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Versiegelung von Vorgärten

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/0494/2020 vom 23.04.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0494/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Versiegelung von Vorgärten Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, In den einzelnen Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler findet im Rahmen des Generationenwechsels häufig ein Eigentümerwechsel, insbesondere bei Einfamilienhäusern statt. Dabei kommt es immer öfters zu großflächigen Versiegelungen der Grundstücke, im Internet wird dieses Phänomen bereits als „Gärten des Grauens“ gezeigt. Diese Versiegelungen der Gärten führen oft zu höherer Belastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen mit der Gefahr von lokalen Überflutungen. Andererseits führen diese Versiegelungen im Stadtbereich höheren Temperaturen in den Sommermonaten. Der dritte Aspekt ist die immer noch niedrige Insektenpopulation. Wo früher Blumen, Kräuter und Wiesen waren ist heute auf den steinernen Vorgärten keine Nahrung für Insekten mehr vorhanden und die Kleinlebewesen und Vögel schauen auch ins Leere. Die Klimaerwärmung beginnt vor der Haustür und liegt auch in der Verantwortung jedes Einzelnen. Die Stadtverwaltung kann aber dafür sorgen, dass es keine Erlaubnis mehr gibt, Vorgärten pflanzenfrei zu gestalten. Sie sollte einen Richtwert festlegen wie groß Flächen in Vorgärten sein dürfen, die pflanzenfrei sein dürfen. Fragen an die Verwaltung: 1. Die Abwassergebühren der Stadt Köln richten sich lt. Abwassersatzung nach der versiegelten Fläche des Grundstücks, wie sieht es bei wassergebundenem Belag aus? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 2. Müssen nachträglich versiegelte oder wassergebundene Flächen angemeldet oder genehmigt werden? Wenn ja: a) Werden die Angaben seitens der STEB überprüft? b) Wie wirken sie sich auf die Abwassergebühren aus? Wenn nein: a) Plant die Stadt bzw. die STEB entsprechende Maßnahmen, um die mit der zunehmenden Versiegelung von Vorgärten verbundenen Kosten auf die Verursacher umzulegen bzw. diese zusätzlichen Versiegelungen i.S. des Klimaschutzes einzudämmen? b) Gibt es ein „Belohnungsprogramm“ für insektenfreundliche Vorgärten von Stadt, Land, Bund oder NGOs. Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Inan Metinoglu Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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