Mandari Insight

2661/2019

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus

Beschlussvorlage Ausschuss 10.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.6

Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Abwägung FöB § 3 Abs. 1 BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Niederschrift

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Flyer zur Abendveranstaltung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Abwägung TöB § 4 Abs. 1 BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

385 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 73509/03 Quartier Schlebuscher Wegin Köln - Höhenhaus
010050200300 Meter

Anlage 4 Abwägung FöB § 3 Abs. 1 BauGB

8287 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan–Arbeitstitel: Quartier Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus – eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 17.06. bis zum 02.07.2019 durchgeführt, die 
Abendveranstaltung fand am 17.06.2019 statt. Es sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Es bestehen Bedenken bezüglich der Parkplatzsituation, die 
jetzt schon angespannt sei und bei einer Verdoppelung der 
Wohnfläche vollkommen unzureichend wäre, da bis jetzt auch 
keine Tiefgaragenplätze eingeplant wurden. 
Nein Die für die geplante Anzahl an Wohnungen erforderlichen Stellplätze 
werden in den weiteren Planungen auf den Flächen der LEG innerhalb 
des Plangebietes nachgewiesen werden müssen, auch in Tiefgaragen. 
Dies ist auch Vorgabe im Wettbewerbsverfahren.  
1.2 Es bestehen Bedenken bezüglich eines umfassenden 
Verkehrskonzeptes im Bereich Höhenhaus/Holweide/Bergisch 
Gladbach. Die seit den 90er Jahren durchgeführte 
Wohnraumverdichtung im Bereich Sigwinstraße, der 
Durchgangsverkehr aus Bergisch Gladbach, der den Birkenweg 
und die Honschaftsstraße als Autobahnzubringer nutzt, führen 
schon seit längerem zur Überschreitung der Belastungsgrenze. 
Nein Durch einen Verkehrsgutachter werden die durch die Planung 
hinzukommenden Verkehre unter Berücksichtigung der 
Neuaufsiedlungen in der Umgebung ermittelt und bewertet. Falls 
erforderlich werden Maßnahmen vorgeschlagen. Ein umfassendes 
Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil kann jedoch nicht dem 
Bebauungsplanverfahren angelastet werden. 
2 Es wird darauf verwiesen, dass laut Sozialcharta der LEG eine 
Kündigung der Wohnung nicht erfolgen darf. Ein Umzug in eine 
Nein Die Sozialcharta sieht ein lebenslanges Wohnrecht vor für Mieter, die 
am Stichtag 29.08.2008 bereits 60 Jahre alt waren. Für alle anderen 
4

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Zwischenwohnung und damit zweimaliger Umzug wird aus 
Altersgründen grundsätzlich abgelehnt.  
Mieter galt ein Kündigungsschutz bis zum 28.08.2018. Dennoch wird 
sich die LEG gemeinsam mit den Mietern um sozialverträgliche Lösung 
bemühen und neue Mietverträge abschließen.  
3 
3.1 
Es wurde nicht belegt, dass eine Sanierung und 
Nachverdichtung im Bestand nicht möglich ist. Es wird um 
Vorlage eines entsprechenden Gutachtens gebeten. Im 
Wettbewerbsverfahren sollte die Sanierung und 
Nachverdichtung als Planungsoption nicht ausgeschlossen 
werden. 
Nein Die LEG hat umfassend und glaubwürdig die Gründe für Abriss und 
Neuplanung dargelegt. Schlechte Bausubstanz, zu kleine und nicht 
zeitgemäße Grundrisse, keine Möglichkeit der barrierefreien 
Umgestaltung, keine Zentralheizungen, keine Wärmedämmung, 
veraltete Ausstattung, veraltete Elektroleitungen und veraltete Wasser- 
und Abwasserleitungen lassen eine Sanierung im Bestand nicht 
wirtschaftlich darstellen. 
3.2 Gründe für einen Erhalt der Gebäude sind die Zerstörung eines 
städtebaulich hochwertigen Ensembles und die Forderungen 
des Klimaschutzes, mit den vorhandenen Ressourcen schonend 
umzugehen, sowie der zunehmende Verkehr. 
Nein Die Wohnhäuser aus den 60er Jahren stellen kein besonders 
städtebaulich hochwertiges Ensemble dar. Der Umgebungsschutz der 
denkmalgeschützten Finnensiedlung wird im Rahmen des 
Wettbewerbs und der anschließenden Planung berücksichtigt. Zum 
schonenden Umgang mit Ressourcen gehört auch der sparsame 
Umgang mit Grund und Boden, was für die Nachverdichtung spricht. 
Wie viel Mehrverkehr durch die Planung zu erwarten ist und welche 
Auswirkungen dieser Mehrverkehr hat, wird durch einen 
Verkehrsgutachter untersucht und bewertet. 
3.3 Ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Mobilität in Höhenhaus ist 
Vorbedingung für eine Nachverdichtung im derzeit 
angestrebten Umfang. 
Nein Ein umfassendes Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil mag sinnvoll 
sein, kann jedoch nicht diesem Bebauungsplanverfahren angelastet 
werden. 
4 Es bestehen Bedenken gegen das beschleunigte Verfahren 
nach § 13 a BauGB. Insbesondere der Ausschluss der 
Nein Auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB müssen alle 
relevanten Umweltbelange beschrieben und bewertet werden. Im

