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3342/2023

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Berichtswesen)

Mitteilung Ausschuss 29.11.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 – FA-Mitteilung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

661 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 29.11.2023 
 3342/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.12.2023 
 
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der 
Ergebnisrechnung 2023 (Berichtswesen) 
hier: Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023 
Die Verwaltung stellt dem Finanzausschuss und der Öffentlichkeit den zweiten Bericht über 
die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 (Be-
richtswesen) zur Verfügung. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08.2023, inkl. Anhang 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 1 – FA-Mitteilung

77346 Zeichen

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Auf- 
wandspositionen in der Ergebnisrechnung 2023 
(Berichtswesen)  
 
Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes 31.08 .2023 
20 – Kämmerei

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  1 
Inhalt 
 
Vorwort ....................................................................................................................... 2
 
1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung .......................................................... 3 
1.1  Ordentliche Erträge ....................................................................................... 5 
1.2  Personalaufwendungen ................................................................................. 8 
1.3  Ordentliche Aufwendungen, hier ohne Personal ........................................... 9 
1.4  Finanzergebnis ............................................................................................ 11  
1.5  Außerordentliches Ergebnis ........................................................................ 12 
 
2 Bewertung ......................................................................................................... 13

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  2 
Vorwort  
Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2023 zum 
Buchungsstand 31.08.2023 (Anlage 1) und Erläuterungen zu den Prognosewerten 
ab 2,5 Mio. € Abweichung zwischen Prognose und Haushaltsplanwert (Anlage 2). 
Auf die Darstellung der Prognosen der investiven Finanzrechnung muss aufgrund 
von Verzögerungen bei der Inbetriebnahme investiver SAP BW Module verzichtet 
werden. Die nächste reguläre investive Prognose wird zum Berichtswesen 04/2024 
abgegeben. 
Den Dezernaten und Dienststellen wurden aus dem vorhandenen Planungs- und Bu- 
chungssystem zum Buchungsstand 31.08.2023 die aktuellen Planungs- und Bewirt- 
schaftungsdaten des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt. Diese Daten wurden von 
den Dienststellen um eine Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis ergänzt.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  3 
1 Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung  
Das voraussichtliche Jahresergebnis 2023 der Stadt Köln wird vor allem von höheren 
Transferaufwendungen und einer Verschlechterung im Finanzergebnis geprägt. Die 
Belastungen wirken sich jedoch nicht vollumfänglich auf das Jahresergebnis aus, da 
die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuer in 2023 derzeit trotz konjunktu- 
reller Eintrübung noch besser als geplant verläuft und die hier prognostizierten Mehr- 
erträge die Belastungen zum Teil kompensieren können. Jedoch schwächt sich die 
Entwicklung der Gewerbesteuer derzeit deutlich ab, sodass nicht mehr von der Ver- 
besserung aus der Mai-Steuerschätzung ausgegangen wird.  
Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges machen sich weiterhin im Jahresergebnis be- 
merkbar. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen unterschiedlichen Berechnungssys- 
tematik für Haushaltsplanung einerseits und Jahresergebnis andererseits zeigen sich 
diese jedoch nicht so stark wie in der Planung. Der in diesem Zusammenhang ent- 
stehende Schaden wird durch die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukra- 
ine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) isoliert, indem in Höhe des prognostizierten Scha- 
dens im Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender zusätzlicher außerordentlicher Er- 
trag eingebucht und hierdurch der Schaden neutralisiert wird (s. außerordentliches 
Ergebnis). Bei den außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-
CUIG handelt es sich jedoch nicht um eine tatsächliche Entlastung des Haushalts, 
sondern um eine Verschiebung der Haushaltsbelastung in die Zukunft. Die mit der 
Isolierung zu bildende Bilanzierungshilfe nach NKF-CUIG ist später ratierlich über 50 
Jahre abzuschreiben bzw. alternativ im Jahresabschluss 2026 einmalig ganz oder 
anteilig mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen und belastet damit die zukünfti- 
gen Haushalte und nachfolgenden Generationen. Aus Gründen der Transparenz wird 
daher zunächst das Ergebnis ohne die Effekte der Isolierung dargestellt. 
Ohne die Isolierung nach dem NKF-CUIG stellt sich die finanzwirtschaftliche Lage 
wie folgt dar: 
Zum Jahresabschluss 2023 wird derzeit ein ordentliches Jahresergebnis (ohne NKF-
CUIG-Isolierung) von rd. -197,0 Mio. € erwartet, was gegenüber dem geplanten Defi- 
zit von -191,2 Mio. € eine Ergebnisverschlechterung von rd. 5,8 Mio. € bedeuten 
würde. Gegenüber dem Planansatz werden zunächst ordentliche Mehrerträge i. H. v. 
rd. 123,3 Mio. € prognostiziert. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden aller- 
dings gegenläufig Mehraufwendungen von rd. 125,1 Mio. € erwartet. Das ordentliche 
Ergebnis würde somit gegenüber dem Plan um rd. 1,7 Mio. € schlechter ausfallen. 
Das prognostizierte Finanzergebnis fällt gegenüber dem Plan um 4,1 Mio. € schlech- 
ter aus. 
Mit der Isolierung nach dem NKF-CUIG stellt sich die finanzwirtschaftliche Lage wie 
folgt dar: 
Die Isolierung des Corona- und Ukraine-Krieg-bedingten Schadens wurde im Haus- 
haltsplan 2023 mit außerordentlichen Erträgen von 194,1 Mio. € berücksichtigt. Die 
aktuelle Prognose beziffert den als außerordentlichen Ertrag zu isolierenden Scha- 
den in Folge der verbesserten Steuerentwicklung aber auch aufgrund der unter- 
schiedlichen Berechnungssystematik nur noch auf 76,7 Mio. €. 
Hintergrund ist, dass bereits in der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigte Corona-

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  4 
und Ukraine-Krieg bedingte Belastungen insbesondere im Bereich der Steuerausfälle 
durch das zugrundeliegende Berechnungsverfahren (gem. § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 
NKF-CUIG) nicht auch in der Isolierung der Jahresrechnung berücksichtigt werden 
dürfen. Anders als in der Planung findet in der Jahresrechnung mithin keine Isolie- 
rung im Vergleich der Vor-Corona-Planwerte statt. Dadurch fällt die Isolierung in der 
Jahresrechnung im Vergleich zum Haushaltsplan geringer aus. 
Mit den aktuell prognostizierten außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach 
dem NKF-CUIG beläuft sich das voraussichtliche Jahresergebnis daher auf einen 
Fehlbetrag i. H. v. 120,3 Mio. €, was gegenüber der Planung (mit einem Überschuss 
von 2,9 Mio. €) eine Verschlechterung von 123,1 Mio. € bedeutet. 
Zusammenfassung 
(Angaben in €)  
Plan Haushalt Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
Summe ordentliche Er- 
träge -5.412.287.978  -4.323.481.956  -5.535.630.962  123.342.984  
Summe ordentliche Auf- 
wendungen 5.600.407.075  3.707.132.613  5.725.462.157  -125.055.083  
Ordentliches Ergebnis 188.119.097  -616.349.343  189.831.195  -1.712.099  
Finanzergebnis 3.093.193  -19.592.843  7.138.954  -4.045.762  
Ordentliches Jahreser- 
gebnis 191.212.289  -635.942.187  196.970.150  -5.757.860  
Außerordentliches Er- 
gebnis -194.092.651  0 -76.722.557  -117.370.094  
Jahresergebnis -2.880.362  -635.942.187  120.247.593  -123.127.954  
Erträge werden mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei allen dargestellten Plan-Prognose-Abweichungen be-
deuten negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen.  
Die Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effek- 
ten geprägt. Auf die wesentlichen Entwicklungen wird in den nachstehenden Ausfüh- 
rungen eingegangen.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  5 
1.1 Ordentliche Erträge 
ordentliche Erträge 
(Angaben in €)  
Plan 
Haushalt 
Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
01 - Steuern und ähnliche Ab- 
gaben -2.732.348.801  -2.412.859.840  -2.786.971.324  54.622.522  
02 - Zuwendungen und allg. 
Umlagen -1.205.048.715  -996.741.361  -1.241.744.428  36.695.713  
03 - sonstige Transfererträge -81.525.875  -55.164.638  -84.915.713  3.389.838  
04 - öffentl.rechtl. Leistungs- 
entgelte -375.250.708  -193.380.997  -376.880.627  1.629.919  
05 - privatrechtl. Leistungsent- 
gelte -96.033.471  -65.186.137  -97.890.099  1.856.627  
06 - Kostenerstattungen und 
Umlagen -712.087.303  -390.702.965  -687.515.635  -24.571.668  
07 - sonstige ordentliche Er- 
träge -208.393.104  -207.733.973  -258.001.091  49.607.988  
09 - Bestandsveränderungen -1.600.000  -1.712.045  -1.712.045  112.045  
Summe ordentliche Erträge -5.412.287.978  -4.323.481.956  -5.535.630.962  123.342.984  
 
Die Verbesserung in der Zeile 01 von insgesamt rd. 54,6 Mio. € ist auf eine verbes- 
serte Prognose bei den Steuererträgen zurückzuführen. Die Prognosen für die Ge- 
werbesteuer ergeben trotz konjunktureller Eintrübung noch Mehrerträge i. H. v. rd. 
39,1 Mio. €. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer werden Mehrerträge 
i. H. v. 19,8 Mio. € erwartet. Dies beruht vor allem auf einer Nachzahlung aus der 
Schlussabrechnung 2022, die in 2023 gebucht wurde. Darüber hinaus fallen die 
Kompensationszahlungen für den Familienleistungsausgleich gemäß Festsetzungs- 
bescheid im Vergleich zum Planansatz höher aus als erwartet, sodass Mehrerträge 
i. H. v. 18,6 Mio. € prognostiziert werden. Weitere Mehrerträge von rd. 9,5 Mio. € er- 
geben sich bei der Grundsteuer B, der Kulturförderabgabe und bei der Hundesteuer. 
Wenigererträge werden hingegen bei der Vergnügungssteuer und Steuer auf sexu- 
elle Vergnügen i. H. v. 5,8 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer i. H. 
v. 8,7 Mio. € erwartet. 
Im Bereich der Kosten der Unterkunft ergeben sich Wenigererträge i. H. v. 
18,1 Mio. €, da die Landeszuweisung aus erspartem Wohngeld entgegen der Pla- 
nungsannahme nicht weiter Jahr für Jahr steigt. Die Kosten der Unterkunft haben 
sich im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW günstiger entwickelt, sodass die 
Landeszuweisung im Vergleich zum Vorjahr sogar sinkt. 
In Zeile 02 wird mit einer Verbesserung von rd. 36,7 Mio. € gerechnet. Die Entwick- 
lung ist durch eine Vielzahl von teilweise gegenläufigen Positionen geprägt. Die Ver- 
besserung ist insbesondere auf Mehrerträge aus nicht eingeplanten, zweckgebunde- 
nen Zuweisungen für die Finanzierung der Ukraine-Krieg-bedingten Aufgaben von rd. 
37,0 Mio. € zurückzuführen. Dies umfasst Bundesmittel aus der dritten Tranche für 
geflüchtete Personen aus der Ukraine, eine Sonderförderung des Bundes sowie eine 
Landesförderung aus dem 3-Säulen-Modell zur Krisenbewältigung. Bei den Schulträ- 
geraufgaben führen im Wesentlichen nicht geplante Landeszuweisungen zu Mehrer- 
trägen i. H. v. 17,7 Mio. €. Zum Großteil sind dies Zuweisungen für den Belastungs-

