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V/0684/2007

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2007

Vorlagen 05.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.10.2007, TOP 5.4

Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 2

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Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 3

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Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 2

1877 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0684/2007  
 
 
  
Stadtbild und Sensibilitäten  -  Kriterien der Standortprüfung 
 
 
In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen 
(mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang): 
 
 in der Altstadt,  
 am Promenadenring und dessen Umfeld,  
 in der übrigen Innenstadt,  
 an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt,  
 am äußeren Tangentenring,  
 in einem Außenstadtteil,  
 entlang der Umgehungsstraße, 
 in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen.  
 
Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s 
zudem in 
 
 punktuelle Neuansiedlungen, 
 Ansiedlungen in einer Standortagglomeration, 
 Ansiedlungen als Standortverdichtung. 
 
Als Kriterien für jeden Einzelfall 
 sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu- 
chungs- und Prüfraster zu nennen: 
 
 das Stadtbild 
 Blickkorridore auf die Stadtsilhouette  
 Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden  Radialen  
 Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“  
 .................. 
 
 der Städtebau 
 Raumbildung - kleinräumige Betrachtung 
 Baumassengliederung und -verteilung 
 Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit 
 Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung  
 ................. 
 städtebauliche Dichte 
 verkehrliche Auswirkungen 
 Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen 
 ........................ 
 
 die Architektur 
 Bauform 
 Baukörperproportionen, Bauhöhe 
 Materialität, Farbgebung 
 Fassadengliederung 
 ............. 
 
 die Nutzung 
 Integration, Ergänzung  oder Konkurrenz 
 Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld 
 Auswirkungen auf andere Standorte 
 ........

Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 1

3734 Zeichen

SPD-Fraktion  Antrag  Nr.: A-R/0021/2007 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
1 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
02.05.2007 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
 
Hochhauskonzept Münster -  
Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstruktur ell 
begründete Bauvorhaben 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet der Stadt Münster ein 
”Hochhauskonzept” zu erstellen. In diesem Rahmenpla n sollen 
Bewertungsmaßstäbe für Hochhausmaßnahmen entwickelt  und geeignete Bereiche 
festgelegt werden, in denen eine Bebauung mit Hochh äusern möglich erscheint. 
Darüber hinaus sollen bestimmte Schutzzonen festgel egt werden, die von neuen 
Hochhausbauten grundsätzlich freigehalten werden. D ie zu formulierende 
gesamtstädtische Strategie dient als Handlungsrahme n für zukünftige 
Entscheidungen des Rates. 
 
 
Begründung: 
 
 
Bereits in der Vergangenheit ist in Münster an vers chiedenen Stellen im Stadtgebiet 
der Bau von Hochhäusern zugelassen worden. Diese Vo rhaben sind zumeist auf 
Initiative der jeweiligen Investoren verwirklicht w orden, ein gesamtstädtischer 
Handlungsrahmen oder ein Leitbild lag den Bauaktivi täten nicht zugrunde. Genau 
dies scheint aber das Gebot der Stunde: Aufgrund de r großen städtebaulichen 
Bedeutung des Hochhausbaus für die historische Stad tsilhouette und die noch 
vorhandenen Blickachsen, die verkehrlichen Folgen d er entstehenden 
Nutzungskonzentrationen sowie die oft zu erwartende n Nachbarschaftskonflikte 
sollte im Rahmen eines Hochhauskonzeptes eine polit ische Festlegung von 
Standorten erfolgen: Hier kann der Bau dieser städtebaulichen Dominanten zukünftig 
möglich sein, Anfragen sind in diese Suchbereiche z u lenken. Um Präsenz und 
Erlebbarkeit des Stadtbildes langfristig zu erhalte n, sollten darüber hinaus bestimmte 
Schutzzonen von neuen Hochhausbauten grundsätzlich freigehalten werden: Neben 
der Altstadt selbst und deren direkten Umfeld sollt en die vier noch intakten 
Blickkorridore auf die historische Silhouette (entl ang Steinfurter Straße, von 
Torminbrücke, Wienburgpark und von südlich/unterhal b Zentrum Nord aus) als 
Zonen festgelegt werden, die für neue, deutlich über die bestehenden  Baustrukturen 
hinausgehende Hochbauten nicht in Frage kommen.

