4033/2017
Planfeststellungsverfahren "Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich", LSG L18, EZ 3, Bezirk 2
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Anlage - Übersichtslageplan
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Nächster Ort: Köln
Bau-km
B 51n 0-090,641 - 3+314,845
Ortsumgehung Köln-Meschenich Ersatz für Ersetzt due
von AS Brühl bis K27 und B51a
1. Deckblatt zum Feststellungsentwurf vom 15.03.2010 | Übersichtslageplan
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bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Entwurfsdatum: 31.03.2005 Zugehöriger Vorentwurf aufgestellt:
Aufgestellt: 14.04.2016
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Bonn, 31.03.05
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Der Leiter der Regionalniederlassung Ville - Eifel
Der Leiter der Niederlassung Bonn
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Zugehöriger Vorentwurf geprüft: Zugehöriger Vorentwurf genehmigt:
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Gelsenkirchen, 16.01.06 Bonn, 27.02.08 Düsseldorf, 24.10.06
Betriebssitz BMVRS MBV NRW
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Anlage 1 - B 51n - Kompensationsflächenkonzept_Mai 2017
17825 Zeichen
B 51n – Ortsumgehung Meschenich
Kompensationsflächenkonzept
Im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville - Eifel
Jülicher Ring 101 - 103
53879 Euskirchen
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom - Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402 - 1274995
Fax: 02402 - 1274996
e - mail: info@planungsbuero - fehr.de
Stand: 2 3 . 0 5 . 201 7
B 51 n – OU Meschenich - Kompensationsflächenkonzept Inhalt
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom - Biologe
Wilhelmbusch 11 52223 Stolb erg Tel.: 02402/1274995 e - mail: info@planungsbuero - fehr.de
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der Planung ................................ ................................ ................................ .. 1
2. Ausgangspunkt – bisherige Eingriffsbilanz ................................ ............................... 1
3. Das neue Kompensationsflächenkonzept ................................ ................................ . 2
3.1 Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“ ............................ 2
3.2 Multifunktionelle CEF - Maßnahme für die Feldlerche ................................ .......... 4
3.3 Amphibienleiteinrichtungen an der L 150 ................................ ............................ 6
3.4 Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich der L 150 „ Am
Walberberger Weg “ ................................ ................................ ............................. 7
4. Gesamtbilanz ................................ ................................ ................................ ........... 9
B 51 n – OU Meschenich - Kompensationsflächenkonzept 1
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom - Biologe
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1. Anlass der Planung
Im Zuge der Planungen zum Bau der B 51n, Ortsumgehung Köln - Meschenich, ist die
Überarbeitung des Kompensationsflächenkonzeptes notwendig geworden. Dies b e-
gründet sich dadurch, dass bislang vorgesehene Flächen für den Ausgleich des Ei n-
griffs in den Naturhaushalt sowie Flächen für funktionserhaltende Maßnahmen im Si n-
ne des Artenschutzes nicht mehr zur V erfügung stehen. Das hiermit vorgelegte Ko n-
zept erläutert die nunmehr abschließend vorgesehenen Maßnahmen.
2. Ausgangspunkt – bisherige Eingriffsbilanz
Die bisherige Bilanzierung sieht wie folgt aus:
Eingriffsermittl ung direkte Projektwirkungen: 215.820 Punkte
Eingriffsermittlung Belastungszone: 100.618 Punkte
---------------------
Eingriff, gesamt 316.438 Punkte
Gerundet 320.000 Punkte
In der bisherigen Ausgleichsplanung wurden 5 Maßna hmen angesetzt:
Maßnahme A1
Flächenentsiegelung auf 6.020 qm – Aufwertung von 0 auf 2 Punkte
Doppelter Punktwert zur Förderung von Entsiegelungen 24.080 Punkte
Maßnahme A2
Flächenentsiegelung auf 3.755 qm – Aufwertung von 0 auf 2 Punkte
Doppelter Punktwert zur Förderung von Entsiegelungen 15.020 Punkte
-------------------
Gesamt, Entsiegelung 39.100 Punkte
Maßnahme A3
Biotopgestaltung Rekultivierungsfläche (nicht mehr verfügbar) 371.592 Punkte
Maßnahmen VA1/2
CEF - Maßnahme Feldlerche (Ackerbrache + Lerchenfenster) 54.120 Punkte
---------------------
Gesamt, A3 und VA 1 und 2 425.712 Punkte
Gesamt, Ausgleich 464.812 Pun kte
Der Eingriff wurde somit deutlich überkompensiert.
Auf die Maßnahmen A3 sowie VA 1 kann nicht mehr zurückgegriffen werden. Die
Maßnahme VA 2 betrifft Lerchenfenster und Ackerrandstreifen auf 2.500 qm Fläche.
Hier verfolgt das hiermit vorgelegte neue Konzept einen großflächigeren Ansatz, so
dass die Maßnahme in der Berechnung zunächst nicht berücksichtigt wird.
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Die Entsiegelungsmaßnahmen A1 und A2 werden hingegen weiterhin angesetzt. S o-
mit reduziert sich der Eingriffswert wie folgt:
Eingriff, gesamt 320.000 Punkte
Gesamt, Entsiegelung (Maßnahmen A1 und A2) - 39.100 Punkte
---------------------
Verbleibendes Kompensationsdefizit 280.900 Punkte
3 . Das neue Kompensationsflächenkonzept
Das hiermit neu vorgelegte Kompensationsflächenkonzept sieht vier konkrete Ma ß-
nahmen vor:
1. Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Kölner Friedhof „Steinneuerhof“ .
2. Multifunktionelle C EF - Maßnahmen für die Feldlerche .
3. Amphibien leiteinrichtungen an der L 150.
4. Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich der L 150 .
3.1 Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“
In Abstimmung mit der Stadt Köln ist es möglich, auf dem Friedhof „Steinneuerhof“ ,
nahe der B51, nördlich von Meschenich, Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen.
Dies betrifft den kompletten Rückbau nicht mehr benötigter Wege oder den Teilrüc k-
bau (2 m) von in dieser Breite nicht mehr benötigter Wege.
Abb. 1: Lage des Friedhofs westlich von Rondorf , nördlich von Meschenich und östlich der B 51.
Einen Überblick über die Maßnahmen gibt die folgende Karte.
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Abb. 2 : Ausgleichskonzept für den Friedhof „Steinneuerhof“.
Die Abbildung macht deutlich, dass im Anschluss an die Entsiegelung unterschiedliche
Entwicklungsmaßnahmen möglich sind. In intensiver genutzten Bereichen entstehen
Rasenflächen (Aufwertung von 0 auf 2 Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Förderung
der Entsiegelung 4 Punkte). Au f zwei zu entsiegelnden Wegen im Südosten soll da r-
über hinaus alle 10 Meter ein Einzelbaum gepflanzt werden (Aufwertung von 0 auf 7
Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Förderung der Entsiegelung 14 Punkte). Die zu
pflanzenden Baumarten sind mit dem Amt für La ndschaftspflege und Grünflächen der
Stadt Köln (Herr Wegener, Friedhofsbetriebe linksrheinisch) abzustimmen. Im Südo s-
ten soll ein zu entsiegelnder Weg der natürlichen Entwicklung überlassen werden
(Aufwertung von 0 auf 6 Punkte bzw. bei Verdoppelung zur Fö rderung der Entsieg e-
lung 12 Punkte). Es ergibt sich eine Aufwertung um 17.912 Punkte .
