2041/2017
Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandset
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Anlage 2 - Stellungnahme 14 zu externen Beauftragungen bei der Grunderneuerung Mülheimer Brücke
2316 Zeichen
I 14 143/2 RPA- Nr: 2017/0828, 2017/0829, 2017/0830, 2017/0831 ^4’.07.2017 Hr. Vieten @ 28502 Stadt Köln Stadt Köln M J Dez. VIII 10. Juu 2017 oa Juli 2017 , .Eingang 6 3// ^ Z A Am t für Brücken, Tunnel und SUdtßahnbau " Generalinstandsetzung Mülheimer Brüc Stellungnahme zu den Bedarfsprüfunge Veranschlagte Kosten: Anerkannte Kosten: 5,70 Mio. € (netto), rd. 6,78 Mio. € (brutto) 0,50 Mio. € (netto), rd. 0,60 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Frau Blome, mit Schreiben vom 22.06.2017 bitten Sie um Stellungnahme zur geplanten externen Vergabe der örtlichen Bauüberwachung, der Projektsteuerung, dem Planmanage ment und der Öffentlichkeitsarbeit. Der Bedarf zur externen Vergabe der Öffentlichkeitsarbeit kann von mir bestätigt werden. Die Bedarfe örtliche Bauüberwachung, Projektsteuerung und Planmanagement kann ich derzeit nicht nachvollziehen. Die Gründe hierfür möchte ich nachfolgend erläu tern. Bereits in 2010 wurde durch 69 eine Bedarfsprüfung zur externen Vergabe der örtli chen Bauüberwachung vorgelegt. Auf Basis der damaligen Kostenschätzung i. H. v. rd. 28,5 Mio. € (netto) wurden voraussichtliche Honorarkosten von rd. 1,00 Mio. € ermittelt. Um diese Aufgabe zu übernehmen, hat das Rechnungsprüfungsamt damals die Anstellung qualifizierten Personals empfohlen. Infolgedessen wurden zwei Voll zeitstellen bei 69 eingerichtet. Zwischenzeitlich sind im Stellenplan der Projektgruppe Sanierung Rheinbrücken siebzehn Stellen aufgeführt. Hiervon sind m. W. vierzehn Stellen (einschl. Leitung) besetzt. Dass durch Erhöhung der Projektkosten auf aktuell rd. 110 Mio. € (netto) ein Mehr aufwand ausgelöst wird, ist unstrittig. Dennoch kann ich keinen linearen Zusammen hang zwischen gestiegenen Projektkosten und erforderlichen Personalmehraufwand erkennen. 1/2 Im Fall des zur externen Vergabe vorgeschlagenen Planmanagements wird zudem eine zusätzliche Schnittstelle generiert, da die Planprüfung- und Verwaltung durch einen Externen vorgenommen wird, nicht aber die Planfreigabe. Für alle zur externen Vergabe vorgesehenen Leistungen ist die Projektgruppe, nach meinen Kenntnisstand, fachlich gut aufgestellt. Um den gestiegenen Arbeitsaufwand zu begegnen, schlage ich deshalb die Auslagerung des Massengeschäftes, wie Stahlabnahmen, Aufmaße, etc. vor. Mit freundlichen Grüßen 2/2
Anlage 1 - Projektorganisation_Mülheimer_Brücke
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Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke Bauherrenseitige Projektorganisation Stand 16.06.2017 Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen Vorgezogene Maßnahmen ÜbergeordnetesGleisbau / Betriebstechnik Bauoberleitung/-überwachung KVB •G l e i s b a u •F a h r l e i t u n g e n •B a h n s t r o m •S i g n a l a n l a g e n •K a b e l a r b e i t e n Bauüberwachung N.N. (Leitung) BÜ1 – Deichbrücke 2 x N.N. BÜ2 – Flut-/Strombrücke 3-4 x N.N. BÜ3 – Rampe 3-4 x N.N. Fach-BÜ LZA Amt 66 2 x N.N. Kampfmitteluntersuchung BOL Amt 69/1 koordiniert Leitungsverlegung BOL/BÜ durch Rheinenergie Aufsicht durch BOL Amt 69/1 Planmanagement Planprüfung/-verwaltung 2 x N.N. Bauzeitliche Verkehrsführung N.N. Externe Beratung •S i G e K o •J u r i i s t i s c h e B e r a t u n g •P r ü f s t a t i k e r •B a u g r u n d g u t a c h t e r •Ö k o l o g i s c h e B a u b e g l e i t u n g •e t c . Bauoberleitung 3 x N.N. Projektleitung N.N. Öffentlichkeitsarbeit