2 
Dieses Steuerungsinstrument wird in anderen Großstädten erfolgreich im Sinne einer 
vorausschauenden Stadtentwicklung eingesetzt – als Methode, die offen ist für 
zukünftige Entwicklungen und mit der dennoch gesamt städtische Entwicklungsziele 
verfolgt werden können. Zugleich eröffnet der Rahme nplan ein klares Plus an 
Planungssicherheit für alle Beteiligten. Über die H öhe von Neubauprojekten sollte 
somit nur entschieden werden, wenn die Zusammenhäng e für das Stadtbild und den 
öffentlichen Raum vorab ausreichend erörtert worden  sind. Sorgfältig vorbereitete 
Wettbewerbe mit geregelten Verfahren bieten hier di e besten Voraussetzungen. 
Besondere Bedeutung kommt dabei einer eindeutigen u nd auf der Grundlage einer 
gesamtstädtischen Strategie (”Hochhauskonzept Münst er”) formulierten Auslobung 
zu. Der Rückzug auf eine reine Einzelfallprüfung wi rd demgegenüber den 
Notwendigkeiten einer anspruchsvollen Stadtplanung wie auch einer verlässlichen 
Wirtschaftsförderung nicht gerecht.  
 
 
Wolfgang Heuer  Marianne Hopmann   Udo Reiter 
Kurt Pölling   Ralf Hubert    Moritz von Schmeling 
Karl Heinz Winter  Dr. Michael Jung   Anne Schulze Wintzler 
Anika Bergner  Marianne Koch   Joachim Tonn 
Philipp Gabriel  Gaby Kubig-Steltig   Beate Vilhjal msson 
Beanka Ganser  Karsten Rahn   Holger Wigger 
Anne Hakenes

Beschlussvorlage

7493 Zeichen

V/0684/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion  an den Rat Nr. A-R/0021/2007 
- "Hochhauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstrukturell 
begründete Bauvorhaben" - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2007 Beirat für Stadtgestaltung Empfehlung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Prüfkriterien (Anlagen 2 und 3) und die Vorgehensweise im Falle des Investitionsinteresses 
für Hochhausneubauten in Münster werden zur Kenntnis genommen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines Investitionsinteresses für Hochhausneubauten 
einzelfallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien vorzugehen und entsprechend im 
Fachausschuss des Rates zu berichten 
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-
R/0021/2007 an den Rat erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0021/2007 an den Rat wurde in der Sitzung des Haupt- und 
Finanzausschusses am 13.06.2007 (Vorlage Nr. V/0422/2007) an den Beirat für Stadtgestaltung 
und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung verwiesen. 
 
Ein grundsätzlich inhaltsgleicher Antrag der SPD-Fraktion (Nr. A-R/0009/2003) an den Rat wurde 
zur weiteren Beratung und Entscheidung bereits im Herbst 2003 ebenfalls zur weiteren Beratung 
und Entscheidung an den Planungsausschuss weiterverwiesen. Der zuständige Fachausschuss 
des Rates entschied - nach Vorberatung im Gestaltungsbeirat - in seiner damaligen Sitzung (am 
Vorlagen-Nr.: 
V/0684/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Krause 
Ruf: 
492 61 20 
E-Mail: 
KrauseJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0684/2007 
04.12.2003), kein „Hochhauskonzept“ zu erstellen, sondern gemäß den Beschlussvorschlägen zu 
1. und 2. zu agieren (Anlage 3 zur Vorlage). 
 
 
Die Gründe hierfür waren: 
 
A. 
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten und sonstigen baulichen Merkzeichen in 
Münster zeigt im Nachvollzug: 
ƒ Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des Themas 
“Büro- und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet verstreut. 
ƒ Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand nach entsprechender städtebaulicher Vorprü-
fung im Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezogen aus unternehmensstrategischen 
Gründen in Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächenvoraussetzungen statt - aus-
genommen hiervon ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘. 
 
