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AN/1394/2022

Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen der Ausländerbehörde

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 16.08.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.08.2022, TOP 6.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2997 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
An den 
Vorsitzenden des Integrationsrats 
Herrn Tayfun Keltek 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.08.2022 
 
AN/1394/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.08.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeenden 
Maßnahmen der Ausländerbehörde 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages -
ordnung der Sitzung des Integrationsrates am 16.08.2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei 
der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Aus-
länderbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Refor-
men im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit verbessert 
sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in 
Köln.  
 
2. Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstel-
lung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es 
wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei 
sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. 
aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer 
Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft wer-
den, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch 
das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine 
individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte 
der Bildungschancen zu berücksichtigen.

- 2 - 
 
 
3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Aus-
reisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sach-
verhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrecht-
liche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Be-
ratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeenden-
den Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Perso-
nen betroffen sind.  
 
4. Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den 
nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer 
GRÜNEN-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Niklas Kienitz  
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt- 
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 6.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1394/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
16.08.2022
Erstellt
16.08.2022 12:57