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.1 Umweltprüfung ist nicht hinnehmbar.  Rahmen des Planverfahrens wird ein Bodengutachten erarbeitet, eine 
Artenschutzprüfung durchgeführt, die Versickerungsfähigkeit des 
Niederschlagswassers geprüft und ein Lärmgutachten erarbeitet. Auch 
die vorhandenen Bäume werden einer Bewertung unterzogen und bei 
Entfall ersetzt.  
4.2 Es wird bezweifelt, dass neuer Wohnraum nur durch Abriss und 
Neubau entstehen kann. In anderen Ländern finden sich auch 
kostengünstige Lösungen zur Ertüchtigung von Altbauten. 
Nein Siehe 3.1 
4.3 Ein Anteil von 30 % öffentlich gefördertem Wohnraum ist zu 
wenig. Im Bestand sind fast die Hälfte der Mieter Hartz-IV- oder 
Grundsicherungs-Bezieher. Ein Bedarf von 50 % ist zwingend 
erforderlich, um genügend bezahlbaren Wohnraum zu 
schaffen. 
Nein Die LEG wird über die 30 % öffentlich geförderte Wohnungen hinaus 
auch preisgedämpfte Wohnungen anbieten, sodass genügend 
bezahlbarer Wohnraum entstehen wird. 
5 
5.1 
Die Machbarkeit von 400 Wohnungen sollte dringend geprüft 
werden, insbesondere in Bezug auf Lärm und Verkehr vor dem 
Hintergrund, dass entlang der „Schleichroute“ Dellbrück-
Mauspfad-Birkenweg-Weidenbruch-Honschaftsstraße immer 
mehr Pendler zu erwarten sind.  
Ja Das weitere Wettbewerbsverfahren wird Hinweise auf die Machbarkeit 
der angedachten 400 WE geben. Ob diese Anzahl zu realisieren ist, 
bleibt abzuwarten. Durch einen Verkehrsgutachter werden die durch 
die Planung hinzukommenden Verkehre unter Berücksichtigung der 
Neuaufsiedlungen in der Umgebung ermittelt und bewertet. Falls 
erforderlich werden Maßnahmen vorgeschlagen. Ein umfassendes 
Gesamtverkehrskonzept für den Stadtteil kann jedoch nicht dem 
Bebauungsplanverfahren angelastet werden. 
5.2 3 Stockwerke einschließlich Staffelgeschoss sind absolut die 
Grenze. Höher ist und wird im gesamten Umfeld momentan 
Nein Im Umfeld der denkmalgeschützten Finnensiedlung wird sicherlich 
niedriger zu bauen sein, dafür kann an der ein oder anderen Stelle 
sicher auch höher gebaut werden, z.B. um den Straßenlärm

