V/0473/2021
Umsetzung des Sofortprogramms zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten und mittelfristige Perspektive
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Berichtsvorlage
16061 Zeichen
V/0473/2021
V/0473/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Umsetzung des Sofortprogramms zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten und mittelfristige
Perspektive
Beratungsfolge
16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Mit dem Beschluss über den Haushalt 2021 hat der Rat der Stadt Münster insgesamt 6.000.000 € für
die Finanzierung eines kommunalen Sofortausstattungsprogrammes für die Schulen bereitgestellt.
Für die Verteilung der Geräte wurden im Rahmen eines Haushaltsbegleitantrages, den der Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 beschlossen
hat, die Leitplanken gesetzt. Per Dringlichkeitsentscheidung vom 19.04.2021 (D/0007/2021) wurde
die Beschaffung auf den Weg gebracht.
Das gesamte Umfeld „Schule“ unterliegt einer beschleunigten Entwicklung in Bezug auf die Digitali-
sierung und allen damit zusammenhängenden Prozessen: Schülerinnen und Schüler (SuS) wie Lehr-
kräfte, Erziehungsberechtigte, die gesamte Schulgestaltung und -entwicklung in pädagogischer wie
baulicher Hinsicht. Alle befinden sich auf dem Schnellweg, der derzeit nur in eine Richtung zu führen
scheint, unterstützt durch die Förderprogramme des Digitalpaktes und eigene Haushaltsmittel ist es
unausweichlich, die Vision der digitalisierten Vollausstattung von Schulen jetzt anzugehen und zu
Ende zu denken.
Durch die zahlreichen Eigenanschaffungen von iPads durch die Schulen, durch die Förderprogramme
des Bundes (Digital Pakt) sowie mit den von der Schulverwaltung angeschafften Klassensätzen von
iPads für die Grundschulen stehen bereits in allen Schulen digitale Endgeräte zur Verfügung. Diese
Anzahl wird durch die jetzt auf den Weg gebrachte Beschaffung noch einmal massiv erhöht. Die Auf-
teilung ist in dem genannten Haushaltsbegleitantrag dabei wie folgt vorgesehen: 7200 128 GB-Geräte
sollen den Jahrgängen 8 bis 13 an den Gymnasien, Gesamtschule n und Realschulen zur Verfügung
gestellt werden. 4500 32GB-Geräte sind für die Grundschulen und 5. bis 7. Jahrgänge der zuvor ge-
nannten Schulformen vorgesehen. Bei diesen würden jeweils 2 SuS mit einem Gerät arbeiten, in allen
anderen Jahrgängen stünde pro Schülerin und Schüler ein Gerät zur Verfügung, ebenso wie in allen
Jahrgängen der Haupt-, Förder-, Sekundarschulen und der Schule für Kranke. Alle Geräte sollen mit
einem Stift ausgestattet werden und als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Amt für Schule und
Weiterbildung
10.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
Telefon: 492-2843
Zeisberg@stadt-
muenster.de
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V/0473/2021
Beschaffung der Geräte | Dringlichkeitsentscheidung D/0007/2021
Zielsetzung ist es, die zusätzlichen iPads direkt nach den Sommerferien 2021 an die Schulen auszu-
liefern. Aufgrund der langen Lieferzeit der iPad -Geräte und deren Zubehör (Stift, Hülle) wurde die
Beschaffung der 11.700 Geräte per Dringlichkeitsentscheidung vom 19.04.2021 auf den Weg ge-
bracht. Daraufhin sind unverzüglich die Ausschreibungen in die Wege geleitet worden. Mit aktuellem
Stand Anfang Juni 2021 hält die Verwaltung es für realistisch, den Zeitplan einhalten zu können.
Ausstattung mit Hüllen, Stiften, Ladeschränke für die Schulen | Sonderetat
Im Dringlichkeitsbeschluss wurden die Argumente zur Beschaffung von Eingabestiften des Typ
Crayon von logitech bereits dargestellt und deren Anschaffung durch den Schulträger zugestimmt.
Zustimmung fand ebenfalls die Anschaffung von Hüllen und Lademöglichk eiten durch den Schulträ-
ger.
Während bei den Stiften und Hüllen aus vergaberechtlichen Gründen ein Beschaffungsrecht über
einen Sonderetat für die Schulen ausgeschlossen wurde, ist es bei den Lademöglichkeiten vor allem
die technische Abnahme der Schränke unter Berücksichtigung der elektrischen Anschlussmöglichkei-
ten und des Diebstahlschutzes, der eine zentrale Anschaffung durch die Verwaltung erforderlich
macht. Derzeit werden Gespräche mit den Schulen geführt, welche Lademöglichkeiten sie benötigen
und wo diese aufgestellt werden sollen. Die Varianten reichen von Ladekoffern über Ladeschränke
bis hin zu Ladewagen. Sie unterschieden sich in der Art der Aufbewahrung (Menge der Geräte, ein-
zeln abschließbare Fächer), Lightning-Kabel-Anschluss und der Mobilität.
