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4033/2017

Planfeststellungsverfahren "Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich", LSG L18, EZ 3, Bezirk 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.01.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.01.2018, TOP 4.2

Anlage - Übersichtslageplan

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Anlage 1 - B 51n - Kompensationsflächenkonzept_Mai 2017

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 5 - Stellungnahme HNB 1Deckblatt

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Anlage 4- - Stellungnahme UNB

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Anlage 3 - Gesamtstellungnahme 1 Deckblatt

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Anlage 2 - Maßnahmeblätter

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Anlage - Übersichtslageplan

4639 Zeichen

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Dreißig Morgen

Zeichnung : P:\abt641\55844\Bearbeitung\641\CAD\ULP\4L_ 4OF55844.dwg

geplottet : 09 Uhr 46 am 31.03.2016

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Nächster Ort: Köln

Bau-km

B 51n 0-090,641 - 3+314,845
Ortsumgehung Köln-Meschenich Ersatz für Ersetzt due
von AS Brühl bis K27 und B51a

1. Deckblatt zum Feststellungsentwurf vom 15.03.2010 | Übersichtslageplan

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bearbeitet

gezeichnet

geprüft

Entwurfsdatum: 31.03.2005 Zugehöriger Vorentwurf aufgestellt:
Aufgestellt: 14.04.2016

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Bonn, 31.03.05

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Der Leiter der Regionalniederlassung Ville - Eifel

Der Leiter der Niederlassung Bonn

iA. gez. Decker gez.: Decker
Zugehöriger Vorentwurf geprüft: Zugehöriger Vorentwurf genehmigt:

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Gelsenkirchen, 16.01.06 Bonn, 27.02.08 Düsseldorf, 24.10.06

Betriebssitz BMVRS MBV NRW
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Anlage 1 - B 51n - Kompensationsflächenkonzept_Mai 2017

17825 Zeichen

B 51n –  Ortsumgehung Meschenich  
Kompensationsflächenkonzept  
 
Im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW  
Regionalniederlassung Ville - Eifel  
Jülicher Ring 101 - 103  
53879 Euskirchen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung  
Hartmut Fehr, Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11  
52223 Stolberg  
Tel.: 02402 - 1274995  
Fax: 02402 - 1274996  
e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
 
Stand: 2 3 . 0 5 . 201 7

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept  Inhalt  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
Inhaltsverzeichnis  
 
1.  Anlass der Planung  ................................ ................................ ................................ ..  1  
2. Ausgangspunkt –  bisherige Eingriffsbilanz  ................................ ...............................  1  
3. Das neue Kompensationsflächenkonzept  ................................ ................................ .  2  
3.1 Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“  ............................  2  
3.2 Multifunktionelle CEF - Maßnahme für die Feldlerche  ................................ ..........  4  
3.3 Amphibienleiteinrichtungen an der L 150  ................................ ............................  6  
3.4 Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich  der L 150  „ Am    
     Walberberger Weg “  ................................ ................................ .............................  7  
4. Gesamtbilanz  ................................ ................................ ................................ ...........  9

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   1  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
1.  Anlass der Planung  
Im Zuge der Planungen zum Bau der B 51n, Ortsumgehung Köln - Meschenich, ist die 
Überarbeitung des Kompensationsflächenkonzeptes notwendig geworden. Dies b e- 
gründet sich dadurch, dass bislang vorgesehene Flächen für den Ausgleich des Ei n- 
griffs in den Naturhaushalt sowie Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen im Si n- 
ne des Artenschutzes nicht mehr zur V erfügung stehen. Das hiermit vorgelegte Ko n- 
zept erläutert die nunmehr abschließend vorgesehenen Maßnahmen.  
 
 
2. Ausgangspunkt –  bisherige Eingriffsbilanz  
Die bisherige Bilanzierung sieht wie folgt aus:  
Eingriffsermittl ung direkte Projektwirkungen:            215.820 Punkte  
Eingriffsermittlung Belastungszone:              100.618 Punkte  
                 ---------------------  
Eingriff, gesamt                316.438 Punkte  
Gerundet                 320.000 Punkte  
 
 
In der bisherigen Ausgleichsplanung wurden 5 Maßna hmen angesetzt:  
Maßnahme A1  
Flächenentsiegelung auf 6.020 qm –  Aufwertung von 0 auf 2 Punkte                 
Doppelter Punktwert zur Förderung von  Entsiegelungen             24.080 Punkte  
 
Maßnahme A2  
Flächenentsiegelung auf 3.755 qm –  Aufwertung von 0 auf 2  Punkte  
Doppelter Punktwert zur Förderung von  Entsiegelungen             15.020 Punkte  
                    -------------------  
Gesamt, Entsiegelung                 39.100 Punkte  
 
Maßnahme A3   
Biotopgestaltung Rekultivierungsfläche (nicht mehr verfügbar)          371.592 Punkte  
 
Maßnahmen VA1/2  
CEF - Maßnahme Feldlerche (Ackerbrache + Lerchenfenster)            54.120 Punkte  
                 ---------------------  
Gesamt, A3 und VA 1 und 2               425.712 Punkte  
 
Gesamt, Ausgleich                464.812 Pun kte  
 
Der Eingriff wurde somit deutlich überkompensiert.  
 
Auf die Maßnahmen A3 sowie VA 1 kann nicht mehr zurückgegriffen werden. Die 
Maßnahme VA  2 betrifft Lerchenfenster und Ackerrandstreifen auf 2.500 qm Fläche. 
Hier verfolgt das hiermit vorgelegte neue Konzept einen großflächigeren Ansatz, so 
dass die Maßnahme in der Berechnung zunächst nicht berücksichtigt wird.

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   2  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
Die Entsiegelungsmaßnahmen A1 und A2 werden hingegen weiterhin angesetzt. S o- 
mit reduziert sich der Eingriffswert wie folgt:  
 
Eingriff, gesamt                320.000  Punkte  
Gesamt, Entsiegelung  (Maßnahmen A1 und A2)                      -   39.100 Punkte  
                 ---------------------  
Verbleibendes Kompensationsdefizit             280.900  Punkte  
 
3 . Das neue Kompensationsflächenkonzept  
Das hiermit neu vorgelegte Kompensationsflächenkonzept sieht vier  konkrete Ma ß- 
nahmen vor:  
 
1. Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Kölner Friedhof „Steinneuerhof“ .  
2. Multifunktionelle C EF - Maßnahmen für die Feldlerche .  
3. Amphibien leiteinrichtungen  an der L 150.  
4. Sukzessionsfläche  mit Amphibiengewässer  nördlich der L 150 .  
 
3.1  Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“  
In Abstimmung mit der Stadt Köln ist es möglich, auf dem Friedhof „Steinneuerhof“ , 
nahe der B51, nördlich von Meschenich, Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. 
Dies betrifft den kompletten Rückbau nicht mehr benötigter Wege oder den Teilrüc k- 
bau (2 m) von in dieser Breite nicht mehr benötigter Wege.  
 
 
Abb. 1:  Lage des Friedhofs westlich von  Rondorf , nördlich von Meschenich  und östlich der B 51.  
  
Einen Überblick über die Maßnahmen gibt die folgende Karte.  
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B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   3  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
 
Abb. 2 :  Ausgleichskonzept für den Friedhof „Steinneuerhof“.  
 
Die  Abbildung macht  deutlich, dass im Anschluss an die Entsiegelung unterschiedliche 
Entwicklungsmaßnahmen möglich sind. In intensiver genutzten Bereichen entstehen 
Rasenflächen (Aufwertung von 0 auf 2 Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Förderung 
der Entsiegelung 4 Punkte). Au f zwei zu entsiegelnden Wegen im Südosten soll da r- 
über hinaus alle 10 Meter ein Einzelbaum gepflanzt werden (Aufwertung von 0 auf 7 
Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Förderung der Entsiegelung 14 Punkte).  Die zu 
pflanzenden Baumarten sind mit dem Amt für La ndschaftspflege und Grünflächen der 
Stadt Köln (Herr Wegener, Friedhofsbetriebe linksrheinisch) abzustimmen.  Im Südo s- 
ten soll ein zu entsiegelnder Weg der natürlichen Entwicklung überlassen werden 
(Aufwertung von 0 auf 6 Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Fö rderung der Entsieg e- 
lung 12 Punkte). Es  ergibt sich eine Aufwertung um 17.912 Punkte .  
 
