V/0684/2007
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2007
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Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 2
1877 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0684/2007 Stadtbild und Sensibilitäten - Kriterien der Standortprüfung In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen (mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang): in der Altstadt, am Promenadenring und dessen Umfeld, in der übrigen Innenstadt, an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt, am äußeren Tangentenring, in einem Außenstadtteil, entlang der Umgehungsstraße, in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen. Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s zudem in punktuelle Neuansiedlungen, Ansiedlungen in einer Standortagglomeration, Ansiedlungen als Standortverdichtung. Als Kriterien für jeden Einzelfall sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu- chungs- und Prüfraster zu nennen: das Stadtbild Blickkorridore auf die Stadtsilhouette Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden Radialen Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“ .................. der Städtebau Raumbildung - kleinräumige Betrachtung Baumassengliederung und -verteilung Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung ................. städtebauliche Dichte verkehrliche Auswirkungen Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen ........................ die Architektur Bauform Baukörperproportionen, Bauhöhe Materialität, Farbgebung Fassadengliederung ............. die Nutzung Integration, Ergänzung oder Konkurrenz Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld Auswirkungen auf andere Standorte ........
Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 1
3734 Zeichen
SPD-Fraktion Antrag Nr.: A-R/0021/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Antrag 02.05.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Hochhauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstruktur ell begründete Bauvorhaben Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet der Stadt Münster ein ”Hochhauskonzept” zu erstellen. In diesem Rahmenpla n sollen Bewertungsmaßstäbe für Hochhausmaßnahmen entwickelt und geeignete Bereiche festgelegt werden, in denen eine Bebauung mit Hochh äusern möglich erscheint. Darüber hinaus sollen bestimmte Schutzzonen festgel egt werden, die von neuen Hochhausbauten grundsätzlich freigehalten werden. D ie zu formulierende gesamtstädtische Strategie dient als Handlungsrahme n für zukünftige Entscheidungen des Rates. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist in Münster an vers chiedenen Stellen im Stadtgebiet der Bau von Hochhäusern zugelassen worden. Diese Vo rhaben sind zumeist auf Initiative der jeweiligen Investoren verwirklicht w orden, ein gesamtstädtischer Handlungsrahmen oder ein Leitbild lag den Bauaktivi täten nicht zugrunde. Genau dies scheint aber das Gebot der Stunde: Aufgrund de r großen städtebaulichen Bedeutung des Hochhausbaus für die historische Stad tsilhouette und die noch vorhandenen Blickachsen, die verkehrlichen Folgen d er entstehenden Nutzungskonzentrationen sowie die oft zu erwartende n Nachbarschaftskonflikte sollte im Rahmen eines Hochhauskonzeptes eine polit ische Festlegung von Standorten erfolgen: Hier kann der Bau dieser städtebaulichen Dominanten zukünftig möglich sein, Anfragen sind in diese Suchbereiche z u lenken. Um Präsenz und Erlebbarkeit des Stadtbildes langfristig zu erhalte n, sollten darüber hinaus bestimmte Schutzzonen von neuen Hochhausbauten grundsätzlich freigehalten werden: Neben der Altstadt selbst und deren direkten Umfeld sollt en die vier noch intakten Blickkorridore auf die historische Silhouette (entl ang Steinfurter Straße, von Torminbrücke, Wienburgpark und von südlich/unterhal b Zentrum Nord aus) als Zonen festgelegt werden, die für neue, deutlich über die bestehenden Baustrukturen hinausgehende Hochbauten nicht in Frage kommen. 2 Dieses Steuerungsinstrument wird in anderen Großstädten erfolgreich im Sinne einer vorausschauenden Stadtentwicklung eingesetzt – als Methode, die offen ist für zukünftige Entwicklungen und mit der dennoch gesamt städtische Entwicklungsziele verfolgt werden können. Zugleich eröffnet der Rahme nplan ein klares Plus an Planungssicherheit für alle Beteiligten. Über die H öhe von Neubauprojekten sollte somit nur entschieden werden, wenn die Zusammenhäng e für das Stadtbild und den öffentlichen Raum vorab ausreichend erörtert worden sind. Sorgfältig vorbereitete Wettbewerbe mit geregelten Verfahren bieten hier di e besten Voraussetzungen. Besondere Bedeutung kommt dabei einer eindeutigen u nd auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Strategie (”Hochhauskonzept Münst er”) formulierten Auslobung zu. Der Rückzug auf eine reine Einzelfallprüfung wi rd demgegenüber den Notwendigkeiten einer anspruchsvollen Stadtplanung wie auch einer verlässlichen Wirtschaftsförderung nicht gerecht. Wolfgang Heuer Marianne Hopmann Udo Reiter Kurt Pölling Ralf Hubert Moritz von Schmeling Karl Heinz Winter Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson Beanka Ganser Karsten Rahn Holger Wigger Anne Hakenes
Beschlussvorlage
7493 Zeichen
V/0684/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2007
- "Hochhauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstrukturell
begründete Bauvorhaben" -
Beratungsfolge
11.10.2007 Beirat für Stadtgestaltung Empfehlung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Prüfkriterien (Anlagen 2 und 3) und die Vorgehensweise im Falle des Investitionsinteresses
für Hochhausneubauten in Münster werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines Investitionsinteresses für Hochhausneubauten
einzelfallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien vorzugehen und entsprechend im
Fachausschuss des Rates zu berichten
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-
R/0021/2007 an den Rat erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen.
