2036/2017
Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke
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Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 10.10.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 11.10.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 öffentlich 5.4 Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollern- brücke 2036/2017 RM Pöttgen weist darauf hin, dass die Vorlage den Ausschuss sehr kurzfristig er- reicht habe und die SPD-Fraktion daher vorschlage, diese zunächst ohne Votum in die weitere Beratungsfolge zu geben. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass seine Fraktion sich alle Optionen offen halten möchte und es insofern „sowohl als auch“ und nicht „entweder oder“ heißen müsse; die heutige Berichterstattung in den Medi- en habe ihn etwas irritiert. Eine durchgehende, komfortable Veloroute von den Rin- gen in den Rheinpark beispielsweise sei mehr als wünschenswert. Gleichwohl müsse die Situation auf der südlichen Hohenzollernbrücke auch dringend entschärft werden. Für die CDU-Fraktion begrüßt RM Michel die Chance, die sich im südlichen Bereich der Hohenzollernbrücke eröffne, ausdrücklich. Wie man mit dem nördlichen Bereich der Brücke umgehen werde, bleibe abzuwarten. Die Bastei möchte seine Fraktion nicht aufgeben und erhoffe sich daher Planungen, die sich besser in die Landschaft einfügen. Erinnern möchte er in diesem Zusammenhang auch an eine Anbindung der Parkstadt Süd zum Deutzer Hafen. RM Hammer schließt sich dem Verfahrensvorschlag von Herr Pöttgen an. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte er allerdings klar gestellt wissen, dass die Planungen zur Errichtung einer Rampe im nördlichen Teil der Hohenzollernbrü- cke unabhängig von den hier vorliegenden Planungen weiter betrieben werden. Auch RM Weisenstein möchte heute noch kein Votum abgeben. Er sei jedoch er- staunt über die auf S. 6 der Vorlage ermittelten Verkehrswerte der Alternativen 1 und 2. Alternative 1 habe einen Verkehrswert von 1,7 bei einem Breitengewinn von 10 m und Kosten von 35 Mio. €; Alternative 2 hingegen einen von immerhin 4,5 bei einem etwaigen Breitengewinn von 1 m und Kosten von 14 Mio. €. Hier bittet er um nähere Erläuterungen. RM Sterck macht deutlich, dass bei allen Wünschen die Frage der Finanzierung nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Die bereits hier angedeutete Priorität – Verbes- serung der sehr unsicheren Situation auf der Hohenzollernbrücke – könne jedoch auch die FDP-Fraktion nachvollziehen. Eine neue Brücke im Norden an der Bastei habe sicherlich ihren Charme, allerdings ende diese im Rechtsrheinischen im Nie- mandsland; Anwohner, die die Verbindung nutzen werden, seien hier nicht vorhan- den. Aus diesem Grund möchte er betonen, dass eine weitere Idee des städtebauli- chen Masterplans Innenstadt, die Errichtung einer neuen Brücke im Süden vom Rheinauhafen zum Deutzer Hafen, nicht aus den Augen verloren werden sollte. Zu- dem bestünde hier die Möglichkeit, neben dem neuen Quartier auch die angrenzen- den Stadtteile Poll, Humbold/Gremberg und Kalk durch eine überaus attraktive Ver- bindung anzubinden. Vorsitzender Wolter resümiert, dass durch die vorliegende Verwaltungsvorlage nichts verunmöglicht werde und er anrege, zur Vertiefung der komplexen Materie und zur besseren Entscheidungsfindung einen separaten Informationstermin – mit Beteili- gung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt – durchzuführen. BG Blome stellt zunächst klar, dass die Errichtung einer provisorischen Rampe vom nördlichen Teil der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz selbstverständlich wie in einer der letzten Sitzungen zugesagt weiter verfolgt werde und fasst anschließend nochmals kurz die möglichen Alternativen der Verwaltungsvorlage zusammen. Ent- gegen der Berichterstattung in der Presse werde die Verwaltung auch die Planungen für einen Brückenneubau weiter vertiefen, wenngleich dieser einen städtebaulich großen Eingriff in das jeweilige Rheinvorland bedeuten würde. Nicht weiter verfolgen möchte die Verwaltung hingegen die Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radweg- bereichs der Hohenzollernbrücke. