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AN/1371/2024

Bewilligung von Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024, TOP 5.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2477 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
An den V orsitzenden des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2024 
AN/1371/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 
 
Bewilligung von Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der nächsten 
Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung zu setzen. 
Im Bildungs- und T eilhabepaket sind u. a. Leistungen für Lernförderung vorgesehen. 
Dazu bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung folgender Fragen. 
1. Zur Einführung der Leistungen nach dem Bildungs- und T eilhabepaket war die 
Voraussetzung zur Bewilligung einer Lernförderung, dass die Versetzung des/der 
Schüler*in gefährdet war. Inzwischen ist im SGB II, § 28, Punkt 5, Satz 2 festgelegt: 
„Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.“ 
Im „Familienportal“, den Informationsseiten des Bundesfamilienministeriums im 
Internet, sind zwei Voraussetzungen der Bewilligung benannt: ein/e Lehrer*in muss 
den Bedarf bescheinigen und die Lernförderung muss „geeignet sein, damit Ihr Kind 
das Lernziel erreichen kann“. 
Gibt es weitere Kriterien, von denen die bewilligenden Stellen in den Kommunen 
die Erteilung einer Bewilligung abhängig machen können? 
2. Wenn ja, welches sind diese Kriterien? 
3. Hat die Stadtverwaltung die Änderungen in der Notwendigkeit der 
Versetzungsgefährdung nachvollzogen?

4. Lernförderung über das BuT kann auch über die Schulen erbracht werden. Muss 
dieser BuT-förderfähige Förderunterricht bestimmten Kriterien entsprechen oder 
gehört dazu jeglicher Förderunterricht, z.B. aufgrund von individuellen 
Lernschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie und/oder Deutsch als 
Fremdsprache? 
5. Haben die Eltern ein Mitspracherecht in der Frage, welche Förderung ihr Kind über 
Leistungen des Bildungs- und T eilhabegesetzes nutzt, z. B. innerschulisch oder 
extern? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1371/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.10.2024
Erstellt
07.10.2024 13:16