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  6 
ausgleich G9, Corona-bedingte Hilfsprogramme und das Aktionsprogramm Integra- 
tion. Mehrerträge von rd. 15,6 Mio. € resultieren aus Kostenerstattungen anderer 
Verkehrsverbünde für die Leistungsausweitungen der KVB AG (rd. 7,0 Mio. €) sowie 
aus Billigkeitsleistungen der Bezirksregierung Köln für Energiepreissteigerungen im 
ÖPNV und Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für 
die Corona Beihilfen (rd. 8,6 Mio. €), die jedoch wieder vollumfänglich (in der Zeile 
15) abfließen und insoweit ergebnisneutral sind. Weitere Mehrerträge von rd. 4,2 
Mio. € resultieren aus zusätzlichen Erträgen aus den Kindpauschalen im Bereich der 
Kindertagesbetreuung durch die Abrechnung vergangener Kita-Jahre. Zudem erge- 
ben sich rd. 3,8 Mio. € Mehrerträge durch eine zweckgebundene Landeszuweisung 
für das Projekt „CC Gesundheit“ im Gesundheitsamt.  
Demgegenüber stehen Wenigerträge von rd. 19,6 Mio. € bei sozialen Pflichtleistun- 
gen, da der Großteil der Personen, die aktuell Leistungen nach § 4 Flüchtlingsauf- 
nahmegesetz (FlüAG) beantragen wollen, den Kommunen nicht zugewiesen wurden 
und somit keine Leistungsgewährung sowie entsprechende Landeserstattungen er- 
folgen können. Die laut Festsetzungsbescheid geringer ausfallenden Schlüsselzuwei- 
sungen führen in der Allgemeinen Finanzwirtschaft außerdem zu Ertragsausfällen 
von rd. 17,1 Mio. €. Weiterhin werden im Bereich der Stadtentwicklung Erträge i. 
H. v. 3,6 Mio. € nicht generiert, da die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüZe“ und 
„Kulturbunker Mülheim“ aufgrund einer fehlenden flankierenden Förderung nicht um- 
gesetzt werden können. 
Die Mehrerträge in der Zeile 03 (i. H. v. rd. 3,4 Mio. €) resultieren u. a. aus Trans- 
fererträgen im Bereich der Produktgruppe 0603 - Kindertagesbetreuung, die zu Mehr- 
erträgen von rd. 2,5 Mio. € führen. Weitere Mehrerträge i. H. v. 2,0 Mio. € ergeben 
sich durch höhere Erstattungen des Jobcenters für in Vorleistung gewährte Sozial- 
transferleistungen an ukrainische Schutzsuchende, da zahlreiche Fälle aus dem Vor- 
jahr erst jetzt abgerechnet werden können. Weitere Verbesserungen i. H. v. rd. 1,8 
Mio. € resultieren aus diversen einzelnen Positionen. Die Mehrerträge werden um 
Wenigererträge i. H. v. 2,7 Mio. € im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII re- 
duziert, da durch die Einführung des Angehörigenentlastungsgesetzes weniger Un- 
terhaltsansprüche geltend gemacht werden können. 
Die Verbesserung i. H. v. rd. 1,6 Mio. € in Zeile 04 ist zum Großteil auf Mehrerträge 
im Bereich der Rettungsdienstgebühren zurückzuführen. Mit Änderung der Rettungs- 
dienstsatzung wurde der Gebührentarif für den Transport mit dem Rettungswagen 
angehoben, was zu Mehrerträgen von rd. 7,5 Mio. € führt. Weitere Mehrerträge 
i. H. v. insgesamt 4,9 Mio. € werden aufgrund der positiven Tendenz bei den Parkge- 
bührenerträgen (3,7 Mio. €) und bei den Sondernutzungserlaubnissen für Baustellen- 
einrichtungsflächen (1,0 Mio. €) prognostiziert. Demgegenüber stehen Ertragsaus- 
fälle i. H. v. 11,9 Mio. € im Bereich der Kindertagesbetreuung. Diese resultieren dar- 
aus, dass zum Zeitpunkt der Planung von einer positiveren Entwicklung der Eltern- 
beiträge ausgegangen werden konnte, welche jedoch auch aufgrund der weiterhin 
Corona-bedingten verschlechterten Einkommenssituation der Eltern voraussichtlich 
nicht in 2023 realisiert werden kann. 
In der Zeile 05 werden saldierte Mehrerträge von rd. 1,9 Mio. € prognostiziert. Diese 
resultieren zum Großteil aus Mehrerträgen von rd. 2,2 Mio. € im Bereich Wirtschaft 
und Tourismus durch die Neuberechnung der Werbenutzungsentgelte für das Jahr

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  7 
2023 sowie einer Nachzahlung aus 2022. Im Rahmen der Abwicklung bzw. des Ab- 
schlusses von Gestattungsverträgen im Bereich Straßen, Wege und Plätze kommt 
es zu weiteren einzelfallbezogenen Mehrerträgen i. H. v. 1,1 Mio. €, welche in der ur- 
sprünglichen Planung nicht berücksichtigt werden konnten. Demgegenüber stehen 
Wenigererträge i. H. v. 1,9 Mio. € bei den Teilnehmerbeiträgen und Kursgebühren 
der Volkshochschule durch ein noch immer zögerliches Anmeldeverhalten im Nach- 
lauf der Corona-Pandemie. 
Die Verschlechterung in Zeile 06 von rd. 24,6 Mio. € ist im Wesentlichen auf gerin- 
gere Erträge aus der Bundeserstattung im Bereich der kommunalen Leistungen nach 
dem SGB II zurückzuführen. Die in den Kosten der Unterkunft enthaltenen Heizkos- 
ten werden voraussichtlich nicht wie bisher erwartet steigen. Dies führt zu geringeren 
Aufwendungen und damit korrespondierend zu Wenigererträgen i. H. v. 67,8 Mio. €. 
Bei den Leistungen nach dem SGB XII hingegen kommt es zu höheren Transferauf- 
wendungen (vgl. Zeile 15), sodass dementsprechend Mehrerträge i. H. v. 34,6 Mio. € 
entstehen. Außerdem werden im Bereich der Unterbringung von Schutzsuchenden 
wegen steigender Flüchtlingszahlen kostenintensive Hotelzimmer angemietet, so- 
dass höhere Erstattungen von rd. 5,5 Mio. € durch den Sozialhilfeträger zu erwarten 
sind. 
In der Zeile 07 ergeben sich die Mehrerträge von 49,6 Mio. € überwiegend aus der 
Verarbeitung der Zinsbescheide nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 
(rd. 31,6 Mio. €), das gleichzeitig Mehraufwendungen in der Zeile 20 für Zinsansprü- 
che von Bürger*innen auslöst. Des Weiteren kommt es zu Steuererstattungen des Fi- 
nanzamtes aus der Beteiligung des BgA-U-Bahnbau aus den Steuererklärungen der 
Vorjahre (rd. 5,0 Mio. €). Weitere Mehrerträge i. H. v. 4,8 Mio. € werden im Rahmen 
des Projekts am Waidmarkt aus der zwischen der Stadt Köln/KVB und der ARGE 
Los-Süd ausgehandelten Vereinbarung zum Entfall des Rohbaus K3 und der damit 
einhergehenden Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 prognosti- 
ziert. 
Bei den ordentlichen Erträgen werden somit insgesamt Mehrerträge 
i. H. v. 123,3 Mio. € prognostiziert. Prägend hierfür sind im Wesentlichen die Steuer- 
mehrerträge (72,2 Mio. €), insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  8 
1.2 Personalaufwendungen 
Personalaufwendungen  
(Angaben in €)  
Plan 
Haushalt 
Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
11 - Personalaufwendungen 1.284.023.900  769.190.988  1.303.676.511  -19.652.612  
12 - Versorgungsaufwendun- 
gen 57.026.619  83.144.665  57.026.619  0 
 
Die Personalaufwendungen werden aktuell mit einer Überschreitung von rd. 
19,7 Mio. € (= rd. 1,5 %) gegenüber der Planung prognostiziert.  
Diese Entwicklung ergibt sich durch mehrere, zum Teil gegenläufige Sachverhalte. 
Die Überschreitung des Planansatzes ergibt sich im Wesentlichen aus dem Tarifab- 
schluss für die Tarifbeschäftigten sowie der voraussichtlichen Übertragung auf die 
Beamt*innen (rd. 7,9 Mio. €), den Personalmehrbedarfen zur Umsetzung der Wohn- 
geldreform (rd. 9 Mio. €) sowie den vielgestaltigen Auswirkungen des Tarifabschlus- 
ses im Sozial- und Erziehungsdienst. (rd. 6,5 Mio. €) 
Demgegenüber stehen durch Vakanzen noch nicht anfallende Aufwendungen sowie 
die Inanspruchnahme von gebildeten Rückstellungen, welche saldiert zum o. g. Er- 
gebnis mit rd. 19,7 Mio. € Mehraufwendungen führen.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  9 
1.3 Ordentliche Aufwendungen, hier ohne Personal 
ord. Aufwendungen ohne 
Personal 
 
