2619/2019
Umgestaltung des Knotenpunktes Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4810 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 17.09.2019 2619/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.10.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 Umgestaltung des Knotenpunktes Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Die Bezirksvertretung Lindenthal hat mit Beschluss vom 28.08.2008, TOP 8.1.4 (AN/1612/2008) die Optimierung des Kreuzungsbereiches Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel zur Beseitigung eines Unfallhäufungspunktes beschlossen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 die Verwaltung beauftragt, den Einmün- dungsbereich der Hültzstraße zum Stadtwaldgürtel so umzugestalten, dass der freilaufende Rechts- abbieger von der Aachener Straße in den Stadtwaldgürtel zurückgebaut und in die Signalsteuerung des Knotens Aachener Straße/Gürtel integriert wird (s. Vorlagen-Nr.: 1748/2011). Die Einfahrt vom Stadtwaldgürtel in die Hültzstraße wird nicht mehr möglich sein. Die nicht mehr benötigten Fahrbahn- flächen sollten in die Nebenanlagen eingegliedert werden, so dass die Mittelpromenade der Hültz- straße nach dem Umbau bis zur Aachener Straße durchgängig nutzbar ist. Die Maßnahme wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 200.000 € beschlossen. Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde in Höhe von 204.762,22 € am 13.10.2015 erteilt. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Aachener Straße/Hültzstraße/Stadtwaldgürtel ist bereits abgeschlossen. Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer Kostensteigerung in Höhe von rd. 123.700 €: 1. Gemäß Bodengutachten und vorheriger Asphaltuntersuchungen sollte kein teerhaltiger As- phaltaufbruch vorhanden sein. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden dennoch an verschiede- nen Stellen teerhaltige Bitumengemische vorgefunden. Diese mussten separiert, zwischenge- lagert, und – nach erfolgter chemischer Analyse – ordnungsgemäß entsorgt werden. Darüber hinaus wurde wegen eines nicht Regel konformen Aufbaus in der Aachener Straße in dem neu angelegten Rechtsabbieger die Asphaltschicht tiefer gefräst und zusätzlich eine Asphalt- binderschicht aufgebracht. Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von rd. 24.500 € entstanden. 2. Die Sicherungserfordernisse für zu Fuß Gehende machten eine, entgegen der ursprünglichen Planung, mehrfache Anpassung der Verkehrsführung notwendig. Durch diese Änderungen war es erforderlich, diverse Arbeiten kleinflächiger und mit zeitlicher Versetzung auszuführen. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 47.000 €. 3. Im Zuge der Bauausführung kam es zu Massenmehrungen in Höhe von rd. 52.200 €, da 2 entschieden wurde, einen Teil des Gehweges mit zu erneuern sowie die defekten Pol- ler auszutauschen, die Asphaltdeckenerneuerung auf der Aachener Straße erweitert sowie die Asphalt- tragschicht teilweise erneuert werden musste, für die Arbeiten im Gleisbereich der Sicherungsposten länger benötigt wurde als ge- plant. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 200.000 € um 128.462,22 auf 328.462,22 €. Der Mehrbe- trag setzt sich zusammen aus der Gesamtnachtragssumme von 123.700 € sowie aus dem um 4.762,22 € erhöhten Submissionsergebnis. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 328.462,22 € wurde bis 31.07.2019 ein Betrag von 286.091,25 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste ein Teil- betrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung bereits beglichen werden. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 42.370,97 €. Im Hpl. 2019 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-3-1051, Hülzstraße/Stadtwaldgürtel, Optimierung des Kreuzungsbereiches, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen – eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 13.800 € zur Verfügung. Die dann noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 28.570,97 € (= 42.370,97 € - 13.800 € ) werden im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6601-1201-3-1051, Hülzstraße/Stadtwaldgürtel, Optimierung des Kreu- zungsbereiches, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2019 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-5-1023, Geestemünder Straße, da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. Des Weiteren stehen ab 2019 ff im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Ab- schreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 6.569,24 € bereit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2619/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.09.2019
- Erstellt
- 30.07.2019 10:01