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3818/2024

Anregung des Integrationsrates betreffend "Zusatzantrag betreffend Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.12.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.01.2025, TOP 7.2

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 6.4

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Anlage 2 Zusatzsantrag betreffend Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)

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Anlage 3 Vorabauszug Rat 12.12.2024

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Beschlussvorlage Rat

4312 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 3818/2024 
Freigabedatum 
03.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung des Integrationsrates betreffend "Zusatzantrag betreffend 
Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 19.11.2024, TOP 6.4. 
(Anlage 1 und 2) zur Kenntnis.  
 
 
 
Rat 12.12.2024 
Finanzausschuss 17.01.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Integrationsrat hat in der Sitzung am 19.11.2024 unter dem TOP 6.4. folgenden Be-
schluss gefasst: 
 
„Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert die Mitglieder des Rates und die Verwaltung 
der Stadt Köln auf, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025/2026 dahingehend 
anzupassen, dass die Mittel für die unten beschriebenen Maßnahmen im Bereich In-
tegration und Antirassismus erhöht und nachhaltig bereitgestellt werden.“ 
 
 
 Maßnahmen Begründung für die Notwendigkeit der 
Maßnahme 
1. Integration 
 
 Zuschuss an interkulturelles 
Flüchtlingszentrum „Flieh-
kraft“ 
 
 
 
 
 
 
 
 Zuschüsse Flüchtlingsbera-
tung 5 Träger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Zuschuss M indeststandards 
– Zuschuss für die freien 
Träger 
 
 
 
„Fliehkraft“ bietet eine zentrale Anlaufstelle für Geflüch-
tete, die Integration, sozialen Zusammenhalt und ge-
genseitiges Verständnis fördert. Mit seinen Beratungs-
, Bildungs- und Gemeinschaftsangeboten unterstützt 
das interkulturelle Flüchtlingszentrum Geflüchtete da-
bei, soziale und wirtschaftliche Eigenständigkeit zu er-
langen. Eine Streichung der Mittel ab 2026 bedeutet 
den Wegfall wichtiger Unterstützungsmaßnahmen für 
Geflüchtete in Köln. 
 
Die geplante Kürzung von Zuschüssen in der Geflüch-
tetenberatung ab 2026 wird gravierende Folgen sowohl 
für Träger als auch für Geflüchtete haben. Die Träger 
müssen Personal abbauen, Angebote wie Asylbera-
tung oder Integrationsprojekte reduzieren. Für die Ge-
flüchteten bedeutet dies weniger Unterstützun g bei 
wichtigen Themen wie z.B. Spracherwerb und Woh-
nungssuche, was die Integration erheblich erschwert 
und die soziale Isolation verstärkt. Insgesamt wird die 
Integrationsarbeit in Köln geschwächt und die Situation 
für Flüchtlinge deutlich verschärft. 
 
 
s. Antrag des Facharbeitskreis 2 betreffend Prüfantrag 
zum Haushaltsplanentwurf 2025_26 betreffend Zu-
schuss Mindeststandards Zuschuss für die freien Trä-
ger (AN/1592/2024) 
  
2.

3 
Antirassismus 
 
 Zuschuss M ittel für Antiras-
sismustraining 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Zuschuss Kölner Forum ge-
gen Rassismus und Antidis-
kriminierung 
 
 
Die Beibehaltung der Fördersumme von 50.000 €/Jahr 
für Antirassismustrainings ab 2026 und deren Fort-
schreibung im MiFriFi ist unbedingt erforderlich, da mit 
diesen Mitteln Projekte gefördert werden, die für den 
Abbau von Vorurteilen, die Verhinderung von Diskrimi-
nierung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zu-
sammenhalts unerlässlich sind. Sie fördern ein res-
pektvolles Miteinander und sensibilisieren für den Um-
gang mit Vielfalt, was angesichts zunehmender Polari-
sierung und rassistischer Tendenzen in der Gesell-
schaft unerlässlich ist. 
 
 
Die geplante Kürzung der Mittel für das Kölner Forum 
gegen Rassismus und Antidiskriminierung ab 2026 
wird gravierende Folgen haben. Neben der Reduzie-
rung von Bildungs - und Unterstützungsangeboten 
droht auch der Wegfall wichtiger Netzwerkarbeit und öf-
fentlicher Kampagnen, was die Wirksamkeit im Kampf 
gegen Rassismus und für den gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt erheblich schwächen würde. 
 
 
Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Begründung für den Antrag AN/1593/2024, der diesem Beschluss zugrunde liegt, wurde in 
der oben stehenden Tabelle erläutert (s. auch Anlage 2). 
 