(Angaben in €)  
Plan 
Haushalt 
Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstl. 782.418.871  447.660.400  818.316.867  -35.897.996  
14 - Bilanzielle Abschreibungen 181.271.887  112.950.265  187.858.661  -6.586.774  
15 - Transferaufwendungen 2.097.361.372  1.584.282.606  2.213.537.622  -116.176.251  
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen 1.198.304.426  709.903.689  1.145.045.876  53.258.550  
Summe ord. Aufw. ohne 
Personal 4.259.356.556  2.854.796.959  4.364.759.027  -105.402.471  
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) werden gegenüber dem 
beschlossenen Plan um 35,9 Mio. € höher prognostiziert. Die Entwicklung ist durch 
eine Vielzahl von teilweise gegenläufigen Positionen geprägt. Die Verschlechterung 
ergibt sich unter anderem aus Mehraufwendungen für die Bereitstellung und Bewirt- 
schaftung von Wohnraum von Geflüchteten. Für die Umsetzung und Schaffung von 
Kapazitäten entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 24,1 Mio. €. Außerdem kommt es 
zu ungeplanten Mehraufwendungen für die Umsetzung von Förderprogrammen im 
Bereich der Schulträgeraufgaben (rd. 11,1 Mio. €), die jedoch mit entsprechenden 
Mehrerträgen in den Zeilen 02 und 03 einhergehen. Für die Reinigung der Wohn- 
heime, in denen Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht sind, werden Mehr- 
aufwendungen i. H. v. 6,6 Mio. € prognostiziert. Aufgrund steigender Bezugskosten 
am Energiebezugsmarkt erhöhen sich die Aufwendungen für den Betrieb der öffentli- 
chen Straßenbeleuchtung (4,3 Mio. €) sowie der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet 
(1,2 Mio. €). 
Den Mehraufwendungen stehen Wenigeraufwendungen im Bereich der Stadtent- 
wicklung i. H. v. 5,1 Mio. € entgegen, da die Einzelmaßnahmen „Bürgerhaus MüZe“ 
und „Kulturbunker Mülheim“ aufgrund einer fehlenden flankierenden Förderung nicht 
umgesetzt werden können. Mit diesen Wenigeraufwendungen gehen jedoch auch 
entsprechende Wenigererträge durch die fehlende Förderung in Zeile 02 einher. Zu- 
dem ergeben sich aufgrund von verschobenen Sanierungsmaßnahmen der Brücke 
über der Haltestelle Zoo/Flora sowie Verbesserungen bei der Kommunalen Schiene 
Wenigeraufwendungen von rd. 3,4 Mio. €. Auch bei den Städtebauprojekten Kreuz- 
feld und Parkstadt Süd kommt es zu Verzögerungen, sodass die Aufwendungen erst 
2024 anfallen und in 2023 Wenigeraufwendungen i. H. v. 2,5 Mio. € entstehen. 
In der Zeile 14 wird mit einer Verschlechterung von rd. 6,6 Mio. € gerechnet. Diese 
ist auf Mehraufwendungen aus Forderungsverlusten in verschiedenen Bereichen zu- 
rückzuführen. Im Wesentlichen sind es Forderungsverluste aus niedergeschlagenen 
Unterhaltsforderungen nach dem UVG und Rückforderungen des Jobcenters im Be- 
reich der Leistungen nach dem SGB XII (rd. 4,2 Mio. €).  
Die Mehraufwendungen in der Zeile 15 i. H. v. 116,2 Mio. € resultieren zu einem 
Großteil aus Mehraufwendungen i. H. v. rd. 39,3 Mio. € in der wirtschaftlichen Ju-

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  10  
gendhilfe aufgrund steigender Fallzahlen und Kostensteigerungen bei einigen Ange- 
boten sowie Mehrkosten bei den Inobhutnahmen und steigende Aufwendungen für 
schulische Integrationshilfen. Im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII führt die 
Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung zum 01.01.2023 zu Mehraufwendun- 
gen von rd. 34,2 Mio. €, die jedoch mit annähernd korrespondierenden Mehrerträgen 
in der Zeile 06 einhergehen. Die Weiterleitung von Kostenerstattungen für die Aus- 
weitung ihrer Leistungen in anderen Verkehrsbünden sowie die Weiterleitung von Bil- 
ligkeitsleistungen der Bezirksregierung Köln für Energiepreissteigerungen im ÖPNV 
an die KVB AG und Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachwei- 
ses für die Corona Beihilfen führen zu Mehraufwendungen i. H. v. 15,6 Mio. €, die je- 
doch vollumfänglich durch Mehrerträge in der Zeile 02 gedeckt sind. Im Bereich der 
Kindertagesbetreuung führen die zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannten, weiter- 
geführten Billigkeitsleistungen aus dem „Alltagshelfer-Programm“ zu Mehraufwen- 
dungen i. H. v. 7,7 Mio. €. Weiterhin ergeben sich Mehraufwendungen i. H. v. 4,3 
Mio. € im Rahmen der Gewerbesteuerumlage aufgrund der höheren Gewerbesteuer- 
prognose (rd. 2,9 Mio. €) sowie im Rahmen der Landschaftsverbandsumlage (rd. 1,5 
Mio. €). Zudem werden im Sozialbereich Mehraufwendungen i. H. v. 3,8 Mio. € prog- 
nostiziert, da die Zahl der nach dem Ordnungsbehördengesetz unterzubringenden 
Personen weiter zunimmt und die Preise für die Unterbringung in Einfachhotels zu- 
letzt stark angestiegen sind. 
Die im Vergleich zum Planansatz gesunkenen Aufwendungen in der Zeile 16 i. H. v. 
rd. 53,3 Mio. € sind insbesondere auf die weniger als angenommen starke Steige- 
rung der Energiepreise zurückzuführen. Die vorsorglich eingeplanten Mittel zur Be- 
wältigung der erwarteten Energiekrise werden daher voraussichtlich nicht benötigt. 
Insgesamt entstehen Wenigeraufwendungen i. H. v. 107,8 Mio. €. Gegenläufig dazu 
ergeben sich Mehraufwendungen für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum für Geflüchtete. Für die Umsetzung und Schaffung von Kapazitäten im 
Bereich der Flüchtlingsunterbringung entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 24,1 Mio. 
€. Zudem entstehen Mehraufwendungen i. H. v. 14,3 Mio. € bei den Schulmieten 
durch die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise und der Fertigung von Schul- 
bauten. Des Weiteren kommt es zu Mehraufwendungen im städtischen Grünvermö- 
gen aufgrund von Festwertaufwendungen für die Fortführung investiver Maßnahmen 
(rd. 3,8 Mio. €). Zuletzt führt der gesteigerte Lizenzbedarf aufgrund weiterhin intensiv 
genutzter flexibler Arbeitsplatzmodelle im IT-Bereich zu Mehraufwendungen i. H. v. 
2,8 Mio. €. 
Bei den ordentlichen Aufwendungen (ohne Personalaufwendungen) werden somit 
zusammenfassend Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt rd. 125,1 Mio. € prognosti- 
ziert, welche zum Großteil auf höhere Aufwendungen in der Jugendhilfe sowie auf 
die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung nach dem SGB XII zurückzufüh- 
ren sind.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  11  
1.4 Finanzergebnis 
Finanzergebnis  
(Angaben in €)  
Plan 
Haushalt 
Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
19 - Finanzerträge -85.920.769  -92.193.559  -107.140.912  21.220.143  
20 - Zinsen und sonst. 
Finanzaufwendungen 89.013.961  72.600.715  114.279.866  -25.265.904  
Finanzergebnis 3.093.193  -19.592.843  7.138.954  -4.045.762  
 
Die Verschlechterung beim Finanzergebnis resultiert aus höheren Finanzaufwendun- 
gen i. H. v. 25,3 Mio. €. Diese sind auf die steigende Zinsentwicklung bei den Liquidi- 
tätskrediten (7,8 Mio. €) sowie auf erhöhte Aufwendungen durch zu erfassende Zins- 
bescheide nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (rd. 17,4 Mio. €) zu- 
rückzuführen. Letztere gehen mit Mehrerträgen in der Zeile 07 einher. 
Verbesserte Finanzerträge durch die höher als geplante Ausschüttung bei den Stadt- 
entwässerungsbetrieben Köln, AöR (rd. 9,1 Mio. €) und bei der Grubo GmbH (rd. 3,9 
Mio. €) sowie durch erhöhte Zinserträge durch nicht geplante Gesellschaftsdarlehen 
bei den verbundenen Unternehmen und von Kreditinstituten (rd. 8,0 Mio. €) mindern 
die erhöhten Zinsaufwendungen. 
Insgesamt ergibt sich damit eine Verschlechterung des Finanzergebnisses im Ver- 
gleich zum Planansatz i. H. v. 4,1 Mio. €.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  12  
1.5 Außerordentliches Ergebnis 
außerordentliches Ergebnis  
(Angaben in €)  
Plan 
Haushalt 
Ist 
(31.08.2023) 
Prognose Plan Haus- 
halt- 
Prognose 
 
23 - außerordentliche Erträge -194.092.651  0 -76.722.557  -117.370.094  
24 - außerordentliche Aufwen- 
dungen 0 0 0 0 
Außerordentliches Ergebnis -194.092.651  0 -76.722.557  -117.370.094  
 
