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1844/2025

Sachstand und weiteres Vorgehen zur dauerhaften Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieSTADION

Mitteilung BV 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.06.2025, TOP 11.3.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

6349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1844/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
 
Sachstand und weiteres Vorgehen zur dauerhaften Erweiterung des 
Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieSTADION 
Grundlage für die geplante Erweiterung des bestehenden Anwohnerschutzkonzeptes Rhein-
EnergieSTADION bilden die Beschlüsse der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.02.2018, 
28.05.2018 und 14.06.2021. Während der Covid-Pandemie wurde zunächst die Erweiterung 
aufgrund von weniger Besuchenden des Stadions nicht weiterverfolgt. Die Fachverwaltung hat 
mit der Mitteilung 1443/2024 den Sachstand vorab dargelegt. 
 
Bezüglich des Beschlusses zur Vitalisstraße wurde nach einer Abwägung beschlossen, die 
Vitalisstraße nicht innerhalb der Schutzzone einzuplanen. Da diese Straße eine wichtige Ver-
sorgungsfunktion (gewerbliche Nutzungen) aufweist, sollte sie für alle Verkehrsteilnehmenden 
ohne Zufahrtsbeschränkungen befahrbar sein. Zudem soll der Busverkehr auf der Vitalis-
straße nicht eingeschränkt werden. Die Vitalisstraße bildet somit die Grenze der neu zu schaf-
fenden Anwohnerschutzzone 7. Die neue Zone ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.  
 
Nach intensiver Abstimmung zwischen der, für die Umsetzung des Anwohnerschutzkonzeptes 
zuständigen, Kölner Sportstätten GmbH, dem seitens der Kölner Sportstätten GmbH beauf-
tragtem Planungsbüro und der Stadtverwaltung wurde ein Erweiterungskonzept erarbeitet und 
der Bezirksvertretung Lindenthal am 17.06.2024 vorgestellt. Hierbei wurde zwischen dem An-
wohnerschutz, der Erreichbarkeit von Anliegenden, Gewerbetreibenden, Feuerwehr, Polizei 
und Busverkehr sowie der Erschließung des übergeordneten Netzes abgewogen.  
 
Das bestehende Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION wurde am 25.01.2025 
(Samstag) für drei Stunden (10-13 Uhr) vor dem Spielbeginn 1. FC Köln – SV Elversberg ge-
testet. Es wurde bewusst kein Risikospiel ausgewählt. Radfahrende konnten alle Sperren pas-
sieren. Für die endgültige Erweiterung sollen Radfahrende ebenfalls alle Sperren passieren 
können.  
 
Aus Sicht der Stadt Köln und der Kölner Sportstätten GmbH wird der Testtag grundsätzlich als 
positiv bewertet. Aus diesem Grund ist der ursprünglich vorgesehene zweite Testtag nicht er-
forderlich.  
 
Durch die Sperrung der Jungbluthgasse und Marsdorfer Straße kam es am Testtag zu einer 
erschwerten Erreichbarkeit und temporären Störung des Verkehrsflusses im näheren Umfeld. 
Diese Erkenntnis ergab sich zum einen durch vereinzelte Bürgerrückmeldungen und zum an-
deren durch Erfahrungen vor Ort gemäß Beobachtungen des Wachpersonals und der Fach-
verwaltung. Aus diesem Grund sollen diese beiden Straßen in der dauerhaften Umsetzung 
nicht mit in die Erweiterungszone aufgenommen werden. Ein Plan des überarbeiteten Kon-
zeptes ist als Anlage beigefügt.

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Vereinzelt wurde seitens der BürgerInnen am Testtag auf einen Rückstau auf der Autobahn 
A1, Aachener Straße und Dürener Straße hingewiesen. Hierfür besteht nicht zwingend ein 
kausaler Zusammenhang zum Probelauf. Nach Abstimmung mit der Polizei und Autobahn 
GmbH konnten an diesem Testtag keine Besonderheiten festgestellt werden, die den Stau be-
gründen könnten. Durch die Öffnung der Jungbluthgasse und Marsdorfer soll diesem Problem 
entgegengewirkt werden. Dieses Phänomen gilt es weiterhin zu beobachten. Erfahrungsge-
mäß müssen sich verkehrliche Veränderungen zunächst einspielen, bis sich alle Verkehrsteil-
nehmenden an die neue Verkehrsführung gewöhnt haben. 
 
