0348/2025
Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke
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Anlage 5, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 22.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025 öffentlich 9.2.6 Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 0348/2025 geänderter Beschluss: (Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN0668/2025 Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen i. H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 3 (Lindent- hal) dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. Die bestehende Lichtsignalanlage wird NICHT für FußgängerInnen durch eine „Bettel- ampel“ (fordern ihre Freigabe über separate Taster an“), sondern als gleichwertig in das Ampelprogramm eingefügt. Die von der Bezirksvertretung beschlossene Radfahrspur auf der Fahrbahn wird in der Planung aufgenommen. Begründung: Für 896.000 Euro plant die Verwaltung eine Maßnahme, die sich eindeutig gegen die Belange des Fußverkehrs richtet. „Die Maßnahme trägt zur Leistungsfähig- keit des Verkehrssystems bei“ und degradiert den Fußverkehr mit einer Bettelgeste „Fordern die Freigabe über separate Taster an“. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Fußverkehrs eingeschränkt und behindert. Zugleich wird für den Autoverkehr über eine Videokamera bemessen. Für den Autover- kehr wird viel Technik eingebaut, während für den Fußverkehr die rückständige Tech- nik der Anforderungsampel vorgesehen wird. Damit wird die Förderung des Fußver- kehrs nicht erreicht. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler(SPD), Frau Finsterle (AfD)
Anlage 7 Stellungnahme 69 zu Ergänzungsantrag BV3
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/ 2 Anlage 7 Stellungnahme zur ergänzenden Beschlussempfehlung (AN/0668/2025) der Bezirksver- tretung Lindenthal vom 19.05.2025 zur Vorlage für den „Bau einer ebenerdige barriere- freie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke (0348/2025)“ Auf die wesentlichen Punkte zum Ergänzungsbeschluss der BV Lindenthal zur Vorlage „Bau- beschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke“ wird nachfolgend durch die Verwaltung eingegangen: Ergänzungsbeschluss: Stellungnahme Verwaltung: Für 896.000 Euro plant die Verwaltung eine Maßnahme, die sich eindeutig gegen die Belange des Fußverkehrs richtet. „Die Maß- nahme trägt zur Leistungsfähigkeit des Ver- kehrssystems bei“ und degradiert den Fuß- verkehr mit einer Bettelgeste „Fordern die Freigabe über separate Taster an“. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Fußverkehrs eingeschränkt und behindert. Zugleich wird für den Autoverkehr über eine Videokamera bemessen. Für den Autover- kehr wird viel Technik eingebaut, während für den Fußverkehr die rückständige Tech- nik der Anforderungsampel vorgesehen wird. Die Anmeldung der zu Fuß Gehenden an die Lichtsignalanlage erfolgt per Radar bei Annä- herung an den Taster, ohne dass der Taster berührt werden muss. Es ist eine Anforde- rungsweiterschaltung vorgesehen, wodurch die zweite Furt automatisch im Nachgang freige- geben wird. Um den Komfort für zu Fuß Gehende noch weiter zu erhöhen, wird tagsüber eine Dauer- anforderung gesetzt, so dass unabhängig vom Bedarf in jedem Umlauf eine Freigabe geschal- tet wird. Die von der Bezirksvertretung beschlos- sene Radfahrspur auf der Fahrbahn wird in der Planung aufgenommen. In der Planung für den Neubau der Querung und Rampen an der Hst. Weißhausstraße wur- den bereits Markierungen und Haltelinien für den Radverkehr auf der Fahrbahn berücksich- tigt. Dadurch wird der Radverkehr auf der Fahrbahn einbezogen und seine Räumzeit in der Signalisierung mitberücksichtigt. Es liegen bisher keine konkreten Planungen zur Weiter- führung der Radfahrspur vor, die in der Pla- nung der neuen Querung und Rampen Berück- sichtigung finden könnten. Gemäß dem Beschluss der BV Lindenthal zu Maßnahmen für die Luxemburger Str. (0573/2025) aus Anlage 2, Punkt 3 wird für die - 2 - Radspur aktuell die Vergabe der mikroskopi- schen Simulation zur Ermittlung der zu erwar- tenden Rückstauerscheinungen vorbereitet. Die Ergebnisse der Simulation werden in ca. 18 Monaten erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Projekts für die barrierefreie Querung der Luxemburger Str. und dem barrierefreien Zu- gang zur Haltestelle soll das Projekt nicht bis zum Abschluss der Planung der Radspur zu- rückgestellt werden. Der Beschluss zur Rad- fahrspur kann im Nachgang mit geringem Auf- wand markierungstechnisch umgesetzt wer- den.