Im außerordentlichen Ergebnis wird der Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Scha- 
den der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 kumuliert ertragswirksam nach NKF-CUIG 
isoliert. Bei den prognostizierten außerordentlichen Erträgen resultiert der Großteil 
der prognostizierten Wenigererträge mit 82,2 Mio. € aus der Verbesserung der Steu- 
ererträge, was eine geringere Isolierung nach sich zieht. Im Bereich der Einkom- 
mensteuer und der Gewerbesteuer werden Mehrerträge erwartet, sodass die einge- 
plante Isolierung vollständig entfällt. Diese Entwicklung ist insbesondere darauf zu- 
rückzuführen, dass bereits in der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigte Corona- 
und Ukraine-Krieg bedingte Belastungen insbesondere im Bereich der Steuerausfälle 
durch das zugrundeliegende Berechnungsverfahren (gem. § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 
NKF-CUIG) nur bei Haushaltsplanung, nicht aber beim Jahresergebnis in der Isolie- 
rung berücksichtigt werden dürfen. 
Wenigeraufwendungen i. H. v. rd. 34,5 Mio. € entstehen aufgrund der voraussichtlich 
nicht eintretenden Auswirkungen der Energiepreissteigerungen im Bereich der Kos- 
ten der Unterkunft nach dem SGB II, wodurch sich die Isolierungsposition entspre- 
chend verringert. Zu einer weiteren Reduzierung der Isolierungssumme führt die 
nicht mehr notwendige Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in den Kölner Schu- 
len. Hieraus resultieren Wenigeraufwendungen bei den Wartungskosten und den Ab- 
schreibungen i. H. v. insgesamt 3,4 Mio. €. Insgesamt reduziert sich der Corona- und 
Ukraine-Krieg-bedingte Schaden und somit das außerordentliche Ergebnis gegen- 
über der Planung um 117,4 Mio. €. 
Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. € je Teilplan und  
-zeile sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Prognosebericht auf Basis des Buchungsstandes  31.08.2023  13  
2 Bewertung 
Die Abweichung zwischen beschlossenem Plan und prognostiziertem Jahresergeb- 
nis 2023 der Stadt Köln wird fast ausschließlich von der Entwicklung der außeror- 
dentlichen Erträge nach dem NKF-CUIG im außerordentlichen Ergebnis geprägt. Die 
im Bereich der ordentlichen Aufwendungen gestiegenen Transferaufwendungen und 
im Finanzergebnis gestiegenen Zinsaufwendungen schlagen nicht vollständig auf 
das Jahresergebnis durch, da die Entwicklung der Gewerbe- und Einkommensteuer 
in 2023 im Bereich der ordentlichen Erträge besser als geplant verläuft und die hier 
prognostizierten Mehrerträge die zusätzlichen Belastungen weitestgehend kompen- 
sieren können.  
Der zu isolierende Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Schaden im Haushaltsjahr 
2023 wird derzeit mit 76,7 Mio. € prognostiziert. Unter Berücksichtigung dieser Isolie- 
rung wird die Stadt Köln voraussichtlich ein Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von 
120,3 Mio. € ausweisen. Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis mit einem Über- 
schuss von 2,9 Mio. € ergibt sich eine Verschlechterung um 123,1 Mio. €. Diese 
hängt maßgeblich damit zusammen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie 
und des Ukraine-Krieges sowohl im Hinblick auf die Energiepreissteigerungen und 
Steuerausfälle als auch mit den gesetzlichen Vorgaben zu den Isolierungsbeträgen 
geringer ausfallen. Durch diese wird im Vergleich zur Planung ein um 117,4 Mio. € 
geringerer Corona- und Ukraine-bedingter Schaden als Isolierungssumme angenom- 
men. 
Die aus den Isolierungen resultierende Bilanzierungshilfe wird in den Folgejahren ra- 
tierlich abgeschrieben oder alternativ ganz oder anteilig unmittelbar mit der Allgemei- 
nen Rücklage verrechnet werden, wodurch zukünftige Haushalte respektive Genera- 
tionen belastet werden. Durch den für das Jahr 2023 geringer angenommenen Scha- 
den verringert sich somit die Belastung der nachfolgenden Generationen, auch wenn 
dies für das aktuelle Jahresergebnis im Vergleich zur Planung zunächst eine Ver- 
schlechterung bedeutet.  
Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 30.04.2024 
geplant.

Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2023-08
Anlage 1
Plan HPL Ist
31.08.2023
Prognose
31.12.2023
zum Buchungsstand
31.08.2023
Plan HPL
-
Prognose
31.08.2023
Teilplanzeilen Ergebnisrechnung EUR EUR EUR EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben -2.732.348.801 -2.412.859.840 -2.786.971.324 54.622.522
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen -1.205.048.715 -996.741.361 -1.241.744.428 36.695.713
3 + Sonstige Transfererträge -81.525.875 -55.164.638 -84.915.713 3.389.838
4 + Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -375.250.708 -193.380.997 -376.880.627 1.629.919
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte -96.033.471 -65.186.137 -97.890.099 1.856.627
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -712.087.303 -390.702.965 -687.515.635 -24.571.668
7 + Sonstige ordentliche Erträge -208.393.104 -207.733.973 -258.001.091 49.607.988
9 + Bestandsveränderungen -1.600.000 -1.712.045 -1.712.045 112.045
10 = Ordentliche Erträge -5.412.287.978 -4.323.481.956 -5.535.630.962 123.342.984
11 - Personalaufwendungen 1.284.023.900 769.190.988 1.303.676.511 -19.652.612
12 - Versorgungsaufwendungen 57.026.619 83.144.665 57.026.619 0
13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 782.418.871 447.660.400 818.316.867 -35.897.996
14 - Bilanzielle Abschreibungen 181.271.887 112.950.265 187.858.661 -6.586.774
15 - Transferaufwendungen 2.097.361.372 1.584.282.606 2.213.537.622 -116.176.251
16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.198.304.426 709.903.689 1.145.045.876 53.258.550
17 = Ordentliche Aufwendungen 5.600.407.075 3.707.132.613 5.725.462.157 -125.055.083
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) 188.119.097 -616.349.343 189.831.195 -1.712.099
19 + Finanzerträge -85.920.769 -92.193.559 -107.140.912 21.220.143
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 89.013.961 72.600.715 114.279.866 -25.265.904
21 = Finanzergebnis (19 und 20) 3.093.193 -19.592.843 7.138.954 -4.045.762
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 191.212.289 -635.942.187 196.970.150 -5.757.860
23 + Außerordentliche Erträge -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) -194.092.651 0 -76.722.557 -117.370.094
26 = Jahresergebnis (22 und 25) -2.880.362 -635.942.187 120.247.593 -123.127.954
Buchungsstand 31.08.2023 Spalte "Plan HPL - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EUR
01 - Steuern und 
ähnliche Abgaben
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Angesichts der konjunkturellen Eintrübung wird bei den Steuern und 
ähnlichen Abgaben nur noch eine Verbesserung von 72,7 Mio. € 
prognostiziert. Bei der Gewerbesteuer werden Mehrerträge von 39,1 
Mio. € prognostiziert. Weitere Mehrerträge von 19,8 Mio. € werden 
beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer erwartet. Dies beruht 
vor allem auf der Nachzahlung i. H. v. 50,8 Mio. € aus der 
Schlussabrechnung 2022, die in 2023 gebucht wurde. Beim 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden Wenigererträge von 8,7 
Mio. € erwartet. Die Kompensationszahlungen für den 
Familienleistungsausgleich weisen laut Festsetzungsbescheid vom 
20.04.2023 Mehrerträge von 18,6 Mio. € aus. Bei der Grundsteuer B 
wird ein Mehrertrag von 4,4 Mio. € erwartet. Bei der 
Vergnügungssteuer und Steuer auf sexuelle Vergnügen ist insgesamt 
mit Wenigererträgen von rd. 5,8 Mio. € zu rechnen. Weitere 
Mehrerträge ergeben sich bei der Kulturförderabgabe (4,1 Mio. €) und 
Hundesteuer (rd. 1,0 Mio. €).
-2.675.309.489,14 -2.675.309.489,14 -2.393.398.106,97 -2.748.008.544,28 72.699.055
01 - Steuern und 
ähnliche Abgaben
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0502 Kommunale 
Leistungen nach 
dem SGB II
Die bei der Planung getroffene Annahme, dass die Landeszuweisung 
aus erspartem Wohngeld weiterhin Jahr für Jahr erheblich steigt, hat 
sich nicht bestätigt. Da die Kosten der Unterkunft sich im Vergleich zu 
anderen Kommunen in NRW günstiger entwickelt haben, ist die 
Landeszuweisung sogar gegenüber dem Vorjahr gesunken.
-57.000.000,00 -57.000.000,00 -19.461.733,12 -38.923.466,23 -18.076.534
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Die Schlüsselzuweisung weist laut Festsetzungsbescheid vom 
20.01.2023 insgesamt einen Wenigerertrag von rd. 17,1 Mio. € aus. Im 
Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms entsteht 
aufgrund von baulichen Verzögerungen für die Baumaßnahme Im 
Weidenbruch ein Mehrertrag in 2023 i. H. v. 2,8 Mio. €. Des Weiteren 
werden beim Belastungsausgleich Inklusion für das Schuljahr 2022-
2023 0,5 Mio. € Wenigererträge ausgewiesen.
-582.104.604,52 -584.649.704,82 -566.189.087,79 -567.419.079,46 -14.685.525
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
III Mobilität 68 Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Aufgrund von Leistungsausweitungen der KVB AG im Rahmen der 
Durchführung von interlokalen Verkehren auf den Gebieten der 
Verkehrsverbünde des Umlandes müssen diese entsprechend höhere 
Kostenerstattungen leisten, die vollumfänglich an die KVB AG als 
Leistungserbringerin weiterzuleiten sind. Dies führt zu Mehrerträgen 
i. H. v. 7,0 Mio. €. Diese fließen vollumfänglich in der Teilplanzeile 15 
wieder ab. Im Gegenzug wurden aber bei der Planaufstellung noch 
Erträge aus Einzahlungen sonstiger Verkehrsunternehmen i. H. v. 1,5 
Mio. € eingeplant. Da aktuell keine entsprechenden 
Vertragsbeziehungen bestehen, sind hier keine Erträge zu erwarten. 
Weiterhin wurden durch die Bezirksregierung Köln Billigkeitsleistungen 
auf Basis der Richtlinien Energiepreissteigerung ÖPNV und 
Nachzahlungen nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für 
die Coronabeihilfen 2021 i. H. v. 8,6 Mio. € gewährt. Diese Beihilfen 
werden ebenfalls an die KVB AG weitergeleitet und fließen über die 
Teilplanzeile 15 ab.
-18.305.532,00 -25.275.593,78 -24.306.291,09 -32.379.852,38 14.074.320
ProduktgruppeDezernat Amt
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
40 Amt für 
Schulentwicklung
0301 Schulträgeraufgab
en
Der positive Saldo resultiert im Wesentlichen aus nicht geplanten 
Landeszuweisungen von rd. 17,7 Mio. €. Insbesondere werden 
Mehrerträge von rd. 7,3 Mio. € aus dem Belastungsausgleich G9 
erzielt. Zudem resultieren Corona-bedingte Mehrerträge aus dem 
Helferprogramm von rd. 4,5 Mio. €, dem Aktionsprogramm Aufholen 
nach Corona von rd. 2,9 Mio. € und der Förderung von außerschul. 
Bildungs- und Betreuungsangeboten von rd. 0,9 Mio. €. Es werden 
zudem Mehrerträge von rd. 1,3 Mio. € im Rahmen des 
Aktionsprogramms Integration zur Unterstützung der Schulen bei der 
Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und 
Jugendlichen aus der Ukraine erzielt. Darüber hinaus werden 
Mehrerträge im Bereich der Offenen Ganztagsschule von rd. 1,3 Mio. € 
sowie für die Beschaffung von CO2-Messgeräten von rd. 0,4 Mio. € 
prognostiziert. Die Mehrerträge werden geschmälert, da 
Wenigererträge von rd. 1,6 Mio. € aus der Auflösung von 
Sonderposten anlässlich einer Hochrechnung des aktuellen Ist 
resultieren. Auch werden Wenigererträge im Bereich des Digitalpaktes 
von rd. 0,6 Mio. € sowie aus der Bildungspauschale von rd. 0,5 Mio. € 
vereinnahmt.
-116.311.837,76 -123.690.754,91 -110.991.846,66 -132.407.833,47 16.095.996
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0603 Kindertagesbetreu
ung
Aufgrund der Rückverrechnung des LVR aus überzahlten 
Kindpauschalen aus Vorjahren ergeben sich ggü. dem Planansatz und 
der letzten Prognose in 04/2023 i. H. v. 15,5 Mio. €.  Für Alltagshelfer 
und Energiepauschalen wurden in 2023 bisher 12,2 Mio. € zusätzliche 
Mittel vom Land vereinnahmt, die nicht im Planansatz berücksichtigt 
sind. Diese werden korrespondierend über die Teilplanzeile 15 
überwiegend an die Freien Träger weitergeleitet, bis auf den Anteil für 
die eigenen Kitas der Stadt Köln (1,8 Mio. €).  Durch das Gerichtsurteil 
(Stadt Köln ./. Land NRW, 301-3-B-2021-00142, VG Köln, 19 K 
1257/21, 510/3) aus 04/2023 erhält die Stadt Köln mit der Oktober-Rate 
der Kindpauschalen zusätzlich 4,2 Mio. € aus der Abrechnung 
vergangener Kita-Jahre. Weitere 1,7 Mio. € werden bei den 
Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen 
der Kostenerstattung von Umlandgemeinden für die Betreuung von 
deren Kindern zusätzlich erwartet.
-334.595.287,64 -334.595.287,64 -183.013.520,43 -340.096.600,00 5.501.312
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0606 Hilfe für junge 
Menschen und 
ihre Familien
Der fortgeschriebene Plan beinhaltet die Fördermittel für die 
Maßnahme „Kinderstark“ i. H. v. rd. 1,0 Mio €. Hierbei handelt es sich 
um eine Maßnahme des Dezernates IV, welche über 51 abgewickelt 
wird. Bedingt durch die Flüchtlingswelle aus der Ukraine, aber auch 
durch zunehmenden Flüchtlingszustrom aus Syrien, Afghanistan und 
Nordafrika sind die Fallzahlen stärker als erwartet gestiegen. Dies führt 
zu Mehreinnahmen im Rahmen der Verwaltungskostenpauschale i. H. 
v. rd. 1,0 Mio. €. Darüber hinaus gewährt das Land zur Förderung von 
kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion eine jährliche 
Inklusionspauschale nach § 2 InklFörG. Die insgesamt für alle 
Kommunen zur Verfügung stehende Inklusionspauschale wurde vom 
Land für die Schuljahre 2021/2022 sowie 2022/2023 um 10,0 Mio. 
€ auf
dann 50,0 Mio. € angehoben. Von dieser Erhöhung profitiert die Stadt 
Köln ebenfalls anteilig.
-7.647.493,13 -8.648.108,13 -5.603.078,77 -10.233.000,00 2.585.507
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
IX Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, 
Digitalisierung und 
Regionales
12 Amt für 
Informationsverarbeit
ung
0104 IT- und 
Kommunikationsdi
enste
Das Projekt „Breitbandausbau“ wurde im Haushaltsplan zunächst 
konsumtiv veranschlagt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine 
investive Maßnahme. Eine entsprechende Mittelumschichtung wurde 
veranlasst. Die zu erwartenden Bundes- und Landeszuschüsse werden 
zukünftig in der investiven Finanzrechnung dargestellt.
-8.836.716,03 -420.000,00 -655.063,60 -1.210.293,00 -7.626.423
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
IX Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, 
Digitalisierung und 
Regionales
15 Amt für 
Stadtentwicklung 
und Statistik
0902 Stadtentwicklung Die beiden Einzelmaßnahmen Bürgerhaus MüZe und Kulturbunker 
Mülheim aus dem Stadtentwicklungsprogramm Starke Veedel Starkes 
Köln werden nicht umgesetzt, da eine flankierende Förderung aus der 
Städtebauförderung nicht mehr möglich ist. Für die Umsetzung der 
beiden Einzelmaßnahmen waren Erträge i. H. v. insgesamt rd. 3,6 Mio. 
€ vorgesehen.
-4.658.150,00 -4.658.150,00 0,00 -1.242.013,23 -3.416.137
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen
Das Land erstattet nur dann nach § 4 des 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Form einer monatlichen 
Pauschalzahlung die Kosten für Unterbringung und Versorgung, wenn 
die Leistungsbezieher der Kommune zugewiesen wurden. Die 
