AN/0785/2019
Antrag der CDU-Fraktion: Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
2384 Zeichen
CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0785/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Antrag der CDU-Fraktion: Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 17.06.2019 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, zu prüfen ob zur Entlastung die Anwohnerinnen und Anwohnern und der Ermöglichung des Lieferverkehr die Einbahnstraßenregelung in der Philippstraße in Köln Ehrenfeld dahingehend verändert werden kann, dass die Einfahrt von der Venloer Straße möglich wird und dass anschließend die Einbahnstraßenregelung nach links in die Stammstraße eingeführt wird, sowie die Einbahnstraßenregelung der Hansemannstraße so gestaltet wird, dass die Einfahrt von der Venloer Straße nicht mehr zulässig ist. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Begründung Die heutige Regelung des Einmannstraßenverkehrs führt dazu, dass mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner nach Aufnahme des Lieferverkehrs für den neu einzurichtenden Supermarkt zu rechnen ist. Insbesondere fürchten die Anwohnerinnen und - 2 - Anwohner, dass in den frühen Morgenstunden es zu einer erheblichen Verkehrs- und Lärmbelastung kommen wird. Obwohl die Philippstraße, wie auch die Stammstraße oder die Hanselmannstraße für Schwerlast Lieferverkehr ungeeignet ist muss eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner geprüft werden. Hierbei ist zu überlegen, ob eine Umkehrung der jetzigen Einbahnstraßenrichtungen zu einer Entlastung führen kann. Durch eine Führung der Einbahnstraßenregelung über die Philippstraße zur Stammstraße und von dort auf den Gürtel erscheint die Aufnahme und der Abschluss von Lieferverkehr möglich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Philippstraße
- Venloer Straße
- Stammstraße
- Hansemannstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0785/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 04.06.2019 12:25