1371/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „ÖPNV-Ausbau und Kapazitätserweiterungen“ Aktenzeichen 134/22 B
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 134/22 17.04.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „ÖPNV-Ausbau und Kapazitätserweiterungen“ Ak- tenzeichen 134/22 B Sehr geehrter, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.07.2022 und Ihre Überlegungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kölner Stadtbahnnetzes. Ihre Darstellungen sind insbeson- dere vor dem Hintergrund der beschlossenen Klimaneutralität bis 2035 und der ange- strebten Mobilitätswende nachvollziehbar. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilte mir hierzu nun mit, dass die Stadt Köln derzeit auf vielen Ebenen bemüht ist, das Stadtbahnnetz durch Erweiterung der Kapazitäten und Streckenausbau zu ertüchtigen. Diesbezüglich wird auf die „ÖPNV- Netzentwicklung“ verwiesen, die Sie unter folgendem Link finden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107470 Die Darstellungen konkretisieren die Maßnahmen aus dem 2017 beschlossenen Nah- verkehrsplan Köln. In der Strategie „Klimaneutrales Köln“ wird angemerkt, dass die vorgesehenen Maß- nahmen der ÖPNV-Netzentwicklung beschleunigt werden müssen, um zur Zielerrei- chung beizutragen. Auch bedarf es eines weiteren Ausbaus des ÖPNV. Diese berech- tigten Forderungen stehen allerdings derzeit unter einem großen Finanzierungsvorbe- halt, den es in den kommenden Jahren gemeinsam mit Bund und Land aufzulösen gilt, wenn der Anteil des ÖPNV am Modal Split signifikant erhöht werden soll. Eine Möglichkeit, diese Problematik zu diskutieren, besteht in dem gerade angelaufe- nen Prozess zur Erstellung des Nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“. - 2 - Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Rahmen einer Online-Befragung zum Leit- bild bereits stattgefunden: https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/71716/in- dex.html. Es wird im weiteren Verlauf der Erstellung des Plans vielfältige weitere Möglichkeiten geben, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge zur Mobilitätsentwicklung in Köln – wie die von Ihnen mit Ihrer Anregung eingereichten Ideen zum ÖPNV-Ausbau, die wir gerne mit aufnehmen, – zu machen. Gerne können Sie diese Beteiligungsformate, über die regelmäßig auf der städtischen Homepage und in den Medien informiert wird, nutzen. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält der Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für nachhaltige Mobilitäts- entwicklung, Herrn Dörkes unter Telefonnummer: 0221/221-27808 oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de wenden. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 25.04.2023 1371/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 11.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „ÖPNV-Ausbau und Kapazitätserweiterungen„ Aktenzeichen 134/22 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln-Innenstadt Köln, 15. Juli 2022 Anregung nach 8 24 der GO NRW zum ÖPNV-Ausbau und Kapazitätserweiterungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, seit 2014 lebe ich in Köln und verfolge den ÖPNV-Ausbau als Verkehrsgeograph mit großem Interesse. Ich wende mich deshalb nach $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit der Bitte an Sie und den Rat der Stadt Köln, den ÖPNV-Ausbau zu intensivieren und die Komplexität eines leistungsgerechten Nahverkehrsausbaus zu berücksichtigen. Die aktuellen Planungen beim ÖPNV-Ausbaus zur Kapazitätserweiterung sind darauf ausgelegt den ÖPNV in einem Rahmen zu erweitern, der den zu erwartenden Bedarf gerade decken kann. Diese Planung „am Limit” wurde durchaus von Studien begleitet und ermöglicht den Erhalt eines Status Quo beim Modal Split. Sie gehen jedoch nicht weit genug, um den ÖPNV in seiner Attraktivität so zu gestalten, dass er eine Verkehrswende nachhaltig stützt. Die größten Schwachstellen des ÖPNV finden sich bei der Stadtbahn, die als Rückgrat des Kölner Nahverkehrs anzusehen ist. Aufgrund unzureichender S-Bahn- Verbindungen und keinen alternativen leistungsstarken Verkehrsmittel, fungiert die Stadtbahn als Massentransportmittel und ist in ihrer Bedeutung folglich einer U-Bahn gleichzusetzen. Dies belegen auch die hohen Fahrgastzahlen der Kölner