V/0529/2016
Zuschussentsperrung Wolfgang Borchert Theater
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Beschlussvorlage
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V/0529/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Zuschussentsperrung Wolfgang Borchert Theater Beratungsfolge 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Mittel für einen Zuschuss an das Wolfgang Borchert Theater i.H.v. 75.000 EUR für das Jahr 2016 freizugeben. 2. Die Stadt Münster erwartet vom Wolfgang Borchert Theater, dass zu den Haushaltsberatu n- gen 2017 für die Folgejahre ein optimiertes Finanzierungskonzept vorgelegt wird. Dabei ist insbesondere die vorgesehene Erhöhung des regelmäßig en kommunalen Betriebskostenz u- schusses zu überarbeiten. II. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2016 in der Produktgruppe 0401 „Kulturmanag e- ment/Kulturförderung“ zur Verfügung, sind jedoch gemäß Ratsbeschluss mit einem Sperrv ermerk unterlegt. Begründung: Im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2016 wurde beschlossen: “Für das Wolfgang Borchert Theater soll ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 75.000 EUR mit einem Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2016 aufgenommen werden. E ine abschließende En tscheidung über die Freigabe der finanziellen Mittel soll nach Vorlage eines tragfähigen Sanierungsko nzeptes erfolgen.“ Das Wolfgang Borchert Theater hat nach mehrfachen Korrekturen am 29.04.2016 einen Finanzi e- rungs- und Wirtschaftsplan 2016 bis 2020 vorgelegt, der sich an den Empfehlungen des AWR orie n- tiert. Er beinhaltet einen Erfolgsplan, Liquiditätsplan, Vermögen splan, Stellenplan für 2016 und 2017 sowie Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan. Die maßgeblichen Teilpläne sind mit einander abge- Vorlagen-Nr.: V/0529/2016 Auskunft erteilt: Frau Schnell Ruf: 492-4100 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0529/2016 stimmt und geben einen Ausblick auf die voraussichtlichen Entwicklungen des Trägervereins in den kommenden fünf Jahren. In dem Erfolgsplan werden ab dem Jahr 2016 den geplanten reduzierten Aufwendungen gesteige rte Erträge durch höhere Umsatzerlöse/Ei ntrittserträge sowie gesicherte höhere Spendenaufko mmen gegenübergestellt. Da der Trägerverein für die Jahre 2016 bis 2020 mit keinen weiteren gr oßen Investitionen rechnet, können die Liquiditätsüberschüsse nach dem vorgelegten Liquiditätsplan ausschließli ch zur Ti lgung von Verbindlichkeiten und Krediten genutzt werden. Mit dem vorg elegten Vermögensplan wird die erwartete Entwicklung des Vereinsvermögens unter Berücksichtigung eines Finanzi erungsplans zum Abbau des strukturellen Defizits der vergangenen Jah re sowie die Rückführung der Verbindlichkeiten dargestellt. Der Trägerverein erwartet auf der Grundlage dieser Planungen in den kommenden Ja h- ren eine deutliche Entspannung der unzureichenden Eigenkapitalanlage sowie eine deutliche Rüc k- führung der bestehenden Verbindlichkeiten. Das in sich schlüssige Finanzierungskonzept sieht allerdings über das Jahr 2016 hinaus eine daue r- hafte Erhöhung des kommunalen Betriebskostenzuschusses um 75.000 EUR vor. Der Erwartung an ein tragfähiges Sanierungskonzept wird damit nur bedingt entspro chen, so dass für die Folg ejahre eine weitere Überarbeitung vorzunehmen ist. Um die finanzielle Lage des Wolfgang Borchert The a- ters für das Jahr 2016 nicht zu verschärfen und die weitere Liquidität sicherzustellen, wird die kurzfris- tige Entsperrung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 75.000 EUR empfohlen. Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Rates der Stadt Münster am 29.06.2016 einen Antrag auf s o- fortige Beschlussfassung zum Thema „Finanzierung Wolfgang Borchert Theater“ gestellt (Nr . A - R/0025/2016). Die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Haushalt liegt nach §8 der Haushaltssatzung in der Zuständigkeit des Haupt - und Finanzausschusses. Ziffer 1 und 2 des SPD-Antrags sind mit dieser Beschlussvorlage bereits aufgegrif fen worden. Zu Ziffer 3 vertritt die Verwaltung folgende Auffassung: Die Stadt Münster fördert in einer Vielzahl von Fällen Vereine durch die Gewährung von Zuschü ssen (vgl. Zuschussliste im Haushaltsplan). Als geeignetes Instrument zur Steuerung der Zusch üsse wer- den teilweise sog. Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Im Zuge der weiteren Überarbeitung des Finanzierungskonzeptes soll deshalb auch die Option einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Trägerverein (analog des Instruments eines „Manageme ntkontrakts“ zur Ste uerung städtischer Beteiligungen) geprüft und ggf. eingeführt werden. Seitens der Verwa ltung wird es dagegen nicht als sinnvoll erachtet, das Instrument des Managementkontraktes zur Steuerung städtischer Beteiligungen auf die Gewährung von Zuschüssen an privatwirtschaftliche Einrichtungen zu übertragen. Begrü n- dung: Die Stadt Münster schließt mit ihren bedeutenden städtischen Gesellschaften solche Kontrakte ab. Diese regeln zum einen die Finanzbeziehungen zu den Beteiligungen (Finanzforme l, Ausschüt- tungen, Zuschüsse) und zum anderen die Ziele (Oberziele, op erative Ziele), an denen sich die Arbeit der Gesellschaften ausrichten soll. Über das Ergebnis nach Beschlussfassung des Haupt - und Finanzausschusses wird die Verwa ltung den Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung unterrichten. i. V. gez. Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0529/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37