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2036/2017

Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.6

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 10.10.2017

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu VA

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Ansehen

Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite)

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 19.10.2017

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Ansehen

Anlage 2 (Luftbildsimulation neue Rheinbrücke)

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Ansehen

Anlage 1 (Zusammenfassung Machbarkeitsstudie Fußgängerbrücke)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 10.10.2017

4586 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 11.10.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 
öffentlich 
5.4 Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen 
Bastei und Rheinpark  
und  
Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollern-
brücke 
2036/2017 
RM Pöttgen weist darauf hin, dass die Vorlage den Ausschuss sehr kurzfristig er-
reicht habe und die SPD-Fraktion daher vorschlage, diese zunächst ohne Votum in 
die weitere Beratungsfolge zu geben. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass seine 
Fraktion sich alle Optionen offen halten möchte und es insofern „sowohl als auch“ 
und nicht „entweder oder“ heißen müsse; die heutige Berichterstattung in den Medi-
en habe ihn etwas irritiert. Eine durchgehende, komfortable Veloroute von den Rin-
gen in den Rheinpark beispielsweise sei mehr als wünschenswert. Gleichwohl müsse 
die Situation auf der südlichen Hohenzollernbrücke auch dringend entschärft werden. 
 
Für die CDU-Fraktion begrüßt RM Michel die Chance, die sich im südlichen Bereich 
der Hohenzollernbrücke eröffne, ausdrücklich. Wie man mit dem nördlichen Bereich 
der Brücke umgehen werde, bleibe abzuwarten. Die Bastei möchte seine Fraktion 
nicht aufgeben und erhoffe sich daher Planungen, die sich besser in die Landschaft 
einfügen. Erinnern möchte er in diesem Zusammenhang auch an eine Anbindung der 
Parkstadt Süd zum Deutzer Hafen.  
 
RM Hammer schließt sich dem Verfahrensvorschlag von Herr Pöttgen an. Seitens 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte er allerdings klar gestellt wissen, dass 
die Planungen zur Errichtung einer Rampe im nördlichen Teil der Hohenzollernbrü-
cke unabhängig von den hier vorliegenden Planungen weiter betrieben werden.  
 
Auch RM Weisenstein möchte heute noch kein Votum abgeben. Er sei jedoch er-
staunt über die auf S. 6 der Vorlage ermittelten Verkehrswerte der Alternativen 1 und 
2. Alternative 1 habe einen Verkehrswert von 1,7 bei einem Breitengewinn von 10 m

und Kosten von 35 Mio. €; Alternative 2 hingegen einen von immerhin 4,5 bei einem 
etwaigen Breitengewinn von 1 m und Kosten von 14 Mio. €. Hier bittet er um nähere 
Erläuterungen. 
 
RM Sterck macht deutlich, dass bei allen Wünschen die Frage der Finanzierung nicht 
außer Acht gelassen werden dürfe. Die bereits hier angedeutete Priorität – Verbes-
serung der sehr unsicheren Situation auf der Hohenzollernbrücke – könne jedoch 
auch die FDP-Fraktion nachvollziehen. Eine neue Brücke im Norden an der Bastei 
habe sicherlich ihren Charme, allerdings ende diese im Rechtsrheinischen im Nie-
mandsland; Anwohner, die die Verbindung nutzen werden, seien hier nicht vorhan-
den.  Aus diesem Grund möchte er betonen, dass eine weitere Idee des städtebauli-
chen Masterplans Innenstadt, die Errichtung einer neuen Brücke im Süden vom 
Rheinauhafen zum Deutzer Hafen, nicht aus den Augen verloren werden sollte. Zu-
dem bestünde hier die Möglichkeit, neben dem neuen Quartier auch die angrenzen-
den Stadtteile Poll, Humbold/Gremberg und Kalk durch eine überaus attraktive Ver-
bindung anzubinden.  
 
Vorsitzender Wolter resümiert, dass durch die vorliegende Verwaltungsvorlage nichts 
verunmöglicht werde und er anrege, zur Vertiefung der komplexen Materie und zur 
besseren Entscheidungsfindung einen separaten Informationstermin – mit Beteili-
gung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt – 
durchzuführen.  
 