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schlägt Vorsitzender Wolter vor, die Vorlage zunächst zur Anhörung in die weiteren Gremien zu verweisen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu VA
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Anlage 5 Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzol- lernbrücke (2036/2017) Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Frage des RM Weisenstein aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 Frage: Auch RM Weisenstein möchte heute noch kein Votum abgeben. Er sei jedoch er- staunt über die auf S. 6 der Vorlage ermittelten Verkehrswerte der Alternativen 1 und 2. Alternative 1 habe einen Verkehrswert von 1,7 bei einem Breitengewinn von 10 m und Kosten von 35 Mio. €; Alternative 2 hingegen einen von immerhin 4,5 bei einem etwaigen Breitengewinn von 1 m und Kosten von 14 Mio. €. Hier bittet er um nähere Erläuterungen. Antwort der Verwaltung: Die überschlägige Berechnung zur Ermittlung des Nutzens ging bei allen Varianten vom gleichen Eingangswert der Nutzer (Fahrten) aus. Aus diesem Grund sinkt der Nutzen bei höheren Baukosten.
Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite)
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Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite) ; Köln Machbarkeitsstudie Hohenzollernbrücke Technische Analyse
Anlage 6 - Auszug BV Innenstadt 19.10.2017
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.10.2017 öffentlich 3.8 Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollern- brücke 2036/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ergänzte Beschlussalternative 1: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer an der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) tieferge- hend zu untersuchen und die Ergebnisse dem Rat anschließend vorzustellen. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalschutz, Stadtplanung und Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß - und Radwegbereichs der Hohenzollernbrücke (Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. Die Planung der neuen Fuß - und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) wird aufgrund der geschätzten Kosten in Höhe von ca. 29 Millionen Euro (netto), welche bisher nicht im Haushaltsplan vorgesehen sind, und der anstehenden Unte r- suchung der Alternative 3 zunächst zurückgestellt. Stattdessen ist die Errichtung einer neuen Brücke im Süden vom Rheinauhafen zum Deutzer Hafen zu prüfen. Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungs- leistungen genauer ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Finanzierung hierfür sicherstellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD.
Anlage 2 (Luftbildsimulation neue Rheinbrücke)
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mage Landsat/Copernicus, Google Earth mage Landsat l/Copernicus Data SIO, NOAA US Navy. NGA GEBCO Google Earth
Anlage 1 (Zusammenfassung Machbarkeitsstudie Fußgängerbrücke)