dominierende Fallgruppe in Köln sind aber mittlerweile unerlaubt 
Eingereiste aus den Westbalkanstaaten, die gezielt nach Köln 
gekommen sind, um hier Leistungen zu beantragen. Solange die 
zuständige Bezirksregierung Arnsberg diese Personen nicht nach 
§ 15a des Aufenthaltsgesetzes auf alle Kommunen verteilt, erfolgen 
keine Zahlungen nach § 4 FlüAG.
-34.427.460,00 -34.427.460,00 -10.958.553,89 -14.804.118,20 -19.623.342
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdiens
te
Die Planabweichung resultiert aus einer zweckgebundenen 
Landeszuweisung für das Projekt "CC Gesundheit". Die Mittel dienen 
zur Digitalisierung des Gesundheitsamtes.
-1.794.816,00 -1.794.816,00 -5.316.077,53 -5.569.816,00 3.775.000
02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
56 Amt für 
Wohnungswesen
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung 
von Wohnraum
Die Betreuungspauschale gem. § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
(FlüAG) wird als Zuweisung für laufende Zwecke vom Land eingestuft. 
Die Mehrerträge resultieren aus der 3. Tranche Bundesmittel für 
geflüchtete Personen aus der Ukraine (rd. 8,0 Mio. €), der 
Sonderförderung des Bundes vom 02.11.2022 (rd. 8,4 Mio. €), sowie 
der Landesförderung (rd. 19,9 Mio. €) aus dem 3-Säulen-Modell zur 
Krisenbewältigung.
-4.971.471,08 -4.971.471,08 -39.468.961,96 -41.942.464,44 36.970.993
03 - sonstige 
Transfererträge
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII
Die Erträge aus Kostenersatz, Rückforderung von zu Unrecht 
erbrachten Leistungen und insbesondere übergeleiteten 
Unterhaltsansprüchen sind weiter stark rückläufig. Hauptursache ist 
das Angehörigenentlastungsgesetz, durch das eine Inanspruchnahme 
vorrangig Verpflichteter oft nicht mehr möglich ist.
-9.690.000,00 -9.690.000,00 -5.432.213,29 -6.990.000,00 -2.700.000
04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte
I Allgemeine 
Verwaltung und 
Ordnung
37 Berufsfeuerwehr, 
Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz
0212 Brand- u. 
Bevölkerungsschu
tz, Rettungsdienst
Am 08.12.2022 hat der Rat die Änderung der Rettungsdienstsatzung 
der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen-Nr. 3651/2022). In der seit 
22.12.2022 gültigen Satzung wurde der Gebührentarif für den 
Transport mit einem Rettungswagen von 480 € auf 609 € angehoben. 
Der neue Gebührentarif führt zu erheblichen Mehrerträgen im Bereich 
der Rettungsdienstgebühren.
-99.084.650,00 -99.084.650,00 -7.985.265,07 -106.617.713,07 7.533.063
04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte
III Mobilität 64 Amt für 
Verkehrsmanageme
nt
1201 Straßen, Wege, 
Plätze
Bei den Parkgebührenerträgen setzt sich die bereits 2022 zu 
beobachtende positive Gesamttendenz unverändert fort. Das 
Nutzungsverhalten entspricht wieder den vor den pandemiebedingten 
Einschränkungen geltenden Mustern. Dies führt zu einer positiven 
Entwicklung bei den Auslastungszahlen. Da bei der Aufstellung des 
Haushaltsplanes diese Entwicklung noch nicht hinreichend stabil war, 
wurde seinerzeit eine eher moderate Ertragsplanung verfolgt. Weiterhin 
führt die Verzögerung der Einrichtung von geplanten 
Bewohnerparkgebieten dazu, dass die damit verbundenen dauerhaften 
Ertragsausfälle frühestens 2024 anfallen. Insgesamt lassen diese 
Entwicklungen Ertragssteigerungen von rd. 3,7 Mio. € erwarten. Bei 
den Sondernutzungserlaubnissen für Baustelleneinrichtungen lässt sich 
unter Berücksichtigung der bereits bekannten, für das restliche 
Kalenderjahr noch geplanten Bauprojekte, ein Mehrertrag von 1,0 Mio. 
€ prognostizieren. Die verbleibenden Mehrerträge werden im Rahmen 
der Erlaubniserteilung von Schwerlasttransporten entstehen.
-23.262.400,00 -23.262.400,00 -17.757.047,88 -28.152.400,00 4.890.000
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
04 - öffentl.rechtl. 
Leistungsentgelte
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0603 Kindertagesbetreu
ung
Der gegenwärtige Buchungsstand bei den Elternbeiträgen (Sachkonto 
432500) lässt den Schluss zu, dass die Erträge aus den 
Planerwartungen in diesem Jahr nicht realisiert werden können.
-74.736.484,37 -74.736.484,37 -44.323.896,41 -62.800.000,00 -11.936.484
06 - Kostenerstattungen 
und Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII
Aufgrund einer Fallzahlsteigerung bei der Grundsicherung, die 
vorwiegend auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen ist, sowie 
der Erhöhung der Regelleistungen zum 01.01.2023 übersteigen die 
Aufwendungen die Planansätze um rd. 34,5 Mio. €. Da diese Kosten 
vollständig vom Bund erstattet werden, erhöht sich der Ertrag 
entsprechend.
-219.530.847,25 -219.530.847,25 -130.680.358,85 -254.156.991,04 34.626.144
06 - Kostenerstattungen 
und Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0502 Kommunale 
Leistungen nach 
dem SGB II
Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung sind bislang 
noch nicht wie erwartet gestiegen. Dies führt zu deutlich geringeren 
Kosten als geplant und einer entsprechend niedrigeren 
Erstattungszahlung.
-352.652.232,82 -352.652.232,82 -214.242.125,27 -284.860.000,00 -67.792.233
06 - Kostenerstattungen 
und Umlagen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
56 Amt für 
Wohnungswesen
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung 
von Wohnraum
Wegen steigender Flüchtlingszahlen müssen kurzfristig kostenintensive 
Hotelzimmer angemietet werden. Dadurch sind höhere Erstattungen 
durch den Sozialhilfeträger zu erwarten.
-21.531.100,00 -21.531.100,00 -493.299,78 -26.987.399,78 5.456.300
07 - sonstige ordentliche 
Erträge
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 0110 Controlling, 
Finanzsteuerung, 
Rechnungswesen, 
Kasse und 
Vollstreckung
Die Höhe der Säumniszuschläge und Mahngebühren ist abhängig von 
der Zahlungsmoral der einzelnen Schuldner. Es wird ein Mehrertrag i. 
H. v. rd. 3,0 Mio. € prognostiziert.
-9.421.100,00 -9.421.100,00 -8.478.166,81 -12.411.166,33 2.990.066
07 - sonstige ordentliche 
Erträge
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Die Aufarbeitung der Zinsbescheide konnte nach dem Urteil des 
BVerfG vom 23.08.2021 zügiger erfolgen als erwartet. In 2024 werden 
sich die Ertragssteigerungen nicht fortsetzen.
-30.200.100,00 -80.200.100,00 -65.924.257,56 -61.750.739,31 31.550.639
07 - sonstige ordentliche 
Erträge
II Finanzen und 
Recht
II/2 Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerun
g und öffentliches 
Finanz- und 
Unternehmensrecht
1501 Wirtschaft und 
Tourismus
Die höheren Erträge ergeben sich aus einer Erstattung von 
Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag im Rahmen der 
Betriebsprüfung 2009-2011 des BgA U-Bahn/Stadtbahnbau (Bescheid 
des Finanzamtes vom 22.08.2023).
-5.275.000,00 -5.275.000,00 -2.211,28 -10.227.400,53 4.952.401
07 - sonstige ordentliche 
Erträge
VI Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt 0901 Stadtplanung Die Mehreinzahlungen i. H. v. rd. 4,8 Mio. € resultieren im Rahmen des 
Projekts am Waidmarkt aus der zwischen der Stadt Köln/KVB und der 
ARGE Los-Süd ausgehandelten Vereinbarung zum Entfall des 
Rohbaus K3 und damit der Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 
29.06.2020 (Vorlagen-Nummer 1357/2023).
-30.000,00 -30.000,00 -4.881.832,71 -4.920.000,00 4.890.000
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
I Allgemeine 
Verwaltung und 
Ordnung
10
00
Zentrale Dienste 0106 Zentrale 
Dienstleistungen
Im Reinigungsbereich werden Mehrleistungen für die Reinigung von 
Wohnheimen, in denen u. a. auch Ukraine-Flüchtlinge untergebracht 
sind, erbracht.
42.766.138,90 42.766.138,90 30.470.975,39 49.359.400,00 -6.593.261
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
I Allgemeine 
Verwaltung und 
Ordnung
37 Berufsfeuerwehr, 
Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz
0212 Brand- u. 
Bevölkerungsschu
tz, Rettungsdienst
Für die Durchführung von Leistungen im Rettungsdienst (Einbindung 
der Leistungserbringer, Kooperation mit Kliniken in Zusammenhang mit 
Frühgeborenen-Transporten, Notärztliche Leistungen) entstehen 
Mehraufwendungen i. H. v. rd. 2,8 Mio. €. Diese können vollständig 
durch Mehrerträge im Rettungsdienst kompensiert werden. Darüber 
hinaus sind Mehraufwendungen i. H. v. rd. 0,6 Mio. € in 
Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich zum 
Themenkomplex Kalkberg entstanden, die bereits durch Bereitstellung 
von überplanmäßigen Mehraufwendungen gedeckt wurden.
58.096.205,46 58.662.300,65 42.378.344,23 61.400.440,36 -3.304.235
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
III Mobilität 64 Amt für 
Verkehrsmanageme
nt
1201 Straßen, Wege, 
Plätze
Der deutliche Mehraufwand entsteht insbesondere aufgrund des 
weiterhin hohen Preisniveaus am Energiebezugsmarkt. Der 
Rheinenergie Köln AG als Vertragspartnerin der Stadt Köln entstehen 
als Folge des Auslaufens bisheriger preisgebundener Bezugsverträge 
ab 2023 erhebliche höhere Bezugskosten, die im Rahmen der 
bestehenden Vertragsbeziehungen beim Amt für Verkehrsmanagement 
geltend gemacht werden. Betroffen sind hier zum einen die 
Kostenerstattungen für den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung auf 
Basis des bestehenden Dienstleistungsvertrages. Die erhebliche 
Kostensteigerung beim Energiebezug zieht eine Erhöhung der zu 
leistenden Zahlungen um rd. 4,3 Mio. € nach sich. Weiterhin betroffen 
sind Stromkostenzahlungen für den Betrieb der Lichtsignalanlagen im 
Stadtgebiet. Die bisherigen Abschlagsforderungen lassen bis 
Jahresende einen Mehrbedarf von rd. 1,2 Mio. € erwarten. Aufgrund 
verschiedener prognostizierter Wenigeraufwendungen bei diversen 
Konten summiert sich der Mehrbedarf in der Teilplanzeile auf 
insgesamt rd. 4,1 Mio. €.
44.449.979,45 44.449.979,45 28.016.017,24 48.534.897,50 -4.084.918
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
III Mobilität 69 Amt für Brücken, 
Tunnel und 
Stadtbahnbau
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Die Instandhaltungsmaßnahmen Unterführung Uni, Hafenbrücke 
Mülheim, Straßenbrücke Flachsrosterweg, Tunnel Etzelstraße und 
Steinschüttung Niehler Damm verzögern sich. Der Aufwand ist als 
Prognose enthalten, da im Rahmen des Jahresabschlusses 
entsprechende Rückstellungen gebildet werden sollen. Die 
Verbesserung ist auf verschiedene Maßnahmen wie die Verschiebung 
der Sanierung der Brücke über die Haltestelle Zoo/Flora 
zurückzuführen. Die Maßnahme wird aus Synergiegründen mit der 
Kapazitätserweiterung der Linien 4, 13 und 18 umgesetzt. Daher erfolgt 
für die Hpl.-Planung 2025 eine Neuveranschlagung. Weitere 
Verbesserungen zeichnen sich bei der Kommunalen Schiene ab. Unter 
diesem Begriff werden zahlreiche Maßnahmen der grundhaften 
Erneuerung gebündelt und durch das gleichnamige 
Sonderförderpogramm gefördert.
32.640.699,26 32.690.699,26 9.311.880,04 29.197.470,00 3.443.229
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
40 Amt für 
Schulentwicklung
0301 Schulträgeraufgab
en
Die prognostizierten Mehraufwendungen resultieren insbesondere aus 
