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1492/2019

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 17.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3728 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1492/2019 
Freigabedatum 
06.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
hier: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, an Stelle von 
Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller zum 01.07.2019 
 
Prof. Dr. Dörte Diemert 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) 
Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Er beauftragt den städt. Vertreter in der 
Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votieren. 
 
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem 
Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der FKB aufgrund der Vorschläge des Rates der 
Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden 
aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. 
der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt 
Köln. 
 
 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. 
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der FKB in § 7 
folgendes: 
 
„(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat 
setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer 
zusammen. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutsch land, 
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein - Westfalen mbH und Stadt Köln 
stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat 
zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversam mlung gewählt, soweit sie 
nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. 
 
     ………… 
 
(3) Im Falle vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds soll für den Rest der Amtszeit des 
ausgeschiedenen Mitglieds unverzüglich ein neues Mitglied gewählt werden.“ 
 
Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 101 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von 
der Gesellschafterversammlung gewählt. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der 
Gemeinde dazuzählen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde Herr Stadtdirektor Dr. Stephan Keller vom Rat in seiner Sitzung am 
18.05.2017 zur Wahl in den Aufsichtsrat der FKB vorgeschlagen (benannt) und von der 
Gesellschafterversammlung der FKB mit Wirkung zum 05.07.2017 gewählt. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller hat nunmehr sein AR -Mandat mit Schreiben vom 08.04.2019 und mit 
Wirkung zum 30.06.2019 niedergelegt. 
 
Zur unverzüglichen Wahl einer Nachfolge für den Zeitraum ab 01.07.2019 ist es erforderlich, dass der 
Rat in seiner Sitzung am 21.05.2019 zunächst a n Stelle von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller, die 
Oberbürgermeisterin oder eine(n) vom ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) benennt, welche(r) dann 
von der Gesellschafterversammlung - ggf. im Wege eines Umlaufbeschlusses - zu wählen ist. 
 
Die Benennung erfolgt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin 
Reker.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
TOP 17.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1492/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.05.2019
Erstellt
25.04.2019 11:55