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2008/0184

Stadttauben

Magistratsvorlage 15.04.2008

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2008/0184

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2008/0184

8042 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.04.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  
 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0184 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Stadttauben 
 
Vorlage vom: 15.04.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Der Magistrat nimmt von den nachfolgenden Ausführungen der Arbeitsgruppe „tierschutzgerechte 
Regulierung der Stadttaubenpopulation – Augsburger Konzept“ Kenntnis. 
II. Der Magistrat beauftragt die Arbeitsgruppe, für die Innenstadt ein vergleichbares Konzept zur 
Regulierung der Stadttaubenpopulation zu entwerfen. 
III. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt ein Konzept unter Angabe der Kosten der Durchführung dem 
Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
IV. Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2008/0184: 
 
Die Thematik hat in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund der Rechtslage – eine andere 
Gewichtung erhalten. In den 80er und 90er Jahren waren die Ordnungsverwaltungen bemüht, durch 
Fang- und Abschussmaßnahmen die Zahl der Stadttauben zu reduzieren, zuletzt versuchte das 
Ordnungsamt die Population durch die sogenannte "Taubenpille" einzudämmen. Problem ist, dass in 
diesem Jahr eine durch die EU erteilte Erlaubnis für dieses Medikament abläuft, d. h. das Medikament 
darf nicht mehr erworben werden. 
 
Fang- und Abschussmaßnahmen sind aufgrund der geänderten Rechtslage im Tierschutzgesetz nicht 
mehr statthaft. Im Übrigen zeigen die örtlichen Erfahrungen, dass diese Maßnahmen mittelfristig nicht 
zum erhofften Erfolg der Reduktion führen. Durch entsprechende fachliche Publikationen ist dies 
belegt. Die Stadt hat 2006 per Satzung ein flächendeckendes Fütterungsverbot für Stadttauben 
festgesetzt. 
  
Es bedarf  neuer Überlegungen zur Regulierung des Taubenbestandes.  
 
Die Abteilung Umwelt des Grünflächen- und Umweltamtes hat mit der staatlichen Vogelschutzwarte 
Frankfurt am Main diesbezüglich Kontakt aufgenommen und Unterlagen über Stadttauben erhalten. 
Es wurde in Erfahrung gebracht, dass sich in Augsburg und anderen Städten die Einführung des 
sogenannten "Augsburger Konzeptes" bewährt hat.  
 
In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe, unter Leitung der Umweltabteilung, wurden mit Kollegen des 
Bürger- und Ordnungsamtes, des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, des 
Gesundheitsamtes Darmstadt sowie zwei Vertreterinnen des Bundesverbandes "Menschen für 
Tierrechte, Bundesarbeitsgruppe Stadttauben" die Möglichkeiten für Darmstadt diskutiert. 
 
Als mögliche Alternative zur tierschutzgerechten Reduktion wurde über das Augsburger Modell 
diskutiert, das auf der Einrichtung und Betreuung von Taubenschlägen basiert.  
 
Das Konzept hat folgende Vorteile:  
 
1. Durch die artgerechte Betreuung und Fütterung in den Taubenschlägen verbringen die Tiere 
dort den größten Teil des Tages. 
Vorteil:
 Die Kotablagerung  findet fast ausschließlich im Taubenschlag sta tt. 
 
2. Durch Betreuung und Austausch der Gelege durch Gipsattrappen erfolgt eine wirkungsvolle 
Brutkontrolle. 
 
3. Kontrolliertes, artgerechtes Füttern innerhalb des Taubenschlages zu bestimmten Zeiten. 
 
4. Ständige Gesundheitskontrolle der Tiere. 
 
5. Die artgerechte Fütterung und Brutkontrolle wird mittelfristig zu einem gesunden, 
stadtverträglichen Taubenbestand führen.  
 
6. Konsequenz:
 Nach einer bestimmten Anlaufzeit entfallen Taubenabwehrmaßnahmen, das 
Angebot von Nist- und Schlafplätzen entlastet Gebäude, an denen sonst genistet und 
geschlafen wurde.  
 
     Das Konzept bringt folgende Probleme mit sich:

3 
... 
 
1. Das Konzept ist nur wirkungsvoll, wenn viele Tauben an Taubenschläge gebunden sind und 
mehrere Taubenschläge sukzessive eingerichtet werden. 
 
2. Die Taubenschläge müssen sich in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Schwärmen 
befinden, um von den Tauben angenommen zu werden. Es wird deshalb nicht einfach sein, 
geeignete Standorte zu finden. 
 
