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0448/2022

Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Rad)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.26

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2023

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Ansehen

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 14.06.2022

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Ansehen

Anlage 2 KVB Lastenradkonzept

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Ansehen

Anlage 8 - unterschriebene DE der BV Kalk 13.06.2022

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Ansehen

Anlage 5_Stellungnahme der Verwaltung und aktualisierte Beschlussvorschlag zu Ziffer 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Auszug BV Innenstadt 02.06.2022

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

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Ansehen

Anlage 7 Auszug BV Nippes 09.06.2022

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Ansehen

Anlage 6_Analyse Lastenradstation Außenbezirke_Neubrück

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2023

2505 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0448/2022
Stand: 26.01.2023 
Sachstandsbericht  
Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lastenrad): 
Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und Deutz 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durch-
führung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 
01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ in-
tegriert wird. 
2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – 
Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu 
soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung ver-
anlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen 
Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.  
3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu 
stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche. 
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtun-
gen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage 
der DAWI-Betrauung KVB Rad.  
6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro 
für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von 
der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelas-
tung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städti-
schen Haushalt führen kann.  
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da-
mit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert. 
Die KVB AG wird gebeten zu prüfen, ob seitens des Anbieters die Verfügbarkeits- und 
Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten werden können.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Pilotversuch ist am 09.12.2022 gestartet. Alle Infos hierzu sind im Internet abrufbar:

2 
 
https://kvb-lastenrad.koeln/  
 
Nächste Schritte: 
Der Pilotversuch wird beschlussgemäß evaluiert. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem 
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 14.06.2022

3698 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 15.06.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 4. Sondersitzung/15. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 14.06.2022  
öffentlich 
2.3 Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lasten-
rad): Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und 
Deutz 
0448/2022 
 Änderungsantrag von Die Fraktion vom 17.05.2022 
AN/1062/2022 
RM De Bellis-Olinger äußert ihre Freude über den geänderten Beschlussvorschlag 
der Verwaltung und bedankt sich nachdrücklich. 
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, verweist hinsichtlich des vorliegenden Änderungs-
antrages von Die Fraktion auf seine Ausführungen in der vergangenen Sitzung und 
regt an, den Antrag als Prüfauftrag mitzunehmen.  
 
1. Beschluss (mündlich geänderter Antrag von Die Fraktion, AN/1062/2022): 
 
Der Im Beschlusstext gennannte Punkt 2:  
 
„Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Berei-
chen – Stadteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zw ei Jahren anbie-
ten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer 
Unterstützung veranlassen. Das Angebot w ird durch vorübergehend eingerichtete 
Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.“ 
 
Wird ergänzt um den Satz:  
 
Die KVB AG wird gebeten zu prüfen, ob seitens des Anbieters die Verfügbar-
keits- und Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten wer-
den können.

2 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
2. Geänderter Beschluss (gem. Anlage 5 und geänderter Änderungsantrag von 
Die Fraktion, AN/1062/2022): 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der 
Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab 
dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem 
„KVB-Rad“ integriert wird. 
2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Berei-
chen – Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren 
anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit 
elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend 
eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.  
3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem 
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale An-
gebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Wo-
che. 
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Ver-
pflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt 
auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.  
6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 
150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergeb-
nisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was 
potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Ge-
winnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.  
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert 
und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert. 
 
Die KVB AG wird gebeten zu prüfen, ob seitens des Anbieters die Verfügbar-
keits- und Standortdaten, vergleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten wer-
den können.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 KVB Lastenradkonzept

10895 Zeichen

11. April 2022 
 
 
Lastenradverleihsystem 
Konzeptentwurf für die Zielstellung, Startdimensionierung und 
Standortbestimmung eines Lastenradverleihsystems

08. April 2022 
1 
 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 1 
1  Unterschied zum KVB‐Rad; Nutzen als ergänzende Möglichkeit der Nahmobilität .......... 2 
2  Prämissen ........................................................................................................................... 2 
3  Stufenkonzept .................................................................................................................... 3 
4  Ermittlung von Quartieren mit hohem Nachfragepotenzial .............................................. 3 
5  Dimensionierung des Leihradsystems ................................................................................ 4 
6  Grobe Abschätzung Anzahl Lastenräder in Stufen ............................................................. 7

08. April 2022 
2 
 
1 Unterschied zum KVB-Rad; Nutzen als ergänzende Möglichkeit 
der Nahmobilität 
Die Wege der Nutzer des KVB Rades beginnen in den meisten Fällen an einem Punkt A und 
enden an einem Punkt B. Das KVB‐Rad ist oftmals Teil der multi‐ oder intermodalen 
Wegekette des Nutzers. Das Stationssystem des KVB‐Rads ist so aufgebaut, die Nutzung des 
KVB‐Rades für diese Wegeketten mit einem für KVB und Stadt wirtschaftlich vertretbaren 
Aufwand auch außerhalb des Kerngebiets in der gesamten Stadtfläche anbieten zu können. 
Da keinerlei Erfahrungen bei der Stadt Köln oder der KVB mit einem Lastenradverleihsystem 
vorliegen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das KVB‐Radkonzept auf ein 
Lastenradverleihsystem übertragbar ist. Vielmehr ist es wichtig, die Nutzungszwecke und 
Nachfragefaktoren eines Lastenradverleihsystems zu identifizieren und ein daraus 
abgeleitetes Konzept stufenweise im Stadtgebiet Köln umzusetzen. Liegen bestehende KVB‐
Radstationen in den Angebotsräumen eines potenziellen Lastenradverleihsystems, sollten 
diese selbstverständlich auch als Basis für das Lastenradsystem dienen. Dabei ist jedoch 
wichtig zu betonen, dass die bestehenden KVB‐Radstationen nicht für zusätzliche Angebote 
dimensioniert sind. Auch diese müssten wie jede neue Station im dafür notwendigen 
Abstimmungs‐ und Genehmigungsprozess um die entsprechend notwendigen Flächen 
erweitert werden. 
 
