2503/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld“, AZ 59/23
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Begründung Eingabe
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Seit e 1 von 7 A nregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Ehrenfeld Kö ln, 10. April 2023 Maßnahme n zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld Di e Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld, zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Liebigstraße, ist eine Hauptverkehrsroute für den Radverkehr und ein sehr stark frequentierter Schulradweg, auf welchem sich mehrere Schulen sowie Kindertagesstätten befinden. Daneben liegt an der Nußbaumerstraße / Ecke Ottostraße ein Seniorenheim. Auch im unmittelbaren Umfeld der Nußbaumerstraße befinden sich, bspw. auf der Overbeckstraße, weitere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Vom Ehrenfeldgürtel bis zur Ottostraße ist die Nußbaumerstraße bereits als Fahrradstraße ausgewiesen. Im weiteren Verlauf soll sie im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld künftig zu einer solchen umgestaltet und ausgewiesen werden 1. De r betreffende Gesamtabschnitt der Nußbaumerstraße ist bis hin zur Liebigstraße in besonderem Maße auch mit Kfz-Durchgangsverkehr belastet. Solch allgemeiner Kfz- Verkehr wurde auf der Fahrradstraße mittels Beschilderung (‚Kfz-Verkehr frei‘) zugelassen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 41 Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt im Hinblick auf Fahrradstraßen den Straßenverkehrsbehörden folgendes vor 2: And erer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr […] darf in Fahrradstraßen nur au snahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen we rden (z. B. Anliegerverkehr). Demnach dürfte eine Freigabe von Fahrradstraßen für den Kfz-Verkehr eigentlich nur die Ausnahme sein und eine solche Ausnahme, sofern zwingend erforderlich, reg elmäßig begrenzt werden, zum Beispiel auf Kfz-Anliegerverkehr. Jedoch wird leider auf den allermeisten Fahrradstraßen in Köln auch allgemeiner Kfz-Verkehr zugelassen. So wird die eigentlich per Verwaltungsvorschrift vorgegebene Ausnahme für Fahrradstraßen in Köln zur Regel – zum Nachteil für den Radverkehr, welcher auf Fahrradstraßen eigentlich die klare „Hauptrolle“ spielen sollte. 1 v gl. Beschluss BV Ehrenfeld, Vorlage 0401/2021 (Radverkehrskonzept Ehrenfeld – Radverkehrshauptnetz), Anlage 3 (Fahrradstraßennetz) 2 ge m. AVV zu § 41 StVO (Zu Zeichen 244.1 und 244.2, Randnummer 2) Anlage 4 Seite 2 von 7 Ein Verbot für den allgemeinen Kfz-Verkehr und lediglich eine Freigabe von Anlieger- Kfz könnte zwar nur schwer kontrolliert und durchgesetzt werden, würde aber zur Aktualisierung der Daten bei den Anbietern von Kartenmaterial für Navigationssystemen führen. Anliegerstraßen werden bei der digitalen Streckenplanung grundsätzlich nicht zur Durchfahrt genutzt. Somit könnte Kfz-Durchgangsverkehr auf der Fahrradstraße Nußbaumerstraße reduziert werden. Zudem würde eine damit einhergehende neue Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (geradeaus) – Rad- und Anliegerverkehr ausgenommen – auf dem Ehrenfeldgürtel unmittelbar vor der Einmündung zur Nußbaumerstraße, zu einer sicherlich höheren Akzeptanz der Verkehrsregelung und damit auch zur Reduzierung des aktuell zusätzlichen und den Radverkehr belastenden Kfz-Durchfahrtverkehrs führen. Ganz erhebliche Behinderungen und Gefahren zum Nachteil des (Schul-)Radverkehrs und des Fußverkehrs treten auf der Fahrradstraße Nußbaumerstraße, zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Ottostraße, schultäglich