V/0671/2017
Duschensanierung im Bootshaus Paddelsportclub Münster e. V., hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0671/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Duschensanierung im Bootshaus Paddelsportclub Münster e. V.; hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.09.2017 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Paddelsportclub Münster e. V. nach der Sportför- derrichtlinie wie folgt den am 07.08.2017 beantragten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: BV Maßnahme Antrag vom ca. Aufwand Zuschuss bis zu Zuschussent- scheidung möglich ab Ost Duschsanie- rung im Boots- haus Werse 07.08.2017 2.500,00 € 1.250,00 € 2019 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportförderrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über den vom Paddelsportclub Münster e. V. beantra g- ten Baukostenzuschuss. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die v om Pad- delsportclub Münster e. V. beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist u n- abhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderung s- unschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Paddelsportclub Münster e. V. gege n- über keinen Hinweis auf die Bewertung des Förderantrags. Vorlagen-Nr.: V/0671/2017 Auskunft erteilt: Frau Jany Ruf: 492-5211 E-Mail: Jany@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0671/2017 2.4 Der Paddelsportclub Münster e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbez o- gen darum, die an anderer Stelle möglichen Fö rderungen für die Baumaßnahme zu erhalten. 2.5 Der Paddelsportclub Münster e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: 1. Die Baumaßnahme Beim Paddelsportclub Münster e. V. ist die Warmwasserbereitung der Duschen in seinem Boothaus an der Werse defekt. Der Verein holte bei einer Fachfirma ein Angebot für die a n- stehende Reparatur ein. Demnach wird er rund 2.500 € aufwenden müssen, um die Firma zu beauftragen. Die Reparatur soll so schnell wie möglich erfolgen, damit Angehörige von Verein und Koope- rationsschulen nicht ungebührlich lange kalt duschen müssen. 2. Die städtische Sportförderung Der Paddelsportclub Münster e. V. beantragte zu dem v. g. Aufwand am 07.08.2017 einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Nach dem städtischen Zuschussverfahren muss er mit der gepla nten Reparatur warten, bis der Spor t- ausschuss über die beantragte Sportförderung en tschieden hat. Für den Paddelsportclub Münster e. V. ist frühestens 2019 eine En tscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung möglich. Bis dahin muss er gr undsätzlich mit der Reparatur der Duschen warten. 3. Das Anliegen des Paddelsportclub Münster e. V. Am 07.08.2017 beantragte der Paddelsportclub Münster e. V. außer dem Baukostenzu- schuss auch die Genehmigung, die Duschen unverzüglich reparieren zu dürfen. 4. Bewertung Die vom Verein beantragte Genehmigung zur umgehenden Bauausführung ist der richtl i- niengemäße „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“. Über den entscheidet der Sportausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Ost. Die zur Vorbereitung der Beteiligung der politischen Gremien geltenden Vorschriften stehen einer sofortigen Antrag s- entscheidung zum Baubeginn entgegen. Im Falle einer sofortigen Genehmigung durch die Sportverwaltung bliebe die Beteiligung der politischen Gremien außer acht. Das ist nur vertretbar, wenn ausreichend Gründe für eine umgehende Sanierung sprechen. Die Sportverwaltung unterstützt einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil der Paddelsportclub Münster e. V. damit in die Lage versetzt wird, nach se inem Zeitplan, unabhängig vom Beratungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss, aktiv zu werden. Mit Blick auf die Sportfö rderrichtlinie und Vergleichsfälle spricht sich die Verwaltung für eine Genehmigung mit Beteiligung der politischen Gremien aus. 5. Folgen - 3 - V/0671/2017 Mit der Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ ist für die Stadt Münster keine Verpflichtung verbunden. Sie wird den Vereinsantrag später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r- waltung gegenüber dem Paddelsportclub Münster e. V. ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Münster e r- hielt der Paddelsportclub Münster e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihn bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Er weiß, dass über den Zuschussantrag erst ab 2019 entschieden wird und er den F inanzaufwand bis dahin allein finanzieren muss. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf der Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung begin- nen. Der Sportverein muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingun- gen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen. i. V. Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Werse 07
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Details
- Aktenzeichen
- V/0671/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37