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Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, Herr Schuster (Deine Freunde), betr.: Boden behalten – Ehrenfeld gestalten: Privatisierungsmoratorium für städtische Grundstücke in Ehrenfeld.

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Die Linke) AN/0541/2019 vom 10.05.2019

Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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    SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Herr Schuster (Deine Freunde) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0541/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Boden behalten – Ehrenfeld gestalten: Privatisierungsmoratorium für städtische Grundstücke in Ehrenfeld. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Antrag stellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen in der BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Ehrenfeld am 13. Mai 2019 aufzunehmen: Mieten und Grundstückspreise steigen in Köln immer weiter. Damit wird Wohnen für Kölner*innen immer teurer und für viele nicht mehr bezahlbar. Menschen werden so aus ihren angestammten Quartieren verdrängt. Um die Aufwärtsspirale bei Mieten und Grundstückspreisen zu stoppen, ist es wichtig, dass Grundstückstücke in öffentlicher Hand bleiben. In der Verwaltung der Stadt Köln wird gegenwärtig ein Konzept für die Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht diskutiert und vorbereitet. Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten auf einem Verkauf städtischer Grundstücke in Ehrenfeld zu verzichten bis ein Konzept für die Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht beschlossen ist. Begründung: Boden ist knapp und kann nicht vermehrt werden. Deswegen darf städtischer Grund und Boden nicht veräußert werden, um dauerhaft stadtgesellschaftlich gestalten zu können. Derzeit wird bundesweit1 und auch in Köln die Wiederanwendung des Erbbaurechts diskutiert und vorbereitet (0723/2019 und 1 Fachtagung „Erbbaurechte – ein Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum?!“ am 2. April 2019 in Berlin . - 2 - 0942/2019). Die großen Kirchen nutzen dieses Instrument schon lange. Auch die Stadt Köln muss auf den Verkauf ihres Grund und Bodens – insbesondere auch bestehender Erbbaugrundstücke, u.a. in Bocklemünd/Mengenich verzichten. Erbbaugrundstücke sind für lange Zeit der Bodenspekulation entzogen. Das wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der Grundstückspreise und auch die Mieten aus. Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Bossinger SPD-Fraktion Christiane Martin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Martin Berg CDU-Fraktion Berndt Petri Fraktion Die Linke Harald Schuster Deine Freunde

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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