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1897/2020

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge zu Top 8.5.4 "Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019" in der Sitzung vom 10.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.06.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3852 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  25.06.2020 
 1897/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge zu Top 8.5.4 
"Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019" in der Sitzung 
vom 10.03.2020 
In der Sitzung vom 10.03.2020 wurde in TOP 8.5.4 über die Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und 
Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2019 (0659/2020) berichtet. 
 
Hierzu wurden von Frau Dr. Butterwegge Fragen an die Verwaltung gerichtet, die im Folgenden be-
antwortet werden. 
 
Frau Dr. Butterwegge nimmt Bezug auf die Anlage 1 der Mitteilung und  
 
 bittet um Darstellung, welche Veränderungen sich seit dem 01.08.2019 in der Inanspruch-
nahme abzeichnen 
 fragt nach, warum die Inanspruchnahme in dem Modul „Teilhabe am sozialen und kulturellen 
Leben“ im Rechtskreis SGB II so gering ausfalle 
 hinterfragt, warum die Anzahl der bewilligten Gruppen- und Klassenfahrten in Vergleich zum 
Vorjahr gesunken sei und bittet um Erläuterung, wie dieser Rückgang zustande komme 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit der Mitteilung 0659/2020 wurde der Mittelabfluss für die Bildungs- und Teilhabeleistungen und die 
Anzahl der abgerechneten Module je Kind für das Jahr 2019 und im Vergleich zu den Vorjahren dar-
gestellt. Zu beachten ist hierbei, dass jedes in Anspruch genommen Modul nur einmal jährlich je Kind 
aufgeführt ist, auch wenn mehrere Bewilligungen im selben Jahr und in demselben Modul erfolgt sind. 
Eine monatliche Darstellung der Veränderung seit dem 01.08.2020 ist nicht möglich. Insgesamt lässt 
sich aber feststellen, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes 2019 im Vergleich zum 
Vorjahr vermehrt in Anspruch genommen wurden und zu Mehraufwendungen in den meisten Modu-
len geführt haben. Es ist insofern davon auszugehen, dass die Änderungen durch das Starke- Fami-
lien-Gesetz zum 01.08.2019 und das intensive Bewerben der Änderungen durch den Bereich Bildung 
und Teilhabe hierfür mitverantwortlich sind. 
 
Das Starke Familien Gesetz hat auch zu Änderungen in dem Modul „Teilhabe am sozialen und kultu-
rellen Leben“ geführt. Hier werden seit dem 01.08.2019 pauschal 15 €/mtl. berücksichtigt, sofern die 
Leistungsberechtigten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Modul können Mit-
gliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fä-
chern (z.B. Musikunterricht) oder auch die Teilnahme an Freizeiten gefördert werden. Die Anzahl der 
Bewilligungen für den Rechtskreis SGB II hat sich- wie in den letzten Jahren- auch in 2019 geringfü-
gig erhöht im Vergleich zum Vorjahr. Der mtl. Pauschalbetrag wurde zwar zum 01.08.2019 erhöht, 
dennoch ist der max. Jahresbetrag von insgesamt 180 € oftmals nicht ausreichend, um die tatsächlich 
anfallenden Kosten zu decken. Die Eltern sind nicht in der Lage darüberhinausgehende Kosten zu

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finanzieren. Ein weiterer Grund könnte auch darin liegen, dass Kinder ihre Interessen gelegentlich 
ändern und diverse Teilhabeleistungen nur für kürzere Zeit in Anspruch nehmen.  
 
Für Schülerinnen und Schüler werden ebenso wie für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder 
in Kindertagespflege betreut werden, die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Schul-) 
Fahrten anerkannt. Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten, die im Bewilligungszeit-
raum anfallen und sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen bewegen. Da nicht in jedem 
Schuljahr mehrtägige und kostenintensive (Auslands-) Klassenfahrten stattfinden und auch die Höhe 
der Kosten je Klassenfahrt sehr unterschiedlich sind, können sich in diesem Modul Schwankungen 
ergeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1897/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.06.2020
Erstellt
23.06.2020 07:41