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163 9 Zusammenfassung ImRahmendieserMasterarbeitwurdedieMachbarkeiteinergeplantenFuß-undRadweg- brückeüberdenRheininKölnuntersucht.DieLagederBrückewurdedafürimVoraus festgelegt.ImBezugaufdiegeplantenNeuerungenderStadtKölnunddenAusbaudes Radverkehrsnetzeswurdesiestrategischgünstigpositioniert.DieumliegendenBrücken sindaufdenStraßen-oderSchienenverkehrausgelegtundgewährleistendeshalbweder ein komfortables noch sicheres Überqueren des Rheins für Fußgänger und Radfahrer. AußerdemsindihreGehstreifenzuStoßzeitenstarkausgelastet,unteranderemausdiesen GründenwirdfürdieneueBrückeeinmindestens10mbreiterWeggefordert. MitderVorgabederLageergebensicheineVielzahlanRahmenbedingungen.Derlinks- rheinische Uferbereich kann zum erweiterten Innenstadtgebiet der Stadt Köln gezählt werdenundistdementsprechenddichtbebaut.ImRheinparkamrechtsrheinischenUfer erschwerenWege,einSpielplatzundnichtzuletztdieBepflanzungdieWegeführungder Brücke.AufbeidenRheinseitensollindievorhandenenGrünflächennurmöglichstwenig eingegriffenwerden. EineweiterewichtigeRahmenbedingungistdievorgeschriebeneBarrierefreiheitunddie damiteinhergehendeForderungnacheinerAnbindungderBrückeüberRampenmiteiner maximalen Steigung von 3%. Diese Rampen werden aufgrund der geringen Steigung mehrerehundertMeterlangundwirkendurchdiegroßegewünschteBreitebesonders einnehmend. WährenddemVergleichverschiedenerWegeführungenineinemiterativenProzess,wurde festgestellt, dass eine Aufteilung der Rampen mehrere Vorteile mit sich bringt. Das heißt,jeweilsindemBereich,indemdieBrückeindieRampenübergeht,teiltsichder Weg in zwei gleich breite Rampenarme auf. Diese wirken weniger voluminös und es können gleichzeitig zwei Richtungen angebunden werden. Indem einer der Arme mit einer größeren Steigung ausgeführt wird, kann er wesentlich kürzer ausfallen und die BarrierefreiheitbleibtüberdiezweiteRampeweiterhinbestehen.DiesesKonzeptwurde aufbeidenUferseitenangewandtundzurweiterenBearbeitungherangezogen. EinederweiterenVorgabenhataucheinenEinflussaufdieWahldesBrückentragwerks: DiedenkmalgeschützteBasteisolldurchdieBrückenichtindenHintergrundgedrängt werden. Im Vergleich möglicher Brückensysteme konnte deshalb eine asymmetrische SchrägseilbrückemiteinemPylonüberzeugen.WirdderPylonaufeinenStrompfeiler gestellt,welchernebenderSchifffahrrinneimBereichdesrechtsrheinischenUfersplatziert wird,lässterderBasteiausreichendWirkungsspielraum.DurcheinengeringenWinkel deräußerstenSeileundeinzusätzlichesSchiefstellendesPylons,kannseineerforderliche Höhedeutlichreduziertwerden.InsgesamtgelingtsoeinEntwurf,beidemsichdieBrücke gutinihrUmfeldeinpasst.DasverdeutlichtauchAbbildung9-1. DurcheineBemessungaufderGrundlageaktuellerRichtlinieundNormen,lässtsichein EindruckübermöglicheQuerschnittegewinnen.Dabeimussbeachtetwerden,dassder RahmendieserMasterarbeitnureineUntersuchungmitbegrenztemUmfangzulässt. UniversitätStuttgart InstitutfürKonstruktionundEntwurf 164 9 Zusammenfassung EinederSchwierigkeitenbeidiesemEntwurfistdiegroßeAnzahlanlangenSeilen.Es bestehtdieGefahr,dassdieSeileanfangenzuschwingenoderdurchzuhängen.Außerdem istdieWahlderrichtigenVorspannungaufwendigabergleichzeitigvongroßerBedeutung, denn nur so lassen sich Verformungen des Überbaus gezielt steuern. Beispielsweise bietet sich die Möglichkeit, durch eine planmäßige Überhöhung des Überbaus, den Endverformungenentgegenzuwirken. AlsAlternativewurde,fürdiegleicheWegeführung,eineBogenbrückeentworfen.Anstatt, wie üblich, zwei parallele Bögen als Tragwerk zu nutzen, laufen zwei Bögen vom StrompfeilerimRheinzumUferhinzueinemFußpunktzusammen.DieseAnordnung passtsichderWegeführungoptimalanundwirktnebenderBasteiamlinksrheinischen Ufernichtzueinnehmend. EineVordimensionierungderQuerschnitteerlaubteinebessereEinschätzungderOptik und der Machbarkeit dieser Variante. Dabei muss beachtet werden, dass der Umfang der Untersuchung in diesem Fall nochmals reduziert wurde. Zum Beispiel wurde der Bogen durchgehend mit einem Querschnitt geplant, obwohl dieser nur an wenigen Stellentatsächlichbenötigtwird.DenkbarwärehieraucheinvariablerQuerschnitt,der entsprechendderQuerschnittsausnutzungdimensioniertwerdenwird.Dadurchkönnte material-unddementsprechendauchgewichtsreduziertbzw.