ab circa 15.00 Uhr ein. Zu dieser Zeit beginnt der sehr starke Schulradverkehr und trifft dabei auf viele Schulbusse, welche mitten auf der Fahrbahn der Fahrradstraße, auf der Seite des abfließenden Radverkehrs, über längere Zeit abgestellt werden. Der Vorplatz des Gebäudes Ottostraße 85 auf der Nußbaumerstraße, den die vielen Kleinbusse ansteuern, reicht bei weitem nicht aus, um die hohe Zahl dieser Fahrzeuge, welche mit dem Schulbusschild 3 al s solche gekennzeichnet sind, aufzunehmen. Dazu reihen sich meist noch Fahrzeuge von Paketdienstleistern und eine Vielzahl sogenannter „Eltern-Taxis“ ein, die dann ebenfalls mitten auf der Fahrbahn halten und parken. Geeignete Halteplätze für die Schulbusse sind bisher nicht vorhanden, offensichtlich aber dringend erforderlich. Die einzige Haltezone im öffentlichen Straßenraum in Form einer kleinen markierten Parkfläche, beschildert mit einem eingeschränkten Haltverbot, derzeit gültig von montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr, befindet sich erst hinter dem Vorplatz, neben dem Wohngebäude Nußbaumerstraße 66, und bietet lediglich Platz für maximal zwei bis drei schräg 3 gem. § 33 Ab satz 4 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Seite 3 von 7 abgestellte Pkw . Die zeitliche Begrenzung des eingeschränkten Haltverbots ist zudem aktuell nicht sachgerecht, da ein Parken damit in der Zeit von 7 bis 17 Uhr auch an Feiertagen verboten ist, sofern Feiertage auf den Zeitraum montags bis freitags fallen. Der Bedarf einer Haltezone mit Parkverbot besteht jedoch lediglich schultäglich , somit werktags außer samstags . Eine Anpassung der bestehenden Anordnung auf 7 bis 17 Uhr, werktags außer samstags , erscheint daher sehr sinnvoll und wohl auch sachgerecht . Die Einrichtung eines Haltebereichs für Schulbusse , zumindest für den Abholverkehr , auf der markierten Schrägparkfläche (Seitenstreifen) ab Nußbaumerstraße 78 bis zu den Radabstellanl agen vor Nußbaumerstraße 72 würde die aktuell dargelegten Behinderungen und Gefahren größtmöglich beseitigen. Der schultäglich kurzeitige Entfall von allgemeinem Parkraum in einem sehr begrenzten Zeitraum von bspw. zwei Stunden ist zweifelsohne angemessen – auch unter dem Aspekt, dass etwaige Alternativen offensichtlich nicht bestehen und eine kurzfristige Abwehr der Gefahrenlage dringend geboten erscheint. Durch die Einrichtung einer gesonderten Haltefläche für Schulbusse, abseits der Fahrbahn, könnte in d er Folge dann auch durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln sowie durch die Polizei gegen widerrechtlich haltende und parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn der Fahrradstraße , somit auch gegen sogenannte „Eltern - Taxis“, Paketdienstleister usw., vorgegangen wer den. Aktuell ist die Durchsetzung des ausgeschilderten absoluten Haltverbots auf der Fahrbahn im Sinne der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmer, also auch unter Berücksichtigung der aktuell regelmäßig verbotswidrig abgestellten Schulbusse, durch die sich vor Ort befindlichen Polizeibeamtinnen und - beamten offenbar nicht z u jeder Zeit möglich . Der fehlende Platz zum Halten sorgt aktuell dafür, dass auch der eigentlich freizuhaltende , mit einem absoluten Haltverbot beschilderte, Bereich zwischen der o.g. Haltezone neben der Nußbaumerstraße 66 und dem Fußgängerüberweg vor der Ottostraße entweder zum widerrechtlichen Halte n und Parken oder zum Abbiegen aus zweite r Reihe genutzt wird. Durch beide Nutzungsarten können Personen, die den Fußgängerüberweg aus Richtung