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0348/2025

Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.06.2025, TOP 3.2

Anlage 5, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

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Anlage 7 Stellungnahme 69 zu Ergänzungsantrag BV3

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Anlage 5 Stellungnahme 69 zum Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 6 - Auszug Finanzausschuss 26.05.2025

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Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Lageplan

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 5, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

2545 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 19.05.2025  
öffentlich 
9.2.6 Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit 
über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße 
als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 
0348/2025 
 
 
geänderter Beschluss: 
 
(Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) AN0668/2025 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien 
Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für 
die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 
896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen i. H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6013, 
Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 3 (Lindent-
hal) dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Die bestehende Lichtsignalanlage wird NICHT für FußgängerInnen durch eine „Bettel-
ampel“ (fordern ihre Freigabe über separate Taster an“), sondern als gleichwertig in 
das Ampelprogramm eingefügt.  
Die von der Bezirksvertretung beschlossene Radfahrspur auf der Fahrbahn wird in der 
Planung aufgenommen.  
Begründung: Für 896.000 Euro plant die Verwaltung eine Maßnahme, die sich eindeutig 
gegen die Belange des Fußverkehrs richtet. „Die Maßnahme trägt zur Leistungsfähig-
keit des Verkehrssystems bei“ und degradiert den Fußverkehr mit einer Bettelgeste

„Fordern die Freigabe über separate Taster an“. Damit wird die Leistungsfähigkeit des 
Fußverkehrs eingeschränkt und behindert.  
Zugleich wird für den Autoverkehr über eine Videokamera bemessen. Für den Autover-
kehr wird viel Technik eingebaut, während für den Fußverkehr die rückständige Tech-
nik der Anforderungsampel vorgesehen wird. Damit wird die Förderung des Fußver-
kehrs nicht erreicht. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: 
 
Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler(SPD), Frau Finsterle (AfD)

Anlage 7 Stellungnahme 69 zu Ergänzungsantrag BV3

3030 Zeichen

/ 2 
  
Anlage 7 
 
 
 
Stellungnahme zur ergänzenden Beschlussempfehlung (AN/0668/2025) der Bezirksver-
tretung Lindenthal vom 19.05.2025 zur Vorlage für den „Bau einer ebenerdige barriere-
freie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle 
Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke (0348/2025)“ 
 
Auf die wesentlichen Punkte zum Ergänzungsbeschluss der BV Lindenthal zur Vorlage „Bau-
beschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger 
Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke“ 
wird nachfolgend durch die Verwaltung eingegangen: 
Ergänzungsbeschluss: Stellungnahme Verwaltung: 
Für 896.000 Euro plant die Verwaltung eine 
Maßnahme, die sich eindeutig gegen die 
Belange des Fußverkehrs richtet. „Die Maß-
nahme trägt zur Leistungsfähigkeit des Ver-
kehrssystems bei“ und degradiert den Fuß-
verkehr mit einer Bettelgeste „Fordern die 
Freigabe über separate Taster an“. Damit 
wird die Leistungsfähigkeit des Fußverkehrs 
eingeschränkt und behindert.  
Zugleich wird für den Autoverkehr über eine 
Videokamera bemessen. Für den Autover-
kehr wird viel Technik eingebaut, während 
für den Fußverkehr die rückständige Tech-
nik der Anforderungsampel vorgesehen 
wird.  
Die Anmeldung der zu Fuß Gehenden an die 
Lichtsignalanlage erfolgt per Radar bei Annä-
herung an den Taster, ohne dass der Taster 
berührt werden muss. Es ist eine Anforde-
rungsweiterschaltung vorgesehen, wodurch die 
zweite Furt automatisch im Nachgang freige-
geben wird.  
Um den Komfort für zu Fuß Gehende noch 
weiter zu erhöhen, wird tagsüber eine Dauer-
anforderung gesetzt, so dass unabhängig vom 
Bedarf in jedem Umlauf eine Freigabe geschal-
tet wird. 
Die von der Bezirksvertretung beschlos-
sene Radfahrspur auf der Fahrbahn wird 
in der Planung aufgenommen. 
In der Planung für den Neubau der Querung 
und Rampen an der Hst. Weißhausstraße wur-
den bereits Markierungen und Haltelinien für 
den Radverkehr auf der Fahrbahn berücksich-
tigt. Dadurch wird der Radverkehr auf der 
Fahrbahn einbezogen und seine Räumzeit in 
der Signalisierung mitberücksichtigt. Es liegen 
bisher keine konkreten Planungen zur Weiter-
führung der Radfahrspur vor, die in der Pla-
nung der neuen Querung und Rampen Berück-
sichtigung finden könnten.  
Gemäß dem Beschluss der BV Lindenthal zu 
Maßnahmen für die Luxemburger Str. 
(0573/2025) aus Anlage 2, Punkt 3 wird für die

