soll 
im Frühjahr 2020 stattfinden.  
 
Damit die Baumaßnahme zügig weiter verfolgt werden kann, werden der Baubeschluss sowie der 
Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation verknüpft. Mögliche Änderungen, die sich im 
Rahmen der Bürgerinformation ergeben, werden im Zuge der Ausführungsplanung eingearbeitet.

4 
 
Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger 
 
Die Baumaßnahme löst Beitragspflichten der Anliegerinnen und Anlieger nach dem Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) aus. 
 
Im Teilbereich „Ersterschließung“ unterliegt die Pützlachstraße noch vollständig der Erschließungs-
beitragspflicht nach dem BauGB. Für die durch den Ausbau erfolgende erstmalige endgültige Herstel-
lung der Straße sind Erschließungsbeiträge zu erheben. 
 
Im Teilbereich „Generalsanierung“ unterliegen die Pützlachstraße und die Frasengasse nicht mehr 
der Erschließungsbeitragspflicht nach dem BauGB. Für die Erneuerung der verschlissenen Straßen-
teileinrichtungen sind Straßenbaubeiträge nach dem KAG NRW zu erheben. 
 
Finanzierung 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfrist-
planung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen 
für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen (für die 
Generalsanierung in Höhe von 193.000 €) sowie 6601-1201-9-8009, Erschließung Mülheim (für die 
Ersterschließung in Höhe von 97.000 €) zur Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der 
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 5.800 € berücksichtigt. 
 
 
Anlage: 
 
Pützlachstraße – APL - Lageplan – Index A

Beratungsverlauf (1)

27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4443/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.01.2020
Erstellt
20.12.2019 09:49