2008/0184
Stadttauben
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2008/0184
8042 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.04.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
Amt: Grünflächen- und
Umweltamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0184
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Stadttauben
Vorlage vom: 15.04.2008
Beschlussvorschlag:
I. Der Magistrat nimmt von den nachfolgenden Ausführungen der Arbeitsgruppe „tierschutzgerechte
Regulierung der Stadttaubenpopulation – Augsburger Konzept“ Kenntnis.
II. Der Magistrat beauftragt die Arbeitsgruppe, für die Innenstadt ein vergleichbares Konzept zur
Regulierung der Stadttaubenpopulation zu entwerfen.
III. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt ein Konzept unter Angabe der Kosten der Durchführung dem
Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
IV. Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2008/0184:
Die Thematik hat in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund der Rechtslage – eine andere
Gewichtung erhalten. In den 80er und 90er Jahren waren die Ordnungsverwaltungen bemüht, durch
Fang- und Abschussmaßnahmen die Zahl der Stadttauben zu reduzieren, zuletzt versuchte das
Ordnungsamt die Population durch die sogenannte "Taubenpille" einzudämmen. Problem ist, dass in
diesem Jahr eine durch die EU erteilte Erlaubnis für dieses Medikament abläuft, d. h. das Medikament
darf nicht mehr erworben werden.
Fang- und Abschussmaßnahmen sind aufgrund der geänderten Rechtslage im Tierschutzgesetz nicht
mehr statthaft. Im Übrigen zeigen die örtlichen Erfahrungen, dass diese Maßnahmen mittelfristig nicht
zum erhofften Erfolg der Reduktion führen. Durch entsprechende fachliche Publikationen ist dies
belegt. Die Stadt hat 2006 per Satzung ein flächendeckendes Fütterungsverbot für Stadttauben
festgesetzt.
Es bedarf neuer Überlegungen zur Regulierung des Taubenbestandes.
Die Abteilung Umwelt des Grünflächen- und Umweltamtes hat mit der staatlichen Vogelschutzwarte
Frankfurt am Main diesbezüglich Kontakt aufgenommen und Unterlagen über Stadttauben erhalten.
Es wurde in Erfahrung gebracht, dass sich in Augsburg und anderen Städten die Einführung des
sogenannten "Augsburger Konzeptes" bewährt hat.
In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe, unter Leitung der Umweltabteilung, wurden mit Kollegen des
Bürger- und Ordnungsamtes, des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, des
Gesundheitsamtes Darmstadt sowie zwei Vertreterinnen des Bundesverbandes "Menschen für
Tierrechte, Bundesarbeitsgruppe Stadttauben" die Möglichkeiten für Darmstadt diskutiert.
Als mögliche Alternative zur tierschutzgerechten Reduktion wurde über das Augsburger Modell
diskutiert, das auf der Einrichtung und Betreuung von Taubenschlägen basiert.
Das Konzept hat folgende Vorteile:
1. Durch die artgerechte Betreuung und Fütterung in den Taubenschlägen verbringen die Tiere
dort den größten Teil des Tages.
Vorteil:
Die Kotablagerung findet fast ausschließlich im Taubenschlag sta tt.
2. Durch Betreuung und Austausch der Gelege durch Gipsattrappen erfolgt eine wirkungsvolle
Brutkontrolle.
3. Kontrolliertes, artgerechtes Füttern innerhalb des Taubenschlages zu bestimmten Zeiten.
4. Ständige Gesundheitskontrolle der Tiere.
5. Die artgerechte Fütterung und Brutkontrolle wird mittelfristig zu einem gesunden,
stadtverträglichen Taubenbestand führen.
6. Konsequenz:
Nach einer bestimmten Anlaufzeit entfallen Taubenabwehrmaßnahmen, das
Angebot von Nist- und Schlafplätzen entlastet Gebäude, an denen sonst genistet und
geschlafen wurde.
Das Konzept bringt folgende Probleme mit sich:
3
...
1. Das Konzept ist nur wirkungsvoll, wenn viele Tauben an Taubenschläge gebunden sind und
mehrere Taubenschläge sukzessive eingerichtet werden.
2. Die Taubenschläge müssen sich in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Schwärmen
befinden, um von den Tauben angenommen zu werden. Es wird deshalb nicht einfach sein,
geeignete Standorte zu finden.