Begründung:
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0021/2007 an den Rat wurde in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 13.06.2007 (Vorlage Nr. V/0422/2007) an den Beirat für Stadtgestaltung
und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung verwiesen.
Ein grundsätzlich inhaltsgleicher Antrag der SPD-Fraktion (Nr. A-R/0009/2003) an den Rat wurde
zur weiteren Beratung und Entscheidung bereits im Herbst 2003 ebenfalls zur weiteren Beratung
und Entscheidung an den Planungsausschuss weiterverwiesen. Der zuständige Fachausschuss
des Rates entschied - nach Vorberatung im Gestaltungsbeirat - in seiner damaligen Sitzung (am
Vorlagen-Nr.:
V/0684/2007
Auskunft erteilt:
Herr Krause
Ruf:
492 61 20
E-Mail:
KrauseJoerg@stadt-muenster.de
Datum:
29.08.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0684/2007
04.12.2003), kein „Hochhauskonzept“ zu erstellen, sondern gemäß den Beschlussvorschlägen zu
1. und 2. zu agieren (Anlage 3 zur Vorlage).
Die Gründe hierfür waren:
A.
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten und sonstigen baulichen Merkzeichen in
Münster zeigt im Nachvollzug:
Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des Themas
“Büro- und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet verstreut.
Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand nach entsprechender städtebaulicher Vorprü-
fung im Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezogen aus unternehmensstrategischen
Gründen in Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächenvoraussetzungen statt - aus-
genommen hiervon ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘.
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist insofern
keine bewusst gesteuerte oder geplante. Demzufolge wurden Hochhausplanungen mit Dienstleis-
tungsfunktion auch in den vergangenen Jahren produktiv begleitet und realisiert: Die Palette reicht
hier von Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis hin zur reinen Angebotsplanung (Einzelfall)
und der bewussten und verträglichen Setzung stadträumlicher Akzente (Merkzeichen).
B.
Aus der Analyse ergibt sich, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, präventiv und abstrakt Bedar-
fe zu steuern. Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorenseite um ein Thema, welches
Strömungs- und Investitionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in Münster im Wesent-
lichen einzelne
Ansiedlungsinteressen und Standortideen.
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in die Vergangenheit - nicht für eine aktive Angebots-
planung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielmehr einen die Verträglichkeit prüfenden
und abwägenden Blick auf jedes einzelne
Ansiedlungsinteresse. Es sollten bewusst nicht durch die
Angebotsplanung mögliche Standorte präjudiziert werden.
C.
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass für eine dauerhaft erfolgreiche Vermarktung von
„städtebaulichen Dominanten“ die „harten“ Standortkriterien wie
Lage,
optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV) und
Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen
eine wichtige Rolle spielen.
Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschlagende Kriterien für An-
siedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße:
die Adressbildung,
die exponierte städtebauliche Lage,
die Wahrnehmbarkeit des Objektes.
Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht immer
rationalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld von steuernder und ordnender Stadt-
planung einerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteresse andererseits nicht selbstverständ-
lich konzeptionellen Überlegungen von städtischer Seite unter.
