2037/2021
Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2037/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche In seiner Sitzung vom 23.03.2021 hat der Rat die Verwaltung mit dem Neubau von zwei Wohngebäu- den im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o. Nr., 50968 Köln-Marienburg, Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Ge- samtkosten in Höhe von 6.077.000 € beauftragt (2952/2020). Der Baubeschluss erfolgte unter ande- rem mit der Maßgabe, für den auf dem Grundstück entfallenden Bolzplatz eine alternative gleichwer- tige Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks, gegebenenfalls durch ei- nen entsprechenden Grundstücksankauf, binnen eines Jahres zu realisieren. Über den entsprechen- den Fortgang soll die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen in regelmäßigen Abständen von drei Monaten informieren. Die Verwaltung kommt dieser Maßgabe gerne nach und informiert über den aktuellen Sachstand wie folgt: Nach entsprechender Vorprüfung wurde ein Alternativstandort für den Bolzplatz eruiert und verwal- tungsintern von den beteiligten Fachämtern für realisierbar befunden. Die 4.071 qm große Fläche befindet sich in der Hitzeler Straße in 50968 Köln, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2254 und somit in unmittelbarer Nähe des zu bebauenden Grundstücks an der Brohler Straße. Das Grund- stück steht im Eigentum der Stadt Köln und wird derzeit vom Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen verwaltet. Im nächsten Schritt ist vorgesehen, die besagte Fläche einzumessen und anschließend einen durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie vorzuschlagenden Landschaftsarchitekten mit einer Mach- barkeitsstudie zu beauftragen. Im Anschluss daran kann dann ein Bauantrag für die Errichtung des Bolzplatzes gestellt werden. Über die weitere Vorgehensweise bzw. jeweiligen Sachstände des Bauvorhabens wird die Verwal- tung die Bezirksvertretung Rodenkirchen quartalsweise informieren. gez. Dr. Rau
Anlage 04 Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung
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KölnGIS Mittelpunkt: 356363, 5640950 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1
Anlage 01 Luftbild Flurstück
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KölnGIS Mittelpunkt: 356363, 5640950 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2037/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 13:43