3342/2023
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Berichtswesen)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 29.11.2023 3342/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.12.2023 Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Berichtswesen) hier: Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 Die Verwaltung stellt dem Finanzausschuss und der Öffentlichkeit den zweiten Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Be- richtswesen) zur Verfügung. Anlagen: Anlage 1 – Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023, inkl. Anhang Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 1 – FA-Mitteilung
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Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Auf- wandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Berichtswesen) Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08 .2023 20 – Kämmerei Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 1 Inhalt Vorwort ....................................................................................................................... 2 1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung .......................................................... 3 1.1 Ordentliche Erträge ....................................................................................... 5 1.2 Personalaufwendungen ................................................................................. 8 1.3 Ordentliche Aufwendungen, hier ohne Personal ........................................... 9 1.4 Finanzergebnis ............................................................................................ 11 1.5 Außerordentliches Ergebnis ........................................................................ 12 2 Bewertung ......................................................................................................... 13 Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 2 Vorwort Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2023 zum Buchungsstand 31.08.2023 (Anlage 1) und Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. € Abweichung zwischen Prognose und Haushaltsplanwert (Anlage 2). Auf die Darstellung der Prognosen der investiven Finanzrechnung muss aufgrund von Verzögerungen bei der Inbetriebnahme investiver SAP BW Module verzichtet werden. Die nächste reguläre investive Prognose wird zum Berichtswesen 04/2024 abgegeben. Den Dezernaten und Dienststellen wurden aus dem vorhandenen Planungs- und Bu- chungssystem zum Buchungsstand 31.08.2023 die aktuellen Planungs- und Bewirt- schaftungsdaten des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt. Diese Daten wurden von den Dienststellen um eine Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis ergänzt. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 3 1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung Das voraussichtliche Jahresergebnis 2023 der Stadt Köln wird vor allem von höheren Transferaufwendungen und einer Verschlechterung im Finanzergebnis geprägt. Die Belastungen wirken sich jedoch nicht vollumfänglich auf das Jahresergebnis aus, da die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuer in 2023 derzeit trotz konjunktu- reller Eintrübung noch besser als geplant verläuft und die hier prognostizierten Mehr- erträge die Belastungen zum Teil kompensieren können. Jedoch schwächt sich die Entwicklung der Gewerbesteuer derzeit deutlich ab, sodass nicht mehr von der Ver- besserung aus der Mai-Steuerschätzung ausgegangen wird. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges machen sich weiterhin im Jahresergebnis be- merkbar. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen unterschiedlichen Berechnungssys- tematik für Haushaltsplanung einerseits und Jahresergebnis andererseits zeigen sich diese jedoch nicht so stark wie in der Planung. Der in diesem Zusammenhang ent- stehende Schaden wird durch die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukra- ine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) isoliert, indem in Höhe des prognostizierten Scha- dens im Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender zusätzlicher außerordentlicher Er- trag eingebucht und hierdurch der Schaden neutralisiert wird (s. außerordentliches Ergebnis). Bei den außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF- CUIG handelt es sich jedoch nicht um eine tatsächliche Entlastung des Haushalts, sondern um eine Verschiebung der Haushaltsbelastung in die Zukunft. Die mit der Isolierung zu bildende Bilanzierungshilfe nach NKF-CUIG ist später ratierlich über 50 Jahre abzuschreiben bzw. alternativ im Jahresabschluss 2026 einmalig ganz oder anteilig mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und belastet damit die zukünfti- gen Haushalte und nachfolgenden Generationen. Aus Gründen der Transparenz wird daher zunächst das Ergebnis ohne die Effekte der Isolierung dargestellt. Ohne die Isolierung nach dem NKF-CUIG stellt sich die finanzwirtschaftliche Lage wie folgt dar: Zum Jahresabschluss 2023 wird derzeit ein ordentliches Jahresergebnis (ohne NKF- CUIG-Isolierung) von rd. -197,0 Mio. € erwartet, was gegenüber dem geplanten Defi- zit von -191,2 Mio. € eine Ergebnisverschlechterung von rd. 5,8 Mio. € bedeuten würde. Gegenüber dem Planansatz werden zunächst ordentliche Mehrerträge i. H. v. rd. 123,3 Mio. € prognostiziert. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden aller- dings gegenläufig Mehraufwendungen von rd. 125,1 Mio. € erwartet. Das ordentliche Ergebnis würde somit gegenüber dem Plan um rd. 1,7 Mio. € schlechter ausfallen. Das prognostizierte Finanzergebnis fällt gegenüber dem Plan um 4,1 Mio. € schlech- ter aus. Mit der Isolierung nach dem NKF-CUIG stellt sich die finanzwirtschaftliche Lage wie folgt dar: Die Isolierung des Corona- und Ukraine-Krieg-bedingten Schadens wurde im Haus- haltsplan 2023 mit außerordentlichen Erträgen von 194,1 Mio. € berücksichtigt. Die aktuelle Prognose beziffert den als außerordentlichen Ertrag zu isolierenden Scha- den in Folge der verbesserten Steuerentwicklung aber auch aufgrund der unter- schiedlichen Berechnungssystematik nur noch auf 76,7 Mio. €. Hintergrund ist, dass bereits in der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigte Corona- Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 4 und Ukraine-Krieg bedingte Belastungen insbesondere im Bereich der Steuerausfälle durch das zugrundeliegende Berechnungsverfahren (gem. § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 NKF-CUIG) nicht auch in der Isolierung der Jahresrechnung berücksichtigt werden dürfen. Anders als in der Planung findet in der Jahresrechnung mithin keine Isolie- rung im Vergleich der Vor-Corona-Planwerte statt. Dadurch fällt die Isolierung in der Jahresrechnung im Vergleich zum Haushaltsplan geringer aus. Mit den aktuell prognostizierten außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-CUIG beläuft sich das voraussichtliche Jahresergebnis daher auf einen Fehlbetrag i. H. v. 120,3 Mio. €, was gegenüber der Planung (mit einem Überschuss von 2,9 Mio. €) eine Verschlechterung von 123,1 Mio. € bedeutet. Zusammenfassung (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haushalt- Prognose Summe ordentliche Er- träge -5.412.287.978 -4.323.481.956 -5.535.630.962 123.342.984 Summe ordentliche Auf- wendungen 5.600.407.075 3.707.132.613 5.725.462.157 -125.055.083 Ordentliches Ergebnis 188.119.097 -616.349.343 189.831.195 -1.712.099 Finanzergebnis 3.093.193 -19.592.843 7.138.954 -4.045.762 Ordentliches Jahreser- gebnis 191.212.289 -635.942.187 196.970.150 -5.757.860 Außerordentliches Er- gebnis -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094 Jahresergebnis -2.880.362 -635.942.187 120.247.593 -123.127.954 Erträge werden mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei allen dargestellten Plan-Prognose-Abweichungen be- deuten negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen. Die Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effek- ten geprägt. Auf die wesentlichen Entwicklungen wird in den nachstehenden Ausfüh- rungen eingegangen. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 5 1.1 Ordentliche Erträge ordentliche Erträge (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haushalt- Prognose 01 - Steuern und ähnliche Ab- gaben -2.732.348.801 -2.412.859.840 -2.786.971.324 54.622.522 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.205.048.715 -996.741.361 -1.241.744.428 36.695.713 03 - sonstige Transfererträge -81.525.875 -55.164.638 -84.915.713 3.389.838 04 - öffentl.rechtl. Leistungs- entgelte -375.250.708 -193.380.997 -376.880.627 1.629.919 05 - privatrechtl. Leistungsent- gelte -96.033.471 -65.186.137 -97.890.099 1.856.627 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -712.087.303 -390.702.965 -687.515.635 -24.571.668 07 - sonstige ordentliche Er- träge -208.393.104 -207.733.973 -258.001.091 49.607.988 09 - Bestandsveränderungen -1.600.000 -1.712.045 -1.712.045 112.045 Summe ordentliche Erträge -5.412.287.978 -4.323.481.956 -5.535.630.962 123.342.984 Die Verbesserung in der Zeile 01 von insgesamt rd. 54,6 Mio. € ist auf eine verbes- serte Prognose bei den Steuererträgen zurückzuführen. Die Prognosen für die Ge- werbesteuer ergeben trotz konjunktureller Eintrübung noch Mehrerträge i. H. v. rd. 39,1 Mio. €. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer werden Mehrerträge i. H. v. 19,8 Mio. € erwartet. Dies beruht vor allem auf einer Nachzahlung aus der Schlussabrechnung 2022, die in 2023 gebucht wurde. Darüber hinaus fallen die Kompensationszahlungen für den Familienleistungsausgleich gemäß Festsetzungs- bescheid im Vergleich zum Planansatz höher aus als erwartet, sodass Mehrerträge i. H. v. 18,6 Mio. € prognostiziert werden. Weitere Mehrerträge von rd. 9,5 Mio. € er- geben sich bei der Grundsteuer B, der Kulturförderabgabe und bei der Hundesteuer. Wenigererträge werden hingegen bei der Vergnügungssteuer und Steuer auf sexu- elle Vergnügen i. H. v. 5,8 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer i. H. v. 8,7 Mio. € erwartet. Im Bereich der Kosten der Unterkunft ergeben sich Wenigererträge i. H. v. 18,1 Mio. €, da die Landeszuweisung aus erspartem Wohngeld entgegen der Pla- nungsannahme nicht weiter Jahr für Jahr steigt. Die Kosten der Unterkunft haben sich im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW günstiger entwickelt, sodass die Landeszuweisung im Vergleich zum Vorjahr sogar sinkt. In Zeile 02 wird mit einer Verbesserung von rd. 36,7 Mio. € gerechnet. Die Entwick- lung ist durch eine Vielzahl von teilweise gegenläufigen Positionen geprägt. Die Ver- besserung ist insbesondere auf Mehrerträge aus nicht eingeplanten, zweckgebunde- nen Zuweisungen für die Finanzierung der Ukraine-Krieg-bedingten Aufgaben von rd. 37,0 Mio. € zurückzuführen. Dies umfasst Bundesmittel aus der dritten Tranche für geflüchtete Personen aus der Ukraine, eine Sonderförderung des Bundes sowie eine Landesförderung aus dem 3-Säulen-Modell zur Krisenbewältigung. Bei den Schulträ- geraufgaben führen im Wesentlichen nicht geplante Landeszuweisungen zu Mehrer- trägen i. H. v. 17,7 Mio. €. Zum Großteil sind dies Zuweisungen für den Belastungs- Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 6 ausgleich G9, Corona-bedingte Hilfsprogramme und das Aktionsprogramm Integra- tion. Mehrerträge von rd. 15,6 Mio. € resultieren aus Kostenerstattungen anderer Verkehrsverbünde für die Leistungsausweitungen der KVB AG (rd. 7,0 Mio. €) sowie aus Billigkeitsleistungen der Bezirksregierung Köln für Energiepreissteigerungen im ÖPNV und Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für die Corona Beihilfen (rd. 8,6 Mio. €), die jedoch wieder vollumfänglich (in der Zeile 15) abfließen und insoweit ergebnisneutral sind. Weitere Mehrerträge von rd. 4,2 Mio. € resultieren aus zusätzlichen Erträgen aus den Kindpauschalen im Bereich der Kindertagesbetreuung durch die Abrechnung vergangener Kita-Jahre. Zudem erge- ben sich rd. 3,8 Mio. € Mehrerträge durch eine zweckgebundene Landeszuweisung für das Projekt „CC Gesundheit“ im Gesundheitsamt. Demgegenüber stehen Wenigerträge von rd. 19,6 Mio. € bei sozialen Pflichtleistun- gen, da der Großteil der Personen, die aktuell Leistungen nach § 4 Flüchtlingsauf- nahmegesetz (FlüAG) beantragen wollen, den Kommunen nicht zugewiesen wurden und somit keine Leistungsgewährung sowie entsprechende Landeserstattungen er- folgen können. Die laut Festsetzungsbescheid geringer ausfallenden Schlüsselzuwei- sungen führen in der Allgemeinen Finanzwirtschaft außerdem zu Ertragsausfällen von rd. 17,1 Mio. €. Weiterhin werden im Bereich der Stadtentwicklung Erträge i. H. v. 3,6 Mio. € nicht generiert, da die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüZe“ und „Kulturbunker Mülheim“ aufgrund einer fehlenden flankierenden Förderung nicht um- gesetzt werden können. Die Mehrerträge in der Zeile 03 (i. H. v. rd. 3,4 Mio. €) resultieren u. a. aus Trans- fererträgen im Bereich der Produktgruppe 0603 - Kindertagesbetreuung, die zu Mehr- erträgen von rd. 2,5 Mio. € führen. Weitere Mehrerträge i. H. v. 2,0 Mio. € ergeben sich durch höhere Erstattungen des Jobcenters für in Vorleistung gewährte Sozial- transferleistungen an ukrainische Schutzsuchende, da zahlreiche Fälle aus dem Vor- jahr erst jetzt abgerechnet werden können. Weitere Verbesserungen i. H. v. rd. 1,8 Mio. € resultieren aus diversen einzelnen Positionen. Die Mehrerträge werden um Wenigererträge i. H. v. 2,7 Mio. € im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII re- duziert, da durch die Einführung des Angehörigenentlastungsgesetzes weniger Un- terhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Die Verbesserung i. H. v. rd. 1,6 Mio. € in Zeile 04 ist zum Großteil auf Mehrerträge im Bereich der Rettungsdienstgebühren zurückzuführen. Mit Änderung der Rettungs- dienstsatzung wurde der Gebührentarif für den Transport mit dem Rettungswagen angehoben, was zu Mehrerträgen von rd. 7,5 Mio. € führt. Weitere Mehrerträge i. H. v. insgesamt 4,9 Mio. € werden aufgrund der positiven Tendenz bei den Parkge- bührenerträgen (3,7 Mio. €) und bei den Sondernutzungserlaubnissen für Baustellen- einrichtungsflächen (1,0 Mio. €) prognostiziert. Demgegenüber stehen Ertragsaus- fälle i. H. v. 11,9 Mio. € im Bereich der Kindertagesbetreuung. Diese resultieren dar- aus, dass zum Zeitpunkt der Planung von einer positiveren Entwicklung der Eltern- beiträge ausgegangen werden konnte, welche jedoch auch aufgrund der weiterhin Corona-bedingten verschlechterten Einkommenssituation der Eltern voraussichtlich nicht in 2023 realisiert werden kann. In der Zeile 05 werden saldierte Mehrerträge von rd. 1,9 Mio. € prognostiziert. Diese resultieren zum Großteil aus Mehrerträgen von rd. 2,2 Mio. € im Bereich Wirtschaft und Tourismus durch die Neuberechnung der Werbenutzungsentgelte für das Jahr Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 7 2023 sowie einer Nachzahlung aus 2022. Im Rahmen der Abwicklung bzw. des Ab- schlusses von Gestattungsverträgen im Bereich Straßen, Wege und Plätze kommt es zu weiteren einzelfallbezogenen Mehrerträgen i. H. v. 1,1 Mio. €, welche in der ur- sprünglichen Planung nicht berücksichtigt werden konnten. Demgegenüber stehen Wenigererträge i. H. v. 1,9 Mio. € bei den Teilnehmerbeiträgen und Kursgebühren der Volkshochschule durch ein noch immer zögerliches Anmeldeverhalten im Nach- lauf der Corona-Pandemie. Die Verschlechterung in Zeile 06 von rd. 24,6 Mio. € ist im Wesentlichen auf gerin- gere Erträge aus der Bundeserstattung im Bereich der kommunalen Leistungen nach dem SGB II zurückzuführen. Die in den Kosten der Unterkunft enthaltenen Heizkos- ten werden voraussichtlich nicht wie bisher erwartet steigen. Dies führt zu geringeren Aufwendungen und damit korrespondierend zu Wenigererträgen i. H. v. 67,8 Mio. €. Bei den Leistungen nach dem SGB XII hingegen kommt es zu höheren Transferauf- wendungen (vgl. Zeile 15), sodass dementsprechend Mehrerträge i. H. v. 34,6 Mio. € entstehen. Außerdem werden im Bereich der Unterbringung von Schutzsuchenden wegen steigender Flüchtlingszahlen kostenintensive Hotelzimmer angemietet, so- dass höhere Erstattungen von rd. 5,5 Mio. € durch den Sozialhilfeträger zu erwarten sind. In der Zeile 07 ergeben sich die Mehrerträge von 49,6 Mio. € überwiegend aus der Verarbeitung der Zinsbescheide nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (rd. 31,6 Mio. €), das gleichzeitig Mehraufwendungen in der Zeile 20 für Zinsansprü- che von Bürger*innen auslöst. Des Weiteren kommt es zu Steuererstattungen des Fi- nanzamtes aus der Beteiligung des BgA-U-Bahnbau aus den Steuererklärungen der Vorjahre (rd. 5,0 Mio. €). Weitere Mehrerträge i. H. v. 4,8 Mio. € werden im Rahmen des Projekts am Waidmarkt aus der zwischen der Stadt Köln/KVB und der ARGE Los-Süd ausgehandelten Vereinbarung zum Entfall des Rohbaus K3 und der damit einhergehenden Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 prognosti- ziert. Bei den ordentlichen Erträgen werden somit insgesamt Mehrerträge i. H. v. 123,3 Mio. € prognostiziert. Prägend hierfür sind im Wesentlichen die Steuer- mehrerträge (72,2 Mio. €), insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 8 1.2 Personalaufwendungen Personalaufwendungen (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haushalt- Prognose 11 - Personalaufwendungen 1.284.023.900 769.190.988 1.303.676.511 -19.652.612 12 - Versorgungsaufwendun- gen 57.026.619 83.144.665 57.026.619 0 Die Personalaufwendungen werden aktuell mit einer Überschreitung von rd. 19,7 Mio. € (= rd. 1,5 %) gegenüber der Planung prognostiziert. Diese Entwicklung ergibt sich durch mehrere, zum Teil gegenläufige Sachverhalte. Die Überschreitung des Planansatzes ergibt sich im Wesentlichen aus dem Tarifab- schluss für die Tarifbeschäftigten sowie der voraussichtlichen Übertragung auf die Beamt*innen (rd. 7,9 Mio. €), den Personalmehrbedarfen zur Umsetzung der Wohn- geldreform (rd. 9 Mio. €) sowie den vielgestaltigen Auswirkungen des Tarifabschlus- ses im Sozial- und Erziehungsdienst. (rd. 6,5 Mio. €) Demgegenüber stehen durch Vakanzen noch nicht anfallende Aufwendungen sowie die Inanspruchnahme von gebildeten Rückstellungen, welche saldiert zum o. g. Er- gebnis mit rd. 19,7 Mio. € Mehraufwendungen führen. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 9 1.3 Ordentliche Aufwendungen, hier ohne Personal ord. Aufwendungen ohne Personal (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haushalt- Prognose 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 782.418.871 447.660.400 818.316.867 -35.897.996 14 - Bilanzielle Abschreibungen 181.271.887 112.950.265 187.858.661 -6.586.774 15 - Transferaufwendungen 2.097.361.372 1.584.282.606 2.213.537.622 -116.176.251 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 1.198.304.426 709.903.689 1.145.045.876 53.258.550 Summe ord. Aufw. ohne Personal 4.259.356.556 2.854.796.959 4.364.759.027 -105.402.471 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) werden gegenüber dem beschlossenen Plan um 35,9 Mio. € höher prognostiziert. Die Entwicklung ist durch eine Vielzahl von teilweise gegenläufigen Positionen geprägt. Die Verschlechterung ergibt sich unter anderem aus Mehraufwendungen für die Bereitstellung und Bewirt- schaftung von Wohnraum von Geflüchteten. Für die Umsetzung und Schaffung von Kapazitäten entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 24,1 Mio. €. Außerdem kommt es zu ungeplanten Mehraufwendungen für die Umsetzung von Förderprogrammen im Bereich der Schulträgeraufgaben (rd. 11,1 Mio. €), die jedoch mit entsprechenden Mehrerträgen in den Zeilen 02 und 03 einhergehen. Für die Reinigung der Wohn- heime, in denen Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht sind, werden Mehr- aufwendungen i. H. v. 6,6 Mio. € prognostiziert. Aufgrund steigender Bezugskosten am Energiebezugsmarkt erhöhen sich die Aufwendungen für den Betrieb der öffentli- chen Straßenbeleuchtung (4,3 Mio. €) sowie der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet (1,2 Mio. €). Den Mehraufwendungen stehen Wenigeraufwendungen im Bereich der Stadtent- wicklung i. H. v. 5,1 Mio. € entgegen, da die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüZe“ und „Kulturbunker Mülheim“ aufgrund einer fehlenden flankierenden Förderung nicht umgesetzt werden können. Mit diesen Wenigeraufwendungen gehen jedoch auch entsprechende Wenigererträge durch die fehlende Förderung in Zeile 02 einher. Zu- dem ergeben sich aufgrund von verschobenen Sanierungsmaßnahmen der Brücke über der Haltestelle Zoo/Flora sowie Verbesserungen bei der Kommunalen Schiene Wenigeraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Auch bei den Städtebauprojekten Kreuz- feld und Parkstadt Süd kommt es zu Verzögerungen, sodass die Aufwendungen erst 2024 anfallen und in 2023 Wenigeraufwendungen i. H. v. 2,5 Mio. € entstehen. In der Zeile 14 wird mit einer Verschlechterung von rd. 6,6 Mio. € gerechnet. Diese ist auf Mehraufwendungen aus Forderungsverlusten in verschiedenen Bereichen zu- rückzuführen. Im Wesentlichen sind es Forderungsverluste aus niedergeschlagenen Unterhaltsforderungen nach dem UVG und Rückforderungen des Jobcenters im Be- reich der Leistungen nach dem SGB XII (rd. 4,2 Mio. €). Die Mehraufwendungen in der Zeile 15 i. H. v. 116,2 Mio. € resultieren zu einem Großteil aus Mehraufwendungen i. H. v. rd. 39,3 Mio. € in der wirtschaftlichen Ju- Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 10 gendhilfe aufgrund steigender Fallzahlen und Kostensteigerungen bei einigen Ange- boten sowie Mehrkosten bei den Inobhutnahmen und steigende Aufwendungen für schulische Integrationshilfen. Im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII führt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung zum 01.01.2023 zu Mehraufwendun- gen von rd. 34,2 Mio. €, die jedoch mit annähernd korrespondierenden Mehrerträgen in der Zeile 06 einhergehen. Die Weiterleitung von Kostenerstattungen für die Aus- weitung ihrer Leistungen in anderen Verkehrsbünden sowie die Weiterleitung von Bil- ligkeitsleistungen der Bezirksregierung Köln für Energiepreissteigerungen im ÖPNV an die KVB AG und Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachwei- ses für die Corona Beihilfen führen zu Mehraufwendungen i. H. v. 15,6 Mio. €, die je- doch vollumfänglich durch Mehrerträge in der Zeile 02 gedeckt sind. Im Bereich der Kindertagesbetreuung führen die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannten, weiter- geführten Billigkeitsleistungen aus dem „Alltagshelfer-Programm“ zu Mehraufwen- dungen i. H. v. 7,7 Mio. €. Weiterhin ergeben sich Mehraufwendungen i. H. v. 4,3 Mio. € im Rahmen der Gewerbesteuerumlage aufgrund der höheren Gewerbesteuer- prognose (rd. 2,9 Mio. €) sowie im Rahmen der Landschaftsverbandsumlage (rd. 1,5 Mio. €). Zudem werden im Sozialbereich Mehraufwendungen i. H. v. 3,8 Mio. € prog- nostiziert, da die Zahl der nach dem Ordnungsbehördengesetz unterzubringenden Personen weiter zunimmt und die Preise für die Unterbringung in Einfachhotels zu- letzt stark angestiegen sind. Die im Vergleich zum Planansatz gesunkenen Aufwendungen in der Zeile 16 i. H. v. rd. 53,3 Mio. € sind insbesondere auf die weniger als angenommen starke Steige- rung der Energiepreise zurückzuführen. Die vorsorglich eingeplanten Mittel zur Be- wältigung der erwarteten Energiekrise werden daher voraussichtlich nicht benötigt. Insgesamt entstehen Wenigeraufwendungen i. H. v. 107,8 Mio. €. Gegenläufig dazu ergeben sich Mehraufwendungen für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum für Geflüchtete. Für die Umsetzung und Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Flüchtlingsunterbringung entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 24,1 Mio. €. Zudem entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 14,3 Mio. € bei den Schulmieten durch die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise und der Fertigung von Schul- bauten. Des Weiteren kommt es zu Mehraufwendungen im städtischen Grünvermö- gen aufgrund von Festwertaufwendungen für die Fortführung investiver Maßnahmen (rd. 3,8 Mio. €). Zuletzt führt der gesteigerte Lizenzbedarf aufgrund weiterhin intensiv genutzter flexibler Arbeitsplatzmodelle im IT-Bereich zu Mehraufwendungen i. H. v. 2,8 Mio. €. Bei den ordentlichen Aufwendungen (ohne Personalaufwendungen) werden somit zusammenfassend Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt rd. 125,1 Mio. € prognosti- ziert, welche zum Großteil auf höhere Aufwendungen in der Jugendhilfe sowie auf die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung nach dem SGB XII zurückzufüh- ren sind. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 11 1.4 Finanzergebnis Finanzergebnis (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haushalt- Prognose 19 - Finanzerträge -85.920.769 -92.193.559 -107.140.912 21.220.143 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 89.013.961 72.600.715 114.279.866 -25.265.904 Finanzergebnis 3.093.193 -19.592.843 7.138.954 -4.045.762 Die Verschlechterung beim Finanzergebnis resultiert aus höheren Finanzaufwendun- gen i. H. v. 25,3 Mio. €. Diese sind auf die steigende Zinsentwicklung bei den Liquidi- tätskrediten (7,8 Mio. €) sowie auf erhöhte Aufwendungen durch zu erfassende Zins- bescheide nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (rd. 17,4 Mio. €) zu- rückzuführen. Letztere gehen mit Mehrerträgen in der Zeile 07 einher. Verbesserte Finanzerträge durch die höher als geplante Ausschüttung bei den Stadt- entwässerungsbetrieben Köln, AöR (rd. 9,1 Mio. €) und bei der Grubo GmbH (rd. 3,9 Mio. €) sowie durch erhöhte Zinserträge durch nicht geplante Gesellschaftsdarlehen bei den verbundenen Unternehmen und von Kreditinstituten (rd. 8,0 Mio. €) mindern die erhöhten Zinsaufwendungen. Insgesamt ergibt sich damit eine Verschlechterung des Finanzergebnisses im Ver- gleich zum Planansatz i. H. v. 4,1 Mio. €. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 12 1.5 Außerordentliches Ergebnis außerordentliches Ergebnis (Angaben in €) Plan Haushalt Ist (31.08.2023) Prognose Plan Haus- halt- Prognose 23 - außerordentliche Erträge -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094 24 - außerordentliche Aufwen- dungen 0 0 0 0 Außerordentliches Ergebnis -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094 Im außerordentlichen Ergebnis wird der Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Scha- den der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 kumuliert ertragswirksam nach NKF-CUIG isoliert. Bei den prognostizierten außerordentlichen Erträgen resultiert der Großteil der prognostizierten Wenigererträge mit 82,2 Mio. € aus der Verbesserung der Steu- ererträge, was eine geringere Isolierung nach sich zieht. Im Bereich der Einkom- mensteuer und der Gewerbesteuer werden Mehrerträge erwartet, sodass die einge- plante Isolierung vollständig entfällt. Diese Entwicklung ist insbesondere darauf zu- rückzuführen, dass bereits in der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigte Corona- und Ukraine-Krieg bedingte Belastungen insbesondere im Bereich der Steuerausfälle durch das zugrundeliegende Berechnungsverfahren (gem. § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 NKF-CUIG) nur bei Haushaltsplanung, nicht aber beim Jahresergebnis in der Isolie- rung berücksichtigt werden dürfen. Wenigeraufwendungen i. H. v. rd. 34,5 Mio. € entstehen aufgrund der voraussichtlich nicht eintretenden Auswirkungen der Energiepreissteigerungen im Bereich der Kos- ten der Unterkunft nach dem SGB II, wodurch sich die Isolierungsposition entspre- chend verringert. Zu einer weiteren Reduzierung der Isolierungssumme führt die nicht mehr notwendige Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in den Kölner Schu- len. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen bei den Wartungskosten und den Ab- schreibungen i. H. v. insgesamt 3,4 Mio. €. Insgesamt reduziert sich der Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Schaden und somit das außerordentliche Ergebnis gegen- über der Planung um 117,4 Mio. €. Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. € je Teilplan und -zeile sind der Anlage 2 zu entnehmen. Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 13 2 Bewertung Die Abweichung zwischen beschlossenem Plan und prognostiziertem Jahresergeb- nis 2023 der Stadt Köln wird fast ausschließlich von der Entwicklung der außeror- dentlichen Erträge nach dem NKF-CUIG im außerordentlichen Ergebnis geprägt. Die im Bereich der ordentlichen Aufwendungen gestiegenen Transferaufwendungen und im Finanzergebnis gestiegenen Zinsaufwendungen schlagen nicht vollständig auf das Jahresergebnis durch, da die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuer in 2023 im Bereich der ordentlichen Erträge besser als geplant verläuft und die hier prognostizierten Mehrerträge die zusätzlichen Belastungen weitestgehend kompen- sieren können. Der zu isolierende Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Schaden im Haushaltsjahr 2023 wird derzeit mit 76,7 Mio. € prognostiziert. Unter Berücksichtigung dieser Isolie- rung wird die Stadt Köln voraussichtlich ein Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von 120,3 Mio. € ausweisen. Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis mit einem Über- schuss von 2,9 Mio. € ergibt sich eine Verschlechterung um 123,1 Mio. €. Diese hängt maßgeblich damit zusammen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges sowohl im Hinblick auf die Energiepreissteigerungen und Steuerausfälle als auch mit den gesetzlichen Vorgaben zu den Isolierungsbeträgen geringer ausfallen. Durch diese wird im Vergleich zur Planung ein um 117,4 Mio. € geringerer Corona- und Ukraine-bedingter Schaden als Isolierungssumme angenom- men. Die aus den Isolierungen resultierende Bilanzierungshilfe wird in den Folgejahren ra- tierlich abgeschrieben oder alternativ ganz oder anteilig unmittelbar mit der Allgemei- nen Rücklage verrechnet werden, wodurch zukünftige Haushalte respektive Genera- tionen belastet werden. Durch den für das Jahr 2023 geringer angenommenen Scha- den verringert sich somit die Belastung der nachfolgenden Generationen, auch wenn dies für das aktuelle Jahresergebnis im Vergleich zur Planung zunächst eine Ver- schlechterung bedeutet. Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 30.04.2024 geplant. Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2023-08 Anlage 1 Plan HPL Ist 31.08.2023 Prognose 31.12.2023 zum Buchungsstand 31.08.2023 Plan HPL - Prognose 31.08.2023 Teilplanzeilen Ergebnisrechnung EUR EUR EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -2.732.348.801 -2.412.859.840 -2.786.971.324 54.622.522 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen -1.205.048.715 -996.741.361 -1.241.744.428 36.695.713 3 + Sonstige Transfererträge -81.525.875 -55.164.638 -84.915.713 3.389.838 4 + Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -375.250.708 -193.380.997 -376.880.627 1.629.919 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte -96.033.471 -65.186.137 -97.890.099 1.856.627 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -712.087.303 -390.702.965 -687.515.635 -24.571.668 7 + Sonstige ordentliche Erträge -208.393.104 -207.733.973 -258.001.091 49.607.988 9 + Bestandsveränderungen -1.600.000 -1.712.045 -1.712.045 112.045 10 = Ordentliche Erträge -5.412.287.978 -4.323.481.956 -5.535.630.962 123.342.984 11 - Personalaufwendungen 1.284.023.900 769.190.988 1.303.676.511 -19.652.612 12 - Versorgungsaufwendungen 57.026.619 83.144.665 57.026.619 0 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 782.418.871 447.660.400 818.316.867 -35.897.996 14 - Bilanzielle Abschreibungen 181.271.887 112.950.265 187.858.661 -6.586.774 15 - Transferaufwendungen 2.097.361.372 1.584.282.606 2.213.537.622 -116.176.251 16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.198.304.426 709.903.689 1.145.045.876 53.258.550 17 = Ordentliche Aufwendungen 5.600.407.075 3.707.132.613 5.725.462.157 -125.055.083 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 188.119.097 -616.349.343 189.831.195 -1.712.099 19 + Finanzerträge -85.920.769 -92.193.559 -107.140.912 21.220.143 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 89.013.961 72.600.715 114.279.866 -25.265.904 21 = Finanzergebnis (19 und 20) 3.093.193 -19.592.843 7.138.954 -4.045.762 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 191.212.289 -635.942.187 196.970.150 -5.757.860 23 + Außerordentliche Erträge -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094 25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094 26 = Jahresergebnis (22 und 25) -2.880.362 -635.942.187 120.247.593 -123.127.954 Buchungsstand 31.08.2023 Spalte "Plan HPL - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EUR 01 - Steuern und ähnliche Abgaben II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Angesichts der konjunkturellen Eintrübung wird bei den Steuern und ähnlichen Abgaben nur noch eine Verbesserung von 72,7 Mio. € prognostiziert. Bei der Gewerbesteuer werden Mehrerträge von 39,1 Mio. € prognostiziert. Weitere Mehrerträge von 19,8 Mio. € werden beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer erwartet. Dies beruht vor allem auf der Nachzahlung i. H. v. 50,8 Mio. € aus der Schlussabrechnung 2022, die in 2023 gebucht wurde. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden Wenigererträge von 8,7 Mio. € erwartet. Die Kompensationszahlungen für den Familienleistungsausgleich weisen laut Festsetzungsbescheid vom 20.04.2023 Mehrerträge von 18,6 Mio. € aus. Bei der Grundsteuer B wird ein Mehrertrag von 4,4 Mio. € erwartet. Bei der Vergnügungssteuer und Steuer auf sexuelle Vergnügen ist insgesamt mit Wenigererträgen von rd. 5,8 Mio. € zu rechnen. Weitere Mehrerträge ergeben sich bei der Kulturförderabgabe (4,1 Mio. €) und Hundesteuer (rd. 1,0 Mio. €). -2.675.309.489,14 -2.675.309.489,14 -2.393.398.106,97 -2.748.008.544,28 72.699.055 01 - Steuern und ähnliche Abgaben V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II Die bei der Planung getroffene Annahme, dass die Landeszuweisung aus erspartem Wohngeld weiterhin Jahr für Jahr erheblich steigt, hat sich nicht bestätigt. Da die Kosten der Unterkunft sich im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW günstiger entwickelt haben, ist die Landeszuweisung sogar gegenüber dem Vorjahr gesunken. -57.000.000,00 -57.000.000,00 -19.461.733,12 -38.923.466,23 -18.076.534 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Schlüsselzuweisung weist laut Festsetzungsbescheid vom 20.01.2023 insgesamt einen Wenigerertrag von rd. 17,1 Mio. € aus. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms entsteht aufgrund von baulichen Verzögerungen für die Baumaßnahme Im Weidenbruch ein Mehrertrag in 2023 i. H. v. 2,8 Mio. €. Des Weiteren werden beim Belastungsausgleich Inklusion für das Schuljahr 2022- 2023 0,5 Mio. € Wenigererträge ausgewiesen. -582.104.604,52 -584.649.704,82 -566.189.087,79 -567.419.079,46 -14.685.525 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen III Mobilität 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Aufgrund von Leistungsausweitungen der KVB AG im Rahmen der Durchführung von interlokalen Verkehren auf den Gebieten der Verkehrsverbünde des Umlandes müssen diese entsprechend höhere Kostenerstattungen leisten, die vollumfänglich an die KVB AG als Leistungserbringerin weiterzuleiten sind. Dies führt zu Mehrerträgen i. H. v. 7,0 Mio. €. Diese fließen vollumfänglich in der Teilplanzeile 15 wieder ab. Im Gegenzug wurden aber bei der Planaufstellung noch Erträge aus Einzahlungen sonstiger Verkehrsunternehmen i. H. v. 1,5 Mio. € eingeplant. Da aktuell keine entsprechenden Vertragsbeziehungen bestehen, sind hier keine Erträge zu erwarten. Weiterhin wurden durch die Bezirksregierung Köln Billigkeitsleistungen auf Basis der Richtlinien Energiepreissteigerung ÖPNV und Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für die Coronabeihilfen 2021 i. H. v. 8,6 Mio. € gewährt. Diese Beihilfen werden ebenfalls an die KVB AG weitergeleitet und fließen über die Teilplanzeile 15 ab. -18.305.532,00 -25.275.593,78 -24.306.291,09 -32.379.852,38 14.074.320 ProduktgruppeDezernat Amt Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen IV Bildung, Jugend und Sport 40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgab en Der positive Saldo resultiert im Wesentlichen aus nicht geplanten Landeszuweisungen von rd. 17,7 Mio. €. Insbesondere werden Mehrerträge von rd. 7,3 Mio. € aus dem Belastungsausgleich G9 erzielt. Zudem resultieren Corona-bedingte Mehrerträge aus dem Helferprogramm von rd. 4,5 Mio. €, dem Aktionsprogramm Aufholen nach Corona von rd. 2,9 Mio. € und der Förderung von außerschul. Bildungs- und Betreuungsangeboten von rd. 0,9 Mio. €. Es werden zudem Mehrerträge von rd. 1,3 Mio. € im Rahmen des Aktionsprogramms Integration zur Unterstützung der Schulen bei der Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine erzielt. Darüber hinaus werden Mehrerträge im Bereich der Offenen Ganztagsschule von rd. 1,3 Mio. € sowie für die Beschaffung von CO2-Messgeräten von rd. 0,4 Mio. € prognostiziert. Die Mehrerträge werden geschmälert, da Wenigererträge von rd. 1,6 Mio. € aus der Auflösung von Sonderposten anlässlich einer Hochrechnung des aktuellen Ist resultieren. Auch werden Wenigererträge im Bereich des Digitalpaktes von rd. 0,6 Mio. € sowie aus der Bildungspauschale von rd. 0,5 Mio. € vereinnahmt. -116.311.837,76 -123.690.754,91 -110.991.846,66 -132.407.833,47 16.095.996 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 Kindertagesbetreu ung Aufgrund der Rückverrechnung des LVR aus überzahlten Kindpauschalen aus Vorjahren ergeben sich ggü. dem Planansatz und der letzten Prognose in 04/2023 i. H. v. 15,5 Mio. €. Für Alltagshelfer und Energiepauschalen wurden in 2023 bisher 12,2 Mio. € zusätzliche Mittel vom Land vereinnahmt, die nicht im Planansatz berücksichtigt sind. Diese werden korrespondierend über die Teilplanzeile 15 überwiegend an die Freien Träger weitergeleitet, bis auf den Anteil für die eigenen Kitas der Stadt Köln (1,8 Mio. €). Durch das Gerichtsurteil (Stadt Köln ./. Land NRW, 301-3-B-2021-00142, VG Köln, 19 K 1257/21, 510/3) aus 04/2023 erhält die Stadt Köln mit der Oktober-Rate der Kindpauschalen zusätzlich 4,2 Mio. € aus der Abrechnung vergangener Kita-Jahre. Weitere 1,7 Mio. € werden bei den Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen der Kostenerstattung von Umlandgemeinden für die Betreuung von deren Kindern zusätzlich erwartet. -334.595.287,64 -334.595.287,64 -183.013.520,43 -340.096.600,00 5.501.312 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Der fortgeschriebene Plan beinhaltet die Fördermittel für die Maßnahme „Kinderstark“ i. H. v. rd. 1,0 Mio €. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Dezernates IV, welche über 51 abgewickelt wird. Bedingt durch die Flüchtlingswelle aus der Ukraine, aber auch durch zunehmenden Flüchtlingszustrom aus Syrien, Afghanistan und Nordafrika sind die Fallzahlen stärker als erwartet gestiegen. Dies führt zu Mehreinnahmen im Rahmen der Verwaltungskostenpauschale i. H. v. rd. 1,0 Mio. €. Darüber hinaus gewährt das Land zur Förderung von kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion eine jährliche Inklusionspauschale nach § 2 InklFörG. Die insgesamt für alle Kommunen zur Verfügung stehende Inklusionspauschale wurde vom Land für die Schuljahre 2021/2022 sowie 2022/2023 um 10,0 Mio. € auf dann 50,0 Mio. € angehoben. Von dieser Erhöhung profitiert die Stadt Köln ebenfalls anteilig. -7.647.493,13 -8.648.108,13 -5.603.078,77 -10.233.000,00 2.585.507 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 12 Amt für Informationsverarbeit ung 0104 IT- und Kommunikationsdi enste Das Projekt „Breitbandausbau“ wurde im Haushaltsplan zunächst konsumtiv veranschlagt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine investive Maßnahme. Eine entsprechende Mittelumschichtung wurde veranlasst. Die zu erwartenden Bundes- und Landeszuschüsse werden zukünftig in der investiven Finanzrechnung dargestellt. -8.836.716,03 -420.000,00 -655.063,60 -1.210.293,00 -7.626.423 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 Stadtentwicklung Die beiden Einzelmaßnahmen Bürgerhaus MüZe und Kulturbunker Mülheim aus dem Stadtentwicklungsprogramm Starke Veedel Starkes Köln werden nicht umgesetzt, da eine flankierende Förderung aus der Städtebauförderung nicht mehr möglich ist. Für die Umsetzung der beiden Einzelmaßnahmen waren Erträge i. H. v. insgesamt rd. 3,6 Mio. € vorgesehen. -4.658.150,00 -4.658.150,00 0,00 -1.242.013,23 -3.416.137 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen Das Land erstattet nur dann nach § 4 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Form einer monatlichen Pauschalzahlung die Kosten für Unterbringung und Versorgung, wenn die Leistungsbezieher der Kommune zugewiesen wurden. Die dominierende Fallgruppe in Köln sind aber mittlerweile unerlaubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten, die gezielt nach Köln gekommen sind, um hier Leistungen zu beantragen. Solange die zuständige Bezirksregierung Arnsberg diese Personen nicht nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes auf alle Kommunen verteilt, erfolgen keine Zahlungen nach § 4 FlüAG. -34.427.460,00 -34.427.460,00 -10.958.553,89 -14.804.118,20 -19.623.342 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdiens te Die Planabweichung resultiert aus einer zweckgebundenen Landeszuweisung für das Projekt "CC Gesundheit". Die Mittel dienen zur Digitalisierung des Gesundheitsamtes. -1.794.816,00 -1.794.816,00 -5.316.077,53 -5.569.816,00 3.775.000 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 56 Amt für Wohnungswesen 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Die Betreuungspauschale gem. § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) wird als Zuweisung für laufende Zwecke vom Land eingestuft. Die Mehrerträge resultieren aus der 3. Tranche Bundesmittel für geflüchtete Personen aus der Ukraine (rd. 8,0 Mio. €), der Sonderförderung des Bundes vom 02.11.2022 (rd. 8,4 Mio. €), sowie der Landesförderung (rd. 19,9 Mio. €) aus dem 3-Säulen-Modell zur Krisenbewältigung. -4.971.471,08 -4.971.471,08 -39.468.961,96 -41.942.464,44 36.970.993 03 - sonstige Transfererträge V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0501 Leistungen nach dem SGB XII Die Erträge aus Kostenersatz, Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen und insbesondere übergeleiteten Unterhaltsansprüchen sind weiter stark rückläufig. Hauptursache ist das Angehörigenentlastungsgesetz, durch das eine Inanspruchnahme vorrangig Verpflichteter oft nicht mehr möglich ist. -9.690.000,00 -9.690.000,00 -5.432.213,29 -6.990.000,00 -2.700.000 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte I Allgemeine Verwaltung und Ordnung 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 0212 Brand- u. Bevölkerungsschu tz, Rettungsdienst Am 08.12.2022 hat der Rat die Änderung der Rettungsdienstsatzung der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen-Nr. 3651/2022). In der seit 22.12.2022 gültigen Satzung wurde der Gebührentarif für den Transport mit einem Rettungswagen von 480 € auf 609 € angehoben. Der neue Gebührentarif führt zu erheblichen Mehrerträgen im Bereich der Rettungsdienstgebühren. -99.084.650,00 -99.084.650,00 -7.985.265,07 -106.617.713,07 7.533.063 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte III Mobilität 64 Amt für Verkehrsmanageme nt 1201 Straßen, Wege, Plätze Bei den Parkgebührenerträgen setzt sich die bereits 2022 zu beobachtende positive Gesamttendenz unverändert fort. Das Nutzungsverhalten entspricht wieder den vor den pandemiebedingten Einschränkungen geltenden Mustern. Dies führt zu einer positiven Entwicklung bei den Auslastungszahlen. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanes diese Entwicklung noch nicht hinreichend stabil war, wurde seinerzeit eine eher moderate Ertragsplanung verfolgt. Weiterhin führt die Verzögerung der Einrichtung von geplanten Bewohnerparkgebieten dazu, dass die damit verbundenen dauerhaften Ertragsausfälle frühestens 2024 anfallen. Insgesamt lassen diese Entwicklungen Ertragssteigerungen von rd. 3,7 Mio. € erwarten. Bei den Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungen lässt sich unter Berücksichtigung der bereits bekannten, für das restliche Kalenderjahr noch geplanten Bauprojekte, ein Mehrertrag von 1,0 Mio. € prognostizieren. Die verbleibenden Mehrerträge werden im Rahmen der Erlaubniserteilung von Schwerlasttransporten entstehen. -23.262.400,00 -23.262.400,00 -17.757.047,88 -28.152.400,00 4.890.000 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 Kindertagesbetreu ung Der gegenwärtige Buchungsstand bei den Elternbeiträgen (Sachkonto 432500) lässt den Schluss zu, dass die Erträge aus den Planerwartungen in diesem Jahr nicht realisiert werden können. -74.736.484,37 -74.736.484,37 -44.323.896,41 -62.800.000,00 -11.936.484 06 - Kostenerstattungen und Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0501 Leistungen nach dem SGB XII Aufgrund einer Fallzahlsteigerung bei der Grundsicherung, die vorwiegend auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen ist, sowie der Erhöhung der Regelleistungen zum 01.01.2023 übersteigen die Aufwendungen die Planansätze um rd. 34,5 Mio. €. Da diese Kosten vollständig vom Bund erstattet werden, erhöht sich der Ertrag entsprechend. -219.530.847,25 -219.530.847,25 -130.680.358,85 -254.156.991,04 34.626.144 06 - Kostenerstattungen und Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung sind bislang noch nicht wie erwartet gestiegen. Dies führt zu deutlich geringeren Kosten als geplant und einer entsprechend niedrigeren Erstattungszahlung. -352.652.232,82 -352.652.232,82 -214.242.125,27 -284.860.000,00 -67.792.233 06 - Kostenerstattungen und Umlagen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 56 Amt für Wohnungswesen 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Wegen steigender Flüchtlingszahlen müssen kurzfristig kostenintensive Hotelzimmer angemietet werden. Dadurch sind höhere Erstattungen durch den Sozialhilfeträger zu erwarten. -21.531.100,00 -21.531.100,00 -493.299,78 -26.987.399,78 5.456.300 07 - sonstige ordentliche Erträge II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 0110 Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung Die Höhe der Säumniszuschläge und Mahngebühren ist abhängig von der Zahlungsmoral der einzelnen Schuldner. Es wird ein Mehrertrag i. H. v. rd. 3,0 Mio. € prognostiziert. -9.421.100,00 -9.421.100,00 -8.478.166,81 -12.411.166,33 2.990.066 07 - sonstige ordentliche Erträge II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Aufarbeitung der Zinsbescheide konnte nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 zügiger erfolgen als erwartet. In 2024 werden sich die Ertragssteigerungen nicht fortsetzen. -30.200.100,00 -80.200.100,00 -65.924.257,56 -61.750.739,31 31.550.639 07 - sonstige ordentliche Erträge II Finanzen und Recht II/2 Stabsstelle für Beteiligungssteuerun g und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1501 Wirtschaft und Tourismus Die höheren Erträge ergeben sich aus einer Erstattung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag im Rahmen der Betriebsprüfung 2009-2011 des BgA U-Bahn/Stadtbahnbau (Bescheid des Finanzamtes vom 22.08.2023). -5.275.000,00 -5.275.000,00 -2.211,28 -10.227.400,53 4.952.401 07 - sonstige ordentliche Erträge VI Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt 0901 Stadtplanung Die Mehreinzahlungen i. H. v. rd. 4,8 Mio. € resultieren im Rahmen des Projekts am Waidmarkt aus der zwischen der Stadt Köln/KVB und der ARGE Los-Süd ausgehandelten Vereinbarung zum Entfall des Rohbaus K3 und damit der Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 (Vorlagen-Nummer 1357/2023). -30.000,00 -30.000,00 -4.881.832,71 -4.920.000,00 4.890.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen I Allgemeine Verwaltung und Ordnung 10 00 Zentrale Dienste 0106 Zentrale Dienstleistungen Im Reinigungsbereich werden Mehrleistungen für die Reinigung von Wohnheimen, in denen u. a. auch Ukraine-Flüchtlinge untergebracht sind, erbracht. 42.766.138,90 42.766.138,90 30.470.975,39 49.359.400,00 -6.593.261 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen I Allgemeine Verwaltung und Ordnung 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 0212 Brand- u. Bevölkerungsschu tz, Rettungsdienst Für die Durchführung von Leistungen im Rettungsdienst (Einbindung der Leistungserbringer, Kooperation mit Kliniken in Zusammenhang mit Frühgeborenen-Transporten, Notärztliche Leistungen) entstehen Mehraufwendungen i. H. v. rd. 2,8 Mio. €. Diese können vollständig durch Mehrerträge im Rettungsdienst kompensiert werden. Darüber hinaus sind Mehraufwendungen i. H. v. rd. 0,6 Mio. € in Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich zum Themenkomplex Kalkberg entstanden, die bereits durch Bereitstellung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gedeckt wurden. 58.096.205,46 58.662.300,65 42.378.344,23 61.400.440,36 -3.304.235 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen III Mobilität 64 Amt für Verkehrsmanageme nt 1201 Straßen, Wege, Plätze Der deutliche Mehraufwand entsteht insbesondere aufgrund des weiterhin hohen Preisniveaus am Energiebezugsmarkt. Der Rheinenergie Köln AG als Vertragspartnerin der Stadt Köln entstehen als Folge des Auslaufens bisheriger preisgebundener Bezugsverträge ab 2023 erhebliche höhere Bezugskosten, die im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen beim Amt für Verkehrsmanagement geltend gemacht werden. Betroffen sind hier zum einen die Kostenerstattungen für den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung auf Basis des bestehenden Dienstleistungsvertrages. Die erhebliche Kostensteigerung beim Energiebezug zieht eine Erhöhung der zu leistenden Zahlungen um rd. 4,3 Mio. € nach sich. Weiterhin betroffen sind Stromkostenzahlungen für den Betrieb der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Die bisherigen Abschlagsforderungen lassen bis Jahresende einen Mehrbedarf von rd. 1,2 Mio. € erwarten. Aufgrund verschiedener prognostizierter Wenigeraufwendungen bei diversen Konten summiert sich der Mehrbedarf in der Teilplanzeile auf insgesamt rd. 4,1 Mio. €. 44.449.979,45 44.449.979,45 28.016.017,24 48.534.897,50 -4.084.918 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen III Mobilität 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Instandhaltungsmaßnahmen Unterführung Uni, Hafenbrücke Mülheim, Straßenbrücke Flachsrosterweg, Tunnel Etzelstraße und Steinschüttung Niehler Damm verzögern sich. Der Aufwand ist als Prognose enthalten, da im Rahmen des Jahresabschlusses entsprechende Rückstellungen gebildet werden sollen. Die Verbesserung ist auf verschiedene Maßnahmen wie die Verschiebung der Sanierung der Brücke über die Haltestelle Zoo/Flora zurückzuführen. Die Maßnahme wird aus Synergiegründen mit der Kapazitätserweiterung der Linien 4, 13 und 18 umgesetzt. Daher erfolgt für die Hpl.-Planung 2025 eine Neuveranschlagung. Weitere Verbesserungen zeichnen sich bei der Kommunalen Schiene ab. Unter diesem Begriff werden zahlreiche Maßnahmen der grundhaften Erneuerung gebündelt und durch das gleichnamige Sonderförderpogramm gefördert. 32.640.699,26 32.690.699,26 9.311.880,04 29.197.470,00 3.443.229 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen IV Bildung, Jugend und Sport 40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgab en Die prognostizierten Mehraufwendungen resultieren insbesondere aus der Umsetzung von Förderprogrammen von rd. 11,1 Mio. € und können durch entsprechende Mehrerträge in den Teilplanzeilen 02 und 03 kompensiert werden. Im Schulbau werden zudem Mehraufwendungen von rd. 1,9 Mio. € bei den konsumtiven Einrichtungskosten prognostiziert. Auch im bezirklichen Bereich wird mit Mehraufwendungen von rd. 1,8 Mio. € bei den Lehr- und Unterrichtsmitteln gerechnet. Weiterhin kommt es zu einem Mehrbedarf bei den Schülerbeförderungskosten von rd. 0,7 Mio. €. Darüber hinaus werden Mehraufwendungen von rd. 0,7 Mio. € bedingt durch deutlich höhere Erstattungen bei der Beihilfe-Fallkostenpauschale sowie bei der Programmierung und Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware von rd. 0,5 Mio. € entstehen. Die Mehraufwendungen können durch Wenigeraufwendungen insbesondere bei den Unterhaltungsaufwendungen für Luftreinigungsanlagen an Kölner Schulen von rd. 1,5 Mio. € geschmälert werden. Hinzu kommen Wenigeraufwendungen bei der Abrechnung von Planungskosten mit der Gebäudewirtschaft von rd. 1,2 Mio. € aufgrund einer Verfahrensumstellung sowie im Rahmen des Digitalpaktes von rd. 0,8 Mio. €. Des Weiteren findet eine Aufwandsverschiebung von rd. 0,7 Mio. € zulasten der Teilplanzeile 16 statt. 186.267.000,67 188.937.160,63 123.715.044,41 199.070.630,00 -12.803.629 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 12 Amt für Informationsverarbeit ung 0104 IT- und Kommunikationsdi enste Das Projekt „Breitbandausbau“ wurde im Haushaltsplan zunächst konsumtiv veranschlagt. Es handelt sich jedoch um eine investive Maßnahme. Eine entsprechende Mittelumschichtung wurde veranlasst. Die anfallenden Auszahlungen werden zukünftig in der investiven Finanzrechnung dargestellt. 26.081.422,85 18.474.516,09 6.159.256,68 17.086.253,08 8.995.170 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 Stadtentwicklung Die beiden Einzelmaßnahmen Bürgerhaus MüZe und Kulturbunker Mülheim aus dem Stadtentwicklungsprogramm Starke Veedel Starkes Köln werden nicht umgesetzt, da eine flankierende Förderung aus der Städtebauförderung nicht mehr möglich ist. Für die Umsetzung der beiden Einzelmaßnahmen waren Aufwendungen i. H. v. insgesamt rd. 5,1 Mio. € vorgesehen. 7.771.960,37 7.673.460,37 731.967,98 1.806.643,80 5.965.317 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 56 Amt für Wohnungswesen 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 bildeten die angenommenen Flüchtlingszahlen von 7.000 geflüchteten Personen, zzgl. 5.800 geflüchteter Personen aus der Ukraine. Derzeit befinden sich insgesamt 10.791 Flüchtlinge in städtischen Unterbringungen. Mit Beschluss-Nr. 