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2037/2021

Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche

Mitteilung BV 02.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 10.2.4

Anlage 03 Luftbild unmittelbare Umgebung

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Mitteilung BV

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Anlage 04 Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung

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Anlage 02 Planungskonzept Bolzplatz

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Anlage 01 Luftbild Flurstück

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Mitteilung BV

2256 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2037/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 
 
Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als 
Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche 
 
In seiner Sitzung vom 23.03.2021 hat der Rat die Verwaltung mit dem Neubau von zwei Wohngebäu-
den im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o. Nr., 
50968 Köln-Marienburg, Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Ge-
samtkosten in Höhe von 6.077.000 € beauftragt (2952/2020). Der Baubeschluss erfolgte unter ande-
rem mit der Maßgabe, für den auf dem Grundstück entfallenden Bolzplatz eine alternative gleichwer-
tige Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks, gegebenenfalls durch ei-
nen entsprechenden Grundstücksankauf, binnen eines Jahres zu realisieren. Über den entsprechen-
den Fortgang soll die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen in regelmäßigen Abständen 
von drei Monaten informieren. 
 
Die Verwaltung kommt dieser Maßgabe gerne nach und informiert über den aktuellen Sachstand wie 
folgt: 
 
Nach entsprechender Vorprüfung wurde ein Alternativstandort für den Bolzplatz eruiert und verwal-
tungsintern von den beteiligten Fachämtern für realisierbar befunden. Die 4.071 qm große Fläche 
befindet sich in der Hitzeler Straße in 50968 Köln, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2254 
und somit in unmittelbarer Nähe des zu bebauenden Grundstücks an der Brohler Straße. Das Grund-
stück steht im Eigentum der Stadt Köln und wird derzeit vom Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen verwaltet.  
 
Im nächsten Schritt ist vorgesehen, die besagte Fläche einzumessen und anschließend einen durch 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie vorzuschlagenden Landschaftsarchitekten mit einer Mach-
barkeitsstudie zu beauftragen. Im Anschluss daran kann dann ein Bauantrag für die Errichtung des 
Bolzplatzes gestellt werden.  
 
Über die weitere Vorgehensweise bzw. jeweiligen Sachstände des Bauvorhabens wird die Verwal-
tung die Bezirksvertretung Rodenkirchen quartalsweise informieren.  
 
gez. Dr. Rau

Anlage 04 Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung

127 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 356363, 5640950
1:500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1

Anlage 01 Luftbild Flurstück

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 356363, 5640950
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2037/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.06.2021
Erstellt
27.05.2021 13:43