-optimiertgebautwerden. DieKostenschätzungzeigt,dassaufgrunddergroßenSpannweiteunddenlangenRampen einunüblichesKostenverhältnisentsteht.DerKostenanteilderRampenmachtfastden gleichenAnteilamGesamtpreisaus,wiedieBrückeselbst.EinegrobeSchätzungauf derGrundlagevonErfahrungswertenlieferteinenGesamtpreisvonca.18-20Mio. eje Brücke.DabeiwurdekeineUnterscheidungderbeidenBrückentypenvorgenommen. DerEntwurfdergeplantenBrückeinVerlängerungdesTheodor-Heuss-Ringswirdvon vielenRandbedingungenbeeinflusstundbestimmt.Trotzdemkonntegezeigtwerden,dass esverschiedeneLösungsansätzegibt,dieallenForderungengerechtwerden. Abb. 9-1: VogelperspektiveaufdieSchrägseilbrücke,DarstellungmitHilfevon[16] MachbarkeitsstudieFußgängerbrückeKöln JuliaLindenschmid 165 Abb. 9-2: AnsichtderBrückevomUfer,DarstellungmitHilfevon[16] DerindieserMasterarbeitfavorisierteEntwurfistdieSchrägseilbrückemitdenaufgeteilten, teilweisegekürztenRampen.ErkanndurcheineeleganteSchlichtheitüberzeugenund verbindetdabeialleVerkehrsrichtungenoptimal.BeieinementsprechendenDesignfügt dieBrückesichgutindasUmfeldein,istabergleichzeitigeinneuesHighlightamRhein fürBenutzerundTouristen.DieAbbildungen9-1und9-2zeigendieentworfeneBrücke. DieVogelperspektivezeigt,dasssichdieneueBrückegutindasStadtbildintegrieren kann.DiezweiteDarstellungzeigtdieSichtvomUferaus,wiesiezumBeispielPassanten erleben. UniversitätStuttgart InstitutfürKonstruktionundEntwurf
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 2036/2017 Freigabedatum 09.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer an der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) tiefergehend zu untersuchen und die Erge b- nisse dem Rat anschließend vorzustellen. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalsc hutz, Stadtplanung und Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. Der Rat beauftragt die Verwaltung des Weiteren, die Planung einer neuen Fuß - und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) ebenfalls zu vertiefen und die Ergebnisse dem Rat an schließend vorzustellen. Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radwegbereichs der Hohenzollernbrücke (Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungsleistungen genauer ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Finanzierung hierfür sicherstellen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Beschlussalternative 1: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer an der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) tiefergehend zu untersuchen und die Erge b- nisse dem Rat anschließend vor zustellen. Hierzu ist die Verwendbarkeit der alten Senkkästen im Verkehrsausschuss 10.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss Rat 14.11.2017 2 Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalschutz, Stadtplanung und Rampenbereiche) zusammenzutragen und zu bewerten. Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radwegbereichs der Hohenzollernbrücke (Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. Die Planung der neuen Fuß - und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) wird aufgrund der geschätzten Kosten in Höhe von ca. 29 Millionen Eu ro (netto), welche bisher nicht im Haushalt s- plan vorgesehen sind, und der anstehenden Untersuchung der Alternative 3 zunächst zurückgestellt. Sobald der Umfang und die Kosten für die notwendigen Gutachter - und Planungsleistungen genauer ermittelt worden sind, wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Finanzierung