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist insofern 
keine bewusst gesteuerte oder geplante. Demzufolge wurden Hochhausplanungen mit Dienstleis-
tungsfunktion auch in den vergangenen Jahren produktiv begleitet und realisiert: Die Palette reicht 
hier von Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis hin zur reinen Angebotsplanung (Einzelfall) 
und der bewussten und verträglichen Setzung stadträumlicher Akzente (Merkzeichen). 
 
B. 
Aus der Analyse ergibt sich, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, präventiv und abstrakt Bedar-
fe zu steuern. Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorenseite um ein Thema, welches 
Strömungs- und Investitionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in Münster im Wesent-
lichen einzelne
 Ansiedlungsinteressen und Standortideen. 
 
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in die Vergangenheit - nicht für eine aktive Angebots-
planung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielmehr einen die Verträglichkeit prüfenden 
und abwägenden Blick auf jedes einzelne
 Ansiedlungsinteresse. Es sollten bewusst nicht durch die 
Angebotsplanung mögliche Standorte präjudiziert werden. 
 
C. 
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass für eine dauerhaft erfolgreiche Vermarktung von 
„städtebaulichen Dominanten“ die „harten“ Standortkriterien wie 
ƒ Lage,  
ƒ optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV) und  
ƒ Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen  
eine wichtige Rolle spielen.  
Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschlagende Kriterien für An-
siedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße: 
ƒ die Adressbildung, 
ƒ die exponierte städtebauliche Lage,  
ƒ die Wahrnehmbarkeit des Objektes.  
 
Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht immer 
rationalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld von steuernder und ordnender Stadt-
planung einerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteresse andererseits nicht selbstverständ-
lich konzeptionellen Überlegungen von städtischer Seite unter.

- 3 - 
V/0684/2007 
Hieraus begründet sich die Sinnhaftigkeit der praktizierten Einzelfallprüfung, die im Sinne einer 
Selbstbindung kriteriengeleitet ist (Anlage 2 zur Vorlage). 
 
 
Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten innerhalb des 
Stadtgebietes bedeutet dies: 
 
ƒ Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Einschätzung 
einzelfallbezogen
 nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfraster analysiert und 
mit Blick auf ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin bewertet. 
 
ƒ Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen Ersteinschätzung in Verbindung mit ei-
ner  Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch das Stadtplanungsamt und/oder den 
Eigentümer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungsausschuss vorzulegen. 
 
ƒ In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulich-hochbauliches Optimierungsverfahren 1 
durch den Eigentümer/Investor durchzuführen. 
 
ƒ Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiven Ersteinschätzung so früh wie möglich 
zu informieren. 
 
 
Fazit: 
 
Die Rahmenbedingungen und damit die Bewertungen und Einschätzungen zum Umgang mit und 
zur Vorgehensweise im Falle von Investitionsinteresse für Hochhäuser in Münster sind wie unter A. 
bis C. ausgeführt unverändert. 
 
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikationspunkt ein Wert an sich. Die Auseinanderset-
zung mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schärft das Bewusstsein für den Bestand, 
ermöglicht jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo und damit das Auf-
spüren von Verbesserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadtbild ist nicht als starre Masse zu 
begreifen: Neue Ideen - und gerade dazu zählen „Hochpunkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsge-
richtet neue Identifikation.  
 