BG Blome stellt zunächst klar, dass die Errichtung einer provisorischen Rampe vom 
nördlichen Teil der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz selbstverständlich wie in 
einer der letzten Sitzungen zugesagt weiter verfolgt werde und fasst anschließend 
nochmals kurz die möglichen Alternativen der Verwaltungsvorlage zusammen. Ent-
gegen der Berichterstattung in der Presse werde die Verwaltung auch die Planungen 
für einen Brückenneubau weiter vertiefen, wenngleich dieser einen städtebaulich 
großen Eingriff in das jeweilige Rheinvorland bedeuten würde. Nicht weiter verfolgen 
möchte die Verwaltung hingegen die Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radweg-
bereichs der Hohenzollernbrücke.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schlägt Vorsitzender Wolter vor, die 
Vorlage zunächst zur Anhörung in die weiteren Gremien zu verweisen. 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu VA

971 Zeichen

Anlage 5 
Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen 
Bastei und Rheinpark  
und  
Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzol-
lernbrücke (2036/2017) 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Frage des RM Weisenstein aus 
der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017  
 
Frage: 
Auch RM Weisenstein möchte heute noch kein Votum abgeben. Er sei jedoch er-
staunt über die auf S. 6 der Vorlage ermittelten Verkehrswerte der Alternativen 1 und 
2. Alternative 1 habe einen Verkehrswert von 1,7 bei einem Breitengewinn von 10 m 
und Kosten von 35 Mio. €; Alternative 2 hingegen einen von immerhin 4,5 bei einem 
etwaigen Breitengewinn von 1 m und Kosten von 14 Mio. €. Hier bittet er um nähere 
Erläuterungen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die überschlägige Berechnung zur Ermittlung des Nutzens ging bei allen Varianten 
vom gleichen Eingangswert der Nutzer (Fahrten) aus. Aus diesem Grund sinkt der 
Nutzen bei höheren Baukosten.

Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite)

118 Zeichen

Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite)

; Köln
Machbarkeitsstudie Hohenzollernbrücke
Technische Analyse

Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 19.10.2017

1842 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 20.10.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 19.10.2017 
öffentlich 
3.8 Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen 
Bastei und Rheinpark und  
Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollern-
brücke  2036/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ergänzte Beschlussalternative 1: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und 
Radfahrer an der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative  3) tieferge-
hend zu untersuchen und die Ergebnisse dem Rat anschließend vorzustellen. Hierzu 
ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem 
sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalschutz, Stadtplanung und 
Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. 
 
Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß - und Radwegbereichs der 
Hohenzollernbrücke (Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. 
 
Die Planung der neuen Fuß - und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative  1) 
wird aufgrund der geschätzten Kosten in Höhe von ca. 29 Millionen Euro (netto), 
welche bisher nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, und der anstehenden Unte r-
suchung der Alternative 3 zunächst zurückgestellt. Stattdessen ist die Errichtung 
einer neuen Brücke im Süden vom Rheinauhafen zum Deutzer Hafen zu prüfen.  
 
Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungs-
leistungen genauer ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die 
Finanzierung hierfür sicherstellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD.

Anlage 2 (Luftbildsimulation neue Rheinbrücke)

113 Zeichen

mage Landsat/Copernicus,

Google Earth

mage Landsat l/Copernicus

Data SIO, NOAA US Navy. NGA GEBCO Google Earth

Anlage 1 (Zusammenfassung Machbarkeitsstudie Fußgängerbrücke)

