Kein Täter werden - Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Köln? hier: Beantwortung der Nachfrage von Herrn Hegenbarth aus der JHA-Sitzung vom 14.03.2017
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1234/2017 vom 25.04.2017
Stand: Am 09.05.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 1234/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Kein Täter werden - Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Köln? hier: Beantwortung der Nachfrage von Herrn Hegenbarth aus der JHA-Sitzung vom 14.03.2017 Zur Beantwortung der Anfrage an die Verwaltung (DS-Nr. 0719/2017) fragt Herr Hegenbarth, ob es tatsächlich keine Projekte für junge Sexualstraftäter ab dem 21. Lebensjahr gebe. Weiterhin interessiert Herrn Hegenbarth die Inanspruchnahme der Angebote von „Punktum“ und „Zarbitter“ in 2016. Die Verwaltung nimmt zu der Nachfrage wie folgt Stellung: Für den Personenkreis von über 21-jährigen Sexualstraftätern gibt es in Köln kein gesondertes Bera- tungs- oder Präventionsangebot. Das Projekt „Kein Täter werden“ aus Düsseldorf, auf welches die Ursprungsanfrage der Piratengrup- pe Bezug nimmt, ist ein über Krankenkassenleistungen finanziertes Therapieangebot der Uni-Klinik Düsseldorf. In Anbetracht der durch die Polizeibehörde Köln übermittelten stabilen Fallzahlensituation in den letz- ten Jahren, sieht die Verwaltung keinen prioritären Handlungsbedarf für ein kommunal finanziertes Angebot. Die benannten Angebote von „Punktum“ und „Zartbitter“ für den Jugendhilfebereich wenden sich an sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche. Die Beratungsstelle „Punktum“ verzeichnet in 2016 insgesamt 204 Beratungsfälle. Der weitaus überwiegende Teil (90%) der Beratungsfälle sind sexuell übergriffige „Täter“ (20 Fälle 18- 12 Jahre / 83 Fälle 15-18 Jahre / 51 Fälle 12-15 Jahre). Die Beratungsstelle „Zartbitter“ hat im Jahr 2016 465 Fälle von sexueller Gewalt durch Kinder und Jugendliche mit einem oder mehreren Beratungskontakten beraten. 50% der Fälle bezogen sich auf sexuelle Gewalt durch gleichaltrige Kinder und Jugendliche. 135 dieser Fälle lagen im Alter von unter 12 Jahren und ca. 100 Fälle bezogen sich auf sexuelle Ge- walt durch Jugendliche ab 12 Jahre. Der Verein Zartbitter weist darauf hin, dass viele der von Jugendlichen (ab 14 Jahren) verübten Hand- lungen zwar strafrechtlich relevant, jedoch keineswegs auf ein verfestigtes Täterverhalten, sondern auf grenzverletzende Gruppennormen zurückzuführen sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Fol- gen für die betroffenen Mädchen und Jungen minderschwer sind. 2
Beratungsverlauf
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08.05.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
09.05.2017 zuletzt
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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