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1344/2018

Erneuerung und Verlängerung von Lärmschutzwänden zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und der Anschlussstelle K-Merheim inkl. Nebenanlagen (K

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.05.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.05.2018, TOP 3.4

Beschreibung Lärmschutzwände A4

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Lärmschutzwand A4

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschreibung Lärmschutzwände A4

11279 Zeichen

A 4 Autobahnkreuz Köln-Ost bis Anschlussstelle Köln-Merheim
Erneuerung und Verlängerung Lärmschutz (45-7005) -  Sanierung (Stand 4/2018) -
pacrhrpihung des Vorhabens Lärmsanierung bzw. Zusammenfassung der Unterlagen aus 2010
Zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Köln-Ost und der Anschlussstelle (AS) Köln-Merheim muss der 
Fahrbahnbelag der Autobahn A 4 erneuert werden. In diesem Autobahnabschnitt ist es u.a. wegen 
fehlender Standsicherheit und Dauerhaftigkeit auch notwendig, die vorhandenen 2,5 m bis 3 m hohen 
Lärmschutzwände (LSW) zu erneuern statt weiterhin im m er wieder reparieren zu müssen. Sinnvoll ist 
dabei, diese Wände nach berechneten Erforderlichkeiten auf bis zu 6,50 m über Fahrbahnoberkante 
zu erhöhen und an drei Stellen um einige M eter zu verlängern.
Zwei dieser Stellen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet LSG-5008-0005 „Freiräume und Grünver­
bindungen zwischen Brück, Dellbrück, Merheim und Holweide": am nördlichen Fahrbahnrand am Bau­
ende über 88 m Länge und am südlichen Fahrbahnrand am Bauende über 72 m Länge.
Flierfür ist 2010 auf der Grundlage einer landschaftspflegerischen Begleitplanung und eines arten­
schutzrechtlichen Fachbeitrags bei der ULB (heute UNB) der Stadt Köln ein Antrag auf Befreiung gemäß 
§ 69 LG NW gestellt worden. Zur gleichen Zeit hat die zuständige Bezirksregierung Köln/HLB (heute 
HNB) für die weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile der Lärmsanierung (Einzelfallprüfung 
nach UVPG, Eingriffsregelung, Artenschutz) ihre Zustimmung bzw. Erlaubnis erteilt.
Die Befreiung der UNB der Stadt Köln hierzu fehlt.
Entgegen der Beantragung (2010) soll die südliche LSW von 72 m (um ca. 35 m gekürzt) auf 37 m Länge 
errichtet werden, so dass der Eingriff in den Laubmischwald (AG 2 2 3) innerhalb des LSGs kom plett ver­
mieden werden kann (Vermeidungsmaßnahme V 1). Somit werden insgesamt über eine Länge von 125 
m (88  m + 37 m, statt insg. 160 m) LSW innerhalb des LSGs neu zu errichten zu sein.
Versiegelt werden danach 25 m 2 im LSG ausschließlich Straßenbegleitgrün m it und ohne Gehölze (Bio­
topw ert 4 bzw. 2) und auch baubedingt sind ausschließlich diese Biotope des Straßenbegleitgrüns be­
troffen.
Die Kompensation der ursprünglichen Planung erfolgt über Anpflanzung von Gehölzen in geringem 
Umfang vor Ort (A 1 m it 190 m2) und über die bereits realisierte Ersatzmaßnahme „Camp A ltenrath" 
(Ökokonto m it 218 W ertpunkten im Rhein-Sieg-Kreis).
W eitere Maßnahmen sind:
S  1 -  Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten 
S  2 -  ordnungsgemäßer Umgang m it umweltgefährden Stoffen
S 3 -  Risikoabschätzung hinsichtlich der Bodenbelastung für die Altdeponieflächen im Planungsgebiet 
G l -  Ansaat von Landschaftsrasen auf Straßenböschungen (4.240 m2)
G 2 -  Anpflanzung von Gehölzen auf den Straßenböschungen (3.150 m2)
Beschreibung des Vorhabens Lärmsanierung hinsichtlich des Details Torsionsbalken
Bei der weiteren Detailplanung (hier Ausführungsplanung) wurde festgestellt, dass an den drei Unter­
führungen in diesem Autobahnabschnitt die Tragfähigkeit der Bauwerke nicht ausreicht; diese Brücken 
können die enormen Kräfte, die auf die 6,5 m hohen LSW wirken, nicht gesichert aufnehmen. Um einen 
Brückenneubau zu vermeiden, ist der Anbau eines Randbalkens geplant, der die Torsionskräfte (Tor­
sion beschreibt die Verdrehungskräfte) aufnim m t, ein sogenannter Torsionsbalken. Dazu wird neben 
dem Überbau des Brückenbauwerks der Torsionsbalken (TB) an die Fahrbahn der A 4  auf gleichem 
Niveau angehängt und später die LSW auf den Balken aufgesetzt und verankert. Direkt unterhalb des 
TBs in den Untergrund stabilisieren Bohrpfähle (Durchmesser ca. 80 cm, 6 bis 9 m tief) bzw. teils auch 
zusätzlich Stützen den randlichen Balken (vgl. technische Pläne).

