1844/2025
Sachstand und weiteres Vorgehen zur dauerhaften Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieSTADION
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1844/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Sachstand und weiteres Vorgehen zur dauerhaften Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieSTADION Grundlage für die geplante Erweiterung des bestehenden Anwohnerschutzkonzeptes Rhein- EnergieSTADION bilden die Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.02.2018, 28.05.2018 und 14.06.2021. Während der Covid-Pandemie wurde zunächst die Erweiterung aufgrund von weniger Besuchenden des Stadions nicht weiterverfolgt. Die Fachverwaltung hat mit der Mitteilung 1443/2024 den Sachstand vorab dargelegt. Bezüglich des Beschlusses zur Vitalisstraße wurde nach einer Abwägung beschlossen, die Vitalisstraße nicht innerhalb der Schutzzone einzuplanen. Da diese Straße eine wichtige Ver- sorgungsfunktion (gewerbliche Nutzungen) aufweist, sollte sie für alle Verkehrsteilnehmenden ohne Zufahrtsbeschränkungen befahrbar sein. Zudem soll der Busverkehr auf der Vitalis- straße nicht eingeschränkt werden. Die Vitalisstraße bildet somit die Grenze der neu zu schaf- fenden Anwohnerschutzzone 7. Die neue Zone ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Nach intensiver Abstimmung zwischen der, für die Umsetzung des Anwohnerschutzkonzeptes zuständigen, Kölner Sportstätten GmbH, dem seitens der Kölner Sportstätten GmbH beauf- tragtem Planungsbüro und der Stadtverwaltung wurde ein Erweiterungskonzept erarbeitet und der Bezirksvertretung Lindenthal am 17.06.2024 vorgestellt. Hierbei wurde zwischen dem An- wohnerschutz, der Erreichbarkeit von Anliegenden, Gewerbetreibenden, Feuerwehr, Polizei und Busverkehr sowie der Erschließung des übergeordneten Netzes abgewogen. Das bestehende Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION wurde am 25.01.2025 (Samstag) für drei Stunden (10-13 Uhr) vor dem Spielbeginn 1. FC Köln – SV Elversberg ge- testet. Es wurde bewusst kein Risikospiel ausgewählt. Radfahrende konnten alle Sperren pas- sieren. Für die endgültige Erweiterung sollen Radfahrende ebenfalls alle Sperren passieren können. Aus Sicht der Stadt Köln und der Kölner Sportstätten GmbH wird der Testtag grundsätzlich als positiv bewertet. Aus diesem Grund ist der ursprünglich vorgesehene zweite Testtag nicht er- forderlich. Durch die Sperrung der Jungbluthgasse und Marsdorfer Straße kam es am Testtag zu einer erschwerten Erreichbarkeit und temporären Störung des Verkehrsflusses im näheren Umfeld. Diese Erkenntnis ergab sich zum einen durch vereinzelte Bürgerrückmeldungen und zum an- deren durch Erfahrungen vor Ort gemäß Beobachtungen des Wachpersonals und der Fach- verwaltung. Aus diesem Grund sollen diese beiden Straßen in der dauerhaften Umsetzung nicht mit in die Erweiterungszone aufgenommen werden. Ein Plan des überarbeiteten Kon- zeptes ist als Anlage beigefügt. 2 Vereinzelt wurde seitens der BürgerInnen am Testtag auf einen Rückstau auf der Autobahn A1, Aachener Straße und Dürener Straße hingewiesen. Hierfür besteht nicht zwingend ein kausaler Zusammenhang zum Probelauf. Nach Abstimmung mit der Polizei und Autobahn GmbH konnten an diesem Testtag keine Besonderheiten festgestellt werden, die den Stau be- gründen könnten. Durch die Öffnung der Jungbluthgasse und Marsdorfer soll diesem Problem entgegengewirkt werden. Dieses Phänomen gilt es weiterhin zu beobachten. Erfahrungsge- mäß müssen sich verkehrliche Veränderungen zunächst einspielen, bis sich alle Verkehrsteil- nehmenden an die neue Verkehrsführung gewöhnt haben. Im Vorfeld zum Testtag wurden etwa 9000 Anliegerinformationen durch einen externen Dienstleister an die unmittelbar betroffenen Anliegenden in den neuen Erweiterungszonen und teilweise in bestehenden Zonen (sofern sich hier veränderte Ein- und Ausfahrten aus der Vergrößerung der Bestandszone ergeben) per Briefkasteneinwurf verteilt. Weitere Informatio- nen erfolgten per Pressemitteilung und Aktualisierung der Stadt Köln Homepage. Da aufgrund fehlerhafter Zustellungen einige Haushalte keine Anliegerinformation erhalten hatten, war die Neuerung am Testtag nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt. Anwohnenden, die auf- grund fehlender Anliegerinfos die Stadtverwaltung kontaktiert haben, wurde kurzfristig eine Anliegerinformation ausgestellt. Bei der kommenden Anliegerinformation, die über die Umset- zung der dauerhaften Erweiterung informieren soll, werden Nachjustierungen vorgenommen. Die Verwaltung erhofft sich hinsichtlich der verkehrlichen Maßnahmen insgesamt eine deutli- che verkehrliche Entschärfung, sofern die dauerhafte Erweiterung eine längere Zeit umgesetzt wurde. Folgende Arbeitsschritte sind für die dauerhafte bauliche Umsetzung der Erweiterung ange- dacht: 1) Beschaffung von Durchfahrtsberechtigung für Anwohnende und Besuchende innerhalb der Erweiterungszonen (Beauftragung des Druckauftrags seitens der Verwaltung) 2) Prüfung einer Optimierung der Hinweisbeschilderung für die offiziellen Stadionpark- plätze 3) Verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Stadt Köln 4) Ausschreibung seitens der Kölner Sportstätten GmbH (bauliche Errichtung der Zu- fahrtsbeschränkungen) 5) Anliegerinformation 6) Verteilung von Durchfahrtsberechtigungen für Anwohnende und Besuchende innerhalb der Erweiterungszonen (die Abwicklung wird den Anwohnenden per Hauswurfsendung in der Anliegerinfo erklärt) 7) Pressemitteilung & Homepageaktualisierung 8) Umsetzung des erweiterten Anwohnerschutzkonzeptes 9) Start Anwohnerschutzkonzept 10) Bürgeranregungen aufnehmen, analysieren und beantworten. Entsprechende Kontakt- möglichkeiten werden in der Anliegerinformation aufgeführt. 11) Erhebung und Auswertung des ruhenden Verkehrs (etwa 6 Monate nach der Erweite- rung) Die Umsetzung des erweiterten Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION ist aufgrund der Vielzahl an Beteiligten und erforderlicher Vorlaufzeiten nach Abstimmung mit der Kölner Sportstätten GmbH für Mitte Januar 2026 zum Spielbeginn der Rückrunde vorgesehen. Am 07.09.2025 findet ein internationales Spiel im RheinEnergieSTADION statt, sodass die bauliche Herrichtung und eine Erweiterung zu diesem Zeitpunkt ungünstig wären. Des Weite- ren soll der Weihnachtsverkehr bewusst nicht innerhalb der Umstellungsphase liegen. Anlage: Übersichtsplan Erweiterungszonen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1844/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 09:12