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V/0671/2017

Duschensanierung im Bootshaus Paddelsportclub Münster e. V., hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 11.08.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 13.09.2017, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6038 Zeichen

V/0671/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Duschensanierung im Bootshaus Paddelsportclub Münster e. V.;  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
Beratungsfolge  
31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.09.2017 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem Paddelsportclub Münster e. V. nach der Sportför-
derrichtlinie wie folgt den am 07.08.2017 beantragten „förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn“: 
 
BV Maßnahme Antrag 
vom ca. Aufwand Zuschuss 
bis zu 
Zuschussent-
scheidung 
möglich ab 
Ost 
Duschsanie-
rung im Boots-
haus Werse 
07.08.2017 2.500,00 € 1.250,00 € 
 
2019 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der 
Sportförderrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der 
Gremien der Stadt Münster über den vom Paddelsportclub Münster e. V. beantra g-
ten Baukostenzuschuss. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die v om Pad-
delsportclub Münster e. V. beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist u n-
abhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderung s-
unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Paddelsportclub Münster e. V. gege n-
über keinen Hinweis auf die Bewertung des Förderantrags. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0671/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0671/2017 
2.4  Der Paddelsportclub Münster e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbez o-
gen darum, die an anderer Stelle möglichen Fö rderungen für die Baumaßnahme zu 
erhalten.  
 
2.5  Der Paddelsportclub Münster e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der 
Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich 
über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach 
Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare 
noch mittelbare Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme  
Beim Paddelsportclub Münster e. V. ist die Warmwasserbereitung der Duschen in seinem 
Boothaus an der Werse defekt. Der Verein holte bei einer Fachfirma ein Angebot für die a n-
stehende Reparatur ein. Demnach wird er rund 2.500 € aufwenden müssen, um die Firma zu 
beauftragen.  
 
Die Reparatur soll so schnell wie möglich erfolgen, damit Angehörige von Verein und Koope-
rationsschulen nicht ungebührlich lange kalt duschen müssen. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
Der Paddelsportclub Münster e. V. beantragte zu dem v. g. Aufwand am 07.08.2017 einen 
städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Nach dem 
städtischen Zuschussverfahren muss er mit der gepla nten Reparatur warten, bis der Spor t-
ausschuss über die beantragte Sportförderung en tschieden hat. Für den Paddelsportclub 
Münster e. V. ist frühestens 2019 eine En tscheidung der Stadt Münster über die beantragte 
Sportförderung möglich. Bis dahin muss er gr undsätzlich mit der Reparatur der Duschen 
warten.  
 
3. Das Anliegen des Paddelsportclub Münster e. V.  
Am 07.08.2017 beantragte der Paddelsportclub Münster e. V. außer dem Baukostenzu-
schuss auch die Genehmigung, die Duschen unverzüglich reparieren zu dürfen. 
 
4. Bewertung  
Die vom Verein beantragte Genehmigung zur umgehenden Bauausführung ist der richtl i-
niengemäße „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“. Über den entscheidet der 
Sportausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Ost. Die zur Vorbereitung der 
Beteiligung der politischen Gremien geltenden Vorschriften stehen einer sofortigen Antrag s-
entscheidung zum Baubeginn entgegen.  
 
Im Falle einer sofortigen Genehmigung durch die Sportverwaltung bliebe die Beteiligung der 
politischen Gremien außer acht. Das ist nur vertretbar, wenn ausreichend Gründe für eine 
umgehende Sanierung sprechen. 
 
Die Sportverwaltung unterstützt einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil 
der Paddelsportclub Münster e. V. damit in die Lage versetzt wird,  nach se inem Zeitplan, 
unabhängig vom Beratungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss, aktiv zu werden. 
Mit Blick auf die Sportfö rderrichtlinie und Vergleichsfälle spricht sich die Verwaltung für eine 
Genehmigung mit Beteiligung der politischen Gremien aus. 
 
 
5. Folgen

- 3 - 
V/0671/2017 
Mit der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ ist für die Stadt 
Münster keine Verpflichtung verbunden. Sie wird den Vereinsantrag später bezüglich der 
Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung  vorlegen. Es gibt keine 
Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r-
waltung gegenüber dem Paddelsportclub Münster e. V. ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Münster e r-
hielt der Paddelsportclub Münster e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die 
ihn bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Er weiß, dass über den 
Zuschussantrag erst ab 2019 entschieden wird und er den F inanzaufwand bis dahin allein 
finanzieren muss.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ 
aus, darf der Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung begin-
nen. Der Sportverein muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingun-
gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen. 
 
 
i. V. 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2017 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse 07

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Details

Aktenzeichen
V/0671/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37