der Umsetzung von Förderprogrammen von rd. 11,1 Mio. 
€ und können 
durch entsprechende Mehrerträge in den Teilplanzeilen 02 und 03 
kompensiert werden. Im Schulbau werden zudem Mehraufwendungen 
von rd. 1,9 Mio. € bei den konsumtiven Einrichtungskosten 
prognostiziert. Auch im bezirklichen Bereich wird mit 
Mehraufwendungen von rd. 1,8 Mio. € bei den Lehr- und 
Unterrichtsmitteln gerechnet. Weiterhin kommt es zu einem Mehrbedarf 
bei den Schülerbeförderungskosten von rd. 0,7 Mio. €. Darüber hinaus 
werden Mehraufwendungen von rd. 0,7 Mio. € bedingt durch deutlich 
höhere Erstattungen bei der Beihilfe-Fallkostenpauschale sowie bei der 
Programmierung und Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware von 
rd. 0,5 Mio. € entstehen. Die Mehraufwendungen können durch 
Wenigeraufwendungen insbesondere bei den 
Unterhaltungsaufwendungen für Luftreinigungsanlagen an Kölner 
Schulen von rd. 1,5 Mio. € geschmälert werden. Hinzu kommen 
Wenigeraufwendungen bei der Abrechnung von Planungskosten mit 
der Gebäudewirtschaft von rd. 1,2 Mio. € aufgrund einer 
Verfahrensumstellung sowie im Rahmen des Digitalpaktes von rd. 0,8 
Mio. €. Des Weiteren findet eine Aufwandsverschiebung von rd. 0,7 
Mio. € zulasten der Teilplanzeile 16 statt.
186.267.000,67 188.937.160,63 123.715.044,41 199.070.630,00 -12.803.629
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
IX Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, 
Digitalisierung und 
Regionales
12 Amt für 
Informationsverarbeit
ung
0104 IT- und 
Kommunikationsdi
enste
Das Projekt „Breitbandausbau“ wurde im Haushaltsplan zunächst 
konsumtiv veranschlagt. Es handelt sich jedoch um eine investive 
Maßnahme. Eine entsprechende Mittelumschichtung wurde veranlasst. 
Die anfallenden Auszahlungen werden zukünftig in der investiven 
Finanzrechnung dargestellt.
26.081.422,85 18.474.516,09 6.159.256,68 17.086.253,08 8.995.170
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
IX Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, 
Digitalisierung und 
Regionales
15 Amt für 
Stadtentwicklung 
und Statistik
0902 Stadtentwicklung Die beiden Einzelmaßnahmen Bürgerhaus MüZe und Kulturbunker 
Mülheim aus dem Stadtentwicklungsprogramm Starke Veedel Starkes 
Köln werden nicht umgesetzt, da eine flankierende Förderung aus der 
Städtebauförderung nicht mehr möglich ist. Für die Umsetzung der 
beiden Einzelmaßnahmen waren Aufwendungen i. H. v. insgesamt rd. 
5,1 Mio. € vorgesehen.
7.771.960,37 7.673.460,37 731.967,98 1.806.643,80 5.965.317
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
56 Amt für 
Wohnungswesen
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung 
von Wohnraum
Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 bildeten die 
angenommenen Flüchtlingszahlen von 7.000 geflüchteten Personen, 
zzgl. 5.800 geflüchteter Personen aus der Ukraine. Derzeit befinden 
sich insgesamt 10.791 Flüchtlinge in städtischen Unterbringungen. Mit 
Beschluss-Nr. 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 
Unterbringungsplätzen bis zum 31.03.2024 festgestellt und die 
Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser 
Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen 
beauftragt. Zur Erfüllung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist die 
Anmietung weiterer, teilweise kostenintensiver 
Unterbringungseinrichtungen zwingend erforderlich.
83.967.796,99 76.067.796,99 48.450.548,51 108.070.937,66 -24.103.141
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
VI Planen und Bauen 61 Stadtplanungsamt 0901 Stadtplanung Ca. 0,4 Mio. € werden erst im Jahr 2024 benötigt, weil das 
Vergabeverfahren für das Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept 
zum Städtebauprojekt Kreuzfeld voraussichtlich erst Ende 2023 
abgeschlossen wird. Auch bei der Realisierung der Parkstadt Süd 
kommt es zu Verzögerungen. Rd. 2,3 Mio. € werden voraussichtlich 
erst im Jahr 2024 verausgabt werden. Demgegenüber stehen diverse 
Mehraufwendungen bei verschiedenen Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen i. H. v. rd. 0,2 Mio. €.
8.267.036,12 9.445.036,12 1.698.987,38 5.737.806,00 2.529.230
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
VII Kunst und Kultur 45
18
Kölnisches 
Stadtmuseum
0408 Kölnisches 
Stadtmuseum
Die Mehraufwendungen für die Herrichtung des Interims Haus Sauer 
werden durch die Ermächtigungsübertragungen nach 2023 finanziert.
1.279.449,11 4.162.641,31 709.759,87 4.236.796,30 -2.957.347
13 - Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
VII
I
Klima, Umwelt, 
Grün und 
Liegenschaften
23 Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung und 
Kataster
0108 Zentrale 
Liegenschaftsang
elegenheiten
Der Mehrbedarf i. H. v. rd. 2,7 Mio. € resultiert aus notwendigen 
Sanierungs- und größeren Freistellungsmaßnahmen im Umfang von rd. 
4,3 Mio. €, die sich teilweise noch nach 2024 verlagern.
7.686.507,28 11.948.507,28 7.146.490,71 10.379.039,03 -2.692.532
14 - Bilanzielle 
Abschreibungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII
Aus buchungstechnischen Gründen werden alle periodenfremden 
Forderungsverluste im Teilergebnisplan 0501 gebucht. Ein erheblicher 
Teil der Forderungsverluste betrifft niedergeschlagene 
Unterhaltsforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und 
Rückforderungen des Jobcenters.
5.998.004,23 5.998.004,23 9.630.870,78 10.190.093,72 -4.192.089
15 - 
Transferaufwendungen
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Die Transferaufwendungen werden mit einem Mehraufwand i. H. v. rd. 
4,3 Mio. € prognostiziert. Bei der Gewerbesteuerumlage wird ein 
Mehraufwand von rd. 2,9 Mio. € erwartet. Mit Bescheid vom 
22.05.2023 wurde die Landschaftsverbandsumlage 2023 auf 471,2 
Mio. € festgesetzt. Zum Jahresabschluss 2021 wurde eine 
Rückstellung der Landschaftsverbandsumlage von 66,3 Mio. € 
gebucht. Deshalb beträgt der prognostizierte Aufwand nur 404,9 Mio. 
€. 
Errechnet ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 1,5 Mio. € zum 
Planansatz.
519.935.840,75 526.204.272,75 373.140.956,55 524.276.749,28 -4.340.909
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
15 - 
Transferaufwendungen
III Mobilität 68 Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Aufgrund von Leistungsausweitungen der KVB AG im Rahmen der 
Durchführung von interlokalen Verkehren auf den Gebieten der 
Verkehrsverbünde des Umlandes müssen diese entsprechend höhere 
Kostenerstattungen leisten, die vollumfänglich an die KVB AG als 
Leistungserbringerin weiterzuleiten sind. Dies führt zu 
Mehraufwendungen i. H. v. rd. 7,0 Mio. €. Diese sind vollumfänglich 
durch Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 gedeckt. Weiterhin wurden 
durch die Bezirksregierung Köln Billigkeitsleistungen auf der Basis der 
Richtlinien Energiepreissteigerung ÖPNV sowie Nachzahlungen nach 
Vorlage des Schlussverwendungsnachweises für Coronabeihilfen 2021 
gewährt. Diese Beihilfen werden ebenfalls an die KVB AG 
weitergeleitet. Dies führt zu Mehraufwendungen i. H. v. rd. 8,6 Mio. €. 
Diese sind ebenfalls vollumfänglich durch Mehrerträge in der 
Teilplanzeile 02 gedeckt.
17.870.472,71 24.840.534,49 15.947.263,04 33.430.699,27 -15.560.227
15 - 
Transferaufwendungen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0603 Kindertagesbetreu
ung
Die Billigkeitsleistungen aus dem "Alltagshelfer-Programm" (ca. 7,7 
Mio. €) an die freien Träger werden in 2023 fortgesetzt. Dieser 
Umstand war zum Zeitpunkt der Haushaltsplan-Aufstellung zum 
Doppelhaushalt 2023/2024 nicht bekannt bzw. wurde u. a. vom Land 
NRW nicht kommuniziert. Weiterhin hat der Landschaftsverband der 
Stadt Köln mit Bescheid vom 15.03.2023 Landesmittel i. H. v. rd. 4,4 
Mio. € zur Abfederung der gestiegenen Energiekosen für Kitas und 
Tagespflege bewilligt. Davon gehen etwa 2,7 Mio. € an die 
trägerbasierten Kitas; ca. 0,4 Mio. € werden an Tagespflegepersonen 
im laufenden Jahr ausgezahlt. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser 
Entscheidung (vgl. Vorlagen-Nr. 1349/2023 v. 25.04.2023) ist der 
resultierende Mehraufwand nicht im Planansatz 2023 enthalten. 
Schließlich hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln in seiner 
Sitzung vom 31.01.2023 mit Vorlagen-Nr. 3869/2022/1 zusätzliche 
Zuschüsse zu den Betriebskosten für den Zeitraum 01.08.2022 bis 
31.07.2027 legitimiert. Dieser Beschluss ist nicht im Planansatz 
enthalten und begünstigt die freien Träger als Kita-Betreiber u. a. im 
Haushaltsjahr 2023 mit weiteren 4,4 Mio. €.
427.022.576,91 427.022.576,91 323.108.040,59 436.006.000,00 -8.983.423
15 - 
Transferaufwendungen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0606 Hilfe für junge 
Menschen und 
ihre Familien
Der prognostizierte Mehrbedarf ist zum Einen auf einen Anstieg der 
Fallzahlen zurückzuführen. Gleichzeitig entstehen bei den 
Inobhutnahmen Mehrkosten. Diese resultieren u. a. aus 
überproportionalen Kostensteigerungen bei einigen Angeboten sowie 
aus Folgen der Corona-Pandemie (u. a. deutlich längere Dauer der 
Inobhutnahmen wegen Verzögerungen bei der Vermittlung in 
Anschlusshilfen, z. B. aufgrund von Corona-bedingten 
Gruppenschließungen). Des Weiteren sind die Aufwendungen für 
schulische Integrationshilfen überplanmäßig gestiegen.
243.281.483,35 243.650.633,35 205.957.055,28 282.552.000,00 -39.270.517
15 - 
Transferaufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII
Durch den Zugang ukrainischer Geflüchteter sowie aufgrund der 
Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2023 werden die Aufwendungen 
für Grundsicherung den Planansatz deutlich übertreffen. Diese 
Mehraufwendungen werden vollständig durch den Bund erstattet. Auch 
bei anderen gesetzlichen Pflichtleistungen nach dem SGB XII ergeben 
sich gegenüber der Haushaltsplanung Veränderungen, die sich jedoch 
in der Summe gegenseitig weitestgehend ausgleichen.
411.931.217,84 411.931.217,84 317.843.969,09 446.164.750,00 -34.233.532
15 - 
Transferaufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen
Im Rahmen des Abbaus der in den Vorjahren entstandenen 
Arbeitsrückständen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem 
Unterhaltsvorschussgesetz zeigte sich, dass die Quote der Fälle, in 
denen auch für das Jahr 2023 laufende Leistungsansprüche bestehen, 
geringer als erwartet ausfällt.
122.781.219,55 122.781.219,55 94.175.338,10 119.210.219,55 3.571.000
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
15 - 
Transferaufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
1005 Leistungen zur 
Vermeidung von 
Obdachlosigkeit
Die Zahl der nach dem Ordnungsbehördengesetz unterzubringenden 
Personen steigt weiter an. Die Unterbringung erfolgt zunehmend in 
Einfachhotels. Hier sind die Preise zuletzt stark angestiegen. Beide 
Faktoren führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der Planung.
36.332.239,31 36.032.239,31 26.544.757,81 40.105.935,00 -3.773.696
15 - 
Transferaufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdiens
te
