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AN/0541/2019

Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, Herr Schuster (Deine Freunde), betr.: Boden behalten – Ehrenfeld gestalten: Privatisierungsmoratorium für städtische Grundstücke in Ehrenfeld.

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) 10.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 8.4

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

2603 Zeichen

SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion Fraktion Die Linke 
Herr Schuster (Deine Freunde)  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0541/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Boden behalten – Ehrenfeld gestalten: Privatisierungsmoratorium für städtische 
Grundstücke in Ehrenfeld. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Antrag stellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen in der BV 
Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld am 13. Mai 2019 aufzunehmen: 
 
Mieten und Grundstückspreise steigen in Köln immer weiter. Damit wird Wohnen für Kölner*innen 
immer teurer und für viele nicht mehr bezahlbar. Menschen werden so aus ihren angestammten 
Quartieren verdrängt. Um die Aufwärtsspirale bei Mieten und Grundstückspreisen zu stoppen, ist es 
wichtig, dass Grundstückstücke in öffentlicher Hand bleiben. 
In der Verwaltung der Stadt Köln wird gegenwärtig ein Konzept für die Vergabe von städtischen 
Grundstücken in Erbpacht diskutiert und vorbereitet. 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten auf einem Verkauf städtischer Grundstücke in Ehrenfeld zu verzichten 
bis ein Konzept für die Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht beschlossen ist. 
 
Begründung: 
Boden ist knapp und kann nicht vermehrt werden. Deswegen darf städtischer Grund und Boden nicht 
veräußert werden, um dauerhaft stadtgesellschaftlich gestalten zu können. Derzeit wird bundesweit1 
und auch in Köln die Wiederanwendung des Erbbaurechts diskutiert und vorbereitet (0723/2019 und 
                                                 
1 Fachtagung „Erbbaurechte – ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum?!“ am 2. April 2019 in Berlin .

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0942/2019). Die großen Kirchen nutzen dieses Instrument schon lange. Auch die Stadt Köln muss auf 
den Verkauf ihres Grund und Bodens – insbesondere auch bestehender Erbbaugrundstücke, u.a. in 
Bocklemünd/Mengenich verzichten. Erbbaugrundstücke sind für lange Zeit der Bodenspekulation 
entzogen. Das wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Grundstückspreise und auch die Mieten 
aus. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Petra Bossinger 
SPD-Fraktion 
 
Christiane Martin 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Martin Berg 
CDU-Fraktion 
 
Berndt Petri 
 
Fraktion Die Linke  
  
Harald Schuster 
Deine Freunde

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0541/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke)
Datum
10.05.2019
Erstellt
28.04.2019 22:42