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nicht gebaut. abzuschirmen und ruhige Wohnbereiche zu erhalten. Auch hier werden 
die Vorschläge aus dem Wettbewerbsverfahren abzuwarten sein.  
5.3 Es sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zum 
Lärmschutz aufzuzeigen. Zufahrt zum Plangebiet ausschließlich 
vom Birkenweg, Stellplätze zwischen Schlebuscher Weg und 
Birkenweg, Schlebuscher Weg als Spiel- oder Fahrradstraße. 
Ja Das zu erstellende Lärmgutachten und die Verkehrsuntersuchung 
werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zum Lärmschutz 
beinhalten. 
5.4 Es wird um Unterstützung für eine mehrjährige Begleitung des 
Bauvorhabens gebeten, durch Interviews betroffener Familien 
und Fotodokumentation. 
Nein Die Anregung einer Begleitung und Dokumentation der Maßnahme 
wird von der LEG gerne aufgenommen und geprüft. Für das 
Bebauungsplanverfahren ist die Anregung nicht relevant. 
6 Für den Bereich der Häuser, die im Einzugsbereich des 
Denkmalbereichs liegen, hält sich der Zugewinn an 
Wohneinheiten bei Abriss und Neubau von max. 2 Geschossen 
in Grenzen. Hier würde eine Kernsanierung mehr Sinn ergeben. 
Nein Siehe 3.1 
Stand 16.07.2019

Anlage 3 Niederschrift

714 Zeichen

16��� 
Die Oberbürgermeisterin 
Stadtplanungsamt 
61, 61/1 
11.07.2019 
Herr Tuch 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus 
50679 Köln 
Telefon 0221 22813 
Telefax 0221 22450 
NIEDERSCHRIFT 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus 
Veranstaltungsort: 
Termin: 
Beginn: 
Ende: 
Besucher: 
T eilnehmer/-innen: 
Rosenmaarschule 
17.06.2019 
18:00 Uhr 
20:00 Uhr 
circa 50 Bürgerinnen und Bürger 
Vorsitzender: 
Herr Fuchs, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim 
Verwaltung: 
Herr Tuch, stellvertretender Teamleiter Stadtplanungsamt 
Herr Wirtz, LEG Solution GmbH 
Niederschrift: 
Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
/2 
3