Tab. 1: Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahme Entsiegelung Friedhof „Steinneuerhof“
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3.2 Multifunktionelle CEF - Maßnahme für die Feldlerche
Gemäß der Artenschutzprüfung ( B ÜRO FÜR Ö KOLOGIE & L ANDSCHAFTSPLANUNG 2016)
sind zur Stützung der Feldlerchenpopulation im hiesigen Raum funktionserhaltende
Maßnahmen in einer Mindestg röße von 2,5 ha notwendig. Die bislang hierfür vorges e-
he ne F läche VA 1 steht nicht mehr zur Verfügung . Daher soll die Maßnahme komplett
auf der Fläche VA 2 durchgeführt werden, auf der bislang lediglich Ackerrandstreifen
und Lerchenfenster vorgesehen waren. Die Fläche VA 2 hat eine Gesamtgröße von
39.093 qm. Sie liegt in der Stadt Hürth, Gemarkung Fischenich, Flur 6 mit den Flurst ü-
cken: 1241/112, 1795, 1796, 2089, 2090, 2091, 2092 und 2528.
Abb. 3 : Lage der CEF - Maßnahmenfläche (rot) zwischen Fischenich und Meschenich.
Mit 3,9 ha ist die Fläche größer, als die zu fordernde Fläche mit der Mindestgröße 2,5
ha. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Fläche an der Kreisstraße 15 (Markt -
weg) zwischen Fischenich und Meschenich liegt. G emäß G ARNIEL & M IERWALD (2010)
kommt es bei Straßen < 10.000 KFZ/Tag zu eine r Abnahme der Habitateignung von
2 0 % (bis 100 m) bzw. 10 % (100 – 300 m).
Auf den ersten 100 Metern beträgt die Flächengröße 22.665 qm, von denen 18.132
qm ( - 20 %) als Ausgleich für die Feldlerche angesetzt werden können. Zwischen 100
und 300 Meter liegt eine Fläche von 16.428 qm, von der 14.785 qm ( - 10 %) als Au s-
gleich für die Feldlerche angesetzt werden können. Die für die Feldlerche anrechenb a-
re Fläche bei einer Umwandlung der Gesamtfläche zu einer Ackerbrache beträgt somit
32.917 qm = 3,3 ha. Der Minde st - Ausgleich für die Feldlerche (2,5 ha) geling t somit in
vollem Umfang .
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Abb. 4 : CEF - Maßnahmenfläche mit einer Flächengröße auf den ersten 100 Meter n von 22.665 qm und
daran anschließend von 16.428 qm.
Die Fläche soll dauerhaft als Ackerbrache ausgebildet werden. In den ersten beiden
Jahren ist allerdings zur Förderung einer möglichst artenreichen Ackerwildkrautflur
eine dünne Einsaat mit autochthonen Ackerwildkräutern (Abstimmung mit der Biolog i-
schen St ation) analog dem Paket 5042 Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz,
unter Beimischung von ca. 10 bis 15 kg Getreide pro Hektar vorzuneh men.
Ab dem dritten Jahr erfolgt die Ausprägung einer sich selbst begrünenden Brache g e-
mäß dem Paket 50 4 1 Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz . Hierbei sind f o l-
gende Maßnahmen vorgesehen:
- Ausbildung einer sich selbst begrünenden Ackerbrache
- Max. zweimal jährliche flache Bodenbearbeitung (Grubbern) in der Zeit zwischen
dem 20.09. bis zum 31.03. eines Jahres. Der ggf. notwendi ge zweite Bearbeitung s-
gang im Frühjahr ist auf eine Arbeitsbreite zu den Rändern der konventionell bea r-
beiteten Nachbarparzellen zu beschränken.
- Kein Düngemittel - oder Biozideinsatz .
Die Bekämpfung von problematischen Arten ist analog zu den Vorgaben im V ertrag s-
naturschutz möglich, aber auf das absolut notwendige Maß zu beschränken (Absti m-
mung mit der UNB und der Biologischen Station).
CEF - Maßnahmenfläche für die Feldlerche
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Als anrechenbarer Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt ist aber nicht die um
die „Abnahme der Habitateignung“ reduzierte Fläche anzusetzen, sondern die G e-
samtfläche von 39.093 qm.
Bei einer Aufwertung um 3 Punkte (Acker 2 Punkte in Ackerbrache 5 Punkte) ergibt
sich ein Kompensationswert von 117.279 Punkten .
3. 3 Amphibien leiteinrichtungen an der L 150
Der hiesige Raum beheimatet Populationen von Kreuz - und Wechselkröte. Zur G e-
währleistung von Austauschbeziehungen sollen im südlichen Bereich der B 51n, auf
Höhe der bestehenden Abgrabung, Leiteinrichtungen und 6 Amphibiendurchlässe ei n-
gebaut werden. Diese Maßnahmen werden nicht auf den Ausgleich angerechnet.
Gleiches gilt für 3 vorgesehene Amphibiendurchlässe /Leiteinrichtungen im Bereich der
Anschlussstelle zur L 150 innerhalb des im Zuge des Baus der B 51n auszubauenden
Bereiches.
Darüber hinaus wurde mit den Naturs chu t z behörden und den Biologischen Stationen
vereinbart, Amphibienleiteinrichtungen entlang der L 150 in östliche Richtungen zu
bauen, um Verkehrsopfer in diesem Bereich zu verhindern. Die Länge der (als Au s-
gleich anrechenbaren) Leiteinrichtungen beträgt c a. 2.300 lfd. Meter und zwar ca.
1.600 lfd. Meter auf der nördlichen Seite und ca. 700 Meter auf der südlichen Seite.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht dies.
Abb. 5 : Lage der Amphibienleiteinrichtungen an der L 150 mit ca. 1.600 lfd. Metern nördlich und ca. 700
lfd. Metern südlich.
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Die in der Abbildung dargestellten Leiteinrichtungen werden nach Westen fortgesetzt.
Dort werden auch 3 Amphibiendurchlässe platziert. Diese gehören aber zum techn i-
schen Bauwerk des Neubaus und werden somit nicht angerechnet.
Der anrechenbare Ausgleich wurde mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und mit
einem Kompensationswert von 60.375 Punkten festgesetzt .
3. 4 Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich der L 150 „Am
Walberberger Weg“
Fü r die vierte Säule des Kompensationsflächenkonzeptes steh t eine Fläche nördlich
der L 150 im Bereich der Anschlussstelle zur B 51n zur Verfügung. Die Fläche ist de r-
zeit zum Teil Acker und zum Teil Wildkrautflur mit Pioniergehölzen . Vorrangig a ufwer t-
bar ist die Ackerfläche. Darüber hinaus kann sich auch die Wildkrautflur ungestört zu
Pioniergehölzen weiterentwickeln.
Abb. 6 : Lage der Kompensationsfläche (rot) nördlich der L 150.
Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 10 8 . 306 qm. Davon kann vorrangig eine
derzeitige Ackerfläche von ca. 69.700 qm aufgewertet werden. Die verbleibende
38.606 qm große Ruderalfläche bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen. Hier
ergibt sich folgende Aufwertung:
Derzeitiger Bestand : HW 4 „Verfüllung mit Gebüsch, Pionier - Vorwaldstadium“ mit 4
Punkten
Planung : BB0 100 „Gebüsch mit lebensraumtyp. Gehölzanteilen 50 - 70 %“ mit 5 Pun k-
ten
Es ergibt sich eine Aufwertung von einem Punkt auf 38.606 qm = 38.606 Punkte.
