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V/0326/2022

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 09.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 09.06.2022, TOP 7.2

Beschlussvorlage

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Anlage_1_Zuschussrichtlinien

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3194 Zeichen

V/0326/2022
V/0326/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-West
Beratungsfolge
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragen Zweck Zuschüsse in
folgender Höhe gewährt:
Verein/Initiative Zuschusszweck Zuschusshöhe in EURO
Initiative Givebox Albachten Errichtung einer Givebox 500
Männergesangverein MGV
1968 Albachten e. V.
Unterhaltung der Ruhebänke 300
SV Concordia Albachten 1955
e. V.
Pump Track-Anlage,
Anschaffung von Werkzeug und
Bikes
2.500
Förderverein Wartburg-
Grundschule e. V.
Anschaffung eines Pavillons 500
Freundes- und Förderkreis der
TSC-Volleyballjugend e. V.
Kinderspielfest nach den
Sommerferien
650
Siedlergemeinschaft
Gievenbeck e. V. 1933
Restaurierung des Ehrenmals
und Umgestaltung/Sanierung
des Vorplatzes
1.250
Interessengemeinschaft Thier,
Klosterkemper, Eggert
Instandsetzung einer Brücke 1.000
Lärmschutz Nienberge e. V. Sanierung der Wege auf dem
Lärmschutzwall (Bauteile 1 – 5)
1.500
Heimat- und Kulturkreis
Roxel e. V.
Annette-Fest am 27.07.2022 1.000
(Übernahme einer
Ausfallbürgschaft)
Summe 9.200
Bezirksverwaltung Münster-
West
18.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Vennemann
T elefon:492-1642
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0326/2022
2. Die Anträge der unten aufgeführten Vereine und Initiativen werden zurückgestellt:
Verein/Initiative Zuschusszweck
Spielmannszug „Gut Schlag“
Albachten 1929 e.V.
Anschaffung neuer Uniformen
Reit- und Fahrverein
Nienberge e. V.
Kauf zweier Schulponys
BSV Roxel e. V. Ausstattung der Schulungsräume mit
interaktiver Medientechnik
BSV Roxel e. V. Ausstattung des Sportzentrums mit
verbesserter WLAN-T echnik
3. Die folgenden Anträge erhalten keinen Zuschuss:
Verein/Initiative Zuschusszweck
BSV Roxel e. V. Austausch der T ennisnetze
Freie Waldorfschule Ankauf eines Lichtpultes
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022
Zeile 15 Transferaufwendungen 9.200
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage).
Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und
des gelten gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von
Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 16.05.2022
ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.
i. A.
gez.
Remmers
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage_1_Zuschussrichtlinien

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Anlage A

1492 Zeichen

Anlage A zur V/0326/2022
Kurzüberblick
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter
Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die
Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur
Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der
Bezirksvertretung Münster-West
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0326/2022
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2022
Erstellt
09.05.2022 16:54