0090/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall (Az.: 02-1600-233/18)
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Anlage - Eingabe
3107 Zeichen
> Gesendet: Montag, 19. November 2018 10:40 > An: Droske, Ralf > Cc: XXX > Betreff: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall > > Hallo Herr Droske, > > wir haben eben telefoniert, hier noch mal die Zusammenfassung meines Anliegens. > > Die Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall in der Neustadt Nord wird umgestaltet. Dabei wird ein Beschluss der BV1 nicht mit umgesetzt, der vorsieht, dem Radverkehr ein sicheres Abbiegen in den Krefelder Wall zu ermöglichen, indem im Krefelder Wall eine Fahrradspur markiert wird. > > Der Antrag wurde damals von XXX und XXX eingebracht und von der BV1 beschlossen. Das zugehörige Aktenzeichen weiß ich leider nicht mehr, vielleicht können die beiden weiter helfen? > > Vielen Dank für Ihre Bemühungen, bei Nachfragen können Sie mich gerne anrufen. > > Mit freundlichen Grüßen, > -----Ursprüngliche Nachricht----- > > Sehr geehrter Herr Droske, > > gerne gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zu der Anfrage von XXX am 19.11.2018. Am 17.11.2011 hat die BV 1 die Demontage der Lichtsignalanlage (LSA) Krefelder Straße/Krefelder Wall beschlossen. Diese Maßnahme befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Da der Beschluss der BV 1 vom 03.03.2016 sich auf den alten Zustand des Knotenpunktes bezieht, wird der Beschluss zunächst zurückgestellt und die Örtlichkeit nach der Umgestaltung beobachtet. Grund hierfür ist neben der neuen Vorfahrtsregelung auch die bauliche Umgestaltung der Einmündung Krefelder Wall. In dem angesprochenem Bereich wird die Krefelder Straße eingeengt und der Gehweg angehoben. Dies führt zu einer Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie zu einer vorgezogenen Halteposition der einbiegenden Fahrzeuge. Durch die Demontage der LSA ergibt sich eine gute Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. In Kombination mit der vorgezogenen Halteposition ist zunächst von einer neuen verkehrlichen Situation auszugehen, die eine Umsetzung des Beschlusses vom 03.03.2016 zurückstellen lässt. > > Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. > > > Mit freundlichen Grüßen Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Betreff: Re: WG: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall Sehr geehrter Herr Droske, herzlichen Dank für diese Information. Leider lässt sich das Schreiben der Verwaltung nur als Beleg der Ignoranz lesen; offensichtlich werden ein weiteres Mal politische Beschlüsse durch die Verwaltung bewusst ignoriert. An der Tatsache, dass der Krefelder Wall zweispurig befahren wird, wird die bauliche Veränderung auf der Krefelder Straße nicht das Geringste ändern, so dass rechts abbiegende Radler*innen weiterhin vor Autofahrer*innen stehen werden, denen ihr Fehlverhalten wegen der fehlenden Markierung der Fahrbahn auch nach wie vor nicht bewusst sein wird. Darf ich die Antwort aus dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in den sozialen Medien veröffentlichen? Es wäre mir wichtig, dieses erneute explizit fahrrad-unfreundliche Gebaren seitens der Verwaltung der Stadt Köln öffentlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 Vorlagen-Nummer 0090/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bauarbeiten Kreuzung Krefelder Straße/Krefelder Wall (Az.: 02-1600-233/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, dass die Verwaltung die Örtlichkeit nach der Umgestaltung zunächst beobachtet. Sollte sich keine Verbesse- rung für Radfahrende einstellen, so werden Einfahrtsbereiche von der Krefelder Straße kommend eingerichtet. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, für den Rad- verkehr Einfahrtsbereiche von der Krefelder Straße kommend einzurichten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 2 Begründung: Am 17.11.2011 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die Demontage der Lichtsignalanlage (LSA) Kre- felder Straße/Krefelder Wall beschlossen. Diese Maßnahme wurde Ende 2018 umgesetzt. Da der Beschluss der Bezirksvertretung vom 03.03.2016 sich auf den alten Zustand des Knotenpunktes mit LSA bezieht, wird der Beschluss zunächst zurückgestellt und die Örtlichkeit nach der Umgestaltung beobachtet. Grund hierfür ist neben der neuen Vorfahrtsregelung auch die bauliche Umgestaltung der Einmündung Krefelder Wall. In dem angesprochenen Bereich wird die Krefelder Straße eingeengt und der Gehweg angehoben (Gehwegüberfahrt). Dies führt zu einer Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende sowie zu einer vorgezogenen Halteposition der einbiegenden Fahr- zeuge. Durch die Demontage der LSA ergibt sich eine gute Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. In Kombination mit der vorgezogenen Halteposition ist zunächst von einer neuen verkehrlichen Situation auszugehen, die eine Umsetzung des Beschlusses vom 03.03.2016 zurückstellen lässt. Nach den derzeit gültigen Richtlinien (u. a. RASt 2006, ERA 2010) können bei Führung des Radver- kehrs gegen Einbahnstraßen zum Einbiegen in die Einbahnstraße in Gegenrichtung sowie zum Aus- fahren aus der Einbahnstraße in Gegenrichtung abgetrennte Ein-/ bzw. Ausfahrtsbereiche angeboten werden. Auf Fahrbahndecken aus Asphalt werden in der Regel Markierungen verwendet. Auf der neu hergestellten Gehwegüberfahrt am Krefelder Wall ist eine Markierung sowohl aus gestalterischen Gründen als auch aufgrund der geringen Haltbarkeit (Markierung auf Fugen) abzulehnen. Daher kann der Einfahrbereich durch Anpassung des Pflasterbelags gekennzeichnet werden. Hierfür ist zur Her- stellung einer Leitlinie der Austausch einzelner Pflastersteine in weiß sowie zur Verdeutlichung der Zweckbestimmung der Einsatz von großformatigen Betonsteinen mit aufgedrucktem Fahrradpikto- gramm vorzusehen. In der Gesamtabwägung wird im Bereich von Gehwegüberfahrten die Darstellung von Zufahrtsberei- chen in der Regel als entbehrlich angesehen und sollte daher lediglich in begründeten Ausnahmefäl- len zur Anwendung kommen. Anlage 1. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Krefelder Straße
- Krefelder Wall
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Details
- Aktenzeichen
- 0090/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 08.01.2019 15:33