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Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen der Ausländerbehörde
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1394/2022 vom 16.08.2022
Stand: Am 16.08.2022 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus An den Vorsitzenden des Integrationsrats Herrn Tayfun Keltek Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.08.2022 AN/1394/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.08.2022 Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Sicherstellung des Kinderwohls bei aufenthaltsbeenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages - ordnung der Sitzung des Integrationsrates am 16.08.2022 zu setzen. Beschluss: 1. Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Aus- länderbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Refor- men im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in Köln. 2. Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstel- lung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft wer- den, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen. - 2 - 3. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Aus- reisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sach- verhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrecht- liche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Be- ratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Perso- nen betroffen sind. 4. Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNEN- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Geschäftsführer
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