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentscheidungen für Hochhausbauten in Müns-
ter strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterische Qualitätsmaßstäbe das Handeln in jedem 
Einzelfall bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Definition von Ansiedlungszonen oder -
achsen im Sinne einer konzeptionellen Angebotsplanung und Standortsteuerung ist für münsteri-
sche Verhältnisse abzuraten. 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
                                                
 
1   mindestens eine Mehrfachbeauftragung

- 4 - 
V/0684/2007 
Anlagen: 
 
(1) Antrag der SPD-Fraktion Nr. 21/2007 an den Rat 
(2) Kriterien der Standortprüfung, fallbezogen 
(3) Vorlage Nr. 969/2003 an den Planungsausschuss

Vorlage 684/2007 an den ASSVW - Anlage 3

12245 Zeichen

...  
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hochhausstandorte in Münster 
  
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.11.2003 Beirat für Stadtgestaltung   
04.12.2003 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Wohnen und Verkehr 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Sachentscheidung 
 
1. Die Prüfkriterien und die Vorgehensweise im Fall e des Investitionsinteresses für Hochhausneubau- 
ten in Münster werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines I nvestitionsinteresses für Hochhausneubauten einzel-
fallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien v orzugehen und entsprechend im Fachausschuss 
des Rates zu berichten 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 9/2003 vom 
10.03.2003 erledigt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung 
 
 
 
Die Hochhausdiskussion ist wieder ein Thema - auch in Münster 
 
 
Münster ist Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum der Region - die Standortpflege und die Bereitstel - 
lung neuer Büroflächenpotenziale ist - neben den we ichen Standortfaktoren - wichtiger Standort- und 
Wachstumsfaktor.  
 
Hierzu gehören auch Nachfragen und Angebote für Hoc hhäuser, insbes. Bürohochhäuser. Dies zeigen 
realisierte Projekte in der jüngeren Vergangenheit (z. B. Hammer Straße/Friedrich-Ebert-Straße, LVM 
Weseler Straße),  aktuelle Anfragen von Investorenseite (z. B. Stückg utbahnhof, Bahnhofsumfeld, TÜV-
Gelände) sowie eigene Angebotsvorstellungen der Pla nungsverwaltung der jüngeren Vergangenheit 
(z. B. Stadthäfen, Umgehungsstraße, ...).  
 
Öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und 
Verkehr 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
Ergänzung:  
969/2003   
Auskunft erteilt: 
Herr Krause 
Ruf: 
492-6120 
E-Mail: 
stadtplanung@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.11.2003

- 2 - 
...  
 
Im Zuge der Projektplanung und -realisierung trat u nd tritt - in jedem Einzelfall und je nach Lage des  
Projekts bzw. Investments im Stadtraum - die Schere  zwischen in der Tendenz eher bewahrenden und 
in der Tendenz eher modernen städtebaulichen, stadt gestalterischen und architektonischen Kernauffas- 
sungen in der Diskussion zu Tage. Das rationale - u nd auch das emotionale - Pro und Contra von „städ- 
tebaulichen Dominanten“ wurde und wird in Bürgerschaft und Politik besonders intensiv diskutiert     - ein 
positives Zeichen für die Auseinandersetzung mit Stadtbild und Baukultur. 
 
 
 
 
Status quo in Münster - nicht gesteuert, dennoch verträglich 
 
 
In einer einfachen Bestandsanalyse wurden Hochhäuse r und hochaufragende Bauten im Stadtgebiet 
erfasst 
1 und in der Typik der erfassten Objekte nutzungsdif ferenziert 2 dargestellt und fortgeschrieben - s. 
Anlage 1. 
 
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten un d sonstigen baulichen Merkzeichen in Münster 
zeigt im Nachvollzug: 
 
 Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des Themas “Büro- 
und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet verstreut. 
 
 Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand na ch entsprechender städtebaulicher Vorprüfung im 
Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezoge n aus unternehmensstrategischen Gründen in 
Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächenvo raussetzungen statt - ausgenommen hier- 
von ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘. 
 
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist insofern keine 
bewusst gesteuerte oder geplante. 
 
Insofern wurden Hochhausplanungen mit Dienstleistun gsfunktion in den vergangenen Jahren produktiv 
begleitet und realisiert: Die Palette reicht hier v on Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis h in zur 
reinen Angebotsplanung (Einzelfall) und der bewusst en und verträglichen Setzung stadträumlicher Ak- 
zente (Merkzeichen). 
 