Im Bereich Drogenkonsumräume kommt es zu verzögerten 
Inbetriebnahmen. Daraus resultierende Restmittel bei der 
Trägerförderung werden teilweise als Deckung für die Beauftragung 
von Personaldienstleistern für den städtisch betriebenen 
Drogenkonsumraum Neumarkt verwendet.
16.386.954,00 15.717.805,42 8.836.906,20 13.370.000,00 3.016.954
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
40 Amt für 
Schulentwicklung
0301 Schulträgeraufgab
en
Die Verschlechterung ist insbesondere auf den Bereich der 
Schulmieten mit einem Fehlbedarf von rd. 14,3 Mio. € zurückzuführen. 
Maßgeblicher Grund hierfür ist die Erhöhung der 
Flächenverrechnungspreise (FVP) seitens der Gebäudewirtschaft, 
welcher rückwirkend ab 01.05.2023 berechnet wird. Zudem resultieren 
Mehraufwendungen von rd. 1,6 Mio. € aus der Rückzahlung an die 
Bezirksregierung im Rahmen des Helferprogrammes im 
Ganztagsbereich. Die Mehraufwendungen werden vollständig durch 
Mehrerträge im Bereich Trägerrückforderungen gedeckt. Hinzu kommt 
eine budgetneutrale Aufwandsverschiebung von rd. 0,7 Mio. € aus der 
Teilplanzeile 13 - sonstige Sach- und Dienstleistungen. Der 
Mehraufwand kann geringfügig geschmälert werden, da im 
Zusammenhang mit der Bildungspauschale NRW 
Wenigeraufwendungen von rd. 1,6 Mio. € aus der Auflösung von 
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für geleistete Zuwendungen 
erwartet werden. Außerdem kommt es bei der 
Schülerunfallversicherung zu einem Wenigeraufwand von rd. 0,6 Mio. 
€, laut aktuell vorliegendem Bescheid 2023 der Unfallkasse NRW.
248.301.319,56 254.123.160,07 171.382.254,10 263.105.910,99 -14.804.591
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
IV Bildung, Jugend 
und Sport
51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie
0603 Kindertagesbetreu
ung
 Die in der Teilplanzeile prognostizierten Mehraufwendungen sind 
größtenteils den gestiegenen Mieten für Kindertagesstätten sowie 
Rückzahlungen konsumtiver Zuschüsse an Jugendhilfeträger und LVR 
geschuldet.
Die Veränderungen der Mieten resultieren aus der außergewöhnlich 
hohen Steigerung des Mietflächenverrechnungspreises, welcher in 
dieser Höhe nicht vorhersehbar war. Diese Preissteigerung wirkt 
unmittelbar auf alle bereits angemieteten Kindertagesstätten.
Die Rückzahlung der Zuschüsse resultiert insbesondere aus 
angebotenen Leistungen des Alltagshelferprogramms, welche nicht im 
geplanten Umfang wahrgenommen wurden. Im Ergebnis zeigt sich, 
dass die geplanten Unterstützungen nicht den Bedarfen  der 
Empfänger*innen entsprechen und/oder der  bürokratische Aufwand 
den Zugang erschwert.
38.635.549,15 38.635.549,15 29.540.956,38 41.300.918,05 -2.665.369
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
IX Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, 
Digitalisierung und 
Regionales
12 Amt für 
Informationsverarbeit
ung
0104 IT- und 
Kommunikationsdi
enste
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsplatznutzung  in 
Richtung des mobilen Arbeitens verstärkt entwickelt. Aufgrund der 
weiterhin intensiven Nutzung flexibler Arbeitsplatzmodelle und einem 
wachsenden Bedarf an Lösungen für IT-Sicherheit und Datenschutz ist 
auch in 2023 mit einem gesteigerten Lizenz-Bedarf zu rechnen. Da 
zunehmend viele Hersteller ausschließlich Software-Mietlösungen 
(Subscription) anbieten sind viele der ursprünglich investiv eingeplanten 
notwendigen Lizenzerwerbe nun konsumtiv abzubilden. Darüber hinaus 
ist zu erwarten, dass durch die aktuelle Energiekrise und die hohe 
Inflation die Kosten für konsumtive Hardware und Lizenzen weiter 
steigen werden.
11.192.570,76 12.127.761,49 8.745.772,43 13.968.536,03 -2.775.965
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0502 Kommunale 
Leistungen nach 
dem SGB II
Aufgrund entsprechender Prognosen der Bundesnetzagentur, wonach 
sich die Energiekosten im Jahr 2023 verdreifachen würden, wurden 
entsprechende Aufwandsermächtigungen für Heizkosten eingeplant. 
Tatsächlich sind die Energiepreise aber weit weniger stark gestiegen. 
Zudem wirken sich Strom- und Gaspreisbremse des Bundes, die zum 
Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht beschlossen waren, 
kostendämpfend aus. Die zur Bewältigung der erwarteten Energiekrise 
vorsorglich eingeplanten Mittel werden daher voraussichtlich nicht 
benötigt (ca. 110,1 Mio. €). Mehraufwendungen ergeben sich hingegen 
bei Hilfen zur Erstausstattung der Wohnung für Geflüchtete aus der 
Ukraine i. H. v. rd. 2,0 Mio. €.
530.336.138,18 522.706.798,18 275.135.291,64 422.566.712,88 107.769.425
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
56 Amt für 
Wohnungswesen
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung 
von Wohnraum
Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 bildeten die 
angenommenen Flüchtlingszahlen von 7.000 geflüchteter Personen, 
zzgl. 5.800 geflüchteter Personen aus der Ukraine. Derzeit befinden 
sich insgesamt 10.791 Flüchtlinge in städtischen Unterbringungen. Mit 
Beschluss-Nr. 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 
Unterbringungsplätzen bis zum 31.03.2024 festgestellt und die 
Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser 
Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen 
beauftragt. Zur Erfüllung des Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist die 
Anmietung weiterer, teilweise kostenintensiver 
Unterbringungseinrichtungen zwingend erforderlich.
62.525.178,74 69.525.178,74 54.422.035,19 86.604.821,15 -24.079.642
16 - sonstige ordentl. 
Aufwendungen
VII
I
Klima, Umwelt, 
Grün und 
Liegenschaften
67 Amt für 
Landschaftspflege 
und Grünflächen
1301
Öffentliches Grün, 
Wald- und 
Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen
Die prognostizierte Abweichung basiert überwiegend auf Festwert-
Aufwendungen für die Fortführung investiver Maßnahmen im 
städtischen Grünvermögen. Das städtische Grünvermögen wurde in 
der Eröffnungsbilanz als Festwert bilanziert. Der Festwert verursacht 
keine lfd. Abschreibungen, im Gegenzug sind alle Investivmaßnahmen 
neben der investiven Auszahlung in gleicher Höhe mit Aufwand zu 
buchen. Für die in der Umsetzung befindlichen Investitionen wurde 
korrespondierender Festwertaufwand i. H. v. rd. 9,3 Mio. € nach 2023 
übertragen. Die Maßnahmenumsetzung wird sich teilweise auch noch 
nach 2024 verlagern. Des Weiteren wurde eine Kostenerstattung an 
die Gebäudewirtschaft i. H. v. rd. 1,5 Mio. €  für die Herstellung des 
Neumarktbrunnens nach 2023 übertragen.
11.058.666,42 23.048.367,84 8.502.853,96 14.866.832,79 -3.808.166
19 - Finanzerträge II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Bei den Zinserträgen führen nicht geplante Gesellschafterdarlehen bei 
den verbundenen Unternehmen zu Mehrerträgen von 4,9 Mio. €. Des 
Weiteren ergeben sich Mehrerträge von 3,1 Mio. € bei den 
Zinserträgen von Kreditinstituten, welche zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanung nicht zu erwarten waren.
-12.772.900,00 -12.772.900,00 -12.825.078,18 -20.805.329,81 8.032.430
19 - Finanzerträge II Finanzen und 
Recht
II/2 Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerun
g und öffentliches 
Finanz- und 
Unternehmensrecht
1003 Wohnraumförderu
ng, 
Wohnungserhaltu
ng und -pflege, 
Hilfen für 
Wohnungssuchen
de
Die Gewinnausschüttung der Grubo GmbH für 2022 fiel über die 
Garantiedividende hinaus höher aus als geplant.
-8.774.448,35 -8.993.508,91 -7.035.762,12 -12.673.654,50 3.899.206
19 - Finanzerträge II Finanzen und 
Recht
II/2 Stabsstelle für 
Beteiligungssteuerun
g und öffentliches 
Finanz- und 
Unternehmensrecht
1101 Ver- und 
Entsorgung
Gemäß Ratsbeschluss (Ds-Nr. 1536/2023) soll bei den 
Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, der Jahresgewinn 2022 
sowie Entnahmen aus Rücklagen voll ausgeschüttet werden.
-21.863.000,00 -21.863.000,00 -30.974.995,30 -30.974.995,30 9.111.995
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Erläuterungen ab 2,5 Mio. € Abweichung
Berichtszyklus 2023-08
Anlage 2
Plan
beschl. (2023)
Plan
fortgeschrieben 
(2023)
Ist Stand
Prognose (2023)
Prognose (2023) Plan beschl.
- Prognose
(absolut)
Teilplanzeile Erläuterung TPZ EUR EUR EUR EUR EURProduktgruppeDezernat Amt
20 - Zinsen und sonst. 
Finanzaufwendungen
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Bei den Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen 
werden insgesamt 25,2 Mio. € Mehraufwendungen prognostiziert. Die 
steigende Zinsentwicklung führt zu einem Mehraufwand in Höhe von 
7,8 Mio. €. Die Aufarbeitung der Bescheide im Bereich der Verzinsung 
der Gewerbesteuer konnte nach dem Urteil des BVerfG vom 
23.08.2021 zügiger als erwartet erfolgen. Dies führt zu 
Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 17,4 Mio. 
€. Korrespondierend dazu wird in der Teilplanzeile 7 ein Mehrertrag 
aufgrund von Nachzahlungen im Rahmen der Verzinsung 
Gewerbesteuer an die Stadt Köln erwartet.
87.336.200,00 137.336.200,00 71.730.552,32 112.523.147,02 -25.186.947
23 - außerordentliche 
Erträge
II Finanzen und 
Recht
20 Kämmerei 1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft
In dieser Teilplanzeile werden Erträge zur Finanzierung Corona-
bedingter Mindererträge gemäß der Isolation nach NKF-CUIG 
ausgewiesen. In der Produktgruppe 1601 wurde mit einem Corona-
bedingten Ertragsausfall i. H. v. rd. 107,3 Mio. € für das Jahr 2023 
geplant. Der Ertragsausfall reduziert sich um 82,2 Mio. € gegenüber 
dem Planansatz.
-107.253.352,00 -107.253.352,00 0,00 -25.100.000,00 -82.153.352
23 - außerordentliche 
Erträge
IV Bildung, Jugend 
und Sport
40 Amt für 
Schulentwicklung
0301 Schulträgeraufgab
en
Da in 2023 keine weiteren Luftreinigungsanlagen für Kölner Schulen 
beschafft werden sollen, entstehen Corona-bedingte 
Wenigeraufwendungen von rd. 3,4 Mio. € bei den zugehörigen 
Wartungskosten (rd. 1,5 Mio. 
€) und Abschreibungswerten (rd. 2,0 Mio. 
€).
-3.630.893,59 -3.630.893,59 0,00 -213.675,07 -3.417.219
23 - außerordentliche 
Erträge
V Soziales, 
Gesundheit und 
Wohnen
50 Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
0502 Kommunale 
Leistungen nach 
dem SGB II
Aufgrund entsprechender Prognosen der Bundesnetzagentur, wonach 
sich die Energiekosten im Jahr 2023 verdreifachen würden, wurden 
entsprechende Aufwandsermächtigungen für Heizkosten eingeplant. 
Tatsächlich sind die Energiepreise aber weit weniger stark gestiegen. 
Zudem wirkt sich die Strom- und Gaspreisbremse des Bundes, die zum 
Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht beschlossen war, 
kostendämpfend aus. Die zur Bewältigung der erwarteten Energiekrise 
vorsorglich eingeplanten Mitter werden daher voraussichtlich nicht 
benötigt, sodass sich dementsprechend der Isolierungsbetrag 
verringert.
-51.860.093,18 -51.860.093,18 0,00 -17.385.000,00 -34.475.093
Buchungsstand: 31.08.2023
Spalte "Plan beschl. - Prognose": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
  (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3342/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.11.2023
Erstellt
18.10.2023 15:13