- 2 - 
 
 
Radspur aktuell die Vergabe der mikroskopi-
schen Simulation zur Ermittlung der zu erwar-
tenden Rückstauerscheinungen vorbereitet.  
Die Ergebnisse der Simulation werden in ca. 
18 Monaten erwartet. Aufgrund der Bedeutung 
des Projekts für die barrierefreie Querung der 
Luxemburger Str. und dem barrierefreien Zu-
gang zur Haltestelle soll das Projekt nicht bis 
zum Abschluss der Planung der Radspur zu-
rückgestellt werden. Der Beschluss zur Rad-
fahrspur kann im Nachgang mit geringem Auf-
wand markierungstechnisch umgesetzt wer-
den.

Anlage 5 Stellungnahme 69 zum Rechnungsprüfungsamt

3762 Zeichen

/ 2 
69 05.05.2025 
692/2  
 
 
Anlage 5 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be-
schlussvorlage (0348/2025) für den Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie 
Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weiß-
hausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 
RPA-NR.: 143/21/09/25 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Baubeschluss für 
eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadt-
bahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke (0348/2025)“ 
eine Stellungnahme vom 29.04.2025 verfasst. Auf die wesentlichen Punkte wird durch die 
Fachdienststelle nachfolgend eingegangen: 
 
Anmerkungen RPA Stellungnahme Fachdienststelle 
Die in der Beschlussvorlage genannten 
Kosten i. H. v. 896.000 € sind nicht de-
ckungsgleich mit der Kostenberechnung, 
welche mit 916.000 € abschließt. Die Dif-
ferenz ergibt sich aus dem Abzug von 
Planungsleistungen (ca. 20.150 €), deren 
Streichung in den Unterlagen nicht erläu-
tert wird. 
Es wurde davon ausgegangen, dass der Pla-
nungskostenanteil bereits in einem der voran-
gegangenen Planungsbeschlüsse dargestellt 
wurde, so dass nicht die Gesamtkosten (aufge-
teilt in Planungs- und Baukosten) dargestellt 
wurden.  
Die vorgelegte Kostenberechnung stellt 
die Kosten der einzelnen Ämter übersicht-
lich dar, die einzelnen Rechenschritte sind 
transparent und nachvollziehbar. Den-
noch ist die Höhe der Kos ten aufgrund 
der gewählten Berechnungsmethode nicht 
schlüssig. Eine Kostenberechnung ist auf 
Grundlage der Entwurfsplanung und aktu-
eller Preise zu entwickeln. Vorgelegt wur-
den hier Kosten aus 2018, die mit einem 
Baupreisindex, einem Modifikationsfaktor 
sowie einem prozentualen Zuschlag für 
Unvorhergesehenes angepasst wurden. 
Es ist nicht nachvollziehbar, warum statt 
einer projektbezogenen Ermittlung der 
Die Planung und die Kostenberechnung wurde 
verwaltungsintern im Jahr 2018 erstellt und im 
Zuge des Planungsfortschrittes auf Grundlage 
der Angaben zum Baupreisindex vom Statisti-
sches Landesamt Nordrhein-Westfalen fortge-
schrieben.  
Mit dem Modifikationsfaktor werden mögliche 
Kostenerhöhungen berücksichtigt. Der Modifi-
kationsfaktor berücksichtigt die Summe der 
Kostenberechnung, Baustellenbedingungen 
(z.B. Arbeiten in Abschnitten), Lage der Bau-
stelle und Besonderheiten der Baustelle (z.B. 
Nachtbaustelle, Mehrschichtbetrieb). Er be-
rücksichtigt ebenfalls einen kalkulatorischen 
Sicherheitszuschlag und die Preissteigerung 
bis zum voraussichtlichen Baubeginn.

