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AN/2175/2021

Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen

SPD Anfrage nach § 4 15.10.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 1.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2917 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses  
Frau Sabine Pakulat 
 
An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.10.2021 
 
AN/2175/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
 
Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von 
Familienwohnwagen 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Vorsitzende,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses 
am 28.10.2021 aufzunehmen: 
 
Im Zusammenhang mit der Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln -Ehrenfeld 
ist es am 06.10.2021 zur Zwangsräumung der Wohnwagen einer siebenköpfigen Familie ge-
kommen. Es steht zu befürchten, dass die von diesen Menschen bewohnten Wohnwa gen, 
die auf einer gepachteten Parzelle standen und nun auf einem benachbarten Grünstreifen 
zwischengeparkt wurden, abgeschleppt und sichergestellt werden. Die Familie wäre dann 
obdachlos. Dies ist umso irritierender, weil die Bezirksvertretung Ehrenfeld i n ihrem Be-
schluss vom 10.07.2017 (AN/1052/2017) festgeschrieben hat, dass erstens Belange der Mie-
tenden und Nutzenden auf dem Grundstück zu beachten seien  und zweitens der Investor 
verpflichtet sei, zumutbare Möglichkeiten zum Wohnen, insbesondere zum Abst ellen und 
Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wurde zudem verpflichtet  den Inves-
tor bei der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf Kölner Stadtgebiet zu unterstüt-
zen.  
  
Insbesondere vor dem Hintergrund des Punktes 4 des Beschlusses der BV Ehrenfeld fragen 
wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Für wie viele Familien wurden seit dem Beschluss der BV einvernehmlich anderweitige 
Unterbringungsmöglichkeiten gefunden? 
2. Ist bekannt, dass es entgegen dem Beschluss Zwangsräumungen gab bzw. dass solche 
Zwangsräumungen anstehen?

- 2 - 
 
3. Hat die Wohnungsversorgungsstelle oder das Liegenschaftsamt dafür Sorge getragen, 
dass die Familien nicht obdachlos werden, beispielsweise über die Möglichkeit zur tem-
porären Unterbringung auf anderen geeigneten Stellplätzen im St adtgebiet Köln, z.B. auf 
städtischen Liegenschaften? 
4. Gibt es seitens der Stadt Köln hierzu Gespräche mit der KD Stadtsanierungsgesellschaft 
bzw. überwacht sie kontinuierlich die beschlusskonforme Umsetzung von Punkt 4? 
5. Hat die Verwaltung in Erwägung gezoge n, unabhängig von dem anhängigen Verfahren 
vor dem VG Köln, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in die politischen 
Entscheidungsgremien zu geben, um den Beschlüssen der BV Ehrenfeld Geltung zu ver-
schaffen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Takustraße 37

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Details

Aktenzeichen
AN/2175/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
15.10.2021
Erstellt
15.10.2021 08:27