Anlage 2 Flyer zur Abendveranstaltung

3669 Zeichen

2

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lädt ein
Herr Norbert Fuchs, Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks Mülheim.
Die Veranstaltung findet statt in der:
Rosenmaarschule
Am Rosenmaar 3
51061 Köln
Montag, 17. Juni 2019
Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr 
Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich über 
die Planung zu informieren und zu äußern.
Hinweise zur Bauleitplanung
Das Bauleitplanverfahren umfasst die Aufstellung 
des Bebauungsplans und wird nach den Vorschrif-
ten des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß 
§ 2 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Schriftliche Stellungnahmen können 
bis zum 02.07.2019 einschließlich an den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, 
Herrn Norbert Fuchs, 
Bezirksrathaus Mülheim - Wiener Platz 2a, 
51065 Köln, 
norbert.fuchs@stadt-koeln.de,
gerichtet werden.
Auskünfte zur Planung erteilt 
beim Stadtplanungsamt
Frau Elke Müssigmann, Tel.: 0221 / 221-22800
Frau Gabriele Bölck, Tel.: 0221 / 221-22806
te geprüft. Die standortverträgliche Realisierung 
wurde durch zwei im Auftrag der Vorhabenträgerin 
durchgeführte Machbarkeitsstudien nachgewie-
sen. Diese sehen überwiegend Geschosswoh-
nungsbau vor, in untergeordnetem Umfang auch 
Reihenhäuser. Die Planung sieht ein Stadtquartier 
mit gemischter Bevölkerungsstruktur vor, das den 
Wohnbedürfnissen der Kölner Bevölkerung ent-
spricht und insbesondere auch die Wünsche von 
Familien, Senioren und wirtschaftlich benachteilig-
ten Menschen einbezieht. Freiraumqualitäten auch 
zur Vernetzung der westlich liegenden zentralen 
„Grünverbindung Donauweg, Höhenhaus“ mit dem 
östlich des Quartiers angrenzenden „Dellbrücker 
Wald“ werden soweit wie möglich offengehalten. 
Den aktuellen Bestandsmietern soll es ermöglicht 
werden, im Quartier zu verbleiben.
Städtebauliches Konzept in Varianten
Anlass und städtebauliches Ziel der Planung
Die LEG Rheinland Köln GmbH ist im Stadtteil 
Höhenhaus im Bereich Schlebuscher Weg Eigen-
tümerin einer Siedlung mit 204 Wohnungen, verteilt 
über ein Areal von rund 4 Hektar in 43 Gebäuden. 
Das Areal wird aktuell nicht zeitgemäß genutzt, der 
Bestand weist eine Vielzahl von baulichen Mängeln 
auf und kann als abgängig bezeichnet werden. Die 
Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und 
die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbeson-
dere für Familien und ältere Menschen können 
aktuell nicht ausreichend berücksichtigt werden. 
Auch die Belange des Umweltschutzes, unter 
anderem die Nutzung erneuerbarer Energien sowie 
die sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
werden vernachlässigt. 
Umzugsmanagement
Ein sozialverträgliches Umzugsmanagement ist 
wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Ziel ist 
es, den heutigen Bestandsmietern auch zukünftig 
eine Wohnung im Quartier anbieten zu können, 
ohne dass die Mieterinnen und Mieter dadurch 
schlechter gestellt werden. Die Wahrung der Mie-
terinteressen hat dabei für die Vorhabenträgerin 
hohe Priorität. Einer transparenten, verbindlichen 
und kontinuierlichen Kommunikationsstrategie 
gegenüber der Mieterschaft wird eine hohe Bedeu-
tung beigemessen. Diese beinhaltet eine frühzeiti-
ge und kontinuierliche Information aller Mieterinnen 
und Mieter. Es ist zudem ein Neuvermietungsstopp 
erfolgt, um Wohnungsreserven für die Übergangs-
zeit bis zur Fertigstellung des letzten Bauabschnit-
tes zu schaffen.
Städtebauliches Planungskonzept
Das Konzept sieht die Errichtung von Wohnungen 
mit einer Gesamtnutzfläche von rund 38.000 m² 
BGF vor. Je nach Wohnungsmix und Wohnungs-
größe werden dem Kölner Immobilienmarkt ca. 400 
neue Wohnungen zur Verfügung gestellt. Darüber 
hinaus wird die Errichtung einer Kindertagesstät-
Einladung Erläuterungen zum Planungskonzept

Beschlussvorlage Ausschuss

6812 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Az 
Vorlagen-Nummer 
 2661/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Quartier 
Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus 
Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Quartier Schlebu-
scher Weg" auf der Grundlage der Beschlussfassung aus dem Qualifizierungsverfahren ein städte-
bauliches Planungskonzept für einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind dabei zu berücksichtigen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 16.05.2019 den Beschluss zur Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes 73509/03 "Quartier Schlebuscher Weg" in Köln-Höhenhaus ge-
fasst. Die Durchführung in einem beschleunigten Verfahren nach §13a sowie die Durchführung einer 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurden am 16.05.2019 beschlossen 
(0973/2019). Es wurde eine Mehrfachbeauftragung für das Areal ausgelobt. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung statt. Die 
Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 17.06.2019 bis 02.07.2019 beim Bezirksbürgermeister von 
Mülheim abgegeben werden. Insgesamt sind 6 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, die sich im 
Wesentlichen mit der Parkplatz- und Verkehrssituation, der Lärmbelastung, den Gebäudehöhen, des 
bezahlbaren Wohnraums sowie der Energieeffizienz der künftigen Bebauung auseinandersetzen. Die 
detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebau-
ungsplanverfahren sind in Anlage 4 enthalten. 
 
Die Ergebnisse der Beschlussfassung werden zum 1. Preisgericht am 01.10.2019 in die Beratung 
eingebracht. 
 
Ziel der Planung 
Derzeit umfasst die Siedlung 204 Wohnungen, verteilt über ein Areal von rund 4 Hektar in 43 Gebäu-
den. Die Wohnbebauung wird aktuell nicht zeitgemäß genutzt, der Bestand weist eine Vielzahl von 
baulichen Mängeln auf. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Wohnbedürfnisse 
der Bevölkerung, insbesondere für Familien und ältere Menschen können aktuell nicht ausreichend 
berücksichtigt werden. Auch die Belange des Umweltschutzes, unter anderem die Nutzung erneuer-
barer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie werden vernachlässigt. 
 