- 2 - 
 
 
Kosten anhand aktueller Preise eine all-
gemeine, statistische Hochrechnung ge-
wählt wurde. 
In der vorliegenden Kostenberechnung) wur-
den 5 % als mögliche Kostenerhöhung in An-
satz genommen, um Kostenunschärfen auszu-
gleichen. 
Aus Sicht des RPA ist die Anwendung 
gleich mehrerer Modifikationsfaktoren, In-
dizes und Zuschläge nicht sachgerecht 
und entspricht zudem nicht einer Kosten-
berechnung nach DIN 276. Dem Projekt-
stand „Entwurfsplanung“ entsprechend, 
können sich ohnehin bis zur Fertigstellung 
der Maßnahme Toleranzen von +/ - 20 
Prozent ergeben. Darüberhinausgehende 
außergewöhnliche Ris iken sollten diffe-
renzierter betrachtet werden. Diese Pro-
jektrisiken sind konkret zu benennen und 
hinsichtlich der Kosten plausibel abzu-
schätzen. 
Alle derzeit bekannten Projektrisiken wurden in 
der Kostenberechnung betrachtet und berück-
sichtigt. Die darüber hinausgehenden außer-
gewöhnlichen Risiken wurden prozentual ab-
geschätzt.  
 
Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA am 07.05.2025 besprochen. Das RPA 
weist darauf hin, dass die Prüffeststellungen weiterhin Bestand haben.  
Gez. Sonja Rode

Anlage 6 - Auszug Finanzausschuss 26.05.2025

1902 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 28.05.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 26.05.2025  
öffentlich 
7.2 Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit 
über die Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße 
als Ersatz für die nicht barrierefreie Brücke 
0348/2025 
RM Schneeloch schlägt vor, den ersten Satz aus dem geänderten Beschluss der Be-
zirksvertretung Lindenthal zu übernehmen. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Der Ausschussvorsitzende lässt über den geänderten Beschluss vorbehaltlich der Zu-
stimmung des Verkehrsausschusses abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrie-
refreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhaus-
straße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger 
Straße mit Kosten von ca. 896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Um-
setzung.  
 
Die bestehende Lichtsignalanlage wird NICHT für FußgängerInnen durch eine 
„Bettelampel“ (fordern ihre Freigabe über separate Taster an“), sondern als 
gleichwertig in das Ampelprogramm eingefügt.  
 
Der Finanzausschuss beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Verkehrs-
ausschusses - die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen i. 
H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-
1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit.

2 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion FDP - zugestimmt

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3721 Zeichen

/ 2 
14 29.04.2025 
143  
  
 
 
Dezernat III 
Amt 69 
 
  
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0348/2025, Stand 07.04.2025 
Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für 
die nicht barrierefreie Brücke 
RPA-Nr. 143/21/09/25 
Eingereichte Kosten (ohne Objektplanung)  896.000 € (brutto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau (Amt 69) einen Baubeschluss für die Errichtung einer barrierefrei-
en Querung zum Erreichen der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße zu erlangen. 
Die eingereichten städtischen Kosten in Höhe von 896.000 € beinhalten neben den 
Kosten von Amt 69 auch Kostenanteile von 64 Amt für Verkehrsmanagement und 66 
Amt für Straßen und Radwegebau.  
Nach dem kompletten Abriss der Fußwegbrücke und der Rampen, soll mit den 
Hauptarbeiten zur Errichtung der ebenerdigen Querung noch in 2025 begonnen wer-
den. Die Fertigstellung der Maßnahme soll im 2. Quartal 2026 erfolgen.  
Die Maßnahme ist förderfähig. Amt 69 geht von einer Förderung in Höhe von 90% 
der zuwendungsfähigen Kosten aus. Unter Berücksichtigung der nicht zuwendungs-
fähigen Kosten wurde eine Refinanzierungsquote von rund 62 % ermittelt.  
Gemäß Personenbeförderungsgesetzt (PBefG § 8) sind Belange mobilitäts- oder 
sensorisch eingeschränkter Personen zu berücksichtigen. Mit den Behindertenver-
bänden hat eine Abstimmung bereits 2021 stattgefunden. Ob diese Abstimmung 
noch Bestand hat oder auf Grund der verstrichenen Zeit Anpassungen erforderlich 
sind, ist nicht ersichtlich.

