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AN/0785/2019

Antrag der CDU-Fraktion: Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 04.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 17.06.2019, TOP 8.11

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

2384 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0785/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 
 
Antrag der CDU-Fraktion: Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
am 17.06.2019 zu setzen: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, zu prüfen ob zur Entlastung die 
Anwohnerinnen und Anwohnern und der Ermöglichung des Lieferverkehr die 
Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße in Köln Ehrenfeld dahingehend 
verändert werden kann, dass die Einfahrt von der Venloer Straße möglich wird 
und dass anschließend die Einbahnstraßenregelung nach links in die 
Stammstraße eingeführt wird, sowie  die Einbahnstraßenregelung der 
Hansemannstraße so gestaltet wird, dass die Einfahrt von der Venloer Straße 
nicht mehr zulässig ist. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis der Prüfung zu 
unterrichten. 
 
 
Begründung 
 
Die heutige Regelung des Einmannstraßenverkehrs führt dazu, dass mit einer erheblichen 
Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner nach Aufnahme des Lieferverkehrs für den 
neu einzurichtenden Supermarkt zu rechnen ist. Insbesondere fürchten die Anwohnerinnen und

- 2 - 
 
Anwohner, dass in den frühen Morgenstunden es zu einer erheblichen Verkehrs- und 
Lärmbelastung kommen wird. 
 
Obwohl die Philippstraße, wie auch die Stammstraße oder die Hanselmannstraße für Schwerlast 
Lieferverkehr ungeeignet ist muss eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner geprüft 
werden. Hierbei ist zu überlegen, ob eine Umkehrung der jetzigen Einbahnstraßenrichtungen zu 
einer Entlastung führen kann. 
 
Durch eine Führung der Einbahnstraßenregelung über die Philippstraße zur Stammstraße und von 
dort auf den Gürtel erscheint die Aufnahme und der Abschluss von Lieferverkehr möglich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                           Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Philippstraße
  • Venloer Straße
  • Stammstraße
  • Hansemannstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0785/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
04.06.2019
Erstellt
04.06.2019 12:25