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1234/2017

Kein Täter werden - Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Köln? hier: Beantwortung der Nachfrage von Herrn Hegenbarth aus der JHA-Sitzung vom 14.03.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2527 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
 1234/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Kein Täter werden - Welche Präventionsmaßnahmen gibt es in Köln? hier: Beantwortung der 
Nachfrage von Herrn Hegenbarth aus der JHA-Sitzung vom 14.03.2017 
Zur Beantwortung der Anfrage an die Verwaltung (DS-Nr. 0719/2017) fragt Herr Hegenbarth, ob es 
tatsächlich keine Projekte für junge Sexualstraftäter ab dem 21. Lebensjahr gebe. 
Weiterhin interessiert Herrn Hegenbarth die Inanspruchnahme der Angebote von „Punktum“ und 
„Zarbitter“ in 2016. 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Nachfrage wie folgt Stellung: 
 
Für den Personenkreis von über 21-jährigen Sexualstraftätern gibt es in Köln kein gesondertes Bera-
tungs- oder Präventionsangebot. 
 
Das Projekt „Kein Täter werden“ aus Düsseldorf, auf welches die Ursprungsanfrage der Piratengrup-
pe Bezug nimmt, ist ein über Krankenkassenleistungen finanziertes Therapieangebot der Uni-Klinik 
Düsseldorf.  
 
In Anbetracht der durch die Polizeibehörde Köln übermittelten stabilen Fallzahlensituation in den letz-
ten Jahren, sieht die Verwaltung keinen prioritären Handlungsbedarf für ein kommunal finanziertes 
Angebot. 
 
Die benannten Angebote von „Punktum“ und „Zartbitter“ für den Jugendhilfebereich wenden sich an 
sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche. 
 
Die Beratungsstelle „Punktum“ verzeichnet in 2016 insgesamt 204 Beratungsfälle. 
Der weitaus überwiegende Teil (90%) der Beratungsfälle sind sexuell übergriffige „Täter“ (20 Fälle 18-
12 Jahre / 83 Fälle 15-18 Jahre / 51 Fälle 12-15 Jahre). 
 
Die Beratungsstelle „Zartbitter“ hat im Jahr 2016 465 Fälle von sexueller Gewalt durch Kinder und 
Jugendliche mit einem oder mehreren Beratungskontakten beraten. 50% der Fälle bezogen sich auf 
sexuelle Gewalt durch gleichaltrige Kinder und Jugendliche. 
 
135 dieser Fälle lagen im Alter von unter 12 Jahren und ca. 100 Fälle bezogen sich auf sexuelle Ge-
walt durch Jugendliche ab 12 Jahre. 
 
Der Verein Zartbitter weist darauf hin, dass viele der von Jugendlichen (ab 14 Jahren) verübten Hand-
lungen zwar strafrechtlich relevant, jedoch keineswegs auf ein verfestigtes Täterverhalten, sondern 
auf grenzverletzende Gruppennormen zurückzuführen sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Fol-
gen für die betroffenen Mädchen und Jungen minderschwer sind.

2

Beratungsverlauf (2)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1234/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27