A 4 Autobahnkreuz Köln-Ost bis Anschlussstelle Köln-Merheim
Erneuerung und Verlängerung Lärmschutz (45-7005) -  Sanierung (Stand 4/2018) -
Die Flächen unterhalb des TBs sind teils keine klassischen Versiegelungsflächen, werden hier aber als 
solche deklariert, da sie nicht mehr als direkte Versickerungs- bzw. Vegetationsflächen zur Verfügung 
stehen. Unterhaltungstreppen (jeweils ca. 1 m breit, 5 m lang, berechnet m it 5 m2) sind unentbehrlich; 
die bisher vorhanden werden zurückgebaut (Entsiegelung) und um einige M eter versetzt neu gebaut 
(Versiegelung) und demnach nicht in Ansatz gebracht. Darüber hinaus wird eine weitere Unterhal­
tungstreppe und eine Winkelstützmauer als Versiegelungsfläche berechnet.
Die W inkelstützmauer (ca. 130 m x ca. 1 m x 0,9 m bis 1,35 m hoch) aus Stahlbetonfertigteilen an der 
nördlichen Autobahnböschung ist zum Schutz der Straße „M ielenforster Kirchweg" erforderlich (von 
Unterführung Ostmerheimer Str./ca. km 85+720 bis km 85+850) und wird m it 130 m2  versiegelte Flä­
che berücksichtigt; davon befindet sich ein Anteil von ca. 20 m 2 im LSG (km 85+830 bis km 85+850).
Es sind insgesamt fü n f Torsionsbalken an der Autobahn vorgesehen, die sich nur teils im LSG befinden 
(vgl. schematische Skizze):
Unterführung Faulbach (Plan LSW 1.6)
an südlicher Seite der A 4 ein Torsionsbalken (34,18 m x 1 m x 1,20 m) aus Spannbeton-Fertigteil; 
34,18 m ./. 10 m Unterführung (ca.), somit werden bei 1 m Breite insgesamt 24,18 m2  versiegelt, davon 
ca. 12 m 2anteilig innerhalb des LSG.
(Anmerkung: 1 Bohrpfahl wird westlich im LSG und außerhalb des Bereichs des Faulbachs eingebracht; 
die versetzte Unterhaltungstreppe befindet sich am östlichen Widerlager außerhalb des LSG).
Unterführung Ostmerheimer Str. (Plan LSW 1.7)
an der nördlichen und südlichen Seite der A 4 jeweils ein Torsionsbalken (34,31 m x 1 m x 0,60 m) aus 
Stahlbeton (Ortbeton);
34,31 m ./. 12 m Unterführung (ca.), somit werden bei 1 m Breite je TB 22,31 m 2 versiegelt, d.h. insge­
samt 44,62 m 2 und 5 m 2 eine weitere Unterhaltungstreppe (im LSG) somit insgesamt 49,62 m2, davon 
ca. 27,31 m 2 ((2 x 11,15 m2) + 5) innerhalb des LSG.
(Anmerkung: die weitere Unterhaltungstreppe ist an dieser Stelle erforderlich, damit auf beiden Seite 
der TB begangen werden kann.)
Unterführung KVB (Plan LSW 1.10)
an der nördlichen und südlichen Seite der A 4 jeweils ein Torsionsbalken (18 m x 1 m x 1,50 m) aus 
Stahlbeton (Ortbeton);
18 m ./. 8,5 m Unterführung (ca.), somit werden bei 1 m Breite je TB 9,5 m 2 versiegelt, d.h. insgesamt
19 m2 , die kom plett, also m it 19 m2 innerhalb des LSGs liegen.
Insgesamt werden im Zuge der Ausführungsplanung/TB weitere 223 m2  (130 + 24,18 + 49,62 + 19) 
Fläche versiegelt, die zu kompensieren sind; davon sind etwa 78,31 m2(20  + 12 + 27,31 + 19) innerhalb  
des LSGs.
Dafür und auch für den nach Bau wiederherzustellenden Arbeitsraum (baubedingte Auswirkungen) 
sind stark vorbelastete Autobahnseitenbereiche bzw. Bereiche unterhalb des TBs betroffen, die teils 
versiegelt oder Straßenbegleitgrün sind. Analog zum LBP aus 2010 sind hierfür Böschungen m it Ge­
hölzbestand (V A I3) m it 4 Biotopwertpunkte (BW) bzw. ohne Gehölzbestand (V A I 2) m it 2 BW heranzu­
ziehen; der Einfachheit halber wurden nur 4 BW zugrunde gelegt.
Maßnahmen und Kompensation zum Detail Torsionsbalken
Sämtliche Vegetationsflächen im LSG werden als Tabuflächen deklariert und darüber hinaus die nicht 
benötigten Gehölzflächen geschützt, ggf. m it einem Holzlattenzaun parallel zur Autobahn abgeschirmt 
(Schutzmaßnahme S 4).
2