Anlage 5 Stellungnahme 69 zum Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 69 05.05.2025 692/2 Anlage 5 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (0348/2025) für den Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß- hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke RPA-NR.: 143/21/09/25 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadt- bahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke (0348/2025)“ eine Stellungnahme vom 29.04.2025 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten i. H. v. 896.000 € sind nicht de- ckungsgleich mit der Kostenberechnung, welche mit 916.000 € abschließt. Die Dif- ferenz ergibt sich aus dem Abzug von Planungsleistungen (ca. 20.150 €), deren Streichung in den Unterlagen nicht erläu- tert wird. Es wurde davon ausgegangen, dass der Pla- nungskostenanteil bereits in einem der voran- gegangenen Planungsbeschlüsse dargestellt wurde, so dass nicht die Gesamtkosten (aufge- teilt in Planungs- und Baukosten) dargestellt wurden. Die vorgelegte Kostenberechnung stellt die Kosten der einzelnen Ämter übersicht- lich dar, die einzelnen Rechenschritte sind transparent und nachvollziehbar. Den- noch ist die Höhe der Kos ten aufgrund der gewählten Berechnungsmethode nicht schlüssig. Eine Kostenberechnung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung und aktu- eller Preise zu entwickeln. Vorgelegt wur- den hier Kosten aus 2018, die mit einem Baupreisindex, einem Modifikationsfaktor sowie einem prozentualen Zuschlag für Unvorhergesehenes angepasst wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum statt einer projektbezogenen Ermittlung der Die Planung und die Kostenberechnung wurde verwaltungsintern im Jahr 2018 erstellt und im Zuge des Planungsfortschrittes auf Grundlage der Angaben zum Baupreisindex vom Statisti- sches Landesamt Nordrhein-Westfalen fortge- schrieben. Mit dem Modifikationsfaktor werden mögliche Kostenerhöhungen berücksichtigt. Der Modifi- kationsfaktor berücksichtigt die Summe der Kostenberechnung, Baustellenbedingungen (z.B. Arbeiten in Abschnitten), Lage der Bau- stelle und Besonderheiten der Baustelle (z.B. Nachtbaustelle, Mehrschichtbetrieb). Er be- rücksichtigt ebenfalls einen kalkulatorischen Sicherheitszuschlag und die Preissteigerung bis zum voraussichtlichen Baubeginn. - 2 - Kosten anhand aktueller Preise eine all- gemeine, statistische Hochrechnung ge- wählt wurde. In der vorliegenden Kostenberechnung) wur- den 5 % als mögliche Kostenerhöhung in An- satz genommen, um Kostenunschärfen auszu- gleichen. Aus Sicht des RPA ist die Anwendung gleich mehrerer Modifikationsfaktoren, In- dizes und Zuschläge nicht sachgerecht und entspricht zudem nicht einer Kosten- berechnung nach DIN 276. Dem Projekt- stand „Entwurfsplanung“ entsprechend, können sich ohnehin bis zur Fertigstellung der Maßnahme Toleranzen von +/ - 20 Prozent ergeben. Darüberhinausgehende außergewöhnliche Ris iken sollten diffe- renzierter betrachtet werden. Diese Pro- jektrisiken sind konkret zu benennen und hinsichtlich der Kosten plausibel abzu- schätzen. Alle derzeit bekannten Projektrisiken wurden in der Kostenberechnung betrachtet und berück- sichtigt. Die darüber hinausgehenden außer- gewöhnlichen Risiken wurden prozentual ab- geschätzt. Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 07.05.2025 besprochen. Das RPA weist darauf hin, dass die Prüffeststellungen weiterhin Bestand haben. Gez. Sonja Rode
Anlage 6 - Auszug Finanzausschuss 26.05.2025
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Anlage 6 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 28.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 26.05.2025 öffentlich 7.2 Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 0348/2025 RM Schneeloch schlägt vor, den ersten Satz aus dem geänderten Beschluss der Be- zirksvertretung Lindenthal zu übernehmen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschluss vorbehaltlich der Zu- stimmung des Verkehrsausschusses abstimmen: Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrie- refreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhaus- straße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Um- setzung. Die bestehende Lichtsignalanlage wird NICHT für FußgängerInnen durch eine „Bettelampel“ (fordern ihre Freigabe über separate Taster an“), sondern als gleichwertig in das Ampelprogramm eingefügt. Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Verkehrs- ausschusses - die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tun- nel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903- 1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit. 2 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion FDP - zugestimmt
Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 29.04.2025 143 Dezernat III Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0348/2025, Stand 07.04.2025 Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke RPA-Nr. 143/21/09/25 Eingereichte Kosten (ohne Objektplanung) 896.000 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) einen Baubeschluss für die Errichtung einer barrierefrei- en Querung zum Erreichen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße zu erlangen. Die eingereichten städtischen Kosten in Höhe von 896.000 € beinhalten neben den Kosten von Amt 69 auch Kostenanteile von 64 Amt für Verkehrsmanagement und 66 Amt für Straßen und Radwegebau. Nach dem kompletten Abriss der Fußwegbrücke und der Rampen, soll mit den Hauptarbeiten zur Errichtung der ebenerdigen Querung noch in 2025 begonnen wer- den. Die Fertigstellung der Maßnahme soll im 2. Quartal 2026 erfolgen. Die Maßnahme ist förderfähig. Amt 69 geht von einer Förderung in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten aus. Unter Berücksichtigung der nicht zuwendungs- fähigen Kosten wurde eine Refinanzierungsquote von rund 62 % ermittelt. Gemäß Personenbeförderungsgesetzt (PBefG § 8) sind Belange mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Mit den Behindertenver- bänden hat eine Abstimmung bereits 2021 stattgefunden. Ob diese Abstimmung noch Bestand hat oder auf Grund der verstrichenen Zeit Anpassungen erforderlich sind, ist nicht ersichtlich. - 2 - Folgende Punkte sind bei der Prüfung der Unterlagen aufgefallen: Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten i. H. v. 896.000 € sind nicht de- ckungsgleich mit der Kostenberechnung, welche mit 916.000 € abschließt. Die Diffe- renz ergibt sich aus dem Abzug von Planungsleistungen (ca. 20.150 €), deren Strei- chung in den Unterlagen nicht erläutert wird. Unklar ist, ob tatsächlich alle bereits beauftragten und zukünftig erforderlichen Leistungen der Kostengruppe 700 aufge- führt wurden. Das RPA empfiehlt neben den zu beschließenden Kosten auch die Gesamtkosten der Maßnahme im Beschluss aufzuführen. Die vorgelegte Kostenberechnung stellt die Kosten der einzelnen Ämter übersichtlich dar, die einzelnen Rechenschritte sind transparent und nachvollziehbar. Dennoch ist die Höhe der Kosten aufgrund der gewählten Berechnungsmethode nicht schlüssig. Eine Kostenberechnung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung und aktueller Preise zu entwickeln. Vorgelegt wurden hier Kosten aus 2018, die mit einem Baupreisindex, einem Modifikationsfaktor sowie einem prozentualen Zuschlag für unvorhergesehe- nes angepasst wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum statt einer projektbezo- genen Ermittlung der Kosten anhand aktueller Preise eine allgemeine, statistische Hochrechnung gewählt wurde. Aus Sicht des RPA ist die Anwendung gleich mehrerer Modifikationsfaktoren, Indizes und Zuschläge nicht sachgerecht und entspricht zudem nicht einer Kostenberech- nung nach DIN 276. Dem Projektstand „Entwurfsplanung“ entsprechend, können sich ohnehin bis zur Fertigstellung der Maßnahme Toleranzen von +/- 20 Prozent erge- ben. Darüberhinausgehende außergewöhnliche Risiken sollten differenzierter be- trachtet werden. Diese Projektrisiken sind konkret zu benennen und hinsichtlich der Kosten plausibel abzuschätzen. Auf die resultierenden Kostenunsicherheiten wird hingewiesen. Nach Durchsicht der Unterlagen bestehen keine weiteren grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bahnsteigverlängerung erfolgen in einem Bereich, der für die Öffentlichkeit nicht von Interesse ist, da hier keine Betroffenheiten bestehen. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das Erscheinungsbild der Haltestelle nur um den zweiten Zugang ergänzt. Zudem sind die Planungsrandbedingungen, so eng gesteckt, dass keine für die Öffentlichkeit interessanten Planungsalternativen erarbeitet werden können. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
0348/2025
Stand: 17.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht
barrierefreie Brücke
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien
Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für
die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca.
