0976/2025
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Partei" betreffend "Wahlplakate BTW 2025 - Abhängung" (AN/0412/2025)
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Anlage 1 - Beantwortung einer Nachfrage betreffend "Wahlplakate Bundestagswahl 2025"
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Beantwortung der Anfrage AN/0412/2025 der Fraktion "Die Partei" betreffend "Wahlplakate Bundestagswahl 2025 - Abhängung In der Ratssitzung am 03.04.2025 bittet das Ratsmitglied Frau Dickas, die Zahlen nachzureichen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Wenn Wahlplakate nach der Wahl innerhalb der erlaubten Frist nicht abgehängt werden, werden die betroffenen Parteien per Ordnungsverfügung und unter Fristsetzung dazu aufgefordert, diese zu entfernen. Gleichzeitig wird das Zwangsmittel der Ersatzvornahme angedroht. Kommt die Partei der Aufforderung zur Entfernung nicht nach, so wird ein Dritter beauftragt, die Wahlplakate abzuhängen. Die dafür entstehenden Kosten werden der jeweiligen Partei in Rechnung gestellt. Im Nachgang zu der Bundestagswahl 2025 wurden insgesamt 180 Wahlplakate aller Parteien im Rahmen der Ersatzvornahme aus dem öffentlichen Straßenland entfernt. Zusätzlich kann die Verwaltungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. In der Vergangenheit wurden solche Verfahren vom Amtsgericht Kö ln eingestellt. Grund war insbesondere, dass die Anzahl der hängen gebliebenen Plakate im Verhältnis zu den aufgehängten Plakaten als zu geringfügig angesehen wurden. Aus dem Grund werden seit einigen Jahren keine Ordnungswidrigkeitenverfahren mehr eingeleitet. Allenfalls, wenn besondere Tatumstände hinzukommen, könnte dies unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wieder aufgegriffen werden, beispielsweise bei fehlender Kooperationsbereitschaft.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 03.04.2025 0976/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.04.2025 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Partei" betreffend "Wahlplakate BTW 2025 - Abhängung" (AN/0412/2025) Gemäß der Anfrage (AN/0412/2025) bittet die Fraktion Die Partei im Rat der Stadt Köln um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Wie viele Wahlplakate wurden nach Ablauf der Frist (26. Februar 2025) vom Ordnungsamt entfernt? Antwort der Verwaltung: Gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Köln sollten alle Wahlplakate spätestens am 26. Feb- ruar 2025, 24:00 Uhr entfernt worden sein. Plakate, die nicht fristgerecht von den Parteien selbst abgehängt werden, werden per Ersatzvornahme durch eine*n von der Stadt beauf- tragte*n Dienstleister*in abgehängt. Die Kosten dafür werden den Verursacher*innen per städ- tischem Leistungsbescheid in Rechnung gestellt. Bisher war das in 105 Plakat-Fällen nötig. 2. Wie viele Meldungen zu nicht entfernten Wahlplakaten sind beim Ordnungsamt seit Ablauf der Frist eingegangen? Antwort der Verwaltung: Es gehen jeden Tag Hinweise darauf ein, dass stadtweit die Wahlplakatierung in eigener Zu- ständigkeit nicht entfernt wurde. Die Stadt Köln kontaktiert Verantwortliche und räumt eine kurze Frist zum Entfernen ein. Geschieht nichts, erfolgt die oben beschriebene Ersatzvor- nahme. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der teils schwierigen Positionierung der Plakate (z.B. in fünf Metern Höhe) sowie des verursachten Mehraufwandes (z.B. technisches Gerät zur Entfernung) benötigt die Entfernung eine gewisse Zeit. Eine Gesamtauswertung kann in der Kürze der Zeit nicht valide zusammengestellt werden. 3. Von welchen Parteien stammten die gemeldeten bzw. durch das Ordnungsamt ent- fernten Plakate? Bitte um Aufschlüsselung Anzahl der Meldungen nach Partei. Antwort der Verwaltung: Mehrheitlich finden sich Plakate der AfD, vereinzelt aber auch Plakate von SPD, CDU, Bünd- nis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW und Volt. 4. Wurden in diesem Zusammenhang Ordnungsgelder verhängt? Antwort der Verwaltung: Mit der Allgemeinverfügung wurde den Parteien bei nicht fristgerechtem Abhängen der Wahl- plakate ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angedroht. In den vorliegenden Fällen wurde den 2 Parteien die Ersatzvornahme im ersten Schritt angedroht und danach – sofern keine Reaktion erfolgt – festgesetzt. 5. Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Parteien oder Verantwortliche richteten sich diese Ordnungsgelder? Bitte um Aufschlüsselung nach Partei bzw. Verursa- cher. Antwort der Verwaltung: Bußgelder und Kosten für die Ersatzvornahme richten sich nach der jeweiligen Anzahl der nach Ablauf der Frist noch vorgefundenen Plakate. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0976/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.04.2025
- Erstellt
- 31.03.2025 14:24