Schule überqueren möchten, nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Hierdurch entstehen sehr häufig hochgefährliche Situationen zum Nachteil von Fußgängerinnen und Fußgängern , oftmals Schulkindern . So ist es offenbar lediglich dem Glück geschuldet, dass bisher kein Unfallgeschehen ein getreten ist . D urch in diesem Bereich haltende und parkende mehrspurige Kfz wird Seit e 4 von 7 au genscheinlich auch die erforderliche Sicht des Standpostens der Polizei negativ beeinträchtigt. Die betreffende Fläche zwischen Haltezone und Fußgängerüberweg erscheint daher ideal zur Errichtung von Radabstellanlagen geeignet. Ein zusätzlicher Bedarf an solchen Anlagen im dortigen Bereich wird in Anbetracht der vielen auf den Gehwegen abgestellten Fahrräder sehr deutlich. In mehreren Gesprächen mit Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort wurde deutlich, dass auch von dort ein dringender Bedarf an Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Radverkehrs und zur Schulwegsicherung gesehen wird, die Verantwortung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen jedoch bei der Stadt Köln liegt. Eine weitere Gefahrenlage für den Radverkehr auf der Nußbaumerstraße resultiert aus der derzeitigen Parkregelung. Entlang der Nußbaumerstraße, zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Wöhlerstraße, sind überwiegend Schrägparkstände eingerichtet. Die AVV zu § 41 StVO gibt zur Parkregelung auf Fahrradstraßen folgendes vor 4: Di e dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite kann durch ba uliche Maßnahmen oder Sperrflächen eingeengt werden. Auf Senkrecht- oder Schrä gparkstände sollte grundsätzlich verzichtet werden. Rückwärts-Ausparkmanöver aus den Schrägparkständen unmittelbar in die Fahrbahn der Fahrradstraße hinein führen regelmäßig zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen zum Nachteil des (Schul-)Radverkehrs. Verstärkt wird diese Gefahrenlage häufig auch durch eine eingeschränkte Umfeldsicht aufgrund abgestellter Lieferwagen, Wohnmobile, größerer SUV und ähnlicher Kraftfahrzeuge, welche in Anbetracht ihres zulässigen Gesamtgewichts von über 2,8 Tonnen, dort – aufgrund (teilweiser) Gehwegnutzung – überhaupt nicht abgestellt werden dürfen 5 . Eine pro- aktive Verfolgung dieser ständigen Parkverstöße durch den Verkehrsdienst der Stadt Köln ist bisher nicht erkennbar. 4 ge m. AVV zu § 41 StVO (Zu Zeichen 244.1 und 244.2, Randnummer 3) 5 gem. Anlage 2 zur StVO (zu § 41 Absatz 1), Randnummer 74 Seite 5 von 7 An Orten mit vergleichba ren Gefahrenlagen , bspw. im Bereich der Lindenbornstraße in Ehrenfeld , wird derzeit mittels Verkehrsversuch ( Projekt „Schulstraße“) erprobt, ob ein zeitlich begrenztes Verbot der Einfahrt eine Gefahrenlage im Umfeld von Schulen abwenden kann . In Anbetracht der hohen Verkehrsbedeutung der Nußbaumerstraße für den Anliegerverkehr als einzige Einfallstraße ist diese sicherlich nicht für ein solch zeitlich begrenztes Kfz - Einfahrtverbot in Form einer „Schulstraße“ geeignet. Gleichwohl ist offensichtlich erkennbar , dass kurzfristig geeignete Maßnahmen in Form von Anordnungen erforderlich sind, damit die aktuell bestehenden, erhebliche n Gefahren für den (Schul - ) Radverkehr sowie für den Fußverkehr abgewehrt werden können und die erforderliche Schulwegsicherheit zeitn ah gewährleistet wird. Angeregt wird d azu folgende r Beschlussvorschlag : Die Verwaltung wird beauftragt, zur Abwehr aktuell bestehende r Gefahren für den Rad - und Fuß verkehr und zur Gewährleistung der Schulwegsicher heit , insbesondere für den Schulradverkehr, auf der ausgewiesenen