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0884/2025

Nachbesetzung von Stellen im Bereich Jugendpflege und im kooperativen Kinder- und Jugendbüro

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.06.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.08.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2062 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 24.06.2025 
 0884/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 24.06.2025 
Mündliche Anfrage unter TOP 7.2.1 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 
04.02.2025 zur Nachbesetzung von Stellen im Bereich Jugendpflege und im kooperativen 
Kinder- und Jugendbüro  
Herr Buff erkundigt sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.2025 nach den 
Plänen der Verwaltung, die Stellen bei den Bezirksjugendpflegen im Sommer nachzubesetzen 
sowie nach der Entwicklung der Planungen zu der Stelle „Partizipation in den Bezirken“ im ko-
operativen Kinder- und Jugendbüro. Er möchte zudem wissen, auf welcher Grundlage die 
Stellen nicht nachbesetzt beziehungsweise nicht ausgeschrieben würden.  
 
Hierzu antwortet die Verwaltung: 
 
Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidierungen im 
Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des Stellenbestandes und des 
Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die prekäre Haushaltslage zur noch stärkeren 
Nutzung vorhandener Ressourcen zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vor-
handene Stellen grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die 
Daseinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Gemäß dem Ver-
fahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung sind alle Stellen mit Blick auf ihre mögliche zeit-
weise Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft und Stellen in einer niedrigen Kategorie wer-
den bei einer eintretenden Vakanz für 12 Monate nicht nachbesetzt.  
 
Die hier in Rede stehenden Stellen der bezirklichen Jugendpflege und das Aufgabenfeld „Par-
tizipation in den Bezirken“ im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro sind der niedrigsten Kate-
gorie zugeordnet und unterliegen somit der einjährigen Wiederbesetzungssperre.  
Die Verwaltung prüft im Einzelfall, ob Ausnahmeentscheidungen zur vorzeitigen Nachbeset-
zung möglich sind.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0884/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.06.2025
Erstellt
19.03.2025 18:32