896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Vergabeprozess der Bauleistungen wurde im 4. Quartal 2025 begonnen.
Nächste Schritte:
Die Bauleistungen sollen Anfang 2026 beauftragt werden, so dass anschließend mit der Aus-
führung begonnen werden kann.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2027
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 0348/2025 Freigabedatum 02.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen i. H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 3 (Lindent- hal) dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 13.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 896.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Abschnitt Förderung 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, 2026 anteilig a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 35.840 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, 2026 anteilig a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 18.730 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich an der Kreuzung der Luxemburger Straße / Universitätsstraße zwischen den Stadtbahnhaltestellen Eifelwall und Arnulfstraße. Im nördlichen Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich die Einmündung Greinstraße. Die Bahnen der Linie 18 halten an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße an Seitenbahnsteigen, die eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) aufweisen. Von den Bahnsteigen aus befinden sich in Richtung Innenstadt jeweils Rampen, welche auf die betroffene Fußwegbrücke über die Luxemburger Straße führen. Beide Rampen haben Längen von etwa 78 m und Neigungen von 8 % ohne Ruhepodeste und sind somit nicht barri- erefrei. Im Rahmen der Masterplanung für die Universität zu Köln (UzK) wurde für den Neubau der chemischen Institute einen Umbau der Bestandsbebauung der UzK als wirtschaftlichste Vari- 3 ante festgeschrieben. Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, musste neben der Be- standsbebauung der UzK und des Studierendenwerks die Rampenschleife der nicht barriere- freien Fußwegbrücke zur Haltestelle Weißhausstraße zurückgebaut werden. Ein Rampenneubau im Bereich der Greinstraße kann auf Grund der zur Verfügung stehenden Fläche nur mit einer Neigung von 8 % ohne Ruhepodeste realisiert werden und wäre somit nicht barrierefrei. Dies widerspricht den geltenden Gesetzen und Richtlinien der Barrierefrei- heit für die Herstellung von öffentlich begehbaren Bereichen. Am südwestlichen Zugang der Stadtbahnhaltestelle befinden sich in Richtung Sülz/Kletten- berg jeweils 15 m lange Rampen mit Neigungen von 6 %, jedoch ohne Zwischenpodeste. Dies entspricht ebenfalls nicht mehr den Vorgaben der Barrierefreiheit. Da für die Anpassung der Rampen ein Teilrückbau der Bahnsteige erforderlich ist, wird dies zu einem anderen Zeit- punkt umgesetzt. Am 23.11.2021 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, dass die Verwaltung mit der Pla- nung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahn- haltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Lu- xemburger Straße beauftrag wird. Gleichzeitig hat der Verkehrsausschuss beschlossen, dass die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird (Vorlagen- Nr. 1525/2021). Die für die Umsetzung der neuen Querung erforderliche Zustimmung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) liegt bereits vor. Darüber hinaus wurde die Zustimmung des Fördermittelgebers für einen vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn eingeholt. Der Teilabriss der Rampenschleife im Bereich des nordöstlichen Zugangs zur Haltestelle ist bereits Anfang 2024 erfolgt. Als Ersatzmaßnahme ist ein Treppenturm errichtet worden, so- dass die Fußgängerbrücke und der nordöstliche Zugang zum Bahnsteig weiterhin benutzbar sind. Die komplette Kostenübernahme des Teilabrisses und die Errichtung des Treppenturms erfolgte ausschließlich durch die UzK. Die Signal- und Kommunikationstechnik der Kölner Ver- kehrs-Betriebe AG (KVB) wurde bereits in das neu errichtete Schalthaus verlegt, sodass nun auch der Komplettabriss