2 Prämissen 
Ziel eines Lastenradverleihsystems ist letztendlich die Reduzierung des MIV und den damit 
einhergehenden Vorteilen für Stadtentwicklung und Klima. Für die Erstellung eines 
Konzeptes für ein Lastenradverleihsystem werden daher die nachfolgenden nutzungs‐ und 
nachfragebezogenen Prämissen aufgestellt: 
 Die Nutzung des Lastenradverleihsystems erfolgt vordergründig durch private Nutzer 
 Die Nutzung eines Lastenrads erfolgt von einem Ausgangsort (A) zu einem 
Aktivitätenort (B) und wieder zurück (A‐B‐A), wobei der Ausgangsort vor allem der 
Wohnort und der Aktivitätenort ein Geschäft oder sonstiger POI ist 
 Die Nutzung ist punktuell und zeitlich planbar (Fahrt zum Getränkemarkt, 
Picknickausflug am Sonntag, Umzug, etc.) 
 Die Zielgruppe findet sich vordergründig in der Altersklasse 18‐39‐jährige und ist 
nachhaltigen Mobilitätsangeboten zugewandt 
 Die Motivation für die Nutzung eines Lastenrads ergibt sich aus dem 
Nachhaltigkeitsgedanken oder aus einem Nutzenvorteil gegenüber anderen 
Verkehrsmitteln

08. April 2022 
3 
 
 Der Vorteil des Lastenrades liegt in der Zeitersparnis im dicht besiedelten Raum 
gegenüber dem Pkw, insbesondere im Parksuchverkehr 
 Eine gute Fahrradinfrastruktur sowie verkehrsberuhigte Räume erhöhen die 
Nutzungswahrscheinlichkeit eines Lastenrades 
3 Stufenkonzept 
Pilotphase: Potenziale ausschöpfen und Erfahrungen sammeln 
Ziel der Pilotphase ist es vor allen Dingen die Nachfragepotenziale und damit 
Erfahrungen für die weitere Auslegung des Systems zu sammeln. So sollte das System 
für ein festgelegtes Zeitfenster von z. B. einem Jahr vorerst auf Stadtteilebene 
getestet werden. Geeignete Stadtteile sind solche, in denen ein aus den Prämissen 
abgeleiteter höherer Nutzungsgrad erwartet werden kann. Weiter können die 
Prämissen überprüft werden und Grundannahmen für die Ausweitung des Systems 
geschaffen werden. (Wie viele Ausleihen pro Rad und Tag, Wie viele Fahrräder pro 
Station etc.) 
Ausbaustufe 1: Angebot optimieren und aufs Kerngebiet der Stadt ausweiten 
Die Erfahrungen aus der Pilotphase bilden die Grundlage für die Ausweitung des 
Angebots auf das städtische Kerngebiet, welches z. B. mit der Flexzone des KVB‐Rads 
übereinstimmt. In Ausbaustufe 1 werden die Erfahrungen für die Auslegung eines 
flächendeckenden Lastenradverleihsystems gesammelt. 
Ausbaustufe 2: Angebot in die Fläche bringen 
In Ausbaustufe 2 wird das Leihradsystem auf das gesamte Stadtgebiet Köln 
ausgeweitet. 
Am Ende der jeweiligen Ausbaustufen werden die Erfahrungen ausgewertet und die 
weiteren Stufen ggf. angepasst. 
Die Entscheidungen für die Umsetzung der weiteren Ausbaustufen sollen nach jeweils ein bis 
zwei Jahren dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.  Dabei ist auch eine Finanzierung 
im Rahmen einer DAWI sicherzustellen.  
4 Ermittlung von Quartieren mit hohem Nachfragepotenzial 
Ausgehend von den oben genannten Prämissen wird davon ausgegangen, dass die 
nachfolgenden Strukturdaten der 631Kölner Quartiere Einfluss auf die Nachfrage eines 
Lastenradsystems haben. Mit einer einfachen Rangfolgenbildung in den einzelnen Kriterien 
können damit die Quartiere für die Stufe eins bestimmt werden. 
 Zielgruppe  Altersstruktur (Rangfolge 1 = hoher Anteil Jüngerer, 631 = geringer 
Anteil Jüngerer)

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4 
 
 Motivation/ soziokulturelle Struktur  Wahlergebnisse (Rangfolge 1 = hoher Anteil 
progressiver Wähler, 631 = geringer Anteil progressiver Wähler) 
 Motivation Nutzen  Bebauungsdichte (Rangfolge 1 = hohe Dichte, 631= geringe 
Dichte) 
 Nachfrage  Bevölkerungsdichte (Rangfolge 1 = hohe Dichte, 631 = geringe Dichte) 
 Mobilitätskultur  Pkw‐Dichte (Rangfolge 1 = geringe Dichte, 631 = hohe Dichte) 
 
Abbildung 1 zeigt exemplarisch anhand einer Rangfolge der Kriterien Altersstruktur, 
Bevölkerungsdichte und Pkw‐Dichte, welche Quartiere für den Start sich besonders eignen. 
Diese Karte muss noch um die anderen Kriterien erweitert werden. 
Abbildung 1: Quartiere mit hohem Nachfragepotenzial  
 
5 Dimensionierung des Leihradsystems 
Die Dimensionierung des Testangebots erfolgt vor allem mit Blick auf ein attraktives 
Angebot. Da das Ziel die Reduzierung des MIV ist, also letztlich, dass sich ein Nutzer für ein 
Lastenrad statt für einen Pkw entscheidet, muss das Lastenrad einen Vorteil gegenüber dem

08. April 2022 
5 
 
Auto haben. Neben dem ruhigen Gewissen, bewusst etwas fürs Klima getan zu haben, muss 
die Nutzung auch einen zeitlichen und monetären Vorteil mit sich bringen. Unterstellt man, 
dass sich die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten zwischen Pkw und Lastenrad im dicht 
besiedelten Raum nur geringfügig voneinander unterscheiden, ist der Vorteil vor allem im 
Zugang zum System und im Abgang vom System zu suchen. So muss ein Lastenrad in der 
Entfernung zum Wohnort aufzufinden sein, in der dies auch der privaten Pkw, der im 
öffentlichen Raum geparkt ist wäre. Es wird unterstellt, dass diese Toleranzschwelle bei 5 
Minuten fußläufiger Entfernung liegt. Der zeitliche und nervliche Vorteil des Lastenrades 
ergibt sich dann beim Abgang vom System, da nicht erst umständlich und nervenaufreibend 
nach einem Parkplatz gesucht werden muss. Ausgehend von einer Gehgeschwindigkeit von 5 
km/h und einem Umwegefaktor von 1,3 ergibt sich damit ein Einzugsgebiet der Station von 
ca. 250 m und einer Abdeckung von ca. 200.000 m². Anhand dieser überschlägigen 
Betrachtung kann bezogen auf eine besiedelte Fläche die Anzahl notwendiger Stationen 
ermittelt werden. 
Anhand dieser überschlägigen Annahmen, kann die Anzahl der notwendigen Stationen je 
Stadtquartier berechnet werden. 
Abbildung 2: Anzahl der notwendigen Stationen je Quartier