- 2 - 
 
 
Folgende Punkte sind bei der Prüfung der Unterlagen aufgefallen: 
Die in der Beschlussvorlage genannten Kosten i. H. v. 896.000 € sind nicht de-
ckungsgleich mit der Kostenberechnung, welche mit 916.000 € abschließt. Die Diffe-
renz ergibt sich aus dem Abzug von Planungsleistungen (ca. 20.150 €), deren Strei-
chung in den Unterlagen nicht erläutert wird. Unklar ist, ob tatsächlich alle bereits 
beauftragten und zukünftig erforderlichen Leistungen der Kostengruppe 700 aufge-
führt wurden. Das RPA empfiehlt neben den zu beschließenden Kosten auch die 
Gesamtkosten der Maßnahme im Beschluss aufzuführen. 
Die vorgelegte Kostenberechnung stellt die Kosten der einzelnen Ämter übersichtlich 
dar, die einzelnen Rechenschritte sind transparent und nachvollziehbar. Dennoch ist 
die Höhe der Kosten aufgrund der gewählten Berechnungsmethode nicht schlüssig. 
Eine Kostenberechnung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung und aktueller Preise 
zu entwickeln. Vorgelegt wurden hier Kosten aus 2018, die mit einem Baupreisindex, 
einem Modifikationsfaktor sowie einem prozentualen Zuschlag für unvorhergesehe-
nes angepasst wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum statt einer projektbezo-
genen Ermittlung der Kosten anhand aktueller Preise eine allgemeine, statistische 
Hochrechnung gewählt wurde. 
Aus Sicht des RPA ist die Anwendung gleich mehrerer Modifikationsfaktoren, Indizes 
und Zuschläge nicht sachgerecht und entspricht zudem nicht einer Kostenberech-
nung nach DIN 276. Dem Projektstand „Entwurfsplanung“ entsprechend, können sich 
ohnehin bis zur Fertigstellung der Maßnahme Toleranzen von +/- 20 Prozent erge-
ben. Darüberhinausgehende außergewöhnliche Risiken sollten differenzierter be-
trachtet werden. Diese Projektrisiken sind konkret zu benennen und hinsichtlich der 
Kosten plausibel abzuschätzen. 
Auf die resultierenden Kostenunsicherheiten wird hingewiesen. Nach Durchsicht der 
Unterlagen bestehen keine weiteren grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1263 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bahnsteigverlängerung erfolgen in einem Bereich, der für die Öffentlichkeit nicht von Interesse ist, da 
hier keine Betroffenheiten bestehen. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das 
Erscheinungsbild der Haltestelle nur um den zweiten Zugang ergänzt. Zudem sind die 
Planungsrandbedingungen, so eng gesteckt, dass keine für die Öffentlichkeit interessanten 
Planungsalternativen erarbeitet werden können.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

998 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0348/2025
Stand: 17.12.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht 
barrierefreie Brücke 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien 
Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für 
die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 
896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Vergabeprozess der Bauleistungen wurde im 4. Quartal 2025 begonnen.  
Nächste Schritte: 
Die Bauleistungen sollen Anfang 2026 beauftragt werden, so dass anschließend mit der Aus-
führung begonnen werden kann. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2027

Beschlussvorlage Ausschuss

14016 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0348/2025 
Freigabedatum 02.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für eine ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Luxemburger Straße zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht 
barrierefreie Brücke  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschließt den Bau einer ebenerdigen barrierefreien 
Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße als Ersatz für 
die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Luxemburger Straße mit Kosten von ca. 
896.000 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen i. H. v. 300.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6013, 
Hst. Weißhausstr. - Barrierefreiheit. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung 3 (Lindent-
hal) dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   896.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Abschnitt 
Förderung       0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, 2026 
anteilig 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                 35.840     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, 2026 
anteilig 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten    18.730    € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich an der Kreuzung der Luxemburger 
Straße / Universitätsstraße zwischen den Stadtbahnhaltestellen Eifelwall und Arnulfstraße. Im 
nördlichen Bereich der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße befindet sich die Einmündung 
Greinstraße. Die Bahnen der Linie 18 halten an der Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße an 
Seitenbahnsteigen, die eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante (SO) aufweisen. 
 