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Eine eingeschränkt natürliche Entwicklung ist auch für die Ackerfläche sinnvoll. Alle r-
dings sollte nach 3 - 5 Jahren ein Umbruch erfolgen, um die Fläche dauerhaft offen zu
halten. Ein 2 - 3 Meter breiter Randstreifen ist zur dauerhaften Eingrünung nicht „ zu
pflegen “. In die Fläche sind ein oder mehrere Kleingewässer ein zubring en, deren He r-
richtung unter Federführung der Biologischen Station stattfinden sollte, die für den
Großraum ein Vernetzungskonzept für Kleingewässer mit dem Ziel der Förderung der
Wechselkrötenpopulation entwickelt hat.
Durch den Mix aus Brachflächen (Biotoptyp Kneo 2 mit 5 Punkten) und Kleingewä s-
sern (Biotoptyp FD wf3/6 mit 4 - 6 Punkten) lässt sich eine durchschnittliche Aufwertung
um 3 Punkte erreichen. Bei einer aufwertbaren Fläche von 69.700 qm ergibt sich ein
Kompens ationswert von 209.100 Punkten . Der Maßnahme B51n werden davon
85.334 Punkte zugeordnet (was einer Fläche von 27.778 qm entspricht ; in der Abb. 7
der südliche, schraffierte Teil ), womit eine Gesamtkompensation des Eingriffs gelingt.
Die verbleibenden 123.766 Punkte können dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
ebenso zum Ausgleich anderweitiger Eingriffe gutgeschrieben werden , wie die sich
aus der natürlichen Entwicklung der Sukzession sfläche ergebenden 38.606 Punkte
(zusammen 162.372 Punkte) .
Abb. 7 : Gestaltungsvorschlag für die Kompensationsfläche nördlich der L 150. Der rot schraffierte Teil
südlich ist (schematisch) der hiesigen Maßnahme zuzuordnen. Der verbleibende nördliche Teil kann dem
LB Straßenbau NRW für anderweitige Eingriffe angerechnet werden.
Natürliche Sukzession zulassen.
3 - jährige Brache (bis
auf die Ränder)
mit Kleingewässern .
© Kartengrundlage Geobasis NRW 2017
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4 . Gesamtbilanz
Durch d ie vier Kompensationsmaßnahmen lässt sich folgende Aufwertung erzielen:
Maßnahme Wertpunkte
1. Entsiegelung Friedhof 17.912 Punkte
2. Multifunktionelle CEF - Maßnahme 117.279 Punkte
3. Amphibienleiteinrichtung L 150 60.375 Punkte
4. Sukzessionsfläche/Amphibiengewässer nördlich der L 150 8 5 .334 Punkte
Gesamtwert 280.900 Punkte
Die genaue Ausgestaltung bleibt der konkreten Ausführungsplanung überlassen.
Durch das Maßnahmenkonzept kann der Eingriff vollständig ausgeglichen werden.
Darüber hinaus entsteht eine Überkompensation von 162.372 Punkten, die dem La n-
desbetrieb Straßenbau NRW zum Ausgleich anderweitiger Eingriffe gutgeschrieben
werden können.
Stolb erg, 2 3 .0 5 .2017
(Hartmut Fehr)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4068 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 4033/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren "Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich", LSG L18, EZ 3, Bezirk 2 hier: Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Neubau B51n - Ortsumgehung Meschenich zustimmend zur Kenntnis. Alternativbeschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutz- behörde nicht zustimmend zur Kenntnis und gibt eine eigene Stellungnahme ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung des Vorhabens Zum Planfeststellungsverfahren Neubau der B 51 n – Ortsumgehung Meschenich von der Anschluss- stelle Brühl – Nord bis zur K 27 bzw. B51 alt hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2010 eine gesamt- städtische Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahme war Gegenstand der Beschlussvorlage V 2032/2010, über die der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 09.09.2010 entschieden hat. Auf Grundlage der im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen erfolgte eine Überarbei- tung der ursprünglichen Planung und im 1. Deckblattverfahren wurden folgende Änderungen vorge- legt: Insbesondere wurde der Knotenpunkt zur Verknüpfung der B 51 n mit der K 27 (am Kölnberg) nordwestlichen von Meschenich statt des vorgesehenen Kreisverkehrs in Form eines halben Kleeblatts angebunden. Die K27 wird über die B51n geführt und durch Rampen an die B51 N angeschlossen. Die Hauptfahrbeziehung ist auf die B51 alt ausgerichtet. Im Zuge der Planungen erfolgten auch die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Be- gleitplans und des Kompensationsflächenkonzeptes, da die bislang vorgesehenen Flächen für den Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt sowie Flächen für funktionserhaltende Maß- nahmen im Sinne des Artenschutzes nicht mehr zur Verfügung stehen. Das nun vorgelegte Konzept erläutert die nunmehr abschließend vorgesehenen Maßnahmen. Eingriffsbilanzierung/ Kompensation und Artenschutz Das hiermit neu vorgelegte Kompensationsflächenkonzept sieht vier konkrete Maßnahmen vor: 1. Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Kölner Friedhof „Steinneuerhof“. 2. Multifunktionelle CEF-Maßnahmen für die Feldlerche. 3. Amphibienleiteinrichtungen an der L 150. 4. Sukzessionsfläche mit Amphibiengewässer nördlich der L 150. Insgesamt werden die landschafts- und artenschutzrechtlichen Eingriffe durch diese Maßnahmen kompensiert (siehe Anlage 1 + 2). Das Gesamtvorhaben und die einzelnen Maßnahmen werden in der Sitzung durch einen Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW bzw. den Gutachter kurz vorgestellt und Fragen können gestellt werden. Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde Im Rahmen der Beteiligung auf Planfeststellung hat die Verwaltung eine Gesamtstellungnahme und die Untere Naturschutzbehörde Köln am 08.06.2017 eine ergänzende Stellungnahme abgegeben (S. Anlage 3 + 4). Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) Landesnatur- schutzgesetz NRW 3 Laut § § 70 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnah- men der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zu hören. Fazit Anlässlich der geplanten Verfahrensweise hinsichtlich der Eingriffsregelung und des Artenschutzes stimmt die Untere Naturschutzbehörde dem beantragten Planfeststellungsverfahren zu. Anlagen Anlage 1 Kompensationskonzept zur OU B51n Anlage 2 Maßnahmenblätter zum Kompensationskonzept Anlage 3 Gesamtstellungnahme der Stadt vom 06.07.2017 Anlage 4 Stellungnahme der UNB vom 08.06.2017 Anlage 5 Stellungnahme der HNB vom 24.07.2017
Anlage 5 - Stellungnahme HNB 1Deckblatt