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6 
 
Auf Basis dieser Information können dann die Stationen in den Quartieren so verteilt 
werden, dass eine Station mehrere Quartiere abdeckt. Standorte sollten in den Quartieren 
an gut zugänglichen Stellen und möglichst zentral positioniert werden. Beispielhaft zeigt dies 
Abbildung 3 für Nippes und Abbildung 4 für Deutz. Hier wurden zudem fußläufige 
Isochronen im 1‐Minuten Abstand um mögliche Stationsstandorte gelegt.  
Die Grafik belegt die überschlägige Annahme für die Dimensionierung und zeigt, dass bereits 
ein 4‐Minuten Radius eine gute und attraktive Erschließung für ein Lastenradverleihsystem 
gewährleistet. 
Abbildung 3: Beispiel Stationsers chließung bei Pilot in Nippes

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7 
 
Abbildung 4: Beispiel Stationserschließung bei Pilot in Deutz 
 
 
6 Grobe Abschätzung Anzahl Lastenräder in Stufen 
Der Einfachheit halber wird angenommen, dass in einem ersten Schritt 1 Fahrrad pro Station 
genügt. Dabei muss in der Testphase flexibel auf die tatsächliche Nachfrage reagiert werden 
und unter Umständen einer Station Fahrräder zugestellt oder weggenommen werden und 
ggf. das gleiche auch für die Anzahl der Stationen, sodass man damit ein gutes 
Nutzen/Kostenverhältnis für die Ausweitung des Systems ermitteln kann. Mit der Annahme, 
dass der Nutzungsgrad je Ausbaustufe aufgrund geringerer Nachfragpotenziale sinkt, ergäbe 
sich für ein stadtweites flächendeckendes Lastenradsystem folgende Anzahl an 
Lastenrädern: 
 Pilotphase: 15 (20) Stationen in einem (zwei) geeigneten Quartier(en) je 1 Fahrrad 
 Ausbaustufe 1: 50 Stationen je 1‐2 Fahrrädern  75 Fahrräder 
 Ausbaustufe 2: 150 Stationen je 1 ‐ 2Fahrrädern  200 Fahrräder

08. April 2022 
8 
 
Die Anzahl der notwendigen Stationen zeigt deutlich, dass sich feste Stationen für einen 
Start des Systems nicht eignen und diese erst mittelfristig umgesetzt werden können. Das 
zeigen auch die Erfahrungen des KVB‐Rads. Hier sind „nur“ 100 Stationen erforderlich, die 
jedoch aufgrund der mitunter langwierigen Abstimmungsprozesse selbst nach einem Jahr 
erst etwa zur Hälfte genehmigt sind.  
Ein auf diese Erfahrungen angepasstes Stationsausbaukonzept könnte folgendermaßen 
aussehen: 
Alle Stationen zum Start einer Ausbaustufe sind mobile Stationen. Mobile Stationen 
zeichnen sich durch eine Kennzeichnung vor Ort mit einer mobilen Stele und eine virtuelle 
Darstellung per App aus. Erst wenn sich eine mobile Station im praktischen Betrieb als „gut“ 
erwiesen hat, wird diese zur festen Station ausgebaut. Damit ist das Verleihsystem zeitlich 
unabhängiger von den für feste Stationen notwendigen Genehmigungs‐ und 
Abstimmungsprozessen, zugleich können die Kundenerwartungen und das Kundenverhalten 
besser einfließen.

Anlage 8 - unterschriebene DE der BV Kalk 13.06.2022

3197 Zeichen

| ea” S Vorlagen-Nummer

ZZ 0448/2022/1

Die Oberbürgermeisterin E; Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle

Il

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß 8 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lastenrad): Durchführung eines
Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und Deutz

Gremium

Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022

Dringlichkeitsbegründung

In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.05.2022 wurde bei der Diskussion zur Ratsvorlage
0448/2022 die Anregung mitgegeben, den Pilotversuch zum KVB-Lastenrad auch in einem zusätzli-
chen Stadtteil durchzuführen, welcher nicht so zentral liegt wie die von der Verwaltung vorgeschlage-
nen Stadtteile Nippes und Deutz.

Nach intensiver Prüfung schlägt die Verwaltung vor, den Stadtteil Neubrück im Bezirk Kalk in den
Pilotversuch zu integrieren (vgl. Anlage 6).

Die Beschlussfassung in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause - und somit eine vorherige
Anhörung der BV Kalk im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung - ist notwendig, um mit dem Pi-
lotversuch im Herbst 2022 beginnen zu können.

Beschluss:

Gemäß $ 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat
wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchfüh-
rung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu
betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen - Stadt-
teile Nippes, Deutz und-Neubrück — für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die
KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen.
Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im
Straßenraum sichtbar gemacht.

3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt.

4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu
stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche.

2
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der
DAWI-Betrauung KVB Rad.

6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für
2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im
Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haus-
halt führen kann.

Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da-
mit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift

8%. LolL geo. raden - es er e> Walde

Anlage 5_Stellungnahme der Verwaltung und aktualisierte Beschlussvorschlag zu Ziffer 2

3852 Zeichen

1 
 
Anlage 5 
 
Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lastenrad): 
Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und Deutz 
0448/2022 
 