A 4 Autobahnkreuz Köln-Ost bis Anschlussstelle Köln-Merheim
Erneuerung und Verlängerung Lärmschutz (45-7005) -  Sanierung (Stand 4/2018) -
Die baubedingt beanspruchten Flächen der Straßenböschungen werden im Anschluss an die Baumaß­
nahme durch Ansaat und Anpflanzung wiederhergestellt (wie 2010: Gestaltungsmaßnahmen G 1 und 
G 2) und sind als in-sich ausgeglichen anzusehen.
Durch die Verkürzung der geplanten neuen Lärmschutzwand (s.o) um 35 m an der südlichen Unterfüh­
rung der KVB (Vermeidungsmaßnahme V 1, s.o.) bleiben Straßenbegleitgrün (V A l2m it 2 BW) und Laub­
mischwald (AG 2 23 m it 6 BW) erhalten.
Östlich der KVB-Unterführung befindet sich eine versiegelte Direktzufahrt von der A 4, Fahrtrichtung 
(FR) Olpe zu einem Regenrückhaltebecken („T."), die m ittlerw eile ohne Funktion ist. Die Flächen befin­
den sich im öffentlichen Eigentum (Straßen.NRW und Stadt Köln). Durch die Entsiegelungsmaßnahme  
(Ausgleichsmaßnahme A 2, s. Maßnahmenplan Nr. 3) von insgesamt ungefähr 648 m2  können die 
Flächen durch die Anpflanzung von entsprechenden Gehölzen 240 m2  zur Straßenböschung (x 4 BW = 
960) und 408 m2  zum Laubmischwald AG22 3  (x 6 BW = 2.448) zurückgeführt werden. Somit kann eine 
größere zusammenhängende Waldfläche (wieder) entstehen.
Die Eingriff von insgesamt 223 m2  Fläche (fiktiv x 4 BW = 892) ist m it der Entsiegelungsmaßnahme A 2 
(960 + 2.448 = 3.408) über die Mindestanforderungen hinaus ausgeglichen, einschließlich der anteili­
gen Bereiche innerhalb des LSGs.
Hinsichtlich w eiterer Belange wird Bezug auf die Unterlagen zum Gesamtbauvorhaben Lärmschutz ge­
nommen.
Kompensation des Gesamtbauvorhaben Lärmschutz
Das Kompensationskonzept sieht somit drei Maßnahmen vor:
1. Anpflanzung von Gehölzen A 1 (2010)
2. Ersatzmaßnahme bei „Camp Altenrath" (2010, bereits realisiert)
3. Entsiegelungsmaßnahme A 2 (2015/2016 Detailplanung Torsionsbalken)
Insgesamt werden somit die unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch diese Maßnahmen kompen­
siert.
Zur Stellungnahme des städtischen Amtes 572/1 vom 29.08.2016
Das Bauvorhaben ist Teil der Gesamtmaßnahme ,grundhafte Sanierung der A 4' in dem Autobahnab­
schnitt Autobahnkreuz Köln-Ost bis Anschlussstelle Köln-Merheim und keine Ausbaumaßnahme.
Der Einbau der 6,5 m hohen Lärmschutzwände erfolgt grundsätzlich von der Autobahn aus.
Die Torsionsbalken werden seitlich in die vorhandene Autobahnböschung m it Bohrpfählen gegründet 
und ggf. zusätzlich m it Stützen versehen. Das unter der jeweiligen Brücke liegende Gelände einschließ­
lich der Faulbach bleibt ansonsten unberührt.
Eine wasserrechtliche Genehmigung fü r den Torsionsbalken über den Faulbach am südlichen Rand der 
A 4 ist nach § 22 LWG (ehemals § 99) nicht erforderlich.
Da es zu Verzögerungen bei den Tunnelarbeiten an der B  55a der Stadt Köln kommt, wird sich der 
Baubeginn dieses Bauvorhabens ebenfalls entsprechend w eiter verzögern.
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A 4 Autobahnkreuz Köln-Ost bis Anschlussstelle Köln-Merheim
Erneuerung und Verlängerung Lärmschutz (45-7005)
schematische Skizze
Längen sind m aßstäblich (1:50) 
Breiten fre i g e w ä h lt
Torsionsbalken
Unterführung 
Faulbach 
B = ca. 10 m
84+991
BA
85+419 LSW
neu
Torsionsbalken
beide FR  
L = 34,31m 
B = 1 m 
H = 0,60 m
Torsionsbalken
beide FR  
L= 18 m 
B = 1 m
H  = 1,50 m
166 m
Unterführung
Fahrtrichtung Köln
B = ca. 12 m
---------------B A B  4 ----------------
Fahrtrichtung Olpe
921 m vorhandene LSW erhöhen
Torsionsbalken
L = 34,18 m 
B = 1 m 
H  = 1,20 m
1
85+965
erhöhen
KVB-
Unterführung 
B  = ca. 8,5 m j
85+984LSW neu 
statt 72 m 
jetzt 37 m
s
N
A S  Köln-Merheim