Die Anregung des Integrationsrates AN/1593/2024 ist nach § 27 Absatz 8 Satz 3 der Gemein-
deordnung NRW (GO) dem Rat vorzulegen.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
19.11.2024 
Anlage 2: Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)

Anlage 1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 6.4

3531 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon: (0221) 22129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de 
Datum: 22.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates  vom 
19.11.2024  
öffentlich 
6.4 Zusatzantrag betreffend Haushaltsplanentwurf 2025/26  
AN/1593/2024 
 
Die Mitglieder des Integrationsrates empfehlen folgenden Beschluss: 
Beschluss: 
Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert die Mitglieder des Rates und die Verwaltung 
der Stadt Köln auf, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025/2026 dahingehend 
anzupassen, dass die Mittel für die unten beschriebenen Maßnahmen im Bereich In-
tegration und Antirassismus erhöht und nachhaltig bereitgestellt werden. 
 
 Maßnahmen Begründung für die Notwendigkeit der Maß-
nahme 
1. Integration 
 
 Zuschuss an interkulturel-
les Flüchtlingszentrum 
„Fliehkraft“ 
 
 
 
 
 
 
 
 Zuschüsse Flüchtlingsbe-
ratung 5 Träger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Fliehkraft“ bietet eine zentrale Anlaufstelle für Ge-
flüchtete, die Integration, sozialen Zusammenhalt 
und gegenseitiges Verständnis fördert. Mit seinen 
Beratungs-, Bildungs- und Gemeinschaftsangebo-
ten unterstützt das interkulturelle Flüchtlingszent-
rum Geflüchtete dabei, soziale und wirtschaftliche 
Eigenständigkeit zu erlangen. Eine Streichung der 
Mittel ab 2026 bedeutet den Wegfall wichtiger Un-
terstützungsmaßnahmen für Geflüchtete in Köln. 
 
Die geplante Kürzung von Zuschüssen in der Ge-
flüchtetenberatung ab 2026 wird gravierende Fol-
gen sowohl für Träger als auch für Geflüchtete ha-
ben. Die Träger müssen Personal abbauen, Ange-
bote wie Asylberatung oder Integrationsprojekte 
reduzieren. Für die Geflüchteten bedeutet dies we-
niger Unterstützung bei wichtigen Themen wie z.B. 
Spracherwerb und Wohnungssuche, was die In-
tegration erheblich erschwert und die soziale Iso-

 Zuschuss Mindeststan-
dards – Zuschuss für die 
freien Träger 
 
lation verstärkt. Insgesamt wird die Integrationsar-
beit in Köln geschwächt und die Situation für 
Flüchtlinge deutlich verschärft. 
 
s. Antrag des Fachar beitskreis 2 betreffend 
Prüfantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025_26 
betreffend Zuschuss Mindeststandards Zuschuss 
für die freien Träger (AN/1592/2024) 
  
2. Antirassismus 
 
 Zuschuss Mittel für Antira-
ssismustraining 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Zuschuss Kölner Forum 
gegen Rassismus und 
Antidiskriminierung 
  
 
Die Beibehaltung der Fördersumme von 50.000 
€/Jahr für Antirassismustrainings ab 2026 und de-
ren Fortschreibung im MiFriFi ist unbedingt erfor-
derlich, da mit diesen Mitteln Projekte gefördert 
werden, die für den Abbau vo n Vorurteilen, die 
Verhinderung von Diskriminierung und die Stär-
kung des gesellschaftlichen Zusammenhalts uner-
lässlich sind. Sie fördern ein respektvolles Mitei-
nander und sensibilisieren für den Umgang mit 
Vielfalt, was angesichts zunehmender Polarisie-
rung und rassistischer Tendenzen in der Gesell-
schaft unerlässlich ist. 
 
Die geplante Kürzung der Mittel für das Kölner Fo-
rum gegen Rassismus und Antidiskriminierung ab 
2026 wird gravierende Folgen haben. Neben der 
Reduzierung von Bildungs- und Unterstützungsan-
geboten droht auch der Wegfall wichtiger Netz-
werkarbeit und öffentlicher Kampagnen, was die 
Wirksamkeit im Kampf gegen Rassismus und für 
den gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblich 
schwächen würde. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt – die Vertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der CDU, der 
FDP, Linke und von Volt haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Anlage 2 Zusatzsantrag betreffend Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)

4288 Zeichen

Tayfun Keltek         18.11.2022 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
 
 
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 19.11.2024 
 
 
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024) 
Der Integrationsrat der Stadt Köln begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Rates 
und der Verwaltung, einen ausgewogenen Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 
vorzulegen. Dennoch erkennt der Integrationsrat an, dass im aktuellen 
Haushaltsplanentwurf wesentliche Bereiche für eine erfolgreiche Integrationspolitik in 
unserer Stadt nicht ausreichend Berücksichtigung finden.  
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert die Mitglieder des Rates und die Verwaltung 
der Stadt Köln auf, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025/2026 dahingehend 
anzupassen, dass die Mittel für die unten beschriebenen M aßnahmen im Bereich 
Integration und Antirassismus erhöht und nachhaltig bereitgestellt werden. 
 