Stellungnahme zu den Anregungen aus der Diskussion in der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 17.05.2022 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.05.2022 wurde bei der Diskussion zur 
Beschlussvorlage die Anregung mitgegeben, den Pilotversuch zum KVB-Lastenrad auch in 
einem zusätzlichen Stadtteil durchzuführen, welcher nicht so zentral liegt wie die von der 
Verwaltung vorgeschlagenen Stadtteile Nippes und Deutz. Diese Erkenntnisse hätten einen 
Mehrwert in Bezug auf die Prognosen der Wirtschaftlichkeit von Sharingangeboten in 
peripheren Bereichen (vgl. Anlage 3). 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und die Verwaltung haben dies zum Anlass 
genommen, weitere, peripher gelegene Stadtteile zu überprüfen, in denen der Pilotversuch 
durchgeführt werden kann. Da die beiden Bereiche in Nippes und Deutz beibehalten werden 
sollten, könnte bei 15 verfügbaren Lastenrädern der Pilotversuch auf nur einen zusätzlichen 
Bereich ausgeweitet werden. 
Nach intensiver Prüfung schlägt die Verwaltung vor, den Stadtteil Neubrück im Bezirk Kalk in 
den Pilotversuch zu integrieren (vgl. Anlage 6). Die Auswahl der genauen Standorte erfolgt 
im Rahmen des Pilotprojektes durch die KVB. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschlusspunkt 2 der Vorlage 0048/2022 wie 
folgt zu ändern: 
2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen 
– Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. 
Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer 
Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend eingerichtete 
Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.  
Die Bezirksvertretung Kalk wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am politischen 
Beratungsprozess beteiligt. Eine Beschlussfassung zur Ratssitzung am 20.06.2022 ist 
notwendig, um den Start des Pilotprojektes im Herbst diesen Jahres nicht zu gefährden. 
 
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt in ihrer Sitzung vom 
02.06.2022 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.06.2022 wurde beschlossen, dass 
Die Standorte in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt 
festgelegt werden sollen (vgl. Anlage 4). 
Ziel des Pilotversuches ist es, zielgruppenspezifische Angebote und Standorte zu testen, 
weswegen in der Testphase flexibel auf die tatsächliche Nachfrage reagiert werden muss. 
Daraus können für den etwaigen weiteren Ausbau des KVB-Lastenradverleihsystems 
wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Im Sinne der Markterkundung werden die 
Stationen daher zunächst nur mit mobilen Elementen im Stadtraum sichtbar gemacht. Auf 
diese Weise können Kundenpotenziale risikoarm geprüft und erschlossen werden, bevor im 
Nachgang die dauerhafte bauliche Umsetzung einer Verleihstation erfolgt, die mit gewissem 
Planungs- und Finanzierungsaufwand verbunden ist (vgl. dazu Anlage 2, Kapitel 6).

2 
 
Die Anregungen aus der Diskussionen der Bezirksvertretung Innenstadt werden bei der 
Auswahl der genauen Standorte berücksichtigt. Die Verwaltung spricht sich jedoch im Sinne 
der gebotenen Flexibilität eines Pilotversuches dagegen aus, Standorte vorab festzulegen 
bzw. bei jedweder (kurzfristigen) Anpassung verzögernde Abstimmungsprozesse 
durchzuführen. 
Auf den Erfahrungen des Pilotversuches aufbauend wird im 1. Halbjahr 2023 eine 
Beschlussvorlage zum stufenweisen Aufbau eines dauerhaften KVB-
Lastenradverleihsystems in die politischen Gremien eingebracht. Dabei erhalten die 
betroffenen Bezirksvertretungen die Gelegenheit, sich bei der Standortauswahl dauerhaft zu 
errichtender Verleihstationen zu beteiligen.

Beschlussvorlage Rat

18538 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 0448/2022 
Freigabedatum 
13.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lastenrad): Durchführung eines 
Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und Deutz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Durchfüh-
rung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu 
betrauen, welches in das bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird. 
 
2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Bereichen – Stadt-
teile Nippes und Deutz – für die Dauer von zwei Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine 
Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot 
wird durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum 
sichtbar gemacht.  
 
3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden dem Rat zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale Angebot zu 
stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten pro Woche. 
 
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen 
finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der 
DAWI-Betrauung KVB Rad.  
 
6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 
2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im 
Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haus-
halt führen kann.  
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Verkehrsausschuss 14.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da-
mit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge-
schränkt zustimmen. 
 
 
Alternative 
 
Der Rat verzichtet auf den Pilotversuch zum Aufbau eines stadtweiten Lastenradverleihsystems durch 
die KVB AG und überlässt die weitere Entwicklung dieser Angebote dem freien Markt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe Begründung€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3281/2018) die Aus-
weitung des Fahrradverleihsystems der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf das gesamte Stadt-
gebiet beschlossen. Das tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) integrierte Fahrradver-
leihsystem der KVB – „KVB-Rad“ – hat sich als leistungsfähige Ergänzung des Umweltverbundes im 
Kölner Verkehrsmarkt etabliert. Zusammen mit dem ÖPNV und verschiedenen Carsharing-Angeboten 
wird damit umweltfreundliche Mobilität über die gesamte Wegekette angeboten und ein wesentlicher 
Beitrag zur Erreichung der Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ sowie der Ziele zur Luftrein-
haltung und des Klimaschutzes geleistet. 
 
Bisher nicht im Angebotsportfolio enthalten sind Lastenräder, mit denen eine größere Menge an Gü-
tern nahezu emissionsfrei durch die Stadt bewegt werden können. Die Stadtverwaltung schlägt die 
Ausweitung des Fahrradverleihangebots um Lastenräder aus folgenden Gründen vor: 
 
 Die Kölner Lastenradförderung ist bundesweit einzigartig. Seit 2019 wurden rund 1.350 Las-
tenräder mit insgesamt 2,9 Mio. Euro gefördert (vgl. Mitteilung 1024/2022). Die Nachfrage ist 
ungebremst und übersteigt das zur Verfügung stehende jährliche Budget bei Weitem. Vor al-
lem in der Zielgruppe „Privatpersonen“ ist eine Sättigung nicht absehbar, obwohl eine Förde-
rung nur dann zugelassen ist, wenn sich im Sinne der effizienten Nutzung vorhandener Res-

4 
sourcen mindestens drei Haushalte ein Lastenrad teilen müssen. Es ist jedoch anzunehmen, 
dass viele interessierte Haushaltsgemeinschaften das Förderangebot nicht wahrnehmen kön-
nen, da sie die großen Fahrzeuge nicht sicher und witterungsgeschützt abstellen können. Die 
überwältigende und kontinuierliche Nachfrage nach der Kölner Lastenradförderung ist ein In-
diz für den hohen Bedarf an dem Verkehrsmittel „Lastenrad“, sofern die Dienstleistungen für 
den Bürger durch städtische Förderung bezahlbar sind. 
 
