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3241/2022

Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 05.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022, TOP 10.2.6

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2045 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3241/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sit zung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
 
Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße 
 
Herr Müller fragt in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 09.06.2022 nach, wer wann auf 
welcher Grundlage entschieden hat, dass in den Räumen an die Friedrich-Karl-Straße/Niehler 
Kirchweg eine Montessori-Schule und keine Gemeinschaftsgrundschule entstehen soll.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Montessori-Schule handelt es sich um eine Gemeinschaftsgrundschule.  
 
Nach Schulgesetz NRW  (hier § 26 Schulgesetz NRW) sind Grundschulen Gemeinschaftsschu-
len, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.  
 
Nach § 29 Abs. 2 Schulgesetz NRW bestimmen die Schulen auf der Grundlage der Unterrichts-
vorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Sch ulprogramm schuleigene Unterrichtsvorga-
ben. Die Montessori-Schule arbeitet nach dem Konzept der Montessori -Pädagogik. Diese inhalt-
liche Schwerpunktsetzung ist weder von Schulträger noch von Politik zu beeinflussen.  
 
Vorgesehen ist, die Nebenstelle der Montessori-Schule von der Stammheimer Straße in das neue 
Schulgebäude Friedrich-Karl-Straße zu verlegen und dort zu verselbständigen. 
 
Die konkrete Umsetzung der Verselbständigung muss noch erarbeitet werden. Mit der Verselbständi-
gung wird eine neue Grundschule entstehen, für die die eingangs beschriebenen Schularten gelten. 
 
Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart ist in der „Verordnung über das Verfahren zur Bestim-
mung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung - Best-
VerfVO) geregelt und findet bei der Errichtung neuer Schulen zwingend Anwendung. 
 
Lt. § 65 Schulgesetz NRW ist es Aufgabe der Schulkonferenz, ein Schulprogramm (und damit die 
pädagogischen Schwerpunkte) der jeweiligen Schule zu erarbeiten. Dies wird auch für eine neue 
Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße gelten.

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3241/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
05.10.2022
Erstellt
04.10.2022 14:22