N.N. + ggf. externe Dienstleistung Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) Herr Neweling Abteilung Projektgruppe Sanierung Rheinbrücken (69/1) Herr Buric Abschätzung benötigte Personalkapazitäten Projektassistenz N.N. Baubegleitende Vermessung Amt 23 2 x N.N. Amt 69: 9 Pers. Amt 66: 2 Pers. Amt 23: 2 Pers. Extern: 12-14 Pers. Legende Amt 69 Andere Ämter, KVB Extern Projektsteuerung (Kosten- /Termincontrolling) N.N. Nachtrags-/Vergabemanagement N.N. Zuwendungen/Rechnungen N.N. Anlage 1 •E i n g a b e Z u w e n d u n g s b e s c h e i d •Z u w e i s u n g A u f t r ä g e / R e c h n u n g e n •M i t t e l a b r u f e / Verwendungsnachweis •E i n b u c h e n d e r R e c h n u n g e n •G g f . P l a u s i b i l i t ä t s p r ü f u n g d e r Rechnungsprüfung der BÜ Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke Bauherrenseitiges Leistungsportfolio Stand 12.06.2017 Öffentlichkeitsarbeit Bauoberleitung BauüberwachungProjektleitung •V e r t r i t t d a s P r o j e k t e s g e g e n ü b e r Abteilungsleitung (Berichtswesen) •V e r t r i t t d a s P r o j e k t g e g e n ü b e r d e r Öffentlichkeit •V e r t r a g s r e c h t l i c h e r V e r t r e t e r d e r Stadt gegenüber Firmen und Büros (Befugnisse?) •P e r s o n a l f ü h r u n g / - d i s p o s i t i o n •F ü h r e n d e r B a u o b e r l e i t u n g •T e i l n a h m e / F ü h r e n a n b z w . d e r wesentlichen Besprechungen (abh. von Besprechungsstruktur) •F ü h r e n v e r t r a g s r e c h t l i c h e r Abstimmungen •T r e f f e n d e r w e s e n t l i c h e n q u a l i t ä t s - , kosten- und terminrelevanter Entscheidungen •A u f s i c h t ü b e r d i e Öffentlichkeitsarbeit •B e t r e i b e n d e s I n f o - C o n t a i n e r s •E r s t e l l e n v o n F l y e r n ( b s p w . f ü r a l l g . Projektinformationen, Umleitungen etc.) •P f l e g e n d e r I n t e r n e t s e i t e •A n s p r e c h p a r t n e r f ü r B ü r g e r v o r O r t •B e a n t w o r t u n g s c h r i f t l i c h e r Bürgeranfragen •D u r c h f ü h r e n v o n ( I n f o - ) Veranstaltungen / Aktionen •P r e s s e m i t t e i l u n g e n •„ P r e s s e s p r e c h e r “ d e s P r o j e k t e s •I n f o r m a t i o n d e r Bürger/Öffentlichkeit zu Auswirkungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Umleitungen, Parkplätze •Ü b e r g e o r d n e t e Q u a l i t ä t s k o n t r o l l e •P l a n f r e i g a b e •F ü h r e n d e r B a u b e s p r e c h u n g e n •I n f o r m a t i o n / A b s t i m m u n g m i t d e r Projektleitung •A u f s i c h t ü b e r d a s C o n t r o l l i n g u n d das Planmanagement •K o o r d i n i e r u n g , A n l e i t u n g , Steuerung der Bauüberwachung •K o o r d i n i e r u n g d e r e x t e r n e n B ü r o s , Sachverständige, SiGeKo etc. •T e r m i n - u n d K o s t e n s t e u e r u n g •M a h n - u n d V e r z u g s w e s e n •B e a n t w o r t u n g v o n B e h i n d e r u n g s - /Bedenken-/Mehrkostenanzeigen •F ü h r e n v o n Nachtragsverhandlungen •D u r c h f ü h r e n v o n A b n a h m e n •Ü b e r w a c h e n , K o o r d i n i e r u n g u n d Steuerung der ausführenden Firmen •Q u a l i t ä t s ü b e r w a c h u n g •F ü h r e n B a u t a g e b u c h •M i t w i r k u n g b e i m A u f m a ß •R e c h n u n g s p r ü f u n g •M i t w i r k u n g b e i d e r Nachtragsprüfung •M i t w i r k u n g b e i d e r B e a n t w o r t u n g von Behinderungs-/Bedenken- /Mehrkostenanzeigen •T e r m i n k o n t r o l l e v o r O r t •M i t w i r k u n g b e i d e r A b n a h m e •Ü b e r w a c h u n g d e r Mängelbeseitigung •B e r i c h t e r s t a t t u n g a n d i