5631 Zeichen

163
9 Zusammenfassung 
ImRahmendieserMasterarbeitwurdedieMachbarkeiteinergeplantenFuß-undRadweg- 
brückeüberdenRheininKölnuntersucht.DieLagederBrückewurdedafürimVoraus 
festgelegt.ImBezugaufdiegeplantenNeuerungenderStadtKölnunddenAusbaudes 
Radverkehrsnetzeswurdesiestrategischgünstigpositioniert.DieumliegendenBrücken 
sindaufdenStraßen-oderSchienenverkehrausgelegtundgewährleistendeshalbweder 
ein komfortables noch sicheres Überqueren des Rheins für Fußgänger und Radfahrer.
AußerdemsindihreGehstreifenzuStoßzeitenstarkausgelastet,unteranderemausdiesen 
GründenwirdfürdieneueBrückeeinmindestens10mbreiterWeggefordert.
MitderVorgabederLageergebensicheineVielzahlanRahmenbedingungen.Derlinks- 
rheinische Uferbereich kann zum erweiterten Innenstadtgebiet der Stadt Köln gezählt
werdenundistdementsprechenddichtbebaut.ImRheinparkamrechtsrheinischenUfer 
erschwerenWege,einSpielplatzundnichtzuletztdieBepflanzungdieWegeführungder 
Brücke.AufbeidenRheinseitensollindievorhandenenGrünflächennurmöglichstwenig 
eingegriffenwerden.
EineweiterewichtigeRahmenbedingungistdievorgeschriebeneBarrierefreiheitunddie 
damiteinhergehendeForderungnacheinerAnbindungderBrückeüberRampenmiteiner 
maximalen Steigung von 3%. Diese Rampen werden aufgrund der geringen Steigung 
mehrerehundertMeterlangundwirkendurchdiegroßegewünschteBreitebesonders 
einnehmend.
WährenddemVergleichverschiedenerWegeführungenineinemiterativenProzess,wurde 
festgestellt, dass eine Aufteilung der Rampen mehrere Vorteile mit sich bringt. Das 
heißt,jeweilsindemBereich,indemdieBrückeindieRampenübergeht,teiltsichder 
Weg in zwei gleich breite Rampenarme auf. Diese wirken weniger voluminös und es 
können gleichzeitig zwei Richtungen angebunden werden. Indem einer der Arme mit
einer größeren Steigung ausgeführt wird, kann er wesentlich kürzer ausfallen und die 
BarrierefreiheitbleibtüberdiezweiteRampeweiterhinbestehen.DiesesKonzeptwurde 
aufbeidenUferseitenangewandtundzurweiterenBearbeitungherangezogen.
EinederweiterenVorgabenhataucheinenEinflussaufdieWahldesBrückentragwerks:
DiedenkmalgeschützteBasteisolldurchdieBrückenichtindenHintergrundgedrängt
werden. Im Vergleich möglicher Brückensysteme konnte deshalb eine asymmetrische 
SchrägseilbrückemiteinemPylonüberzeugen.WirdderPylonaufeinenStrompfeiler 
gestellt,welchernebenderSchifffahrrinneimBereichdesrechtsrheinischenUfersplatziert
wird,lässterderBasteiausreichendWirkungsspielraum.DurcheinengeringenWinkel
deräußerstenSeileundeinzusätzlichesSchiefstellendesPylons,kannseineerforderliche 
Höhedeutlichreduziertwerden.InsgesamtgelingtsoeinEntwurf,beidemsichdieBrücke 
gutinihrUmfeldeinpasst.DasverdeutlichtauchAbbildung9-1.
DurcheineBemessungaufderGrundlageaktuellerRichtlinieundNormen,lässtsichein 
EindruckübermöglicheQuerschnittegewinnen.Dabeimussbeachtetwerden,dassder 
RahmendieserMasterarbeitnureineUntersuchungmitbegrenztemUmfangzulässt.
UniversitätStuttgart
InstitutfürKonstruktionundEntwurf