 In neun Bürgerzentren können, je nach Bedarf zwischen einem und 14 Tagen, kostenlos Las-
tenräder entliehen werden. Das Angebot umfasst je nach Bürgerzentrum Lastenräder für den 
Warentransport, aber auch „Rikschas“ für den Personentransport. Diese Möglichkeit erfreut 
sich einer großen Nachfrage (vgl. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/presse/mitteilungen/23723/index.html). In drei Bürgerzentren wird weiterer Bedarf 
nach Lastenrädern angemeldet, allerdings wird dies aufgrund der personalintensiven Ausleihe 
nicht weiterverfolgt. 
Die Lastenräder werden über die ehrenamtlich betriebene Verleihplattform „Kasimir – Dein 
Lastenrad" (vgl. https://www.kasimir-lastenrad.de/) verliehen. Hierüber können generell alle in 
Köln verfügbaren Lastenräder zum unentgeltlichen Verleih unkompliziert entliehen werden. Mit 
Stand April 2022 sind 24 Lastenräder – vorwiegend in der Innenstadt – entleihbar. Die öffent-
lich einsehbaren Belegungsdaten lassen auf eine rege Nutzung schließen. 
Der kommerzielle Lastenradverleih „Donk-EE“ (vgl. https://donk-ee.de/) bietet an über 50 Sta-
tionen – das Rechtsrheinische ist hier deutlich unterrepräsentiert – rund 60 elektrische Lasten-
räder an. 
 
 Die Ziele des Klimaschutzes (vgl. KölnKlimaAktiv 2022, Vorlagen-Nr.: 3680/2018) und der 
Luftreinhaltung (vgl. Ratsbeschlusses „Luftreinhaltung“, Vorlagen-Nr.: 3428/2017 sowie Green 
City Masterplan, Vorlagen.-Nr.: 2637/2018) fordern eine aktive Förderung des Umweltverbun-
des ein. Der Anteil des Umweltverbundes kann gegenüber dem Motorisierten Individualver-
kehr nur gesteigert werden, wenn alle Wegezwecke einer modernen Stadtgesellschaft adä-
quat und leicht zugänglich befriedigt werden können. Neben dem Personentransport muss 
auch der emissionsarme Warentransport möglich sein, um eine vollständige Substitution des 
privaten Pkw-Besitzes zu ermöglichen. 
 
 Eine Bürgereingabe § 24 GO im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden setzte sich für 
die „Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlastenräder-Infrastruktur“ ein (vgl. Vor-
lagen-Nr.: 0126/2022). Die Petition wurde negativ beschieden, da von städtischer Seite ein 
derart enges Verleihnetz für Lastenräder mit den entsprechenden Betriebsstationen derzeit 
nicht vorgesehen ist. Gleichwohl befürwortet die Verwaltung eine Ausweitung der Verleihtätig-
keiten privatwirtschaftlicher Anbieter sowohl bei der Anzahl, wie auch beim Bediengebiet. So-
mit hat die Verwaltung ein Interesse daran, ein stadtweites Lastenradverleihsystem extern zu 
beauftragen. Es ist nach heutigem Stand nicht zu erwarten, dass kommerzielle Anbieter aus 
eigener Kraft ihr Bedienungsgebiet über die Kernstadt hinaus erweitern und ein flächende-
ckendes Lastenradverleihsystem dauerhaft sicherstellen können. 
 
Insgesamt bietet der Markt kein Angebot, das von Dichte und Konditionen mit einem flächendecken-
den Verleihsystem vergleichbar ist. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass eine Ergänzung der 
KVB-Fahrradverleihflotte um Lastenräder eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Angebot ist 
und dass dadurch Pkw-Fahrten substituiert werden können.  
 
 
Allgemeine Ausgestaltung 
 
Tarifintegration 
 
Durch eine Betrauung der KVB zum Aufbau eines öffentlichen Lastenradverleihsystems besteht die 
Möglichkeit, eine Verknüpfung mit dem VRS-Tarif anzubieten. ÖPNV-Abokunden profitieren beim 
KVB-Rad aktuell von der Möglichkeit, das Fahrrad 30 Minuten lang kostenlos ausleihen zu können. 
Ähnliche tarifliche Anreize wären auch für den Lastenradverleih denkbar (z. B. monatliche Freiminu-
ten, Rabatte oder Guthaben). In jedem Fall werten Sie die multimodale Angebotsvielfalt des ÖPNV-

5 
Abonnements auf, was für eine Kundengewinnung nach der Corona-Pandemie förderlich wäre. Nicht 
zuletzt ermöglicht es den Kundinnen und Kunden einen einfachen, unkomplizierten Zugang zum Sys-
tem. Das Ziel, mit einem Zugangssystem auf verschiedene Mobilitätsdienste zugreifen zu können, ist 
essentiell im Sinne der Mobilitätswende (vgl. Green City Masterplan, Vorlagen.-Nr.: 2637/2018, Maß-
nahme M1.12). 
 
 
Betriebsmodell 
 
Lastenräder eignen sich dazu eine größere Menge an Gütern nahezu emissionsfrei durch die Stadt 
zu bewegen. In der Regel ist ein privater Warentransport planbar, z. B. bei größeren Einkäufen oder 
Umzügen. Die Planbarkeit erfordert ein zuverlässiges Angebot, das ortsnah zur Verfügung steht. In 
den allermeisten Fällen wird daher ein stationsbasiertes System den Bedarf am besten abdecken. 
Hinzu kommt, dass die Lastenräder auf Grund ihrer Maße nicht ohne weiteres verkehrssicher abge-
stellt werden können. Hier sind die Belange von zu Fuß Gehenden sowie Rad Fahrenden unbedingt 
zu berücksichtigen. Bei einem FreeFloating-System besteht die Gefahr, dass über einen längeren 
Zeitraum, bis zum Wiederverleih, Fahrzeuge nicht verkehrssicher abgestellt werden. Explizit ausge-
wiesene Lastenradparkplätze bzw. Standorte an Mobilstationen werden verkehrlich geprüft, sodass 
bei sachgemäßer Abstellung keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende entsteht. 
 
Letztendlich minimiert ein stationsbasiertes System die Betriebskosten und trägt so zu einem wirt-
schaftlichen Betrieb des Lastenradverleihsystems bei. 
 
Im Rahmen der Ausschreibung soll vom Bieter das Ladekonzept vorgeschlagen werden (Akkuwech-
sel oder (induktives) Laden an den Stationen). Bei einer Ladung an den Verleihstationen sind elektri-
fizierte Abstellanlagen baulich herzurichten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. 
 
