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Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3241/2022 vom 05.10.2022

Stand: Am 03.11.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3241/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sit zung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße Herr Müller fragt in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 09.06.2022 nach, wer wann auf welcher Grundlage entschieden hat, dass in den Räumen an die Friedrich-Karl-Straße/Niehler Kirchweg eine Montessori-Schule und keine Gemeinschaftsgrundschule entstehen soll. Antwort der Verwaltung: Bei der Montessori-Schule handelt es sich um eine Gemeinschaftsgrundschule. Nach Schulgesetz NRW (hier § 26 Schulgesetz NRW) sind Grundschulen Gemeinschaftsschu- len, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen. Nach § 29 Abs. 2 Schulgesetz NRW bestimmen die Schulen auf der Grundlage der Unterrichts- vorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Sch ulprogramm schuleigene Unterrichtsvorga- ben. Die Montessori-Schule arbeitet nach dem Konzept der Montessori -Pädagogik. Diese inhalt- liche Schwerpunktsetzung ist weder von Schulträger noch von Politik zu beeinflussen. Vorgesehen ist, die Nebenstelle der Montessori-Schule von der Stammheimer Straße in das neue Schulgebäude Friedrich-Karl-Straße zu verlegen und dort zu verselbständigen. Die konkrete Umsetzung der Verselbständigung muss noch erarbeitet werden. Mit der Verselbständi- gung wird eine neue Grundschule entstehen, für die die eingangs beschriebenen Schularten gelten. Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart ist in der „Verordnung über das Verfahren zur Bestim- mung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung - Best- VerfVO) geregelt und findet bei der Errichtung neuer Schulen zwingend Anwendung. Lt. § 65 Schulgesetz NRW ist es Aufgabe der Schulkonferenz, ein Schulprogramm (und damit die pädagogischen Schwerpunkte) der jeweiligen Schule zu erarbeiten. Dies wird auch für eine neue Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße gelten.

Beratungsverlauf

  1. 03.11.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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