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V/0684/2007
Hieraus begründet sich die Sinnhaftigkeit der praktizierten Einzelfallprüfung, die im Sinne einer
Selbstbindung kriteriengeleitet ist (Anlage 2 zur Vorlage).
Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten innerhalb des
Stadtgebietes bedeutet dies:
Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Einschätzung
einzelfallbezogen
nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfraster analysiert und
mit Blick auf ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin bewertet.
Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen Ersteinschätzung in Verbindung mit ei-
ner Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch das Stadtplanungsamt und/oder den
Eigentümer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungsausschuss vorzulegen.
In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulich-hochbauliches Optimierungsverfahren 1
durch den Eigentümer/Investor durchzuführen.
Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiven Ersteinschätzung so früh wie möglich
zu informieren.
Fazit:
Die Rahmenbedingungen und damit die Bewertungen und Einschätzungen zum Umgang mit und
zur Vorgehensweise im Falle von Investitionsinteresse für Hochhäuser in Münster sind wie unter A.
bis C. ausgeführt unverändert.
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikationspunkt ein Wert an sich. Die Auseinanderset-
zung mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schärft das Bewusstsein für den Bestand,
ermöglicht jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo und damit das Auf-
spüren von Verbesserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadtbild ist nicht als starre Masse zu
begreifen: Neue Ideen - und gerade dazu zählen „Hochpunkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsge-
richtet neue Identifikation.
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentscheidungen für Hochhausbauten in Müns-
ter strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterische Qualitätsmaßstäbe das Handeln in jedem
Einzelfall bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Definition von Ansiedlungszonen oder -
achsen im Sinne einer konzeptionellen Angebotsplanung und Standortsteuerung ist für münsteri-
sche Verhältnisse abzuraten.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
1 mindestens eine Mehrfachbeauftragung
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V/0684/2007
Anlagen:
(1) Antrag der SPD-Fraktion Nr. 21/2007 an den Rat
(2) Kriterien der Standortprüfung, fallbezogen
(3) Vorlage Nr. 969/2003 an den Planungsausschuss
Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 3
12245 Zeichen
...
DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadtplanungsamt
Betrifft
Hochhausstandorte in Münster
Beratungsfolge
25.11.2003 Beirat für Stadtgestaltung
04.12.2003 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Wohnen und Verkehr
Beschlussvorschlag
Sachentscheidung
1. Die Prüfkriterien und die Vorgehensweise im Fall e des Investitionsinteresses für Hochhausneubau-
ten in Münster werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines I nvestitionsinteresses für Hochhausneubauten einzel-
fallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien v orzugehen und entsprechend im Fachausschuss
des Rates zu berichten
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 9/2003 vom
10.03.2003 erledigt.
Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung
Die Hochhausdiskussion ist wieder ein Thema - auch in Münster
Münster ist Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum der Region - die Standortpflege und die Bereitstel -
lung neuer Büroflächenpotenziale ist - neben den we ichen Standortfaktoren - wichtiger Standort- und
Wachstumsfaktor.
Hierzu gehören auch Nachfragen und Angebote für Hoc hhäuser, insbes. Bürohochhäuser. Dies zeigen
realisierte Projekte in der jüngeren Vergangenheit (z. B. Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße, LVM
Weseler Straße), aktuelle Anfragen von Investorenseite (z. B. Stückg utbahnhof, Bahnhofsumfeld, TÜV-
Gelände) sowie eigene Angebotsvorstellungen der Pla nungsverwaltung der jüngeren Vergangenheit
(z. B. Stadthäfen, Umgehungsstraße, ...).
Öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung:
969/2003
Auskunft erteilt:
Herr Krause
Ruf:
492-6120
E-Mail:
stadtplanung@stadt-muenster.de
Datum:
13.11.2003
- 2 -
...
Im Zuge der Projektplanung und -realisierung trat u nd tritt - in jedem Einzelfall und je nach Lage des
Projekts bzw. Investments im Stadtraum - die Schere zwischen in der Tendenz eher bewahrenden und
in der Tendenz eher modernen städtebaulichen, stadt gestalterischen und architektonischen Kernauffas-
sungen in der Diskussion zu Tage. Das rationale - u nd auch das emotionale - Pro und Contra von „städ-
tebaulichen Dominanten“ wurde und wird in Bürgerschaft und Politik besonders intensiv diskutiert - ein
positives Zeichen für die Auseinandersetzung mit Stadtbild und Baukultur.
