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0939/2023

Reinigungsleistung bei Sanierung im Bestand - zur Anfrage AN/0178/2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.04.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1776 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  11.04.2023 
 0939/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 
 
Reinigungsleistung bei Sanierung im Bestand - zur Anfrage AN/0178/2023 der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss für den Zeitraum der Sanierung eine eventu-
ell bestehende Reinigung bei den zentralen Diensten abbestellt werden.  
 
1. Wie ist der "Workflow" hierzu in der Verwaltung?  
2. Wer ist hierfür zuständig?  
3. Wie häufig kam es in 2022 und 2021 zu der Situation, dass die Reinigungsleistung nicht 
beziehungsweise nicht rechtzeitig storniert wurde?  
4. Wie hoch ist der finanzielle Schaden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) und 2.) 
Die mit dem Bau befassten Abteilungen (das sind zum Beispiel bei der Sanierung von Schul-
gebäuden die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und das Amt für Schulentwicklung) stimmen 
sich über den Zeitpunkt der Sanierung und die Dauer ab und informieren die für die Koordina-
tion der Reinigung zuständigen Zentralen Dienste der Stadt Köln über den Inhalt und die 
Dauer der Maßnahmen.  
 
Zu 3.) 
In 2021 sind der Verwaltung insgesamt fünf Fälle bekannt geworden, in denen Reinigungsleis-
tungen aufgrund fehlender Information nicht rechtzeitig storniert wurden. In 2022 war es ledig-
lich einer. 
 
Zu 4.) 
In den der Verwaltung bekannten Fällen ist kein finanzieller Schaden entstanden, da die Rei-
nigungsunternehmen vertraglich verpflichtet sind, Veränderungen im Objekt unverzüglich zu 
melden. Die Zahlungen für zu Unrecht in Rechnung gestellte Reinigungsleistungen wurden in 
voller Höhe zurückgefordert. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0939/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.04.2023
Erstellt
14.03.2023 16:15