A 4
Fahrtrichtung 
(FR) Köln
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Fahrtrichtung 
(FR) Olpe
Ausgleichsmaßnahme 
A 2: Entsiegelung
rj
A 4 Lärmsanierung (45-7005) 
Maßnahmenplan-Nr. S^svtsiegelung
Sfraßen.N w.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Maßstab:
1:2000

Lärmschutzwand A4

455 Zeichen

mm Neubau Lärmschutzwand

KölnGIS er j
Auszug aus: Entwicklungsziele GB LPWH, LP Schutzgebiete, Zusatzgrafik u.a. nm Vorhandene zu erhöhende * Stadt Köln
Lärmschutzwand

Maßstab 1:5000 Datum: 25.4.2018

m

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1344/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung und Verlängerung von Lärmschutzwänden zwischen dem Autobahnkreuz Köln-
Ost und der Anschlussstelle K-Merheim inkl. Nebenanlagen, Bez. 8, L 25 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung und Verlängerung von Lärm-
schutzwänden zwischen AK Köln-Ost und AS Merheim, inkl. Nebenanlagen einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes ge-
mäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
 
Alternativbeschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplanes gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant an der BAB A4 Köln – Olpe im Streckenabschnitt 
AK Köln Ost bis Anschlussstelle Köln Merheim auf einer Länge von ca. 1 km eine Erneue-
rung und Verlängerung der vorhandenen Lärmschutzwände. Durch eine Erhöhung der vor-
handenen Lärmschutzwände von ca. 3 m auf ca. 6,5 m soll der Lärmschutz für das Wohnge-
biet südlich der A4 und für das Mischgebiet nördlich der A4 verbessert werden.  
Südlich der A4 beginnt die Erneuerungsmaßnahme in der Tangente von der A3 auf die A4 
und schließt hier an eine vorhandene Lärmschutzwand an. Die neue Lärmschutzwand endet 
an der AS Merheim mit der Einbindung in einen vorhandenen Erdwall.  
 
Verbunden mit dieser Maßnahme ist die Installation von 5 Torsionsbalken (inkl. 1 Unterhal-
tungstreppe) an 3 Unterführungen der Autobahn und einer Winkelstützmauer an der nördli-
chen Autobahnböschung zum Schutz der Straße „Mielenforster Kirchweg“.  
Das Baurecht wird ohne Planfeststellung/Plangenehmigung  nach § 74 (7) VwVfG („Fälle 
unwesentlicher Bedeutung“) erlangt. 
 