Von den Bahnsteigen aus befinden sich in Richtung Innenstadt jeweils Rampen, welche auf 
die betroffene Fußwegbrücke über die Luxemburger Straße führen. Beide Rampen haben 
Längen von etwa 78 m und Neigungen von 8 % ohne Ruhepodeste und sind somit nicht barri-
erefrei.  
 
Im Rahmen der Masterplanung für die Universität zu Köln (UzK) wurde für den Neubau der 
chemischen Institute einen Umbau der Bestandsbebauung der UzK als wirtschaftlichste Vari-

3 
ante festgeschrieben. Um das Baufeld entsprechend zu vergrößern, musste neben der Be-
standsbebauung der UzK und des Studierendenwerks die Rampenschleife der nicht barriere-
freien Fußwegbrücke zur Haltestelle Weißhausstraße zurückgebaut werden.  
Ein Rampenneubau im Bereich der Greinstraße kann auf Grund der zur Verfügung stehenden 
Fläche nur mit einer Neigung von 8 % ohne Ruhepodeste realisiert werden und wäre somit 
nicht barrierefrei. Dies widerspricht den geltenden Gesetzen und Richtlinien der Barrierefrei-
heit für die Herstellung von öffentlich begehbaren Bereichen. 
 
Am südwestlichen Zugang der Stadtbahnhaltestelle befinden sich in Richtung Sülz/Kletten-
berg jeweils 15 m lange Rampen mit Neigungen von 6 %, jedoch ohne Zwischenpodeste. 
Dies entspricht ebenfalls nicht mehr den Vorgaben der Barrierefreiheit. Da für die Anpassung 
der Rampen ein Teilrückbau der Bahnsteige erforderlich ist, wird dies zu einem anderen Zeit-
punkt umgesetzt. 
 
Am 23.11.2021 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, dass die Verwaltung mit der Pla-
nung einer ebenerdigen barrierefreien Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahn-
haltestelle Weißhausstraße als Ersatz für die nicht barrierefreie Gehwegbrücke über die Lu-
xemburger Straße beauftrag wird. Gleichzeitig hat der Verkehrsausschuss beschlossen, dass 
die nicht barrierefreie Gehwegbrücke durch die Universität zu Köln abgerissen wird (Vorlagen-
Nr. 1525/2021). Die für die Umsetzung der neuen Querung erforderliche Zustimmung der 
Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) liegt bereits vor. Darüber hinaus wurde die Zustimmung 
des Fördermittelgebers für einen vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn eingeholt. 
 
Der Teilabriss der Rampenschleife im Bereich des nordöstlichen Zugangs zur Haltestelle ist 
bereits Anfang 2024 erfolgt. Als Ersatzmaßnahme ist ein Treppenturm errichtet worden, so-
dass die Fußgängerbrücke und der nordöstliche Zugang zum Bahnsteig weiterhin benutzbar 
sind. Die komplette Kostenübernahme des Teilabrisses und die Errichtung des Treppenturms 
erfolgte ausschließlich durch die UzK. Die Signal- und Kommunikationstechnik der Kölner Ver-
kehrs-Betriebe AG (KVB) wurde bereits in das neu errichtete Schalthaus verlegt, sodass nun 
auch der Komplettabriss des restlichen Brückenüberbaus durch die UzK erfolgen kann. Die 
KVB hat zusätzlich bereits einen neuen Oberleitungsmast erstellt, da die Oberleitung, die der-
zeit an der Bestandsbrücke befestigt ist, im Zuge des Brückenabrisses umgespannt werden 
muss. 
 
Beschreibung der Planung 
 
Aktuell wird seitens der Verwaltung die Ausführungsplanung für die neue ebenerdige barriere-
freie Fußgängerquerung mit Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße ausgear-
beitet, sodass die Bauleistung ausgeschrieben, vergeben und mit der Umsetzung der Maß-
nahme begonnen werden kann. 
Der Komplettabriss der restlichen Fußgängerbrücke durch die UzK steht noch aus und soll in 
Abstimmung mit der Verwaltung möglichst eng getaktet mit dem Neubau der ebenerdigen 
Querung in 2025 erfolgen. Nach dem Komplettabriss der Fußgängerbrücke wird der Zugang 
zum Landgericht und ehemals Agentur für Arbeit mit einer Absturzsicherung versehen, sodass 
die vorhandene Wendeltreppe am Brückenwiderlager weiterhin zugänglich bleibt. 
 