Ob die Ausgabe der Geräte, Stifte und Hüllen unter Einsatz von Studentischen Hilfskräften erfolgen
kann, wird derzeit noch geprüft. Dem entgegen steht die zeitliche Verfügbarkeit von Studierenden, die
im Semester oft nur tage - oder stundenweise Arbeite n erlauben. Benötigt werden jedoch Personen,
die über einige Wochen verfügbar wären.
Leihvertrag
Die Ausgabe der beschafften Geräte mit Zubehör erfolgt, wie bei den Geräten aus dem Digital Pakt
der Bundesförderung auch, auf Basis eines Leihvertrages. Dies er sieht vor, dass die Beseitigung von
Schäden auf eigene Kosten erfolgt, wenn die Haftpflichtversicherung diese nicht mit abdeckt. Die
Leihverträge werden dahingehend abgeändert, dass sie einen Hinweis auf die Übernahme im Scha-
densfall enthalten und auf e ine mögliche notwendige Erweiterung der Haftpflichtversicherung hinwei-
sen. Wie hier konkret eine unbürokratische und niedrigschwellige Lösung ausgestaltet werden kann,
ist zum augenblicklichen Zeitpunkt noch offen. Mit den aktuell bereitgestellten 6 Mio. € sind Reparatu-
ren oder Ersatzbeschaffungen nicht finanziert; hier ist auch nicht absehbar, wie viele der Geräte wirk-
lich irreparabel sein werden. 1 Der Leihvertrag steht in einfacher Sprache zur Verfügung und Überset-
zungen in die gängigen Sprachen sind in Arbeit
1 Hinweis: Apple bietet eine Versicherung an, die vorsieht, dass 5% des versicherten Gerätevolumens bei De-
fekten ausgetauscht werden können. Das entspräche hier alleine 585 Geräte mit einem Finanzvolumen von ca.
250.000 €, lediglich das Zubehör bliebe erhalten
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V/0473/2021
Berücksichtigung der Fördergeräte
Bei der zuvor beschriebenen Umsetzung der Ausstattung für die Klassenstufen und Schulformen sol-
len die Geräte aus der Bundesförderung berücksichtigt werden. Dabei müssen mehrere Aspekte be-
achtet werden, die Auswirkungen auf die Neuverteilung der Geräte haben:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Geräte gemäß dem Förderzweck ausschließlich be-
dürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden dürfen. Auch wenn es na-
heliegend erscheint, diese Geräte als Klassensatz zusammenzufassen und zur Verfügung zu
stellen und dieses Vorgehen eine erhebliche Erleichterung in der Administration wie Bedie-
nung darstellen würden, ist es unter Fördergesichtspunkten unzulässig. Dass also jeweils nur
ein Teil der Kinder in einer Klasse bedürftig ist, wird von der Verwaltung bei der Verteilung der
Geräte Berücksichtigung finden müssen. Die Geräte werden weiter vereinzelt in den Klassen
eingesetzt und somit den Klassensatz ergänzen.
Vor allem im Beirat MEP wurde der Aspekt der Verteilung eindringlich diskutiert. Zum einen
wurde betont, dass die Geräte aus der Bundesförderung auch als Nachteilsausgleich den
Schülerinnen und Schülern zur Verwendung im schulischen Kontext mit nach Hause gegeben
wurden. Aufgrund der vorgeschlagenen Verteilung müssten die Fördergeräte, die als 32 GB-
Geräte für die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe beschafft wurden, zurück-
gefordert werden, da diese SuS mit 128 GB-Geräten ausgestattet werden sollen. Die zurück-
geforderten Geräte können dann in die unteren Klassen (Jahrgänge 1 bis 7) gegeben werden.
Inwieweit dies unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien möglich und zulässig ist, ist aus-
drücklich noch zu prüfen. Weiter wurde zu bedenken gegeben, dass es derzeit sowohl in
Grundschulen, aber auch in Realschulen Klassen gibt, in denen mehr als 50% der Kinder ein
Fördergerät bekommen haben. Wird die Ausstattung nun in diesen Klassen auf 2:1 gesetzt,
werden weniger Kinder ein Gerät zur Verfügung haben als vorher unter Berücksichtigung der
Fördergeräte nach dem SGB II-Schlüssel.