Fahrradstraße Nußbaumerstraße, zwischen Ehrenfeldgürtel und Ottostraße, folgende Sofortmaßnahmen – möglichst bis zum Ende der Sommerferien 2023 in NRW – umzusetzen: 1. Einrichtung eines exklusiven Haltebereiches für Schu lbusse (zur Längsaufstellung) auf der linksseitig markierten (Schräg - )Parkfläche (Seitenstreifen) ab Nußbaumerstraße 78 bis zu den Radabstellanlagen Höhe Hausnummer 72. Der zeitliche Geltungsbereich dieser Haltefläche für Schulbusse (bspw. werktags von 14 Uhr bis 16 Uhr , außer samstags ) soll eng mit der Grundschule Lauder - Morijah und der Franz - Herschtritt - Kindertagesstätte sowie mit der Polizei abgestimmt werden. Die Maßnahme ist in der Anfangszeit durch den städtischen Verkehrsdienst, ggf. in Zusammenarbei t mit der Polizei, zu begleiten und Fahrzeuge, die widerrechtlich im Haltebereich abgestellt werden, verzugslos zu entfernen. Anwohnerinnen und Anwohner sollen vorab mittels Infoschreiben der Stadt Köln über die Einrichtung des freizuhaltenden Haltebereich s für Schulbusse informiert werden. Dabei sollen die Infoschreiben mindestens in die Briefkästen der Haushalte und Gewerbetreibenden folgender Straßenabschnitte eingeworfen werden: Ehrenfeldgürtel 174 – 180, Parkgürtel 2 – 14, Nußbaumerstraße 32 – 80, Nußbaumerstraße 27 – 39D, Ottostraße 58 – 76 und Röntgenstraße 2, 2A und 2B Temporäre Haltverbote anlässlich von Umzügen oder Filmaufnahmen oder für Lagerflächen für Baumaterial usw. sollen – sofern diese die Geltungszeit des Hal tebereichs für Schulbusse berühren – nur außerhalb des ausgewiesenen Seite 6 von 7 Halteb ereichs, somit erst hinter den Radabstellanlagen Nußbaumerstraße 72 abwärts genehmigt werden. Ist eine Sperrung des Haltebereichs, z.B. aufgrund von Aufgrabungen oder Kranarbeiten , unerlässlich, so sind temporäre Ersatz - Halteflächen für die Schulbusse im erforderlichen Umfang , bspw. auf den Parkflächen vor Ehrenfeldgürtel 174 bis 180 , auszuweisen. So ist sicherzustellen, dass kein ersatzweises Halten der Schulbusse auf der Fahrbahn d er Fahrradstraße Nußbaumerstraße erfolgt. 2. Anpassung der Beschilderung der Gefahrstrecke (Schulen, Kindertagesstätte) ab Höhe Nußbaumerstraße 70 bzw. 39A: Höhere Anbringung des Gefahrzeichens „Kinder“ auf der linken Straßenseite am Lichtmast vor Hausnummer 70, Austausch gegen höchstreflektierende Ausführung RA3 oder Aufbringung des aktuell verwendeten Verkehrszeichens auf eine weiße Trägertafel 6 sowie neue Anordnung eines Gefahrzeichens „Kinder“ auf der rechten Straßenseite 7 in Höhe Hausnummer 39A ( am Rundrohr mit vorhandene m Verkehrszeichen „ Absolutes Haltverbot “ ) 3. Errichtung mehrere r Radabstellanlagen zwischen dem Haltebereich (s. Nr. 8 ) und dem Fußgängerüberweg vor der Einmündung Ottostraße (einschl. Abtrennung des Abstellbereichs von der Fahrbahn mittels Fahrbahnmarkierung) . 4. Temporäre Installation einer Geschwindigkeitsanzeige (Display) am Lichtmast Höhe Nußbaumerstraße 70 sowie Testmessungen der Fahrgeschwindigkeit von Kfz durch das Ordnungsamt . Bei Feststellung regelmäßiger Geschwindigkeitsübertr etungen soll eine Geschwindigkeitsüberwachung mittels semi - stationärer Anlage an mehreren verschiedenen Tagen über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt , 5. das bestehende Verbot des Abstellens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen (z.B. entsprechende Lieferwagen, Wohnmobile, größere SUV u.