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0976/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Partei" betreffend "Wahlplakate BTW 2025 - Abhängung" (AN/0412/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025

Anlage 1 - Beantwortung einer Nachfrage betreffend "Wahlplakate Bundestagswahl 2025"

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 - Beantwortung einer Nachfrage betreffend "Wahlplakate Bundestagswahl 2025"

1519 Zeichen

Beantwortung der Anfrage AN/0412/2025 der Fraktion "Die Partei" betreffend 
"Wahlplakate Bundestagswahl 2025 - Abhängung  
 
In der Ratssitzung am 03.04.2025 bittet das Ratsmitglied Frau Dickas, die Zahlen 
nachzureichen.  
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
 
Wenn Wahlplakate nach der Wahl innerhalb der erlaubten Frist nicht abgehängt 
werden, werden die betroffenen Parteien per Ordnungsverfügung und unter 
Fristsetzung dazu aufgefordert, diese zu entfernen. Gleichzeitig wird das 
Zwangsmittel der Ersatzvornahme angedroht. Kommt die Partei der Aufforderung zur 
Entfernung nicht nach, so wird ein Dritter beauftragt, die Wahlplakate abzuhängen. 
Die dafür entstehenden Kosten werden der jeweiligen Partei in Rechnung gestellt.  
 
Im Nachgang zu der Bundestagswahl 2025 wurden insgesamt 180 Wahlplakate aller 
Parteien im Rahmen der Ersatzvornahme aus dem öffentlichen Straßenland entfernt.  
Zusätzlich kann die Verwaltungsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren 
einleiten. In der Vergangenheit wurden solche Verfahren vom Amtsgericht Kö ln 
eingestellt. Grund war insbesondere, dass die Anzahl der hängen gebliebenen 
Plakate im Verhältnis zu den aufgehängten Plakaten als zu geringfügig angesehen 
wurden.  
Aus dem Grund werden seit einigen Jahren keine Ordnungswidrigkeitenverfahren 
mehr eingeleitet. Allenfalls, wenn besondere Tatumstände hinzukommen, könnte 
dies unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wieder aufgegriffen 
werden, beispielsweise bei fehlender Kooperationsbereitschaft.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2919 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 03.04.2025 
 0976/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.04.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion "Die Partei" betreffend "Wahlplakate BTW 
2025 - Abhängung" (AN/0412/2025) 
Gemäß der Anfrage (AN/0412/2025) bittet die Fraktion Die Partei im Rat der Stadt Köln um 
Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Wie viele Wahlplakate wurden nach Ablauf der Frist (26. Februar 2025) vom 
Ordnungsamt entfernt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß Allgemeinverfügung der Stadt Köln sollten alle Wahlplakate spätestens am 26. Feb-
ruar 2025, 24:00 Uhr entfernt worden sein. Plakate, die nicht fristgerecht von den Parteien 
selbst abgehängt werden, werden per Ersatzvornahme durch eine*n von der Stadt beauf-
tragte*n Dienstleister*in abgehängt. Die Kosten dafür werden den Verursacher*innen per städ-
tischem Leistungsbescheid in Rechnung gestellt. Bisher war das in 105 Plakat-Fällen nötig. 
 
2. Wie viele Meldungen zu nicht entfernten Wahlplakaten sind beim Ordnungsamt seit 
Ablauf der Frist eingegangen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gehen jeden Tag Hinweise darauf ein, dass stadtweit die Wahlplakatierung in eigener Zu-
ständigkeit nicht entfernt wurde. Die Stadt Köln kontaktiert Verantwortliche und räumt eine 
kurze Frist zum Entfernen ein. Geschieht nichts, erfolgt die oben beschriebene Ersatzvor-
nahme. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der teils schwierigen Positionierung der 
Plakate (z.B. in fünf Metern Höhe) sowie des verursachten Mehraufwandes (z.B. technisches 
Gerät zur Entfernung) benötigt die Entfernung eine gewisse Zeit. Eine Gesamtauswertung 
kann in der Kürze der Zeit nicht valide zusammengestellt werden.  
 
3. Von welchen Parteien stammten die gemeldeten bzw. durch das Ordnungsamt ent-
fernten Plakate? Bitte um Aufschlüsselung Anzahl der Meldungen nach Partei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mehrheitlich finden sich Plakate der AfD, vereinzelt aber auch Plakate von SPD, CDU, Bünd-
nis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, BSW und Volt. 
 
4. Wurden in diesem Zusammenhang Ordnungsgelder verhängt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit der Allgemeinverfügung wurde den Parteien bei nicht fristgerechtem Abhängen der Wahl-
plakate ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angedroht. In den vorliegenden Fällen wurde den

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Parteien die Ersatzvornahme im ersten Schritt angedroht und danach – sofern keine Reaktion 
erfolgt – festgesetzt. 
 
5. Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Parteien oder Verantwortliche richteten 
sich diese Ordnungsgelder? Bitte um Aufschlüsselung nach Partei bzw. Verursa-
cher. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bußgelder und Kosten für die Ersatzvornahme richten sich nach der jeweiligen Anzahl der 
nach Ablauf der Frist noch vorgefundenen Plakate. Eine detaillierte Aufschlüsselung kann in 
der Kürze der Zeit nicht erfolgen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.04.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0976/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.04.2025
Erstellt
31.03.2025 14:24