164 9 Zusammenfassung 
EinederSchwierigkeitenbeidiesemEntwurfistdiegroßeAnzahlanlangenSeilen.Es 
bestehtdieGefahr,dassdieSeileanfangenzuschwingenoderdurchzuhängen.Außerdem 
istdieWahlderrichtigenVorspannungaufwendigabergleichzeitigvongroßerBedeutung,
denn nur so lassen sich Verformungen des Überbaus gezielt steuern. Beispielsweise 
bietet sich die Möglichkeit, durch eine planmäßige Überhöhung des Überbaus, den 
Endverformungenentgegenzuwirken.
AlsAlternativewurde,fürdiegleicheWegeführung,eineBogenbrückeentworfen.Anstatt,
wie üblich, zwei parallele Bögen als Tragwerk zu nutzen, laufen zwei Bögen vom 
StrompfeilerimRheinzumUferhinzueinemFußpunktzusammen.DieseAnordnung 
passtsichderWegeführungoptimalanundwirktnebenderBasteiamlinksrheinischen 
Ufernichtzueinnehmend.
EineVordimensionierungderQuerschnitteerlaubteinebessereEinschätzungderOptik 
und der Machbarkeit dieser Variante. Dabei muss beachtet werden, dass der Umfang 
der Untersuchung in diesem Fall nochmals reduziert wurde. Zum Beispiel wurde der 
Bogen durchgehend mit einem Querschnitt geplant, obwohl dieser nur an wenigen 
Stellentatsächlichbenötigtwird.DenkbarwärehieraucheinvariablerQuerschnitt,der 
entsprechendderQuerschnittsausnutzungdimensioniertwerdenwird.Dadurchkönnte 
material-unddementsprechendauchgewichtsreduziertbzw.-optimiertgebautwerden.
DieKostenschätzungzeigt,dassaufgrunddergroßenSpannweiteunddenlangenRampen 
einunüblichesKostenverhältnisentsteht.DerKostenanteilderRampenmachtfastden 
gleichenAnteilamGesamtpreisaus,wiedieBrückeselbst.EinegrobeSchätzungauf 
derGrundlagevonErfahrungswertenlieferteinenGesamtpreisvonca.18-20Mio. eje 
Brücke.DabeiwurdekeineUnterscheidungderbeidenBrückentypenvorgenommen.
DerEntwurfdergeplantenBrückeinVerlängerungdesTheodor-Heuss-Ringswirdvon 
vielenRandbedingungenbeeinflusstundbestimmt.Trotzdemkonntegezeigtwerden,dass 
esverschiedeneLösungsansätzegibt,dieallenForderungengerechtwerden.
Abb. 9-1: VogelperspektiveaufdieSchrägseilbrücke,DarstellungmitHilfevon[16]
MachbarkeitsstudieFußgängerbrückeKöln 
JuliaLindenschmid

165
Abb. 9-2: AnsichtderBrückevomUfer,DarstellungmitHilfevon[16]
DerindieserMasterarbeitfavorisierteEntwurfistdieSchrägseilbrückemitdenaufgeteilten,
teilweisegekürztenRampen.ErkanndurcheineeleganteSchlichtheitüberzeugenund 
verbindetdabeialleVerkehrsrichtungenoptimal.BeieinementsprechendenDesignfügt
dieBrückesichgutindasUmfeldein,istabergleichzeitigeinneuesHighlightamRhein 
fürBenutzerundTouristen.DieAbbildungen9-1und9-2zeigendieentworfeneBrücke.
DieVogelperspektivezeigt,dasssichdieneueBrückegutindasStadtbildintegrieren 
kann.DiezweiteDarstellungzeigtdieSichtvomUferaus,wiesiezumBeispielPassanten 
erleben.
UniversitätStuttgart
InstitutfürKonstruktionundEntwurf

Beschlussvorlage Rat

17871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2036/2017 
Freigabedatum 
09.10.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark  
und  
Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer an der 
südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) tiefergehend zu untersuchen und die Erge b-
nisse dem Rat anschließend vorzustellen. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im 
Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalsc hutz, 
Stadtplanung und Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung des Weiteren, die Planung einer neuen Fuß - und Radwegbrücke 
auf Höhe der Bastei (Alternative 1) ebenfalls zu vertiefen und die Ergebnisse dem Rat an schließend 
vorzustellen. 
 
Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radwegbereichs der Hohenzollernbrücke 
(Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. 
 
Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungsleistungen genauer 
ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Finanzierung hierfür sicherstellen. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und 
der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Beschlussalternative 1: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer an der 
südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative  3) tiefergehend zu untersuchen und die Erge b-
nisse dem Rat anschließend vor zustellen. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im 
Verkehrsausschuss 10.10.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Verkehrsausschuss  
Rat 14.11.2017

2 
Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalschutz, 
Stadtplanung und Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. 
 
Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radwegbereichs der Hohenzollernbrücke 
(Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. 
 
Die Planung der neuen Fuß - und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) wird aufgrund 
der geschätzten Kosten in Höhe von ca. 29 Millionen Eu ro (netto), welche bisher nicht im Haushalt s-
plan vorgesehen sind, und der anstehenden Untersuchung der Alternative 3 zunächst zurückgestellt. 
 
Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungsleistungen genauer 
ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Finanzierung hierfür sicherstellen. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und 
der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 
 
 
Beschlussalternative 2: 
Der Rat beschließt, keine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein zu planen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Rat hat die Verwaltung am 15.12.2015 (AN/1909/2015 und AN/1952/2015) beauftragt, eine 
Machbarkeitsstudie für eine neue Fuß- und Radwegbrücke zur Verlängerung der Ringe über den 
Rhein zwischen Bastei und Rheinpark unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte zu erstellen. 
Darüber hinaus sollte die Verwaltung prüfen, ob und wie eine Erweiterung der Fuß- und Radwegver-
bindung an der nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke ermöglicht werden kann. 
 
