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0821/2026

Mitteilung über die Struktur der Krisenvorsorge der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 25.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.05.2026, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9945 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
AN/0241/2026 
Vorlagen-Nummer 25.03.2026 
 0821/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 04.05.2026 
 
Mitteilung über die Struktur der Krisenvorsorge der Stadt Köln 
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln zum Änderungsantrag AN/0241/2026 wird 
das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz dem AVR mindestens ein-
mal jährlich sowie anlassbezogen einen Lagebericht zur Krisenvorsorge, zur Resilienz kriti-
scher Infrastrukturen und zum Zivilschutz vorlegen. Mit der vorliegenden Mitteilung erfolgt der 
erstmalige Bericht über die Struktur der Krisenvorsorge der Stadt Köln. 
Die Themen des Bevölkerungsschutzes und der Zivilen Verteidigung sind in einem gesamt-
städtischen Kontext, unter Einbeziehung weiterer Behörden und Betreiber kritischer Infrastruk-
turen, zu betrachten. Die Stadt Köln ist hierbei im Rahmen der Auftragsverwaltung für das 
Land bzw. den Bund als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig. 
 
1. Die Stadt Köln als untere Katastrophenschutzbehörde (§ 2 I Nr. 3 i. V. m. § 4 II BHKG) 
Die Notwendigkeit für eine umfassende Katastrophenschutzplanung wurde in den vergange-
nen Jahren durch verschiedene Ereignisse verdeutlicht. Die Corona-Pandemie stellte die 
kommunale Gesundheitsversorgung und die gesamte Stadtgesellschaft vor enorme Heraus-
forderungen. Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 zeigte eindrücklich, wie verhee-
rend Naturkatastrophen wirken können. Beide Ereignisse machen deutlich, dass eine gesamt-
städtische, vorausschauende und bedarfsgerechte Planung essenziell ist, um Leben zu schüt-
zen, Schäden zu minimieren und die Resilienz der Stadt Köln zu stärken. Eine effektive Kata-
strophenschutzplanung hilft dabei Risiken frühzeitig zu erkennen, Ressourcen gezielt bereit-
zustellen und im Ernstfall schnell und koordiniert zu handeln. Unter Berücksichtigung der aktu-
ellen geopolitischen Sicherheitslage sind vorhandene Planungen zu überprüfen, weitere 
Handlungsfelder zu identifizieren und die einzelnen Planungen untereinander und mit der Zivi-
len Verteidigung zu vernetzen. 
 
Eine ganzheitliche Risikoanalyse für die Stadt Köln und die bedarfsplanerische Ableitung in 
Form eines Katastrophenschutzbedarfsplanes für die Stadt Köln, in Ergänzung zur vorhande-
nen Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanung, wird eine der kommenden Herausfor-
derungen sein.  
 
2. Die Stadt Köln als untere Zivilschutzbehörde (§ 2 I ZSKG) 
Die Ära der Stabilität und des Friedens, geprägt durch das Ende des Kalten Krieges und die 
Hoffnung auf eine friedliche Zusammenarbeit zwischen den Nationen, ist von neuen und oft 
unvorhersehbaren Konflikten abgelöst worden. Insbesondere der russische Angriffskrieg ge-
gen die Ukraine zeigt die Fragilität von Versorgungswegen und Energieinfrastrukturen, die An-
fälligkeit moderner Gesellschaften gegenüber hybriden Bedrohungen und die Möglichkeit kon-
ventioneller militärischer Angriffe in unmittelbarer Nähe unserer Grenzen.

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Die Bundesregierung hat auf diese Entwicklungen reagiert und wichtige Maßnahmen eingelei-
tet, um Deutschland im Bereich des Zivilschutzes besser aufzustellen. Eine zentrale Grund-
lage bildet die „Konzeption Zivile Verteidigung“, welche bereits 2016 aktualisiert wurde und in 
den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat. 
Die „Konzeption Zivile Verteidigung“ bildet den zivilen Gegenpart zur „Konzeption der Bundes-
wehr“. Beide Dokumente gemeinsam sollen als Grundlage für eine Novelle der „Rahmenricht-
linien für die Gesamtverteidigung“ der Bundesrepublik Deutschland dienen. 
Auch die Stadt Köln wird im Rahmen der Auftragsverwaltung neue Aufgaben durch Gesetze 
und Verordnungen übernehmen müssen. Erste Aufgaben wie beispielweise die Neukonzeptio-
nierung der Wassersicherstellung oder Aufgaben der Zivilen Alarmplanung sind bereits ange-
laufen. 
Insbesondere die kommenden Aufgaben für die Versorgung der Bevölkerung, die Aufrechter-
haltung der unteren staatlichen Verwaltungsebene, des Zivilschutzes und die Unterstützung 
der Streitkräfte wird auch die Stadt Köln betreffen. Weiterhin sind die Identifizierung und Stei-
gerung der Resilienz von Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge handlungswei-
send. 
 
3. Strukturen des Krisenmanagements in der Stadt Köln 
Zur Vorsorge für sowie zur Bewältigung von Krisen und besonderen Lagen bestehen bei der 
Stadt Köln folgende organisatorische Strukturen im Rahmen des städtischen Krisenmanage-
ments. 
 