des restlichen Brückenüberbaus durch die UzK erfolgen kann. Die KVB hat zusätzlich bereits einen neuen Oberleitungsmast erstellt, da die Oberleitung, die der- zeit an der Bestandsbrücke befestigt ist, im Zuge des Brückenabrisses umgespannt werden muss. Beschreibung der Planung Aktuell wird seitens der Verwaltung die Ausführungsplanung für die neue ebenerdige barriere- freie Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße ausgear- beitet, sodass die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und mit der Umsetzung der Maß- nahme begonnen werden kann. Der Komplettabriss der restlichen Fußgängerbrücke durch die UzK steht noch aus und soll in Abstimmung mit der Verwaltung möglichst eng getaktet mit dem Neubau der ebenerdigen Querung in 2025 erfolgen. Nach dem Komplettabriss der Fußgängerbrücke wird der Zugang zum Landgericht und ehemals Agentur für Arbeit mit einer Absturzsicherung versehen, sodass die vorhandene Wendeltreppe am Brückenwiderlager weiterhin zugänglich bleibt. Als zusätzliche Vorabmaßnahme vor weiteren Abriss- oder Neubaumaßnahmen muss zu- nächst ein im Bereich der Baumaßnahme vorliegender Kampfmittelverdachtspunkt untersucht werden. Während der Vor- und Nacharbeiten sowie der eigentlichen Überprüfung des Kampf- mittelverdachtspunktes ist eine teilweise Sperrung der Luxemburger Straße mit entsprechen- der Verkehrsumlenkungen notwendig. Als Ersatz für die bisherige Fußgängerbrücke und zur Anbindung der neuen Querung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße sollen an den beiden nördlichen Bahnsteigenden barrie- refreie Rampen mit einer Neigung von maximal 6% sowie jeweils einem Zwischenpodest von 1,50m Länge ohne Längsneigung ausgeführt werden, die über Wegeverbindungen an die neue Querung angeschlossen werden. Die geplante Straßenquerung sowie die Z-Querung werden in die bestehende Lichtsignalanlage integriert. Sie werden mit akustischer und taktiler Freigabe ausgestattet. Der Zugangsbereich der Querung einschließlich der Rampenbereiche werden gepflastert hergestellt sowie mit einem Geländer und Umlaufsperre mit Radabweiser 4 in Anlehnung an das Bestandsgeländer der Haltestelle versehen. Die Zuwegung zur Stadt- bahnhaltestelle im Bereich der Rampen wird eine Breite von 2,80m aufweisen. Ein Blindenleit- system und die Beleuchtung der Querung und Rampen über Beleuchtungsmaste der KVB werden im Projektbereich ergänzt. Die bestehende Lichtsignalanlage wird um die neue Fußquerung erweitert, der stadteinwertige Verkehr wird hierzu ebenfalls in die Signalisierung mit aufgenommen. Fußgänger*innen und Sehbehinderte fordern ihre Freigabe über separate Taster an. Der Verkehr auf der Fahrbahn wird über Videokameras bemessen. Die Lage einzelner Koppelspulen muss angepasst wer- den. Während des Umbaus der Lichtsignalanlage ist die Kreuzung durch eine Ersatzanlage zu sichern. Diese muss auf die verschiedenen Bauphasen abgestimmt und ggf. zwischen den Bauabschnitten versetzt werden. Im Zuge der Errichtung der neuen Querung muss ein Baum mit einem Stammdurchmesser von ca. 1 m gefällt werden, der sich im Bereich der Aufstellfläche der neuen Querung befindet. Die Baumfällung war bereits Bestandsteil des Genehmigungsantrages. Der notwendige Fällantrag wird nach Erhalt des Baubeschlusses eingereicht. Eine ortsnahe Ersatzpflanzung wird vorgesehen. Ergänzend dazu hat sich aus der Abstimmung für den Brückenabriss erge- ben, dass eine weitere Baumfällung unumgänglich ist. Eine Ersatzpflanzung an selber Stelle wird hierfür vorgenommen. Bauablauf und Bauzeitliche Verkehrsführung Bevor mit der Hauptmaßnahme angefangen werden kann, wird in 2025 der Rest von der Fuß- wegbrücke, einschließlich den Rampen zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße, abgerissen. Im Anschluss soll noch in diesem Jahr mit den Hauptarbeiten für den Neubau der ebenerdi- gen Querung über die Luxemburger Straße und der barrierefreien Anbindung an die Stadt- bahnhaltestelle Weißhausstraße begonnen werden. Im 2. Quartal 2026 soll die komplette Maßnahme fertiggestellt sein. Genehmigungsverfahren Der für die Umsetzung der neuen Querung erforderliche Zustimmungsbescheid gemäß §60 der Verordnung über den Bau und den Betreib der Straßenbahnen der Technischen Auf- sichtsbehörde (TAB) liegt bereits vor. Kosten und Finanzierung Die städtischen Baukosten der Maßnahme liegen bei ca. 896.000 € brutto. Zur Finanzierung der Kosten i. H. v. ca. 896.000 € brutto sind im Haushaltsplan 2025/2026 investive Auszah- lungsermächtigungen i. H. v. 300.000 € in 2025 und 60.