 
 
 
Bedarfe und Steuerungsnotwendigkeit  -  Münster hat kein Dichteproblem 
 
 
Aus der Analyse ergibt sich aus Sicht der Verwaltun g, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, prävent iv 
und abstrakt Bedarfe zu steuern. 
 
Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorense ite um ein Thema, welches Strömungs- und Investi- 
tionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in Münster im Wesentlichen einzelne 
 Ansiedlungs- 
interessen und Standortideen. 
 
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in di e Vergangenheit - nicht für eine aktive Angebotspla - 
nung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielm ehr einen die Verträglichkeit prüfenden und ab- 
                                                           
1    Bauten, welche  
 die bauliche Umgebung punktförmig deutlich überrag en (i.d.R. um mehr als 100 %),  
 den sie umgebenden öffentlichen Raum und das Stadt bild durch ihre Höhenentwicklung in besonderem Maße prägen, 
 die Stadtsilhouette in der Fernsicht oder als Endp unkt von Blickachsen durch ihre höhenbedingte Wahrnehmbarkeit in besonderem Ma- 
ße prägen. 
2
   nach  Wohngebäuden,  Dienstleistungsgebäuden,  Kirchen,  Sonderbauten

- 3 - 
...  
wägenden Blick auf jedes einzelne  Ansiedlungsinteresse. Es sollten bewusst nicht dur ch die Angebots- 
planung mögliche Standorte präjudiziert werden. 
 
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass fü r eine dauerhaft erfolgreiche Vermarktung die „har-
ten“ Standortkriterien wie 
 
 Lage,  
 optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV)  und  
 Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen  
  
eine wichtige Rolle spielen. Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschla- 
gende Kriterien für Ansiedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße: 
 
 die Adressbildung, 
 die exponierte städtebauliche Lage,  
 die Wahrnehmbarkeit des Objektes.  
 
Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht immer ratio- 
nalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld  von steuernder und ordnender Stadtplanung ei- 
nerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteress e andererseits nicht selbstverständlich konzeptione l- 
len Überlegungen von städtischer Seite unter. 
 
Hieraus begründet sich die vom Stadtplanungsamt pra ktizierte Einzelfallprüfung, die im Sinne einer 
Selbstbindung kriteriengeleitet ist. 
 
 
 
  
Stadtbild und Sensibilitäten  -  Kriterien der Standortprüfung 
 
 
In der Dichte und Intensität der Prüfung der Verträ glichkeit von Hochhaustandorten kommt der Lage im 
Stadtgebiet besondere Bedeutung zu. Die hierbei gen erell zu prüfenden und untereinander abzuwägen- 
den Kriterien sind nicht neu. Sie wurden in der Ver gangenheit und werden aktuell durch die Planungs- 
verwaltung in jedem Einzelfall angewandt. 
 
In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen 
(mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang): 
 
 in der Altstadt,  
 am Promenadenring und dessen Umfeld,  
 in der übrigen Innenstadt,  
 an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt,  
 am äußeren Tangentenring,  
 in einem Außenstadtteil,  
 entlang der Umgehungsstraße, 
 in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen.  
 
Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s 
zudem in 
 
 punktuelle Neuansiedlungen, 
 Ansiedlungen in einer Standortagglomeration, 
 Ansiedlungen als Standortverdichtung.

- 4 - 
...  
Als Kriterien für jeden Einzelfall  sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu- 
chungs- und Prüfraster zu nennen: 
 
 das Stadtbild 
 Blickkorridore auf die Stadtsilhouette  
 Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden  Radialen  
 Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“  
 .................. 
 
 der Städtebau 
 Raumbildung - kleinräumige Betrachtung 
 Baumassengliederung und -verteilung 
 Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit 
 Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung  
 ................. 
 städtebauliche Dichte 
 verkehrliche Auswirkungen 
 Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen 
 ........................ 
 
 die Architektur 
 Bauform 
 Baukörperproportionen, Bauhöhe 
 Materialität, Farbgebung 
 Fassadengliederung 
 ............. 
 
 die Nutzung 
 Integration, Ergänzung  oder Konkurrenz 
 Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld 
 Auswirkungen auf andere Standorte 
 ........ 
 