Ergänzend dazu hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung am 19.01.2016 beauftragt zu prüfen, ob 
und wie eine Erweiterung der Fuß- und Radwegverbindung auch an der südlichen Seite der Hohen-
zollernbrücke hergestellt werden kann. Außerdem sollte die Verwaltung eine Priorisierung der Alter-
nativen aufgrund des ermittelten Verkehrswertes vornehmen. 
 
Die Untersuchung der Machbarkeit einer neuen Rheinbrücke zwischen Bastei und Rheinpark wurde 
im Rahmen einer studentischen Masterarbeit der Uni Stuttgart durchgeführt. Die Verwaltung hat au-
ßerdem die Erweiterungen der Hohenzollernbrücke geprüft. Im Folgenden werden die Ergebnisse der 
drei untersuchten Alternativen vorgestellt: 
 
 
Alternative 1: Neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark 
 
Im Rahmen der studentischen Masterarbeit wurde die Machbarkeit einer neuen Fuß- und Radweg-
brücke zwischen Bastei und Rheinpark geprüft und bewertet. Grundlage dieser Untersuchung sind 
der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln und die Randbedingungen, die von den betroffenen 
städtischen Ämtern und stadtnahen Gesellschaften zuvor abgefragt worden sind. 
 
In Höhe der Bastei hat der Rhein eine Breite von rund 375 m. Es gibt bisher keine Fußgängerbrücken 
mit vergleichbaren Spannweiten über den Rhein. In der Studie werden verschiedene Brückenvarian-
ten untersucht und miteinander verglichen. Am geeignetsten erscheint eine filigrane Schrägseilbrü-
cke, die gegenüber einer Bogenbrücke den Vorteil hat, dass die Bastei überwiegend freigestellt bleibt 
und dort kein massives Fundament notwendig wird. Die vorgeschlagene Schrägseilbrücke besitzt 
einen ca. 90 m hohen geneigten Pylon, der versetzt neben der Schifffahrtsrinne auf der Rheinparksei-
te stehen könnte. 
 
Die neue Brücke erhält eine nutzbare Breite von 10,0 m für Fußgänger und Radfahrer. Die Brücken-
rampen werden auf beiden Rheinseiten auf jeweils zwei 5 m breite Rampen aufgesplittet. Die Tren-
nung von Fußgänger- und Radfahrverkehr ist baulich nicht vorgesehen. Aufzüge werden nicht ver-
wendet, da sie nicht ausreichend leistungsfähig wären und hohe Unterhaltskosten zur Folge hätten. 
Für eine Barrierefreiheit entsprechend der DIN 18040-3 erhält eine Rampe je Brückenende eine Nei-
gung von 3% ohne Zwischenpodeste. Die jeweils andere Rampe wird aus Platzgründen verkürzt, so 
dass sie mit einer Neigung von 4,5% ohne Zwischenpodeste dennoch annähernd barrierefrei ist. 
 
Durch die Aufsplittung der Rampen erhält jede Rheinseite zwei Zuwegungen zur Brücke. Linksrhei-
nisch führt eine Rampe zum östlichen Geh- und Radweg des Konrad-Adenauer-Ufers. Die andere 
Rampe verknüpft die Brücke mit der Innenfläche des Theodor-Heuss-Rings und dabei direkt mit dem 
vom Verkehrsausschuss am 14.06.2016 beschlossenen Fahrradstraßennetz in der Sedanstraße und 
der Clever Straße. Rechtsrheinisch wird der Rheinpark an zwei Punkten mit der Brücke verbunden. 
 
Die Höhenlage der Unterkante der neuen Brücke richtet sich nach der erforderlichen lichten Höhe im 
Bereich der Schifffahrtsrinne. Daher trifft die Brücke in großer Höhe auf das linke Rheinufer neben der 
denkmalgeschützten Bastei. Die barrierefreien Rampenneigungen von 3% bzw. 4,5% erfordern ver-
hältnismäßig große Rampenlängen von mehreren hundert Metern. Dennoch gelingt es linksrheinisch 
durch die geschwungene, uferparallele Rampe und die Spindelrampe im Theodor-Heuss-Ring, die

4 
einnehmende Wirkung der Rampen möglichst gering zu halten. Rechtsrheinisch bauen die Rampen 
ihre Höhe im Uferbereich ab, damit der denkmalgeschützte Rheinpark möglichst wenig beeinflusst 
wird. 
 