Die Geräte aus der Bundesförderung werden an die SuS ausgeliehen für den Gebrauch im
häuslichen Umfeld. Es ist nicht beabsichtigt und auch nicht praktikabel, dass SuS der Primar-
stufe oder auch der 5. und 6. Klasse die Geräte täglich mit in die Schule bringen. Werden die
Geräte dennoch angerechnet, entsteht die Situation, dass Schulen mit einem hohen SGB II-
Anteil entweder keine Geräte bekommen oder im schlimmsten Fall noch Geräte zurückgeben
müssen. Für den Schulbetrieb bedeutet das dann, dass in diesen Schulen keine Geräte aus
der hier vorliegenden Förderung zur Verfügung stehen, während andere Schulen die Geräte
für den lfd. Schulbetrieb erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein solches Vorgehen kaum umsetzbar und stößt auf Wertungswider-
sprüche. Die ausgegebenen Geräte sollen bei den Schulen und damit den bedürftigen Schülerinnen
und Schülern verbleiben.
Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ergibt sich folgender Verteilungsplan; die genannte
Reihenfolge entspricht der Priorität in der Verteilung der Geräte:
a) 32 GB-Geräte:
- Die Förderschulen, die Schule für Kranke und die Hauptschulen erhalten eine 1:1-
Ausstattung für alle Jahrgänge.
- Die Jahrgänge 5 bis 7 der Realschulen, Gymnasien und der PRIMUS-Schule erhalten eine
2:1-Ausstattung.
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- Die Grundschulen behalten ihre zugewiesenen Fördergeräte. Die noch zur Verfügung ste-
henden Geräte werden als Klassensätze gleichmäßig an die Grundschulen verteilt.
b) 128 GB-Geräte
- Berücksichtigt wurden die Jahrgänge 8-10 der Realschulen, Gesamtschulen und der PRI-
MUS Schule, die Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Schülerinnen
und Schüler des Weiterbildungskollegs.
Die bestellte Menge an iPads (4500 Geräte) ist ausreichend für 82% der genannten Schü-
lerinnen und Schüler.
- Die Geräte werden demnach so verteilt, dass 82% der Schülerinnen und Schüler erreicht
werden können. Die Aufteilung der Geräte in den Jahrgängen obliegt den Schulen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die beschafften Geräte schnellstmöglich an die Schulen auszu-
geben, weist aber darauf hin, dass insbesondere unter Berücksichtigung der Einsatzmöglich-
keiten der Fördergeräte und noch zu klärender grundsätzlicher Fragen zum Einsatz in Grund-
schulen auf jeden Fall Nachsteuerungen erforderlich werden.
Stellen zum Support bei der citeq aus dem MEP
Für den IT-Support der angeschafften Geräte und für die BKs sollen gem. dem vorgenannten Antrag
dauerhaft drei Stellen aus dem MEP finanziert werden. Die Verwaltung bereitet aktuell eine Vorlage
zur Evaluation des bestehenden MEP und eine daraus resultierende Neuausrichtung unter Berück-
sichtigung aller Kosten vor, unter denen dann auch diese Personalkosten zu zählen sein werden.
Berücksichtigung der Berufskollegs
Die Berufskollegs finden sowohl beim Digital Pakt 1 in der Förderung der IT -Infrastruktur Berücksich-
tigung wie auch im Digital Pakt 2 bei der Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit
digitalen Endgeräten.
Eine bereits durchgeführte kurzfrist ige Abfrage ergab im Gespräch mit den Leitungen der Berufskol-
legs, dass sie eine Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge in Vollzeit zu-
züglich der Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit, aber ohne die Fachschulen, für sinnvoll erachten.
Insgesamt werden damit ca. 2540 Geräte benötigt, wobei die Berufskollegs unterschiedliche Geräte-
standards eingeführt haben. So werden an drei der BKs iPads eingesetzt und 840 Geräte benötigt, an
den übrigen drei Convertibles eingesetzt und ca. 1700 Gerät e zusätzlich zu den dort bereits vorhan-
denen Fördergeräten benötigt.
Die Verwaltung wird hierzu zur weiteren Umsetzung der digitalen Ausstattung aller Schulen nach der
Sommerpause 2021 weitergehende Vorschläge vorlegen und auch die vorliegenden Ratsanträg e
behandeln.
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Weitere Verwendung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
Aus den vorhandenen Mitteln zu finanzieren sind die Begleitkosten für die digitalen Endgeräte. Da die
Geräte der unteren Jahrgänge in den Schulen verbleiben, ist für alle angeschafften Geräte eine elekt-
rische Prüfung zwingend vorzusehen, die jährlich pro Gerät 3,50 € beträgt. In der Summe sind das als
Momentaufnahme für die 8600 Geräte zurzeit 30.100 € pro Jahr. Dieser Aufwand ist perspektivisch in
den MEP als laufende Kosten mit aufzunehmen.
