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AN/2209/2022

Terminverschiebung Karneval 2023

Die PARTEI Antrag nach § 3 28.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 3.1.5

Die FRAKTION Antrag nach § 3

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Die FRAKTION Antrag nach § 3

3321 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.11.2022 
 
AN/2209/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.12.2022 
 
Terminverschiebung Karneval 2023 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 08.12.2022 zu set-
zen: 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Oberbürgermeisterin wirkt beim Festkomitee des Kölner Karnevals darauf hin, die jecke Zeit von 
Weiberfastnacht bis Aschermittwoch 2023 auf die 21. Kalenderwoche, vom 22. -28. Mai 2023, zu verle-
gen.  
 
 
 
 An die Vorsitzende des Rates der Stadt 
Köln  
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
2. Die Oberbürgermeisterin wirbt im Rahmen ihrer Funktion als Mitglied im Präs idium des Deutschen 
Städtetages für den Import bzw. Export des Rheinischen Frohsinns in andere bundesdeutsche Gemein-
den.  
 
3. Die Köln Business GmbH wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich der Kölner Karneval™ für andere 
bundesdeutsche Gemeinden im Franchisemodell lizensieren lässt.  
 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Der „Elfte im Elften“ 2022 hat eindrücklich die enorme Strahl - und Anziehungskraft des Kölner Karne-
vals™ unter Beweis gestellt. Rund 0, 1 Millionen Besucher:innen wurden im Innenstadtbereich gezählt. 
Dieses Potential muss aufgegriffen und weiter ausgebaut werden.  
 
Allerdings offenbarten das Zusammenbrechen des ÖPNV, Schmutz & Schubsereien sowie die Notwen-
digkeit einen privaten Dienstleister mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Kwartier Latäng zu beauf-
tragen, dass Köln mit seinem Karneval nicht mehr alleine fertig wird.  
 
Der Vorschlag des Kölner Festkomitees, mehr Ausgleichsflächen im Kölner Stadtgebiet bereit zu stellen, 
löst nicht nur nicht die vorgenannten Problemlagen, sondern verkennt die tatsächliche Marktmacht des 
Kölner Karnevals™ *ökonomiesmiley* 
 
Nach über 200 Jahren befindet sich der Kölner Karneval ™ in der Phase der sogenannten ‚endgültigen 
Marktreife‘.  
 
Das Projekt mus s jetzt auf die Schiene gesetzt werden. Das kann nur gelingen, wenn die jecken Tage 
von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch in eine bessere Jahreszeit verlegt werden; und welcher Termin 
könnte besser sein als die Woche vom 22.-28. Mai 2023? [rhetorische Frage]   
 
Da zeitgleich die Polis Mobility stattfindet, können Synergieeffekte hinsichtlich ÖPNV und 'Steuerung von 
Menschenströmen' (O-Ton OB) gleich mitgedacht werden. 
 
Als Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages kann Frau Reker den Export des Rheinischen 
Frohsinns in bundesdeutsche Gemeinden aller Bundesländer – mit dem Ziel üppige Lizenzgebühren für 
die Kölner Stadtkasse zu generieren, hier vorantreiben und bewerben.

- 3 - 
 
 
Zudem kann die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages durch ein 1A -
Spitzenrahmenprogramm: „Live-Präsentation des Kölner Karnevals™“ gleichermaßen aufgelockert wie 
bereichert werden. Eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten. 
 
Gez.: 
Michael Hock 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/2209/2022
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
28.11.2022
Erstellt
25.11.2022 18:40