2661/2019
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus
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Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 73509/03 Quartier Schlebuscher Wegin Köln - Höhenhaus 010050200300 Meter
Anlage 4 Abwägung FöB § 3 Abs. 1 BauGB
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan–Arbeitstitel: Quartier Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.06. bis zum 02.07.2019 durchgeführt, die Abendveranstaltung fand am 17.06.2019 statt. Es sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Es bestehen Bedenken bezüglich der Parkplatzsituation, die jetzt schon angespannt sei und bei einer Verdoppelung der Wohnfläche vollkommen unzureichend wäre, da bis jetzt auch keine Tiefgaragenplätze eingeplant wurden. Nein Die für die geplante Anzahl an Wohnungen erforderlichen Stellplätze werden in den weiteren Planungen auf den Flächen der LEG innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden müssen, auch in Tiefgaragen. Dies ist auch Vorgabe im Wettbewerbsverfahren. 1.2 Es bestehen Bedenken bezüglich eines umfassenden Verkehrskonzeptes im Bereich Höhenhaus/Holweide/Bergisch Gladbach. Die seit den 90er Jahren durchgeführte Wohnraumverdichtung im Bereich Sigwinstraße, der Durchgangsverkehr aus Bergisch Gladbach, der den Birkenweg und die Honschaftsstraße als Autobahnzubringer nutzt, führen schon seit längerem zur Überschreitung der Belastungsgrenze. Nein Durch einen Verkehrsgutachter werden die durch die Planung hinzukommenden Verkehre unter Berücksichtigung der Neuaufsiedlungen in der Umgebung ermittelt und bewertet. Falls erforderlich werden Maßnahmen vorgeschlagen. Ein umfassendes Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil kann jedoch nicht dem Bebauungsplanverfahren angelastet werden. 2 Es wird darauf verwiesen, dass laut Sozialcharta der LEG eine Kündigung der Wohnung nicht erfolgen darf. Ein Umzug in eine Nein Die Sozialcharta sieht ein lebenslanges Wohnrecht vor für Mieter, die am Stichtag 29.08.2008 bereits 60 Jahre alt waren. Für alle anderen 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Zwischenwohnung und damit zweimaliger Umzug wird aus Altersgründen grundsätzlich abgelehnt. Mieter galt ein Kündigungsschutz bis zum 28.08.2018. Dennoch wird sich die LEG gemeinsam mit den Mietern um sozialverträgliche Lösung bemühen und neue Mietverträge abschließen. 3 3.1 Es wurde nicht belegt, dass eine Sanierung und Nachverdichtung im Bestand nicht möglich ist. Es wird um Vorlage eines entsprechenden Gutachtens gebeten. Im Wettbewerbsverfahren sollte die Sanierung und Nachverdichtung als Planungsoption nicht ausgeschlossen werden. Nein Die LEG hat umfassend und glaubwürdig die Gründe für Abriss und Neuplanung dargelegt. Schlechte Bausubstanz, zu kleine und nicht zeitgemäße Grundrisse, keine Möglichkeit der barrierefreien Umgestaltung, keine Zentralheizungen, keine Wärmedämmung, veraltete Ausstattung, veraltete Elektroleitungen und veraltete Wasser- und Abwasserleitungen lassen eine Sanierung im Bestand nicht wirtschaftlich darstellen. 3.2 Gründe für einen Erhalt der Gebäude sind die Zerstörung eines städtebaulich hochwertigen Ensembles und die Forderungen des Klimaschutzes, mit den vorhandenen Ressourcen schonend umzugehen, sowie der zunehmende Verkehr. Nein Die Wohnhäuser aus den 60er Jahren stellen kein besonders städtebaulich hochwertiges Ensemble dar. Der Umgebungsschutz der denkmalgeschützten Finnensiedlung wird im Rahmen des Wettbewerbs und der anschließenden Planung berücksichtigt. Zum schonenden Umgang mit Ressourcen gehört auch der sparsame Umgang mit Grund und Boden, was für die Nachverdichtung spricht. Wie viel Mehrverkehr durch die Planung zu erwarten ist und welche Auswirkungen dieser Mehrverkehr hat, wird durch einen Verkehrsgutachter untersucht und bewertet. 3.3 Ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Mobilität in Höhenhaus ist Vorbedingung für eine Nachverdichtung im derzeit angestrebten Umfang. Nein Ein umfassendes Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil mag sinnvoll sein, kann jedoch nicht diesem Bebauungsplanverfahren angelastet werden. 