 
Fahrzeugart 
 
Die Lastenräder sollen einen im Marktvergleich guten Qualitätsstandard in Bezug auf schnelle und 
zuverlässige Ausleihe und Ortung, Haltbarkeit sowie Komfort für die Kunden bieten. Die Lastenräder 
sollen für unterschiedliche Zwecke möglichst variabel einsetzbar sein. Neben dem Warentransport 
soll auch die sichere Beförderung von Kindern möglich sein, ebenso wie die regensichere Beförde-
rung von Einkäufen mit Hilfe einer Plane. 
 
Zunächst werden für den Einsatz im Lastenradverleihsystem zweirädrige Lastenräder empfohlen. 
Diese benötigen weniger Fläche und erlauben somit eine größere Angebotsdichte auf beengten 
Platzverhältnissen. Perspektivisch könnte eine zielgruppenspezifische Angebotsvielfalt an den Stand-
orten angeboten werden. Dreirädrige Lastenräder werden bspw. besser von Menschen angenom-
men, die sich eher unsicher auf zwei Rädern fühlen. Dies sollte jedoch in einer nachfolgenden Aus-
baustufe erfolgen. 
 
Die Lastenräder sollen alle mit einer elektrischen Tretkraftunterstützung ausgerüstet sein. Zwar lässt 
die Topographie Kölns auch konventionelle Lastenräder ohne elektrische Unterstützung zu, allerdings 
führt dies unter Vollbeladung bei kurzen Steigungen z. B. an Brücken schnell zu einer negativen As-
soziation mit dem Verkehrsmittel. Der Wartungsaufwand für elektrische Lastenräder führt zwar zu 
höheren Betriebskosten, allerdings ist dies perspektivisch einer höheren Kundenakzeptanz zuträglich 
und damit einer höheren Nutzungsfrequenz, was im Sinne der Mobilitätswende ist. 
 
 
Umsetzungsschritte 
 
Da in Köln bisher keinerlei Erfahrungen mit einem stadtweiten, tariflich integrierten Lastenradverleih-
system bestehen, schlägt die Verwaltung vor, zunächst eine auf zwei Jahre befristete Pilotphase zu 
initiieren und das System iterativ in zwei Ausbaustufen weiterzuentwickeln. Damit können zielgrup-
penspezifische Angebote und Standorte getestet werden. Nach jeder Stufe erfolgt eine Evaluation 
und der Rat kann über eine etwaige Ausweitung des Systems entscheiden.

6 
 
Die KVB hat im Auftrag der Verwaltung ein solches Konzept erarbeitet (vgl. Anlage 2). Es wurden auf 
Grundlage diverser Kriterien Bereiche im Stadtgebiet identifiziert, die ein hohes Potenzial für ein Las-
tenradverleihsystem aufweisen. Da im Rahmen eines möglichst zeitnah stattfindenden Pilotversuches 
die finanziellen und betrieblichen Ressourcen begrenzt sind, wurden zwei Stadtteile ermittelt, die sich 
auf Grund der soziodemographischen Struktur besonders gut für eine Testumgebung eignen: die 
Stadtteile Nippes sowie Deutz. Hier soll ein flächendeckendes Stationsnetz an rund 10 Stationen 
etabliert werden. 
 
Zunächst soll pro Station ein Lastenrad bereitgestellt werden. Dabei muss in der Testphase flexibel 
auf die tatsächliche Nachfrage reagiert werden können, sodass bei entsprechendem Bedarf weitere 
Lastenräder am Standort positioniert werden. Ebenso sind zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen 
Standortfestlegungen möglich. Das KVB-Konzept lässt offen, ob der Pilotversuch nur in einem Stadt-
teil oder in beiden Stadtteilen stattfindet. Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung des Pilot-
versuchs in beiden Stadtteilen aus, wodurch sich ein Bedarf an 15 Lastenrädern ergibt. 
 
Im Sinne der Markterkundung werden die Stationen zunächst mit mobilen Elementen im Stadtraum 
sichtbar gemacht; diese werden in Teilen das landesweite Mobilstationsdesign aufweisen. Zusätzlich 
werden sie digital per KVB-App als virtuelle Stationen auffindbar sein. Auf diese Weise können Kun-
denpotenziale risikoarm geprüft und erschlossen werden, bevor im Nachgang die dauerhafte bauliche 
Umsetzung einer Verleihstation erfolgt, die mit gewissem Planungs- und Finanzierungsaufwand ver-
bunden ist. Je Station wird voraussichtlich ein öffentlicher Parkplatz entfallen. 
 
Um die intermodale Verknüpfung zu fördern, soll bereits im Pilotversuch eine tarifliche Einbindung in 
den VRS-Tarif erfolgen. Die KVB-Fahrräder dürfen von ÖPNV-Abokunden für 30 Minuten ohne Zu-
satzkosten entliehen werden. Da die Lastenräder andere Nutzungszwecke bedienen, sollte dies tarif-
lich entsprechend berücksichtigt werden. Das KVB-Konzept schlägt hierfür vor, ÖPNV-Abokunden 
(alle Kunden mit Abo inkl. Job-, Großkunden und SemesterTickets ab 18 Jahre) mindestens 90 Frei-
minuten pro Woche zu gewähren. Damit sollte ein größerer Wocheneinkauf ohne Zusatzkosten mög-
lich sein. Gleichzeitig wird damit das ÖPNV-Abo aufgewertet, was einen Beitrag dazu leistet, während 
der Corona-Pandemie verlorengegangene Kundinnen und Kunden zurückzugewinnen. 
 
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Stadt die KVB über die Erweiterung der bestehenden DA-
WI-Betrauung KVB-Rad mit der Pilotphase betrauen. Die KVB wird anschließend die für die Pilotpha-
se notwendigen Leistungen zeitnah ausschreiben. Parallel dazu werden Vorbereitungen zur Einrich-
tung der Stationen getroffen. Der Beginn des Pilotversuchs erfolgt voraussichtlich im Herbst 2022. 
 