 
Tab. 1:  Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahme Entsiegelung Friedhof  „Steinneuerhof“

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   4  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
3.2  Multifunktionelle CEF - Maßnahme  für die Feldlerche  
Gemäß der Artenschutzprüfung ( B ÜRO FÜR Ö KOLOGIE &  L ANDSCHAFTSPLANUNG  2016) 
sind zur Stützung der Feldlerchenpopulation im hiesigen Raum funktionserhaltende 
Maßnahmen in einer Mindestg röße von 2,5 ha notwendig. Die  bislang hierfür vorges e- 
he ne F läche  VA  1  steht nicht mehr zur Verfügung . Daher soll die Maßnahme komplett 
auf der Fläche VA 2  durchgeführt werden, auf der bislang lediglich Ackerrandstreifen 
und Lerchenfenster vorgesehen waren. Die Fläche VA 2 hat eine Gesamtgröße von 
39.093 qm.  Sie liegt in der Stadt Hürth,  Gemarkung Fischenich, Flur 6 mit den Flurst ü- 
cken: 1241/112, 1795, 1796, 2089, 2090, 2091, 2092 und 2528.  
 
 
Abb. 3 :  Lage der CEF - Maßnahmenfläche  (rot)  zwischen Fischenich und Meschenich.  
 
Mit 3,9 ha ist die Fläche größer, als die zu fordernde Fläche mit der Mindestgröße 2,5 
ha. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Fläche an der Kreisstraße 15 (Markt - 
weg) zwischen Fischenich und Meschenich liegt. G emäß G ARNIEL &  M IERWALD  (2010) 
kommt es bei Straßen < 10.000 KFZ/Tag zu eine r Abnahme der Habitateignung von 
2 0 % (bis 100 m) bzw. 10 % (100 –  300 m).  
Auf den ersten 100 Metern beträgt die Flächengröße 22.665 qm, von denen 18.132 
qm ( - 20 %) als Ausgleich für die Feldlerche angesetzt werden können. Zwischen 100 
und 300 Meter liegt eine Fläche von 16.428 qm, von der 14.785 qm ( - 10 %) als Au s- 
gleich für die Feldlerche angesetzt werden können. Die für die Feldlerche anrechenb a- 
re Fläche bei einer Umwandlung der Gesamtfläche zu einer Ackerbrache beträgt somit 
32.917 qm = 3,3 ha. Der Minde st - Ausgleich für  die Feldlerche  (2,5 ha)  geling t  somit in 
vollem Umfang .  
 
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B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   5  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
 
Abb. 4 :  CEF - Maßnahmenfläche mit einer Flächengröße auf den ersten 100 Meter n  von 22.665 qm und 
daran anschließend von 16.428 qm.  
 
Die Fläche soll dauerhaft als Ackerbrache ausgebildet werden.  In den ersten beiden 
Jahren ist allerdings zur Förderung einer möglichst artenreichen Ackerwildkrautflur 
eine dünne Einsaat mit autochthonen Ackerwildkräutern (Abstimmung mit der Biolog i- 
schen St ation) analog dem Paket 5042  Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz,  
unter Beimischung von ca. 10 bis 15 kg Getreide pro Hektar vorzuneh men.  
Ab dem dritten Jahr erfolgt die Ausprägung einer sich selbst begrünenden Brache g e- 
mäß dem Paket 50 4 1 Anwenderhandbuch  Vertragsnaturschutz . Hierbei sind f o l- 
gende Maßnahmen vorgesehen:  
 
-  Ausbildung einer sich selbst begrünenden Ackerbrache  
-  Max. zweimal jährliche flache Bodenbearbeitung (Grubbern) in der Zeit zwischen 
dem 20.09. bis zum 31.03. eines Jahres. Der ggf. notwendi ge zweite Bearbeitung s- 
gang im Frühjahr ist auf eine Arbeitsbreite zu den Rändern der konventionell bea r- 
beiteten Nachbarparzellen zu beschränken.  
-  Kein Düngemittel -  oder Biozideinsatz .  
 
Die Bekämpfung von problematischen Arten ist analog zu den Vorgaben im V ertrag s- 
naturschutz möglich, aber auf das absolut notwendige Maß zu beschränken (Absti m- 
mung mit der UNB und der Biologischen Station).  
 
 
CEF - Maßnahmenfläche für die Feldlerche

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   6  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
Als anrechenbarer Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt ist aber nicht die um 
die „Abnahme der Habitateignung“ reduzierte Fläche anzusetzen, sondern die G e- 
samtfläche von 39.093 qm.   
Bei einer Aufwertung um 3 Punkte (Acker 2 Punkte in Ackerbrache 5 Punkte) ergibt 
sich ein Kompensationswert von 117.279 Punkten .  
 
3. 3  Amphibien leiteinrichtungen  an der L 150  
Der hiesige  Raum beheimatet Populationen von Kreuz -  und Wechselkröte. Zur G e- 
währleistung von Austauschbeziehungen sollen im südlichen Bereich der B 51n, auf 
Höhe der bestehenden Abgrabung, Leiteinrichtungen und 6 Amphibiendurchlässe ei n- 
gebaut  werden. Diese Maßnahmen werden nicht auf den Ausgleich angerechnet.  
Gleiches gilt für 3 vorgesehene Amphibiendurchlässe /Leiteinrichtungen  im Bereich der 
Anschlussstelle zur L 150 innerhalb des im Zuge des Baus der B 51n auszubauenden 
Bereiches.  
Darüber hinaus wurde mit den Naturs chu t z behörden und den Biologischen Stationen 
vereinbart, Amphibienleiteinrichtungen entlang der L 150 in östliche Richtungen zu 
bauen, um Verkehrsopfer in diesem Bereich zu verhindern. Die Länge der (als Au s- 
gleich anrechenbaren) Leiteinrichtungen beträgt c a. 2.300 lfd. Meter und zwar ca. 
1.600 lfd. Meter auf der nördlichen Seite und ca. 700 Meter auf der südlichen Seite. 
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht dies.  
 
 
Abb. 5 :  Lage der Amphibienleiteinrichtungen an der L 150 mit ca.  1.600 lfd. Metern nördlich und ca. 700 
lfd. Metern südlich.  
 
© Geobasis NRW 2017

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   7  
 
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Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
Die in der Abbildung dargestellten Leiteinrichtungen werden nach Westen fortgesetzt. 
Dort werden auch 3 Amphibiendurchlässe platziert. Diese gehören aber zum techn i- 
schen Bauwerk des Neubaus und werden somit nicht angerechnet.  
Der anrechenbare Ausgleich wurde mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und mit 
einem Kompensationswert von 60.375 Punkten  festgesetzt .  
 
3. 4  Sukzessionsfläche  mit  Amphibiengewässer  nördlich der L 150  „Am 
Walberberger Weg“  
Fü r die vierte Säule des Kompensationsflächenkonzeptes steh t  eine Fläche  nördlich 
der L 150 im Bereich der Anschlussstelle zur B 51n zur Verfügung.  Die Fläche ist de r- 
zeit zum Teil Acker und zum Teil Wildkrautflur  mit Pioniergehölzen . Vorrangig a ufwer t- 
bar  ist die Ackerfläche.  Darüber hinaus kann sich auch die Wildkrautflur ungestört zu 
Pioniergehölzen weiterentwickeln.  
 
 
Abb. 6 :  Lage der Kompensationsfläche  (rot) nördlich der L 150.  
 
Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 10 8 . 306  qm. Davon kann  vorrangig  eine 
derzeitige Ackerfläche von ca. 69.700 qm aufgewertet werden. Die verbleibende 
38.606  qm große Ruderalfläche bleibt  der natürlichen Entwicklung überlassen.  Hier 
ergibt sich folgende Aufwertung:  
 
Derzeitiger Bestand : HW 4 „Verfüllung mit Gebüsch, Pionier -  Vorwaldstadium“ mit 4 
Punkten  
Planung : BB0 100 „Gebüsch mit lebensraumtyp. Gehölzanteilen 50 - 70 %“ mit 5 Pun k- 
ten  
 
Es ergibt sich eine Aufwertung von einem Punkt auf 38.606 qm = 38.606 Punkte.  
© Geobasis NRW 2017

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   8  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
Eine eingeschränkt natürliche Entwicklung ist auch für die Ackerfläche sinnvoll. Alle r- 
dings sollte nach 3 - 5 Jahren ein Umbruch erfolgen, um die Fläche dauerhaft offen zu 
halten.  Ein 2 - 3 Meter breiter Randstreifen ist  zur dauerhaften Eingrünung nicht „ zu 
pflegen “.  In die Fläche sind  ein  oder mehrere Kleingewässer ein zubring en, deren He r- 
richtung unter Federführung der Biologischen Station stattfinden sollte, die für den 
Großraum ein Vernetzungskonzept für Kleingewässer mit dem Ziel der Förderung der 
Wechselkrötenpopulation entwickelt hat.  
Durch den Mix aus Brachflächen (Biotoptyp Kneo 2 mit 5 Punkten) und Kleingewä s- 
sern (Biotoptyp FD wf3/6 mit 4 - 6 Punkten) lässt sich eine durchschnittliche Aufwertung 
um 3 Punkte erreichen. Bei einer aufwertbaren Fläche von 69.700 qm ergibt sich ein 
Kompens ationswert von 209.100 Punkten .  Der Maßnahme B51n werden davon 
85.334 Punkte zugeordnet (was einer Fläche von 27.778 qm entspricht ; in der Abb. 7 
der südliche, schraffierte Teil ), womit eine Gesamtkompensation des Eingriffs gelingt. 
Die verbleibenden 123.766 Punkte können dem Landesbetrieb Straßenbau NRW 
ebenso zum Ausgleich anderweitiger Eingriffe gutgeschrieben werden , wie die sich 
aus der natürlichen Entwicklung der Sukzession sfläche ergebenden 38.606 Punkte 
(zusammen 162.372 Punkte) .  
 
 
Abb. 7 :  Gestaltungsvorschlag für die Kompensationsfläche nördlich der L 150.  Der rot schraffierte Teil 
südlich ist (schematisch) der hiesigen Maßnahme zuzuordnen. Der verbleibende nördliche Teil  kann dem 
LB Straßenbau NRW für anderweitige Eingriffe angerechnet werden.  
Natürliche Sukzession zulassen.  
3 - jährige Brache  (bis 
auf die Ränder)   
mit Kleingewässern .  
© Kartengrundlage Geobasis NRW 2017

B 51 n –  OU Meschenich -  Kompensationsflächenkonzept   9  
 
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung                                                        Hartmut Fehr  Diplom - Biologe  
Wilhelmbusch 11   52223 Stolb erg                   Tel.: 02402/1274995    e - mail: info@planungsbuero - fehr.de  
 
4 . Gesamtbilanz  
Durch d ie vier Kompensationsmaßnahmen lässt sich folgende Aufwertung erzielen:  
 
Maßnahme  Wertpunkte  
1. Entsiegelung Friedhof  17.912 Punkte  
2. Multifunktionelle CEF - Maßnahme  117.279 Punkte  
3. Amphibienleiteinrichtung L 150  60.375 Punkte  
4. Sukzessionsfläche/Amphibiengewässer nördlich der L 150  8 5 .334  Punkte  
Gesamtwert  280.900  Punkte  
 
Die genaue Ausgestaltung bleibt der konkreten Ausführungsplanung überlassen.  
 
Durch das Maßnahmenkonzept kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden. 
Darüber hinaus entsteht eine Überkompensation von 162.372 Punkten, die dem La n- 
desbetrieb Straßenbau NRW zum Ausgleich anderweitiger Eingriffe gutgeschrieben 
werden können.  
 
Stolb erg, 2 3 .0 5 .2017  
 
(Hartmut Fehr)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4033/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren "Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich", LSG L18, EZ 3, 
Bezirk 2 
hier: Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) 
Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren 
Naturschutzbehörde zum Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich zustimmend zur Kenntnis. 
 
 
 
Alternativbeschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz-
behörde nicht zustimmend zur Kenntnis und gibt eine eigene Stellungnahme ab. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Beschreibung des Vorhabens 
Zum Planfeststellungsverfahren Neubau der B 51 n – Ortsumgehung Meschenich von der Anschluss-
stelle Brühl – Nord bis zur K 27 bzw. B51 alt hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2010 eine gesamt-
städtische Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahme war Gegenstand der Beschlussvorlage 
V 2032/2010, über die der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.09.2010 entschieden 
hat.  
Auf Grundlage der im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen erfolgte eine Überarbei-
tung der ursprünglichen Planung und im 1. Deckblattverfahren wurden folgende Änderungen vorge-
legt: 
 Insbesondere wurde der Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51 n mit der K 27 (am Kölnberg) 
nordwestlichen von Meschenich statt des vorgesehenen Kreisverkehrs in Form eines halben 
Kleeblatts angebunden.  
 Die K27 wird über die B51n geführt und durch Rampen an die B51 N angeschlossen. Die 
Hauptfahrbeziehung ist auf die B51 alt ausgerichtet.  
 Im Zuge der Planungen erfolgten auch die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Be-
gleitplans und des Kompensationsflächenkonzeptes, da die bislang vorgesehenen Flächen für 
den Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt sowie Flächen für funktionserhaltende Maß-
nahmen im Sinne des Artenschutzes nicht mehr zur Verfügung stehen. Das nun vorgelegte 
Konzept erläutert die nunmehr abschließend vorgesehenen Maßnahmen. 
 
Eingriffsbilanzierung/ Kompensation und Artenschutz 
Das hiermit neu vorgelegte Kompensationsflächenkonzept sieht vier konkrete Maßnahmen 
vor: 
 
1. Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Kölner Friedhof „Steinneuerhof“. 
2. Multifunktionelle CEF-Maßnahmen für die Feldlerche. 
3. Amphibienleiteinrichtungen an der L 150. 
4. Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich der L 150. 
Insgesamt werden die landschafts- und artenschutzrechtlichen Eingriffe durch diese Maßnahmen 
kompensiert (siehe Anlage 1 + 2).  
 
Das Gesamtvorhaben und die einzelnen Maßnahmen werden in der Sitzung durch einen Vertreter 
des Landesbetriebs Straßen NRW bzw. den Gutachter kurz vorgestellt und Fragen können gestellt 
werden. 
 
Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde 
Im Rahmen der Beteiligung auf Planfeststellung hat die Verwaltung eine Gesamtstellungnahme und 
die Untere Naturschutzbehörde Köln am 08.06.2017 eine ergänzende Stellungnahme abgegeben (S. 
Anlage 3 + 4). 
 
Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) Landesnatur-
schutzgesetz NRW

3 
Laut § § 70 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnah-
men der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu hören. 
 