ä.) auf den Schrägparkständen , welche mittels Parkflächenmarkierung auch den Gehw eg umfassen, auf der Nußbaumerstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Wöhlerstraße ab sofort pro - aktiv verstärkt zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden, 6. die Einfahrt für Kfz in die Fahrradstraße Nußbaumerstraße ab der Einmündung Ehrenfeldgürtel 180 / Nußbaumerstraße 80 auf den Anliegerverkehr zu beschränken, 7. im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld entlang der Nußbaumerstraße zwischen dem Ehrenfeldgürtel und der Liebigstraße zu r Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs – insbesondere aufgrund des in dem Bereich sehr stark vorhandenen Schulradverkehrs – auf die Ausweisung von Senkrechtparkständen zu verzichten und Schrägparkstände im erforderlichen Umfang (einschl. entsprechende P arkflächen im Bestand ) ausnahmslo s für Personenkraftwagen (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht über 2,8 Tonnen) freizugeben und die Einhaltung d ieser 6 vgl. AVV zu §§ 39 bis 43 S tVO, Randnummer 28 7 vgl. AVV zu §§ 39 bis 43 StVO, Randnummer 7 ( 2. und 4. Satz ) Seite 7 von 7 Vorgabe verstärkt zu überwachen . Zudem sind mehrere Ladezonen als Längsparkstände (für Lkw - Lieferverkehr u.ä.) , exklusive Parkflächen für Carsharing und mehrere Abstellanlagen für Fahrräder und ausgewiesene Parkflächen für Lastenfahrräder einzurichten – ohne dass hierfür Raum für den Rad - oder Fuß verkehr reduziert wird oder wegfällt , 8. die zeitliche Beschränkung des bestehende Haltebereiches ( eingeschränktes Haltverbot ) auf dem Seitenstreifen neben Nußbaumerstraße 66 auf 7 Uhr bis 17 Uhr an Werktagen, außer samstags , anzupassen und 9. gemeinsam mit der Betreiberin der Einrichtungen im Gebäudek omplex Ottostraße 85 kurzfristig eine geeignete Abstellmöglichkeit für die regelmäßi g mittels Lkw erfolgende Anlieferung und Abholung von Wäsche und sonstigen Waren zu finden um das derzeit vollständig auf der Fahrbahn der Ottostraße praktizierte Abstellen dieser Fahrzeuge künftig zu unterbinden 8 . Dafür ist ggf. auf der Ottostraße eine für Lkw ausreichend lange Ladezone unter Nutzung des vorhandenen seitlichen Parkstreifen s einzurichten. Sofern einzelne Maßnahmen aus rechtlichen Grü nden nicht umsetzbar sind, so sind hierfür durch die Verwaltung geeignete alternative Maßnahmen umzusetzen, welche dem jeweiligen Beschluss bestmöglich entsprechen. Der Anlage zu dieser Anregung können Darstellungen zu einzelnen Maßnahmen vorschlägen entnommen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahme n sorgen für den erforderlichen Schutz des Rad - und Fuß verkehrs und gewährleisten damit auch eine erforderliche Schulwegsicherung im benannten Bereich. Sie sind dazu geeignet, mehr Menschen , insbesondere auch Schülerinnen und Schüler , zur Nutzung emissionsfreier Verkehrsmittel (Fahrrad) zu bewegen und damit den motorisierten Hol - und Bringverkehr („Eltern - Taxis“) zu reduzieren . Dies hat mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbare und positive Auswirkungen auf den Klimaschutz . Bilder: Eigene Erstellung Anlage 8 Derzeit werden die jeweiligen Lkw über längere Zeiträume mitten auf der Fahrbahn der Fahrradstraße gegenüber Ottost r. 68 bis 72 im absoluten Haltverbot (VZ 283 StVO) geparkt und auch verlassen . Die Restfahrbahnbreite ist da durch ungenügend und beträgt regelmäßig deutlich weniger als 3 Meter. Die zu jeder Zeit erforderliche Durchfahrtmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienst es ist damit regelmäßig nicht gewährleistet. Eine für Lkw geeignete Ladezone, auch zur Anlieferung des Kiosks Ottostr. 74 und der Gaststätte Ottostr. 72, beispielsweise hinter der Lieferschleuse auf der Ottostr . entlang des Gebäudes Ottostr. 81 , ist aktuell nicht vorhanden.
