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0090/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall (Az.: 02-1600-233/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.10.2019, TOP 4.2

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

3107 Zeichen

> Gesendet: Montag, 19. November 2018 10:40 
> An: Droske, Ralf 
> Cc: XXX 
> Betreff: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall 
>  
> Hallo Herr Droske, 
>  
> wir haben eben telefoniert, hier noch mal die Zusammenfassung meines Anliegens. 
>  
> Die Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall in der Neustadt Nord wird umgestaltet. 
Dabei wird ein Beschluss der BV1 nicht mit umgesetzt, der vorsieht, dem Radverkehr ein 
sicheres Abbiegen in den Krefelder Wall zu ermöglichen, indem im Krefelder Wall eine 
Fahrradspur markiert wird. 
>  
> Der Antrag wurde damals von XXX und XXX eingebracht und von der BV1 beschlossen. 
Das zugehörige Aktenzeichen weiß ich leider nicht mehr, vielleicht können die beiden weiter 
helfen? 
>  
> Vielen Dank für Ihre Bemühungen, bei Nachfragen können Sie mich gerne anrufen. 
>  
> Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
> -----Ursprüngliche Nachricht----- 
>  
> Sehr geehrter Herr Droske, 
>  
> gerne gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zu der Anfrage von XXX am 19.11.2018.  
 
Am 17.11.2011 hat die BV 1 die Demontage der Lichtsignalanlage (LSA) Krefelder 
Straße/Krefelder Wall beschlossen. Diese Maßnahme befindet sich zurzeit in der 
Umsetzung. Da der Beschluss der BV 1 vom 03.03.2016 sich auf den alten Zustand des 
Knotenpunktes bezieht, wird der Beschluss zunächst zurückgestellt und die Örtlichkeit nach 
der Umgestaltung beobachtet. Grund hierfür ist neben der neuen Vorfahrtsregelung auch die 
bauliche Umgestaltung der Einmündung Krefelder Wall. In dem angesprochenem Bereich 
wird die Krefelder Straße eingeengt und der Gehweg angehoben. Dies führt zu einer 
Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie zu einer 
vorgezogenen Halteposition der einbiegenden Fahrzeuge. Durch die Demontage der LSA 
ergibt sich eine gute Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. In Kombination mit der 
vorgezogenen Halteposition ist zunächst von einer neuen verkehrlichen Situation 
auszugehen, die eine Umsetzung des Beschlusses vom 03.03.2016 zurückstellen lässt. 
>  
> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
> >  
> Mit freundlichen Grüßen 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 
 
Betreff: Re: WG: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall 
 
Sehr geehrter Herr Droske, 
 
herzlichen Dank für diese Information. Leider lässt sich das Schreiben der Verwaltung nur 
als Beleg der Ignoranz lesen; offensichtlich werden ein weiteres Mal politische Beschlüsse 
durch die Verwaltung bewusst ignoriert.

An der Tatsache, dass der Krefelder Wall zweispurig befahren wird, wird die bauliche 
Veränderung auf der Krefelder Straße nicht das Geringste ändern, so dass rechts 
abbiegende Radler*innen weiterhin vor Autofahrer*innen stehen werden, denen ihr 
Fehlverhalten wegen der fehlenden Markierung der Fahrbahn auch nach wie vor nicht 
bewusst sein wird. 
 
Darf ich die Antwort aus dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in den sozialen 
Medien veröffentlichen? Es wäre mir wichtig, dieses erneute explizit fahrrad-unfreundliche 
Gebaren seitens der Verwaltung der Stadt Köln öffentlich zu machen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0090/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall 
(Az.: 02-1600-233/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, dass die 
Verwaltung die Örtlichkeit nach der Umgestaltung zunächst beobachtet. Sollte sich keine Verbesse-
rung für Radfahrende einstellen, so werden Einfahrtsbereiche von der Krefelder Straße kommend 
eingerichtet. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, für den Rad-
verkehr Einfahrtsbereiche von der Krefelder Straße kommend einzurichten. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019

2 
Begründung: 
Am 17.11.2011 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die Demontage der Lichtsignalanlage (LSA) Kre-
felder Straße/Krefelder Wall beschlossen. Diese Maßnahme wurde Ende 2018 umgesetzt. Da der 
Beschluss der Bezirksvertretung vom 03.03.2016 sich auf den alten Zustand des Knotenpunktes mit 
LSA bezieht, wird der Beschluss zunächst zurückgestellt und die Örtlichkeit nach der Umgestaltung 
beobachtet. Grund hierfür ist neben der neuen Vorfahrtsregelung auch die bauliche Umgestaltung der 
Einmündung Krefelder Wall. In dem angesprochenen Bereich wird die Krefelder Straße eingeengt 
und der Gehweg angehoben (Gehwegüberfahrt). Dies führt zu einer Erhöhung der Sicherheit für zu 
Fuß Gehende und Radfahrende sowie zu einer vorgezogenen Halteposition der einbiegenden Fahr-
zeuge. Durch die Demontage der LSA ergibt sich eine gute Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. In 
Kombination mit der vorgezogenen Halteposition ist zunächst von einer neuen verkehrlichen Situation 
auszugehen, die eine Umsetzung des Beschlusses vom 03.03.2016 zurückstellen lässt. 
 
Nach den derzeit gültigen Richtlinien (u. a. RASt 2006, ERA 2010) können bei Führung des Radver-
kehrs gegen Einbahnstraßen zum Einbiegen in die Einbahnstraße in Gegenrichtung sowie zum Aus-
fahren aus der Einbahnstraße in Gegenrichtung abgetrennte Ein-/ bzw. Ausfahrtsbereiche angeboten 
werden. Auf Fahrbahndecken aus Asphalt werden in der Regel Markierungen verwendet. Auf der neu 
hergestellten Gehwegüberfahrt am Krefelder Wall ist eine Markierung sowohl aus gestalterischen 
Gründen als auch aufgrund der geringen Haltbarkeit (Markierung auf Fugen) abzulehnen. Daher kann 
der Einfahrbereich durch Anpassung des Pflasterbelags gekennzeichnet werden. Hierfür ist zur Her-
stellung einer Leitlinie der Austausch einzelner Pflastersteine in weiß sowie zur Verdeutlichung der 
Zweckbestimmung der Einsatz von großformatigen Betonsteinen mit aufgedrucktem Fahrradpikto-
gramm vorzusehen. 
 
In der Gesamtabwägung wird im Bereich von Gehwegüberfahrten die Darstellung von Zufahrtsberei-
chen in der Regel als entbehrlich angesehen und sollte daher lediglich in begründeten Ausnahmefäl-
len zur Anwendung kommen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Krefelder Straße
  • Krefelder Wall

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Details

Aktenzeichen
0090/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.03.2019
Erstellt
08.01.2019 15:33