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0098/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art auf dem Robinienweg im Äußeren Grüngürtel (Az.: 02-1600-198-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 2.3

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

1315 Zeichen

Anlage 
An die Stadt Köln 
 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
 
An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
Herrn Manfred Giesen 
Bürgeramt Rodenkirchen 
Industriestraße 161 
50999 Köln 
 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 15. November 2022 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
 
ich bitte die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art auf dem Robinienweg im 
Äußeren Grüngürtel. 
 
Begründung: 
Der Robinienweg liegt im Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel“ (LSG 
5006-0023). Umflossen von zwei Autobahnen und zwei Bundesstraßen wird 
ausgerechnet ins Zentrum dieser Fläche über den Robinienweg 
Kraftfahrzeugverkehr 600m weit vom Militärring hereingeführt, um hier mitten im 
LSG zu parken. Die „besondere Bedeutung des großen Erholungsraumes für die 
stille, landschaftsbezogene und die aktive Erholung“ (vgl. Landschaftsplan Stadt 
Köln) wird hierdurch konterkariert. 
Der Kraftfahrzeugverkehr kreuzt hierbei zahlreiche Wander-, Reit- und Radwege 
und muss aufgrund der Sackgassenlage Wendemanöver vollziehen. Dadurch 
entstehen unzählige Konfliktpunkte (vgl. AN/1188/2018). 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2751 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0098/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art auf dem 
Robinienweg im Äußeren Grüngürtel (Az.: 02-1600-198-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich für die Eingabe des Petenten.  
 
Für den auf der Abbildung 1 markierten Abschnitt beauftragt die Bezirksvertretung die Verwal-
tung im Sinne der Antragstellung diesem dem Kraftfahrzeugverkehr zu entziehen.  
 
Alternativ  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich für die Eingabe des Petenten.  
 
Eine Änderung der bisherigen Situation soll aufgrund der Nachfrage Naherholungssuchender 
zum Parken entlang der Straße nicht veranlasst werden.  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt ein Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art auf dem Robinienweg im 
Äußeren Grüngürtel (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Situationsdarstellung des Petenten entspricht der örtlichen Situation. Es findet Fahrver-
kehr zum Aufsuchen einer dortigen Parkmöglichkeit statt, wobei Fuß- und Radwege innerhalb 
des Grüngürtels gekreuzt werden, wogegen sich der Petent ausspricht. Absehbar dient dieser 
Parkverkehr tagsüber der Freizeitnutzung in Natur und Landschaft, beeinträchtig diese aber 
auch.  
Hierbei ist zu unterscheiden über die Parkmöglichkeit auf einen ausgewiesenen Parkplatz der 
nach 50 m links vom Robinienweg abzweigt und dem Längsparken entlang dem weiteren Ver-
lauf des Weges auf einer Länge von rd. 460 m für bis zu 80 Kraftfahrzeuge. Entlang dieser 
Stichstraße werden mehrere Fuß- und Radwegeverbindungen gequert.  
Es obliegt der Bezirksvertretung in eigener Beschlusszuständigkeit, ob sie den weiteren Ver-
lauf für den Kraftfahrzeugverkehr sperrt und somit die Beeinträchtigung durch den Verkehr in 
den Naturraum mindert. Dabei wird den Naherholungssuchenden die Möglichkeit des Parkens 
mit dem Kraftfahrzeug dort entzogen und von den jetzigen regelmäßigen Nutzenden als Be-
einträchtigung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten gesehen werden kann. Eine Zufahrt zu 
den für Pkw-zugelassenen Parkplatz vom Militärring bleibt davon unberührt. Das Amt für Ver-
kehrsmanagement würde die Zufahrt zu dem markierten Abschnitt durch Verkehrszeichen für 
das Befahren mit Kraftfahrzeuge untersagen.

3 
 
Abbildung 1: Markierter Abschnitt des Robinienweges  
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Industriestraße 161
  • Robinienweg

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Details

Aktenzeichen
0098/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.02.2023
Erstellt
09.01.2023 15:13