0030/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 25.11.2025
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16 Vorlagen-Nummer 13.01.2026 0030/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 25.11.2025 In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 25.11.2025 stellt Lisa Khan, stimmberechtigtes Mitglied, folgende mündliche Anfrage: Lisa Khan erklärt, dass sich ihre Anfrage auf den Haushalt beziehe. Sie bittet die Verwaltung um eine Zusammenstellung zur Abhängigkeit von Landes- und Bundesmittel und dem Wegfall kommunaler Mittel. Viele Bundes- oder Landes-Förderprogramme seien an kommunale Mittel gebunden. Die kommunale Ebene stelle dabei oft das niedrigste Budget, während das Land diesen Anteil verdoppele und der Bund ihn teilweise verdreifache. Sie fragt daher an, ob der Ausschuss im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen insbesondere für die Politiker*innen im Finanzausschuss, eine solche Übersicht erhalten könne. Diese solle sich auf das Amt für Integration und Vielfalt, das Jugendamt sowie das Kulturamt beziehen. Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Die kommunale Integrationsarbeit des Amtes für Integration und Vielfalt ist rechtlich gese- hen eine freiwillige Aufgabe, wenngleich sie zunehmend eine kommunale Kernaufgabe ist. Als Partner*innen der Kommune übernehmen die freien Träger sowie die Träger und Einrichtun- gen der Wohlfahrtsverbände vielfältige Aufgaben in den Bereichen Migrationsberatung, Sprachförderung, psychosoziale Versorgung, Bildungsarbeit, Arbeitsmarktprojekte, Antirassis- musarbeit, Begegnung und Empowerment. Kommunale Aufwendungen und Förderungen ge- hen häufig Hand in Hand mit Förderungen des Landes, des Bundes sowie auch im Rahmen von EU-Projekten. So sind immer auch kommunale Absichtserklärungen oder Letter of Intent des Kommunalen Integrationszentrum maßgeblich für die Einwerbung von Drittmitteln durch Träger und Einrichtungen. Regelungen und Programme auf Länderebene, wie in Nordrhein-Westfalen das Kommunale Integrationsmanagement, die Kommunalen Integrationszentren oder die Integrationspau- schale NRW ergänzen die strukturelle Einbindung der freiwilligen kommunalen Leistungen. Eine detaillierte Zusammenstellung hinsichtlich der Abhängigkeit von Landes- und Bundesmit- teln ist aufgrund der Vielzahl der Kölner Förderprogramme und Maßnahmen und des sich dar- aus ergebenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Indes kann bestätigt werden, dass bei wesentlichen Kürzungen oder kompletten Streichungen kommunaler Mittel gewachsene Integrationsstrukturen und in spezifischen Einzelfällen auch Bundes- und Landesförderungen bei den Trägern gefährdet wären. 2 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie erhält im Wesentlichen für folgende Bereiche Lan- deszuschüsse: - Frühe Hilfen - Gesundheitsorientierte Familienbegleitung - Patenprojekte - Kinder-Willkommensbesuche - Jugendwerkeinrichtungen - Maßnahmen der Jugendberufshilfe - Programm „Demokratie Leben“ - Sprachförderprogramme - Alltagshelfer in Kitas - Familienzentren - Versorgung unbegleitet eingereister Flüchtlinge - Maßnahmen im Kinderschutz - Maßnahmen Kinder- und Jugendförderplan Aufgrund gestiegener Tarifkosten und inflationsbedingter Kostensteigerungen können geför- derte Maßnahmen bei gleichbleibender Fördersumme nicht in allen Bereichen im bisherigen Umfang fortgesetzt werden oder aber Fehlbeträge müssen durch die Kommunen kompensiert werden. Hinzu kommen landesseitige Kürzungen wie beispielsweise im Bereich der Alltagshelfenden in Kitas. Ein weiteres Beispiel betrifft die Angebote der Familienberatung. Wenn die vorgenommenen Kürzungen nicht aufgefangen werden, kann dies eine Einschrän- kung der Angebote zur Folge haben. Es bestehen jedoch auch Bereiche, in denen eine Erhöhung der Bezuschussung durch das Land im Landeshaushalt vorgesehen ist, wie beispielweise im Bereich der Familienzentren. Kosten für Kinder- und Jugendhilfe, die die Kommunen tragen, haben sich in den vergange- nen zehn Jahren teilweise verdreifacht, so dass die Erhöhung der Bezuschussung nicht aus- kömmlich ist. Insbesondere die Finanzierung der Kindertagesbetreuung muss von kommunaler Seite in stei- gendem Maße bezuschusst werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln gemeinsam mit dem Städtetag NRW und weiteren Kommunen im Dezember 2025 Kommunalverfassungs- beschwerde eingelegt. Die Zuweisungen an Kommunen zum Platzausbau sind vor allem vor dem Hintergrund gestie- gener Baukosten nicht auskömmlich. Positiv ist u. a. hervorzuheben, dass die Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplanes fortgeführt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die von der Ausschussanfrage beschriebene Abhängig- keit von Landes- und Bundesförderungen mit zwingend zu hinterlegenden kommunalen För- dermitteln im Bereich der Kulturförderung nicht der Regelfall ist. Die Mehrheit der Förderpro- gramme von Land und Bund knüpft die Vergabe nicht unmittelbar an einzubringende kommu- nale Haushaltsmittel. In vielen Ausschreibungen wird zwar die Einwerbung weiterer Drittmittel gefordert, diese können jedoch unterschiedlicher Herkunft sein (z. B. Stiftungen, Sponsoring oder andere öffentliche Fördermittelgeber*innen), ohne dass kommunale Mittel ausdrücklich vorausgesetzt werden. Gleichwohl gibt es einzelne Kulturförderprogramme, bei denen eine kommunale Kofinanzie- rung erforderlich ist. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind das Programm TANZ- PAKT Stadt-Land-Bund sowie die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes. In diesen Fällen hat die Kulturverwaltung die Kölner Antragstellenden fachlich beraten und bei entsprechender Qualifizierung – vorbehaltlich erfolgreicher Drittmittelakquise und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel – eine städtische Kofinanzierung in Aussicht gestellt. Für viele Künstler*innen und Kulturprojekte stellt die kommunale Kulturförderung eine wesent- liche Grundlage dar, da sie häufig den erforderlichen Eigenanteil für Förderprogramme von Land, Bund oder EU absichert – ein Betrag, der aus eigenen Mitteln meist schwer zu leisten 3 ist. Dadurch wirkt die kommunale Förderung nicht nur unmittelbar, sondern auch indirekt un- terstützend, indem sie die Realisierung von Projekten ermöglicht und künstlerische Entwick- lungen langfristig fördert. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0030/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 09:57