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AN/0094/2022

Escher Straße: Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 13.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 8.1.6

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

4695 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0094/2022
Stand: 07.10.2025 
Sachstandsbericht  
Escher Straße: Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der nord-östlichen Seite der Escher Str. zwischen Lie-
bigstraße und Geldernstraße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahren für die 
Verkehrsteilnehmenden, insbesondere die Radfahrenden, deutlich reduzieren.  
 
Hierzu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: 
 
1. Die Installierung von Leitborden/Schutzborden auf dem Fußweg gegenüber der Bäcke-
rei Wiens, um das Parken von Autos zu verhindern. Solche Leitborde/Schutzborde finden sich 
derzeit z. B. am Auenweg in Köln-Mülheim in Höhe der Zoobrücke. 
2. Die Auftragung von „Piktogrammketten“ als sogenannte „Sharrows“ (Sinnbild Radver-
kehr mit doppeltem Winkelpfeil), um dem Autoverkehr den Fahrradgegenverkehr zu verdeutli-
chen. 
3. Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 an der Kreuzung Geldernstraße/Escher 
Straße 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat im Jahr 2023 Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende 
umgesetzt. Diese beinhalten eine Verlängerung des Schutzstreifens von der Liebigstraße, so-
wie die Markierung eines rot eingefärbten Schutzstreifens im Einmündungsbereich des Dis-
counters. Damit soll der Kfz-Verkehr auf den entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam 
gemacht werden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.  
 
Die im Beschluss der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden geprüft. Die 
Installation von Leitborden/Schutzborden gegenüber der Bäckerei Wiens zur Verhinderung 
des unerlaubten Gehwegparkens wird als nicht zielführend angesehen, da die Leitborde auf 
einer Gesamtlänge von über 70 m installiert werden müssten, um das Parken im Einzugsbe-
reich der Bäckerei zu unterbinden. Die Maßnahme würde zu einer dauerhaften Einschränkung 
des Gehweges führen, um ein temporäres Phänomen zu unterbinden. Insbesondere Begeg-
nungen zwischen Personen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. werden dadurch erschwert, aber

2 
 
auch das Queren der Straße für den Fußverkehr wird erschwert. Nach Maßgabe der Straßen-
verkehrs-Ordnung besteht ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Somit wird von der 
Anbringung von Leitborden zur Vermeidung des unerwünschten Gehwegparkens abgesehen. 
 
Das Ordnungsamt wurde darüber informiert, dass in der Escher Straße verstärkt auf Falsch-
parker zu achten ist und das Fehlverhalten entsprechend zu sanktionieren ist.  
 
Die Markierung von Piktogrammketten wird zurzeit in drei Pilotversuchen in Köln erprobt. Der 
zugrundeliegende Erlass sieht Piktogrammketten besonders geeignet im Zuge von Hauptver-
kehrsstraßen oder Routen mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr sein, an denen noch 
keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden oder diese nicht umsetzbar sind, z. B. auf-
grund geringer Straßenbreiten oder im Bereich von Engstellen. Zudem ist ein zweckdienlicher 
Einsatz denkbar nach Aufhebung der Benutzungspflicht eines parallel verlaufenden Radwegs, 
um zu verdeutlichen, dass sich die Verkehrssituation geändert hat und Radfahrende nunmehr 
auch die Fahrbahn benutzen dürfen. Der Einsatz von Piktogrammketten sollte deshalb nur in 
Ausnahmefällen und dort erfolgen, wo sie eine besonders zweckdienliche Wirkung entfalten. 
Die Kombination der Sinnbilder mit Winkelpfeilen („Sharrows“) ist unzulässig, da solche Pfeile 
in den straßenverkehrsrechtlichen Regelwerken nicht enthalten sind.  
Die im Erlass geschilderten zweckdienlichen Einsatzräume für Piktogrammketten treffen nicht 
auf den Abschnitt der Escher Straße zu.  
 
Das Verkehrszeichens 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehr-
spurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ soll nach der StVO nur dort angeordnet 
werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, 
Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Ver-
kehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet wer-
den. Diese Situationen treffen auf den Abschnitt der Escher Straße nicht zu. Hinzu kommt, 
dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, in diesem Fall den 
festgeschriebenen Überholabstand von 1,5 m, nicht angeordnet werden dürfen. Zudem be-
zieht sich das Verkehrszeichen nur auf Überholvorgänge und nicht auf Begegnungsverkehre. 
 
