AN/2175/2021
Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen
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SPD Anfrage nach § 4
2917 Zeichen
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.10.2021 AN/2175/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Vorsitzende, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10.2021 aufzunehmen: Im Zusammenhang mit der Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln -Ehrenfeld ist es am 06.10.2021 zur Zwangsräumung der Wohnwagen einer siebenköpfigen Familie ge- kommen. Es steht zu befürchten, dass die von diesen Menschen bewohnten Wohnwa gen, die auf einer gepachteten Parzelle standen und nun auf einem benachbarten Grünstreifen zwischengeparkt wurden, abgeschleppt und sichergestellt werden. Die Familie wäre dann obdachlos. Dies ist umso irritierender, weil die Bezirksvertretung Ehrenfeld i n ihrem Be- schluss vom 10.07.2017 (AN/1052/2017) festgeschrieben hat, dass erstens Belange der Mie- tenden und Nutzenden auf dem Grundstück zu beachten seien und zweitens der Investor verpflichtet sei, zumutbare Möglichkeiten zum Wohnen, insbesondere zum Abst ellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wurde zudem verpflichtet den Inves- tor bei der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf Kölner Stadtgebiet zu unterstüt- zen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Punktes 4 des Beschlusses der BV Ehrenfeld fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Für wie viele Familien wurden seit dem Beschluss der BV einvernehmlich anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten gefunden? 2. Ist bekannt, dass es entgegen dem Beschluss Zwangsräumungen gab bzw. dass solche Zwangsräumungen anstehen? - 2 - 3. Hat die Wohnungsversorgungsstelle oder das Liegenschaftsamt dafür Sorge getragen, dass die Familien nicht obdachlos werden, beispielsweise über die Möglichkeit zur tem- porären Unterbringung auf anderen geeigneten Stellplätzen im St adtgebiet Köln, z.B. auf städtischen Liegenschaften? 4. Gibt es seitens der Stadt Köln hierzu Gespräche mit der KD Stadtsanierungsgesellschaft bzw. überwacht sie kontinuierlich die beschlusskonforme Umsetzung von Punkt 4? 5. Hat die Verwaltung in Erwägung gezoge n, unabhängig von dem anhängigen Verfahren vor dem VG Köln, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in die politischen Entscheidungsgremien zu geben, um den Beschlüssen der BV Ehrenfeld Geltung zu ver- schaffen? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Takustraße 37
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2175/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 15.10.2021
- Erstellt
- 15.10.2021 08:27