Mandari Insight

3632/2017

Luftqualität im Bezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3632/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Luftqualität im Bezirk Rodenkirchen 
Die Fraktion Die Grünen im Kölner Süden hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
18.09.2017 im Zusammenhang mit den Messungen von Luftschadstoffen eine Anfrage mit den u.g. 
Einzelaspekten an die Verwaltung gerichtet. Die Anfrage bezieht sich dabei unter anderem auf die 
von Greenpeace durchgeführte Messung am 15.02.2016 an der Kreuzung Bonner Straße/Brühler 
Landstraße. 
 
- Wie bewertet die Stadt Köln die von Greenpeace ermittelten Werte an o.g. Kreuzung? 
- Gibt es Planungen, im Bezirk Rodenkirchen weitere Mess-Stationen an Verkehrsschwerpunk-
ten in Wohngebieten zu installieren? 
- Werden an bestimmten Tagen (bei entsprechender Prognose) auch Luftschadstoff-
Messungen in Kitas und Schulen im Bezirk vorgenommen? 
- Wie stellt die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln sicher, dass die 
gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte (insbesondere NO2-Jahresmittelwerte) auch abseits der  
aktuell 14 Mess-Stationen kurzfristig nicht mehr überschritten werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu Frage 1: 
In dem Bericht der Universität Heidelberg wird hervorgehoben, dass die stichpunktartigen Kurzzeit-
messungen im Vergleich zu den ortsfesten Messstationen des Landes nicht repräsentativ sind. In der 
Studie wird eine Messgenauigkeit von 20% angenommen, die jedoch nicht näher erläutert wird. Eine 
Messdauer von teilweise nur 20 Minuten kann keinen repräsentativen Zeitraum darstellen, um auf die 
in der maßgeblichen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung definierten Jahres- und Stunden-
Grenzwerte zu schließen. Bei der Extrapolation der Kurzzeitmessung mit ortsfesten Messstationen 
wird zwar die Meteorologie gewissermaßen berücksichtigt, die Unterschiede der Verkehrsstärke im 
Tagesverlauf und die lokale Varianz des Strömungsverhaltens lässt sich jedoch in der kurzzeitigen 
Erfassung nicht darstellen. Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung, dass je kürzer die Dauer der Ein-
zelmessung ist, die Gefahr eines fehlenden Bezugs zum Stundenmittelwert bzw. Jahresmittelwert 
ansteigt. 
An der Kreuzung Bonner Straße/Brühler Landstraße wurde – gemäß des Abschlussberichtes der 
Studie – ein „stationärer Messpunkt mit einem Stativ auf einem Autodach“ eingerichtet. Eine Mess-
dauer von einer halben Stunde ist jedoch für einen repräsentativen Rückschluss auf die Grenzwerte 
nicht ausreichend. Weiterhin ist unklar, ob die räumlichen Anforderungen an Messorte den Regelun-
gen der Anlage 3 der 39. BImSchV entsprechen. Beispielsweise ist bei der Auswahl von Probenah-
mestellen zu beachten, dass die Messung in einem Abstand von mindestens 25 Metern zu verkehrs-
reichen Kreuzungen durchzuführen ist.  
Die Ergebnisse der Stickstoffdioxid-Messungen durch die Universität Heidelberg erfüllen aus Sicht 
der Umweltverwaltung und nach Erkenntnissen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz (LANUV) NRW nicht die Kriterien für einen belastbaren Vergleich mit den gesetzlich gere-

2 
 
gelten Grenzwerten für Stunden- und Jahresmittelwerte. 
 
Zu Frage 2: 
Damit das für das Messnetz zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz neue 
Probenahmestellen in das Messprogramm aufnimmt, muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Die-
ser ergibt sich aus Erkenntnissen, die sich mit einem durch das Land bereitgestellten Screeningpro-
gramm bestätigen lassen. Im Stadtbezirk Rodenkirchen besteht derzeit kein konkreter Verdacht, der 
auf eine besondere Luftschadstoffbelastung sensibler Bereiche an Verkehrsschwerpunkten hinweist.  
 
Zu Frage 3: 
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden neue Probenahmestellen für einen repräsentativen 
Zeitraum, mindestens für ein Kalenderjahr, installiert. Die Stickstoffdioxid-Messungen gehören zum 
Untersuchungsprogramm des Landesumweltamtes. Darin sind keine Raumluftuntersuchungen vorge-
sehen. 
 
Zu Frage 4: 
Die verkehrsnahen Messstationen des Landesumweltamtes sind in der Regel an den Straßenab-
schnitten mit maximal zu erwartender Luftschadstoffbelastung installiert, welche sich aus den Ver-
kehrszahlen bzw. aus Screeningberechnungen ableiten lassen. Aus Ausbreitungsberechnungen ist 
bekannt, dass mit zunehmendem Abstand zur Emissionsquelle die Belastung abnimmt, so dass ab-
seits von Hauptverkehrsstraßen nicht mehr mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu rech-
nen ist. 
 
Im Rahmen der Luftreinhaltung hat die Stadtverwaltung mit Beteiligung verschiedener Akteure aus 
Logistik, Wirtschaft, Verwaltung, Verkehrs- und Umweltverbänden einen Maßnahmenkatalog mit kurz-
, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung erarbeitet. Dieser Katalog wird zur 
Beschlussfassung dem Rat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt und anschließend der Bezirks-
regierung für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans übergeben.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3632/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.11.2017
Erstellt
23.11.2017 08:34