e Bauoberleitung und das Controlling Projektsteuerung (Kosten-/Termincontrolling) Zuwendungen/Rechnungen Bauzeitliche VerkehrsführungPlanmanagement •P l a n p r ü f u n g d e s A N - B a u •P l a n v e r f o l g u n g , - v e r t e i l u n g , - v e r w a l t u n g •E i n r i c h t e n d e r K o s t e n k o n t r o l l e •D e c k u n g s b e s t ä t i g u n g e n •K o s t e n p r o g n o s e n •T e r m i n p l a n u n g d e s A G •L a u f e n d e T e r m i n k o n t r o l l e •E r a r b e i t e n v o n S z e n a r i e n •B e r i c h t s w e s e n •P r ü f u n g / A b s t i m m u n g Verkehrsführungs- und Verkehrssicherungspläne der Firmen •A b s t i m m u n g e n m i t Genehmigungsstelle •S t i c h p r o b e n a r t i g e Ü b e r w a c h u n g Verkehrsführung/-sicherung Nachtrags- /Vergabemanagement •N a c h t r a g s p r ü f u n g •D u r c h f ü h r e n v o n V e r g a b e n •P r ü f u n g H o n o r a r r e c h n u n g e n Anlage 1
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693/1
Vorlagen-Nummer
2041/2017
Freigabedatum
22.08.2017
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW.
Betreff
Teilplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Mitteilung über eine Kostenerhöhung
gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das
Haushaltsjahr 2017 bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Gesamtinstandsetzung Mülheimer
Brücke
Gremium Datum Zuständigkeit
Hauptausschuss 11.09.2017 Entscheidung
Rat 28.09.2017 Genehmigung (DE)
Der Auftrag für die erforderliche Baumaßnahme muss Anfang September 2017 vergeben werden; für
die Durchführung ist ein zeitlicher Horizont von rd. 4 Jahren angesetzt. Bei einer späteren Vergabe
wären die vertraglich verankerten Termine nicht mehr haltbar. Dies hätte entweder eine Aufhebung
der Ausschreibung, eine Verschiebung der Termine, eine vergaberechtliche Überprüfung, einen etwa-
igen, einhergehenden Baustopp oder einen nicht abschätzbaren Kostenmehraufwand durch möglich-
erweise unumgängliche Beschleunigungsmaßnahmen zur Folge.
Beschluss:
1. Der Hauptausschuss nimmt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 24 Abs. 2 GemHVO
und § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln die Kostenerhöhung bei der Realisierung
der Maßnahme „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ in Höhe von 71,83 Mio. € auf
neu 188,14 Mio. € zur Kenntnis.
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 15 % (24,54 Mio. €) der Bruttogesamtkos-
ten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget
(163,6 Mio. Euro) ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Etwaige Risiken, die
sich aus dem Baugeschehen heraus ergeben, werden entsprechend der Beschlussfassung
zur Vorlage 1105/2016 somit nach wie vor mit einem max. Risikozuschlag in Höhe von 15%
der Bruttogesamtprojektkosten der Maßnahme angesetzt. Die Verwaltung darf über den Risi-
kozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mittei-
lung in den politischen Gremien verfügen.
Die Kosten für Rekultivierung und Wiederherstellung werden entsprechend dem Beschluss zur
Vorlage 1105/2016 unverändert mit 5,71 Mio. € beziffert. Die Kosten für die Planung, Beratung
und Serviceleistungen werden mit 12,50 Mio. € bewertet. Dies entspricht einer Summe von
18,21 Mio. € und schließt dabei weitere planerische Bedarfe, auch im Zuge der Bauausfüh-
rung, mit ein.
2. Der Hauptausschuss beauftragt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Verwaltung mit der
Vergabe der Hauptbauleistungen an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot und ge-
nehmigt hierfür Gesamtbaukosten in Höhe von maximal 138,62 Mio. €.
3. Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zu, dass die Verwaltung das
Projekt der „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ in Form der in der Anlage zur Be-
schlussvorlage dargestellten Projektstruktur durchführt. Gleichzeitig richtet die Verwaltung we-
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gen der stadtweiten Bedeutung der Maßnahme unter der Federführung des Dezernates für
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ein Lenkungsgremium ein, das mit entscheidungsbefugten
Personen der mitwirkenden Dezernate/Fachämter besetzt ist und die kosten- und termintreue
Umsetzung des Projektes unterstützt.
4. Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW weiterhin zu, dass dem fe-
derführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – abweichend von der Kölner
Vergabeordnung – für die Durchführung der Baumaßnahme die Kompetenzen der vollumfäng-
lichen Nachtragsbearbeitung (einschl. Verhandlung) sowie der verantwortlichen Durchführung
von noch nicht vor der Beschlussfassung eingeleiteten Vergabeverfahren nach VOB, VOL bzw.
VgV unter Beachtung der einschlägigen stadtinternen Compliance-Vorgaben und Zuständigkei-
ten des Rechnungsprüfungsamtes übertragen werden.
5. Der Hauptausschuss erkennt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, aufgrund mangelnder Per-
sonalressourcen und zur Sicherstellung der bauherrnseitigen Aufgaben, den Bedarf für die ex-
terne Bereitstellung von Leistungen für die technische Bauüberwachung, Planmanagement,
Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe 6,78 Mio. € (brutto) an und beauftragt die
Verwaltung die zuvor genannten Leistungen an fachkundige und leistungsfähige externe An-
bieter zu vergeben.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 163,6 Mio.€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja max 55,0 Mio. €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 3,27 Mio. €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten max. 1,1 Mio. €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 (Vorlagen-Nr.1105/2016) die Verwaltung beauftragt, die
Vergabe und Baudurchführung der Maßnahme zu veranlassen.
Entwicklung Baukosten:
Im Rahmen der Baubeschlusseinholung im Juni 2016 wurde der Verwaltung ein Budget für die Bau-
maßnahme in Höhe von 91,07 Mio. € genehmigt. Hierin sind Kosten enthalten, die für die Rekultivie-
rung und Wiederherstellung sämtlicher Grünanlagen und der Einrichtungen für Kinder und Jugend
(Spielplätze) erforderlich sind. Diese Leistungen werden über separate Verträge abgewickelt und sind
schon wegen der Art der Gewerke nicht Bestandteil der Ausschreibung für die Gesamtinstandset-
zung. Für die Baumaßnahme stehen somit effektiv 85,38 Mio. € zur Verfügung.
Für eine Vergleichbarkeit der erwarteten Angebote und zur Dokumentation der Kostenentwicklung für
das Projekt hat die beauftragte Ingenieurgemeinschaft eine Fortschreibung der Kosten als Kostenan-
schlag auf Grundlage der Leistungsbeschreibung erarbeitet. Diese weist mit einer Summe für die
Hauptbauleistungen von 114,69 Mio. € eine deutliche Erhöhung der zu erwartenden Baukosten aus,
die nachstehend benannt und erläutert wird:
Die vertiefte Entwurfsplanung ergab, neben den bis hierin noch nicht erfassten und monetär
bewerteten Leistungen, auch wesentliche Änderungen in den angedachten Bauabläufen so-
wie in der Menge der zu verarbeitenden Massen.
Dadurch erhöhen sich die bisher veranschlagten Kosten sowohl der Baustelleneinrichtung –
nebst sicherheits- und umwelttechnischer Belange – (3,01 Mio. €), der technischen Bearbei-
tung der bauausführenden Firma (2,17 Mio. €), der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzver-
kehrs (0,29 Mio. €), der Straßenumbaumaßnahmen an den Knotenpunkten Boltensternstraße
und Wiener Platz (0,69 Mio. €) als auch der Verkehrsführungen (0,61 Mio. €).
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In der Summe sind dies Erhöhungen von rd. 6,77 Mio. €, die den bisher beschlossenen Kos-
ten hinzuzurechnen sind.