Der Pilotversuch wird evaluiert. Auf diesen Erfahrungen aufbauend wird im 1. Halbjahr 2023 eine Be-
schlussvorlage zum stufenweisen Aufbau eines dauerhaften KVB-Lastenradverleihsystems in die 
politischen Gremien eingebracht. In Überlegung ist in diesem Rahmen eine flächendeckende Erweite-
rung in mehreren Schritten, die dann ggf. über einen separaten Ratsbeschluss zu einer Endausbau-
stufe weiterentwickelt werden könnte. Der frühe Zeitpunkt der Beschlussfassung ist notwendig, da 
eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden muss; der dauerhafte Betrieb könnte sodann 
nahtlos an die zweijährige Pilotphase anknüpfen. 
 
 
Kosten, Finanzierung und Förderung 
 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB aus der Pilotphase wird aufgrund des Ergebnisabfüh-
rungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergeb-
nisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städti-
schen Haushalt führen kann.  
 
Im Falle eines Beschlusses des Rates zur Einführung einer zweijährigen Pilotphase mit rund 10 Stati-
onen und 15 Lastenrädern beläuft sich der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 
50.000 Euro für 2022, 150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024. Die Prognosewerte basie-
ren auf der Prämisse, dass den ÖPNV-Abokunden mindestens 90 Freiminuten pro Woche gewährt 
werden. Die Kosten enthalten neben den Betriebskosten bereits die Kosten für die Implementierung

7 
der Stationen (mobile Beschilderung) sowie die Evaluation. 
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird jeweils um ein Jahr verzögert für die Jahre 
2023 ff. prognostiziert. 
 
Der erforderliche Ausgleich erfolgt auf Grundlage der DAWI-Betrauung KVB-Rad. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerinnen und 
Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt 
dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Auf Grund der umfassenden verwaltungsinternen Abstimmungen konnte eine fristgerechte Einbrin-
gung in den Verkehrsausschuss nicht erfolgen. Die Beschlussfassung in der letzten Ratssitzung vor 
der Sommerpause ist jedoch zwingend notwendig, um mit dem Pilotversuch im Herbst 2022 beginnen 
zu können. 
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. KVB-Lastenradkonzept

Anlage 4 Auszug BV Innenstadt 02.06.2022

3274 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 13. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 02.06.2022  
öffentlich 
3.12 Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lasten-
rad): Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und 
Deutz 
0448/2022 
Herr Arbaci, Grüne, erklärt, dass er nicht an der Abstimmung teilnimmt und verlässt 
den Saal. 
 
Herr Fischer, Grüne, begrüßt die Beschlussvorlage und stellt folgenden Ergänzungs-
antrag: 
„7.  Die Standorte in Deutz sollen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Be-
zirksvertretung Innenstadt festgelegt werden.“ 
 
Herr Schmitz, CDU, bittet den Schutz vor Vandalismus zu berücksichtigen. 
 
Frau Wienke merkt an, dass sie eine kreativere Standortsuche wünsche, z. B. in der 
Nähe von Baumärkten. 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, lässt zunächst über den Ergänzungsantrag und 
dann die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
 
Ergänzungsantrag:   
7.  Die Standorte in Deutz sollen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirks-
vertretung Innenstadt festgelegt werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

2 
 
Ergänzter Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
mit der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein Lastenradver-
leihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das bestehende Fahr-
radverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird. 
 
2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Be-
reichen – Stadtteile Nippes und Deutz – für die Dauer von zwei Jahren anbie-
ten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektri-
scher Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird durch vorübergehend 
eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar ge-
macht.  
 
3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden 
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale 
Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten 
pro Woche. 
 
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen 
Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung 
erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.  
 
6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 
150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des Ergeb-
nisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, 
was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine gerin-
gere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann.  
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr 
verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert. 
 
7.  Die Standorte in Deutz sollen in einem gemeinsamen Ortstermin mit der 
Bezirksvertretung Innenstadt festgelegt werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Herr Arabaci (Grüne) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, Herr Nüsser war 
bei der Abstimmung nicht anwesend.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1836 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Im Rahmen des Pilotversuches wird der Markt 
sondiert, sodass eine Flexibilität der Standorte 
gewährleistet werden muss. In der weiteren 
Beschlussfassung zur etwaigen dauerhaften 
Einrichtung eines stadtweiten 
Leihradverleihsystems kann eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung in Aussicht gestellt 
werden. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3 Auszug Verkehrsausschuss 17.05.2022

3988 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.05.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 14. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 17.05.2022  
öffentlich 
4.9 Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-Lasten-
rad): Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen Nippes und 
Deutz 
0448/2022 
 Änderungsantrag von Die Fraktion vom 17.05.2022 
AN/1062/2022 
 
RM Wahlen signalisiert Zustimmung seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; es 
sei eine wunderbare Ergänzung zum Förderkonzept.  
 
Auch RM De Bellis-Olinger begrüßt seitens der CDU-Fraktion diese Verwaltungsvor-
lage. Enttäuscht sei sie jedoch über die Auswahl der ausgewählten Stadtteile. Diese 
seien sehr zentral gelegen und zudem gut an den ÖPNV angebunden. Für ein Pilot-
projekt hätte sie sich gewünscht, dass KVB und Verwaltung mit vielleicht nur ein bis 
zwei Lastenrädern einen Außenbezirk wie beispielsweise Brück oder Chorweiler aus-
wählen. Sie halte es für sehr wichtig zu erfahren, wie ein solches Angebot in einem 
Außenbezirk angenommen werde und bittet um Prüfung, ob dies noch möglich sei.  
 
RM Lorenz gibt zu bedenken, dass nach der Pilotphase die Bürgerzentren mit einge-
bunden werden sollten, da sich diese auch Lastenräder angeschafft haben. Es dür-
fen keine Konkurrenzmodelle geführt werden. Die Auswahl von Deutz und Nippes 
werde begrüßt, da die Annahme des Angebotes gesichert erscheine.  
 
RM Weisenstein hingegen schließt sich den Ausführungen von Frau De Bellis-Olin-
ger an; bei den Mobilitätsangeboten – insbesondere bei den Car-Sharing-Angeboten 
- herrsche ein starkes Ungleichgewicht in den Stadtbezirken. In Chorweiler beispiels-
weise könne man kein Leihauto bekommen.