Anlage 3 Anlage zur Eingabe
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Sei te 1 von 4 11.04.2023 (Korrigierte Version) A nlage zur Anregung nach § 24 GO “Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld” zu Aktuelle r Zustand Darstellung des Umsetzungsvorschlages Vorgeschlagene Maßnahmen 1 Ano rdnung: Anfa ng (Höhe Nußbaumerstr. 78): VZ 224-51 StVO [Schulbushaltestelle] VZ 1053-34 StVO [Auf dem S eitenstreifen] 1 Ano rdnung: M itte: VZ 224-51 StVO [Schulbushaltestelle] VZ 1053-34 StVO [Auf dem S eitenstreifen] VZ 1000-30 StVO [Beide Ric htungen, zwei gegen- gerichtete waagerechte Pfeile] Anlage 3 Seite 2 von 4 1 1 .04.2023 (Korrigierte Version) 1, 2* Anordnung : Ende: VZ 224 - 51 StVO [Schulbushaltestelle] VZ 1053 - 34 StVO [Auf dem Seitenstreifen] VZ 1000 - 10 StVO [Pfeil linksweisend] Austausch VZ 283 - 31 StVO [Absolutes Haltverbot – Mitte – Aufstellung links] von derzeit Ø 600mm in neu Ø 420 mm *) Darstellung der höheren Anbringung des VZ 136 - 20 StVO [Kinder] am hinteren Lichtmast 2 Anordnung ( Alternativvorschlag): VZ 136 - 20 StVO [Kinder] , SL 900mm auf Trägertafel 3, 8 Anordnung : VZ 1040 - 30 StVO [Zeitliche Beschränkung (7 – 17 h)] * VZ 1042 - 38 StVO [Werktags außer samstags] * zzgl. Abtrennung Radabstellanlagen mittels Fahrbahnmarkierung, Wegführung vor Überweg durch Markierung, Setzen von zwei Pollern mit Reflektionsstreifen *) ggf. Kombination auf einem Zusatzzeichen, sofern rechtlich zulässig Entfall : Seite 3 von 4 1 1 .04.2023 (Korrigierte Version) VZ 1042 - 33 [Zeitliche Beschränkung (Mo – Fr 7 – 17h)] 6 Anordnung : VZ 209 - 30 StVO [Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus] ( Ø 600mm) VZ 1020 - 12 StVO [Radverkehr und Anlieger frei] (450x600mm) Entfall : VZ 253 StVO [Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t] VZ 1000 - 21 StVO [Vorankündigung, rechtsweisend] VZ 1020 - 30 StVO [Anlieger frei] 6 Anordnung : Zusatzzeichen ‚Kfz - Anliegerverkehr frei‘ (330 x 600mm), links und rechts zum VZ 244.1 StVO [Beginn einer Fahrradstraße] Entfall : Zusatzzeichen ‚Kfz - Verkehr frei‘ (231 x 420mm), links und rechts zum VZ 244.1 StVO [Beginn einer Fahrradstraße] Seite 4 von 4 1 1 .04.2023 (Korrigierte Version) 7 ohne Abbildung 1 2 Bodenmarkierung mit Sinnbild “Carsharing” gem. AVV zu § 39 StVO, Randnummer 7 1) Anordnung (Schrägparkstände): VZ 315 StVO [Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung] VZ 1010 - 58 StVO [Personenkraftwagen] g gf. VZ 1053 - 59 StVO [Schrägparken] 2) Anordnung ( Carsharing - Parkflächen als Schrägparkstände ): VZ 315 StVO [Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung] VZ 1010 - 70 StVO [ Carsharing ] g gf. VZ 1053 - 59 StVO [Schrägparken] 9 Anordnung : Beginn (vor Nußbaumerstr. 81): Austausch VZ 283 - 20 StVO [Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts ] von derzeit Ø 600mm in neu Ø 420 mm VZ 286 - 10 StVO [ Eingeschränktes Haltverbot – Anfang – Aufstellung rechts ] VZ 1053 - 34 StVO [Auf dem Seitenstreifen] VZ 1042 - 31 StVO [ Zeitliche Beschränkung (werktags 5 30 – 1 6 h) ] VZ 1012 - 30 StVO [Ladezone] Ende: VZ 286 - 20 StVO [ Eingeschränktes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts ] VZ 1053 - 34 StVO [Auf dem Seitenstreifen] VZ 1042 - 31 StVO [ Zeitliche Bes chränkung (werktags 5 30 – 1 6 h) ] VZ 1012 - 30 StVO [Ladezone]