Status quo in Münster - nicht gesteuert, dennoch verträglich
In einer einfachen Bestandsanalyse wurden Hochhäuse r und hochaufragende Bauten im Stadtgebiet
erfasst
1 und in der Typik der erfassten Objekte nutzungsdif ferenziert 2 dargestellt und fortgeschrieben - s.
Anlage 1.
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten un d sonstigen baulichen Merkzeichen in Münster
zeigt im Nachvollzug:
Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des Themas “Büro-
und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet verstreut.
Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand na ch entsprechender städtebaulicher Vorprüfung im
Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezoge n aus unternehmensstrategischen Gründen in
Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächenvo raussetzungen statt - ausgenommen hier-
von ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘.
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist insofern keine
bewusst gesteuerte oder geplante.
Insofern wurden Hochhausplanungen mit Dienstleistun gsfunktion in den vergangenen Jahren produktiv
begleitet und realisiert: Die Palette reicht hier v on Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis h in zur
reinen Angebotsplanung (Einzelfall) und der bewusst en und verträglichen Setzung stadträumlicher Ak-
zente (Merkzeichen).
Bedarfe und Steuerungsnotwendigkeit - Münster hat kein Dichteproblem
Aus der Analyse ergibt sich aus Sicht der Verwaltun g, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, prävent iv
und abstrakt Bedarfe zu steuern.
Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorense ite um ein Thema, welches Strömungs- und Investi-
tionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in Münster im Wesentlichen einzelne
Ansiedlungs-
interessen und Standortideen.
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in di e Vergangenheit - nicht für eine aktive Angebotspla -
nung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielm ehr einen die Verträglichkeit prüfenden und ab-
1 Bauten, welche
die bauliche Umgebung punktförmig deutlich überrag en (i.d.R. um mehr als 100 %),
den sie umgebenden öffentlichen Raum und das Stadt bild durch ihre Höhenentwicklung in besonderem Maße prägen,
die Stadtsilhouette in der Fernsicht oder als Endp unkt von Blickachsen durch ihre höhenbedingte Wahrnehmbarkeit in besonderem Ma-
ße prägen.
2
nach Wohngebäuden, Dienstleistungsgebäuden, Kirchen, Sonderbauten
- 3 -
...
wägenden Blick auf jedes einzelne Ansiedlungsinteresse. Es sollten bewusst nicht dur ch die Angebots-
planung mögliche Standorte präjudiziert werden.
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass fü r eine dauerhaft erfolgreiche Vermarktung die „har-
ten“ Standortkriterien wie
Lage,
optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV) und
Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen
eine wichtige Rolle spielen. Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschla-
gende Kriterien für Ansiedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße:
die Adressbildung,
die exponierte städtebauliche Lage,
die Wahrnehmbarkeit des Objektes.
Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht immer ratio-
nalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld von steuernder und ordnender Stadtplanung ei-
nerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteress e andererseits nicht selbstverständlich konzeptione l-
len Überlegungen von städtischer Seite unter.
Hieraus begründet sich die vom Stadtplanungsamt pra ktizierte Einzelfallprüfung, die im Sinne einer
Selbstbindung kriteriengeleitet ist.
Stadtbild und Sensibilitäten - Kriterien der Standortprüfung
In der Dichte und Intensität der Prüfung der Verträ glichkeit von Hochhaustandorten kommt der Lage im
Stadtgebiet besondere Bedeutung zu. Die hierbei gen erell zu prüfenden und untereinander abzuwägen-
den Kriterien sind nicht neu. Sie wurden in der Ver gangenheit und werden aktuell durch die Planungs-
verwaltung in jedem Einzelfall angewandt.
In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen
(mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang):
in der Altstadt,
am Promenadenring und dessen Umfeld,
in der übrigen Innenstadt,
an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt,
am äußeren Tangentenring,
in einem Außenstadtteil,
entlang der Umgehungsstraße,
in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen.
Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s
zudem in
punktuelle Neuansiedlungen,
Ansiedlungen in einer Standortagglomeration,
Ansiedlungen als Standortverdichtung.