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Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, erinnert an die bereits vorgestellte Methodik, 
räumt jedoch ein, dass die Erwartungen in den ausgewählten Stadtteilen in der Tat 
sehr groß seien. Dennoch wolle man flexibel sein und sofern der Ausschuss dies 
wünsche, könne noch eine anderweitige Verteilung der 15 Lastenräder vorgenom-
men werden. So könne entweder ein 3. zusätzliches Gebiet eröffnet werden oder es 
werde auf Nippes oder Deutz in Gänze verzichtet und stattdessen ein anderer Stadt-
teil ausgewählt. Da nicht jedes Gebiet geeignet sei und man finanzielle Grenzen 
habe, möchte er anbieten, bei Änderungen beratend zur Seite zu stehen. Die Ratssit-
zung am 20.06. müsse jedoch erreicht werden.  
 
Eine Abstimmung mit den Bürgerzentren könne sicherlich erfolgen; eine Zusammen-
führung der Konzepte bzw. Angebote sei allerdings nicht möglich.  
 
Der Änderungsantrag von Die Fraktion müsse zunächst geprüft werden; es gehe hier 
um die Geschäftsbedingungen Dritter und technische Voraussetzungen. Ob eine Klä-
rung bis zur Ratssitzung erfolgen könne, könne er nicht zusagen. Ggf. könnte die 
Formulierung geändert werden von „werden angeboten“ in „sollen angeboten wer-
den“. 
 
Es besteht Einvernehmen, die Vorlage zunächst ohne Votum in den Bezirksvertre-
tungen Innenstadt und Nippes zu verweisen. Der 2. Beratungsgang erfolgt in der 
Sondersitzung am 14.06.2022. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag 
AN/1062/2022, der da lautet: 
 
Der Im Beschlusstext gennannte Punkt 2: 
„Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten Berei-
chen – Stadteile Nippes und Deutz – für die Dauer von zw ei Jahren anbieten. Hierzu 
soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 Lastenräder mit elektrischer Unterstüt-
zung veranlassen. Das Angebot w ird durch vorübergehend eingerichtete Stationen 
mit mobilen Elementen im Straßenraum sichtbar gemacht.“ 
Wird ergänzt um den Satz: 
Seitens des Anbieters werden die Verfügbarkeits- und Standortdaten, ver-
gleichbar KVB-Rad, als OpenData angeboten.  
  
zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 Auszug BV Nippes 09.06.2022

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Anlage 7 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes  
vom 09.06.2022  
öffentlich 
9.2.2 Einrichtung eines stadtweiten Lastenradverleihsystems (KVB-
Lastenrad): Durchführung eines Pilotversuches in den Stadtteilen 
Nippes und Deutz 
0448/2022 
Herr Müller begründet den Änderungsantrag der SPD und führt aus, dass es sinnvoll 
sei, dass Konzept nicht nur in innenstadtnahen Stadtteilen zu erproben. Der 
Erkenntnisgewinn sei höher, wenn nicht Nippes, sondern Niehl in den Pilotversuch 
aufgenommen werden würde. 
 
Herr Beckhaus hält Nippes für den „natürlichen Standort“ für ein solches Projekt. Ein 
städtisches Randgebiet sei durch Neubrück vertreten. 
 
Frau Feuser ist der Meinung, das Projekt solle nicht erst in zwei Jahren evaluiert und 
ggf. erweitert werden, sondern bereits nach einem halben Jahr, um eine evtl. 
Ausweitung frühzeitig realisieren zu können. 
 
Herr Urmetzer hält die vorgesehene Evaluationszeit für angemessen, da erst nach 
einer gewissen Zeit beurteilt werden könne, ob das Angebot dauerhaft angenommen 
werde und pfleglich mit den Rädern umgegangen wird. 
 
Der vorliegende Änderungsantrag der SPD wird bei Enthaltung von Frau 
Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD 
abgelehnt. 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit 
der Durchführung eines zweijährigen Pilotversuchs für ein 
Lastenradverleihsystem ab dem 01.09.2022 zu betrauen, welches in das 
bestehende Fahrradverleihsystem „KVB-Rad“ integriert wird.

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2. Die KVB soll das stationsbasierte System in den im Konzept hergeleiteten 
Bereichen – Stadtteile Nippes, Deutz und Neubrück – für die Dauer von zwei 
Jahren anbieten. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 15 
Lastenräder mit elektrischer Unterstützung veranlassen. Das Angebot wird 
durch vorübergehend eingerichtete Stationen mit mobilen Elementen im 
Straßenraum sichtbar gemacht.  
3. Der Pilotversuch soll evaluiert werden. Etwaige weitere Ausbaustufen werden 
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
4. VRS-Kunden soll ein vergünstigter Tarif gewährt werden, um das intermodale 
Angebot zu stärken. ÖPNV-Abokunden erhalten mindestens 90 Freiminuten 
pro Woche. 
5. Diese zusätzlichen vom Rat noch zu beschließenden gemeinwirtschaftlichen 
Verpflichtungen finden Eingang in die Betrauung KVB Rad. Die Finanzierung 
erfolgt auf der Grundlage der DAWI-Betrauung KVB Rad.  
6. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 50.000 Euro für 2022, 
150.000 Euro für 2023 sowie 100.000 Euro für 2024 wird aufgrund des 
Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 
ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt 
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen 
Haushalt führen kann.  
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr 
verzögert und damit auf die Jahre 2023 ff. prognostiziert. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 6_Analyse Lastenradstation Außenbezirke_Neubrück

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Analyse 
Lastenradstation
Zusätzlicher Standort in einem Außenbezirk
8. Juni 2022

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Analyse Lastenradstation in Neubrück
Die vorhandene 
cambio Station am Krankenhaus Merheim wurde aufgrund der schlechten 
Lage für eine Lastenradstation nicht berücksichtigt
Aktuell existiert in 
Neubrück keine KVB-Rad Station.
Die BV Kalk wünscht eine KVB
-Rad Station in der Nähe von St. Adelheid  Wurde bei der 
Planung der Lastenradstation berücksichtigt
Die 
Verortung der Stationen erfolgte idealtypisch. Abweichungen vor Ort sind möglich
Analyse Lastenradstation

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Analyse Lastenradstation in Neubrück
Analyse Lastenradstation

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Analyse Lastenradstation in Neubrück
Analyse Lastenradstation

Vielen Dank.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Gunther Höhn
www.kvb.koeln

Beratungsverlauf (6)

17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.06.2022 Verkehrsausschuss
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0448/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.06.2022
Erstellt
07.02.2022 20:13