V/0326/2022
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
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V/0326/2022 V/0326/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragen Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Verein/Initiative Zuschusszweck Zuschusshöhe in EURO Initiative Givebox Albachten Errichtung einer Givebox 500 Männergesangverein MGV 1968 Albachten e. V. Unterhaltung der Ruhebänke 300 SV Concordia Albachten 1955 e. V. Pump Track-Anlage, Anschaffung von Werkzeug und Bikes 2.500 Förderverein Wartburg- Grundschule e. V. Anschaffung eines Pavillons 500 Freundes- und Förderkreis der TSC-Volleyballjugend e. V. Kinderspielfest nach den Sommerferien 650 Siedlergemeinschaft Gievenbeck e. V. 1933 Restaurierung des Ehrenmals und Umgestaltung/Sanierung des Vorplatzes 1.250 Interessengemeinschaft Thier, Klosterkemper, Eggert Instandsetzung einer Brücke 1.000 Lärmschutz Nienberge e. V. Sanierung der Wege auf dem Lärmschutzwall (Bauteile 1 – 5) 1.500 Heimat- und Kulturkreis Roxel e. V. Annette-Fest am 27.07.2022 1.000 (Übernahme einer Ausfallbürgschaft) Summe 9.200 Bezirksverwaltung Münster- West 18.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann T elefon:492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0326/2022 2. Die Anträge der unten aufgeführten Vereine und Initiativen werden zurückgestellt: Verein/Initiative Zuschusszweck Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten 1929 e.V. Anschaffung neuer Uniformen Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Kauf zweier Schulponys BSV Roxel e. V. Ausstattung der Schulungsräume mit interaktiver Medientechnik BSV Roxel e. V. Ausstattung des Sportzentrums mit verbesserter WLAN-T echnik 3. Die folgenden Anträge erhalten keinen Zuschuss: Verein/Initiative Zuschusszweck BSV Roxel e. V. Austausch der T ennisnetze Freie Waldorfschule Ankauf eines Lichtpultes II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022 Zeile 15 Transferaufwendungen 9.200 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und des gelten gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 16.05.2022 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i. A. gez. Remmers Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage_1_Zuschussrichtlinien
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0326/2022 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-West Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0326/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 16:54