Alternative 1 erlaubt eine bessere Teilhabe nicht motorisierter Personen aufgrund der vollständigen 
Barrierefreiheit und eine neue attraktive Möglichkeit zur Rheinquerung in diesem Stadtbereich, be-
sonders für Messe- und Rheinparkbesucher und die zukünftigen Bewohner des Mülheimer Südens. 
 
Die Baukosten für den Neubau einer 10,0 m breiten Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und 
Rheinpark betragen nach einer Kostenschätzung über die Brückenfläche rund 29 Millionen Euro (net-
to). Zusammen mit den Planungskosten von rund 20% der Baukosten liegt die Kostenannahme für 
Alternative 1 bei rund 35 Millionen Euro (netto). Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kos-
tenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung 
Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Im Rahmen der studentischen Masterarbeit wurden Kosten 
in Hohe von ca. 18-20 Millionen Euro (netto) ermittelt. Diese sind jedoch aufgrund von Erfahrungswer-
ten im Fachamt als zu niedrig angesetzt, so dass die bereits oben erwähnten 29 Millionen Euro (net-
to) bei dieser Alternative realistischer sind.  
 
 
Alternative 2: Erweiterung der nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Unterstrom) 
 
Der heutige Geh- und Radweg auf der nördlichen Brückenkonsole ist 3,5 m breit und führt vom links-
rheinischen Treppenturm an der Trankgassenwerft zum rechtsrheinischen Charles-de-Gaulle-Platz / 
Auenweg. Die Konsole ist an der in den 1980er Jahren fertiggestellten S-Bahn-Brücke befestigt und 
kann grundsätzlich verbreitert werden. Die statisch maximal mögliche Verbreiterung ist vorab von 
einem noch zu beauftragenden Ingenieurbüro zu ermitteln. Die Finanzmittel hierzu sind noch freizu-
geben. Da die Bestandsdaten zur Berechnung nur in analoger Form bei der DB AG vorliegen, wird 
eine Auswertung und Nachrechnung zeitlich aufwendig sein. Wenn die Bestandsunterlagen für eine 
abschließende Aussage nicht ausreichen sollten, müsste eine bereichsweise Aufnahme des Bestan-
des vorgenommen werden.  
 
Im Rahmen des Projekts „Bahnknoten Köln“ sollen der Kölner Hauptbahnhof und der Bahnhof Köln 
Messe/Deutz je einen zusätzlichen Mittelbahnsteig für die S-Bahnen erhalten. Dabei muss die Ho-
henzollernbrücke nicht erweitert werden. Lediglich die bestehende Fuß- und Radwegrampe zum 
Charles-de-Gaulle-Platz /Auenweg muss aufgrund der Gleisergänzung verschoben und angepasst 
werden. 
 
Die Baukosten für eine Verbreiterung der nördlichen Brückenkonsole um ca. 1 m betragen in Anleh-
nung an ein vergleichbares geplantes Projekt des Radschnellwegs Ruhr in Duisburg-Rheinhausen 
rund 6,3 Millionen Euro (netto). Das Maß der statisch maximal möglichen Verbreiterung ist in einer 
vorlaufenden Statikberechnung zu ermitteln. 
 
Für eine gute Nutzung der Brücke ist eine barrierefreie Erreichbarkeit links- und rechtsrheinisch her-
zustellen. Die zunächst provisorische Rampenanbindung zum Breslauer Platz wird in einer separaten 
Vorlage den politischen Gremien vorgestellt. Der Neubau einer ausreichend breiten rechtsrheinischen 
Rampe könnte gemäß einer Machbarkeitsstudie von 2008 zum Auenweg und zur neuen Messe-City 
führen. Die Gesamtbaukosten für die Brückenverbreiterung und die beiden Rampen betragen rund 
11 Millionen Euro (netto). 
 