Im Bauwerksbereich „Flutbrücke“, hier im Speziellen bei der Thematik der zukünftigen Ent-
wässerung, konnte eine technische Optimierung, wie auch für die „Strombrücke“, durchgeführt
werden. Hintergrund ist die sich bereits durch die RheinEnergie im Rückbau befindliche
Gashochdruckleitung. Hierdurch wird eine technisch einwandfreie Ausbildung von zwei Ent-
wässerungssträngen ermöglicht, die im Ergebnis zu einer geringeren Schadensanfälligkeit
bzw. Wartungsintensität führt.
Neben den sich für diesen Bauwerksbereich außerdem herausgestellten Mehrmengen an
Stahl für die Tragkonstruktion ergeben sich dadurch erforderliche Mehraufwendungen in Höhe
von rd. 0,77 Mio. €, die den bisher beschlossenen Kosten hinzuzurechnen sind.
Für den Bereich der „rechtsrheinischen Rampe“ ergeben sich u. a. deutliche Änderungen hin-
sichtlich der Gründungstiefen und damit einhergehend Mehrlängen und -mengen bei Bohr-
pfahlgründungen, Betonstahl oder auch zugehörigen Verrohrungen. Auch wurden in Abstim-
mung mit den zwischenzeitlich eingeschalteten, unabhängigen Sachverständigen (Prüfingeni-
eure) sämtliche Bauhilfskonstruktionen, Ertüchtigungen, Gerüste und Hilfsunterstützungen
nebst hochkomplexem Monitoring für die Abbruchzustände ausschreibungsreif aufgearbeitet
und neu bewertet.
Für diesen Bauwerksbereich werden die hieraus resultierenden Kosten auf rd. 11,28 Mio. €
beziffert, die den bisher beschlossenen Kosten hinzuzurechnen sind.
Eine weitere wesentliche Änderung, die maßgeblich auch zu einer Risikominimierung hinsicht-
lich der veranschlagten Bauzeit beigetragen hat, ist ein optimiertes Gerüstkonzept für die Ar-
beiten an der Strombrücke.
Die dem Entwurf noch zugrunde liegende Variante, Arbeiten an der Unterseite der Strombrü-
cke über Pontonlösungen auf dem Rhein durchzuführen, wurde gänzlich verworfen. Hinter-
grund ist die Vorgabe des Wasser- und Schifffahrtsamtes, auf dem Rhein einen sicheren Ver-
kehr aufrecht zu erhalten, was zwangsläufig dazu führt, bei allen für die Schifffahrt schwieri-
gen Sichtverhältnissen, die Pontons aus dem Rhein zu entfernen. Diesem nicht kalkulierbaren
Wetterrisiko und damit dem Risiko, die Bauzeit über einen sehr langen Zeitraum über die an-
visierte Fertigstellung hinaus zu verlängern, wird mit einer Kompletteinrüstung der Unterseite
der Strombrücke begegnet.
Dies wiederum erfordert die Formulierung von neuen Randbedingungen sowohl für die Belas-
tungsschemata der Strombrücke während der Maßnahme, als auch für die technischen Abläu-
fe und Bauphasen an dem Objekt.
Die sich hieraus ergebenden Kosten werden mit rd. 6,09 Mio. € beziffert und den bisherigen
Kosten ebenfalls hinzu gerechnet.
Letztlich muss den nachhaltig geänderten Randbedingungen, wie Bauabläufen oder optimier-
ten Gerüstkonzepten, bei Beibehaltung der vorgegebenen Zeitfenster insofern Rechnung ge-
tragen werden, als dass die Durchführung der Arbeiten zeitlich nun auch einer anderen Tak-
tung unterliegt. Somit muss eine höhere Arbeitsleistung in gleicher Zeit abgewickelt werden,
was Personalmehreinsätze seitens der bauausführenden Firma erfordert und sich in einer Er-
höhung der Kosten von rd. 4,40 Mio. € widerspiegelt.
Bei Aufsummierung aller vorstehenden, maßgeblichen Erhöhungen, ergibt sich somit eine Dif-
ferenz zu den bisher veranschlagten und kommunizierten Kosten von 29,31 Mio. €. Die sich
hierdurch ergebende und für den objektiven Vergleich der Angebote der bietenden Baufirmen
heranzuziehende Verwaltungskalkulation schließt somit ab in einer Höhe von 85,38 Mio. €
zzgl. 29,31 Mio. € = 114,69 Mio. €.
Seit dem 02.06.2017 liegen Angebote von bietenden Bauunternehmungen vor.
