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AnO/0019/2021

Car-Sharing Angebot in Gelmer

Anregung in der BV Ost 29.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 07.10.2021, TOP 7.1

Originalanregung AnO/0019/2021

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Ansehen

Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung am 07.10.2021 zur V-0341-2021

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Originalanregung AnO/0019/2021

457 Zeichen

An0/0019/2021

Kurt Moths, FDP
Mitglied in der Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, den 7.10. 2021

Änregung an die Verwaltung

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, in Gelmer ein Car-
Sharing Angebot einzurichten.

Begründung:
Im Sinne der Verkehrswende könnte dies ein Beitrag sein, dass Bürger in Gelmer auf

das Zweitauto oder ganz auf das Auto verzichten zumal das Angebot im ÖPNV vor
kurzem verbessert worden ist.

Men

Moths

Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung am 07.10.2021 zur V-0341-2021

3732 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice 18.10.2022 
   -1624 u. -1662 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 9. Sitzung  (öffentlicher Sitzungsteil)  der 
Bezirksvertretung Münster-Ost am 07.10.2021 
 
 
Punkt 4.2 der Tagesordnung 
V/0341/2021 
Durchführung eines Interessenbekundungsverfah-
rens zur Vergabe von stationsbasierten Carsharing-
Stellplätzen 
 
Es lag ein Beratungsverlauf zur Vorlage vor. 
 
Herr Hendricks beantwortete Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung insbesondere zur Stand-
ortauswahl (attraktive, zentrale Standorte bei dichter Bebauung, die sichtbar sind und so ein Be-
wusstsein schaffen und für sich selber werben) und zum Bewerberverfahren.  
 
Herr Hendricks wies darauf hin, dass die Carsharing-Stellplätze im Bereich des Edekamarktes an 
der Wolbecker Straße aufgrund der Baumaßnahme Wolbecker Straße/Umgehungsstraße bis 2024 
nicht genutzt werden können. 
 
Herr Möller regte an, im Bereich des Carsharing-Stellplatzes am Hugo-Pottebaum-Platz Fahrrad-
stellplätze für die Nutzer des Carsharings vorzusehen. Herr Dr. Wagner verwies auf die Anregung 
AnO/0009/2021 „Altglascontainer am Hugo-Pottebaum-Platz und weiteren Standorten in Münster-
Ost konsequent unter die Erde“ und ergänzte, diese eventuell in diesem Zusammenhang zu prüfen. 
Freiwerdende Flächen könnten möglicherweise für Fahrradabstellplätze genutzt werden. 
 
Sodann beschloss die Bezirksvertretung Münster -Ost einstimmig, dem Hauptausschuss die An-
nahme des Beschlussvorschlags der Vorlage zu empfehlen: 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsha-
ring (Carsharinggesetz - CsgG) sowie die daraus abgeleiteten Regelungen des Straßen- und 
Wegegesetz NRW mit dem relevanten § 18a „Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsha-
ring“ umzusetzen und Carsharing-Stellplätze zukünftig über ein transparentes und diskriminie-
rungsfreies Auswahlverfahren zu vergeben. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfah-
ren zu erarbeiten. 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die 59 geplanten Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum 
mit insgesamt 180 Stellplätzen (vgl. Anlage 2) zur Kenntnis.  
4. Die Stadt Münster beabsichtigt, zur Förderung eines Bausteines zur nachhaltigen Mobilität 
sowie im Sinne des Klimaschutzes, bei den zu vergebenen Carsharing-Stellplätzen zunächst 
auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zu verzichten.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das Aufstellen von Schildern sowie 
das ggf. erforderliche Markieren der Stellflächen Kosten in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. Aus 
Gründen des Klimaschutzes beabsichtigt die Stadt Münster, bei Carsharing-Stellplätzen auf die Er-
hebung einer Sondernutzungsgebühr zunächst zu verzichten (vgl. Beschlussvorschlag 4). 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2022 100.000 Schilder, Mar-
kierungen 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2022ff 0 Sondernut-
zungsgebüh-
ren 
Ergebnis  100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.“ 
 
 
gez. 
Cornelia Schnell 
Schriftführung 
 
 
Verteiler: Anregung AnO/0019/2021

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Hugo-Pottebaum-Platz
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
AnO/0019/2021
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
29.09.2021
Erstellt
07.09.2021 13:57