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 Unterbringungsplätzen bis zum 31.03.2024 festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Zur Erfüllung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist die Anmietung weiterer, teilweise kostenintensiver Unterbringungseinrichtungen zwingend erforderlich. 83.967.796,99 76.067.796,99 48.450.548,51 108.070.937,66 -24.103.141 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen VI Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt 0901 Stadtplanung Ca. 0,4 Mio. € werden erst im Jahr 2024 benötigt, weil das Vergabeverfahren für das Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zum Städtebauprojekt Kreuzfeld voraussichtlich erst Ende 2023 abgeschlossen wird. Auch bei der Realisierung der Parkstadt Süd kommt es zu Verzögerungen. Rd. 2,3 Mio. € werden voraussichtlich erst im Jahr 2024 verausgabt werden. Demgegenüber stehen diverse Mehraufwendungen bei verschiedenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen i. H. v. rd. 0,2 Mio. €. 8.267.036,12 9.445.036,12 1.698.987,38 5.737.806,00 2.529.230 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen VII Kunst und Kultur 45 18 Kölnisches Stadtmuseum 0408 Kölnisches Stadtmuseum Die Mehraufwendungen für die Herrichtung des Interims Haus Sauer werden durch die Ermächtigungsübertragungen nach 2023 finanziert. 1.279.449,11 4.162.641,31 709.759,87 4.236.796,30 -2.957.347 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen VII I Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 0108 Zentrale Liegenschaftsang elegenheiten Der Mehrbedarf i. H. v. rd. 2,7 Mio. € resultiert aus notwendigen Sanierungs- und größeren Freistellungsmaßnahmen im Umfang von rd. 4,3 Mio. €, die sich teilweise noch nach 2024 verlagern. 7.686.507,28 11.948.507,28 7.146.490,71 10.379.039,03 -2.692.532 14 - Bilanzielle Abschreibungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0501 Leistungen nach dem SGB XII Aus buchungstechnischen Gründen werden alle periodenfremden Forderungsverluste im Teilergebnisplan 0501 gebucht. Ein erheblicher Teil der Forderungsverluste betrifft niedergeschlagene Unterhaltsforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Rückforderungen des Jobcenters. 5.998.004,23 5.998.004,23 9.630.870,78 10.190.093,72 -4.192.089 15 - Transferaufwendungen II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Transferaufwendungen werden mit einem Mehraufwand i. H. v. rd. 4,3 Mio. € prognostiziert. Bei der Gewerbesteuerumlage wird ein Mehraufwand von rd. 2,9 Mio. € erwartet. Mit Bescheid vom 22.05.2023 wurde die Landschaftsverbandsumlage 2023 auf 471,2 Mio. € festgesetzt. Zum Jahresabschluss 2021 wurde eine Rückstellung der Landschaftsverbandsumlage von 66,3 Mio. € gebucht. Deshalb beträgt der prognostizierte Aufwand nur 404,9 Mio. €. Errechnet ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 1,5 Mio. € zum Planansatz. 519.935.840,75 526.204.272,75 373.140.956,55 524.276.749,28 -4.340.909 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 15 - Transferaufwendungen III Mobilität 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Aufgrund von Leistungsausweitungen der KVB AG im Rahmen der Durchführung von interlokalen Verkehren auf den Gebieten der Verkehrsverbünde des Umlandes müssen diese entsprechend höhere Kostenerstattungen leisten, die vollumfänglich an die KVB AG als Leistungserbringerin weiterzuleiten sind. Dies führt zu Mehraufwendungen i. H. v. rd. 7,0 Mio. €. Diese sind vollumfänglich durch Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 gedeckt. Weiterhin wurden durch die Bezirksregierung Köln Billigkeitsleistungen auf der Basis der Richtlinien Energiepreissteigerung ÖPNV sowie Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für Coronabeihilfen 2021 gewährt. Diese Beihilfen werden ebenfalls an die KVB AG weitergeleitet. Dies führt zu Mehraufwendungen i. H. v. rd. 8,6 Mio. €. Diese sind ebenfalls vollumfänglich durch Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 gedeckt. 17.870.472,71 24.840.534,49 15.947.263,04 33.430.699,27 -15.560.227 15 - Transferaufwendungen IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 Kindertagesbetreu ung Die Billigkeitsleistungen aus dem "Alltagshelfer-Programm" (ca. 7,7 Mio. €) an die freien Träger werden in 2023 fortgesetzt. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Haushaltsplan-Aufstellung zum Doppelhaushalt 2023/2024 nicht bekannt bzw. wurde u. a. vom Land NRW nicht kommuniziert. Weiterhin hat der Landschaftsverband der Stadt Köln mit Bescheid vom 15.03.2023 Landesmittel i. H. v. rd. 4,4 Mio. € zur Abfederung der gestiegenen Energiekosen für Kitas und Tagespflege bewilligt. Davon gehen etwa 2,7 Mio. € an die trägerbasierten Kitas; ca. 0,4 Mio. € werden an Tagespflegepersonen im laufenden Jahr ausgezahlt. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Entscheidung (vgl. Vorlagen-Nr. 1349/2023 v. 25.04.2023) ist der resultierende Mehraufwand nicht im Planansatz 2023 enthalten. Schließlich hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 31.01.2023 mit Vorlagen-Nr. 3869/2022/1 zusätzliche Zuschüsse zu den Betriebskosten für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2027 legitimiert. Dieser Beschluss ist nicht im Planansatz enthalten und begünstigt die freien Träger als Kita-Betreiber u. a. im Haushaltsjahr 2023 mit weiteren 4,4 Mio. €. 427.022.576,91 427.022.576,91 323.108.040,59 436.006.000,00 -8.983.423 15 - Transferaufwendungen IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Der prognostizierte Mehrbedarf ist zum Einen auf einen Anstieg der Fallzahlen zurückzuführen. Gleichzeitig entstehen bei den Inobhutnahmen Mehrkosten. Diese resultieren u. a. aus überproportionalen Kostensteigerungen bei einigen Angeboten sowie aus Folgen der Corona-Pandemie (u. a. deutlich längere Dauer der Inobhutnahmen wegen Verzögerungen bei der Vermittlung in Anschlusshilfen, z. B. aufgrund von Corona-bedingten Gruppenschließungen). Des Weiteren sind die Aufwendungen für schulische Integrationshilfen überplanmäßig gestiegen. 243.281.483,35 243.650.633,35 205.957.055,28 282.552.000,00 -39.270.517 15 - Transferaufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0501 Leistungen nach dem SGB XII Durch den Zugang ukrainischer Geflüchteter sowie aufgrund der Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2023 werden die Aufwendungen für Grundsicherung den Planansatz deutlich übertreffen. Diese Mehraufwendungen werden vollständig durch den Bund erstattet. Auch bei anderen gesetzlichen Pflichtleistungen nach dem SGB XII ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung Veränderungen, die sich jedoch in der Summe gegenseitig weitestgehend ausgleichen. 411.931.217,84 411.931.217,84 317.843.969,09 446.164.750,00 -34.233.532 15 - Transferaufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen Im Rahmen des Abbaus der in den Vorjahren entstandenen Arbeitsrückständen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zeigte sich, dass die Quote der Fälle, in denen auch für das Jahr 2023 laufende Leistungsansprüche bestehen, geringer als erwartet ausfällt. 122.781.219,55 122.781.219,55 94.175.338,10 119.210.219,55 3.571.000 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 15 - Transferaufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 1005 Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Die Zahl der nach dem Ordnungsbehördengesetz unterzubringenden Personen steigt weiter an. Die Unterbringung erfolgt zunehmend in Einfachhotels. Hier sind die Preise zuletzt stark angestiegen. Beide Faktoren führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der Planung. 36.332.239,31 36.032.239,31 26.544.757,81 40.105.935,00 -3.773.696 15 - Transferaufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdiens te Im Bereich Drogenkonsumräume kommt es zu verzögerten Inbetriebnahmen. Daraus resultierende Restmittel bei der Trägerförderung werden teilweise als Deckung für die Beauftragung von Personaldienstleistern für den städtisch betriebenen Drogenkonsumraum Neumarkt verwendet. 16.386.954,00 15.717.805,42 8.836.906,20 13.370.000,00 3.016.954 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen IV Bildung, Jugend und Sport 40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgab en Die Verschlechterung ist insbesondere auf den Bereich der Schulmieten mit einem Fehlbedarf von rd. 14,3 Mio. € zurückzuführen. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft, welcher rückwirkend ab 01.05.2023 berechnet wird. Zudem resultieren Mehraufwendungen von rd. 1,6 Mio. € aus der Rückzahlung an die Bezirksregierung im Rahmen des Helferprogrammes im Ganztagsbereich. Die Mehraufwendungen werden vollständig durch Mehrerträge im Bereich Trägerrückforderungen gedeckt. Hinzu kommt eine budgetneutrale Aufwandsverschiebung von rd. 0,7 Mio. € aus der Teilplanzeile 13 - sonstige Sach- und Dienstleistungen. Der Mehraufwand kann geringfügig geschmälert werden, da im Zusammenhang mit der Bildungspauschale NRW Wenigeraufwendungen von rd. 1,6 Mio. € aus der Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für geleistete Zuwendungen erwartet werden. Außerdem kommt es bei der Schülerunfallversicherung zu einem Wenigeraufwand von rd. 0,6 Mio. €, laut aktuell vorliegendem Bescheid 2023 der Unfallkasse NRW. 248.301.319,56 254.123.160,07 171.382.254,10 263.105.910,99 -14.804.591 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen IV Bildung, Jugend und Sport 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 Kindertagesbetreu ung Die in der Teilplanzeile prognostizierten Mehraufwendungen sind größtenteils den gestiegenen Mieten für Kindertagesstätten sowie Rückzahlungen konsumtiver Zuschüsse an Jugendhilfeträger und LVR geschuldet. Die Veränderungen der Mieten resultieren aus der außergewöhnlich hohen Steigerung des Mietflächenverrechnungspreises, welcher in dieser Höhe nicht vorhersehbar war. Diese Preissteigerung wirkt unmittelbar auf alle bereits angemieteten Kindertagesstätten. Die Rückzahlung der Zuschüsse resultiert insbesondere aus angebotenen Leistungen des Alltagshelferprogramms, welche nicht im geplanten Umfang wahrgenommen wurden. Im Ergebnis zeigt sich, dass die geplanten Unterstützungen nicht den Bedarfen der Empfänger*innen entsprechen und/oder der bürokratische Aufwand den Zugang erschwert. 38.635.549,15 38.635.549,15 29.540.956,38 41.300.918,05 -2.665.369 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen IX Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 12 Amt für Informationsverarbeit ung 0104 IT- und Kommunikationsdi enste Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsplatznutzung in Richtung des mobilen Arbeitens verstärkt entwickelt. Aufgrund der weiterhin intensiven Nutzung flexibler Arbeitsplatzmodelle und einem wachsenden Bedarf an Lösungen für IT-Sicherheit und Datenschutz ist auch in 2023 mit einem gesteigerten Lizenz-Bedarf zu rechnen. Da zunehmend viele Hersteller ausschließlich Software-Mietlösungen (Subscription) anbieten sind viele der ursprünglich investiv eingeplanten notwendigen Lizenzerwerbe nun konsumtiv abzubilden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass durch die aktuelle Energiekrise und die hohe Inflation die Kosten für konsumtive Hardware und Lizenzen weiter steigen werden. 11.192.570,76 12.127.761,49 8.745.772,43 13.968.536,03 -2.775.965 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II Aufgrund entsprechender Prognosen der Bundesnetzagentur, wonach sich die Energiekosten im Jahr 2023 verdreifachen würden, wurden entsprechende Aufwandsermächtigungen für Heizkosten eingeplant. Tatsächlich sind die Energiepreise aber weit weniger stark gestiegen. Zudem wirken sich Strom- und Gaspreisbremse des Bundes, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht beschlossen waren, kostendämpfend aus. Die zur Bewältigung der erwarteten Energiekrise vorsorglich eingeplanten Mittel werden daher voraussichtlich nicht benötigt (ca. 110,1 Mio. €). Mehraufwendungen ergeben sich hingegen bei Hilfen zur Erstausstattung der Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine i. H. v. rd. 2,0 Mio. €. 530.336.138,18 522.706.798,18 275.135.291,64 422.566.712,88 107.769.425 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen V Soziales, Gesundheit und Wohnen 56 Amt für Wohnungswesen 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 bildeten die angenommenen Flüchtlingszahlen von 7.000 geflüchteter Personen, zzgl. 5.800 geflüchteter Personen aus der Ukraine. Derzeit befinden sich insgesamt 10.791 Flüchtlinge in städtischen Unterbringungen. Mit Beschluss-Nr. 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 Unterbringungsplätzen bis zum 31.03.2024 festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Zur Erfüllung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist die Anmietung weiterer, teilweise kostenintensiver Unterbringungseinrichtungen zwingend erforderlich. 62.525.178,74 69.525.178,74 54.422.035,19 86.604.821,15 -24.079.642 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen VII I Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen Die prognostizierte Abweichung basiert überwiegend auf Festwert- Aufwendungen für die Fortführung investiver Maßnahmen im städtischen Grünvermögen. Das städtische Grünvermögen wurde in der Eröffnungsbilanz als Festwert bilanziert. Der Festwert verursacht keine lfd. Abschreibungen, im Gegenzug sind alle Investivmaßnahmen neben der investiven Auszahlung in gleicher Höhe mit Aufwand zu buchen. Für die in der Umsetzung befindlichen Investitionen wurde korrespondierender Festwertaufwand i. H. v. rd. 9,3 Mio. € nach 2023 übertragen. Die Maßnahmenumsetzung wird sich teilweise auch noch nach 2024 verlagern. Des Weiteren wurde eine Kostenerstattung an die Gebäudewirtschaft i. H. v. rd. 1,5 Mio. € für die Herstellung des Neumarktbrunnens nach 2023 übertragen. 11.058.666,42 23.048.367,84 8.502.853,96 14.866.832,79 -3.808.166 19 - Finanzerträge II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Bei den Zinserträgen führen nicht geplante Gesellschafterdarlehen bei den verbundenen Unternehmen zu Mehrerträgen von 4,9 Mio. €. Des Weiteren ergeben sich Mehrerträge von 3,1 Mio. € bei den Zinserträgen von Kreditinstituten, welche zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht zu erwarten waren. -12.772.900,00 -12.772.900,00 -12.825.078,18 -20.805.329,81 8.032.430 19 - Finanzerträge II Finanzen und Recht II/2 Stabsstelle für Beteiligungssteuerun g und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1003 Wohnraumförderu ng, Wohnungserhaltu ng und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchen de Die Gewinnausschüttung der Grubo GmbH für 2022 fiel über die Garantiedividende hinaus höher aus als geplant. -8.774.448,35 -8.993.508,91 -7.035.762,12 -12.673.654,50 3.899.206 19 - Finanzerträge II Finanzen und Recht II/2 Stabsstelle für Beteiligungssteuerun g und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 1101 Ver- und Entsorgung Gemäß Ratsbeschluss (Ds-Nr. 1536/2023) soll bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, der Jahresgewinn 2022 sowie Entnahmen aus Rücklagen voll ausgeschüttet werden. -21.863.000,00 -21.863.000,00 -30.974.995,30 -30.974.995,30 9.111.995 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung Berichtszyklus 2023-08 Anlage 2 Plan beschl. (2023) Plan fortgeschrieben (2023) Ist Stand Prognose (2023) Prognose (2023) Plan beschl. - Prognose (absolut) Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Bei den Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen werden insgesamt 25,2 Mio. € Mehraufwendungen prognostiziert. Die steigende Zinsentwicklung führt zu einem Mehraufwand in Höhe von 7,8 Mio. €. Die Aufarbeitung der Bescheide im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer konnte nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 zügiger als erwartet erfolgen. Dies führt zu Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 17,4 Mio. €. Korrespondierend dazu wird in der Teilplanzeile 7 ein Mehrertrag aufgrund von Nachzahlungen im Rahmen der Verzinsung Gewerbesteuer an die Stadt Köln erwartet. 87.336.200,00 137.336.200,00 71.730.552,32 112.523.147,02 -25.186.947 23 - außerordentliche Erträge II Finanzen und Recht 20 Kämmerei 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In dieser Teilplanzeile werden Erträge zur Finanzierung Corona- bedingter Mindererträge gemäß der Isolation nach NKF-CUIG ausgewiesen. In der Produktgruppe 1601 wurde mit einem Corona- bedingten Ertragsausfall i. H. v. rd. 107,3 Mio. € für das Jahr 2023 geplant. Der Ertragsausfall reduziert sich um 82,2 Mio. € gegenüber dem Planansatz. -107.253.352,00 -107.253.352,00 0,00 -25.100.000,00 -82.153.352 23 - außerordentliche Erträge IV Bildung, Jugend und Sport 40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgab en Da in 2023 keine weiteren Luftreinigungsanlagen für Kölner Schulen beschafft werden sollen, entstehen Corona-bedingte Wenigeraufwendungen von rd. 3,4 Mio. € bei den zugehörigen Wartungskosten (rd. 1,5 Mio. €) und Abschreibungswerten (rd. 2,0 Mio. €). -3.630.893,59 -3.630.893,59 0,00 -213.675,07 -3.417.219 23 - außerordentliche Erträge V Soziales, Gesundheit und Wohnen 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II Aufgrund entsprechender Prognosen der Bundesnetzagentur, wonach sich die Energiekosten im Jahr 2023 verdreifachen würden, wurden entsprechende Aufwandsermächtigungen für Heizkosten eingeplant. Tatsächlich sind die Energiepreise aber weit weniger stark gestiegen. Zudem wirkt sich die Strom- und Gaspreisbremse des Bundes, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht beschlossen war, kostendämpfend aus. Die zur Bewältigung der erwarteten Energiekrise vorsorglich eingeplanten Mitter werden daher voraussichtlich nicht benötigt, sodass sich dementsprechend der Isolierungsbetrag verringert. -51.860.093,18 -51.860.093,18 0,00 -17.385.000,00 -34.475.093 Buchungsstand: 31.08.2023 Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3342/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 18.10.2023 15:13