Anlage 2 Eingabe Mail
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Von: An: Betreff: Datum: Anlagen: Dringlichkeit:Von: Gesendet: Dienstag, 25. April 2023 17:22 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de> Cc: Betreff: Meine Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Ehrenfeld: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld Priorität: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.04.2023 habe ich Ihnen eine Anregung nach § 24 GO NRW einschl. einer Anlage (korrigierte Version vom 11.04.2023) übersandt. Leider liegt mir bis dato die erbetene Eingangsbestätigung mit Angabe des Geschäftszeichens nicht vor. Ich bitte daher - auch im Hinblick auf die dargelegte Dringlichkeit / Gefahrenlage - um Informationen zum Stand der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen -----Original-Nachricht----- Betreff: Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Ehrenfeld: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld Datum: 2023-04-10T18:55:50+0200 Von: An: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie eine Anregung nach § 24 GO NRW mit dem Titel "Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld" zzgl. 1 Anlage. Aufgrund der dargestellten akuten Gefahrenlage für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere für den Schulradverkehr, bitte ich um prioritäre Bearbeitung und beteilige aufgrund dessen auch den Bezirksbürgermeister vorab. Ich bitte um kurzfristige Vorlage meiner Anregung zur Beschlussfassung in der BV Ehrenfeld, möglichst bis zur Sitzung der BV am 12.06.2023. Einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte - auch innerhalb der Verwaltung - stimme ich nicht zu. Ich darf Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Angabe des Geschäftszeichens bitten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2503/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schulwegsicherung auf der Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld„, AZ 59/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Durchführung weiterer Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat die Verkehrssituation in der Nußbaumer Straße aufgrund verschiedener Bürgereingaben wiederholt geprüft und teilweise Optimierungen um- gesetzt. Aktuell jedoch besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe Mail Anlage 3 - Anlage zur Eingabe Anlage 4 - Begründung der Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Nußbaumerstraße 81
- Brückenstraße 5
- Liebigstraße
- Overbeckstraße
- Ottostraße 58
- Wöhlerstraße
- Schulstraße
- Röntgenstraße 2
- Lindenbornstraße
- Ehrenfeldgürtel 174
- Parkgürtel 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2503/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.08.2024
- Erstellt
- 16.08.2024 11:17