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Straßen NRW Niederlassung Ville-Eifel z. Hd. Herrn Müller Postfach 12 01 061 53874 Euskirchen B 51n - OU Meschenich (incl. 1. Deckblatt) ; neues Kompensationskonzept Stand 23.05.2017 Belange von Natur und Landschaft; Artenschutz Anlage: Gegenüberstellung landschaftspflegerische Maßnahmen mit Stand 1. Deckblatt und neues Kompensationskonzept Ihre Mail vom 23.5.2017 und 3.7.2017 Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zum Erörterungstermin am 30.03.2017 wurde das dort vorgestellte Kompensationskonzept überarbeitet und nach der Besprechung am 20.04.2017 bei Ihnen im Hause weiter konkretisiert und zur Stellungnahme von Ihnen an die Beteiligten geschickt. Vorbemerkung: Aus meiner Sicht als Höhere Naturschutzbehörde darf der Wegfall von wichtigen Ausgleichsflächen und erst recht von unverzichtbaren Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kurz vor der Erörterung im Normalfall nicht vorkommen. Sie haben sich als Landesbetrieb jedoch schnell bemüht neue Konzepte finden und unter Beteiligung der betroffenen Behörden ein neues Ausgleichskonzept erstellt. Daher prüfe ich in diesem Ausnahmefall vorab, ob die Kompensationsmaßnahmen nun insgesamt aus Sicht von Natur und Landschaft geeignet sind um den Bau der neuen Umgehungsstraße auszugleichen bzw. zu mindern. Positiv zu vermerken ist, dass Anregungen der Biostationen und der Naturschutzbehörden mit aufgegriffen wurden und die z. T. schwierige Diskussion der Datum: 24. Juli 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: 51.9.1.1 K 5/09 51.9.1.1 K2/16 Auskunft erteilt: Frau Marx dorothes.marx@brk.nrw.de Zimmer: K 324 Telefon: (0221) 147 - 3622 Fax: (0221) 147 - 3339 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-- 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln R Datum: 24. Juli 2017 Naturschutzbelange sowie der Belange der Landwirtschaft im Seite 2 von 3 Besprechungstermin am 20.04.2017 gesondert nachgeholt wurden. Zu den neuen Maßnahmen im Einzelnen: V 3 Amphibiendurchlässe Ich begrüße ausdrücklich die neue Maßnahme V 3. Die Amphibiendurchlässe im Planfeststellungsbereich mindern die Trennwirkung der neuen Umgehungsstraße und vermeiden die genetische Verarmung in den Restflächen. A 4 Entsiegelung auf dem Friedhof Steinneuerhof Die neue Maßnahme Entsiegelung auf dem Friedhof „Steinneuerhof‘ ist eine funktional wirkende Maßnahme und kann anerkannt werden. A 5 Amphibiensperreinrichtungen Die Maßnahme dient in Zusammenhang mit den Durchlässen (vgl. V 3) sowie der Maßnahme A 6 der Biotopvernetzung und wird meinerseits auch anerkannt. - A 6 Biotopgestaltung nördl. L 150 Die Biotopgestaltung „ Sukzession und Amphibiengewässer“ Am Walberger Weg“ dient der Aufwertung für Amphibien und andere Tierarten und das Landschaftsbild wird neu geformt. Eine grundbuchliche Sicherung als Fläche für den Naturschutz ist unverzüglich nach Planfeststellungsbeschluss vorzunehmen. Ich erkenne diese Maßnahme dann ebenfalls an. VA 2 Ackerbrache Der Maßnahme stimme ich zu. Die dauerhafte Ackerbrache ist auf jeden Fall 1 Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahmen als vorgezogene Artenschutzmaßnahme für die Feldvögel fertigzustellen. Solite die Maßnahme im späteren Flurbereinigungsverfahren verlegt werden, so ist der beigefügte Suchraum beizubehalten und die Vorgezogenheit ist weiter zu beachten (ggf. werden dann in einem Jahr 2 Flächen in der Größe überschneidend hergerichtet sein müssen). Bezirksregierung Köln (iR Datum: 24. Juli 2017 Allgemein: Seite 3 von3 Die ökologische Baubegleitung soll die alten und auch die neuen Maßnahmen begleiten und bei Notwendigkeit während der Bauphase und Umsetzung korrigieren. Rodungsbeginn, Baubeginn und Fertigstellung der Maßnahmen ist den Naturschutzbehörden zeitnah zu melden. Sofern während der Bauphase Probleme Konflikte mit dem Artenschutz entstehen oder sonstige Abweichungen von den Bauflächen oder Tabuzonen erkannt werden ist dies unverzüglich den Naturschutzbehörden zu melden. Fazit: Aus meiner Sicht ist das neue Kompensationskonzept mit den alten nicht entfallenen Maßnahmen (vgl. die Übersicht in der Anlage) insgesamt geeignet die Eingriffe zu kompensieren. Ich bitte in dem neuen Kompensationskonzept die Maßnahmenblätter komplett - auch die nicht veränderten Maßnahmen - beizufügen. Diese Unterlagen können dann aus meiner Sicht offiziell eingereicht werden, so dass die Planfeststellungsbehörde (mein Dezernat 25) eine Entscheidung treffen kann. Im Auftrag (Marx) HNB 21.7.2017 ANLAGE Gegenüberstellung Landschaftspflegerische Maßnahmen OU B51n Stand 1. Deckblatt und neues Kompensationskonzept: Stand 1. Maßnahmen Neues Deckblatt Kompensationsko nzept V1-V2 ja Ja, unverändert Bauzeitenregelung und Ergänzungsuntersuchung im Baufeld | V3 | Ja, neu! Amphibiendurchlässe im Planfeststellungsbereich S1-S2 ja Ja, unverändert Baumschutz, Schutz Gehölzbestände G1-6G9 ja Ja, unverändert Straßenbegleitgrün A1 ja Ja, unverändert | Entsiegelung alter Fahrbahn- und 0.602 ha 0.602 ha Radwegeabschnitte ’ A2 ja Ja, unverändert Entsiegelung alter Fahrbahnbereich h zwischen Knoten K 27 und B 51 neu RATE HR 0,370 ha A3 ja Nein, entfällt! Biotopgestaltung auf 12386 na: 3 | Rekultivierungsfläche 1 ha N A4 1 | Ja, neu! Entsiegelung auf dem Friedhof 0.296 ha „Steinneuerhof“ i — AS 0000 Ve Ja, neu! Amphibiensperreinrichtungen Ca. 2.300 Ifd. Meter A6 | Ja, neu! Biotopgestaltung : Sukzession u. 278ha Amphibiengewässer „Am Walberger ’ Weg = VA1 ja Nein, entfällt! | Ackerbrache Ortsrand 1,454 ha en VA2 » Ja, aber verändert! Lerchenfenster Ackerbrache und Ackerrandstreifen | 3;9 ha. 3,9 ha Möglichkeit der Verlegung im definierten Suchraum im Rahmen eines Flurbereinigungs- verfahrens
Anlage 4- - Stellungnahme UNB
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/ 2 57 08.06.2017 571/1 Frau Meyer 36164 Herr Florin- Bisschopinck 24159 2017 0208 STN Kompensa- tionskonzept B 51n.docx 1. Schreiben an: ab: B 51n OU Köln-Meschenich Kompensationskonzept Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Sehr geehrte Damen und Herren, die Untere Naturschutzbehörde nimmt zum o.g. Kompensationskonzept wie folgt Stellung: Grundsätzlich werden die geplanten und in diesem Konzept vorgestellten Kompensations- maßnahmen begrüßt. In den im Folgenden aufgeführten Punkten bitten wir jedoch um entsprechende Anpassung in den Planfeststellungsunterlagen: Zu Punkt 3.3: Zur Gewährleistung der Funktionalität der geplanten Amphibientunnel ist aufgrund der Länge durch entsprechende Maßnahmen sicher zu stellen, dass die Bodenverhält- nisse stets geeignet sind, um ein Austrocknen der wandernden Tiere (Amphibien, Kleinsäuger etc.) auszuschließen. Je nach Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme sind temporäre Schutz- und Leit- einrichtungen herzustellen, damit keine Tiere dem Baugeschehen zum Opfer fallen Zu Punkt 3.4: Landesbetrieb Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Abteilung 2 Planung Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen Mail vom 23.05.2017 571/1 Me 08.06.2017 57 - 2 - Der dauerhafte Erhalt der Kompensationsfläche R 211 ist durch Grundbucheintrag rechtlich zu sichern. Es muss die Möglichkeit bestehen, das Kompensationskonzept in Abhängigkeit der nicht immer vorhersehbaren Entwicklung der Kompensationsfläche in Absprache mit der UNB und der Biologischen Station anpassen zu können (z.B. Anzahl der Tümpel, Einsaat der Brache etc.). Um die Entstehung von Ansitzwarten für Greifvögel zu vermeiden, ist durch geeignete Pflegemaßnahmen ist zu verhindern, dass sich auf dem 2-3 Meter breiten Randstrei- fen größere Gehölze entwickelt. Mit freundlichen Grüßen Meyer 2. Ausfertigung erhält: 571/211 Herrn Bisschopinck m.d. B um Kenntnisnahme ab: 3. z.V.
