2451/2022
Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1266/2022
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Mitteilung Ausschuss
4441 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 61/1 Flau No Vorlagen-Nummer 15.09.2022 2451/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1266/2022 Weiterentwicklung der Regelung des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023 Zu 1. Das GHB ist im Dezember 2017 vom Rat beschlossen worden. Das aktuelle Gestaltungshandbuch beschreibt in dem Kapitel H7 zur Außengastronomie, dass die Notwendigkeit besteh t verbindliche Gestaltungsregeln für die Gesamtstadt im Rah- men eines Konsultationskreises zu erarbeiten. Grundsätzlich definiert es z.Z. keine verbindlichen Regeln für die Außengastronomie. Das Kapitel H7 beschreibt, dass die Außengastronomie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert und ausdrücklich unterstützt wird und diese einer der wichtigsten Faktoren für den Qualitätseindruck einer Stadt ausmacht. Es beschreibt, dass die Notwendigkeit gegeben ist, dass einheitliche Regeln erarbeitet werden müssen, die allen Nutzern des öffentlichen Raums Gewinn bringen sollen. Die Aussage zur Barrierefreiheit soll weiterhin Bestand haben. Diese betreffen d ie unter H7.1 beschriebenen Inhalte zur Anordnung Außengastronomie. Zu 2. Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses des Gestaltungshandbuchs haben die Regeln zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie verwaltungsintern einen guten Stand er- reicht. An diesem, von fachlicher Seite erarbeiteten Vorschlag, kann nun die Kommunikati- onsstrategie zur Einbindung der Öffentlichkeit optimal aufsitzen. Eine Vorabstimmung zur Klärung von noch offenen Fragen zum Thema Barrierefreiheit und Anordnung hat es am 15.08. 2022 mit dem Arbeitskreis barrierefreies Köln gegeben. Eine weitere Vorabstimmung hat am 22.08.2022 mit Vertreter*innen aus der Gastronomie stattge- funden. Hierauf wird dann ein nachhaltiger Austausch beginnen, der dem Beschluss AN/075/2019 folgend Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretun- gen und der Gastronomieverbände einbindet. Der zuständige Fachausschuss wird per Mitteilung informiert. Zu 3. Gemäß Beschluß AN/075/2019 wird die Verwaltung nach Austausch mit den Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der Gastronomieverbände ei- nen Beschluss für den Rat formulieren, der neue Regeln für die Außengastronomie beinhal- tet und somit die Fortschreibung den Gestaltungshandbuchs Kapitel H7 ergibt. Das Amt für öffentliche Ordnung wird den Beschluss AN/1266/2022 berücksichtigen und wie unter Punkt 3. gewünscht, die Kontrollen entsprechend umsetzen. 2 Auszusetzen wären bei Kontrollen demnach nur die verbleibenden Punkte des aktuellen Ge- staltungshandbuchs 2017, da unter anderem die Barrierefreiheit unter H7.1 ausdrücklich ausgenommen ist: Instandhaltung: angemietete Flächen sind vom Betreiber sauber und instand zu halten Sonnenschirme sind vom Betreiber sauber zu halten Die Umsetzung des Beschlusses bedeutet aber nicht, dass keinerlei Kontrollen von Außen- gastronomien durch die Abteilungen des Amtes für öffentliche Ordnung mehr stattfinden. Kontrollen finden weiterhin entweder im Rahmen sog. Routinekontrollen, bei denen die Ein- haltung der gesetzlichen Regelungen und Erlaubnislagen geprüft wird oder bei konkreten Anlässen, beispielsweise bei Beschwerden aus der Nachbarschaft statt. Die Einsatzkräfte achten dabei auf verschiedene Aspekte, die sich aus baurechtlichen, ver- kehrsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Regelungen, kommunaler Satzungen sowie Lan- des- und Bundesgesetzen ergeben. Grundlage der Kontrollen ist dabei stets die dem Gastronomen erteilte Genehmigung für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes mit den jeweiligen Auflagen. Die Auflagen ergeben sich aus den o.g. Rechtsvorschriften und beinhalten u.a. Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur Verkehrssicherheit. Rein stadtgestalterische Themen sind in der Regel nur als Hinweise für den Gastronomen in die Genehmigung aufgenommen, die Ausnahme bilden einige Berei- che (bspw. Rheingarten, Bahnhofsvorplatz) der Stadt, in denen diese in die Genehmigungs- auflagen eingeflossen sind. Kontrollschwerpunkt sind von jeher die Einhaltung der genehmig- ten Außengastronomieflächen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und Rettungswege freizuhalten sowie Sicherheitsaspekte des aufgestellten Mobiliars. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofsvorplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2451/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.09.2022
- Erstellt
- 04.08.2022 13:24