Stadtstrategie Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung 
Der Bevölkerungsschutz und die Zivile Verteidigung sind als gesamtstädtische Aufgaben zu 
verstehen. Zur strategischen Steuerung für die Stadt Köln wurde die Stadtstrategie Bevölke-
rungsschutz und Zivile Verteidigung (BZV) entwickelt. 
Mit der Umsetzung wurde die Lenkungsgruppe Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung 
(LG BZV) beauftragt, um eine gezielte Steuerung der gesamtstädtischen Themen im Bevölke-
rungsschutz und der Zivilen Verteidigung zu ermöglichen. 
Die Leitung der Lenkungsgruppe obliegt der/dem Beigeordneten für Brand- und Katastrophen-
schutz - derzeit Frau Stadtdirektorin Blome. Die Lenkungsgruppe setzt sich des Weiteren aus 
dem/der Stadtkämmer*in bzw. Beteiligungsdezernent*in sowie den Beigeordneten der folgen-
den Dezernate zusammen: 
 Dezernat für Mobilität  
 Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
 Dezernat für Planen und Bauen 
 Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
 Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales  
 
Zudem sind die Amtsleitung des Amtes des Oberbürgermeisters, des Amtes für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit sowie des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz als regelhafte Mitglieder in der Lenkungsgruppe vertreten. Für die Belange des Ge-
heimschutzes arbeitet zudem das städtische Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
(ZKS) in der Lenkungsgruppe mit. 
Aus den übergeordneten Handlungsfelder ergeben sich wiederum zwölf Arbeitsgruppen mit 
zahlreichen Unterarbeitsgruppen zu kritikalen Themenfeldern, wie z.B. Wassersicherstellung,

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Zivile Alarmplanung, Medizinische Versorgung, Schutz der Bevölkerung, welche unter Einbin-
dung von städtischen Ämtern und weiteren relevanten Organisationen (z.B. RheinEnergie, 
Stadtentwässerungsbetriebe etc.) bearbeitet werden.  
Aktuell werden bereits Aufträge nach Weisung des Bundes bzw. des Landes durch die Len-
kungsgruppe BZV stadtweit koordiniert und umgesetzt sowie weitere bedeutende Aufgaben 
im Bevölkerungsschutz und in der Zivilen Verteidigung bearbeitet.  
 Zivile Alarmplanung (Richtlinie für die Zivile Alarmplanung bis 31.12.2026) 
 Objekterfassung (Objekterfassungsrichtlinie bis 31.12.2026) 
 Operationsplan Deutschland (Zivil-militärische Zusammenarbeit) 
 Geheim- und Sabotageschutz (IT, Sicherheitsüberprüfungen und bauliche Maß-
nahmen) 
 Resilienz der Stadtverwaltung (Personal und Infrastruktur) 
 Sicherstellung der Versorgung für Bevölkerung, Wirtschaft, Staat und Verteidigung 
 
Krisenstab 
Der Krisenstab der Stadt Köln wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach ei-
nem vorbestimmten Organisationsplan gebildet. Krisenstab und Feuerwehr-Einsatzleitung ar-
beiten unter Führung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten 
(HVB) in getrennten Stäben eng zusammen. Die politische Gesamtverantwortung für Großein-
satzlagen und Katastrophen liegt auf Ebene der kreisfreien Städte bei der Oberbürgermeiste-
rin oder dem Oberbürgermeister. Das städtische Krisenmanagement ist im Amt für Brand-
schutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz verortet. 
Der Krisenstab wird bei außergewöhnlichen Gefahren-, Schadenslagen und Katastrophen tä-
tig und gewährleistet eine strategische Gesamtkoordination. Seine Hauptaufgaben sind: 
 Lageanalyse und Gesamtbewertung 
 Strategische Entscheidungen  
 Koordination der Verwaltung 
 Öffentlichkeitsarbeit (BuMA) 
 Unterstützung der Einsatzleitung 
 Dokumentation und Nachbereitung 
 
Die rechtliche Grundlage des Krisenmanagements in Nordrhein-Westfalen bildet das Brand-
schutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 
(BHKG) vom 17.12.2015. Ergänzend hierzu gilt der Runderlass des Innenministeriums NRW 
vom 16.05.2018 „Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Land Nordrhein-Westfalen bei 
Großschadensereignissen, Krisen und Katastrophen“ (Krisenstabs-Erlass). Weitere maßgebli-
che Regelwerke sind kommunale Rechtsgrundlagen, die Verfahrensanweisung Katastrophen-
schutz (VAKats) sowie die Verfahrensanweisung Krisenstabsarbeit (VAKGS). 
Feuerwehr-Einsatzleitung 
Die Feuerwehr-Einsatzleitung koordiniert alle operativ-taktischen Maßnahmen zur Abwehr der 
Gefahren und zur Begrenzung der Schäden durch Führung und Leitung der Einsatzkräfte und

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Einheiten. Die Einsatzleitung stellt sicher, dass alle Maßnahmen effektiv, rechtssicher und ko-
ordiniert nach den Vorgaben des BHKG NRW durchgeführt werden. 
Zu den Kernaufgaben der Einsatzleitung gehören: 
 Lagefeststellung und Bewertung 
 Planung und Entscheidungen 
 Führung der Einsatzkräfte 
 Kommunikation und Information 
 Dokumentation und Nachbereitung 
 
Ausblick 
Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Sicherheitslage und den Erfahrungen aus 
vergangenen Katastrophen- und Großeinsatzlagen wird die Notwendigkeit einer übergeordne-
ten Planung, Koordination und Steuerung von Maßnahmen des Katastrophen- und Bevölke-
rungsschutzes sowie der Zivilen Verteidigung für die Stadt Köln mit ihren unterschiedlichen 
Gefahrenpotentialen deutlich. Hierbei ist das Zusammenwirken aller städtischen und politi-
schen Strukturen maßgeblich, um einerseits die zugewiesenen Landes- und Bundesaufgaben 
umsetzen zu können und anderseits den ganzheitlichen Schutz der Bevölkerung vor multiplen 
Gefahren sicherzustellen.  
 
  
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0821/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2026
Erstellt
19.03.2026 09:55