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2451/2022

Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1266/2022

Mitteilung Ausschuss 15.09.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 18.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4441 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
61/1 Flau No 
Vorlagen-Nummer  15.09.2022 
 2451/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1266/2022 
 
Weiterentwicklung der Regelung des Gestaltungshandbuchs bis Frühjahr 2023 
 
Zu 1.  
Das GHB ist im Dezember 2017 vom Rat beschlossen worden.  
Das aktuelle Gestaltungshandbuch beschreibt in dem Kapitel H7 zur Außengastronomie, 
dass die Notwendigkeit besteh t verbindliche Gestaltungsregeln für die Gesamtstadt im Rah-
men eines Konsultationskreises zu erarbeiten. Grundsätzlich definiert es z.Z. keine 
verbindlichen Regeln für die Außengastronomie. Das Kapitel H7 beschreibt, dass die 
Außengastronomie die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert und ausdrücklich 
unterstützt wird und diese einer der wichtigsten Faktoren für den Qualitätseindruck einer 
Stadt ausmacht. Es beschreibt, dass die Notwendigkeit gegeben ist, dass einheitliche Regeln 
erarbeitet werden müssen,  die allen Nutzern des öffentlichen Raums Gewinn bringen sollen. 
Die Aussage zur Barrierefreiheit soll weiterhin Bestand haben. Diese betreffen d ie unter H7.1 
beschriebenen Inhalte zur Anordnung Außengastronomie. 
 
Zu 2.  
Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses des Gestaltungshandbuchs haben die Regeln zur 
Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie verwaltungsintern einen guten Stand er-
reicht. An diesem, von fachlicher Seite erarbeiteten Vorschlag, kann nun die Kommunikati-
onsstrategie zur Einbindung der Öffentlichkeit optimal aufsitzen. 
Eine Vorabstimmung zur Klärung von noch offenen Fragen zum Thema Barrierefreiheit und 
Anordnung hat es am 15.08. 2022 mit dem Arbeitskreis barrierefreies Köln gegeben.  Eine 
weitere Vorabstimmung hat am 22.08.2022 mit Vertreter*innen aus der Gastronomie stattge-
funden. Hierauf wird dann ein nachhaltiger Austausch beginnen, der dem Beschluss 
AN/075/2019 folgend Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretun-
gen und der Gastronomieverbände  einbindet. Der zuständige Fachausschuss wird per 
Mitteilung informiert.  
 
Zu 3.  
Gemäß Beschluß AN/075/2019 wird die Verwaltung nach Austausch mit den Vertreter*innen 
der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der Gastronomieverbände ei-
nen Beschluss für den Rat formulieren, der neue Regeln für die Außengastronomie beinhal-
tet und somit die Fortschreibung den Gestaltungshandbuchs Kapitel H7 ergibt.  
 
Das Amt für öffentliche Ordnung wird den Beschluss AN/1266/2022 berücksichtigen und wie 
unter Punkt 3. gewünscht, die Kontrollen entsprechend umsetzen. 

2 
 
Auszusetzen wären bei Kontrollen demnach nur die verbleibenden Punkte des aktuellen Ge-
staltungshandbuchs 2017, da unter anderem die Barrierefreiheit unter H7.1 ausdrücklich 
ausgenommen ist: 
 
 Instandhaltung: angemietete Flächen sind vom Betreiber sauber und instand zu halten 
 Sonnenschirme sind vom Betreiber sauber zu halten 
 
Die Umsetzung des Beschlusses bedeutet aber nicht, dass keinerlei Kontrollen von Außen-
gastronomien durch die Abteilungen des Amtes für öffentliche Ordnung mehr stattfinden. 
Kontrollen finden weiterhin entweder im Rahmen sog. Routinekontrollen, bei denen die Ein-
haltung der gesetzlichen Regelungen und Erlaubnislagen geprüft wird oder bei konkreten 
Anlässen, beispielsweise bei Beschwerden aus der Nachbarschaft statt. 
  
Die Einsatzkräfte achten dabei auf verschiedene Aspekte, die sich aus baurechtlichen, ver-
kehrsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Regelungen, kommunaler Satzungen sowie Lan-
des- und Bundesgesetzen ergeben.  
Grundlage der Kontrollen ist dabei stets die dem Gastronomen erteilte Genehmigung für die 
Sondernutzung des öffentlichen Raumes mit den jeweiligen Auflagen. Die Auflagen ergeben 
sich aus den o.g. Rechtsvorschriften und beinhalten u.a. Vorgaben zur Barrierefreiheit und 
zur Verkehrssicherheit. Rein stadtgestalterische Themen sind in der Regel nur als Hinweise 
für den Gastronomen in die Genehmigung aufgenommen, die Ausnahme bilden einige Berei-
che (bspw. Rheingarten, Bahnhofsvorplatz) der Stadt, in denen diese in die Genehmigungs-
auflagen eingeflossen sind. Kontrollschwerpunkt sind von jeher die Einhaltung der genehmig-
ten Außengastronomieflächen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und Rettungswege 
freizuhalten sowie Sicherheitsaspekte des aufgestellten Mobiliars. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofsvorplatz

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Details

Aktenzeichen
2451/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.09.2022
Erstellt
04.08.2022 13:24