Verkehrsbetriebe. Die Bedeutung der Stadtbahn als Massentransportmittel muss Planungen immer zu Grunde gelegt werden. Auf das entsprechend hohe Verkehrsaufkommen ist das Netz in der heutigen Form jedoch nicht ausgerichtet. Die Kapazitätserweiterungen über längere Züge ist erfreulich, aber mit 20% auf den Linien 4, 13 und 18 sowie 50% auf den Linien 1 und 9 knapp bemessen. So legte eine Untersuchung der KVB zur Ost-West-Achse dar, dass sich die Auslastung bei einer Kapazitätserweiterung von 25%, angesichts des Stadtwachstums, in einem mit 2019 vergleichbaren Rahmen bewegen dürfte. Die verbleibende Kapazitätserweiterung von dann rund 20% könnte die Überfüllung einzelner Fahrten vermeiden, aber nur unzureichend Reserven zur Verfügung stellen. Besonders vor dem Hintergrund eines attraktiveren ÖPNV, der geplanten günstigeren Ticketangebote sowie einem Wandel im Mobilitätsverhalten, muss aber mit einer deutlichen Nachfragesteigerung gerechnet werden. Darüber hinaus ist bekannt, dass gerade auf den zentralen Linien-Ästen (Innenstadttunnel und Ost-West-Achse) die Trassenkapazitäten vollständig ausgereizt sind. Die Bündelung vieler Linien auf den selben Gleisen, verhindert weitere Takterhöhungen, die für einen attraktiven Nahverkehr nicht unerheblich wären. Das Netz ist durch die hohe Auslastung darüber hinaus ungewöhnlich störanfällig. Schon jetzt vergeht kaum ein Tag, an dem manche Linien, besonders die Linie 18, ihren Fahrplan nicht mehr einhalten können. Wenn ganze Fahrpläne nicht mehr eingehalten werden und die Züge quasi „irgendwann in die Bahnhöfe einfahren, sollte klar werden, dass ein dringlicher Handlungsbedarf besteht. Was erst geschieht, wenn ein Zug im Innenstadttunnel einen Defekt hat, gleicht einem Infarkt. Ich werbe deshalb dafür bauliche Maßnahmen zu prüfen, welche die Gleiskapazitäten auf den überlasteten Streckenabschnitten erhöhen. Ich sehe sowohl beim Innenstadttunnel im Bereich Appelhofplatz bis Poststraße, als auch bei der Ost-West-Achse zwischen Deutzer Freiheit und Neumarkt den Bedarf eines viergleisigen Ausbaus. Der Vorschlag auf der Ost-West-Achse eine oberirdische sowie eine Tunnellösung zu kombinieren, empfinde ich deshalb als nachvollziehbar und langfristig auch nachhaltig. Schließlich kann neben der Linien 9 dann auch die Linie 7 in einem 5 Minuten Takt bedient werden, die Linie 1 theoretisch im 3 Minuten Takt, sollte der Bedarf dies erfordern. Hierfür kann ich mir alternativ zum Rhein-Tunnel auch eine Erweiterung der Deutzer Brücke oder eine Linie 7 im Mischverkehr vorstellen. Im Innenstadttunnel entfällt mittelfristig die Linie 16, allerdings dürfte sie von der Stammheim/ Flittard-Linie ersetzt werden. Auch hier bestünde keine Möglichkeit, die Taktung der Linien 4 und 18 zu erhöhen. Ein viergleisiger Ausbau mit Entzerrung der Linien 3, 4 und der Flittard-Linie von den Linien 18 und ggf. 19 (von/nach Hürth-Zentrum) würde die Kapazitäten deutlich erweitern und den Betriebsablauf verbessern. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit und des geringen Platzangebots könnte man hier auf komplexe Überwerfungsbauwerke wie am Ebertplatz verzichten, sondern nur ein zentrales Überwerfungsbauwerk für die Haupttrassen vorsehen. Der Bau könnte an eine Verlängerung des Innenstadttunnels zum Barbarossaplatz/ Bahnhof-Süd gebunden werden. Da diese Erweiterungen im Untergrund realisiert werden müssen, sind sie teuer und bezüglich der Nachhaltigkeit kritisch zu bewerten. Da solche Bauwerke aber für viele Jahrzehnte errichtet werden und merkliche Vorteile für die Mobilitätswende bieten, empfinde ich die Maßnahmen, welche auf relativ kurzen, als kritisch zu bewertenden Abschnitten umgesetzt werden müssten, als vertretbar. Die Tragweite dieser Vorschläge ist mir also bewusst. Dennoch sollte die Möglichkeit einer Umsetzung, besonders vor dem Hintergrund abrufbarer Fördermittel sowie des Anspruches eines zuverlässigen und leistungsstarken ÖPNV, zumindest fachlich geprüft und in den zuständigen Gremien und Ausschüssen diskutiert werden. Ich beantrage folglich eine fachliche Prüfung einer baulichen Erweiterungen der Gleiskapazitäten auf den ausgelasteten Streckenabschnitten der Kölner Stadtbahn in der Innenstadt. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1371/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 15:24