Anlage 3 - Gesamtstellungnahme 1 Deckblatt
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06.07.2017
1/2 Herr Pütz
23706
Schreiben Kompensations-
konzept.docx
Ortsumgehung Meschenich
Stellungnahme zum Kompensationskonzept
1.
Das ursprünglich vorgesehene Kompensationsflächenkonzept für die durch die OU verur-
sachten Eingriffe lässt sich nicht mehr umsetzen, weil der Landesbetrieb keine Einigung
mit der Eigentümerin einer größeren Fläche erzielen konnte.
In Abstimmung u. a. mit 57 und 67 hat der Landesbetrieb Alternativen entwickelt, die u. a.
eine (Teil-)Entsiegelung von Wegeflächen im Bereich des Steinneuerhofs vorsehen.
Nach dem Ergebnis des Erörterungstermins sollte der Landesbetrieb möglichst kurzfristig
ein mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmtes neues Konzept vorle-
gen
Das von dem Landesbetrieb beauftragte Büro hat ein entsprechendes Konzept verfasst
(s. die beigefügten Dateien Maßnahmenblätter und Kompensationskonzept). Diese Unter-
lagen hat der Landesbetrieb an die Stadt Köln übersandt mit der Bitte um Zustimmung.
57 (bis auf Detailanmerkungen zu den vorgesehenen Amphibienleiteinrichtungen sowie
zu einer Sukzessionsfläche), 61 und 67 haben keine Bedenken gegenüber dem Konzept.
67 hat zudem speziell zur Frage der Entsiegelung von Wegeflächen im Bereich des
Steinneuerhofs die folgende Stellungnahme abgegeben:
„gegen das im Betreff genannte Kompensationsflächenkonzept bestehen aus der Sicht
von 67 keine Bedenken.
Die BV2 lehnte in Ihrer Sitzung am 08.05.2017 das Entsiegelungskonzept Friedhof Stein-
neuerhof zur Verwendung als Kompensation für die OU Meschenich aus den folgenden
Gründen ab:
e Bei Wegfall der entsiegelten Wege würde die Nutzungsmöglichkeit des Fried-
hofs als Naherholungsgebiet für die Höninger Bürger stark eingeschränkt, ins-
besondere für solche Personen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewie-
sen sind.
e Es würden zudem die beiden Längsachsen und die mittlere Querachse, d.h. die
längsten Wege des Friedhofs - welche insbesondere für alte und gehbehinderte
Mensthen eine erhebliche Erleichterung bedeuten - entsiegelt.
Zu den vorgenannten Bedenken der BV 2 nimmt 67 wie folgt Stellung:
Friedhöfe erfüllen eine Vielzahl wichtiger gesellschaftlicher und ökologischer Funktionen.
An erster Stelle steht jedoch stets die Bestattungsfunktion, die Naherholungsfunktion ist
dieser gegenüber nachrangig. Nach Umsetzung des Entsiegelungskonzepts wird der
Friedhof weiterhin nutzbar sein, auch für mobilitätseingeschränkte Personen, da insge-
samt auf dem Friedhof immer noch ein ausgedehntes Wegenetz besteht. Das Entsiege-
lungskonzept wird natürlich Veränderungen auf dem Friedhof bewirken, wer spazieren
gehen möchte, kann dies aber auch künftig tun.
Das Entsiegelungskonzept, welches mit 17.912 Aufwertungspunkten (entspricht 6,4% der
insgesamt erzielten Aufwertung) in das Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich
eingeht, sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
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Ausgleichskonzept - Friedhof
un Erzienehung Beamter Mao, Anlage von Raten, wilenay genurtz IHR, ch)
Entsegelung gessmker Weg, Anlays vom Raten {FA. neh)
* Einzäbaym, kenseaumtypsch, geringes Baumhciz (BF3, ta2]
— Telantsegelung auf eine Gepmktreite von 3 m - Arzt vor Rasen, Interais genutzt (HR, ne?)
Geoteiks NEE 2017 u Entstegelung gesamter Weg - Natürliche Eigenenzuiolung {K, neol)
nn —
Abbildung 1 Entsiegelungskonzept Friedhof Steinneuerhof (Quelle: Kompensationsflächenkonzept OU Meschenich mit
Stand vom 23.05.2017, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung in 52223 Stolberg)
Der im südwestlichen Bereich der Karte „Ausgleichskonzept“ blaugrün dargestellte Weg
(Abbildung 1) soll vollständig entsiegelt und der natürlichen Eigenentwicklung überlassen
werden, da dieser Bereich des Friedhofs für Bestattungen nicht genutzt wird. Da der Weg
eine Sackgasse ist dürfte er auch für die Naherholung der Höninger Bürgerinnen und
Bürger eine sehr untergeordnete Bedeutung besitzen.
Der in der Karte Ausgleichskonzept dunkelgrün dargestellte Weg soll vollständig entsie-
gelt werden, da sich beidseitig des Weges keine Gräber befinden, und sich wenige Meter
weiter östlich ein Weg mit wassergebundener Wegedecke befindet (gestrichelte Linie in
der Abbildung 1), der für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar ist.
Die in der Karte Ausgleichskonzept gelb dargestellten Wege (Abbildung 1) werden von
5m Breite auf 3m Breite zurückgebaut, d.h. beidseitig des Weges wird jeweils 1m entsie-
gelt, die mittigen 3m bleiben als asphaltierte Wegeverbindung für die Bürgerinnen und
Bürger erhalten. j
Aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur.wurde das Grabangebot auf den Kölner
Friedhöfen in-den vergangenen Jahren um verschiedene neue Grabarten erweitert. Dem
Wunsch der Bezirksvertretung Rodenkirchen entsprechend (Beschluss Nr. 009/15 der
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015, Tagesordnungspunkt 8.1.9,
AN/0254/2015) wurde im August 2015 auf dem Friedhof Steinneuerhof im südöstlichen
Bereich ein Gräberfeld für Baumbestattungen eingerichtet. Die Baumbestattungsflächen
sind prinzipiell nicht barrierefrei, da es sich um eine naturnahe Bestattungsform ohne be-
festigte Wege handelt. Die Baumbestattung auf dem Friedhof stellt eine Alternative zu den
„Friedwäldern“ oder auch „Bestattungswäldern“ dar. Zwar kann die Baumbestattung kei-
nen „echten“ Waldbestand um die Grabstellen bieten, er stellt aber doch einen deutlichen
Schritt in Richtung Natürlichkeit dar, und bietet zudem den Vorteil vorhandener Infrastruk-
tur auf dem Friedhof wie Toiletten und eine Andachtskapelle, sowie die stadtnahe Lage.