Zusammen mit den vorlaufenden Statikberechnungen und den Planungskosten von rund 20% der 
Baukosten liegt die Kostenannahme für Alternative 2 bei knapp 14 Millionen Euro (netto). Die genann-
ten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannah-
me“ und der ausstehenden Nachrechnung des Bestandes können sich bis zur Kostenfeststellung 
Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Außerdem ergeben sich zusätzliche Unwägbarkeiten auf-
grund ausstehender Bestandsuntersuchungen.

5 
Alternative 3: Erweiterung der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Oberstrom) 
 
Der heutige Geh- und Radweg auf der südlichen Brückenkonsole ist 4,0 m breit und führt vom links-
rheinischen Heinrich-Böll-Platz zum rechtsrheinischen Brückenkopf. Die Konsole ist an der in den 
1950er Jahren wieder aufgebauten südlichen Bahnbrücke befestigt und könnte nach einer ersten 
Einschätzung nicht bzw. nur geringfügig verbreitert werden. Auch hierzu wären vorlaufende Statikbe-
rechnungen durchzuführen. 
 
Früher befand sich neben der südlichen Bahnbrücke eine Straßenbrücke. Die Senkkästen im Rhein, 
die sich im Bereich der nicht wieder aufgebauten Brückenpfeiler befinden, und die alten Widerlager 
könnten für den Neubau einer Brücke parallel zur heutigen Brückenkonsole verwendet werden. Der 
Zustand der Bauteile mit einem Alter von 110 Jahren kann bisher nicht sicher abgeschätzt werden. 
Die Maßnahmen zur Nutzung der alten Senkkästen und zum Aufbau der Brückenpfeiler sind vorab 
durch ein noch zu beauftragendes Ingenieurbüro festzulegen. Eine Nutzung der sehr robust herge-
stellten Bauteile wird grundsätzlich für möglich gehalten. 
 
Zuvor sind die Vorgaben des Denkmalschutzes und der Stadtplanung zu ermitteln und zu berücksich-
tigen. Es gibt eine erste Skizze für eine neue Fuß- und Radwegbrücke mit einem Bogen, der sich 
geometrisch an den vorhandenen Strukturen der Hohenzollernbrücke orientiert, so dass er sich in das 
Gesamtbild des Brückenensembles sehr gut einfügt. Die Umsetzbarkeit dieser Gestaltungsidee ist im 
weiteren Planungsverlauf näher zu untersuchen. 
 
Die Baukosten für den Neubau einer 8,0 m breiten Fuß- und/oder Radwegbrücke direkt südlich der 
Hohenzollernbrücke neben der bestehenden Geh- und Radwegkonsole betragen nach einer Hoch-
rechnung über die Brückenfläche rund 13 Millionen Euro (netto). Zusammen mit den vorlaufenden 
Statikberechnungen und den Planungskosten von rund 20% der Baukosten liegt die Kostenannahme 
für Alternative 3 bei rund 16 Millionen Euro (netto). Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer 
Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannahme“ und der ausstehenden Untersu-
chung des Bestandes können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. 
Außerdem ergeben sich Unwägbarkeiten aufgrund ausstehender Bestandsuntersuchungen. 
 
In diesen Kosten nicht enthalten ist die notwendige Verbreiterung der linksrheinischen Engstelle an 
den drei baumbepflanzten Rundbeeten östlich des Heinrich-Böll-Platzes. Hier könnte aus Platzgrün-
den ein Rückbau der drei Rundbeete erforderlich werden. 
 
 
Priorisierung der Alternativen aufgrund des Verkehrswertes 
 
Der jeweilige verkehrliche Nutzen der Alternativen wird auf Grundlage des Leitfadens „Kosten-
Nutzen-Analyse: Bewertung der Effizienz von Radverkehrsmaßnahmen“ vom Bundesministerium für 
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (März 2008) monetarisiert. 
 
Hierfür werden anhand der täglichen Kfz-Zahlen (DTV) die potentiellen Umsteiger vom Pkw aufs 
Fahrrad ermittelt, die eine der drei Brückenalternativen mit dem Fahrrad nutzen würden. Die prognos-
tizierte Zahl der Umsteiger leitet sich aus den Leitzielen von Köln mobil 2025 ab. Der Anteil des moto-
risierten Individualverkehrs soll hierbei bis 2025 um 17% reduziert werden. Aus den vermiedenen 
Pkw-Kilometern lässt sich der Nutzen pro Jahr aus reduzierten Emissionen, Unfallschäden und Be-
triebskosten in Euro angeben. 
 