hierfür sicherstellen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Beschlussalternative 2: Der Rat beschließt, keine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein zu planen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat hat die Verwaltung am 15.12.2015 (AN/1909/2015 und AN/1952/2015) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Fuß- und Radwegbrücke zur Verlängerung der Ringe über den Rhein zwischen Bastei und Rheinpark unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte zu erstellen. Darüber hinaus sollte die Verwaltung prüfen, ob und wie eine Erweiterung der Fuß- und Radwegver- bindung an der nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke ermöglicht werden kann. Ergänzend dazu hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung am 19.01.2016 beauftragt zu prüfen, ob und wie eine Erweiterung der Fuß- und Radwegverbindung auch an der südlichen Seite der Hohen- zollernbrücke hergestellt werden kann. Außerdem sollte die Verwaltung eine Priorisierung der Alter- nativen aufgrund des ermittelten Verkehrswertes vornehmen. Die Untersuchung der Machbarkeit einer neuen Rheinbrücke zwischen Bastei und Rheinpark wurde im Rahmen einer studentischen Masterarbeit der Uni Stuttgart durchgeführt. Die Verwaltung hat au- ßerdem die Erweiterungen der Hohenzollernbrücke geprüft. Im Folgenden werden die Ergebnisse der drei untersuchten Alternativen vorgestellt: Alternative 1: Neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark Im Rahmen der studentischen Masterarbeit wurde die Machbarkeit einer neuen Fuß- und Radweg- brücke zwischen Bastei und Rheinpark geprüft und bewertet. Grundlage dieser Untersuchung sind der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln und die Randbedingungen, die von den betroffenen städtischen Ämtern und stadtnahen Gesellschaften zuvor abgefragt worden sind. In Höhe der Bastei hat der Rhein eine Breite von rund 375 m. Es gibt bisher keine Fußgängerbrücken mit vergleichbaren Spannweiten über den Rhein. In der Studie werden verschiedene Brückenvarian- ten untersucht und miteinander verglichen. Am geeignetsten erscheint eine filigrane Schrägseilbrü- cke, die gegenüber einer Bogenbrücke den Vorteil hat, dass die Bastei überwiegend freigestellt bleibt und dort kein massives Fundament notwendig wird. Die vorgeschlagene Schrägseilbrücke besitzt einen ca. 90 m hohen geneigten Pylon, der versetzt neben der Schifffahrtsrinne auf der Rheinparksei- te stehen könnte. Die neue Brücke erhält eine nutzbare Breite von 10,0 m für Fußgänger und Radfahrer. Die Brücken- rampen werden auf beiden Rheinseiten auf jeweils zwei 5 m breite Rampen aufgesplittet. Die Tren- nung von Fußgänger- und Radfahrverkehr ist baulich nicht vorgesehen. Aufzüge werden nicht ver- wendet, da sie nicht ausreichend leistungsfähig wären und hohe Unterhaltskosten zur Folge hätten. Für eine Barrierefreiheit entsprechend der DIN 18040-3 erhält eine Rampe je Brückenende eine Nei- gung von 3% ohne Zwischenpodeste. Die jeweils andere Rampe wird aus Platzgründen verkürzt, so dass sie mit einer Neigung von 4,5% ohne Zwischenpodeste dennoch annähernd barrierefrei ist. Durch die Aufsplittung der Rampen erhält jede Rheinseite zwei Zuwegungen zur Brücke. Linksrhei- nisch führt eine Rampe zum östlichen Geh- und Radweg des Konrad-Adenauer-Ufers. Die andere Rampe verknüpft die Brücke mit der Innenfläche des Theodor-Heuss-Rings und dabei direkt mit dem vom Verkehrsausschuss am 14.06.2016 beschlossenen Fahrradstraßennetz in der Sedanstraße und der Clever Straße. Rechtsrheinisch wird der Rheinpark an zwei Punkten mit der Brücke verbunden. Die Höhenlage der Unterkante der neuen Brücke richtet sich nach der