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903- 1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit berücksichtigt. Die in 2026 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 536.000 € werden an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 – Hst. Friesen- platz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Ver- fügung gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Realisierung dieser Maßnahme, verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 35.840 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 18.730 € ab 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027ff. im Teil- ergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die in 2026 anteilig notwendigen Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen in Höhe von rd. 17.920 € stehen im Haushaltsplan 2025/26 in Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des 5 Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Aufwendungen, zur Verfügung. Förderung Der Förderantrag nach § 13 ÖPNVG NRW wurde beim Zweckverband go.Rheinland Ende 2024 eingereicht. Der Fördersatz beträgt 90% der zuwendungsfähigen Baukosten. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 62 %. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel- lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist sys- temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick- lung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet. Dringlichkeit Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die Planung abschließen und die ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahn- haltestelle Weißhausstraße umsetzen zu können. Zusätzlich muss der vorliegende Kampfmittelverdachtspunkt VP 4120 im Bereich der Einmün- dung Greinstraße umgehend als vorbereitende Maßnahme überprüft werden, um die Freigabe der Baumaßnahme aus ordnungsbehördlicher Sicht zu erlangen. Bei einer späteren Be- schlussfassung kann die Maßnahme nicht unterbrechungsfrei fortgeführt werden, so dass es zu einer Verzögerung des Baubeginns kommen würde. Entsprechend ist eine Beschlussfas- sung in der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Köln am 13.05.2025 dringend erfor- derlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu ge- fährden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtslageplan Anlage 3: Lageplan Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 3 Lageplan
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50,70m ü NHN -4,50m neue Absturzsicherung Ne uer Schacht 150*200 Befestigte Standfläche Ne uer Standort für 2 Schalthäuser KVB G rundrissaufteilung nach Angabe KVB Abstand Pfeiler 2,34 3,08 4,56 Ne uer Fahr- leitungsm ast LÜ LÜ 2,80 2,00 2,80 2,00 1,20 Beginn Rampe Beginn Rampe X X Fahrradständer vorhanden Neubau Chem ie X X X X X X X X X X X X X X X X X XX XX X X X X X X XX X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X +/-0 +/-0 +/-0 +/-0 +6 +6 +/-0 +/-0 +6 +6 S S S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 BP 3-Luxemburger 772 mm 352 mm Haltestelle Weißhausstraße barrierefreie Anbindung und ebenerdige Querung der Luxemburger Straße Lageplan 3/Lindenthal 20.02.2025 01.08.2024 Anlage 3 zum Baubeschluss
Anlage 2 Übersichtsplan
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Anlage 2 Übersichtslageplan mit Teilabriss der Fußwegbrücke an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Luxemburger Straße
- Weißhausstraße
- Brückenstraße 5
- Universitätsstraße
- Greinstraße
- Arnulfstraße
- Eifelwall
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Details
- Aktenzeichen
- 0348/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 10:08