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Die in dem naturnahen Baumbestattungsbereich vorhandenen Bäume haben durch ihr
Wurzelwachstum zu gravierenden Schäden an der Asphaltdecke der in der Karte Aus-
gleichskonzept hellgrün hinterlegten Wege (Abbildung 1) geführt. Eine Beseitigung dieser
Belagsschäden wäre ohne Schädigungen an den dort vorhandenen Bäumen nicht mög-
lich, so dass das Ausgleichskonzept hier eine komplette Entsiegelung der Wege vorsieht.-
Zusätzlich sollen lebensraumtypische Gehölze gepflanzt werden, die die ökologische
Wertigkeit und somit auch die naturhafte Ausgestaltung dieses Friedhofsbereichs noch
weiter verstärken sollen.“
Als Fazit kommt die Stellungnahme von 67 zu dem Ergebnis: „Hiernach wird die Nutzung
des Friedhofs durch die vorgesehenen Maßnahmen nicht eingeschränkt.“
Auf gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen wurde in der Sitzung der BV 2
vom 26.06.2017 der Beschluss vom 08.05.2017 dahingehend geändert, dass nunmehr
die Entsiegelung asphaltierter Wegeflächen nur insoweit vorgenommen werden soll, dass
weder der Besuch von Individualgräbern noch-bisher mögliche Spaziergänge im Sinne
der Naherholung für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert
werden. Der Antrag enthält die komplette Stellungnahme von 67. In der Begründung für
die Dringlichkeit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinesfalls das Planfeststel-
lungsverfahren verzögert werden soll und dass die ursprüngliche Beschlussfassung nicht
als Ablehnung des Kompensationskonzeptes verstanden werden soll.
Da nach der Stellungnahme von 67 die Nutzung des Friedhofs nicht eingeschränkt wird,
kann dem Konzept zugestimmt werden.
2. Schreiben an: ab:
Straßen.NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Postfach 12 01 61
53874 Euskirchen
621/2 06.07.2017
Planfeststellungsverfahren für den Bau der B 51n - Ortsumgehung MEGEHERIEN
Kompensationsflächenkonzept
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
die Stadt Köln stimmt dem übersandten Kompensationsflächenkonzept des Büros für Ökolo-
gie & Landschaftsplanung Helmut Fehr — Stand 23.05.2017 — zu. Die bereits im Schreiben
der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.06.2017 aufgeführten Punkte bleiben hierbei auf-
rechterhalten.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Cornelia Müller
3. Durchschrift erhalten: |
02-2 [
611/3 E N e |
87111 | Ki BEER hutzamt |
| br
Anlage 2 - Maßnahmeblätter
25007 Zeichen
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Baumaßnahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
V 3 / Plan Anlage V 3
(S=Schutz - , A=Ausgleich - , V=Vermeidungs -
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Artenschutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
A uszubauende a lte B 51 südlich von Meschenich zwischen Bau - k m 0+170 und 0+400 ; B 51n zwischen Bau - km
0+770 und 0+977; Ausbau L 150 zwischen Bauanfang und Bau - km 0+300 ; Anschluss Kölnstraße zwischen Ba u-
anfang und Bau - km 0+127 .
Konflikt Nr.: 1,4,6,8,9,10 im Bestands - und Konfliktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Zerschneidung zusammenhängender Flurbereiche und damit Verlust von Stand - und Lebensraum für die Ti er -
und Pflanzenwelt und direkter Verlust von Biotopen.
Eingriffsumfang: 28,060
22,051 ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
Der hiesige Raum beheimatet Populationen von Kreuz - und Wechselkröte diesseits und jenseits der alten B 51
und der neuen B 51 sowie nördlich und südlich der noch auszubauenden L 150. Zur Gewährleistung von Au s-
tauschbeziehungen und z ur Verhinderung von Verkehrsopfern unter den Tieren werden Leit - bzw. Sperreinric h-
tungen sowie 9 Amphibiendurchlässe im südlichen Bereich der B 51 n sowie im Bereich der Anschlussstelle L
150 / A 553 / B 51 alt und neu eingebaut.
Durchführung : Die Amphibiendurchlässe und die Leiteinrichtung en werden im Zuge der Straßenbautätigkeiten
errichtet unter Beachtung der Amphi bienwanderzeiten. Je nach Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme sind
temporäre Schutz - und Leiteinrichtungen herzustellen, damit keine Tiere dem Baugeschehen zum Opfer fallen.
Entwicklungsziel : Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung von Vernetzungsmöglichkeiten der Amphibien .
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege:
Regelmäßige Funktionskontrolle im Rahmen der Straßenunterhaltung. Die Pflege besteht im Bedarfsfall aus dem
Entfernen von Vegetation oder Strukturen, die ein Überklettern ermöglichen. Defekte Leiteinrichtungen sind zu
reparieren oder zu ersetzen.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn de r Straßenbaumaßnahme.
Flächengröße: ca. 2 .0 00 lfd. Meter Leiteinrichtung + 9 Amphibien durchlässe
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.: A 5 und A 6
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Bes chränkung ha
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Anlage V 3
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Bauma ß nahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
A3
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausglei chsmaßnahme / Arte n schutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Gemarkung Meschenich, Flur 49, Flurstück 136
Konflikt Nr.: 1,4,6,8,9,10 im Bestands - und Konfliktplan, Anl a ge - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibun g:
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen,
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf - und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n-
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand - und Lebensraum für die Tier - und Pflanzenwelt und direkter
Verlust von Biotopen .
Eingriffsumfang: 28,060 ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
A3 Biotopgestaltung der Rekultivierungsfläche
Die Rekultivierungsfläche soll nicht, wie vorgegeben als landwirtschaftliche Fläche rekultiviert, sondern als gro ß-
flächiger Biotopkomplex gezielt entwickelt werden. Vorrangig ist dabei die Sicherung von Rohböden und Kiesfl ä-
chen mit Strukturierung der Oberfläche, der Erhalt des Offenlandcharakters und die Anlage von Geländ e senken
mit Wasserflächen.
Di e Fläche soll weitgehend unzugänglich werden, um einen ungestörten Rückzugsbereich für die Arten der Fel d-
flur zu schaffen.
Durchführung : Erstellen einer Detailplanung mit Pflanzung von Strauchhecken aus überwiegend do r nigen
Sträuchern zu den südlich angre nzenden Agrarflächen, (versetzt angeordnet als Abgrenzung, ca. 2.000 m²),
Erweiterung und Schaffung von Geländesenken für temporäre oder ausdauernde Wa s serflächen (ca. 1,0 ha),
Entfernen von Gehölzau f wuchs.
Entwicklungsziel : weitgehend Gehölz freie Rohbode nflächen, Ackerwildbrache auf nährstoffarmen B ö den
(HB3) , Abgr a bungsgewässer bzw. Teich (FF3) , kleinflächige Röhrichte (CF1) , Hecken (BB03)
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege: Dauerhaftes Offenhalten der Flächen durch Entbuschung, großfl ä-
chiges Abschieben von Bewuchs bzw. Boden je nac h Anforderung. Gehölzschnitt muss von der Fläche entfernt
werden.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.