erforderlichen lichten Höhe im Bereich der Schifffahrtsrinne. Daher trifft die Brücke in großer Höhe auf das linke Rheinufer neben der denkmalgeschützten Bastei. Die barrierefreien Rampenneigungen von 3% bzw. 4,5% erfordern ver- hältnismäßig große Rampenlängen von mehreren hundert Metern. Dennoch gelingt es linksrheinisch durch die geschwungene, uferparallele Rampe und die Spindelrampe im Theodor-Heuss-Ring, die 4 einnehmende Wirkung der Rampen möglichst gering zu halten. Rechtsrheinisch bauen die Rampen ihre Höhe im Uferbereich ab, damit der denkmalgeschützte Rheinpark möglichst wenig beeinflusst wird. Alternative 1 erlaubt eine bessere Teilhabe nicht motorisierter Personen aufgrund der vollständigen Barrierefreiheit und eine neue attraktive Möglichkeit zur Rheinquerung in diesem Stadtbereich, be- sonders für Messe- und Rheinparkbesucher und die zukünftigen Bewohner des Mülheimer Südens. Die Baukosten für den Neubau einer 10,0 m breiten Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark betragen nach einer Kostenschätzung über die Brückenfläche rund 29 Millionen Euro (net- to). Zusammen mit den Planungskosten von rund 20% der Baukosten liegt die Kostenannahme für Alternative 1 bei rund 35 Millionen Euro (netto). Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kos- tenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Im Rahmen der studentischen Masterarbeit wurden Kosten in Hohe von ca. 18-20 Millionen Euro (netto) ermittelt. Diese sind jedoch aufgrund von Erfahrungswer- ten im Fachamt als zu niedrig angesetzt, so dass die bereits oben erwähnten 29 Millionen Euro (net- to) bei dieser Alternative realistischer sind. Alternative 2: Erweiterung der nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Unterstrom) Der heutige Geh- und Radweg auf der nördlichen Brückenkonsole ist 3,5 m breit und führt vom links- rheinischen Treppenturm an der Trankgassenwerft zum rechtsrheinischen Charles-de-Gaulle-Platz / Auenweg. Die Konsole ist an der in den 1980er Jahren fertiggestellten S-Bahn-Brücke befestigt und kann grundsätzlich verbreitert werden. Die statisch maximal mögliche Verbreiterung ist vorab von einem noch zu beauftragenden Ingenieurbüro zu ermitteln. Die Finanzmittel hierzu sind noch freizu- geben. Da die Bestandsdaten zur Berechnung nur in analoger Form bei der DB AG vorliegen, wird eine Auswertung und Nachrechnung zeitlich aufwendig sein. Wenn die Bestandsunterlagen für eine abschließende Aussage nicht ausreichen sollten, müsste eine bereichsweise Aufnahme des Bestan- des vorgenommen werden. Im Rahmen des Projekts „Bahnknoten Köln“ sollen der Kölner Hauptbahnhof und der Bahnhof Köln Messe/Deutz je einen zusätzlichen Mittelbahnsteig für die S-Bahnen erhalten. Dabei muss die Ho- henzollernbrücke nicht erweitert werden. Lediglich die bestehende Fuß- und Radwegrampe zum Charles-de-Gaulle-Platz /Auenweg muss aufgrund der Gleisergänzung verschoben und angepasst werden. Die Baukosten für eine Verbreiterung der nördlichen Brückenkonsole um ca. 1 m betragen in Anleh- nung an ein vergleichbares geplantes Projekt des Radschnellwegs Ruhr in Duisburg-Rheinhausen rund 6,3 Millionen Euro (netto). Das Maß der statisch maximal möglichen Verbreiterung ist in einer vorlaufenden Statikberechnung zu ermitteln. Für eine gute Nutzung der Brücke ist eine barrierefreie Erreichbarkeit links- und rechtsrheinisch her- zustellen. Die zunächst provisorische Rampenanbindung zum Breslauer Platz wird in einer separaten Vorlage den politischen Gremien vorgestellt. Der Neubau einer ausreichend breiten rechtsrheinischen Rampe könnte gemäß einer Machbarkeitsstudie von 2008 zum Auenweg und zur neuen Messe-City führen. Die Gesamtbaukosten für die Brückenverbreiterung und die beiden Rampen betragen rund 11 Millionen Euro (netto). Zusammen mit den vorlaufenden Statikberechnungen und den Planungskosten von rund 20% der Baukosten liegt die Kostenannahme für Alternative 2 bei knapp 14 Millionen Euro (netto). Die genann- ten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannah- me“ und der ausstehenden Nachrechnung des Bestandes können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Außerdem ergeben sich zusätzliche Unwägbarkeiten auf- grund ausstehender Bestandsuntersuchungen. 