Im Vorfeld zum Testtag wurden etwa 9000 Anliegerinformationen durch einen externen 
Dienstleister an die unmittelbar betroffenen Anliegenden in den neuen Erweiterungszonen 
und teilweise in bestehenden Zonen (sofern sich hier veränderte Ein- und Ausfahrten aus der 
Vergrößerung der Bestandszone ergeben) per Briefkasteneinwurf verteilt. Weitere Informatio-
nen erfolgten per Pressemitteilung und Aktualisierung der Stadt Köln Homepage. Da aufgrund 
fehlerhafter Zustellungen einige Haushalte keine Anliegerinformation erhalten hatten, war die 
Neuerung am Testtag nicht allen Verkehrsteilnehmenden bekannt. Anwohnenden, die auf-
grund fehlender Anliegerinfos die Stadtverwaltung kontaktiert haben, wurde kurzfristig eine 
Anliegerinformation ausgestellt. Bei der kommenden Anliegerinformation, die über die Umset-
zung der dauerhaften Erweiterung informieren soll, werden Nachjustierungen vorgenommen. 
 
Die Verwaltung erhofft sich hinsichtlich der verkehrlichen Maßnahmen insgesamt eine deutli-
che verkehrliche Entschärfung, sofern die dauerhafte Erweiterung eine längere Zeit umgesetzt 
wurde. 
 
Folgende Arbeitsschritte sind für die dauerhafte bauliche Umsetzung der Erweiterung ange-
dacht: 
 
1) Beschaffung von Durchfahrtsberechtigung für Anwohnende und Besuchende innerhalb 
der Erweiterungszonen (Beauftragung des Druckauftrags seitens der Verwaltung) 
2) Prüfung einer Optimierung der Hinweisbeschilderung für die offiziellen Stadionpark-
plätze 
3) Verkehrsrechtliche Anordnung seitens der Stadt Köln 
4) Ausschreibung seitens der Kölner Sportstätten GmbH (bauliche Errichtung der Zu-
fahrtsbeschränkungen) 
5) Anliegerinformation 
6) Verteilung von Durchfahrtsberechtigungen für Anwohnende und Besuchende innerhalb 
der Erweiterungszonen (die Abwicklung wird den Anwohnenden per Hauswurfsendung 
in der Anliegerinfo erklärt) 
7) Pressemitteilung & Homepageaktualisierung  
8) Umsetzung des erweiterten Anwohnerschutzkonzeptes 
9) Start Anwohnerschutzkonzept 
10) Bürgeranregungen aufnehmen, analysieren und beantworten. Entsprechende Kontakt-
möglichkeiten werden in der Anliegerinformation aufgeführt. 
11)  Erhebung und Auswertung des ruhenden Verkehrs (etwa 6 Monate nach der Erweite-
rung) 
 
Die Umsetzung des erweiterten Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION ist aufgrund 
der Vielzahl an Beteiligten und erforderlicher Vorlaufzeiten nach Abstimmung mit der Kölner 
Sportstätten GmbH für Mitte Januar 2026 zum Spielbeginn der Rückrunde vorgesehen.  
 
Am 07.09.2025 findet ein internationales Spiel im RheinEnergieSTADION statt, sodass die 
bauliche Herrichtung und eine Erweiterung zu diesem Zeitpunkt ungünstig wären. Des Weite-
ren soll der Weihnachtsverkehr bewusst nicht innerhalb der Umstellungsphase liegen. 
 
 
 
Anlage: Übersichtsplan Erweiterungszonen

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1844/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.06.2025
Erstellt
06.06.2025 09:12