 Maßnahmen Begründung für die Notwendigkeit der 
Maßnahme 
1. Integration 
-Zuschuss an interkulturelles 
Flüchtlingszentrum 
„Fliehkraft“ 
 
 
 
„Fliehkraft“ bietet eine zentrale Anlaufstelle für 
Geflüchtete, die Integration, sozialen 
Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis 
fördert. Mit seinen Beratungs-, Bildungs- und 
Gemeinschaftsangeboten unterstützt das 
interkulturelle Flüchtlingszentrum Geflüchtete 
dabei, soziale und wirtschaftliche

-Zuschüsse 
Flüchtlingsberatung 5 Träger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-Zuschuss Mindeststandards 
– Zuschuss für die freien 
Träger 
 
Eigenständigkeit zu erlangen. Eine Streichung 
der Mittel ab 2026 bedeutet den Wegfall wichtiger 
Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete in 
Köln. 
 
Die geplante Kürzung von Zuschüssen in der 
Geflüchtetenberatung ab 2026 wird gravierende 
Folgen sowohl für Träger als auch für Geflüchtete 
haben. Die Träger müssen Personal abbauen, 
Angebote wie Asylberatung oder 
Integrationsprojekte reduzieren. Für die 
Geflüchteten bedeutet dies weniger 
Unterstützung bei wichtigen Themen wie z.B. 
Spracherwerb und Wohnungssuche, was die 
Integration erheblich erschwert und die soziale 
Isolation verstärkt. Insgesamt wird die 
Integrationsarbeit in Köln geschwächt und die 
Situation für Flüchtlinge deutlich verschärft. 
 
s. Antrag des Facharbeitskreis 2 betreffend 
Prüfantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025_26 
betreffend Zuschuss Mindeststandards Zuschuss 
für die freien Träger (AN/1592/2024) 
  
2. Antirassismus 
 
-Zuschuss Mittel für 
Antirassismustraining 
 
 
 
 
 
 
 
 
-Zuschuss Kölner Forum 
gegen Rassismus und 
Antidiskriminierung 
 
 
Die Beibehaltung der Fördersumme von 50.000 
€/Jahr für Antirassismustrainings ab 2026 und 
deren Fortschreibung im MiFriFi ist unbedingt 
erforderlich, da mit diesen Mitteln Projekte 
gefördert werden, die für den Abbau von 
Vorurteilen, die Verhinderung von Diskriminierung 
und die Stärkung des gesellschaftlichen 
Zusammenhalts unerlässlich sind. Sie fördern ein 
respektvolles Miteinander und sensibilisieren für 
den Umgang mit Vielfalt, was angesichts 
zunehmender Polarisierung und rassistischer 
Tendenzen in der Gesellschaft unerlässlich ist. 
 
Die geplante Kürzung der Mittel für das Kölner 
Forum gegen Rassismus und Antidiskriminierung 
ab 2026 wird gravierende Folgen haben. Neben 
der Reduzierung von Bildungs- und 
Unterstützungsangeboten droht auch der Wegfall

wichtiger Netzwerkarbeit und öffentlicher 
Kampagnen, was die Wirksamkeit im Kampf 
gegen Rassismus und für den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt erheblich schwächen würde. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den 
Beratungen über die Haushaltssatzung mit.  
Jedoch kann der Integrationsrat seiner Beratungsaufgabe nicht gerecht werden, wenn 
der vorliegende Antrag in der nächsten Sitzung besprochen wird. Die nächste 
Integrationsratssitzung ist am 21.1.2025. Der Finanzausschuss wird den 
Haushaltsplan 2025/2026 in seiner Sitzung am 17.01.2025 v or der nächsten 
Integrationsratssitzung verabschieden. Die Vorlage Beratung des 
Haushaltsplanentwurfs 2025/26 (3522/2024) wurde dem Integrationsrat erst am 
18.11.2024 vorgeschlagen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Anlage 3 Vorabauszug Rat 12.12.2024

1006 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 16.12.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates vom 
12.12.2024  
öffentlich 
5.4.2 Anregung des Integrationsrates betreffend "Zusatzantrag betreffend 
Haushaltsplanentwurf 2025/26 (AN/1593/2024)" 
3818/2024 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1760/2024 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke sowie der Gruppe 
KLIMA FREUNDE & GUT und von RM Zimmermann 
AN/1767/2024 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird in die Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss am 
17.01.2025 verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke, AfD, Die PARTEI so-
wie der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT und von RM Zimmermann zugestimmt. 
__________  
Anmerkung:  
Gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 1.1, 5.4.2, 5.4. 3 und 10.39. 
Der Antrag der SPD-Fraktion hat sich mit der Beschlussfassung erledigt.

Beratungsverlauf (2)

12.12.2024 Rat
TOP 5.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
17.01.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3818/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.12.2024
Erstellt
28.11.2024 09:51