Flächengröße: 12,386 ha
Ausgleich / Ersat z in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
G runderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Maßnahmenblatt entfällt
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Bauma ß nahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Or tsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
A4
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Gemarkung Meschenich, Flur 55 , F lurstück 1 29
Konflikt Nr.: 1,4,6,8,9,10 im Bestands - und Konfliktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen,
großflächiger Entzug von Flächen f ür die Innenbereiche der Auf - und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n-
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand - und Lebensraum für die Tier - und Pflanzenwelt und direkter
Verlust von Biotopen.
Eingriffsumfang: 28,060
22,051 ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
A 4 Entsiegelungsm aßnahmen auf dem Friedhof „Steinneuerhof“
In Abstimmung mit der Stadt Köln ist es möglich, auf dem Friedhof „Steinneuerhof“, nahe der B51, nördlich von
Meschenich, Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. Dies betrifft den kompletten Rückbau nicht mehr benöti g-
ter Wege oder den Teilrüc k bau (2 m) von in dieser Breite nicht mehr benötigter Wege. In intensiver genutzten
Bereichen entstehen Rasenflächen. Auf zwei zu entsiegelnden Wegen im Südosten soll da r über hinaus alle 10
Meter ein Einzelbaum gepflanzt werden. I m Südo s ten soll ein zu entsiegelnder Weg der natürlichen Entwicklung
überlassen werden.
Durchführung : Wege/bzw. Fahrbahndecke und Unterbau sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Der
Untergrund ist zu lockern und mit Oberboden auszufüllen. Die Rase naussaat und die Pflanzung der Gehölze
erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (Herr Wegener, Frie d-
hofsbetriebe link s rheinisch). Die Fläche im Südosten bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen, so dass na ch
Entsiegelung und Oberbodenauftrag keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
Entwicklungsziel : Rasen (HR, mc1), Baumreihe (BF3) bzw. Ruderalflur (K, neo1).
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text For tsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege: D ie Unterhaltungspflege im Bereich der Rasenflächen und der
Pflanzmaßnahmen o b liegt der Friedhofsverwaltung. Die Ruderalflur im Südosten wird der natürlichen Entwicklung
ü berlassen.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.
Flächengröße: 0,296 ha
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.: -
Vorgesehene Rege lung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Baumaßnahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
A5 / Plan Anlage A 5
(S=Schutz - , A=Ausg leich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Artenschutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Nord - und Südböschung der vierstreifig ausgebauten L 150 ab Planfeststellungsgrenze Richtun g Osten bis über
den Anschluss der L 182 „Im Hellenberg“
Konflikt Nr.: 1,4,6,8,9,10 im Bestands - und Konfliktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seite nflächen,
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf - und Abfahrten, Zerschneidung zusammenhä n-
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand - und Lebensraum für die Tier - und Pflanzenwelt und direkter
Verlust von Biotopen.
Eingriffsu mfang: 28,060
22,051 ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
A5 Amphibi ensperreinrichtungen an der L 150
Der hiesige Raum beheimatet Populationen von Kreuz - und Wechselkröte diesseits und jenseits der vierstreifig
ausgebauten L 150. Zur Verhinderung von Verkehrsopfern unter den Tieren werden Sperreinrichtungen, die z u-
gleich e ine Leitfunktion übernehmen, entlang der L 150 zwischen dem Ende der Planfeststellungsgrenze der B 51
n und in östliche Richtung bis zum Anschluss L 182 „Im Hellenberg“ gebaut. Die Länge der Sperreinrichtungen
beträgt ca. 2.300 lfd. Meter und zwar ca. 1.60 0 lfd. Meter auf der nördlichen Seite und ca. 700 Meter auf der sü d-
lichen Seite.
Durchführung : Die Sperreinrichtungen werden auf der nördlichen und südlichen Straßenböschung errichtet
unmittelbar nach Baurechtserlangung außerhalb der Amphi bienwanderzeite n.
Entwicklungsziel : Verhinderung von Verkehrsopfern auf der bestehenden L 150 und gezieltes Leiten von
wa n dernden Amphibien zu den westlich gelegenen Durchlässen.
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege:
Regelmäßige Funktionskontrolle im Rahmen der Straßenunterhaltung. Die Pflege besteht im Bedarfsfall aus dem
Entfernen von Vegetation oder Strukturen, die ein Überklettern ermöglichen. Defekte Leiteinrichtungen sind zu
reparieren oder zu ersetzen.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.
Flächengröße: ca. 2.300 lfd. Meter Amphibienleiteinrichtung
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.: V 3
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eig entümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Anlage A5
Lageplan: Maßnahmennummer A 5
Detail: Lage der Maßnahme A5
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Bauma ß nahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
A6 / Plan Anlage A 6
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Gemarkung Meschenich, Flur 49, Flurstück 1 19
Konflikt Nr.: 1,4,6,8,9,10 im Bestands - und Konf liktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Dauerhafte Versiegelung von Boden, Flächeninanspruchnahmen für Straßenböschungen und Seitenflächen,
großflächiger Entzug von Flächen für die Innenbereiche der Auf - und Abfahrten, Zerschneidung zusamm enhä n-
gender Flurbereiche und damit Verlust von Stand - und Lebensraum für die Tier - und Pflanzenwelt und direkter
Verlust von Biotopen.
Eingriffsumfang: 28,060
22,051 ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
A 6 Biotopge staltung: Sukzessionsfläche und Amphibiengewässer „Am Walberberger Weg“
Die Fläche besteht derzeit zum Teil aus Acker und zum Teil aus einer Wildkrautflur mit Pionie r gehölzen. Die ca.
69.700 qm große Ackerfläche soll für jeweils 3 - 5 Jahre der natürlichen E ntwicklung überlassen werden, bis sie
durch Umbruch in der Entwicklung wieder zurückgesetzt und damit dauerhaft von Gehölzen fre i gehalten wird. Ein
2 - 3 Meter breiter Randstreifen wird zur dauerhaften Eingrünung nicht „gepflegt“. Auf der heute bestehenden
A ckerfläche sind ein oder mehrere Kleingewässer einzubringen, deren Herrichtung in Abstimmung mit der UNB
und der Biologischen Station stattfinden wird , die für den Großraum ein Vernetzungskonzept für Kleing e wässer
mit dem Ziel der Förderung der Wec h selkröt enpopulation entwickelt hat.
Durchführung : Aufgabe der Bewirtschaftung. Nach 3 - 5 Jahren erstmaliger und dann im gleichen Abstand
regelmäßiger Umbruch bis auf einen 2 - 3 m breiten Randstreifen. Herstellung von Amphibiengewässern in A b-
stimmung mit der UNB und der Biologischen Station.
Entwicklungsziel : B rache ( Kneo 2 ), Kleingewässer (F D )
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltung spflege: Dau erhaftes Offenhalten der Fläche durch Umbruch nach 3 - 5 Ja h-
ren.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Straßenbaumaßnahme.
Flächengröße: 2,78 ha ( I nner halb einer Gesamtfläche von 10,83 ha, wovon für weitere Eingriffe
durch den Straßenbaulastträger 8,05 ha (= 162.372 Punkte) anrechenbar
au f gewertet werden.)
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.: -
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Anlage A 6
Lageplan: Maßnahmennummer A6
Maßnahmennummer A6 (rote Querstreifung = Ausgleichsfläche B 51n)
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017
Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Bezeichnung der Bauma ß nahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennumme r
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
V A 1
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz,
W=Wiederherstellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Meschenich, Flu r 50, T eilfläche von Flurstück 476
Konflikt Nr.: 1 2 im Bestands - und Konfliktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Beeinträchtigung bzw. Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche (planungsrelevante Tierart) durch die neue Tra s-
se mit anla gebedingter Versieglung von Boden und Zerschneidung eines zusammenhängenden Offenlandko m-
plexes .
Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: 12.3 Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
VA1 Ackerbrache
Funktionserhaltende Maßnahme zur Schaffung von 2 - 3 Ausweichbrutrevieren für die Feldlerche durch S chaffung
extensiver Offenlandbiotope in Form einer 'dauerhaften' Ackerbrache. Verbesserung des Nahrungsangebotes
durch die Ackerbrache.
Durchführung : Aufgabe der Bewirtschaftung .
Entwicklungsziel : Ackerwildbrache auf nährstoffreichen Böden ( HB2 ).
Deta il Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege: Die Ackerbrache muss im drei - jährigen Turnus umgebrochen we r-
den , um Gehölzaufwuc hs zu verdrängen und den krautigen Auswuchs zu mindern.
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollte mit der A n-
lage ein Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnah me b e-
gonnen werden.
Flächengröße: 1,454 ha
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Maßnahmenblatt entfällt
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Beze ichnung der Bauma ß nahme:
Maßnahmenblatt
Maßnahmennummer
Neubau der Ortsumgehung Köln -
Meschenich, B51n
V A 2 / Plan Anlage 1 und 2 VA 2
(S=Schutz - , A=Ausgleich - ,
E=Ersatz - , G=Gestaltungsmaßnahme.
VA=Vorgez. Ausgleichsmaßnahme / Arte n schutz,
W=Wiederhers tellung)
Lage der landschaftspflegerischen Maßnahme / Bau - km:
Gemarkung Fischenich, Flur 6, Flurstücke 1241/112, 1795, 1796, 2089, 2090, 2091, 2092 , 2528
Konflikt Nr.: 12 im Bestands - und Konfliktplan, Anlage - Nr.: 12.1 Plan - Nr.: 2
Beschreibung:
Beeinträchtigung bzw. Verlust von 5 Brutrevieren der Feldlerche (planungsrelevante Tierart) durch die neue Tra s-
se mit anlagebedingter Versieglung von Boden und Zerschneidung eines zusammenhängenden Offenlandko m-
plexes .
Eingriffsumfang: ha; Stück; m. Text Fortsetzung auf Blatt - Nr.:
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Unterlage.: Plan - Nr.:
Beschreibung / Zielsetzung / Numerische Bewertung:
VA2 Anlage von Ackerbrachen. Lerchenfenster n und Ackerrandstreifen
Funktionserhaltende Maßnahme zur Schaffung von 2 - 3 5 Ausweichbrutrevieren für die Feldlerche durch die
A n lage von Ackerbrachen. sogenannten Feldlerchenfenstern u nd Verbesserung des Nahrungsangebotes durch
die Anlage von Ackerrandstreifen .
Durchführung : Zur Anlage des Lerchenfensters wird bei der Einsaat die Sämaschine für ca. 8 - 10 m angeh o-
ben. Die Fenster sollen innerhalb der Ackerfläche mind. 25 m vom Feldra nd und 50 m von Straßen und Hecken
entfernt und möglichst mittig zwischen den Fahrgassen liegen. Auf der Gesamtfläche von 3,4 ha sollen insg e samt
14 Fenster angelegt werden. Fläche gesamt ca 280 m². Für die 'Lerchenfenster' ist dreijähriges Monitoring mit
Effizienzkontrolle vo r zusehen.
Die A ckerrandstreifen sollen mit 5 bis 8 m Breite auf einer Gesamtfläche von 2.200 m² angelegt werden. Es e r-
folgt die Aussaat von 50 % der sonstigen Aussaatstärke. Auf den Flächen dürfen keine Dünger, Pflanzenschut z-
mittel und keine Beregnung erfolgen. Alternativ k önnen die Randstreifen als zwei jährige Ackerbrachen angelegt
we r den.
Die Anordnung der Feldlerchenfenster und der Ackerrandstreifen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter.
Die Fläche ist dauerhaft als Ackerbra che auszubild en. In den ersten beiden Jahren ist allerdings zur Förd e rung
einer möglichst artenreichen Ackerwildkrautflur eine dünne Einsaat mit autochthonen Ackerwildkräutern (Absti m-
mung mit der Biologischen Station) analog dem Paket 5042 Anwenderhandbuch Vertragsnatu r schutz, unter
Beimischung von ca. 10 bis 15 kg Getreide pro Hektar vorzunehmen.
Ab dem dritten Jahr erfolgt die Ausprägung einer sich selbst begrünenden Brache gemäß dem Paket 5041 A n-
wenderhandbuch Vertragsn a turschutz .
Eine Verlegung der Acke rbrache innerhalb der Gebietskulisse (siehe Plan Anlage 2 ) ist im Rahmen des vorau s-
sichtlich durchzuführenden Flurbereinigungsverfahrens nach Absprache mit den Naturschutz behörden mö g lich.
Entwicklungsziel : Für die Ackerrandstreifen : Ackerwildbrache auf n ährstoffreichen Böden ( HB2 ). Ackerbrache
(HB)
Detail Anlage Nr.: Plan Nr.: Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Hinweise für die Unterhaltungspflege: Es handelt sich bei diese r Maßnahme um eine produktionsintegrie r-
te Maßnahme, d.h. die Bearbeitung der Ackerflächen kann nach der Ansaat wie gehabt durchgeführt werden. Die
Flächen können jährlich in der Lage verändert werden, wobei die Anlagegrundsätze einzuhalten sind. Für die
'L erchenfenster' ist dreijähriges Monitoring mit Effizienzkontrolle vorzusehen.
Vorgesehen ist die Ausbildung einer sich selbst begrünenden Ackerbrache.
- Max. zweimal jährliche flache Bodenbearbeitung (Grubbern) in der Zeit zwischen dem 20.09. bis zum 31.03.
eines Jahres. Der ggf. notwendige zweite Bearbeitungsgang im Frühjahr ist auf eine Arbeitsbreite zu den
Rändern der konventionell bearbeiteten Nac h barparzellen zu beschränken.
- Kein Düngemittel - oder Biozideinsatz.
Die Bekämpfung von problematischen Arten i st analog zu den Vorgaben im Vertragsnatu r schutz möglich, aber
auf das absolut notwendige Maß zu beschränken (Absti m mung mit der UNB und der Biologischen Station).
Text Fortsetzung auf Blatt Nr.:
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollte mit der A n-
lage ein Jahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahme b e-
gonnen werden.
Flächengröße: 3,909 ha
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahmen Nr.:
Vorgesehene Regelung
Fläche der öffentlichen Hand ha Künftiger Eigentümer:
Flächen Dritter ha
Grunderwerb ha Künftiger Unterhalter:
Nutzungsänderung / - Beschränkung ha
Anlage 1 VA 2: CEF - Maßnahmen fläche für die Feldlerche (3,909 ha)
CEF - M aßnahmenfläche für die Feldlerche
Unterlage 12.0 Tabellen u nd Unterlagen zum integrierten Erläuterungsbericht einschließlich LBP
zum Neubau der B51n OU M e schenich
12.0.8 Maßnahmenblätter
Anlage 2 VA 2: Suchraum für CEF - Maßnahmen flächen für die Feldlerche
CEF - Maßnahmenfläche
(vgl. Anlage 1)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4033/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 21.12.2017 11:27