Fazit 
Anlässlich der geplanten Verfahrensweise hinsichtlich der Eingriffsregelung und des Artenschutzes 
stimmt die Untere Naturschutzbehörde dem beantragten Planfeststellungsverfahren zu. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Kompensationskonzept zur OU B51n 
Anlage 2 Maßnahmenblätter zum Kompensationskonzept 
Anlage 3 Gesamtstellungnahme der Stadt vom 06.07.2017 
Anlage 4 Stellungnahme der UNB vom 08.06.2017 
Anlage 5 Stellungnahme der HNB vom 24.07.2017

Anlage 5 - Stellungnahme HNB 1Deckblatt

6246 Zeichen

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln

Straßen NRW
Niederlassung Ville-Eifel
z. Hd. Herrn Müller
Postfach 12 01 061

53874 Euskirchen

B 51n - OU Meschenich (incl. 1. Deckblatt) ;
neues Kompensationskonzept Stand 23.05.2017
Belange von Natur und Landschaft; Artenschutz

Anlage: Gegenüberstellung landschaftspflegerische Maßnahmen mit
Stand 1. Deckblatt und neues Kompensationskonzept

Ihre Mail vom 23.5.2017 und 3.7.2017

Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zum Erörterungstermin am 30.03.2017 wurde das dort
vorgestellte Kompensationskonzept überarbeitet und nach der
Besprechung am 20.04.2017 bei Ihnen im Hause weiter konkretisiert
und zur Stellungnahme von Ihnen an die Beteiligten geschickt.

Vorbemerkung:
Aus meiner Sicht als Höhere Naturschutzbehörde darf der Wegfall von
wichtigen Ausgleichsflächen und erst recht von unverzichtbaren

Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kurz vor der Erörterung im

Normalfall nicht vorkommen.

Sie haben sich als Landesbetrieb jedoch schnell bemüht neue
Konzepte finden und unter Beteiligung der betroffenen Behörden ein
neues Ausgleichskonzept erstellt.

Daher prüfe ich in diesem Ausnahmefall vorab, ob die
Kompensationsmaßnahmen nun insgesamt aus Sicht von Natur und
Landschaft geeignet sind um den Bau der neuen Umgehungsstraße
auszugleichen bzw. zu mindern. Positiv zu vermerken ist, dass
Anregungen der Biostationen und der Naturschutzbehörden mit
aufgegriffen wurden und die z. T. schwierige Diskussion der

Datum: 24. Juli 2017
Seite 1 von 3

Aktenzeichen:
51.9.1.1 K 5/09
51.9.1.1 K2/16

Auskunft erteilt:
Frau Marx

dorothes.marx@brk.nrw.de
Zimmer: K 324

Telefon: (0221) 147 - 3622
Fax: (0221) 147 - 3339

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
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Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchertag:

donnerstags: 8:30-- 15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)

Landeskasse Düsseldorf:
Landesbank Hessen-Thüringen
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Zahlungsavise bitte an
zentralebuchungsstelle@
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www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

R Datum: 24. Juli 2017
Naturschutzbelange sowie der Belange der Landwirtschaft im Seite 2 von 3

Besprechungstermin am 20.04.2017 gesondert nachgeholt wurden.

Zu den neuen Maßnahmen im Einzelnen:

V 3 Amphibiendurchlässe
Ich begrüße ausdrücklich die neue Maßnahme V 3. Die

Amphibiendurchlässe im Planfeststellungsbereich mindern die
Trennwirkung der neuen Umgehungsstraße und vermeiden die
genetische Verarmung in den Restflächen.

A 4 Entsiegelung auf dem Friedhof Steinneuerhof

Die neue Maßnahme Entsiegelung auf dem Friedhof „Steinneuerhof‘ ist
eine funktional wirkende Maßnahme und kann anerkannt werden.

A 5 Amphibiensperreinrichtungen

Die Maßnahme dient in Zusammenhang mit den Durchlässen (vgl. V 3)
sowie der Maßnahme A 6 der Biotopvernetzung und wird meinerseits
auch anerkannt.

- A 6 Biotopgestaltung nördl. L 150

Die Biotopgestaltung „ Sukzession und Amphibiengewässer“ Am
Walberger Weg“ dient der Aufwertung für Amphibien und andere
Tierarten und das Landschaftsbild wird neu geformt. Eine
grundbuchliche Sicherung als Fläche für den Naturschutz ist
unverzüglich nach Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen. Ich
erkenne diese Maßnahme dann ebenfalls an.

VA 2 Ackerbrache

Der Maßnahme stimme ich zu.

Die dauerhafte Ackerbrache ist auf jeden Fall 1 Jahr vor Beginn der
Straßenbaumaßnahmen als vorgezogene Artenschutzmaßnahme für die
Feldvögel fertigzustellen.

Solite die Maßnahme im späteren Flurbereinigungsverfahren verlegt
werden, so ist der beigefügte Suchraum beizubehalten und die
Vorgezogenheit ist weiter zu beachten (ggf. werden dann in einem Jahr
2 Flächen in der Größe überschneidend hergerichtet sein müssen).

Bezirksregierung Köln (iR

Datum: 24. Juli 2017

Allgemein: Seite 3 von3
Die ökologische Baubegleitung soll die alten und auch die neuen

Maßnahmen begleiten und bei Notwendigkeit während der Bauphase
und Umsetzung korrigieren. Rodungsbeginn, Baubeginn und
Fertigstellung der Maßnahmen ist den Naturschutzbehörden zeitnah zu
melden. Sofern während der Bauphase Probleme Konflikte mit dem
Artenschutz entstehen oder sonstige Abweichungen von den
Bauflächen oder Tabuzonen erkannt werden ist dies unverzüglich den
Naturschutzbehörden zu melden.

Fazit:

Aus meiner Sicht ist das neue Kompensationskonzept mit den alten
nicht entfallenen Maßnahmen (vgl. die Übersicht in der Anlage)
insgesamt geeignet die Eingriffe zu kompensieren.

Ich bitte in dem neuen Kompensationskonzept die Maßnahmenblätter
komplett - auch die nicht veränderten Maßnahmen - beizufügen.
Diese Unterlagen können dann aus meiner Sicht offiziell eingereicht
werden, so dass die Planfeststellungsbehörde (mein Dezernat 25) eine
Entscheidung treffen kann.

Im Auftrag

(Marx)

HNB 21.7.2017

ANLAGE

Gegenüberstellung Landschaftspflegerische Maßnahmen OU B51n
Stand 1. Deckblatt und neues Kompensationskonzept:

Stand 1.

Maßnahmen Neues

Deckblatt Kompensationsko

nzept
V1-V2 ja Ja, unverändert
Bauzeitenregelung und
Ergänzungsuntersuchung im Baufeld |
V3 | Ja, neu!
Amphibiendurchlässe im
Planfeststellungsbereich
S1-S2 ja Ja, unverändert
Baumschutz, Schutz Gehölzbestände
G1-6G9 ja Ja, unverändert
Straßenbegleitgrün
A1 ja Ja, unverändert |
Entsiegelung alter Fahrbahn- und 0.602 ha 0.602 ha
Radwegeabschnitte ’
A2 ja Ja, unverändert
Entsiegelung alter Fahrbahnbereich h
zwischen Knoten K 27 und B 51 neu RATE HR 0,370 ha
A3 ja Nein, entfällt!
Biotopgestaltung auf 12386 na: 3
| Rekultivierungsfläche 1 ha N

A4 1 | Ja, neu!
Entsiegelung auf dem Friedhof 0.296 ha
„Steinneuerhof“ i —
AS 0000 Ve Ja, neu!
Amphibiensperreinrichtungen Ca. 2.300 Ifd. Meter
A6 | Ja, neu!
Biotopgestaltung : Sukzession u. 278ha
Amphibiengewässer „Am Walberger ’
Weg =
VA1 ja Nein, entfällt! |
Ackerbrache Ortsrand 1,454 ha en
VA2 » Ja, aber verändert!

Lerchenfenster Ackerbrache

und

Ackerrandstreifen | 3;9 ha.

