Mandari Insight

1046/2025

Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Kockerbeck (Fraktion DIE LINKE) im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 bezgl. TOP 5.4 "Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen"(2987/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.04.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 12.05.2025, TOP 8.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2010 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.04.2025 
 1046/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
 
Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Kockerbeck (Fraktion DIE LINKE) im 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 20.11.2023 bezgl. TOP 5.4 
"Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit 
an Grundschulen"(2987/2023) 
Heiner Kockerbeck (DIE LINKE) fragt ergänzend nach, ob die Beantwortung der Verwaltung 
anderes ausfiele, würden statt der Schuleinzugsbereiche noch die abgeschafften Schulbezirke 
bestehen. Laut einer Studie fände eine soziale Polarisierung seit der Abschaffung der Schul-
bezirke statt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bis zum Schuljahr 2007/08 wurde jeder Wohnort einer bestimmten Schule (der in Köln vor-
handenen Schularten) zugeordnet und die dort wohnhaften Kinder waren grundsätzlich ver-
pflichtet, sich an einer dieser Schulen (Gemeinschaftsgrundschule, katholische Grundschule, 
evangelische Grundschule) anzumelden. 
Zur Ermöglichung einer freien Schulwahl wurden die Schulbezirke zum Schuljahr 2008/09 per 
Schulgesetzänderung aufgehoben. 
 
Seit 2010 ist es in NRW möglich, Schuleinzugsbereiche als fakultatives Steuerungsinstrument 
des Schulträgers für eine optimale Schulversorgung einzurichten, es gilt jedoch weiterhin freie 
Schulwahl. 
Liegt der Wohnort eines Kindes im definierten Einzugsbereich einer Schule besteht keine Ver-
pflichtung zum Besuch dieser Schule. Lediglich bei Anmeldeüberhängen haben Kinder aus 
dem Einzugsbereich Vorrang bei der Aufnahme. 
Die Aufnahme eines Kindes kann abgelehnt werden, wenn es nicht im Schuleinzugsbereich 
wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch dieser Schule hat. 
Auch mit Schulbezirken wäre eine Wahl zwischen drei Grundschulen unterschiedlicher Schul-
art möglich. Eine soziale Polarisierung könnte auch so nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1046/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.04.2025
Erstellt
08.04.2025 11:53