4 Es bestehen Bedenken gegen das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Insbesondere der Ausschluss der Nein Auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB müssen alle relevanten Umweltbelange beschrieben und bewertet werden. Im Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.1 Umweltprüfung ist nicht hinnehmbar. Rahmen des Planverfahrens wird ein Bodengutachten erarbeitet, eine Artenschutzprüfung durchgeführt, die Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers geprüft und ein Lärmgutachten erarbeitet. Auch die vorhandenen Bäume werden einer Bewertung unterzogen und bei Entfall ersetzt. 4.2 Es wird bezweifelt, dass neuer Wohnraum nur durch Abriss und Neubau entstehen kann. In anderen Ländern finden sich auch kostengünstige Lösungen zur Ertüchtigung von Altbauten. Nein Siehe 3.1 4.3 Ein Anteil von 30 % öffentlich gefördertem Wohnraum ist zu wenig. Im Bestand sind fast die Hälfte der Mieter Hartz-IV- oder Grundsicherungs-Bezieher. Ein Bedarf von 50 % ist zwingend erforderlich, um genügend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nein Die LEG wird über die 30 % öffentlich geförderte Wohnungen hinaus auch preisgedämpfte Wohnungen anbieten, sodass genügend bezahlbarer Wohnraum entstehen wird. 5 5.1 Die Machbarkeit von 400 Wohnungen sollte dringend geprüft werden, insbesondere in Bezug auf Lärm und Verkehr vor dem Hintergrund, dass entlang der „Schleichroute“ Dellbrück- Mauspfad-Birkenweg-Weidenbruch-Honschaftsstraße immer mehr Pendler zu erwarten sind. Ja Das weitere Wettbewerbsverfahren wird Hinweise auf die Machbarkeit der angedachten 400 WE geben. Ob diese Anzahl zu realisieren ist, bleibt abzuwarten. Durch einen Verkehrsgutachter werden die durch die Planung hinzukommenden Verkehre unter Berücksichtigung der Neuaufsiedlungen in der Umgebung ermittelt und bewertet. Falls erforderlich werden Maßnahmen vorgeschlagen. Ein umfassendes Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil kann jedoch nicht dem Bebauungsplanverfahren angelastet werden. 5.2 3 Stockwerke einschließlich Staffelgeschoss sind absolut die Grenze. Höher ist und wird im gesamten Umfeld momentan Nein Im Umfeld der denkmalgeschützten Finnensiedlung wird sicherlich niedriger zu bauen sein, dafür kann an der ein oder anderen Stelle sicher auch höher gebaut werden, z.B. um den Straßenlärm Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nicht gebaut. abzuschirmen und ruhige Wohnbereiche zu erhalten. Auch hier werden die Vorschläge aus dem Wettbewerbsverfahren abzuwarten sein. 5.3 Es sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zum Lärmschutz aufzuzeigen. Zufahrt zum Plangebiet ausschließlich vom Birkenweg, Stellplätze zwischen Schlebuscher Weg und Birkenweg, Schlebuscher Weg als Spiel- oder Fahrradstraße. Ja Das zu erstellende Lärmgutachten und die Verkehrsuntersuchung werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zum Lärmschutz beinhalten. 5.4 Es wird um Unterstützung für eine mehrjährige Begleitung des Bauvorhabens gebeten, durch Interviews betroffener Familien und Fotodokumentation. Nein Die Anregung einer Begleitung und Dokumentation der Maßnahme wird von der LEG gerne aufgenommen und geprüft. Für das Bebauungsplanverfahren ist die Anregung nicht relevant. 6 Für den Bereich der Häuser, die im Einzugsbereich des Denkmalbereichs liegen, hält sich der Zugewinn an Wohneinheiten bei Abriss und Neubau von max. 2 Geschossen in Grenzen. Hier würde eine Kernsanierung mehr Sinn ergeben. Nein Siehe 3.1 Stand 16.07.2019
Anlage 3 Niederschrift
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16��� Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61, 61/1 11.07.2019 Herr Tuch Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 50679 Köln Telefon 0221 22813 Telefax 0221 22450 NIEDERSCHRIFT über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus Veranstaltungsort: Termin: Beginn: Ende: Besucher: T eilnehmer/-innen: Rosenmaarschule 17.06.2019 18:00 Uhr 20:00 Uhr circa 50 Bürgerinnen und Bürger Vorsitzender: Herr Fuchs, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Verwaltung: Herr Tuch, stellvertretender Teamleiter Stadtplanungsamt Herr Wirtz, LEG Solution GmbH Niederschrift: Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH /2 3
Anlage 2 Flyer zur Abendveranstaltung