3,9 ha Möglichkeit der

Verlegung im definierten
Suchraum im Rahmen
eines Flurbereinigungs-

verfahrens

Anlage 4- - Stellungnahme UNB

1988 Zeichen

/ 2 
57 08.06.2017 
571/1 Frau Meyer 
 36164 
 Herr Florin-
Bisschopinck 
 24159 
 2017 0208 STN Kompensa-
tionskonzept B 51n.docx 
 
1. Schreiben an: ab: 
B 51n OU Köln-Meschenich Kompensationskonzept 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Untere Naturschutzbehörde nimmt zum o.g. Kompensationskonzept wie folgt Stellung: 
Grundsätzlich werden die geplanten und in diesem Konzept vorgestellten Kompensations-
maßnahmen begrüßt. 
In den im Folgenden aufgeführten Punkten bitten wir jedoch um entsprechende Anpassung 
in den Planfeststellungsunterlagen: 
Zu Punkt 3.3:  
 Zur Gewährleistung der Funktionalität der geplanten Amphibientunnel ist aufgrund der 
Länge durch entsprechende Maßnahmen sicher zu stellen, dass die Bodenverhält-
nisse stets geeignet sind, um ein Austrocknen der wandernden Tiere (Amphibien, 
Kleinsäuger etc.) auszuschließen. 
 Je nach Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme sind temporäre Schutz- und Leit-
einrichtungen herzustellen, damit keine Tiere dem Baugeschehen zum Opfer fallen 
Zu Punkt 3.4: 
 
Landesbetrieb Straßen.NRW 
Regionalniederlassung Ville-Eifel 
Abteilung 2 Planung 
Jülicher Ring 101-103 
53879 Euskirchen 
 
 
 
 
Mail vom 23.05.2017 571/1 Me 08.06.2017 
57

- 2 - 
 
 
 Der dauerhafte Erhalt der Kompensationsfläche R 211 ist durch Grundbucheintrag 
rechtlich zu sichern. 
 Es muss die Möglichkeit bestehen, das Kompensationskonzept in Abhängigkeit der 
nicht immer vorhersehbaren Entwicklung der Kompensationsfläche in Absprache mit 
der UNB und der Biologischen Station anpassen zu können (z.B. Anzahl der Tümpel, 
Einsaat der Brache etc.). 
 Um die Entstehung von Ansitzwarten für Greifvögel zu vermeiden, ist durch geeignete 
Pflegemaßnahmen ist zu verhindern, dass sich auf dem 2-3 Meter breiten Randstrei-
fen größere Gehölze entwickelt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Meyer 
 
 
 
2. Ausfertigung erhält: 571/211 Herrn Bisschopinck m.d. B um Kenntnisnahme ab: 
 
 
 
 
3. z.V.

Anlage 3 - Gesamtstellungnahme 1 Deckblatt

7817 Zeichen

62
62

06.07.2017
1/2 Herr Pütz
23706
Schreiben Kompensations-
konzept.docx

Ortsumgehung Meschenich

Stellungnahme zum Kompensationskonzept

1.

Das ursprünglich vorgesehene Kompensationsflächenkonzept für die durch die OU verur-
sachten Eingriffe lässt sich nicht mehr umsetzen, weil der Landesbetrieb keine Einigung
mit der Eigentümerin einer größeren Fläche erzielen konnte.

In Abstimmung u. a. mit 57 und 67 hat der Landesbetrieb Alternativen entwickelt, die u. a.
eine (Teil-)Entsiegelung von Wegeflächen im Bereich des Steinneuerhofs vorsehen.

Nach dem Ergebnis des Erörterungstermins sollte der Landesbetrieb möglichst kurzfristig
ein mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmtes neues Konzept vorle-
gen

Das von dem Landesbetrieb beauftragte Büro hat ein entsprechendes Konzept verfasst
(s. die beigefügten Dateien Maßnahmenblätter und Kompensationskonzept). Diese Unter-
lagen hat der Landesbetrieb an die Stadt Köln übersandt mit der Bitte um Zustimmung.

57 (bis auf Detailanmerkungen zu den vorgesehenen Amphibienleiteinrichtungen sowie
zu einer Sukzessionsfläche), 61 und 67 haben keine Bedenken gegenüber dem Konzept.

67 hat zudem speziell zur Frage der Entsiegelung von Wegeflächen im Bereich des
Steinneuerhofs die folgende Stellungnahme abgegeben:

„gegen das im Betreff genannte Kompensationsflächenkonzept bestehen aus der Sicht
von 67 keine Bedenken.

Die BV2 lehnte in Ihrer Sitzung am 08.05.2017 das Entsiegelungskonzept Friedhof Stein-
neuerhof zur Verwendung als Kompensation für die OU Meschenich aus den folgenden
Gründen ab:

e Bei Wegfall der entsiegelten Wege würde die Nutzungsmöglichkeit des Fried-
hofs als Naherholungsgebiet für die Höninger Bürger stark eingeschränkt, ins-
besondere für solche Personen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewie-
sen sind.

e Es würden zudem die beiden Längsachsen und die mittlere Querachse, d.h. die
längsten Wege des Friedhofs - welche insbesondere für alte und gehbehinderte
Mensthen eine erhebliche Erleichterung bedeuten - entsiegelt.

Zu den vorgenannten Bedenken der BV 2 nimmt 67 wie folgt Stellung:

Friedhöfe erfüllen eine Vielzahl wichtiger gesellschaftlicher und ökologischer Funktionen.
An erster Stelle steht jedoch stets die Bestattungsfunktion, die Naherholungsfunktion ist
dieser gegenüber nachrangig. Nach Umsetzung des Entsiegelungskonzepts wird der
Friedhof weiterhin nutzbar sein, auch für mobilitätseingeschränkte Personen, da insge-
samt auf dem Friedhof immer noch ein ausgedehntes Wegenetz besteht. Das Entsiege-
lungskonzept wird natürlich Veränderungen auf dem Friedhof bewirken, wer spazieren
gehen möchte, kann dies aber auch künftig tun.

Das Entsiegelungskonzept, welches mit 17.912 Aufwertungspunkten (entspricht 6,4% der
insgesamt erzielten Aufwertung) in das Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich
eingeht, sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

12

Ausgleichskonzept - Friedhof
un Erzienehung Beamter Mao, Anlage von Raten, wilenay genurtz IHR, ch)
Entsegelung gessmker Weg, Anlays vom Raten {FA. neh)
* Einzäbaym, kenseaumtypsch, geringes Baumhciz (BF3, ta2]
— Telantsegelung auf eine Gepmktreite von 3 m - Arzt vor Rasen, Interais genutzt (HR, ne?)
Geoteiks NEE 2017 u Entstegelung gesamter Weg - Natürliche Eigenenzuiolung {K, neol)

nn —

Abbildung 1 Entsiegelungskonzept Friedhof Steinneuerhof (Quelle: Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich mit
Stand vom 23.05.2017, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung in 52223 Stolberg)

Der im südwestlichen Bereich der Karte „Ausgleichskonzept“ blaugrün dargestellte Weg
(Abbildung 1) soll vollständig entsiegelt und der natürlichen Eigenentwicklung überlassen
werden, da dieser Bereich des Friedhofs für Bestattungen nicht genutzt wird. Da der Weg
eine Sackgasse ist dürfte er auch für die Naherholung der Höninger Bürgerinnen und
Bürger eine sehr untergeordnete Bedeutung besitzen.

Der in der Karte Ausgleichskonzept dunkelgrün dargestellte Weg soll vollständig entsie-
gelt werden, da sich beidseitig des Weges keine Gräber befinden, und sich wenige Meter
weiter östlich ein Weg mit wassergebundener Wegedecke befindet (gestrichelte Linie in
der Abbildung 1), der für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist.

Die in der Karte Ausgleichskonzept gelb dargestellten Wege (Abbildung 1) werden von
5m Breite auf 3m Breite zurückgebaut, d.h. beidseitig des Weges wird jeweils 1m entsie-
gelt, die mittigen 3m bleiben als asphaltierte Wegeverbindung für die Bürgerinnen und
Bürger erhalten. j

Aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur.wurde das Grabangebot auf den Kölner
Friedhöfen in-den vergangenen Jahren um verschiedene neue Grabarten erweitert. Dem
Wunsch der Bezirksvertretung Rodenkirchen entsprechend (Beschluss Nr. 009/15 der
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015, Tagesordnungspunkt 8.1.9,
AN/0254/2015) wurde im August 2015 auf dem Friedhof Steinneuerhof im südöstlichen
Bereich ein Gräberfeld für Baumbestattungen eingerichtet. Die Baumbestattungsflächen
sind prinzipiell nicht barrierefrei, da es sich um eine naturnahe Bestattungsform ohne be-
festigte Wege handelt. Die Baumbestattung auf dem Friedhof stellt eine Alternative zu den
„Friedwäldern“ oder auch „Bestattungswäldern“ dar. Zwar kann die Baumbestattung kei-
nen „echten“ Waldbestand um die Grabstellen bieten, er stellt aber doch einen deutlichen
Schritt in Richtung Natürlichkeit dar, und bietet zudem den Vorteil vorhandener Infrastruk-
tur auf dem Friedhof wie Toiletten und eine Andachtskapelle, sowie die stadtnahe Lage.