Die in erster Linie in Betracht kommenden Angebote liegen nach erster rechnerischer Überprüfung in
einem Kostenrahmen von mindestens 131,2 Mio. € bis maximal 138,6 Mio. €. Die Angebote liegen
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somit rd. 14 Prozent bis 20 Prozent über dem Kostenanschlag der Verwaltung, was der aktuell sehr
guten Auftragslage der Bauwirtschaft zugerechnet werden kann.
Bauherrenseitige Projektorganisation:
Im Rahmen der anstehenden Generalsanierung ist es zwingend erforderlich, entsprechende Projekt-
managementstrukturen zu installieren, die die Voraussetzungen dafür schaffen, das Projekt termin-
und kostentreu abwickeln zu können. Die Projektstruktur soll eine klare Definition von Verantwortlich-
keiten und Kompetenzen, sowie eine offene und transparente Kommunikation durch ein starkes Pro-
jektmarketing, ermöglichen.
Zum Aufbau einer solchen bauherrenseitigen Projektorganisation wurde die Verwaltung in den ver-
gangenen Monaten von einer externen Beratung begleitet, um die bauherrenseitig erforderlichen
Leistungen benennen und diese personell wie monetär quantifizieren zu können.
Das Ergebnis dieses Erarbeitungsprozesses lässt sich der beigefügten Anlage entnehmen. Es zeigt
einen ganzheitlichen und strukturierten Projektaufbau, mit dem die Herausforderungen einer solch
komplexen Generalsanierung bewältigt werden können. Gemäß diesem Projektaufbaukonzept sind
für die Maßnahmen an der Mülheimer Brücke rund 23 Personen von Nöten.
In der Projektgruppe „Sanierung Rheinbrücken“ sind zurzeit 14 Personen (inkl. Leitung) beschäftigt,
die neben der Sanierung der Mülheimer Brücke auch die Bauwerksunterhaltung sowie zukünftige
Gesamtinstandsetzungen der übrigen städtischen Rheinbrücken und alle damit verbundenen Leis-
tungen, wie Planung, Vergabe und, Abwicklung sämtlicher baulicher Maßnahmen im Zuge dessen,
wahrnehmen. Es wird deutlich, dass die Anforderungen aus der Generalsanierung der Mülheimer
Brücke mit dem vorhandenen Personalstamm weder für das Projekt allein, noch in Zusammenhang
mit den vorgenannten, weiteren Aufgabenbereichen, erfüllbar sind. Insofern ergibt sich die Notwen-
digkeit von zusätzlichem Personal, das befristet für die Dauer des Projekts von fachkundigen exter-
nen Ingenieurbüros eingekauft werden soll. Die entstehenden Sachaufwendungen für die externe
Bauüberwachung, das externe Planmanagement sowie die externe Unterstützung im Bereich Pro-
jektmarketing werden nach entsprechender Honorarberechnung auf Grundlage der anrechenbaren
Kosten der Baumaßnahme mit rd. 6,79 Mio. € beziffert.
Im Ergebnis wird interner Sachverstand mit dem gezielten Zukauf externen Know-hows auf der Pla-
nerseite verstärkt und beides in einer geeigneten Projektstruktur miteinander verknüpft. Mit dieser
personellen wie organisatorischen Projektstruktur wird die Verwaltung als sachkundiger und leis-
tungsfähiger Bauherr agieren und dem Auftragnehmer auf Augenhöhe begegnen können.
Lenkungsgremium:
Neben der zuvor beschriebenen notwendigen Projektstruktur bedarf das Projekt „Gesamtinstandset-
zung Mülheimer Brücke“ auch während der Bauausführung einer Vielzahl von Abstimmungen und
dezernatsübergreifenden Entscheidungen.
Für den reibungslosen Ablauf wird daher ein durch das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruk-
tur einberufenes und unter dessen Federführung agierendes Lenkungsgremium installiert. Von den
am Gesamtprojekt beteiligten Dezernaten bzw. Fachämtern sowie den Partnern des Konzerns „Stadt
Köln“ werden Personen benannt, die im Projekt „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ als
Multiplikator bzw. Entscheidungsträger fungieren. Die entsendenden Stellen verpflichten sich dabei,
die Personen mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten.