Um zukünftig eine nachhaltige Nutzung des Areals zu gewährleisten, wurden verschiedene Hand-
lungsoptionen untersucht. Weder eine durchgreifende Modernisierung des Bestandes, noch ein 
Rückbau und Neubau innerhalb vorhandener Gebäude haben sich als realistische Planungsvarianten 
erwiesen. Schließlich wurde ein flächendeckender Abbruch und Neubau der Gebäude als weiterzu-
verfolgende Handlungsstrategie ausgewählt. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Wohnquar-
tiers, das die Bedürfnisse der Kölner Bevölkerung nachhaltig berücksichtigt und erfüllt. 
 
Darüber hinaus erfordert die ausgewählte Handlungsstrategie die Umsetzung der heutigen Mieter-
schaft. Für die Vorhabenträgerin stellen hierbei der sozialverträgliche Umgang mit den Bewohnern 
sowie eine durch Transparenz gekennzeichnete Kommunikationsstrategie bedeutende Handlungs-
maximen dar. 
 
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird ein Qualifizierungsverfahren 
vorbereitet und vom 28.06. bis 27.11.2019 durchgeführt. Die bau- und planungsrechtlichen Rahmen-
bedingungen für die zukünftige Entwicklung sollen in Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der 
Vorhabenträgerin in einem kooperativen Planungsverfahren entwickelt werden. 
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
Das zu entwickelnde Konzept sieht die Errichtung von Wohnungen vor. Je nach Wohnungsmix und 
Wohnungsgröße werden dem Kölner Immobilienmarkt bis zu 400 neue Wohnungen zur Verfügung 
gestellt. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Kindertagesstätte angestrebt. 
 
Die standortverträgliche Realisierung wurde durch zwei im Auftrag der Vorhabenträgerin durchgeführ-
te Machbarkeitsstudien nachgewiesen. Diese sehen überwiegend Geschosswohnungsbau vor, in

3 
untergeordnetem Umfang auch Reihenhäuser. 
 
Die Planung sieht ein Stadtquartier mit gemischter Bevölkerungsstruktur vor, das den Wohnbedürf-
nissen der Kölner Bevölkerung entspricht und insbesondere auch die Wünsche von Familien, Senio-
ren und wirtschaftlich benachteiligten Menschen einbezieht. Freiraumqualitäten auch zur Vernetzung 
der westlich liegenden zentralen Grünverbindung Donauweg mit dem östlich des Quartiers angren-
zenden Dellbrücker Wald werden soweit wie möglich offengehalten. Ein Mobilitätskonzept wird erar-
beitet, um umweltfreundliche nachhaltige Mobilität sicherzustellen. 
 
Den aktuellen Bestandsmietern soll es ermöglicht werden, im Quartier zu verbleiben. Daher umfasst 
das Vorhaben eine Mischung aus freifinanziertem und öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Somit 
wird sichergestellt, dass allen Mietparteien auch zukünftig kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung 
gestellt werden kann. 
 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen  
erarbeitet: 
 
Fachgutachten: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fachplanungen: 
 
 
 
 
 
Vorberatungen  
 
Aufstellungsbeschluss (0973/2019):  
Bezirksvertretung Mülheim  06.05.2019 geändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 ungeändert beschlossen  
 
Beschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einem Verfahren nach §13a BauGB 
sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (0973/2019) 
Bezirksvertretung Mülheim  06.05.2019 geändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 ungeändert beschlossen  
 
Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung sowie der Abendveranstaltung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Flyer Abendveranstaltung 
3 Niederschrift Abendveranstaltung 
4 Stellungnahmen Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
5 Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange

4

Anlage 5 Abwägung TöB § 4 Abs. 1 BauGB

5292 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 73509/03 – Arbeitstitel: „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus - eingegangenen 
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 04.01.2019 bis zum 06.02.2019 
durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen der TöB fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 25 –
(Verkehr, IGVP und ÖPNV) 
Nicht erforderlich Keine Bedenken 
2 Bezirksregierung Köln 
- Dezernat  35.4 -
(Denkmalschutz)
Nicht erforderlich Keine Bedenken 
3 Dezernat 22.5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem 
Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, wo vermehrte 
Kampfhandlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des 
Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus 
Ja Der Hinweis auf eine Kampfmittelbeseitigung  wird in das weitere 
Bebauungsplanverfahren aufgenommen. 
5

