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AN/0494/2020

Versiegelung von Vorgärten

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 23.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.2.1

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2837 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0494/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Versiegelung von Vorgärten 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
In den einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler findet im Rahmen des 
Generationenwechsels häufig ein Eigentümerwechsel, insbesondere bei Einfamilienhäusern statt. 
Dabei kommt es immer öfters zu großflächigen Versiegelungen der Grundstücke, im Internet wird 
dieses Phänomen bereits als „Gärten des Grauens“ gezeigt. 
Diese Versiegelungen der Gärten führen oft  zu höherer Belastung der Kanalisation bei 
Starkregenereignissen mit der Gefahr von lokalen Überflutungen.  
Andererseits führen diese Versiegelungen im Stadtbereich höheren Temperaturen in den  
Sommermonaten.  
Der dritte Aspekt ist die immer noch niedrige Insektenpopulation. Wo früher Blumen, Kräuter und 
Wiesen waren ist heute auf den steinernen Vorgärten keine Nahrung für Insekten mehr vorhanden 
und die Kleinlebewesen und Vögel schauen auch ins Leere. 
Die Klimaerwärmung beginnt vor der Haustür und liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen. 
Die Stadtverwaltung kann aber dafür sorgen, dass es keine Erlaubnis mehr gibt, Vorgärten 
pflanzenfrei zu gestalten. Sie sollte einen Richtwert festlegen wie groß Flächen in Vorgärten sein 
dürfen, die pflanzenfrei sein dürfen. 
 
Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Die Abwassergebühren der Stadt Köln richten sich lt. Abwassersatzung nach der 
versiegelten Fläche des Grundstücks, wie sieht es bei wassergebundenem Belag aus?   
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

2. Müssen nachträglich versiegelte oder wassergebundene Flächen angemeldet oder 
genehmigt werden? 
Wenn ja: 
a) Werden die Angaben seitens der STEB überprüft? 
b) Wie wirken sie sich auf die Abwassergebühren aus? 
 
Wenn nein: 
a) Plant die Stadt bzw. die STEB entsprechende Maßnahmen, um die mit der zunehmenden 
Versiegelung von Vorgärten verbundenen Kosten auf die Verursacher umzulegen bzw. 
diese zusätzlichen Versiegelungen i.S. des Klimaschutzes einzudämmen? 
b) Gibt es ein „Belohnungsprogramm“ für insektenfreundliche Vorgärten von Stadt, Land, 
Bund oder NGOs. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans                      Inan Metinoglu    Lilo Heinrich  
Fraktionsvorsitzender   stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pariser Platz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0494/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
23.04.2020
Erstellt
23.04.2020 11:34