Nur so können Entscheidungen umgehend getroffen werden, um somit negative verkehrliche, wie
zeitliche aber auch kostenmäßige Folgewirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Nachtrags- und Vergabemanagement:
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde als eines der zentralen Reformprojekte die „Neugestaltung
des Vergabeprozesses“ initiiert. In der Lenkungsgruppe wurde die Idee entwickelt, die im Reformpro-
jekt entwickelten Prozessverbesserungen in ausgewählten Pilotprojekten in der Praxis zu überprüfen
und somit auf Basis einer “Experimentierklausel“ von der Kölner Vergabeordnung bzw. weiteren ver-
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gabeprozessrelevanten Regelungen abweichen zu dürfen.
Die Großbaumaßnahme „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ wird im o.g. Sinne eine Pilot-
funktion einnehmen.
Hinsichtlich der Bearbeitung, Durchführung und Abwicklung von Nachträgen im Zuge der Maßnahme
sowie für das allgemeine Vergabewesen übernimmt das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau die Aufgaben des Zentralen Vergabeamtes, die in der Kölner Vergabeordnung festge-
schrieben sind. In erster Linie sind dies Aufgaben, wie die abschließende und für alle Vertragspartei-
en bindende Preisverhandlung von Nachtragsleistungen oder auch die verantwortliche Durchführung
der erforderlichen Vergabeverfahren nach VOB, VOL bzw. VgV, die im Sinne des Projektes erforder-
lich werden.
Das Zentrale Vergabeamt wird für diesen Piloten in Dienstleisterfunktion, bei Bedarf in vergaberecht-
licher Sicht beratend, eingebunden sein bzw. Personal nebst IT-Systemen für die Vergabeverfahren
zur Verfügung bereithalten. Damit hält für dieses Projekt eine dezentrale Verantwortung solcher Res-
sourcen wieder Einzug in die Fachdienststelle, reduziert dadurch eine Vielzahl von Schnittstellen und
verkürzt somit die Abläufe.
Die Kölner Vergabeordnung sowie weitere stadtinterne vergabeprozessrelevanten Richtlinien finden
somit in diesem Punkt für dieses Pilotprojekt keine Anwendung; das allgemeine nationale bzw. euro-
päische Vergaberecht wird unberührt hiervon eingehalten.
Kosten:
Es ergibt sich nachfolgende Zusammenstellung der Kosten und Kostenentwicklung:
Baubeschluss Bepreistes Leis-
tungsverzeichnis Submissionsergebnis
Kosten für den Bau 85.381.593,00 € 1.) 114.703.398,67 € 2.) 138.617.372,67 € 3.)
Kosten für Rekulti-
vierung 5.688.200,00 € 1.) 5.688.200,00 € 1.) 5.688.200,00 € 1.)
Kosten für Planen,
Beraten, Service
einschl. externem
Personal
10.072.388,55 € 4.) 19.282.388,55 € 19.282.388,55 €
Summe (brutto) 101.142.181,55 € 139.673.987,22 € 163.587.961,22 €
1.) Leistungsphase III (Entwurf) nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ; 2.) Leistungsphase VI
(Ausschreibung); 3.) Submittierte Angebote; 4). Hier noch ohne externes Personal
RPA:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) erhielt zur Beschlussvorlage 1105/2016 alle erfor-
derlichen Unterlagen nebst Kostenermittlung und erkannte in seinem Schreiben vom 30.03.2016 Kos-
ten für Planung und Bau in Höhe von 101.142.181,55 € (brutto) an.
Eine erneute Vorlage aufgrund der planerischen und baulichen Projektkostenentwicklung ist nicht
erforderlich.
Für die zeitlichen begrenzten, externen Stellenbeisetzungen der technischen Bauüberwachung, Pro-
jektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 6,78 Mio. € hingegen wurde das Rechnungsprü-
fungsamt mit Schreiben vom 22.06.2017 um Anerkennung des Bedarfs dem Grunde und der Höhe
nach gebeten.
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Das Ergebnis liegt mit Schreiben vom 04.07.2017 (RPA-Nummern 2017/0828 bis 2017/0831) vor.
Hierin wurde der grundsätzliche Bedarf für die Öffentlichkeitsarbeit anerkannt.
Das Rechnungsprüfungsamt teilt jedoch nicht die Meinung der Fachdienststelle, dass der Bedarf von
zusätzlichen Personalleistungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung des bauherrenseitigen Leis-
tungsspektrums in der momentan vorherrschenden Personalsituation, aufgrund der zeitlichen Zwänge
und der lediglich temporären Erfordernis, ausschließlich durch externe Beauftragungen gedeckt wer-
den sollte.