Als zusätzliche Vorabmaßnahme vor weiteren Abriss- oder Neubaumaßnahmen muss zu-
nächst ein im Bereich der Baumaßnahme vorliegender Kampfmittelverdachtspunkt untersucht 
werden. Während der Vor- und Nacharbeiten sowie der eigentlichen Überprüfung des Kampf-
mittelverdachtspunktes ist eine teilweise Sperrung der Luxemburger Straße mit entsprechen-
der Verkehrsumlenkungen notwendig.  
 
Als Ersatz für die bisherige Fußgängerbrücke und zur Anbindung der neuen Querung an die 
Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße sollen an den beiden nördlichen Bahnsteigenden barrie-
refreie Rampen mit einer Neigung von maximal 6% sowie jeweils einem Zwischenpodest von 
1,50m Länge ohne Längsneigung ausgeführt werden, die über Wegeverbindungen an die 
neue Querung angeschlossen werden. Die geplante Straßenquerung sowie die Z-Querung 
werden in die bestehende Lichtsignalanlage integriert. Sie werden mit akustischer und taktiler 
Freigabe ausgestattet. Der Zugangsbereich der Querung einschließlich der Rampenbereiche 
werden gepflastert hergestellt sowie mit einem Geländer und Umlaufsperre mit Radabweiser

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in Anlehnung an das Bestandsgeländer der Haltestelle versehen. Die Zuwegung zur Stadt-
bahnhaltestelle im Bereich der Rampen wird eine Breite von 2,80m aufweisen. Ein Blindenleit-
system und die Beleuchtung der Querung und Rampen über Beleuchtungsmaste der KVB 
werden im Projektbereich ergänzt.  
 
Die bestehende Lichtsignalanlage wird um die neue Fußquerung erweitert, der stadteinwertige 
Verkehr wird hierzu ebenfalls in die Signalisierung mit aufgenommen. Fußgänger*innen und 
Sehbehinderte fordern ihre Freigabe über separate Taster an. Der Verkehr auf der Fahrbahn 
wird über Videokameras bemessen. Die Lage einzelner Koppelspulen muss angepasst wer-
den. Während des Umbaus der Lichtsignalanlage ist die Kreuzung durch eine Ersatzanlage zu 
sichern. Diese muss auf die verschiedenen Bauphasen abgestimmt und ggf. zwischen den 
Bauabschnitten versetzt werden.  
 
Im Zuge der Errichtung der neuen Querung muss ein Baum mit einem Stammdurchmesser 
von ca. 1 m gefällt werden, der sich im Bereich der Aufstellfläche der neuen Querung befindet. 
Die Baumfällung war bereits Bestandsteil des Genehmigungsantrages. Der notwendige 
Fällantrag wird nach Erhalt des Baubeschlusses eingereicht. Eine ortsnahe Ersatzpflanzung 
wird vorgesehen. Ergänzend dazu hat sich aus der Abstimmung für den Brückenabriss erge-
ben, dass eine weitere Baumfällung unumgänglich ist. Eine Ersatzpflanzung an selber Stelle 
wird hierfür vorgenommen.  
 
Bauablauf und Bauzeitliche Verkehrsführung 
 
Bevor mit der Hauptmaßnahme angefangen werden kann, wird in 2025 der Rest von der Fuß-
wegbrücke, einschließlich den Rampen zur Stadtbahnhaltestelle Weißhausstraße, abgerissen. 
Im Anschluss soll noch in diesem Jahr mit den Hauptarbeiten für den Neubau der ebenerdi-
gen Querung über die Luxemburger Straße und der barrierefreien Anbindung an die Stadt-
bahnhaltestelle Weißhausstraße begonnen werden. Im 2. Quartal 2026 soll die komplette 
Maßnahme fertiggestellt sein. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Der für die Umsetzung der neuen Querung erforderliche Zustimmungsbescheid gemäß §60 
der Verordnung über den Bau und den Betreib der Straßenbahnen der Technischen Auf-
sichtsbehörde (TAB) liegt bereits vor. 
 