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu 
überbauenden Flächen auf Kampfmittel empfohlen. 
4 Industrie- und Handelskammer zu Köln Nicht erforderlich Keine Bedenken 
5 
 
LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Von der Planung sind die Belange der Denkmalpflege betroffen, 
weil sich in unmittelbarer Umgebung des Plangebiets die 
Häuser der sogenannten Finnensiedlung befinden, bei welchen 
es sich um Baudenkmäler gemäß § 3 DSchG NRW handelt. 
Daher sind die Anforderungen der denkmalgeschützten 
Finnensiedlung in ihrem Wirkungsraum sowohl bei der 
Aufstellung des Städtebaulichen Planungskonzeptes zu 
berücksichtigen sowie in die Ausschreibungsunterlagen des 
Qualifizierungsverfahrens aufzunehmen, um die planerische 
Grundlage für eine erlaubnisfähige Neubebauung zu schaffen. 
 
Ja 
 
Die Belange des Denkmalschutzes werden im weiteren Verfahren 
abgestimmt und in der Planung soweit möglich berücksichtigt. 
6 Bezirksregierung Düsseldorf Nicht erforderlich Keine Bedenken 
7 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
8 Flughafen Köln/Bonn GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
9 Polizeipräsidium Köln 
Führungsstelle Verkehr 
Nicht erforderlich Keine Bedenken

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10 Polizeipräsidium Köln 
Kriminalkommissariat 
Kriminalprävention/Opferschutz 
Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die folgenden technischen 
Mindeststandards zur Kriminalprävention: Privathaushalte 
Mehrfamilienhäuser RC2 gem. DIN 1627-1630. 
 
 
 
 
Nicht erforderlich 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
11 Regionalforstamt  
Rhein - Sieg - Erft 
 
Nicht erforderlich 
 
Keine Bedenken 
12 Deutsche Telekom AG 
Netzproduktion GmbH 
Infrastrukturelle Anfrage zu: 
Erschließungsbeginn, Übersichtsplan; Standort Netzverteiler, 
geplante WE/Haus, Fertigstellung, Erstbezug, Adressen 
 
 
Nicht erforderlich 
 
 
Kenntnisnahme 
13 Finanzamt Köln-Ost Nicht erforderlich Keine Bedenken 
14 Stadtwerke Köln GmbH 
Abteilung Liegenschaften 
Nicht erforderlich Keine Bedenken

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
15 
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Überflutungsvorsorge Starkregen: 
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich in einem 
starkregengefährdeten Bereich. Schon bei einem 30 jährlichen 
Starkregenereignis kommt es zu erheblichen Einstautiefen. 
 
 
Ja 
 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Überflutungsnachweis für 
Starkregenereignisse zu führen sein. Ggf. sind Maßnahmen im 
Bebauungsplan festzuschreiben.  
16 AWB Köln 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven 
und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 
hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 
Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln 
gebeten. 
 
Ja 
 
Die Abfallsatzung der Stadt Köln wird in der weiteren Planung 
berücksichtigt. Der Neubau öffentlicher Straßen ist nicht geplant. 
17 Gasversorgungsgesellschaft mbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
18 Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
19 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft 
Leitungsauskünfte können über das BIL-Portal 
https://portal.bil-leitungsauskunft.de eingeholt werden. 
Weitere Informationen über BIL können Sie der Seite 
https://bil-leitungsauskunft.de/ entnehmen. 
 
Nicht erforderlich  
 
Kenntnisnahme

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
20 GASCADE  Gastransport GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
21 Thyssengas GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
22 Nord-West-Ölleitung GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
23 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
24 Evonik Technology & Infrastructure GmbH Nicht erforderlich Keine Bedenken 
Stand 29.07.2019

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2661/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.09.2019
Erstellt
02.08.2019 10:32