Diese Bedarfe, es handelt sich hierbei um die örtliche Bauüberwachung, Planmanagement sowie
Projektsteuerung, sind keine inhaltliche Neuerung. Sie sind in erster Linie und vielmehr darauf zurück
zu führen, dass das Projekt „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ technisch, planerisch und
baulich überproportional angewachsen ist.
Diese Mehrleistungen ziehen unweigerlich auch ein deutliches Anwachsen des erforderlichen Perso-
nals nach sich. Von der zurzeit vorhandenen Gesamtteamstärke von 14 Personen (incl. Leitung) kann
dies jedoch keinesfalls aufgefangen werden. Grundlage war seinerzeit die umzusetzende Maßnahme
– nach damaligem Stand in wesentlich geringerem planerischen/baulichen Umfang – und die Abwick-
lung der der Projektgruppe „Rheinbrücken“ darüber hinaus obliegenden Aufgabenfelder. Gemeint
sind hier u. a. die Bauwerksunterhaltung der städtischen Rheinbrücken und aller damit verbundenen
Leistungen, wie Planung, Vergabe und, Abwicklung sämtlicher baulicher Maßnahmen im Zuge des-
sen.
Bedingt durch die vorangeschrittene Projektentwicklung beabsichtigt die Verwaltung daher – abwei-
chend vom Votum des Rechnungsprüfungsamtes – die o. g. Leistungen extern zu beauftragen, um so
das Projekt insgesamt effektiv und effizient abwickeln zu können. Gestützt und bestätigt wird dieser
Gedanke auch von der speziell für die Mülheimer Brücke von einem externen Planungsbüro entwi-
ckelten Konzeption der erforderlichen Projektstrukturen. Hier wird der Personalbedarf für die Maß-
nahmen an der Mülheimer Brücke auf rd. 23 Personen (Amt 69 zzgl. externes Personal) beziffert, um
die Aufgaben der projektleitenden Fachdienststelle zu bewältigen. Mit dem vorhandenen Personal-
stamm ist dies weder für das Projekt allein, noch in Zusammenhang mit den vorgenannten, weiteren
Aufgabenbereichen, leistbar.
Finanzierung:
Für die Maßnahme der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke sind im Rahmen des Hpl.-Entwurfs
2018 (einschl. Finanzplanung bis 2021) im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0310 –
Grunderneuerung Mülheimer Brücke Mittel in Höhe von 112,9 Mio. € veranschlagt worden. Diese
Veranschlagungen teilen sich bezogen auf den genannten Zeitraum wie folgt auf:
2018: 27,5 Mio. €
2019. 33,3 Mio. €
2020: 39,3 Mio. €
2021: 12,8 Mio. €
Daneben stehen im Haushaltsjahr 2017 Mittel i. H. v. rd. 20,4 Mio. € zur Verfügung, so dass von den
voraussichtlichen Gesamtkosten von 163,6 Mio. € bisher insgesamt 133,3 Mio. € haushaltstechnisch
berücksichtigt wurden.
Die darüber hinaus erforderlichen Mittel von 30,3 Mio. € sollen zur Sicherstellung der Gesamtmaß-
nahme Grunderneuerung Mülheimer Brücke im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Hpl.-
Entwurf 2018 (einschl. Finanzplanung bis 2021) wie folgt angemeldet werden:
2018: + 7,38 Mio. € auf 34,88 Mio. €
2019: + 8,94 Mio. € auf 42,24 Mio. €
2020: + 10.54 Mio. € auf 49,84 Mio. €
2021: + 3,44 Mio. € auf 16,24 Mio. €
Gesamt: + 30,3 Mio. € auf 143,2 €
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Die im Falle des Risikoeintritts erforderlich werdenden zusätzlichen Mittel von bis zu 24,54 Mio. € sind
im Bedarfsfall im Haushaltsplanentwurf späterer Haushaltsjahre zu berücksichtigen.
Die erwarteten Aufwendungen in Höhe von 3,27 Mio. € für die bilanziellen Abschreibungen werden
bei planmäßiger Realisierung der Maßnahme zum HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,. Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen, angemeldet.
Anlage:
- Anlage 1: Übersicht über die bauherrenseitige Projektorganisation
- Anlage 2: Stellungnahme des RPA vom 04.07.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2041/2017
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 22.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27