3. Die Taubenschläge bedürfen einer gesicherten Betreuung. (vertragliche Vereinbarung 
erforderlich) 
 
Das Konzept ist nicht sofort umzusetzen, sondern bedarf eines zeitlichen Ablaufs. Die Taubenschläge 
sind sukzessive einzurichten. Die Gewöhnung der Tauben an die neuen Schläge, die sinnvoller Weise 
im Bereich der derzeit vorhandenen Schwärme eingerichtet werden sollten, bedarf bestimmter Zeit.  
 
Die Zahl der Stadttauben in der Darmstädter Innenstadt wird auf ca. 3.000 Tiere geschätzt. Diese 
halten sich bevorzugt an folgenden Plätzen auf:  
 
- Größter Schwarm am Luisenplatz (etwa 500 Tiere), 
- kleinerer Schwarm am Luisencenter, 
- am Schloss (etwa 300 Tiere), 
- im Herrngarten, 
- an der Piazza an der Stadtkirche, 
- am Bismarckbrunnen, 
- in der Wilhelminenstraße 
- am Bahnhofsvorplatz (Hauptbahnhof) 
- Bereich Kirschenallee, Mainzer Straße. 
 
Die Taubenschläge entsprechen den Denkmalschutzvorgaben, da die Gebäudesubstanz geschützt 
wird. Dies zeigt insbesondere das Projekt in Augsburg sowie in anderen Städten, in denen 
Taubenschläge in denkmalgeschützte Gebäude eingebaut wurden. 
 
Das Konzept findet immer mehr Nachahmer, so u.a. in Aachen, Esslingen, Hannover, Karlsruhe, 
Tübingen, Wiesbaden und Kassel. Die Stadt Kassel hat letztes Jahr im Dachgeschoss des Rathauses 
den ersten Taubenschlag eingerichtet.  
 
In Karlsruhe werden Stadttauben durch zugelassene Personen in bestimmten Bereichen kontrolliert 
und zu bestimmten Zeiten gefüttert. Beispielsweise morgens um acht. Das Futter bleibt zwei Stunden 
liegen und wird dann mit Kehrmaschinen entsorgt. Vorteil ist, dass kein vermehrtes Ratten- und 
Mäuseaufkommen festzustellen ist. Das Positive am kontrollierten Füttern ist darüber hinaus, dass die 
Tiere nicht an Imbissständen nach Futter suchen. 
 
Vorteil des Konzeptes ist darüber hinaus, dass die Mehrzahl der Vergrämungsmaßnahmen, die mit 
großem finanziellen Aufwand an immer mehr Gebäuden betrieben werden, eine Verknappung der 
Brutplätze zur Folge hat und damit verbunden eine Konzentration der Taubenschwärme an immer 
weniger Plätzen der Innenstadt bedingt. Um eine Annahme der Taubenschläge durch die Tauben zu 
erreichen, muss in diesem Zusammenhang weiterhin auf eine möglichst große Reduzierung des 
Futterangebotes in der Innenstadt, eine Einschränkung der Nistmöglichkeiten außerhalb der 
Taubenschläge und eine Fortsetzung von Vergrämungsmaßnahmen hingewirkt werden. Das Konzept 
der Taubenschläge funktioniert nur bei einem weiterhin bestehenden Fütterungsverbot.

4 
... 
Die Stadt Wiesbaden hat gute Erfahrung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Es ist 
beabsichtigt, seitens der Arbeitsgruppe auch den Einzelhandel anzusprechen sowie die 
Landesverwaltung im Bereich der öffentlichen Gebäude, die in deren Verwaltung stehen. 
 
Zur Betreuung (Reinigung, Fütterung, Desinfizierung) ist die Verwaltung auf die Unterstützung 
Ehrenamtlicher angewiesen. Es wird daran gedacht, den Brieftaubenzüchterverein anzusprechen, den 
Tierschutzverein sowie sonstige ehrenamtlich tätige Institutionen. Die Stadt Wiesbaden rechnet 
aufgrund ihrer mit Darmstadt vergleichbaren Taubenanzahl mit Folgekosten für den 
Verwaltungshaushalt inklusive Betreuung, Futter mit 4.140 Euro pro Jahr.  
 
Beim Darmstädter Echo sowie beim Hauptbahnhof sind ebenfalls Taubenschläge geplant. 
 
Zum Vergleich:  
 
Der Einsatz der Taubenpille kostet nach Angabe des Ordnungsamtes derzeit 3.000 – 4.000 Euro 
jährlich. 
 
 
 
Darmstadt, 15.04.2008  
kr-hr  
 
 
 
 
Dezernat III    Dezernat V   Dezernat VI 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger   Jochen Partsch  Dieter Wenzel 
Stadtrat    Stadtrat   Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 249

Orte (5)

  • Wilhelminenstraße
  • Mainzer Straße
  • Luisenplatz
  • An der Stadtkirche
  • Kirschenallee

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0184
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00