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...
Als Kriterien für jeden Einzelfall sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu-
chungs- und Prüfraster zu nennen:
das Stadtbild
Blickkorridore auf die Stadtsilhouette
Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden Radialen
Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“
..................
der Städtebau
Raumbildung - kleinräumige Betrachtung
Baumassengliederung und -verteilung
Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit
Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung
.................
städtebauliche Dichte
verkehrliche Auswirkungen
Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen
........................
die Architektur
Bauform
Baukörperproportionen, Bauhöhe
Materialität, Farbgebung
Fassadengliederung
.............
die Nutzung
Integration, Ergänzung oder Konkurrenz
Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld
Auswirkungen auf andere Standorte
........
Der Umfang und Detaillierungsgrad der zu untersuche nden Kriterien wird sich im Verhältnis zwischen
robusteren Standorten einerseits und für Veränderun gen des Stadtbildes sensible Bereiche innerhalb
des Stadtgebietes andererseits - vgl. Anlage 2 als Anhalt - deutlich unterscheiden.
Handlungsleitlinien und Vorgehensweise
Zur Lebensqualität in Münster gehört ohne Frage das Stadtbild - die Stadt profitiert und “lebt” in der
Wertschätzung und im Bewusstsein ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Besucherinnen und Besu-
cher.
Veränderungen im Stadtbild, auch durch „neues Bauen“, sind im Regelfall Symbole für wichtige Entwick-
lungsimpulse und -schritte. Eine primär konservator ische Herangehensweise würde dem Anspruch
Münsters an die regionale und oberzentrale Bedeutun g und weitergehende Ambitionen (Stadt der Wis-
senschaft, Kulturhauptstadt Europas, ...) nicht gerecht.
Gleichwohl - und dies ist kein Widerspruch - ist de m Stadtbild, der Stadtsilhouette und dem (histori-
schen) Erscheinungsbild der Altstadt und der angren zenden Innenstadt besonderes Augenmerk zu
schenken. Die Erlebbarkeit dieses Stadtbildes und s einer Silhouette besitzt insbes. für Münster nicht nur
historischen Wert. Sie ist auch unter touristischen und unter Identifikationsgesichtspunkten für die Bürge-
rinnen und Bürger von großer Bedeutung (emotionale Ebene).
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Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten innerhalb des
Stadtgebietes bedeutet dies:
Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Einschätzung einzel-
fallbezogen nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfraste r analysiert und mit Blick auf
ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin bewertet.
Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen Ersteinschätzung in Verbindung mit einer
Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch da s Stadtplanungsamt und/oder den Eigentü-
mer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungsausschuss vorzulegen.
In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulic h-hochbauliches Optimierungsverfahren
3 durch
den Eigentümer/Investor durchzuführen.
Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiv en Ersteinschätzung so früh wie möglich zu
informieren.
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikati onspunkt ein Wert an sich. Die Auseinandersetzung
mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schä rft das Bewusstsein für den Bestand, ermöglicht
jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit d em Status quo und damit das Aufspüren von Ver-
besserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadtbil d ist nicht als starre Masse zu begreifen: Neue
Ideen - und gerade dazu zählen „Hochpunkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsgerichtet neue Identifikat i-
on.
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentsc heidungen für Hochhausbauten in Münster
strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterisch e Qualitätsmaßstäbe das Handeln in jedem Einzelfall
bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Defini tion von Ansiedlungszonen oder -achsen im Sinne
einer konzeptionellen Angebotsplanung und Standortsteuerung ist für münsterische Verhältnisse abzura-
ten.
Die Beantwortung des Antrages der SPD-Fraktion im R at Nr. 9/2003 vom 10.03.2003 (Anlage 3) ist da-
mit aus Sicht der Verwaltung erledigt.
I. V.
gez.
Schultheiß
Anlagen:
(1) Hochhausstandorte in Münster - Status quo
(2) Stadtbildsensibilität - Fallgestaltungen/Teilr äume
(3) Antrag der SPD-Fraktion im Rat Nr. 9/2003 vom 10.03.2003
3 mindestens eine Mehrfachbeauftragung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Münzstraße 15
- Steinfurter Straße
- Hammer Straße
- Weseler Straße
- Umgehungsstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0684/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37