5 Alternative 3: Erweiterung der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Oberstrom) Der heutige Geh- und Radweg auf der südlichen Brückenkonsole ist 4,0 m breit und führt vom links- rheinischen Heinrich-Böll-Platz zum rechtsrheinischen Brückenkopf. Die Konsole ist an der in den 1950er Jahren wieder aufgebauten südlichen Bahnbrücke befestigt und könnte nach einer ersten Einschätzung nicht bzw. nur geringfügig verbreitert werden. Auch hierzu wären vorlaufende Statikbe- rechnungen durchzuführen. Früher befand sich neben der südlichen Bahnbrücke eine Straßenbrücke. Die Senkkästen im Rhein, die sich im Bereich der nicht wieder aufgebauten Brückenpfeiler befinden, und die alten Widerlager könnten für den Neubau einer Brücke parallel zur heutigen Brückenkonsole verwendet werden. Der Zustand der Bauteile mit einem Alter von 110 Jahren kann bisher nicht sicher abgeschätzt werden. Die Maßnahmen zur Nutzung der alten Senkkästen und zum Aufbau der Brückenpfeiler sind vorab durch ein noch zu beauftragendes Ingenieurbüro festzulegen. Eine Nutzung der sehr robust herge- stellten Bauteile wird grundsätzlich für möglich gehalten. Zuvor sind die Vorgaben des Denkmalschutzes und der Stadtplanung zu ermitteln und zu berücksich- tigen. Es gibt eine erste Skizze für eine neue Fuß- und Radwegbrücke mit einem Bogen, der sich geometrisch an den vorhandenen Strukturen der Hohenzollernbrücke orientiert, so dass er sich in das Gesamtbild des Brückenensembles sehr gut einfügt. Die Umsetzbarkeit dieser Gestaltungsidee ist im weiteren Planungsverlauf näher zu untersuchen. Die Baukosten für den Neubau einer 8,0 m breiten Fuß- und/oder Radwegbrücke direkt südlich der Hohenzollernbrücke neben der bestehenden Geh- und Radwegkonsole betragen nach einer Hoch- rechnung über die Brückenfläche rund 13 Millionen Euro (netto). Zusammen mit den vorlaufenden Statikberechnungen und den Planungskosten von rund 20% der Baukosten liegt die Kostenannahme für Alternative 3 bei rund 16 Millionen Euro (netto). Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannahme“ und der ausstehenden Untersu- chung des Bestandes können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Außerdem ergeben sich Unwägbarkeiten aufgrund ausstehender Bestandsuntersuchungen. In diesen Kosten nicht enthalten ist die notwendige Verbreiterung der linksrheinischen Engstelle an den drei baumbepflanzten Rundbeeten östlich des Heinrich-Böll-Platzes. Hier könnte aus Platzgrün- den ein Rückbau der drei Rundbeete erforderlich werden. Priorisierung der Alternativen aufgrund des Verkehrswertes Der jeweilige verkehrliche Nutzen der Alternativen wird auf Grundlage des Leitfadens „Kosten- Nutzen-Analyse: Bewertung der Effizienz von Radverkehrsmaßnahmen“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (März 2008) monetarisiert. Hierfür werden anhand der täglichen Kfz-Zahlen (DTV) die potentiellen Umsteiger vom Pkw aufs Fahrrad ermittelt, die eine der drei Brückenalternativen mit dem Fahrrad nutzen würden. Die prognos- tizierte Zahl der Umsteiger leitet sich aus den Leitzielen von Köln mobil 2025 ab. Der Anteil des moto- risierten Individualverkehrs soll hierbei bis 2025 um 17% reduziert werden. Aus