13

38

Die in dem naturnahen Baumbestattungsbereich vorhandenen Bäume haben durch ihr
Wurzelwachstum zu gravierenden Schäden an der Asphaltdecke der in der Karte Aus-
gleichskonzept hellgrün hinterlegten Wege (Abbildung 1) geführt. Eine Beseitigung dieser
Belagsschäden wäre ohne Schädigungen an den dort vorhandenen Bäumen nicht mög-
lich, so dass das Ausgleichskonzept hier eine komplette Entsiegelung der Wege vorsieht.-
Zusätzlich sollen lebensraumtypische Gehölze gepflanzt werden, die die ökologische
Wertigkeit und somit auch die naturhafte Ausgestaltung dieses Friedhofsbereichs noch
weiter verstärken sollen.“

Als Fazit kommt die Stellungnahme von 67 zu dem Ergebnis: „Hiernach wird die Nutzung
des Friedhofs durch die vorgesehenen Maßnahmen nicht eingeschränkt.“

Auf gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen wurde in der Sitzung der BV 2
vom 26.06.2017 der Beschluss vom 08.05.2017 dahingehend geändert, dass nunmehr
die Entsiegelung asphaltierter Wegeflächen nur insoweit vorgenommen werden soll, dass
weder der Besuch von Individualgräbern noch-bisher mögliche Spaziergänge im Sinne
der Naherholung für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert
werden. Der Antrag enthält die komplette Stellungnahme von 67. In der Begründung für
die Dringlichkeit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinesfalls das Planfeststel-
lungsverfahren verzögert werden soll und dass die ursprüngliche Beschlussfassung nicht
als Ablehnung des Kompensationskonzeptes verstanden werden soll.

Da nach der Stellungnahme von 67 die Nutzung des Friedhofs nicht eingeschränkt wird,
kann dem Konzept zugestimmt werden.

2. Schreiben an: ab:

Straßen.NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Postfach 12 01 61

53874 Euskirchen

621/2 06.07.2017

Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 51n - Ortsumgehung MEGEHERIEN
Kompensationsflächenkonzept

Sehr geehrter Herr Laufenberg,

die Stadt Köln stimmt dem übersandten Kompensationsflächenkonzept des Büros für Ökolo-
gie & Landschaftsplanung Helmut Fehr — Stand 23.05.2017 — zu. Die bereits im Schreiben
der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.06.2017 aufgeführten Punkte bleiben hierbei auf-
rechterhalten.

14

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Cornelia Müller

3. Durchschrift erhalten: |

02-2 [
611/3 E N e |
87111 | Ki BEER hutzamt |

| br

Anlage 2 - Maßnahmeblätter

25007 Zeichen

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Bezeichnung der Baumaßnahme:   
Maßnahmenblatt  
 
Maßnahmennummer  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
V 3  / Plan Anlage V 3  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  V=Vermeidungs -  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Artenschutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
A uszubauende a lte B 51 südlich von Meschenich zwischen  Bau - k m 0+170 und 0+400 ; B 51n zwischen Bau - km 
0+770 und 0+977; Ausbau L 150 zwischen Bauanfang und Bau - km 0+300 ; Anschluss Kölnstraße zwischen Ba u- 
anfang und Bau - km 0+127 .  
 
Konflikt   Nr.:  1,4,6,8,9,10  im Bestands -  und Konfliktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Zerschneidung zusammenhängender Flurbereiche und damit Verlust von Stand -  und Lebensraum für die Ti er -  
und Pflanzenwelt und direkter Verlust von Biotopen.  
 
Eingriffsumfang:  28,060  
22,051  ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
Der hiesige  Raum beheimatet Populationen von Kreuz -  und Wechselkröte diesseits und jenseits der alten B 51 
und der neuen B 51 sowie nördlich und südlich der noch auszubauenden L 150. Zur Gewährleistung von Au s- 
tauschbeziehungen und z ur Verhinderung von Verkehrsopfern unter den Tieren werden Leit -  bzw. Sperreinric h- 
tungen  sowie 9 Amphibiendurchlässe im südlichen Bereich der B 51 n  sowie im Bereich der Anschlussstelle L 
150 / A 553 / B 51 alt und neu eingebaut.  
Durchführung : Die Amphibiendurchlässe und die Leiteinrichtung en  werden im Zuge der Straßenbautätigkeiten 
errichtet unter Beachtung der Amphi bienwanderzeiten.  Je nach Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme sind 
temporäre Schutz -  und Leiteinrichtungen herzustellen, damit keine Tiere dem Baugeschehen zum Opfer fallen.   
Entwicklungsziel :  Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung von Vernetzungsmöglichkeiten der Amphibien .   
 
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:   
Regelmäßige Funktionskontrolle im Rahmen der Straßenunterhaltung. Die Pflege besteht im Bedarfsfall aus dem  
Entfernen von Vegetation oder Strukturen, die ein Überklettern ermöglichen. Defekte Leiteinrichtungen sind zu 
reparieren oder zu ersetzen.   
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Mit Beginn de r Straßenbaumaßnahme.  
 
 
Flächengröße:  ca. 2 .0 00  lfd. Meter  Leiteinrichtung + 9 Amphibien durchlässe   
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:  A 5 und A 6  
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Bes chränkung    ha

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Anlage V 3

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
 
Bezeichnung der Bauma ß nahme:   
Maßnahmenblatt  
Maßnahmennummer  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
A3  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausglei chsmaßnahme / Arte n schutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Gemarkung Meschenich, Flur 49, Flurstück 136  
 
Konflikt   Nr.:  1,4,6,8,9,10  im Bestands -  und Konfliktplan, Anl a ge - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibun g:  
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen, 
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf -  und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n- 
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand -  und Lebensraum für die Tier -  und Pflanzenwelt und direkter 
Verlust von Biotopen .  
 
Eingriffsumfang:  28,060  ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl.  Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
A3  Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche  
Die Rekultivierungsfläche soll nicht, wie vorgegeben als landwirtschaftliche Fläche rekultiviert,  sondern als gro ß- 
flächiger Biotopkomplex gezielt entwickelt werden. Vorrangig ist dabei die Sicherung von Rohböden und Kiesfl ä- 
chen mit Strukturierung der Oberfläche, der Erhalt des Offenlandcharakters und die Anlage von Geländ e senken 
mit Wasserflächen.  
Di e Fläche soll weitgehend unzugänglich werden, um einen ungestörten Rückzugsbereich für die Arten der Fel d- 
flur zu schaffen.  
Durchführung :  Erstellen einer Detailplanung mit Pflanzung von Strauchhecken aus überwiegend do r nigen 
Sträuchern zu den südlich angre nzenden Agrarflächen, (versetzt angeordnet als Abgrenzung, ca. 2.000 m²), 
Erweiterung und Schaffung von Geländesenken für temporäre oder ausdauernde Wa s serflächen (ca. 1,0 ha), 
Entfernen von Gehölzau f wuchs.  
Entwicklungsziel : weitgehend Gehölz freie Rohbode nflächen, Ackerwildbrache auf nährstoffarmen B ö den  
(HB3) , Abgr a bungsgewässer bzw. Teich  (FF3) , kleinflächige Röhrichte  (CF1) , Hecken (BB03)  
 
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:  Dauerhaftes Offenhalten der Flächen durch Entbuschung, großfl ä- 
chiges Abschieben von Bewuchs bzw. Boden je nac h Anforderung. Gehölzschnitt muss von der Fläche entfernt 
werden.  
 
