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0557/2018

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0131/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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AN-0131-2018 Bunt 24.01.18

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5684 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 01.03.2018 
 0557/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0131/2018 der 
Ratsgruppe Bunt 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die Ratsgruppe Bunt um Beantwortung folgender 
Fragestellungen: 
 
1. Wurde eine Risikoabschätzung bezüglich der weiteren Aufrüstung des Ordnungsdienstes durch-
geführt, und wenn ja: mit welchem Ergebnis? Hat die Stadt Köln eine Einschätzung bei der Polizei 
Köln eingeholt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Vorfeld wurde sowohl eine Einschätzung der Polizei Köln eingeholt, als auch eine Risikoeinschät-
zung (gemeinsam mit der Polizei) durchgeführt. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Jour Fixe 
zwischen der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wurde das „Zielbild 2020 – Maßnahmen 
zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ und die geplante Erweiterung der Schutzausrüstung 
u.a. am 22.11.2017 vorgestellt. Die Polizei befürwortet und begrüßt die Optimierung der zukünftigen 
Schutzausrüstung. Insbesondere im Hinblick auf die allgemein ansteigende Gewaltbereitschaft ge-
genüber Einsatzkräften und die gemeinsamen Dienste (Citystreife/ Lärmwagen/ OPARI/ etc.) erachtet 
die Polizei Köln die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände für sinnvoll. 
 
Überdies wurde eine ausführliche Gefährdungsanalyse für das Aufgabengebiet als Ordnungsdienst-
kraft erstellt. Hierbei wurde festgestellt, dass die bisherige Schutzausrüstung den hohen Ansprüchen 
der Aufgaben nicht mehr gerecht wird und die Schutzausrüstung entsprechend optimiert und dem 
Tätigkeitsfeld angepasst werden muss. Eine Ergänzung der Schutzausrüstung ist somit auch gemäß 
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Fürsorgepflicht der Dienststelle für die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter erforderlich. 
 
 
2. Im „Zielbild“ heißt es, dass eine eingehende Prüfung erfolgt sei und der örtliche Personalrat be-
fragt worden sei. Was wurde mit welchem Ergebnis geprüft, und was wurde gefragt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Wie unter 1. dargestellt, ist eine umfangreiche Gefährdungsanalyse erfolgt.  
Bei der vom örtlichen Personalrat durchgeführten Befragung handelte es sich um eine Mitarbeiterbe-
fragung in Form einer Umfrage bei allen im Außendienst tätigen Ordnungsdienstkräften. Es wurde 
abgefragt, wie sicher sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit fühlen und wie groß der 
Wunsch nach einer Optimierung der bisherigen Schutzausrüstung und Erweiterung um Alternativen 
(JPX und Teleskopabwehrstock) unter der Belegschaft ist.  
 
Im Ergebnis sprachen sich 85,29% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erweiterung/ Optimie-
rung der Schutzausrüstung aus. Der Personalrat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 06.12.2017 der

2 
 
beantragten Erweiterung der persönlichen Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte des Ordnungs-
dienstes zugestimmt. 
 
 
3. In der Antwort (Vorlagen-Nr. 1376/2017) auf unsere Frage drei in der o. g. Anfrage heißt es: „Die 
laufende interne Auswertung dieser Unfallanzeigen lässt die Tendenz erkennen, dass sich die Art 
der Übergriffe hinsichtlich der Hemmschwelle und der Intensität in den letzten Jahren deutlich ge-
ändert hat. Massive körperliche Angriffe – auch zum Teil unter Verwendung waffenartiger Gegen-
stände (wie Spritzen, kaputte Flaschen, Holzlatten und Ähnliches), die Verletzungen nach sich 
ziehen, sind kein Einzelfall mehr.“ Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, diese Tendenz mit Stu-
dien, Statistiken oder Zahlen zu verifizieren? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenprogramms „Zielbild 2020“ ist vorgesehen, den Einsatz 
der neu zur Verfügung zu stellenden Reizstoffsprühgeräte ausführlich zu dokumentieren, statistisch 
zu erfassen und zu bewerten. Nach einem Zeitraum von 1,5 Jahren nach Einführung und Ausgabe 
der Ausrüstungsgegenstände werden die gewonnenen Erkenntnisse evaluiert. 
 
 
4. Wie hat sich die Zahl der Vorfälle gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt seit Januar 
2017 entwickelt? (Bitte aktualisieren sie die Zahlen der Vorlagen-Nr. 1376/2017) 
 
Antwort der Verwaltung:  
Eine Statistik über Fallzahlen zu Übergriffen im Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Hinsichtlich der Fall-
zahlen aus den Jahren 2014 – 2016 wird auf die Vorlage 4198/2016 verwiesen. 
 
 
5. Hat sich die Personalsituation im Ordnungs- und Verkehrsdienst entspannt? Ist aus Sicht der 
Verwaltung der Bedarf gedeckt? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Im Rahmen des „Zielbild 2020“ wird eine sukzessive Aufstockung der Planstellen im Ordnungsdienst 
von derzeit 176,5 auf 303,5 umgesetzt. Die Stellenzusetzungen sind für 2018 (insgesamt 36 Stellen 
und 27 ursprünglich für den Bezirksordnungsdienst vorgesehene Stellen), für 2019 (insgesamt 32 
Stellen) und für 2020 (insgesamt 32 Stellen) geplant. 
 
Nachdem weitere Räumlichkeiten für den Ordnungsdienst zur Verfügung stehen, können neue Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und die Stellen besetzt werden. Die neuen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter werden nach theoretischer und fachpraktischer Einarbeitung sowie Absolvieren des 
Einsatz- und Lagetrainings den Ordnungsdienst als vollwertige Kräfte verstärken. Der Bedarf sollte 
dann gedeckt sein. 
 
