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0030/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 25.11.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 13.01.2026, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6535 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2026 
 0030/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 
Integration vom 25.11.2025 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 25.11.2025 
stellt Lisa Khan, stimmberechtigtes Mitglied, folgende mündliche Anfrage:  
 
Lisa Khan erklärt, dass sich ihre Anfrage auf den Haushalt beziehe. Sie bittet die Verwaltung 
um eine Zusammenstellung zur Abhängigkeit von Landes- und Bundesmittel und dem Wegfall 
kommunaler Mittel. Viele Bundes- oder Landes-Förderprogramme seien an kommunale Mittel 
gebunden. Die kommunale Ebene stelle dabei oft das niedrigste Budget, während das Land 
diesen Anteil verdoppele und der Bund ihn teilweise verdreifache. Sie fragt daher an, ob der 
Ausschuss im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen insbesondere für die Politiker*innen 
im Finanzausschuss, eine solche Übersicht erhalten könne. Diese solle sich auf das Amt für 
Integration und Vielfalt, das Jugendamt sowie das Kulturamt beziehen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: 
 
Die kommunale Integrationsarbeit des Amtes für Integration und Vielfalt ist rechtlich gese-
hen eine freiwillige Aufgabe, wenngleich sie zunehmend eine kommunale Kernaufgabe ist. Als 
Partner*innen der Kommune übernehmen die freien Träger sowie die Träger und Einrichtun-
gen der Wohlfahrtsverbände vielfältige Aufgaben in den Bereichen Migrationsberatung, 
Sprachförderung, psychosoziale Versorgung, Bildungsarbeit, Arbeitsmarktprojekte, Antirassis-
musarbeit, Begegnung und Empowerment. Kommunale Aufwendungen und Förderungen ge-
hen häufig Hand in Hand mit Förderungen des Landes, des Bundes sowie auch im Rahmen 
von EU-Projekten. So sind immer auch kommunale Absichtserklärungen oder Letter of Intent 
des Kommunalen Integrationszentrum maßgeblich für die Einwerbung von Drittmitteln durch 
Träger und Einrichtungen. 
 
Regelungen und Programme auf Länderebene, wie in Nordrhein-Westfalen das Kommunale 
Integrationsmanagement, die Kommunalen Integrationszentren oder die Integrationspau-
schale NRW ergänzen die strukturelle Einbindung der freiwilligen kommunalen Leistungen.  
 
Eine detaillierte Zusammenstellung hinsichtlich der Abhängigkeit von Landes- und Bundesmit-
teln ist aufgrund der Vielzahl der Kölner Förderprogramme und Maßnahmen und des sich dar-
aus ergebenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich. 
 
Indes kann bestätigt werden, dass bei wesentlichen Kürzungen oder kompletten Streichungen 
kommunaler Mittel gewachsene Integrationsstrukturen und in spezifischen Einzelfällen auch 
Bundes- und Landesförderungen bei den Trägern gefährdet wären.

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Das Amt für Kinder, Jugend und Familie erhält im Wesentlichen für folgende Bereiche Lan-
deszuschüsse: 
- Frühe Hilfen 
- Gesundheitsorientierte Familienbegleitung 
- Patenprojekte 
- Kinder-Willkommensbesuche 
- Jugendwerkeinrichtungen 
- Maßnahmen der Jugendberufshilfe 
- Programm „Demokratie Leben“ 
- Sprachförderprogramme 
- Alltagshelfer in Kitas 
- Familienzentren 
- Versorgung unbegleitet eingereister Flüchtlinge 
- Maßnahmen im Kinderschutz 
- Maßnahmen Kinder- und Jugendförderplan 
 
Aufgrund gestiegener Tarifkosten und inflationsbedingter Kostensteigerungen können geför-
derte Maßnahmen bei gleichbleibender Fördersumme nicht in allen Bereichen im bisherigen 
Umfang fortgesetzt werden oder aber Fehlbeträge müssen durch die Kommunen kompensiert 
werden.  
Hinzu kommen landesseitige Kürzungen wie beispielsweise im Bereich der Alltagshelfenden 
in Kitas.  
Ein weiteres Beispiel betrifft die Angebote der Familienberatung. 
Wenn die vorgenommenen Kürzungen nicht aufgefangen werden, kann dies eine Einschrän-
kung der Angebote zur Folge haben. 
 
Es bestehen jedoch auch Bereiche, in denen eine Erhöhung der Bezuschussung durch das 
Land im Landeshaushalt vorgesehen ist, wie beispielweise im Bereich der Familienzentren. 
Kosten für Kinder- und Jugendhilfe, die die Kommunen tragen, haben sich in den vergange-
nen zehn Jahren teilweise verdreifacht, so dass die Erhöhung der Bezuschussung nicht aus-
kömmlich ist. 
Insbesondere die Finanzierung der Kindertagesbetreuung muss von kommunaler Seite in stei-
gendem Maße bezuschusst werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln gemeinsam 
mit dem Städtetag NRW und weiteren Kommunen im Dezember 2025 Kommunalverfassungs-
beschwerde eingelegt. 
Die Zuweisungen an Kommunen zum Platzausbau sind vor allem vor dem Hintergrund gestie-
gener Baukosten nicht auskömmlich. 
 
Positiv ist u. a. hervorzuheben, dass die Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplanes 
fortgeführt wird. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die von der Ausschussanfrage beschriebene Abhängig-
keit von Landes- und Bundesförderungen mit zwingend zu hinterlegenden kommunalen För-
dermitteln im Bereich der Kulturförderung nicht der Regelfall ist. Die Mehrheit der Förderpro-
gramme von Land und Bund knüpft die Vergabe nicht unmittelbar an einzubringende kommu-
nale Haushaltsmittel. In vielen Ausschreibungen wird zwar die Einwerbung weiterer Drittmittel 
gefordert, diese können jedoch unterschiedlicher Herkunft sein (z. B. Stiftungen, Sponsoring 
oder andere öffentliche Fördermittelgeber*innen), ohne dass kommunale Mittel ausdrücklich 
vorausgesetzt werden. 
Gleichwohl gibt es einzelne Kulturförderprogramme, bei denen eine kommunale Kofinanzie-
rung erforderlich ist. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind das Programm TANZ-
PAKT Stadt-Land-Bund sowie die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes. 
In diesen Fällen hat die Kulturverwaltung die Kölner Antragstellenden fachlich beraten und bei 
entsprechender Qualifizierung – vorbehaltlich erfolgreicher Drittmittelakquise und vorbehaltlich 
der zur Verfügung stehenden Mittel – eine städtische Kofinanzierung in Aussicht gestellt.  
Für viele Künstler*innen und Kulturprojekte stellt die kommunale Kulturförderung eine wesent-
liche Grundlage dar, da sie häufig den erforderlichen Eigenanteil für Förderprogramme von 
Land, Bund oder EU absichert – ein Betrag, der aus eigenen Mitteln meist schwer zu leisten

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ist. Dadurch wirkt die kommunale Förderung nicht nur unmittelbar, sondern auch indirekt un-
terstützend, indem sie die Realisierung von Projekten ermöglicht und künstlerische Entwick-
lungen langfristig fördert. 
 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

13.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0030/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.01.2026
Erstellt
06.01.2026 09:57