 
Der Umfang und Detaillierungsgrad der zu untersuche nden Kriterien wird sich im Verhältnis zwischen 
robusteren Standorten einerseits und für Veränderun gen des Stadtbildes sensible Bereiche innerhalb 
des Stadtgebietes andererseits - vgl. Anlage 2 als Anhalt - deutlich unterscheiden. 
 
 
 
 
Handlungsleitlinien und Vorgehensweise 
 
 
Zur Lebensqualität in Münster gehört ohne Frage das  Stadtbild - die Stadt profitiert und “lebt” in der  
Wertschätzung und im Bewusstsein ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Besucherinnen und Besu- 
cher. 
 
Veränderungen im Stadtbild, auch durch „neues Bauen“, sind im Regelfall Symbole für wichtige Entwick- 
lungsimpulse und -schritte. Eine primär konservator ische Herangehensweise würde dem Anspruch 
Münsters an die regionale und oberzentrale Bedeutun g und weitergehende Ambitionen (Stadt der Wis- 
senschaft, Kulturhauptstadt Europas, ...) nicht gerecht. 
 
Gleichwohl - und dies ist kein Widerspruch - ist de m Stadtbild, der Stadtsilhouette und dem (histori- 
schen) Erscheinungsbild der Altstadt und der angren zenden Innenstadt besonderes Augenmerk zu 
schenken. Die Erlebbarkeit dieses Stadtbildes und s einer Silhouette besitzt insbes. für Münster nicht nur 
historischen Wert. Sie ist auch unter touristischen und unter Identifikationsgesichtspunkten für die Bürge- 
rinnen und Bürger von großer Bedeutung (emotionale Ebene).

- 5 - 
 
 
Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten innerhalb des 
Stadtgebietes bedeutet dies: 
 
 Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Einschätzung einzel- 
fallbezogen  nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfraste r analysiert und mit Blick auf 
ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin bewertet. 
 
 Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen  Ersteinschätzung in Verbindung mit einer  
Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch da s Stadtplanungsamt und/oder den Eigentü- 
mer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungsausschuss vorzulegen. 
  
 In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulic h-hochbauliches Optimierungsverfahren 
3 durch 
den Eigentümer/Investor durchzuführen. 
 
 Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiv en Ersteinschätzung so früh wie möglich zu 
informieren. 
 
 
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikati onspunkt ein Wert an sich. Die Auseinandersetzung 
mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schä rft das Bewusstsein für den Bestand, ermöglicht 
jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit d em Status quo und damit das Aufspüren von Ver- 
besserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadtbil d ist nicht als starre Masse zu begreifen: Neue 
Ideen - und gerade dazu zählen „Hochpunkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsgerichtet neue Identifikat i- 
on.  
 
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentsc heidungen für Hochhausbauten in Münster 
strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterisch e Qualitätsmaßstäbe das Handeln in jedem Einzelfall  
bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Defini tion von Ansiedlungszonen oder -achsen im Sinne 
einer konzeptionellen Angebotsplanung und Standortsteuerung ist für münsterische Verhältnisse abzura- 
ten. 
 
 
Die Beantwortung des Antrages der SPD-Fraktion im R at Nr. 9/2003 vom 10.03.2003 (Anlage 3) ist da- 
mit aus Sicht der Verwaltung erledigt. 
 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
Schultheiß 
 
 
 
 
 
Anlagen:  
 
 (1)   Hochhausstandorte in Münster - Status quo 
 (2)  Stadtbildsensibilität - Fallgestaltungen/Teilr äume 
 
 (3) Antrag der SPD-Fraktion im Rat Nr. 9/2003 vom 10.03.2003 
 
                                                           
3   mindestens eine Mehrfachbeauftragung

Beratungsverlauf (2)

11.10.2007 Beirat für Stadtgestaltung
TOP 2 Empfehlung
Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Münzstraße 15
  • Steinfurter Straße
  • Hammer Straße
  • Weseler Straße
  • Umgehungsstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0684/2007
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37