Mit dem Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ist ein Landschafts-
pflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorgelegt worden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Der bau- und anlagenbedingte Eingriff mit einem vertretbaren Flächenumfang findet inner-
halb des bestehenden Straßenkörpers in überwiegend geringwertige Biotoptypen wie Stra-
ßenbegleitgrün, Böschungen ohne und mit Gehölzbestand statt. 
 
Hierbei erfolgt der Bau der Lärmschutzwände von der der Straße zugewandten Seite der 
Wälle aus, so dass die bauzeitliche Inanspruchnahme (ca. 6.000 m²) hauptsächlich gehölz-
freie Straßenböschungen betrifft. Die anlagebedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahme, 
bestehend aus der Installation von neuen Lärmschutzwänden und den damit verbundenen 
Stabilisationsmaßnahmen (Torsionsbalken, Stützmauer), beträgt insgesamt ca. 275 m², 78 
m² davon liegen im Landschaftsschutzgebiet 25 „Freiräume und Grünverbindungen zwischen 
Brück, Dellbrück, Merheim und Holweide“.  
 
Aufgrund der dargelegten Maßnahmen bzgl. Vermeidung, Minimierung und   Kompensation 
werden erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft weitgehend vermieden 
Die Wiederherstellungs- und Kompensationsmaßnahmen setzen sich zusammen aus der 
Ansaat von Landschaftsrasen (4.240 m²) und der Anpflanzung von einheimischen, standort-
gerechten Gehölzen (3.340 m²) auf den Straßenböschungen und als anteilige Ersatzmaß-
nahme der bereits realisierten Rückbaumaßnahme der belgischen Kaserne „Camp Altenrath“ 
in der Wahner Heide (Rhein-Sieg-Kreis). 
 
Die Bezirksregierung Köln hat dem Eingriff und der geplanten Kompensation des Landesbe-
triebs Straßenbau NRW bereits zugestimmt.  
 
 
Artenschutz:

3 
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde von der Höheren Naturschutzbehörde geprüft und 
hat keine Hinweise auf planungsrelevante Arten im Bereich der Baumaßnahme ergeben. Bei 
den für das Messtischblatt belegten Arten sind Vorkommen innerhalb des Wirkraumes 
und/oder eine projektbedingte Betroffenheit ausgeschlossen. Verbotstatbestände gem. § 44 
(1) BNatSchG werden nicht verletzt. 
 
Während der Bauzeit kommt es zu Beeinträchtigungen von Tieren durch Lärmeinwirkungen 
und optischer Reize. Da die Baumaßnahme jedoch innerhalb eines von Verkehrslärm stark 
vorbelasteten Bereichs entlang der BAB 4 durchgeführt wird und die baubedingten Störun-
gen nur temporär wirken, wird diese Beeinträchtigung nicht als erheblich eingeschätzt. 
 
Die Rodungs- und Fällarbeiten werden außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. 
Eine ökologische Baubegleitung wurde angeraten, die ebenfalls die Beachtung der Verbots-
tatbestände des § 44 BNatSchG sicherstellt. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Erneuerung und Verlängerung der Lärmschutzwände in dem o. a. Autobahnabschnitt 
stellt eine aktive schalltechnische Schutzmaßnahme dar, die zukünftig sicherstellen soll, dass 
die zulässigen „Lärmsanierungsgrenzwerte“ von 70dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht 
eingehalten werden. Eine diesbezüglich erfolgreiche Anwohnerklage führte zu der oben dar-
gelegten Planung. Die Versagung einer Befreiung würde daher sowohl den Antragsteller als 
auch die Anwohner unzumutbar belasten. Ebenfalls besteht auch ein öffentliches Interesse 
daran, die an die Autobahn angrenzenden Bereiche vor einem unnötig hohen und technisch 
vermeidbaren Lärmpegel zu schützen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden 
die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als zu 
gewähren angesehen.  
Das öffentliche Interesse überwiegt für diese Maßnahme gegenüber den Belangen von Natur 
und Landschaft. 
 
Somit kann aus Sicht der UNB eine Befreiung nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Anlagen 
 Beschreibung Lärmschutzwände A4 
 Lage Lärmschutzwand A4

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1344/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.05.2018
Erstellt
24.04.2018 11:11