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2 Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lädt ein Herr Norbert Fuchs, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim. Die Veranstaltung findet statt in der: Rosenmaarschule Am Rosenmaar 3 51061 Köln Montag, 17. Juni 2019 Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich über die Planung zu informieren und zu äußern. Hinweise zur Bauleitplanung Das Bauleitplanverfahren umfasst die Aufstellung des Bebauungsplans und wird nach den Vorschrif- ten des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 02.07.2019 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Herrn Norbert Fuchs, Bezirksrathaus Mülheim - Wiener Platz 2a, 51065 Köln, norbert.fuchs@stadt-koeln.de, gerichtet werden. Auskünfte zur Planung erteilt beim Stadtplanungsamt Frau Elke Müssigmann, Tel.: 0221 / 221-22800 Frau Gabriele Bölck, Tel.: 0221 / 221-22806 te geprüft. Die standortverträgliche Realisierung wurde durch zwei im Auftrag der Vorhabenträgerin durchgeführte Machbarkeitsstudien nachgewie- sen. Diese sehen überwiegend Geschosswoh- nungsbau vor, in untergeordnetem Umfang auch Reihenhäuser. Die Planung sieht ein Stadtquartier mit gemischter Bevölkerungsstruktur vor, das den Wohnbedürfnissen der Kölner Bevölkerung ent- spricht und insbesondere auch die Wünsche von Familien, Senioren und wirtschaftlich benachteilig- ten Menschen einbezieht. Freiraumqualitäten auch zur Vernetzung der westlich liegenden zentralen „Grünverbindung Donauweg, Höhenhaus“ mit dem östlich des Quartiers angrenzenden „Dellbrücker Wald“ werden soweit wie möglich offengehalten. Den aktuellen Bestandsmietern soll es ermöglicht werden, im Quartier zu verbleiben. Städtebauliches Konzept in Varianten Anlass und städtebauliches Ziel der Planung Die LEG Rheinland Köln GmbH ist im Stadtteil Höhenhaus im Bereich Schlebuscher Weg Eigen- tümerin einer Siedlung mit 204 Wohnungen, verteilt über ein Areal von rund 4 Hektar in 43 Gebäuden. Das Areal wird aktuell nicht zeitgemäß genutzt, der Bestand weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln auf und kann als abgängig bezeichnet werden. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbeson- dere für Familien und ältere Menschen können aktuell nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Belange des Umweltschutzes, unter anderem die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie werden vernachlässigt. Umzugsmanagement Ein sozialverträgliches Umzugsmanagement ist wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Ziel ist es, den heutigen Bestandsmietern auch zukünftig eine Wohnung im Quartier anbieten zu können, ohne dass die Mieterinnen und Mieter dadurch schlechter gestellt werden. Die Wahrung der Mie- terinteressen hat dabei für die Vorhabenträgerin hohe Priorität. Einer transparenten, verbindlichen und kontinuierlichen Kommunikationsstrategie gegenüber der Mieterschaft wird eine hohe Bedeu- tung beigemessen. Diese beinhaltet eine frühzeiti- ge und kontinuierliche Information aller Mieterinnen und Mieter. Es ist zudem ein Neuvermietungsstopp erfolgt, um Wohnungsreserven für die Übergangs- zeit bis zur Fertigstellung des letzten Bauabschnit- tes zu schaffen. Städtebauliches Planungskonzept Das Konzept sieht die Errichtung von Wohnungen mit einer Gesamtnutzfläche von rund 38.000 m² BGF vor. Je nach Wohnungsmix und Wohnungs- größe werden dem Kölner Immobilienmarkt ca. 400 neue Wohnungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Kindertagesstät- Einladung Erläuterungen zum Planungskonzept
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Az Vorlagen-Nummer 2661/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Quartier Schlebu- scher Weg" auf der Grundlage der Beschlussfassung aus dem Qualifizierungsverfahren ein städte- bauliches Planungskonzept für einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind dabei zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 16.05.2019 den Beschluss zur Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes 73509/03 "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus ge- fasst. Die Durchführung in einem beschleunigten Verfahren nach §13a sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurden am 16.05.2019 beschlossen (0973/2019). Es wurde eine Mehrfachbeauftragung für das Areal ausgelobt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung statt. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 17.06.2019 bis 02.07.2019 beim Bezirksbürgermeister von Mülheim abgegeben werden. Insgesamt sind 6 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, die sich im Wesentlichen mit der Parkplatz- und Verkehrssituation, der Lärmbelastung, den Gebäudehöhen, des bezahlbaren Wohnraums sowie der Energieeffizienz der künftigen Bebauung auseinandersetzen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebau- ungsplanverfahren sind in Anlage 4 enthalten. Die Ergebnisse der Beschlussfassung werden zum 1. Preisgericht am 01.10.2019 in die Beratung eingebracht. Ziel der Planung Derzeit umfasst die Siedlung 204 Wohnungen, verteilt über ein Areal von rund 4 Hektar in 43 Gebäu- den. Die Wohnbebauung wird aktuell nicht zeitgemäß genutzt, der Bestand weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln auf. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere für Familien und ältere Menschen können aktuell nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Belange des Umweltschutzes, unter anderem die Nutzung erneuer- barer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie werden vernachlässigt. Um zukünftig eine nachhaltige Nutzung des Areals zu gewährleisten, wurden verschiedene Hand- lungsoptionen untersucht. Weder eine durchgreifende Modernisierung des Bestandes, noch ein Rückbau und Neubau innerhalb vorhandener Gebäude haben sich als realistische Planungsvarianten erwiesen. Schließlich wurde ein flächendeckender Abbruch und Neubau der Gebäude als weiterzu- verfolgende Handlungsstrategie ausgewählt. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Wohnquar- tiers, das die Bedürfnisse der Kölner Bevölkerung nachhaltig berücksichtigt und erfüllt. Darüber hinaus erfordert die ausgewählte Handlungsstrategie die Umsetzung der heutigen Mieter- schaft. Für die Vorhabenträgerin stellen hierbei der sozialverträgliche Umgang mit den Bewohnern sowie eine durch Transparenz gekennzeichnete Kommunikationsstrategie bedeutende Handlungs- maximen dar. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird ein Qualifizierungsverfahren vorbereitet und vom 28.06. bis 27.11.2019 durchgeführt. Die bau- und planungsrechtlichen Rahmen- bedingungen für die zukünftige Entwicklung sollen in Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin in einem kooperativen Planungsverfahren entwickelt werden. Planungs- und Nutzungskonzept Das zu entwickelnde Konzept sieht die Errichtung von Wohnungen vor. Je nach Wohnungsmix und Wohnungsgröße werden dem Kölner Immobilienmarkt bis zu 400 neue Wohnungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Kindertagesstätte angestrebt. Die standortverträgliche Realisierung wurde durch zwei im Auftrag der Vorhabenträgerin durchgeführ- te Machbarkeitsstudien nachgewiesen. Diese sehen überwiegend Geschosswohnungsbau vor, in 3 untergeordnetem Umfang auch Reihenhäuser. Die Planung sieht ein Stadtquartier mit gemischter Bevölkerungsstruktur vor, das den Wohnbedürf- nissen der Kölner Bevölkerung entspricht und insbesondere auch die Wünsche von Familien, Senio- ren und wirtschaftlich benachteiligten Menschen einbezieht. Freiraumqualitäten auch zur Vernetzung der westlich liegenden zentralen Grünverbindung Donauweg mit dem östlich des Quartiers angren- zenden Dellbrücker Wald werden soweit wie möglich offengehalten. Ein Mobilitätskonzept wird erar- beitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Den aktuellen Bestandsmietern soll es ermöglicht werden, im Quartier zu verbleiben. Daher umfasst das Vorhaben eine Mischung aus freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Somit wird sichergestellt, dass allen Mietparteien auch zukünftig kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erarbeitet: Fachgutachten: Fachplanungen: Vorberatungen Aufstellungsbeschluss (0973/2019): Bezirksvertretung Mülheim 06.05.2019 geändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 ungeändert beschlossen Beschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einem Verfahren nach §13a BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (0973/2019) Bezirksvertretung Mülheim 06.05.2019 geändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 ungeändert beschlossen Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung sowie der Abendveranstaltung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Flyer Abendveranstaltung 3 Niederschrift Abendveranstaltung 4 Stellungnahmen Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange 4
