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AN/1328/2018

Erdogan gehört nicht nach Köln!

AfD Antrag nach § 3 17.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 3.1.6

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

6010 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln  
Frau Henriette Reker 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.09.2018 
AN/1328/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.09.2018 
 
Erdogan gehört nicht nach Köln! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen. 
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
 
Der türkische Diktator Recep Tayyip Erdogan gehört nicht nach Köln. Die Bundesre-
gierung wird aufgefordert, den am 29. September geplanten Auftritt Erdogans in Köln 
zu unterbinden. 
Die zuständigen Landesbehörden werden aufgefordert, den Auftritt hilfsweise aus 
Sicherheitsgründen zu unterbinden. 
 
 
Begründung: 
 
Der türkische Staatschef wird am 28. und 29. September 2018 zu einem Staatsbe-
such in der  Bundesrepublik Deutschland zu Gast sein, im Rahmen dieses Besuches 
soll es nach Medienberichten zu einem Auftritt Erdogans in Köln-Ehrenfeld kommen.  
 
Es kann dahinstehen, ob die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident eine derart 
verrufene Gestalt hofieren sollten, denn es ist äußerst unüblich, dass ausländischen 
Politikern im Rahmen solcher Besuche private Auftritte vor eigenen Anhängern und

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Landsleuten im Gastland gestattet werden. Herr Erdogan hat hier sicher keine Aus-
nahme verdient. 
 
Die einst laizistische und demokratische Türkei entwickelt sich unter Erdogans Herr-
schaft sukzessive in eine Diktatur islamischer Prägung. Der türkische Staatschef ver-
folgt damit offenbar einen lange gehegten Plan: Schon 1999 zitierte er im Wahlkampf 
ein Gedicht, in dem es heißt: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, 
bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Ba-
jonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ 
 
Wer sich so äußert, dem darf in Deutschland keine Bühne geboten werden. Er darf 
vor dem Hintergrund dieser Äußerung insbesondere nicht in einer Moschee auftre-
ten, die von der türkischen Religionsbehörde kontrolliert wird. 
 
Recep Tayyip Erdogan gefährdet und sabotiert auch die Integration von Migranten 
türkischer Herkunft in die deutsche Mehrheitsgesellschaft und versteht diese offenbar 
als seine „Untertanen“. Wer den Wünschen aus Ankara nicht genügt, wie etwa die 
Bundestagsabgeordneten, die für die Resolution zum türkischen Völkermord an Ar-
meniern stimmten, der wird diffamiert und dessen türkische Herkunft wird infrage ge-
stellt. 
 
Auch innenpolitisch ist Erdogan in keiner Weise als Vorbild geeignet. Seine Regie-
rung untergräbt massiv die Meinungsfreiheit und hat bis ins Jahr 2016 über 2000 
Verfahren wegen vermeintlicher Beleidigung des Präsidenten eröffnet. Leidtragende 
sind kritische Journalisten, Karikaturisten aber auch Schulkinder. 
 
Genauso willkürlich lässt die türkische Regierung unter seiner Leitung die Zugänge 
zu verschiedenen Internetdiensten (z.B. Twitter, Facebook, YouTube) sperren, damit 
diese nicht von Oppositionellen genutzt werden können. Erdogan kommentierte dies 
mit den Worten: „Twitter und solche Sachen werden wir mit der Wurzel ausreißen. 
Was dazu die internationale Gemeinschaft sagt, interessiert mich überhaupt nicht.“ 
Nachdem der infolge des Putsches 2016 ausgerufene Ausnahmezustand in diesem 
Jahr endete, kündigte Erdogan ein Anti-Terror-Gesetz an, das zahlreiche Grundrech-
te weiterhin außer Kraft setzen soll. Versammlungen und öffentliche Proteste bedür-
fen hiernach einer Sondergenehmigung und Tatverdächtige können mehrere Tage 
ohne Begründung festgehalten werden. 
 
Wer so handelt, hat keinen Platz in einer Stadt, die sich ihre demokratischen Werte 
immer wieder auf die Fahnen schreibt. So heißt es beispielsweise im „Diversity-
Konzept“: „Köln ist ein Ort der Vielfalt und Offenheit, des Gemeinsinns und des Zu-
sammenhalts.“  
 
Weiter heißt es dort: „Gegenseitige Achtung, Akzeptanz und Toleranz sind ebenso 
Grundlage des gemeinsamen Handelns wie die Achtung der Menschenrechte, die 
Unverletzlichkeit der Würde der Menschen und die Achtung des religiösen Bekennt-
nisses des jeweils anderen.“ 
 
Es ist schwer nachvollziehbar, warum einem menschenverachtenden, völker-
mordleugnenden, intoleranten und undemokratischen Diktator ausgerechnet in die-
ser Stadt ein Podium geboten werden sollte.

- 3 - 
 
Erdogan ist kein deutscher Staatsbürger und hat auch aus keinem anderen Grunde 
ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Da er sich allenfalls in seiner Eigenschaft als 
Staatschef im Rahmen eines offiziellen Besuchs in Deutschland aufhält, steht es ihm 
nicht zu, sich außerhalb des mit der Bundesregierung abgestimmten Programms im 
Land zu bewegen. Er kann sich in dieser Eigenschaft auch nicht auf das Grundrecht 
der Versammlungsfreiheit berufen. Ein öffentlicher oder halböffentlicher Auftritt wäre 
damit ein unnötiges und aus den bereits ausgeführten Gründen unangebrachtes 
Entgegenkommen der zuständigen Stellen in Deutschland. 
 
Schon jetzt ist aber absehbar, dass ein solches Entgegenkommen mit erheblichen 
Risiken und Unannehmlichkeiten für die Kölner verbunden wäre. Mehrere Gegende-
monstrationen sind angekündigt und es ist auch mit dem Aufmarsch gewaltbereiter 
kurdischer Gruppen zu rechnen. Es ist also zu erwarten, dass bedingt durch den Auf-
tritt Erdogans ausländische Konflikte abermals auf Kölner Boden ausgetragen wer-
den.  
 
Da Herr Erdogan für seine Veranstaltung keinen Grundrechtsschutz genießt, müssen 
die Rechte der Kölner Bürger und der Polizisten Vorrang haben. Ihre körperliche Un-
versehrtheit, aber auch die Bewegungsfreiheit der Bürger darf nicht einer Appease-
mentpolitik gegenüber dem türkischen Regime geopfert werden.  
 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
TOP 3.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1328/2018
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
17.09.2018
Erstellt
17.09.2018 09:03