3. Die Taubenschläge bedürfen einer gesicherten Betreuung. (vertragliche Vereinbarung
erforderlich)
Das Konzept ist nicht sofort umzusetzen, sondern bedarf eines zeitlichen Ablaufs. Die Taubenschläge
sind sukzessive einzurichten. Die Gewöhnung der Tauben an die neuen Schläge, die sinnvoller Weise
im Bereich der derzeit vorhandenen Schwärme eingerichtet werden sollten, bedarf bestimmter Zeit.
Die Zahl der Stadttauben in der Darmstädter Innenstadt wird auf ca. 3.000 Tiere geschätzt. Diese
halten sich bevorzugt an folgenden Plätzen auf:
- Größter Schwarm am Luisenplatz (etwa 500 Tiere),
- kleinerer Schwarm am Luisencenter,
- am Schloss (etwa 300 Tiere),
- im Herrngarten,
- an der Piazza an der Stadtkirche,
- am Bismarckbrunnen,
- in der Wilhelminenstraße
- am Bahnhofsvorplatz (Hauptbahnhof)
- Bereich Kirschenallee, Mainzer Straße.
Die Taubenschläge entsprechen den Denkmalschutzvorgaben, da die Gebäudesubstanz geschützt
wird. Dies zeigt insbesondere das Projekt in Augsburg sowie in anderen Städten, in denen
Taubenschläge in denkmalgeschützte Gebäude eingebaut wurden.
Das Konzept findet immer mehr Nachahmer, so u.a. in Aachen, Esslingen, Hannover, Karlsruhe,
Tübingen, Wiesbaden und Kassel. Die Stadt Kassel hat letztes Jahr im Dachgeschoss des Rathauses
den ersten Taubenschlag eingerichtet.
In Karlsruhe werden Stadttauben durch zugelassene Personen in bestimmten Bereichen kontrolliert
und zu bestimmten Zeiten gefüttert. Beispielsweise morgens um acht. Das Futter bleibt zwei Stunden
liegen und wird dann mit Kehrmaschinen entsorgt. Vorteil ist, dass kein vermehrtes Ratten- und
Mäuseaufkommen festzustellen ist. Das Positive am kontrollierten Füttern ist darüber hinaus, dass die
Tiere nicht an Imbissständen nach Futter suchen.
Vorteil des Konzeptes ist darüber hinaus, dass die Mehrzahl der Vergrämungsmaßnahmen, die mit
großem finanziellen Aufwand an immer mehr Gebäuden betrieben werden, eine Verknappung der
Brutplätze zur Folge hat und damit verbunden eine Konzentration der Taubenschwärme an immer
weniger Plätzen der Innenstadt bedingt. Um eine Annahme der Taubenschläge durch die Tauben zu
erreichen, muss in diesem Zusammenhang weiterhin auf eine möglichst große Reduzierung des
Futterangebotes in der Innenstadt, eine Einschränkung der Nistmöglichkeiten außerhalb der
Taubenschläge und eine Fortsetzung von Vergrämungsmaßnahmen hingewirkt werden. Das Konzept
der Taubenschläge funktioniert nur bei einem weiterhin bestehenden Fütterungsverbot.
4
...
Die Stadt Wiesbaden hat gute Erfahrung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Es ist
beabsichtigt, seitens der Arbeitsgruppe auch den Einzelhandel anzusprechen sowie die
Landesverwaltung im Bereich der öffentlichen Gebäude, die in deren Verwaltung stehen.
Zur Betreuung (Reinigung, Fütterung, Desinfizierung) ist die Verwaltung auf die Unterstützung
Ehrenamtlicher angewiesen. Es wird daran gedacht, den Brieftaubenzüchterverein anzusprechen, den
Tierschutzverein sowie sonstige ehrenamtlich tätige Institutionen. Die Stadt Wiesbaden rechnet
aufgrund ihrer mit Darmstadt vergleichbaren Taubenanzahl mit Folgekosten für den
Verwaltungshaushalt inklusive Betreuung, Futter mit 4.140 Euro pro Jahr.
Beim Darmstädter Echo sowie beim Hauptbahnhof sind ebenfalls Taubenschläge geplant.
Zum Vergleich:
Der Einsatz der Taubenpille kostet nach Angabe des Ordnungsamtes derzeit 3.000 – 4.000 Euro
jährlich.
Darmstadt, 15.04.2008
kr-hr
Dezernat III Dezernat V Dezernat VI
Klaus Feuchtinger Jochen Partsch Dieter Wenzel
Stadtrat Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Wilhelminenstraße
- Mainzer Straße
- Luisenplatz
- An der Stadtkirche
- Kirschenallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.04.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00