Anlage 5 Abwägung TöB § 4 Abs. 1 BauGB
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 73509/03 – Arbeitstitel: „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus - eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 04.01.2019 bis zum 06.02.2019 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen der TöB fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP und ÖPNV) Nicht erforderlich Keine Bedenken 2 Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - (Denkmalschutz) Nicht erforderlich Keine Bedenken 3 Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, wo vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus Ja Der Hinweis auf eine Kampfmittelbeseitigung wird in das weitere Bebauungsplanverfahren aufgenommen. 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf Kampfmittel empfohlen. 4 Industrie- und Handelskammer zu Köln Nicht erforderlich Keine Bedenken 5 LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland Von der Planung sind die Belange der Denkmalpflege betroffen, weil sich in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets die Häuser der sogenannten Finnensiedlung befinden, bei welchen es sich um Baudenkmäler gemäß § 3 DSchG NRW handelt. Daher sind die Anforderungen der denkmalgeschützten Finnensiedlung in ihrem Wirkungsraum sowohl bei der Aufstellung des Städtebaulichen Planungskonzeptes zu berücksichtigen sowie in die Ausschreibungsunterlagen des Qualifizierungsverfahrens aufzunehmen, um die planerische Grundlage für eine erlaubnisfähige Neubebauung zu schaffen. Ja Die Belange des Denkmalschutzes werden im weiteren Verfahren abgestimmt und in der Planung soweit möglich berücksichtigt. 6 Bezirksregierung Düsseldorf Nicht erforderlich Keine Bedenken 7 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 8 Flughafen Köln/Bonn GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 9 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr Nicht erforderlich Keine Bedenken Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die folgenden technischen Mindeststandards zur Kriminalprävention: Privathaushalte Mehrfamilienhäuser RC2 gem. DIN 1627-1630. Nicht erforderlich Kenntnisnahme 11 Regionalforstamt Rhein - Sieg - Erft Nicht erforderlich Keine Bedenken 12 Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH Infrastrukturelle Anfrage zu: Erschließungsbeginn, Übersichtsplan; Standort Netzverteiler, geplante WE/Haus, Fertigstellung, Erstbezug, Adressen Nicht erforderlich Kenntnisnahme 13 Finanzamt Köln-Ost Nicht erforderlich Keine Bedenken 14 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften Nicht erforderlich Keine Bedenken Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 15 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Überflutungsvorsorge Starkregen: Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich in einem starkregengefährdeten Bereich. Schon bei einem 30 jährlichen Starkregenereignis kommt es zu erheblichen Einstautiefen. Ja Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis für Starkregenereignisse zu führen sein. Ggf. sind Maßnahmen im Bebauungsplan festzuschreiben. 16 AWB Köln Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. Ja Die Abfallsatzung der Stadt Köln wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Der Neubau öffentlicher Straßen ist nicht geplant. 17 Gasversorgungsgesellschaft mbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 18 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 19 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Leitungsauskünfte können über das BIL-Portal https://portal.bil-leitungsauskunft.de eingeholt werden. Weitere Informationen über BIL können Sie der Seite https://bil-leitungsauskunft.de/ entnehmen. Nicht erforderlich Kenntnisnahme Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 20 GASCADE Gastransport GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 21 Thyssengas GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 22 Nord-West-Ölleitung GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 23 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 24 Evonik Technology & Infrastructure GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken Stand 29.07.2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2661/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 02.08.2019 10:32