Auch im Bereich Verkehrsdienst ist eine Aufstockung des Stellenbestandes um rund 100 Stellen 
(2018: 40, 2019:30, 2020: 30) erforderlich. Bei Besetzung aller Planstellen sollte auch in diesem Be-
reich der Bedarf gedeckt sein. 
 
Gez. Dr. Keller

AN-0131-2018 Bunt 24.01.18

4820 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Petelkau 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.01.2018 
 
AN/0131/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 29.01.2018 
 
Aufrüstung des Ordnungsamtes – Wurden die Risiken berücksichtigt? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die  Antragsteller  bitten  Sie,  folgende Anfrage auf  die   Tagesordnung  der  nächsten  Sitzung des 
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) aufzunehmen: 
 
Im „Zielbild 2020. Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ wird angekündigt, 
die Schutzausrüstung der Ordnungsdienstkräfte um  weitere Gegenstände zu ergänzen. Zukünftig 
sollen beim Ordnungsdienst Teleskopabwehrstöcke und Hochleistungs -Reizstoffsprühgeräte zum 
Einsatz kommen. 
Bereits im letzten Jahr stieß dieser Vorstoß bei uns auf Kritik, worauf wir in unserer Anfrage „Stärk e-
res Reizgas und Schlagstöcke für das Ordnungsamt – alternativlos?“ hinwiesen. 
In der Anfrage wiesen wir auf die anonyme Stellungnahme eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes 
im Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) vom 18.04.2017 hin: „Wenn mein Gegenüber so ein Spray in  mei-
ner Hand sieht und denkt, es handle sich um eine Pistole, ist eine neue Eskalationsstufe erreicht.“ In 
der Ausgabe des KStA vom 08.12.2017 heißt es, dass „jede Einsatzkraft mit einem Pfefferspray -
Sprühgerät in Pistolenform ausgestattet“ werden solle.  Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Pol i-
zei in NRW, Arnold Plickert, zeigte sich in der Presse besorgt über den Kölner Vorstoß. In der Stad t-
revue heißt es, er befürchte, die neue Ausrüstung bringe die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in 
Gefahr. Auch warnte  er vor den Teleskop -Schlagstöcken, die „schwerwiegendste Verletzungen“ 
verursachen könnten.1 
 
                                                 
1  http://www.stadtrevue.de/archiv/artikelarchiv/13071-abruesten-bitte/

- 2 - 
 
Gegen die Aufrüstung mit starkem Pfefferspray spricht außerdem, dass die Reizstoffe gesundheit s-
gefährdend und sogar lebensgefährlich sein können. Der NRW-Jahresbericht der Zentralen Informa-
tionsstelle Sporteinsätze (ZIS) aus der Saison 2015/16 zeigt zudem auf, dass sich sogar gut ausge-
bildete Polizeikräfte bei Pfeffersprayeinsätzen oft selbst verletzen. 
 
Das Ordnungsamt ist trotz der vielen Herausforderungen keine  Hilfspolizei und soll es auch nicht 
werden. Der städtische Ordnungsdienst hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen Zutrittsrechte 
und Kontrollbefugnisse, darf diese aber in aller Regel nicht mit Zwang durchsetzen. 
  
Das „Zielbild“ wurde lediglich als Mit teilung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht s-
fragen am 11. Dezember 2017 eingebracht. Zurzeit erfolgt die Mitteilung an die Bezirksvertretungen. 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs - und Verkehrsdienstes haben vielfältige Aufg a-
ben und nehmen ihre Verantwortung sehr ernst. Die Ratsgruppe BUNT spricht hier noch einmal 
ausdrücklich ihren Dank für die geleistete Arbeit aus. 
  
 
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Wurde eine Risikoabschätzung bezüglich der weiteren Aufrüstung des Ordnungsdienstes durch-
geführt, und wenn ja: mit welchem Ergebnis? Hat die Stadt Köln eine Einschätzung bei der Pol i-
zei Köln eingeholt? 
 
2. Im „Zielbild“ heißt es, dass eine eingehende Prüfung erfolgt sei und der örtliche Personalrat b e-
fragt worden sei. Was wurde mit welchem Ergebnis geprüft, und was wurde gefragt? 
 
3. In der Antwort (Vorlagen-Nr. 1376/2017) auf unsere Frage drei in der o. g. Anfrage heißt es: „Die 
laufende interne Auswertung dieser Unfallanzeigen lässt die Tendenz erkennen, dass  sich die 
Art der Übergriffe hinsichtlich der Hemmschwelle und der Intensität in den letzten Jahren deu t-
lich geändert hat. Massive körperliche Angriffe – auch zum Teil unter Verwendung waffenartiger 
Gegenstände (wie Spritzen, kaputte Flaschen, Holzlatten u nd Ähnliches), die Verletzungen nach 
sich ziehen, sind kein Einzelfall mehr.“ Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, diese Tendenz mit 
Studien, Statistiken oder Zahlen zu verifizieren? 
 
4. Wie hat sich die Zahl der Vorfälle gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeit er der Stadt seit Januar 
2017 entwickelt? (Bitte aktualisieren sie die Zahlen der Vorlagen-Nr. 1376/2017) 
 
5. Hat sich die Personalsituation im Ordnungs - und Verkehrsdienst entspannt? Ist aus Sicht der 
Verwaltung der Bedarf gedeckt? 
 
gez. Thomas Hegenbarth   gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0557/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2018
Erstellt
20.02.2018 12:13