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.  
 
 
Flächengröße:  12,386  ha   
 
 
Ausgleich / Ersat z in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:   
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    G runderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha   
 
 
Maßnahmenblatt entfällt

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Bezeichnung der Bauma ß nahme:   
Maßnahmenblatt  
Maßnahmennummer  
Neubau der Or tsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
A4  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Gemarkung Meschenich, Flur 55 , F lurstück 1 29  
 
Konflikt   Nr.:  1,4,6,8,9,10  im Bestands -  und Konfliktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen, 
großflächiger Entzug von Flächen f ür die Innenbereiche der Auf -  und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n- 
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand -  und Lebensraum für die Tier -  und Pflanzenwelt und direkter 
Verlust von Biotopen.  
 
Eingriffsumfang:  28,060  
22,051  ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
A 4  Entsiegelungsm aßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“  
In Abstimmung mit der Stadt Köln ist es möglich, auf dem Friedhof „Steinneuerhof“, nahe der B51, nördlich von 
Meschenich, Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. Dies betrifft den kompletten Rückbau nicht mehr benöti g- 
ter Wege oder den Teilrüc k bau (2 m) von in dieser Breite nicht mehr benötigter Wege. In intensiver genutzten 
Bereichen entstehen Rasenflächen. Auf zwei zu entsiegelnden Wegen im Südosten soll da r über hinaus alle 10 
Meter ein Einzelbaum gepflanzt werden. I m Südo s ten soll ein zu entsiegelnder Weg der natürlichen Entwicklung 
überlassen werden.  
Durchführung :  Wege/bzw.  Fahrbahndecke und Unterbau sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Der 
Untergrund ist zu lockern und mit Oberboden auszufüllen. Die Rase naussaat und die Pflanzung der Gehölze 
erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (Herr Wegener, Frie d- 
hofsbetriebe link s rheinisch). Die Fläche im Südosten bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen, so dass na ch 
Entsiegelung und Oberbodenauftrag keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.  
Entwicklungsziel :  Rasen (HR, mc1), Baumreihe (BF3) bzw. Ruderalflur (K, neo1).  
 
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text For tsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:  D ie Unterhaltungspflege im Bereich der Rasenflächen und der 
Pflanzmaßnahmen o b liegt der Friedhofsverwaltung. Die Ruderalflur im Südosten wird der natürlichen Entwicklung 
ü berlassen.  
 
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.  
 
 
Flächengröße:  0,296  ha   
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:  -  
 
Vorgesehene Rege lung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Bezeichnung der Baumaßnahme:   
Maßnahmenblatt  
 
Maßnahmennummer  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
A5  / Plan Anlage A 5  
(S=Schutz - , A=Ausg leich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Artenschutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Nord -  und Südböschung der vierstreifig ausgebauten L 150 ab Planfeststellungsgrenze Richtun g Osten bis über 
den Anschluss der L 182 „Im Hellenberg“  
 
Konflikt   Nr.:  1,4,6,8,9,10  im Bestands -  und Konfliktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seite nflächen, 
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf -  und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n- 
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand -  und Lebensraum für die Tier -  und Pflanzenwelt und direkter 
Verlust von Biotopen.  
 
Eingriffsu mfang:  28,060  
22,051  ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
 
A5  Amphibi ensperreinrichtungen an der L 150  
Der hiesige Raum beheimatet Populationen von Kreuz -  und Wechselkröte diesseits und jenseits der vierstreifig 
ausgebauten L 150. Zur Verhinderung von Verkehrsopfern unter den Tieren werden Sperreinrichtungen, die z u- 
gleich e ine Leitfunktion übernehmen, entlang der L 150 zwischen dem Ende der Planfeststellungsgrenze der B 51 
n und in östliche Richtung bis zum Anschluss L 182 „Im Hellenberg“ gebaut. Die Länge der Sperreinrichtungen 
beträgt ca. 2.300 lfd. Meter und zwar ca. 1.60 0 lfd. Meter auf der nördlichen Seite und ca. 700 Meter auf der sü d- 
lichen Seite.   
Durchführung : Die Sperreinrichtungen werden auf der nördlichen und südlichen Straßenböschung errichtet 
unmittelbar nach Baurechtserlangung außerhalb der Amphi bienwanderzeite n.  
Entwicklungsziel :  Verhinderung von Verkehrsopfern auf der bestehenden L 150 und gezieltes Leiten von 
wa n dernden Amphibien zu den westlich gelegenen Durchlässen.  
 
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:   
Regelmäßige Funktionskontrolle im Rahmen der Straßenunterhaltung. Die Pflege besteht im Bedarfsfall aus dem  
Entfernen von Vegetation oder Strukturen, die ein Überklettern ermöglichen. Defekte Leiteinrichtungen sind zu 
reparieren oder zu ersetzen.  
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Mit Beginn der  Straßenbaumaßnahme.  
 
 
Flächengröße:  ca. 2.300  lfd. Meter  Amphibienleiteinrichtung   
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:  V 3  
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eig entümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Anlage A5  
 
Lageplan: Maßnahmennummer A 5  
 
 
 
Detail: Lage der Maßnahme A5  
 
 
 
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
 
 
Bezeichnung der Bauma ß nahme:   
Maßnahmenblatt  
 
Maßnahmennummer  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
A6  / Plan Anlage A 6  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Gemarkung Meschenich, Flur 49, Flurstück 1 19  
 
Konflikt   Nr.:  1,4,6,8,9,10  im Bestands -  und Konf liktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen, 
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf -  und Abfahrten, Zerschneidung zusamm enhä n- 
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand -  und Lebensraum für die Tier -  und Pflanzenwelt und direkter 
Verlust von Biotopen.  
 
Eingriffsumfang:  28,060  
22,051  ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
A 6  Biotopge staltung: Sukzessionsfläche und Amphibiengewässer  „Am Walberberger Weg“  
Die Fläche besteht derzeit zum Teil aus Acker und zum Teil aus einer Wildkrautflur mit Pionie r gehölzen. Die ca. 
69.700 qm große Ackerfläche soll für jeweils 3 - 5 Jahre der natürlichen E ntwicklung überlassen werden, bis sie 
durch Umbruch  in der Entwicklung wieder zurückgesetzt und damit dauerhaft von Gehölzen fre i gehalten wird.  Ein 
2 - 3 Meter breiter Randstreifen wird  zur dauerhaften Eingrünung nicht „gepflegt“.  Auf der heute bestehenden 
A ckerfläche sind ein oder mehrere Kleingewässer einzubringen, deren Herrichtung in Abstimmung mit der UNB 
und  der Biologischen Station stattfinden wird , die für den Großraum ein Vernetzungskonzept für Kleing e wässer 
mit dem Ziel der Förderung der Wec h selkröt enpopulation entwickelt hat.  
Durchführung :  Aufgabe der Bewirtschaftung. Nach 3 - 5 Jahren erstmaliger und dann im gleichen Abstand 
regelmäßiger Umbruch bis auf einen 2 - 3 m breiten Randstreifen. Herstellung von Amphibiengewässern in A b- 
stimmung mit der  UNB und  der  Biologischen Station.  
Entwicklungsziel :  B rache ( Kneo 2 ), Kleingewässer  (F D )  
 
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltung spflege:  Dau erhaftes Offenhalten der Fläche  durch Umbruch nach 3 - 5 Ja h- 
ren.  
 
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.  
 