Zur Ermittlung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse werden die Planungs- und Baukosten der drei Alterna-
tiven über die Nutzungsdauer von 50 Jahren in jährliche Kosten umgerechnet. Der Quotient aus Nut-
zen und Kosten ergibt den Verkehrswert. Je höher dieser ist, desto wirtschaftlicher ist das Bauprojekt. 
Zur besseren Priorisierung der Alternativen ist der Verkehrswert mit der hinzugewonnenen Brücken-
breite in Zusammenhang zu bringen.

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Alternative 1 
Brückenneubau zwi-
schen Bastei 
und Rheinpark 
Alternative 2 
Erweiterung 
nördliche Seite Hohenzol-
lernbrücke *) 
Alternative 3 
Erweiterung 
südliche Seite Hohenzol-
lernbrücke 
Verkehrswert 1,7 4,5 3,8 
Bestandsbreite - 3,5 m 4,0 m 
Neue Breite 10,0 m 4,5 m *) 4,0 m + 8,0 m = 12,0 m 
Breitengewinn 10,0 m 1,0 m *) 8,0 m 
Annahme der Ge-
samtkosten 35 Millionen Euro 14 Millionen Euro 16 Millionen Euro 
*) Die statisch maximal mögliche Verbreiterung wäre noch zu ermitteln. 
 
Weitere nicht quantifizierbare Nutzen einer zusätzlichen Fuß- und Radwegeverbindung über den 
Rhein sind Verbesserungen im überregionalen Radverkehr und in der Lebens- und Aufenthaltsquali-
tät in der Innenstadt von Köln. Der aktuelle und zukünftige Kölner Bevölkerungszuwachs - besonders 
auch im Mülheimer Süden - wurde in der Betrachtung des verkehrlichen Nutzens nicht berücksichtigt, 
wird den Verkehrswert aller drei Alternativen jedoch noch weiter steigern. 
 
Die Erweiterung der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) stellt das optimale Ver-
hältnis aus Kosten, Verkehrswert und Breitengewinn dar. Auch unter Berücksichtigung der möglichen 
Steigerung der Kosten um 40% würde Alternative 3 das günstigste Verhältnis aufweisen. Die Verwal-
tung empfiehlt, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer auf der südlichen Seite der 
Hohenzollernbrücke tiefergehend zu untersuchen. Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die Planung 
einer neuen Fuß- und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) aufgrund der zu erwarten-
den Vorteile für nicht motorisierte Personen, die den Rhein queren möchten, ebenfalls zu vertiefen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Aufgrund umfangreichen Planungs- und Abstimmungsbedarfs konnte die Beschlussvorlage nicht 
fristgerecht zum Verkehrsausschuss am 10.10.2017 eingereicht werden. Um trotzdem noch in diesem 
Jahr einen erweiterten Planungsbeschluss für die als notwendig erachteten Verbesserungen der 
Rheinquerung für Radfahrer und Fußgänger zu erhalten, schlägt die Verwaltung die Aufnahme der 
Vorlage in die Tagesordnung (1. Durchgang) am 10.10.2017 vor. Ansonsten könnte erst die Dezem-
ber-Sitzung des Verkehrsausschusses für den 1. Durchgang erreicht werden. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 (Zusammenfassung Machbarkeitsstudie Fußgängerbrücke): 
Masterarbeit „Machbarkeitsstudie für eine Fuß- und Radwegbrücke über den Rhein in Köln“, 
Julia Lindenschmid, Stuttgart, den 11.April 2017; mit Luftbildern aus Google Earth, GeoBasis - 
DE/BKG. 2009. (abgerufen im Zeitraum 09.2016-04.2017). 
 
Anlage 2 (Luftbildsimulation neue Rheinbrücke): 
Luftbilder aus Google Earth (Zeitraum 06.2017); eingefügte Brückensimulation aus Anlage 1. 
 
Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite): 
„Köln, Machbarkeitsstudie Hohenzollernbrücke“, Prof. Dr.-Ing. Hartmut H. Topp, 
Dipl.-Ing. Sebastian Hofherr, Dipl.-Ing. Matthias Müller, Architekt Dietrich Kämmler, 
Ingenieurbüro Schüßler-Plan, Darmstadt, Dezember 2009

Beratungsverlauf (5)

10.10.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2036/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27