Bewilligung von Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1371/2024 vom 07.10.2024
Stand: Am 25.11.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den V orsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2024 AN/1371/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 Bewilligung von Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. Im Bildungs- und T eilhabepaket sind u. a. Leistungen für Lernförderung vorgesehen. Dazu bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Zur Einführung der Leistungen nach dem Bildungs- und T eilhabepaket war die Voraussetzung zur Bewilligung einer Lernförderung, dass die Versetzung des/der Schüler*in gefährdet war. Inzwischen ist im SGB II, § 28, Punkt 5, Satz 2 festgelegt: „Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.“ Im „Familienportal“, den Informationsseiten des Bundesfamilienministeriums im Internet, sind zwei Voraussetzungen der Bewilligung benannt: ein/e Lehrer*in muss den Bedarf bescheinigen und die Lernförderung muss „geeignet sein, damit Ihr Kind das Lernziel erreichen kann“. Gibt es weitere Kriterien, von denen die bewilligenden Stellen in den Kommunen die Erteilung einer Bewilligung abhängig machen können? 2. Wenn ja, welches sind diese Kriterien? 3. Hat die Stadtverwaltung die Änderungen in der Notwendigkeit der Versetzungsgefährdung nachvollzogen? 4. Lernförderung über das BuT kann auch über die Schulen erbracht werden. Muss dieser BuT-förderfähige Förderunterricht bestimmten Kriterien entsprechen oder gehört dazu jeglicher Förderunterricht, z.B. aufgrund von individuellen Lernschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie und/oder Deutsch als Fremdsprache? 5. Haben die Eltern ein Mitspracherecht in der Frage, welche Förderung ihr Kind über Leistungen des Bildungs- und T eilhabegesetzes nutzt, z. B. innerschulisch oder extern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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25.11.2024
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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