 
Flächengröße:            2,78  ha  ( I nner halb einer Gesamtfläche von 10,83 ha, wovon für weitere Eingriffe 
durch den Straßenbaulastträger 8,05  ha  (=  162.372  Punkte)  anrechenbar 
au f gewertet werden.)  
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:  -  
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Anlage  A 6  
 
Lageplan: Maßnahmennummer A6  
 
 
 
Maßnahmennummer A6 (rote Querstreifung = Ausgleichsfläche B 51n)  
 
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017  
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
 
Bezeichnung der Bauma ß nahme:   
Maßnahmenblatt  
Maßnahmennumme r  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
V A 1  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz, 
W=Wiederherstellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Meschenich, Flu r 50, T eilfläche von Flurstück 476  
 
Konflikt   Nr.:  1 2  im Bestands -  und Konfliktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Beeinträchtigung bzw. Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche (planungsrelevante Tierart) durch die neue Tra s- 
se mit anla gebedingter Versieglung von Boden und Zerschneidung eines zusammenhängenden Offenlandko m- 
plexes .  
 
Eingriffsumfang:        ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum  Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:  12.3  Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:  
VA1  Ackerbrache  
Funktionserhaltende Maßnahme zur Schaffung von 2 - 3 Ausweichbrutrevieren für die Feldlerche durch S chaffung 
extensiver Offenlandbiotope in Form einer 'dauerhaften' Ackerbrache.  Verbesserung des Nahrungsangebotes 
durch die Ackerbrache.  
Durchführung :  Aufgabe der Bewirtschaftung .  
Entwicklungsziel :  Ackerwildbrache auf nährstoffreichen Böden  ( HB2 ).  
 
 
Deta il Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:  Die Ackerbrache muss im drei - jährigen Turnus umgebrochen we r- 
den ,  um Gehölzaufwuc hs zu verdrängen und den krautigen Auswuchs zu mindern.  
 
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollte mit der A n- 
lage  ein  Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnah me b e- 
gonnen werden.  
 
 
Flächengröße:  1,454  ha   
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:   
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha   
 
 
Maßnahmenblatt entfällt

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
 
Beze ichnung der Bauma ß nahme:   
Maßnahmenblatt  
Maßnahmennummer  
Neubau der Ortsumgehung Köln - 
Meschenich, B51n  
V A 2  / Plan Anlage  1 und 2  VA 2  
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,  
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.  
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz, 
W=Wiederhers tellung)  
 
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:  
Gemarkung Fischenich, Flur 6, Flurstücke 1241/112, 1795, 1796,  2089,  2090,  2091,  2092 , 2528  
 
Konflikt   Nr.:  12  im Bestands -  und Konfliktplan, Anlage - Nr.:  12.1  Plan - Nr.:  2  
 
Beschreibung:  
Beeinträchtigung bzw. Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche (planungsrelevante Tierart) durch die neue Tra s- 
se mit anlagebedingter Versieglung von Boden und Zerschneidung eines zusammenhängenden Offenlandko m- 
plexes .  
Eingriffsumfang:        ha;        Stück;        m.  Text Fortsetzung auf  Blatt - Nr.:        
Maßnahme   zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.:        Plan - Nr.:        
 
Beschreibung / Zielsetzung /  Numerische Bewertung:  
VA2  Anlage von  Ackerbrachen.  Lerchenfenster n und Ackerrandstreifen  
Funktionserhaltende Maßnahme zur Schaffung von 2 - 3  5  Ausweichbrutrevieren für die Feldlerche durch die 
A n lage von  Ackerbrachen.  sogenannten Feldlerchenfenstern  u nd Verbesserung des Nahrungsangebotes durch 
die Anlage von Ackerrandstreifen .    
Durchführung :  Zur Anlage des Lerchenfensters wird bei der Einsaat die Sämaschine für ca. 8 - 10 m angeh o- 
ben. Die Fenster sollen innerhalb der Ackerfläche mind. 25 m vom Feldra nd und 50 m von Straßen und Hecken 
entfernt und möglichst mittig zwischen den Fahrgassen liegen. Auf der Gesamtfläche von 3,4 ha sollen insg e samt  
14 Fenster angelegt werden.  Fläche gesamt ca 280 m². Für die 'Lerchenfenster' ist dreijähriges Monitoring mit 
Effizienzkontrolle vo r zusehen.  
Die A ckerrandstreifen sollen  mit 5 bis 8 m Breite auf einer Gesamtfläche von 2.200 m² angelegt werden. Es e r- 
folgt die Aussaat von 50 % der sonstigen Aussaatstärke. Auf den Flächen dürfen keine Dünger, Pflanzenschut z- 
mittel und  keine Beregnung erfolgen.  Alternativ k önnen die Randstreifen als zwei jährige Ackerbrachen angelegt 
we r den.  
Die Anordnung der Feldlerchenfenster und der Ackerrandstreifen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter.  
Die Fläche ist  dauerhaft als Ackerbra che auszubild en. In den ersten beiden Jahren ist allerdings zur Förd e rung 
einer möglichst artenreichen Ackerwildkrautflur eine dünne Einsaat mit autochthonen Ackerwildkräutern (Absti m- 
mung mit der Biologischen Station) analog dem Paket 5042  Anwenderhandbuch  Vertragsnatu r schutz,  unter 
Beimischung von ca. 10 bis 15 kg Getreide pro Hektar vorzunehmen.  
Ab dem dritten Jahr erfolgt die Ausprägung einer sich selbst begrünenden Brache gemäß dem Paket 5041 A n- 
wenderhandbuch Vertragsn a turschutz .  
Eine Verlegung der Acke rbrache innerhalb der Gebietskulisse  (siehe Plan Anlage  2 )  ist im Rahmen des vorau s- 
sichtlich durchzuführenden Flurbereinigungsverfahrens nach Absprache mit den Naturschutz behörden mö g lich.  
Entwicklungsziel : Für die Ackerrandstreifen :  Ackerwildbrache auf n ährstoffreichen Böden  ( HB2 ).  Ackerbrache 
(HB)  
 
Detail Anlage Nr.:        Plan Nr.:        Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
Hinweise für die Unterhaltungspflege:  Es handelt sich bei diese r Maßnahme um eine produktionsintegrie r- 
te Maßnahme, d.h. die Bearbeitung der Ackerflächen kann nach der Ansaat wie gehabt durchgeführt werden. Die 
Flächen können jährlich in der Lage verändert werden, wobei die Anlagegrundsätze einzuhalten sind.  Für die 
'L erchenfenster' ist dreijähriges Monitoring mit Effizienzkontrolle vorzusehen.  
Vorgesehen ist die Ausbildung einer sich selbst begrünenden Ackerbrache.  
-  Max. zweimal jährliche flache Bodenbearbeitung (Grubbern) in der Zeit zwischen dem 20.09. bis zum 31.03. 
eines Jahres. Der ggf. notwendige zweite Bearbeitungsgang im Frühjahr ist auf eine Arbeitsbreite zu den 
Rändern der konventionell bearbeiteten Nac h barparzellen zu beschränken.  
-  Kein Düngemittel -  oder Biozideinsatz.  
Die Bekämpfung von problematischen Arten i st analog zu den Vorgaben im Vertragsnatu r schutz möglich, aber 
auf das absolut notwendige Maß zu beschränken (Absti m mung mit der UNB und der Biologischen Station).  
 
Text Fortsetzung auf  Blatt Nr.:        
 
 
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:  Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollte mit der A n- 
lage  ein  Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahme b e- 
gonnen werden.  
 
 
Flächengröße:  3,909  ha

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:   
 
Vorgesehene Regelung  
  
    Fläche der öffentlichen Hand    ha   Künftiger Eigentümer:       
 
    Flächen Dritter     ha   
  
    Grunderwerb     ha   Künftiger Unterhalter:       
 
    Nutzungsänderung / - Beschränkung    ha   
 
 
Anlage  1  VA 2: CEF - Maßnahmen fläche  für die Feldlerche  (3,909 ha)  
 
 
 
 
CEF - M aßnahmenfläche für die Feldlerche

Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP 
zum  Neubau der B51n OU M e schenich  
12.0.8 Maßnahmenblätter  
 
 
Anlage  2  VA 2: Suchraum für CEF - Maßnahmen flächen  für die Feldlerche  
 
 
CEF - Maßnahmenfläche 
(vgl. Anlage 1)

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4033/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.01.2018
Erstellt
21.12.2017 11:27