Kosten und Finanzierung  
 
Die städtischen Baukosten der Maßnahme liegen bei ca. 896.000 € brutto. Zur Finanzierung 
der Kosten i. H. v. ca. 896.000 € brutto sind im Haushaltsplan 2025/2026 investive Auszah-
lungsermächtigungen i. H. v. 300.000 € in 2025 und 60.000 € in 2026 im Teilfinanzplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-
1202-1-6013, Hst. Weißhausstr. – Barrierefreiheit berücksichtigt.  
Die in 2026 darüber hinaus benötigten Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 536.000 € werden 
an gleicher Stelle im Wege der echten Deckung gem. § 9 Nr. 1 der Haushaltssatzung 
2025/2026 durch eine Umschichtung von der Finanzstelle 6903-1202-1-7090 – Hst. Friesen-
platz – Einbau von Aufzügen, im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe zur Ver-
fügung gestellt. Die Umschichtung ist möglich, weil sich die Realisierung dieser Maßnahme, 
verzögert und dadurch die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 35.840 € und die 
jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 18.730 € ab 2027 wird 
das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027ff. im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die in 2026 anteilig notwendigen Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen in Höhe von 
rd. 17.920 € stehen im Haushaltsplan 2025/26 in Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des

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Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Aufwendungen, zur Verfügung. 
 
Förderung 
 
Der Förderantrag nach § 13 ÖPNVG NRW wurde beim Zweckverband go.Rheinland Ende 
2024 eingereicht. Der Fördersatz beträgt 90% der zuwendungsfähigen Baukosten. Aus dem 
Verhältnis der voraussichtlichen Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt 
sich eine Refinanzierungsquote von rd. 62 %.  
 
Rechnungsprüfungsamt  
 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die 
sektorenspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf-
rastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist sys-
temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick-
lung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet. 
 
Dringlichkeit  
 
Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger 
als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die Planung abschließen und die 
ebenerdige barrierefreie Querungsmöglichkeit über die Luxemburger Straße zur Stadtbahn-
haltestelle Weißhausstraße umsetzen zu können.  
Zusätzlich muss der vorliegende Kampfmittelverdachtspunkt VP 4120 im Bereich der Einmün-
dung Greinstraße umgehend als vorbereitende Maßnahme überprüft werden, um die Freigabe 
der Baumaßnahme aus ordnungsbehördlicher Sicht zu erlangen. Bei einer späteren Be-
schlussfassung kann die Maßnahme nicht unterbrechungsfrei fortgeführt werden, so dass es 
zu einer Verzögerung des Baubeginns kommen würde. Entsprechend ist eine Beschlussfas-
sung in der Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Köln am 13.05.2025 dringend erfor-
derlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu ge-
fährden.  
  
 
Anlagen  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtslageplan 
Anlage 3: Lageplan 
Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3 Lageplan

1164 Zeichen

50,70m
 ü NHN 
-4,50m 
neue Absturzsicherung 
Ne
uer Schacht 
150*200 
Befestigte 
Standfläche 
Ne
uer Standort 
für 2 Schalthäuser KVB 
G
rundrissaufteilung 
nach Angabe KVB 
Abstand Pfeiler 
2,34 3,08 
4,56 
Ne
uer Fahr- 
leitungsm
ast 
LÜ 
LÜ 
2,80 2,00 
2,80 
2,00 
1,20 
Beginn 
Rampe 
Beginn 
Rampe 
X X
Fahrradständer 
vorhanden 
Neubau Chem
ie 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
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XX
XX
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X X X
X
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X X
X
X
X X
X
X X
X X
X
X
X
X
+/-0 
+/-0 
+/-0 
+/-0 
+6 +6 
+/-0 
+/-0 +6 +6 
S
S S
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
BP    
3-Luxemburger 
772 mm 352 mm
Haltestelle Weißhausstraße 
barrierefreie Anbindung und ebenerdige Querung der Luxemburger Straße 
Lageplan 3/Lindenthal 20.02.2025 
01.08.2024 
Anlage 3 zum Baubeschluss

Anlage 2 Übersichtsplan

107 Zeichen

Anlage 2  
 
Übersichtslageplan mit Teilabriss der Fußwegbrücke an der Stadtbahnhaltestelle 
Weißhausstraße

Beratungsverlauf (4)

13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Luxemburger Straße
  • Weißhausstraße
  • Brückenstraße 5
  • Universitätsstraße
  • Greinstraße
  • Arnulfstraße
  • Eifelwall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0348/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2025
Erstellt
30.01.2025 10:08