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2619/2019

Umgestaltung des Knotenpunktes Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 17.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4810 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.09.2019 
 2619/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019 
 
Umgestaltung des Knotenpunktes Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel, hier: 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat mit Beschluss vom 28.08.2008, TOP 8.1.4 (AN/1612/2008) die 
Optimierung des Kreuzungsbereiches Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel zur Beseitigung 
eines Unfallhäufungspunktes beschlossen.  
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 die Verwaltung beauftragt, den Einmün-
dungsbereich der Hültzstraße zum Stadtwaldgürtel so umzugestalten, dass der freilaufende Rechts-
abbieger von der Aachener Straße in den Stadtwaldgürtel zurückgebaut und in die Signalsteuerung 
des Knotens Aachener Straße/Gürtel integriert wird (s. Vorlagen-Nr.: 1748/2011). Die Einfahrt vom 
Stadtwaldgürtel in die Hültzstraße wird nicht mehr möglich sein. Die nicht mehr benötigten Fahrbahn-
flächen sollten in die Nebenanlagen eingegliedert werden, so dass die Mittelpromenade der Hültz-
straße nach dem Umbau bis zur Aachener Straße durchgängig nutzbar ist. Die Maßnahme wurde mit 
Gesamtkosten in Höhe von 200.000 € beschlossen.  
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde in Höhe von 204.762,22 € am 13.10.2015 
erteilt. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel ist 
bereits abgeschlossen.  
Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer Kostensteigerung in Höhe von 
rd. 123.700 €: 
1. Gemäß Bodengutachten und vorheriger Asphaltuntersuchungen sollte kein teerhaltiger As-
phaltaufbruch vorhanden sein. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden dennoch an verschiede-
nen Stellen teerhaltige Bitumengemische vorgefunden. Diese mussten separiert, zwischenge-
lagert, und – nach erfolgter chemischer Analyse – ordnungsgemäß entsorgt werden. Darüber 
hinaus wurde wegen eines nicht Regel konformen Aufbaus in der Aachener Straße in dem 
neu angelegten Rechtsabbieger die Asphaltschicht tiefer gefräst und zusätzlich eine Asphalt-
binderschicht aufgebracht. Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von rd. 24.500 € entstanden. 
2. Die Sicherungserfordernisse für zu Fuß Gehende machten eine, entgegen der ursprünglichen 
Planung, mehrfache Anpassung der Verkehrsführung notwendig. Durch diese Änderungen 
war es erforderlich, diverse Arbeiten kleinflächiger und mit zeitlicher Versetzung auszuführen. 
Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 47.000 €.  
3. Im Zuge der Bauausführung kam es zu Massenmehrungen in Höhe von rd. 52.200 €, da

2 
 
 entschieden wurde, einen Teil des Gehweges mit zu erneuern sowie die defekten Pol-
ler auszutauschen, 
 die Asphaltdeckenerneuerung auf der Aachener Straße erweitert sowie die Asphalt-
tragschicht teilweise erneuert werden musste, 
 für die Arbeiten im Gleisbereich der Sicherungsposten länger benötigt wurde als ge-
plant.  
Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 200.000 € um 128.462,22 auf 328.462,22 €. Der Mehrbe-
trag setzt sich zusammen aus der Gesamtnachtragssumme von 123.700 € sowie aus dem um 
4.762,22 € erhöhten Submissionsergebnis.  
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 328.462,22 € wurde bis 31.07.2019 ein Betrag 
von 286.091,25 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste ein Teil-
betrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung bereits beglichen werden. 
Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 42.370,97 €. 
Im Hpl. 2019 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-3-1051, 
Hülzstraße/Stadtwaldgürtel, Optimierung des Kreuzungsbereiches, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen – eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 13.800 € zur Verfügung. Die dann 
noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 28.570,97 € (= 42.370,97 € - 13.800 € ) werden 
im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung 
zugunsten der Finanzstelle 6601-1201-3-1051, Hülzstraße/Stadtwaldgürtel, Optimierung des Kreu-
zungsbereiches, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2019 bereit 
gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-5-1023, 
Geestemünder Straße, da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. 
 
Des Weiteren stehen ab 2019 ff im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Ab-
schreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 6.569,24 € bereit.

Beratungsverlauf (4)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2619/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
17.09.2019
Erstellt
30.07.2019 10:01