Nächste Schritte: 
Es sind keine nächsten Schritte geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein nächster Sachstandsbericht geplant.

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

3871 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2022 
AN/0094/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Escher Straße: Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der nörd-östlichen Seite der Escher Str. zwischen Liebig-
straße und Geldernstraße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahren für die Ver-
kehrsteilnehmenden, insbesondere die Radfahrenden, deutlich reduzieren.  
 
Hierzu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: 
 
1. Die Installierung von Leitborden/Schutzborden auf dem Fußweg gegenüber der Bäckerei 
Wiens, um das Parken von Autos zu verhindern. Solche Leitborde/Schutzborde finden sich 
derzeit z. B. am Auenweg in Köln-Mülheim in Höhe der Zoobrücke, vgl. die Fotos in der An-
lage 1.

- 2 - 
2. Die Auftragung von „Piktogrammketten“ als sogenannte „Sharrows“ (Sinnbild Radverkehr 
mit doppeltem Winkelpfeil), um dem Autoverkehr den Fahrradgegenverkehr zu verdeutli-
chen, vgl. die Darstellung in der Anlage 2. 
 
3. Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 an der Kreuzung Geldernstraße/Escher Str., vgl. 
Piktogramm in der Anlage3. 
 
Begründung: 
 
Seit dem Umbau der Escher Str. zwischen Liebigstraße und Geldernstraße werden die Fahrrad-
fahrenden Richtung Nord-Westen auf der geöffneten Einbahnstraße auch in Gegenrichtung auf 
der Fahrbahn geführt. Die Fahrbahnbreite macht diese Radwegeführung auch grundsätzlich 
möglich. In der konkreten Situation ergeben sich jedoch erhebliche Gefährdungen, denen be-
gegnet werden muss, weshalb die o. g. Maßnahmen notwendig sind.  
 
Die Gefährdungen haben nachfolgende Gründe: 
 
1. Die meisten Autofahrenden beabsichtigen, an der Kreuzung Escher Str. / Liebigstr. links ab-
zubiegen. Daher ordnen sie sich frühzeitig links ein, ohne zu bedenken, dass sie damit den 
Weg der Fahrradfahrenden blockieren. 
 
2. Verstärkend kommt hinzu, dass die Straße in der Mitte dieses Abschnitts, etwa in Höhe der 
Hausnummern 67 und 69, eine leichte Linkskurve macht, die den Effekt des Links-Fahrens sei-
tens der Autofahrenden verstärkt. 
 
3. Häufig parken Kundinnen und Kunden der Bäckerei Wiens gegenüber dem Geschäft, halb 
auf dem Fußweg und halb auf der Fahrbahn. Hierdurch wird zum einen die Sicht sowohl der 
Autofahrenden aus Richtung Geldernstraße als auch die Sicht der Fahrradfahrenden aus Rich-
tung Liebigstraße erheblich eingeschränkt, so dass die jeweils entgegenkommenden Verkehrs-
teilnehmenden nur schwer oder spät erkannt werden. Ferner wird hierdurch die Nutzungsbreite 
der Fahrbahn so eingeschränkt, dass Fahrrad und Auto sich nicht mehr mit angemessenem 
Abstand begegnen können.  
 
4. Fahrradfahrende in Richtung Liebigstraße werden von Autofahrenden in diesem kurzen Stre-
ckenabschnitt, obgleich bereits Tempo 30 angeordnet ist, oft mit hoher Geschwindigkeit über-
holt. Beim Überholen fahren die Autos dann links im Fahrbereich der entgegenkommenden 
Radfahrenden. Sowohl die Überholgeschwindigkeit als auch das Linksfahren verstärken die 
Gefährdung der entgegenkommenden Radfahrenden sowie der in gleiche Richtung wie die Au-
tos fahrenden, ebenfalls meist links abbiegenden Radfahrenden. Daher ist in diesem Strecken-
abschnitt das Überholen von Radfahrenden per se eine Gefahr. Entsprechend ist das Zeichen 
271.1 notwendig, da es das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspu-
rige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ anordnet. 
 
 
 
gez. Müller

- 3 - 
 
Anlage 1: Foto Leitbord oder Schutzbord 
 
 
 
 
Anlage 2: Piktogrammkette 
 
 
 
 
Anlage 3:

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Escher Straße
  • Geldernstraße
  • Liebigstraße
  • Auenweg
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/0094/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
13.01.2022
Erstellt
13.01.2022 12:44