den vermiedenen Pkw-Kilometern lässt sich der Nutzen pro Jahr aus reduzierten Emissionen, Unfallschäden und Be- triebskosten in Euro angeben. Zur Ermittlung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse werden die Planungs- und Baukosten der drei Alterna- tiven über die Nutzungsdauer von 50 Jahren in jährliche Kosten umgerechnet. Der Quotient aus Nut- zen und Kosten ergibt den Verkehrswert. Je höher dieser ist, desto wirtschaftlicher ist das Bauprojekt. Zur besseren Priorisierung der Alternativen ist der Verkehrswert mit der hinzugewonnenen Brücken- breite in Zusammenhang zu bringen. 6 Alternative 1 Brückenneubau zwi- schen Bastei und Rheinpark Alternative 2 Erweiterung nördliche Seite Hohenzol- lernbrücke *) Alternative 3 Erweiterung südliche Seite Hohenzol- lernbrücke Verkehrswert 1,7 4,5 3,8 Bestandsbreite - 3,5 m 4,0 m Neue Breite 10,0 m 4,5 m *) 4,0 m + 8,0 m = 12,0 m Breitengewinn 10,0 m 1,0 m *) 8,0 m Annahme der Ge- samtkosten 35 Millionen Euro 14 Millionen Euro 16 Millionen Euro *) Die statisch maximal mögliche Verbreiterung wäre noch zu ermitteln. Weitere nicht quantifizierbare Nutzen einer zusätzlichen Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein sind Verbesserungen im überregionalen Radverkehr und in der Lebens- und Aufenthaltsquali- tät in der Innenstadt von Köln. Der aktuelle und zukünftige Kölner Bevölkerungszuwachs - besonders auch im Mülheimer Süden - wurde in der Betrachtung des verkehrlichen Nutzens nicht berücksichtigt, wird den Verkehrswert aller drei Alternativen jedoch noch weiter steigern. Die Erweiterung der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) stellt das optimale Ver- hältnis aus Kosten, Verkehrswert und Breitengewinn dar. Auch unter Berücksichtigung der möglichen Steigerung der Kosten um 40% würde Alternative 3 das günstigste Verhältnis aufweisen. Die Verwal- tung empfiehlt, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer auf der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke tiefergehend zu untersuchen. Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die Planung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) aufgrund der zu erwarten- den Vorteile für nicht motorisierte Personen, die den Rhein queren möchten, ebenfalls zu vertiefen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund umfangreichen Planungs- und Abstimmungsbedarfs konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht zum Verkehrsausschuss am 10.10.2017 eingereicht werden. Um trotzdem noch in diesem Jahr einen erweiterten Planungsbeschluss für die als notwendig erachteten Verbesserungen der Rheinquerung für Radfahrer und Fußgänger zu erhalten, schlägt die Verwaltung die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung (1. Durchgang) am 10.10.2017 vor. Ansonsten könnte erst die Dezem- ber-Sitzung des Verkehrsausschusses für den 1. Durchgang erreicht werden. Anlagen Anlage 1 (Zusammenfassung Machbarkeitsstudie Fußgängerbrücke): Masterarbeit „Machbarkeitsstudie für eine Fuß- und Radwegbrücke über den Rhein in Köln“, Julia Lindenschmid, Stuttgart, den 11.April 2017; mit Luftbildern aus Google Earth, GeoBasis - DE/BKG. 2009. (abgerufen im Zeitraum 09.2016-04.2017). Anlage 2 (Luftbildsimulation neue Rheinbrücke): Luftbilder aus Google Earth (Zeitraum 06.2017); eingefügte Brückensimulation aus Anlage 1. Anlage 3 (Fotosimulation Hohenzollernbrücke Südseite): „Köln, Machbarkeitsstudie Hohenzollernbrücke“, Prof. Dr.-Ing. Hartmut H. Topp, Dipl.-Ing. Sebastian Hofherr, Dipl.-Ing. Matthias Müller, Architekt Dietrich Kämmler, Ingenieurbüro Schüßler-Plan, Darmstadt, Dezember 2009
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2036/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27