Derzeit erreichen die Verwaltung wöchentlich Meldungen über defekte Leihgeräte aus den Förder-
programmen. Unabhängig davon, wer die Reparatur- oder Ersatzkosten übernimmt, muss dem Schü-
ler/der Schülerin unmittelbar ein Ersatzgerät zur Ver fügung gestellt werden. Auch hierzu ist eine Re-
serve vorzuhalten.
Ausstattung aller Schüler*innen an städtischen Schulen mit digitalen Endgeräten
Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ein wich-
tiger Schritt. Insgesamt aber geht es um eine ganzheitliche Sicht auf die digitale Bildung in Schulen
und die Realisierung der Vision einer ganzheitlichen Umsetzung einer digitalen Vollausstattung.
Zu dieser Vollausstattung sind folgende Einheiten zu zählen:
- IT-Infrastruktur mit Verkabelung wie im Digital Pakt 1 mit entsprechendem Wandanschlussbild
- Ausreichende Serverinfrastruktur
- Aktive Technik an allen benötigen Einsatzorten
- Digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, abhängig vom päda-
gogischen Konzept , bis zu einer 1:1-Ausstattung
- Digitale Präsentationsgeräte in allen pädagogisch genutzten Räumen inklusive Differenzie-
rungsräumen, OGS-Räumen, Lehrerzimmern als Dienstversammlungsstätte und Sporthallen
- Breitbandanbindung an alle Sporthallen
Durch das Einbringen der 11.700 zusätzlichen iPads an die Schulen, drängen die Schulen auf das
Einbringen von deutlich mehr Beamern und AppleTV -Geräten. Dafür sind keine Ressourcen vorhan-
den. Im Rahmen der Erfassung der Ausstattung für den DigitalPakt wi rd die Verwaltung einen Über-
blick erhalten, wie viele Klassenräume derzeit eine defizitäre Ausstattung haben und nicht mit den
iPads aktiv arbeiten können. Die weitere Ausstattung der Klassenräume wird von der Verwaltung wie
auch den Schulen als vorrangig angesehen.
Ausblick
Die Verwaltung misst der Vision der digitalisierten Vollausstattung der Schulen eine besondere Be-
deutung bei, weswegen sie hier zusammenfassend skizziert und deren Folgen aufgezeigt werden:
Um diese zu erreichen, ist die Ausstattung mit Tablets ein Anfang, der weitere Schritte nach sich zieht
und in die Umsetzung zwingt: Kein Tablet ist in all seinen Möglichkeiten im Unterricht nutzbar, wenn
die Präsentationstechnik fehlt, hinter der eine moderne IT -Infrastruktur inklusive korrekt dimensionier-
ter Serversysteme steht. Ein Teil dieser Infrastruktur wird durch den Digital Pakt 1 abgedeckt, das
fehlende Puzzleteil erstreckt sich über weitere bauliche Maßnahmen zum Ausbau der IT -Infrastruktur
inklusive der im Digital Pakt 1 ausgelassenen Räum lichkeiten wie Sporthallen oder Differenzierungs-
räume und die Ausstattung aller Räume mit digitaler Präsentationstechnik, die aus einem Whiteboard
und Kurzdistanzbeamer mit Apple-TV und Audioboxen besteht. Auch für diese Geräte muss eine jähr-
liche Wartung wie auch die Reinvestition mit bedacht und schließlich finanziert werden.
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V/0473/2021
Nur mit umfassend gedachten Plänen zur digitalen Vollausstattung aller Schulformen in Münster,
kann die digitale Bildung der Schülerinnen und Schüler erfolgreich gelingen. Die Pläne und Maßnah-
men sind pandemieunabhängig zu betrachten. Die Pandemie zeigt lediglich die bislang versäumten
Investitionen auf, die mit der jetzt anstehenden Endgeräteausstattung in Ansätzen aufgeholt werden
können, wenn auch nur schrittweise. Der Digital Pak t 1 dauert bis 2024 und diese Zeit ist notwendig,
um die dahinterliegenden Prozesse abzustimmen, anzustoßen und umsetzen zu können.
I. V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0473/2021 Kurzüberblick Zum Haushalt 2021 hat der Rat der Stadt Münster 6 Mio. € für die Beschaffung von digitalen Endgeräten bereitgestellt. Die Berichtsvorlage stellt die aktuelle Verteilung sowie die weiteren sich noch ergebenden Maßnahmen/Schritte dar. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Im Zuge der Digitalisierung der Schulen ist ein maßgebliches Teilziel, alle pädagogisch genutzten Räume in städtischen Schulen mit Präsentationstechnik auszustatten. Diese Infrastruktur bietet gewissermaßen die Basis für den umfassenden pädagogischen Einsatz von Endgeräten im Un- terricht. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsge- mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzu- stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Ver- fügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0473/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 14:13