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Reinigungsleistung bei Sanierung im Bestand - zur Anfrage AN/0178/2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0939/2023 vom 11.04.2023

Stand: Am 08.05.2023 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 11.04.2023 0939/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 Reinigungsleistung bei Sanierung im Bestand - zur Anfrage AN/0178/2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Volt-Fraktion Text der Anfrage: Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss für den Zeitraum der Sanierung eine eventu- ell bestehende Reinigung bei den zentralen Diensten abbestellt werden. 1. Wie ist der "Workflow" hierzu in der Verwaltung? 2. Wer ist hierfür zuständig? 3. Wie häufig kam es in 2022 und 2021 zu der Situation, dass die Reinigungsleistung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig storniert wurde? 4. Wie hoch ist der finanzielle Schaden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) und 2.) Die mit dem Bau befassten Abteilungen (das sind zum Beispiel bei der Sanierung von Schul- gebäuden die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und das Amt für Schulentwicklung) stimmen sich über den Zeitpunkt der Sanierung und die Dauer ab und informieren die für die Koordina- tion der Reinigung zuständigen Zentralen Dienste der Stadt Köln über den Inhalt und die Dauer der Maßnahmen. Zu 3.) In 2021 sind der Verwaltung insgesamt fünf Fälle bekannt geworden, in denen Reinigungsleis- tungen aufgrund fehlender Information nicht rechtzeitig storniert wurden. In 2022 war es ledig- lich einer. Zu 4.) In den der Verwaltung bekannten Fällen ist kein finanzieller Schaden entstanden, da die Rei- nigungsunternehmen vertraglich verpflichtet sind, Veränderungen im Objekt unverzüglich zu melden. Die Zahlungen für zu Unrecht in Rechnung gestellte Reinigungsleistungen wurden in voller Höhe zurückgefordert. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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